Bank Austria · Konzernabschluss 2021 1
DECKBLATT (Deutsch)
2021
Jahresfinanzbericht
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Separator1 der UniCredit (aus BRAIN) oder rote Trennseite
Jahresabschluss 2021Inhalt
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I. Bank Austria Konzernabschluss15 Konzernabschluss nach IFRS49 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung50 Konzern-Gesamtergebnisrechnung51 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung54 Konzern-Geldflussrechnung56 Anhang zum Konzernabschluss59 A – Rechnungslegungsmethoden61 B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung123 C – Details zur Bilanz141 D – Segmentberichterstattung167 F – Zusätzliche Informationen259 Schlussbemerkung des Vorstands274 Bericht der Abschlussprüfer275 Bericht des Aufsichtsrats283 Erklärung der gesetzlichen Vertreter286 Organe der UniCredit Bank Austria AG288 II. UniCredit Bank Austria AG303 Vorbemerkungen zum Jahresabschluss304 Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG305 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AG351 Bilanz zum 31. Dezember 2021 - UniCredit Bank Austria AG351 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021354 Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG357 Bericht der Abschlussprüfer405 Erklärung der gesetzlichen Vertreter412 Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise413 Bank Austria · Konzernabschluss 2021 4
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Vorwort des Vorsitzenden des Aufsichtsrats6 Jahresabschluss 2021Einleitung
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EinleitungVorwort des Vorsitzenden des Aufsichtsrats Vorwort des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Im Dezember 2021 hat die UniCredit offiziell ihren neuen Strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ vorgestellt. Allerdings arbeiteten wir bereits seit dem Amtsantritt unseres neuen Group CEO, Andrea Orcel, im April und das ganze Jahr 2021 hindurch mit Hochdruck daran, die Bank für die Zukunft Europas aufzubauen und das Potenzial von UniCredit freizusetzen. Viele der Zielsetzungen, die wir im Dezember präsentiert haben, waren also bereits in Umsetzung begriffen.
Im Jahr 2021 haben wir vor allem die Art und Weise, wie unsere Bank arbeitet, grundlegend verändert. Wir haben unsere Entscheidungsstrukturen vereinfacht und – innerhalb eines klar definierten Risikorahmens – den Entscheidungsspielraum unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert, die ihre Kunden am besten kennen.
Gruppenweit und somit auch in Österreich betreuen wir unsere Kunden nun mit Hilfe unserer erstklassigen bankinternen Product Factories: „Corporate Solutions“ für unsere Unternehmenskunden und „Individual Solutions“ für unsere Retail-Kunden. Außerdem haben wir unsere IT-Strukturen weiter rationalisiert und optimiert.
2021 war zweifellos ein herausforderndes Jahr. Die Corona-Pandemie hat den Wandel in einem noch nie dagewesenen Tempo vorangetrieben: Sie hat den Digitalisierungsprozess beschleunigt, die Kundenorientierung weiter gestärkt und eine weitere Fokussierung auf ESG-Themen (Environment, Social, Governance) als Teil unseres Weges in eine nachhaltige Zukunft bewirkt.
Wir haben unsere Anstrengungen im digitalen Bereich weiter beschleunigt – nicht nur, weil unsere Kunden dies von uns erwarten, sondern auch, weil die Digitalisierung den Kern unserer Strategie darstellt und wir unseren Kunden erstklassige Produkte und Dienstleistungen bieten wollen.
Das Ergebnis, das wir 2021 in Österreich erzielt haben, spiegelt einen positiven Trend bei den Betriebserträgen wider, die nahezu das Vorkrisenniveau erreichten: Die Betriebserträge stiegen um 6,4 Prozent im Jahresvergleich auf insgesamt 1.878 Millionen Euro, zudem zeigen die Quartalserträge einen anhaltenden Aufwärtstrend. Diese positive Entwicklung wird insbesondere durch einen Anstieg der Provisionserträge um 6,8 Prozent (im Jahresvergleich), der auf eine gute Performance der Wertpapierprovisionen zurückzuführen ist, und ein stark gestiegenes Handelsergebnis gestützt.
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Durch das anhaltend strikte Kostenmanagement konnten die Kosten im Geschäftsjahr 2021 auf Vorjahresniveau gehalten werden; die günstige wirtschaftliche Entwicklung führte zu deutlich geringeren Kreditrisikovorsorgen und einer entsprechenden Verbesserung der Risikokosten.
Diese ausgezeichnete operative Leistung führte zu einem Nettobetriebsergebnis von 548 Millionen Euro, das signifikant über dem Nettobetriebsergebnis des Geschäftsjahres 2020 liegt (203 Millionen Euro). Trotz hoher nicht-operativer Aufwendungen erzielten wir in Österreich im Geschäftsjahr 2021 einen Nettogewinn von 115 Millionen Euro – deutlich über dem Nettogewinn des Vorjahres in der Höhe von 20 Millionen Euro.
Die Kredite an Kunden stiegen im Jahresvergleich um 10,0 Prozent, mit Zuwächsen in allen Geschäftsbereichen. Die Kundeneinlagen stiegen um 5,2 Prozent, ebenfalls mit Zuwächsen in allen Geschäftsbereichen.
Nicht nur in Österreich, sondern als paneuropäische Geschäftsbank mit einzigartigem Serviceangebot in Italien, Deutschland sowie Zentral- und Osteuropa haben wir alle Voraussetzungen für den Erfolg: 13 Märkte in ganz Europa, 87.000 stark international geprägte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 15 Millionen Kundinnen und Kunden.
Unser Ziel ist es, Communities zu stärken, damit sie sich weiterentwickeln können – indem wir allen Stakeholdern branchenführende Produkte und Dienstleistungen anbieten und es damit unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, ihr volles Potenzial zu entfalten.
Wir werden unsere Kunden weiterhin dabei unterstützen, diese außerordentlich herausfordernden Zeiten zu meistern und ihre Ziele zu erreichen und werden mit Hilfe von Investitionen in grüne Unternehmen weitere Schritte in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise setzen.
Ich danke allen unseren Stakeholdern für ihr Vertrauen und bitte sie, uns weiterhin dabei zu unterstützen, gemeinsam eine bessere Bank für die Zukunft Europas zu bauen.
Gianfranco BisagniHead of Central EuropeVorsitzender des Aufsichtsrats der UniCredit Bank Austria
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KonzernlageberichtKonzernlagebericht
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I. Bank Austria Konzernabschluss Die Bank Austria im Überblick16 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte17 Gewinn- und Verlustrechnung 2021 im Einzelnen19 Bilanz und Eigenkapital22 Eigenmittelausstattung und risikogewichtete Aktiva25 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren26 Human Capital Österreich33 Entwicklung der Segmente41 KonzernlageberichtKonzernlagebericht
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Die Bank Austria im Überblick Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-Beteiligungen
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Konzernergebnis nach Steuern, den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen
Aufwand/Ertrag-Koeffizient
Forderungen an Kunden / Primärmittel
Risikogewichtete Aktiva (gesamte RWA)
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Verschuldungsquote/Leverage Ratio
BA AG - Privatkundenfilialen
1) Die in dieser Tabelle gezeigte Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria in zusammengefasster Form entspricht der Gliederung des Segmentberichts. GuV-Vergleichszahlen 2020 wurden an die heutige Struktur und Methodik angepasst und sind im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen.
Anmerkungen:
- RWA sind die gesamten aufsichtsrechtlichen Risikoaktiva
- Kapitalquoten gemäß Basel 3 nach dem aktuellen Stand der Übergangsbestimmungen; bezogen auf alle Risiken
- n.a. = nicht aussagekräftig; PP = Prozentpunkt(e); bp = Basispunkt(e)
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
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Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte Globale Konjunkturerholung im Jahr 2 der Pandemie
Die Ausbreitung unterschiedlicher Virusvarianten hat im Jahr 2021 eine vollständige Rückkehr zur Normalität verhindert. Das zweite Jahr der COVID-19-Pandemie war dennoch von einem Aufschwung der globalen Wirtschaft geprägt, der nach einem guten Start ins Jahr jedoch spürbar an Tempo verlor. Neben den Maßnahmen gegen die vierte Pandemiewelle ab dem Spätherbst hatte die kräftige Erholung Probleme durch die Unterbrechung der globalen Wertschöpfungsketten ausgelöst. Neben einer dadurch bedingten Einschränkung der Wachstumsdynamik kam es in der Folge in vielen Ländern zu einem spürbaren Preisauftrieb.
Dem Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um über 3 Prozent folgte im Gesamtjahr 2021 eine kräftige Gegenbewegung mit einem BIP-Anstieg um geschätzte 5,8 Prozent, die neben der starken Erholung in China mit einem Wirtschaftswachstum von über 8 Prozent auch durch einen kräftigen Aufschwung in den USA um 5,7 Prozent getragen wurde. Auch die europäische Wirtschaft konnte mit etwas Verspätung auf den Erholungszug aufspringen und 2021 mit knapp über 5 Prozent deutlich zulegen, obwohl die deutsche Wirtschaft nur ein verhaltenes Erholungstempo zeigte. Die Einbußen aus 2020 konnten damit noch nicht ausgeglichen werden. Die Wirtschaftsleistung des Euroraums liegt Ende 2021 noch um rund 4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau von 2019.
Im Zuge der Erholung kam es im Jahresverlauf 2021 in vielen Ländern zu einer Beschleunigung der Inflation, verursacht durch einen Anstieg der Rohstoffpreise und Transportkosten aufgrund vorwiegend angebotsseitiger Versorgungsengpässe, die sich als sehr hartnäckig erwiesen. Unter der Annahme, dass die höhere Inflation überwiegend ein vorübergehendes Phänomen sei, setzten die Notenbanken in den Industrieländern den unterstützenden geldpolitischen Kurs 2021 fort. Der US-Leitzins, die Fed Funds Target Rate, liegt unverändert bei einer Spanne von 0 bis 0,25 Prozent und die Europäische Zentralbank beließ den Leitzinssatz bis Ende 2021 bei 0 Prozent bzw. den Einlagenzinssatz bei minus 0,5 Prozent. Die Fed hat jedoch das Tempo ihrer Wertpapierankäufe gegen Ende 2021 zu verringern begonnen. Die EZB hat das reguläre Wertpapierkaufprogramm APP sowie das Notfall-Anleihekaufprogramm (PEPP: Pandemic Emergency Purchase Programme) im Jahr 2021 unverändert fortgeführt, jedoch angekündigt, dass das Kaufvolumen im ersten Quartal 2022 gesenkt wird und die Nettokäufe im Rahmen des PEPP mit Ende März 2022 eingestellt werden. Aufkeimende Inflationssorgen führten 2021 zu einem Anstieg der nominalen Renditen von US-Staatsanleihen mit längeren Laufzeiten. Die 10-jährigen US-Treasuries notierten zum Jahresende bei 1,5 Prozent nach noch 0,9 Prozent zu Jahresbeginn. Auch in Europa zogen in der Folge die Renditen im langfristigen Bereich etwas nach oben. Die Rendite der zehnjährigen österreichischen Bundesanleihe notierte mit minus 0,11 Prozent Ende 2021 klar höher als zu Jahresbeginn (-0,50 Prozent). Gleichzeitig hat der anhaltende Konjunkturoptimismus die Aktienmärkte unterstützt. Der Dow-Jones-Index stieg im Jahr 2021 um 18,7 Prozent. Noch besser entwickelten sich viele europäische Börsen. Der Wiener Börsenindex ATX hat vom Jahresbeginn bis Ende 2021 sogar um fast 40 Prozent zugelegt. Das gestiegene Zinsdifferential zwischen den USA und dem Euroraum stärkte insbesondere in der zweiten Jahreshälfte den Wechselkurs des US-Dollar, der von 1,21 zu Jahresbeginn auf 1,14 per Ende 2021 zum Euro anstieg.
Wirtschaftslage und Marktentwicklung in Österreich
Die österreichische Wirtschaft hat die günstigeren Rahmenbedingungen nach dem Ende der dritten Pandemiewelle im Frühjahr 2021 für eine überdurchschnittlich starke Erholung genutzt und die Wirtschaftsleistung hatte im Herbst bereits das Vorkrisenniveau erreicht. In den Wintermonaten begann sich das Wachstumstempo gebremst durch die Lieferengpässe zu verlangsamen und der Lockdown ab Ende November belastete erneut viele Dienstleistungsbranchen zusätzlich. Nach dem Rückgang des BIP im ersten Pandemiejahr 2020 um 6,7 Prozent konnte die österreichische Wirtschaft 2021 um fast 5,0 Prozent zulegen. Die Erholung hat eine rasche Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht. Nach 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 ist die Arbeitslosenquote 2021 auf durchschnittlich 8,0 Prozent gesunken. Die Arbeitslosigkeit ist am Bau, in der Industrie und bei den Nicht-Marktdienstleistungen sogar bereits geringer als vor dem Ausbruch der Pandemie. Infolge des Nachfrageanstiegs sowie vor allem der angebotsseitigen Lieferprobleme begann die Inflation ab dem Frühjahr deutlich zu steigen und übertraf gegen Ende 2021 sogar die Marke von 4 Prozent im Jahresvergleich. Im Jahresdurchschnitt verdoppelte sich die Teuerung auf 2,8 Prozent.
Die Entwicklung der Finanzierungen und der Einlagen war 2021 erneut stark durch die Pandemie geprägt. Das Kreditwachstum fiel mit einem durchschnittlichen Anstieg von fast 4 Prozent sehr stark aus, wenn auch etwas geringer als 2020. Verantwortlich dafür war neben der Ausleihungsverlangsamung im öffentlichen Sektor die geringere Dynamik der Firmenkredite, die trotz hoher Investitionstätigkeit auf knapp über 4 Prozent zurückging (2020: +5,6 Prozent). Dagegen beschleunigte sich der Anstieg der Wohnbaukredite auf fast 6 Prozent im Jahresvergleich gestützt auf die durch die Pandemie noch verstärkte Nachfrage nach Wohnimmobilien und stark steigender Immobilienpreise sowie der weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen. Mit einem deutlich geringeren Rückgang der Konsumkredite als 2020 stieg das Wachstum der Ausleihungen an private Haushalte insgesamt auf knapp über 4 Prozent im Jahresdurchschnitt. Trotz des Niedrigzinsumfelds stiegen 2021 die Einlagen im Jahresdurchschnitt mit 5,5 Prozent stark an, getragen von einer sich beschleunigenden Einlagendynamik der Haushalte und einem starken, aber gegenüber 2020 deutlich niedrigeren, Wachstum der Einlagen von Unternehmen.
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Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria in zusammengefasster Form 1)
Dividenden und ähnliche Erträge aus at equity-
Beteiligungen
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Andere Verwaltungsaufwendungen
Abschreibung und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge
Integrations- und Restrukturierungsaufwand
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
1) Die in dieser Tabelle gezeigte Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria in zusammengefasster Form entspricht der Gliederung des Segmentberichts.
2) Vergleichszahlen 2020 sind an Konsolidierungskreis und Geschäftsstruktur 2021 angepasst und sind im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen.
3) Zahlen wie zum 31.12.2020 publiziert
4) Den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen
n.a. = nicht aussagekräftig
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Gewinn- und Verlustrechnung 2021 im Einzelnen Die folgende Erläuterung des Ergebnisses der Bank Austria richtet sich nach der Gewinn- und Verlustrechnung in der Struktur der Segmentberichterstattung. Die Vergleichszahlen für das Jahr 2020 sind an die heutige Struktur und Methodik angepasst.
In der Segmentberichterstattung weisen wir drei Geschäftsbereiche aus: Privatkundenbank, Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking. Die Privatkundenbank umfasst die Betreuung natürlicher Personen (inklusive Premium Banking-Kunden), Freie Berufe und Geschäftskunden (mit einem Jahresumsatz bis 3 Mio €) sowie Wealth Management. Unter Unternehmerbank wird nachfolgend die Summe aus den Teilbereichen Firmenkunden und Leasing verstanden. Dem Unternehmensbereich Corporate & Investment Banking sind multinationale und internationale Großkunden mit Bedarf an kapitalmarktbezogenen Dienstleistungen und Investmentbanking-Lösungen sowie die FactorBank zugeordnet. Darüber hinaus werden Financial Institutions wie Banken, Asset Manager, institutionelle Kunden und Versicherungen betreut.
Die Bereiche Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking werden zukünftig zur neuen Division Corporates zusammengeführt. Die Darstellung in diesem Bericht erfolgt letztmalig noch getrennt.
Die keinem Geschäftsbereich zugeordneten Teile der Bank werden im Segment Corporate Center gezeigt.
Das Jahr 2021 wurde weiterhin durch die zu Beginn 2020 ausgebrochene COVID-19-Pandemie geprägt, die das gesamte wirtschaftliche und Arbeitsumfeld nach wie vor erheblich beeinflusste. 2021 ergab sich, auch aufgrund der beginnenden Impfaktionen und des in Österreich und weltweit einsetzenden Wirtschaftsaufschwungs, ein klar verbessertes Umfeld im Vergleich zum Vorjahr, auch wenn die zu Jahresende 2021 auftretende, als Omikron bezeichnete Virusmutation zu neuen Unsicherheiten führte. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank Austria wurde daher in der Berichtsperiode deutlich weniger durch die Pandemie belastet als im Vorjahr, insbesondere im Bereich der Risikokosten, da - nach den im Sinne von IFRS 9 im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gebuchten Risikovorsorgen - 2021 ein wesentlich geringerer Vorsorgebedarf gegeben war.
Im Dezember 2021 gab die UniCredit den neuen strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ bekannt, der unter anderem folgende drei untereinander verbundene Schwerpunkte/Hebel zur weiteren Verbesserung des finanziellen Erfolgs beinhaltet: Kosteneinsparungen gleichzeitig mit Investitionen in die digitale und datenbezogene Transformation und in die Geschäftsentwicklung; optimale Kapitalallokation und Steigerung der Betriebserträge um ca. 2% pro Jahr. In diesem Zusammenhang wurde 2021 für die die Bank Austria betreffenden Maßnahmen eine Rückstellung für Integrations-/ Restrukturierungsaufwand gebildet.
Die Betriebserträge betrugen im Jahr 2021 1.878 Mio €, was einen Zuwachs von 6% gegenüber dem Vorjahreswert von 1.766 Mio € darstellt. Während der Nettozinsertrag im aktuellen Zins- und Margenumfeld weiter nachgab, zeigten die meisten anderen Ertragspositionen gegenüber dem schwierigen Vorjahr deutliche Steigerungen.
Der Nettozinsertrag ist nach wie vor die größte Position innerhalb der Betriebserträge der Bank Austria. Mit 864 Mio € unterschritt er den Vorjahreswert von 906 Mio € um 5%, was aus dem weiter gegebenen Margendruck in einem Umfeld extrem niedriger, teilweise negativer Zinsen resultierte.
Die Dividenden und ähnliche Erträge aus at Equity-Beteiligungen betrugen 179 Mio € und übertrafen somit substanziell den Wert des Vorjahres um 76 Mio €; diese Position inkludiert vor allem anteilige Ergebnisse wesentlicher at Equity-Beteiligungen wie der 3-Banken-Gruppe und der Oesterreichischen Kontrollbank. Der Zuwachs reflektiert im Wesentlichen das im Berichtsjahr verbesserte wirtschaftliche Umfeld für diese Gesellschaften. Der Provisionsüberschuss konnte mit 697 Mio € um 7% gegenüber dem Vorjahreswert gesteigert werden. Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahreswert erbrachte, war der Beitrag aus dem zahlungsverkehrsbezogenen Transaktionsgeschäft, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch Maßnahmen wie wiederholte Lockdowns insbesondere im Kartengeschäft belastet ist, auf Vorjahresniveau.
Das Handelsergebnis erbrachte 2021 einen sehr guten Beitrag von € 104 Mio, der den Vorjahresvergleichswert um 72% übertraf. Dazu trug das Kundengeschäft ebenso bei wie positive Ergebnisse aus Anleiheverkäufen und Sondereffekte im Zusammenhang mit dem Rückkauf von 2 Hybridanleihen.
Positionen, die nicht den oben genannten Ertragspositionen zuzuordnen sind, werden in der GuV-Position Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Im Jahr 2021 ergab sich ein Ertrag von 35 Mio € (gegenüber 44 Mio € im Vorjahr).
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Im aktuellen Niedrigzinsumfeld mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Ertragssteigerung legt die Bank Austria weiterhin einen besonderen Fokus auf ein sehr restriktives Kostenmanagement. Die Betriebsaufwendungen konnten 2021 mit € 1.165 Mio auf Vorjahresniveau (1.164 Mio €) gehalten werden.Der Personalaufwand belief sich auf 601 Mio €, um 10 Mio € oder 1,6% unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Dies wurde auch durch einen positiven Einmaleffekt betreffend Sozialkapital unterstützt. Die moderate Entwicklung der Personalkosten spiegelt sich auch in einer Reduktion der Personalkapazitäten (FTE) wider.
Die Anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 2,1% auf 505 Mio €, unter anderem durch höhere IT-Aufwendungen.
Der Anstieg der Abschreibungen von 59 Mio € auf 61 Mio € steht in Zusammenhang mit der Reklassifizierung von bisher als „zur Veräußerung gehaltenen“ Tochtergesellschaften (DC Bank) auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“.
Das Betriebsergebnis belief sich auf 713 Mio €, somit 19% über dem Vorjahreswert, infolge der oben dargestellten Entwicklungen.
Der Kreditrisikoaufwand war von gegenläufigen Effekten betroffen. Bei den nicht notleidenden Krediten ergaben sich Erhöhungen vor allem aufgrund von aufsichtsrechtlich getriebenen Modellanpassungen und Kalibrierungsänderungen. Diese Effekte wurden teilweise durch Auflösungen für Fremdwährungskredite (v.a. aufgrund von Rückführungen) kompensiert. Der Kreditrisikoaufwand für notleidende Kredite sank gegenüber dem Vorjahr deutlich. In Summe wurde im Jahr 2021 ein Kreditrisikoaufwand von 166 Mio € ausgewiesen (davon Stage 1 und Stage 2: -135 Mio € sowie Stage 3: -31 Mio €), nach einem Aufwand von 398 Mio € im Vorjahr. Bei der Kennzahl Risikokosten (Cost of Risk), die sich als Quotient des Kreditrisikoaufwands und des durchschnittlichen Kreditvolumens in Basispunkten/bp errechnet (siehe auch im Glossar alternativer Leistungskennzahlen im Anhang), ergibt sich in diesem Sinne ein Wert von 27 bp (63 bp im Vorjahr). Die Unternehmensbereiche weisen folgende Cost of Risk aus: Privatkundenbank 32 bp (Vorjahr 41 bp), Unternehmerbank 35 bp (Vorjahr 68 bp) und CIB Division 10 bp (Vorjahr 82 bp).
Das operative Ergebnis (Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand) erreichte 2021 einen Betrag von 548 Mio €, es lag somit deutlich über dem Vorjahreswert von 203 Mio €. Divisional ergeben sich folgende Beiträge der österreichischen Kundengeschäftsfelder zur operativen Leistung: Privatkundenbank +40 Mio € (Vorjahr +43 Mio €), Unternehmerbank +250 Mio € (Vorjahr +147 Mio €) und CIB +238 Mio € (Vorjahr +77 Mio €).
Unter der Position Rückstellungen wurde 2021 insgesamt ein Betrag von +4 Mio € (Vorjahr +2 Mio €) ausgewiesen.
Die Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge waren mit -112 Mio € (-146 Mio € im Vorjahr) insgesamt rückläufig. Aus dem Gesamtbetrag entfielen 59 Mio € bzw. 51 Mio € auf die Dotierungen des Einlagensicherungs- sowie des Abwicklungsfonds sowie 3 Mio € auf die Bankenabgabe (nach 65 Mio € im Vorjahr, worin letztmalig eine anteilige Sonderzahlung von 46 Mio € aufgrund der 2016 erfolgten Neuregelung der österreichischen Bankenabgabe enthalten war). Hinsichtlich der Bankenabgabe wurde im Jahr 2021 aufgrund der Vorjahresgewinnsituation der reduzierte Betrag in Höhe der Zumutbarkeitsgrenze fällig. Die Kosten der Einlagensicherung stiegen im Vergleich zum Vorjahreswert deutlich an, verursacht durch die erhöhten Beiträge aufgrund von Insolvenzen (insbesondere Commerzialbank Mattersburg und Autobank) und dem nachfolgenden Ausstieg von Marktteilnehmern aus dem Einlagensicherungssystem für Banken.
Unter der Position Integrations-/Restrukturierungsaufwand wurde ein Wert von -355 Mio € ausgewiesen (Vorjahresbetrag: +1 Mio €). Die Neudotierung steht im Zusammenhang mit Rückstellungen betreffend die für die Bank Austria geplanten Maßnahmen aufgrund des im Dezember 2021 kommunizierten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“. Die Rückstellung beinhaltet einerseits Sachaufwendungen und Sonderabschreibungen, andererseits notwendige Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis.
Das Finanzanlageergebnis erbrachte einen Ertrag von +9 Mio € (Vorjahr: -92 Mio €). Wesentliche, darin enthaltene Positionen waren Bewertungs- und Verkaufsergebnisse von Liegenschaften. Der Aufwand im Vorjahr beruhte vor allem auf Wertberichtigungen auf einzelne at Equity-Beteiligungen, während aus diesem Titel im Berichtsjahr insgesamt nur ein geringer Aufwand zu verzeichnen war.
Aus den angeführten Positionen resultiert ein Ergebnis vor Steuern von 93 Mio €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahresbetrag von -32 Mio € beruht vor allem auf dem aufgrund der COVID-19-Pandemie hohen Kreditrisikoaufwand im Vorjahr, gesteigerten Betriebserträgen sowie der Belastung im Vorjahr durch Wertberichtigungen auf einzelne at Equity-Beteiligungen, teilweise kompensiert durch die 2021 gebildete Rückstellung für Integrations-/Restrukturierungsaufwand.
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Die Ertragsteuern beliefen sich auf +11 Mio € (Vorjahr: -2 Mio €).Für Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) ergab sich ein Wert von +10 Mio € (Vorjahresbetrag: +6 Mio €).
Insgesamt ergibt sich somit für das Jahr 2021 ein Gewinn (Konzernergebnis nach Steuern, den Eigentümern der Bank Austria zuzurechnen) in Höhe von 115 Mio €, nach 20 Mio € im Vorjahreszeitraum.
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Die Bilanz der Bank Austria Gruppe zum 31.12.2021 gibt die strategisch angestrebte Zielstruktur einer österreichischen Universalbank mit klassischem Kommerzkundengeschäft wieder. Die Forderungen an Kunden stellen mit einem Anteil von mehr als 50% die mit Abstand größte Position auf der Aktivseite dar. Rund zwei Drittel des Kreditvolumens entfallen auf die Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking und unterstreichen die führende Position der Bank Austria als wichtigen Kreditgeber der österreichischen Wirtschaft. Überdies hält die Bank eine bedeutende Stellung in der Kreditgewährung an österreichische Privatkunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden repräsentieren mehr als die Hälfte der Passiva. Sie bestehen zu rund 60% aus Einlagen der Privatkundenbank und stellen eine solide Refinanzierungsbasis für die Bank Austria dar.
Die wichtigsten Bilanzpositionen
Forderungen an Kreditinstitute
Sonstige finanzielle Aktiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
hievon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 23
Überleitung von der Kurzgliederung der Bilanz (siehe vorige Seite) zur Gliederung des KonzernabschlussesForderungen an Kreditinstitute
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Aktiva
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Kreditinstitute)
b) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (Kunden)
c) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
d) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
e) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
f) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
b) Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (+/-)
b) Immaterielle Vermögenswerte
d) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
b) Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge gesicherten Grundgeschäfte (+/-)
a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
c) Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
hievon: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
e) Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/-)
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 24
Im Vergleich zum 31.12.2020 blieb die Bilanzsumme zum Berichtsstichtag mit 118,4 Mrd € (-0,1%) fast unverändert.Die Forderungen an Kreditinstitute sanken um 4,6 Mrd € auf 28,5 Mrd €.
Die Forderungen an Kunden stiegen stark um 6,1 Mrd € (+10%) auf 67,0 Mrd €, wobei die Volumina in allen Geschäftsbereichen (Privatkundenbank, Unternehmerbank und CIB) anstiegen, insbesondere im vierten Quartal aufgrund von vermehrtem Liquiditätsbedarf von Unternehmen. Die notleidenden Bruttokredite sanken gegenüber Jahresende 2020 von 2,2 Mrd € auf 2,0 Mrd €, wobei die Brutto-NPL-Ratio sogar von 3,5% auf 3,0% gesunken ist. Der Nettowert der NPL-Ratio betrug zum Berichtsstichtag 1,6%.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben auf dem Niveau von Jahresende 2020 bei 27,1 Mrd € (+0,5%).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen im Jahresverlauf um 3,2 Mrd € auf 64,3 Mrd €. Auch hier konnten alle Geschäftsbereiche Zuwächse erzielen.
Die verbrieften Verbindlichkeiten sanken deutlich (-2,8 Mrd €) auf 9,8 Mrd €. Unter anderem liefen in der Berichtsperiode 2 größere Pfandbriefemissionen und verschiedene Nachrangemissionen aus.
Die hervorragende Refinanzierungsbasis im Kundengeschäft wird durch die zusammengefasste Position „Primärmittel“ (Einlagen von Kunden + eigene Emissionen + zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten) dokumentiert, die zum 31.12.2021 74,1 Mrd € beträgt. Damit sind die Kredite an Nichtbanken zu rund 111% durch Einlagen von Nichtbanken und eigene Emissionen gedeckt.
Die insgesamt gute Liquiditätssituation manifestiert sich in einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio/LCR) der UniCredit Bank Austria AG von 171%.
Die Rückstellungen betrugen zu Jahresende 2021 rund 4,4 Mrd € (unverändert im Jahresvergleich). Die größte Position hievon sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, diese beliefen sich auf 3,8 Mrd € (31.12.2020: 4,0 Mrd. €). Zum 31.12.2021 betrug der Rechnungszinssatz für das Sozialkapital 1,0%, ein Anstieg von 0,35 Prozentpunkten gegenüber dem Jahresendwert 2020 von 0,65%.
Die Position beinhaltet 2021 auch die Restrukturierungsrückstellung für Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Mehrjahresplan „UniCredit Unlocked“ in Höhe von 0,4 Mrd €. Zum 31. Dezember 2021 beträgt das ausgewiesene Eigenkapital 8,9 Mrd €, ein Zuwachs von 0,6 Mrd € im Vergleich mit dem Jahresende 2020, aufgrund der Begebung von Zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1) in Höhe von 0,6 Mrd € und aufgrund des Jahresgewinns von 115 Mio €. Zum 31.12.2021 beliefen sich die Total Financial Assets (TFA, die Summe aller Kundenveranlagungen) auf 110,8 Mrd €, davon 28,5 Mrd € an Assets under Management (AuM, Fonds- und Vermögensverwaltungsprodukte), 25,7 Mrd € an Assets under Custody (AuC, Direktanlagen auf dem Kapitalmarkt/Depotgeschäft) und 56,6 Mrd € an Einlagen von Kunden (inkl. Bausparguthaben und Guthaben bei Abfertigungsvorsorgekassen). Die TFA beziehen sich auf Volumina der Privatkundenbank und der Unternehmerbank (exkl. Leasing), d.h. Veranlagungen bei CIB, Leasing und Corporate Center sind in dieser Kennzahl nicht erfasst.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 25
Eigenmittelausstattung und risikogewichtete AktivaDie Eigenmittel und Kapitalerfordernisse sowie die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten werden gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) zur Umsetzung von Basel 3 in der Europäischen Union berechnet. Aufgrund der CRR-Begleitverordnung bzw. der EZB-Verordnung 2016/445 über die Nutzung der im EU-Recht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume gelten diese Bestimmungen jedoch noch nicht vollumfänglich, sondern werden schrittweise über einige Jahre verteilt eingeführt.
Ab Stichtag 28.06.2021 gelten sämtliche regulatorische Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II) und sind in der Ermittlung der Eigenmittelquoten zum 31.12.2021 zusätzlich zu den bereits mit Inkrafttreten der Verordnung am 27.6.2019 unmittelbar anzuwendenden Vorgaben reflektiert, ebenso wie die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/873 zur Änderung der VO (EU) 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund bestimmter Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie.
Die Bestimmungen der CRD V wurden über die BWG-Novelle vom 28.5.2021 in österreichisches Recht umgesetzt.
Die Bank Austria Gruppe ermittelt ihre konsolidierten regulatorischen Eigenmittel und ihre konsolidierten regulatorischen Kapitalerfordernisse nach IFRS. Von der Möglichkeit, die IFRS 9-Kreditrisikoeffekte zeitlich zu verteilen, macht die Bank Austria seit 1.1.2021 Gebrauch.
Die anrechenbaren Eigenmittel der Bank Austria Gruppe beliefen sich zum 31.12.2021 auf 7,4 Mrd € (das bedeutet einen Anstieg um 0,4 Mrd € im Vergleich zum 31.12.2020). Durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital in Höhe von 0,6 Mrd € im Dezember 2021 erhöhte sich das Kernkapital zum 31.12.2021 trotz gegenläufiger Effekte im harten Kernkapital um 0,4 Mrd € im Vergleich zum Jahresende 2020.
Das harte Kernkapital (CET1) reduzierte sich um 0,2 Mrd € auf 6,1 Mrd €.
Im Vergleich zum Jahresende 2020 stiegen die risikogewichteten Aktiva (RWA) von 31,5 Mrd € auf 36,2 Mrd €. Der starke Anstieg des Kreditrisikos im Jahresvergleich ist vorwiegend auf die im 3. Quartal 2021 eingeführten neuen IRB-PD Modelle zurückzuführen.
Das Marktrisiko sank um 0,1 Mrd €.
Aufgrund des RWA-Anstiegs reduzierten sich die Eigenmittelquoten, wie in nachstehender Tabelle dargestellt. Die Quoten übertreffen weiterhin signifikant die gesetzlichen Anforderungen.
Eigenmittelquoten (bezogen auf alle Risiken)
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Ohne Berücksichtigung der in der CRR definierten Übergangsbestimmungen lagen die Harte Kernkapitalquote (fully loaded) bei 16,3% und die Gesamtkapitalquote (fully loaded) bei 18,4%.
Die Leverage Ratio gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2015/62 beträgt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Übergangsbestimmungen 6,5% per 31. Dezember 2021. Ohne Berücksichtigung der in der CRR definierten Übergangsbestimmungen ergibt sich ein Wert von 6,3%.
Es bestehen keine Zweigniederlassungen.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 26
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Mitglied der UniCredit Gruppe erstellt die Bank Austria keine eigene nichtfinanzielle Erklärung gemäß §267a UGB, da sie gemäß §267a (7) UGB in den nichtfinanziellen Bericht der UniCredit S.p.A. einbezogen wird. Dieser berücksichtigt nunmehr auch die Vorgaben der EU-Verordnung 2020/852 zur EU-Klimataxonomie, d.h. insbesondere die von Kreditinstituten bereits für 2021 offenzulegenden Informationen. Der Bericht ist auf der Website der UniCredit (https://www.unicreditgroup.eu/en.html) abrufbar. Forschung und Entwicklung Die Bank Austria ist ein Kreditinstitut und erbringt Bankdienstleistungen. Der Produktionsprozess einer Bank ist grundsätzlich nicht mit Forschung und Entwicklung im industriellen Sinn verbunden, Entwicklungsarbeiten fließen jedoch permanent in das laufende Geschäft der Bank ein. Dabei gilt in der Bank Austria das Prinzip, dem Bedarf der verschiedenen Kundengruppen mit möglichst einfachen Produkten zu entsprechen. Des Weiteren machen neue regulatorische Regelungen permanent neue Entwicklungen und Anpassungen erforderlich.
Hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) wird auf Ebene der UniCredit unter Berücksichtigung eines straffen Kostenmanagements und der Orientierung an der gruppenweiten ICT-Strategie sowie ICT Security-Strategie vor allem in die Weiterentwicklung der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse investiert. Die klare Zielsetzung ist es hierbei, das Kundenerlebnis zu verbessern und auf die digitalen Kanäle auszuweiten, sowie die internen Prozesse zu automatisieren. Seit 2019 wurde der Hauptfokus (neben den notwendigen regulatorischen und systemerhaltenden Maßnahmen) auf Digitalisierung und Weiterentwicklung der Online-Kanäle (Mobile Banking, Online Sales, Selbstbedienungsgeräte) gelegt, was die Durchlaufzeiten auf Bank- und Kundenseite verkürzte sowie zusätzlich auch den Umweltschutz stärkte (z.B. papierlose Prozesse). Dies erleichterte auch, in der COVID-19-Pandemie trotz Erhöhung der Sicherheit in den Systemen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und deren Zufriedenheit weiter zu erhöhen. Die Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie (Investitionsbudgets) werden bei der UniCredit-Tochtergesellschaft UniCredit Services aktiviert und an die Bank Austria weiterverrechnet. Mit UniCredit Services als gruppenweitem IT-Dienstleister kann die gesamte UniCredit von gruppenweiten Entwicklungen und gemeinsamen IT-Plattformen profitieren und signifikante Synergien im IT-Bereich generieren.
Corporate Sustainability/Nachhaltigkeitsmanagement im Zentrum der Geschäftsstrategie ESG-Strategie der UniCredit Wie seitens des CEO der UniCredit Group auf dem Strategy Day im Dezember 2021 dargelegt, ist die Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur ein wesentlicher Pfeiler der Strategie der UniCredit. UniCredit ist bestrebt, in gesellschaftlich relevante Aktivitäten investieren und sie unterstützen:
• Nettoziel Null hinsichtlich der Treibhausgasemissionen des Konzerns bis 2030 und Nettoziel Null hinsichtlich finanzierte Emissionen bis 2050
• 79% erneuerbare Energien in den Konzerngebäuden (Österreich: 97%), kein Einwegplastik mehr in den Konzerngebäuden bis Ende 2022
• Mehr als 40 Mio € Beitrag zu gemeinnützigen und philanthropischen Initiativen und zur Ausbildung von 100.000 jungen Menschen bei gleichzeitiger Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung von Gruppen, die von finanzieller Ausgrenzung bedroht sind
• Eine Verpflichtung, die Lücke geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschiede (gender pay gap) innerhalb der nächsten 3 Jahre zu schließen, die globalen ESG-Richtlinien umzusetzen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten, indem 100 Mio € investiert werden. Der starke Fokus auf Vielfalt und Inklusion spiegelt sich bereits jetzt in einem hohen Anteil von Frauen auf höheren Ebenen in der Gruppe wider
In den nächsten drei Jahren strebt die UniCredit Gruppe für die Periode 2022-2024 ein neues, kumuliertes ESG-Volumen von 150 Mrd € an, das sich unter anderem auf Umweltkredite, ESG-Investmentprodukte, nachhaltige Anleihen und soziale Kredite erstreckt. Die Gruppe hat ein ESG-Beratungsmodell für Unternehmen und Einzelpersonen entwickelt, finanziert Innovationen für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und arbeitet mit wichtigen Akteuren (z.B. ESG-Ratinganbietern) zusammen, um ESG-Angebote in allen Sektoren auszubauen und zu verbessern.
Darüber hinaus entwickelt UniCredit mit wichtigen Partnern strategische Projekte für bestimmte soziale Herausforderungen (z.B. berufliche Eingliederung und Stärkung der Rolle der Frau) und konzentriert sich auf die Vermittlung von Finanzwissen (z.B. finanzielle und unternehmerische Grundkenntnisse und Bildung für gefährdete Gruppen).
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 27
Nachhaltigkeit in der Bank Austria„Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der DNA der UniCredit Group“. Das gesamte unternehmerische Handeln der Gruppe - und damit auch der Bank Austria – wird von den folgenden Grundgedanken mitbestimmt: Die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sowie der schonende und bewusste Umgang mit Ressourcen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu einem wesentlichen Treiber einer nachhaltigen, CO2-freien Gesellschaft zu leisten.
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Bank Austria Teil der Geschäftsstrategie - als Teil der oben dargestellten ESG-Strategie der UniCredit-Gruppe - und damit auch im Kerngeschäft verankert. Dies ist jedoch erst der Anfang, denn die Relevanz der nachhaltigen Perspektive wird weiterwachsen. Schon jetzt sind die SDG (Sustainable Development Goals) und ESG (Environment, Social & Governance) Bezugsgrößen des wirtschaftlichen Handelns der Gruppe und bestimmen das Produkt- und Serviceangebot mit. Siehe dazu auch den Integrated Report der UniCredit, in dem die Nachhaltigkeitsziele der UniCredit (beispielsweise Rückzug aus der Finanzierung umweltschädlicher Industrien wie Kohleförderung und Steigerung von Krediten, die der Energieeffizienz dienen), dargestellt sind. Diese Ziele sind auch für die Bank Austria als wesentlicher Teil der Gruppe maßgeblich.
Damit reagieren wir einerseits auf die Vorgaben der EU (Stichwort Sustainable Finance). Vor allem aber setzen wir bewusst selbst Akzente – unter anderem indem wir den Austausch mit externen Experten suchen. Vor diesem Hintergrund ist auch die 3-jährige Partnerschaft mit dem WWF zu sehen, in deren Rahmen es uns zum einen um Bewusstseinsbildung geht - nach innen ebenso wie nach außen. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft gehen können: Mit unseren Kundinnen und Kunden, aber auch mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Verpflichtende Nachhaltigkeits- und Sustainable Finance-Trainings für alle Kolleginnen und Kollegen, die Ausbildung von Nachhaltigkeitsbotschaftern und die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen sind hier einige wichtige Eckpfeiler. Zum anderen liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Der WWF Österreich unterstützt die Bank Austria dabei, Nachhaltigkeitsziele für das Kreditportfolio festzulegen, die danach von der Bank Austria im Kreditvergabeprozess verankert werden. So wurden bereits gemeinsam mit Expert*innen des WWF u.a. Kriterien für „grüne“ Hypothekarkredite ausgearbeitet, die im Kreditvergabeprozess verankert werden sollen.
Wir sind uns bewusst, dass die Hebelwirkung der UniCredit Bank Austria als einem der führenden Finanzdienstleister Österreichs deutlich größer ist als die anderer Branchen, wenn es um die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften geht. Daher haben wir uns gruppenweit zahlreiche Ziele gesetzt, die diese Entwicklung unterstützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel: Vollständiger Ausstieg aus Kohlebergbau- und Kohlekraftwerksprojekten bis 2023, keine Finanzierung neuer Projekte für die Gewinnung von arktischem Öl und arktischem Offshore-Gas sowie von Schieferöl und -gas durch Fracking, Teersandöl und die Öl- und Gasförderung in der Tiefsee und keine Bereitstellung von Bankdienstleitungen für Unternehmen, die an der Abholzung des Regenwaldes beteiligt sind. Gleichzeitig streben wir eine Erhöhung der Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2023 um 25% und der Energieeffizienz-Darlehen an Kunden um bis zu 34% an.
Mittel- und langfristig kann die Transformation der Wirtschaft gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden nur mit einer Ausrichtung unseres Finanzierungs- und Investmentportfolios an den Pariser 1,5° Celsius-Zielen gelingen. Einen ersten wichtigen Schritt hat die UniCredit Group im Oktober 2021 mit der Teilnahme an der Net Zero Banking Alliance gemacht. Die Net Zero Banking Alliance ist ein freiwilliger, weltweiter Zusammenschluss von Banken unter der Schirmherrschaft der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) mit dem Ziel, bis 2050 oder früher Netto-Null-Emissionen auf das gesamte Finanzierungs- und Investitionsvolumen zu erreichen. Die Zielsetzungen gehen mit einem jährlichen Zielerreichungsreporting einher.
Weitere Schritte in der UniCredit-Gruppe sind – bis 2023 – die Analyse der unterschiedlichen Portfolien und die Berechnung eines entsprechenden CO2-Fußabdrucks sowie die Integration von Klima-, Umwelt und Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikoprozess.
Das gesellschaftliche Engagement ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz nach unserem Leitsatz „Tun was wichtig ist“ werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen leisten und mit unserem Umweltmanagement dazu beitragen, dass zukünftige Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Dazu gehen wir weiterhin Kooperationen ein und suchen den Austausch mit anderen Unternehmen sowie mit Expertinnen und Experten.
Das 2019 eingeführte „Social Impact Banking“ (SIB) mit den 3 Säulen "Impact Financing", "Mikrofinanzierungen" und "Finanzbildung" unterstützt unser Ziel, zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beizutragen:
Mit Impact Financing fördern und finanzieren wir Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die soziale Verbesserungen für die Gesellschaft erzielen. Neben Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten geht es uns hier auch um zusätzliche Förderung - unter anderem durch Finanztrainings.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 28
Insgesamt wurden 2021 Projekte finanziert, die Menschen in folgenden Bereichen zugutegekommen sind:• Produkte für Mobilitätserleichterung und für die Vereinfachung der sozialen Reintegration für Menschen mit Behinderung
• Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigungen
• Reintegration von Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt
• Ausbau einer zweisprachigen Kindergartengruppe
• Fertigstellung einer Kirche einer religiösen Gruppe
Die Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen fördern wir durch Mikrofinanzierungen. Dabei ermöglichen wir nicht nur den Zugang zu Finanzmitteln, sondern stellen darüber hinaus auch unser Finanzwissen über ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung.
Besonders stolz sind wir auf unsere MikroKredit-Initiative: 2021 konnten über 100 kleinere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit einer Gesamtsumme von mehr als 3 Mio € bei Ihren Investitionen unterstützt werden. MikroKredite werden durch eine Garantie der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH bzw. durch eine Haftung der Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungs AG gestützt.
Unser umfangreiches Finanzbildungsprogramm richtet sich neben den Unternehmensgründerinnen und -gründern vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene. Mit dem blended learning-Programm „MoneyMatters“ wollen wir Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren den sinnvollen Umgang mit Geld und Finanzinstrumenten näherbringen. Nach einem erfolgreichen Pilotbetrieb in Kooperation mit der Bildungsdirektion Burgenland haben wir das Programm, das aus Workshops und einer innovativen online Lernplattform besteht, ab Herbst 2021 in der Bildungsdirektion Wien ausgerollt.
Beim „Bank Austria Business Plan Wettbewerb – next generation“ können jährlich zahlreiche Schüler*innen-Teams ihr unternehmerisches Wissen auf den Prüfstand stellen. Außerdem bringen wir in Kooperation mit unseren Partnern im Sozialbereich niederschwellige Finanzbildung zu schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere jungen Menschen und von Ausgrenzung bedrohten Personen. Unsere Web-App „Geldwissen2go“ bietet niederschwellig interessante Informationen rund ums Geld, Hintergrundwissen und ein Geldtagebuch.
Gesellschaft
Auch das Jahr 2021 war wieder wesentlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Die bereits im Jahr 2020 erfolgte Erhöhung des Preisgeldes des Bank Austria Sozialpreises auf gesamt 90.000 Euro, die die Auswirkungen der Pandemie auf karitative und soziale Organisationen lindern sollte, wurde auch im Jahr 2021 auf demselben Niveau beibehalten. Somit wurden pro österreichischem Bundesland 10.000 Euro an jeweils drei Hilfsorganisationen übergeben. Zudem wurde, ebenfalls als direkte Folge der Pandemie, mit „Frauenförderung“ eine neue Kategorie im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises eingeführt. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass vor allem Frauen von den negativen gesellschaftlichen Folgen der COVID-Pandemie besonders betroffen waren. Rund ein Drittel der 158 Bewerbungen im Jahr 2021 konnten dann auch dieser neuen Unterstützungskategorie zugerechnet werden.
Um denen zu helfen, die von der Krise ganz besonders betroffen sind, haben wir Ende 2021 darüber hinaus entschieden, die Volkshilfe-Initiative „Mut.Schaffen“ zu unterstützen. „Mut.Schaffen“ unterstützt Kinder aus armutsgefährdeten Familien in ganz Österreich finanziell und ist auch darüber hinaus für sie da – zum Beispiel bei schulischen Fragen.
Besonders wichtig sind der Bank Austria im Sozialbereich nach wie vor langfristige, gewachsene Partnerschaften mit namhaften karitativen Organisationen. Diese auf Kontinuität angelegte Strategie unterstreicht etwa die Kooperation mit SOS Kinderdorf. Hier unterhält die Bank Hauspatenschaften in Kinderdörfern in ganz Österreich. Aber auch die Caritas ist österreichweit seit über 25 Jahren ein enger Kooperationspartner. Neben bewährten Projekten wie dem Sport-Integrationsprojekt „Käfig League“, dem Bank Austria Freiwilligentag oder der Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe haben wir mit dem 1994 gegründeten Caritas Familienfonds der Bank Austria seit Beginn der Zusammenarbeit bereits über 800 unverschuldet in Not geratenen österreichischen Familien geholfen.
Dass aber auch diese langjährigen Partnerschaften einem stetigen Wandel unterworfen sind, zeigt etwa eine neue Form der Zusammenarbeit mit SOS-Kinderdorf: So profitierten nicht nur die Kinder und Jugendlichen von SOS-Kinderdorf von der finanziellen und persönlichen Zuwendung durch die Bank Austria, sondern die MitarbeiterInnen der Bank Austria von den sog. „Familientipps“, die von den Expertinnen von SOS-Kinderdorf regelmäßig zur Verfügung gestellt werden und über interne Kommunikationskanäle verteilt werden. Diese haben sich besonders während der COVID-19-Pandemie (Stichwort Homeschooling) großer Beliebtheit erfreut.
Mit dem in Österreich wohl einzigartigen „Gift Matching Program“ der UniCredit Foundation startet die Bank Austria alljährlich eine Initiative, die das soziale Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich fördert. Die Idee ist simpel: Private Spenden werden aus Mitteln der UniCredit Foundation, der Unternehmensstiftung der UniCredit Gruppe, erhöht. Dadurch werden nicht nur karitative Organisationen unterstützt, sondern auch der gegenseitige Austausch über das soziale Engagement und das soziale Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 29
Die Förderung von Kunst und Kultur verstehen wir als ein zentrales Element im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements. Die Bank Austria zählt hier seit vielen Jahren zu den wichtigen privaten Förderern in Österreich. Unser Hauptaugenmerk gilt zum einen langjährigen Kooperationen mit renommierten Partnern wie dem Bank Austria Kunstforum, der Albertina oder dem Wiener Musikverein. Zum anderen fördern wir ebenso lange junge Talente, deren Unterstützung wir als eine nachhaltige Investition in die Zukunft betrachten. 2021 haben wir hier mit den Bank Austria Studios ein neues, spannendes Programm gestartet. Die Studios stehen ausgewählten jungen Absolventinnen und Absolventen der österreichischen Kunsthochschulen für zwei Jahre mietfrei zur Verfügung, um ihnen die Möglichkeit zu geben, im Kunstmarkt Fuß zu fassen. Hierbei sollen auch Workshops zu Themenbereichen, die für ein eigenständiges Künstlerleben wichtig sind, helfen. Damit passt das kulturelle Engagement nicht nur perfekt in das umfangreiche Nachhaltigkeitsprogramm der Bank, sondern erweitert es auch um eine vielschichtige Perspektive.Um hier möglichst viele Projekte zu erreichen und gleichzeitig mit der Unterstützung am Puls der Zeit zu sein, geht die Bank Austria seit mittlerweile sieben Jahren einen innovativen, in Österreich im Bereich Kulturförderung weiterhin einzigartigen Weg: Jedes Jahr stellen wir in Kooperation mit der Plattform wemakeit 100.000 € für CrowdfundingKampagnen zur Verfügung. Da die Projekte jeweils ein Drittel ihrer Kampagnensumme als Sponsoring von der Bank erhalten, wird insgesamt ein Projektvolumen in dreifacher Höhe des eingesetzten Geldes unterstützt. In den vergangenen sieben Jahren hat die Bank auf diesem Weg geholfen, insgesamt über 230 spannende Projekte und Initiativen zu realisieren. Gemeinsam mit rund 19.500 Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir dazu beigetragen, dass die österreichische Kunst - und Kulturszene rund 2,4 Mio € erhalten hat.
Im Bereich Sport konzentrieren wir uns neben klassischen Sponsoringaktivitäten auf Menschen mit Behinderung. Wir sind stolz darauf, seit seiner Gründung Partner des Österreichischen Paralympischen Komitees zu sein und die engagierten Sportlerinnen und Sportler jedes Jahr ebenso tatkräftig zu unterstützen wie die Athletinnen und Athleten des Österreichischen Rollstuhltennis. Vertieft wird dieses Engagement nun um die Kooperation mit Special Olympics Österreich, die dem olympischen Motto „dabei sein ist alles“ eine neue Dimension hinzufügen.
Disability
Inklusion, d. h. die gleichwertige Integration von Menschen mit Behinderung in das Gesellschafts- und Arbeitsleben, ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Bank Austria. Daher nimmt auch das Thema „Disability“ seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert im Unternehmen ein. Seit über 10 Jahren arbeitet das zweiköpfige UniCredit Bank Austria Disability Management in enger Kooperation mit dem Bereich Human Capital, dem Betriebsrat und den Behindertenvertrauenspersonen sowie einem internen Netzwerk von 60 Personen daran, Menschen mit Behinderung so gut wie möglich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren sowie als Kundinnen und Kunden bestmöglich zu betreuen.
Zu den bereits realisierten Maßnahmen für Kundinnen und Kunden zählen eine eigene Bankkarte für Menschen mit Sehschwäche, die Bank Austria Websites zum Hören sowie Texte in einfacher Sprache oder das bereits 2010 eingeführte Shuttle Service für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden. Mit dem international ausgezeichneten SmartBanking in Gebärdensprache genießen seit Herbst 2015 auch gehörlose Personen die bewährte Beratung der Bank Austria via Videotelefonie. Seit dem 3. Dezember 2020 bietet die UniCredit Bank Austria Kundinnen und Kunden nach Vorlage eines österreichischen Behindertenausweises mit einer Behinderung von 50% oder mehr bzw. eines Ausweises der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen den zweckgebundenen Inklusionskredit für den Erwerb von Hilfsmitteln zu einem besonders günstigen variablen Kundenzinssatz von 1,5% (gebunden an den 3 Monats-EURIBOR) und null Prozent Bearbeitungsspesen an. Indem die UniCredit Bank Austria AG eine diverse Belegschaft fördert und eine inklusive Kultur schafft, ermöglicht sie ein Umfeld, in dem jeder sich entfalten und mit seinen einzigartigen Stärken einen Beitrag zum Erfolg leisten kann. Auch die rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen finden ein unterstützendes Umfeld vor, das die besten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Bedingungen bietet, sodass sie ihre Talente, Fähigkeiten und Erfahrungen zum Einsatz bringen und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen können. Damit zählt die UniCredit Bank Austria AG seit vielen Jahren zu den lediglich 22% der heimischen Unternehmen (laut Geschäftsbericht 2020 des Sozialministeriums), die die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung erfüllen.
Wir freuen uns sehr, durch unser Engagement im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion das führende Finanzinstitut in Österreich und ganz Kontinentaleuropa geworden zu sein. Das belegen auch die zahlreichen internationalen Preise, wie der renommierte „Disability Matters Award 2018“, der „Austria's Leading Companies Award 2019” oder die Auszeichnungen „Highly Commended“ beim “Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2020“ und „Diversity & Inclusion Initiative of the Year“ bei den „Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2021“ für barrierefreie Angebote während der Corona-Krise.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 30
Engagement für die Umwelt – Klimaschutz als hohe Priorität Umwelt- und Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben, denen sich die Wirtschaft spätestens jetzt stellen muss. Wir als Bank Austria haben uns – wie bereits erwähnt – dazu entschlossen, einen wesentlichen Beitrag hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu leisten. Dass wir das gemeinsam mit unseren Kundinnnen und Kunden tun, ist selbstverständlich. Trotzdem fängt Umweltschutz bei uns selbst an, und dessen sind wir uns seit vielen Jahren bewusst. Die UniCredit Group hat sich verpflichtet, einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, der weit über „business as usual“ hinausgeht, und durchaus hoch gesteckte Ziele verfolgt: Dazu zählen unter anderem: bis 2023 den Stromverbrauch in Gebäuden zur Gänze aus erneuerbaren Energien zu decken, bis 2023 sämtliche nicht wiederverwertbare Kunststoffartikel aus den Pausenbereichen der Bürogebäude in allen Ländern zu entfernen und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 auf Netto-Null zu stellen.
Die Bank Austria leistet hier mit zahlreichen Initiativen und Projekten bereits seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag und wird auch weiterhin alles unternehmen, um eine Vorreiterrolle innerhalb der UniCredit Group einzunehmen. So hat die UniCredit Bank Austria AG beispielsweise die CO2-Emissionen seit 2008 um rund 90% reduziert. Dies wird im Rahmen des seit 2011 bestehenden Umweltmanagementsystems nach ISO14001 dokumentiert und jährlich durch externe Audits der Quality Austria bestätigt. Auch in Bezug auf die Verbannung von Einweg-Kunststoff aus dem Büroalltag wurden wichtige Akzente gesetzt. So gehören Plastik-Geschirr und -Besteck in den Teeküchen schon lange der Vergangenheit an und seit 2021 werden Kunststoff-Büroartikel, wie z.B. Folien, Kugelschreiber und Aktienordner sukzessive durch alternative, kunststofffreie Produkte ersetzt.
Was den Energieeinkauf betrifft, so orientiert sich die Bank Austria weiterhin am höchsten Österreichischen Standard und bezieht zu fast 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern gemäß Österreichischen Umweltzeichen (UZ46).
Möglich wird dies durch ein strukturiertes Vorgehen, für das u.a. das bereits im Jahr 2011 etablierte Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 verantwortlich ist. Der Nutzen dieses Umweltmanagementsystems, das neben der Unternehmenszentrale auch alle Filialstandorte umfasst, ist nicht nur ein ökologischer und gesellschaftlicher, sondern auch ein betrieblicher: Die deutliche Reduktion des Ressourcenverbrauchs bedeutet auch eine massive Kosteneinsparung. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Reduktion leistet hier die im Jahr 2018 bezogene neue Unternehmenszentrale, die streng nach ökologischen Kriterien geplant und gebaut wurde, und die mittlerweile mit DGNB-Gold und LEED-Gold zertifiziert wurde. Nicht zu vergessen ist auch die von der Bank Austria gleichzeitig am selben Standort errichtete Geothermieanlage, einer der größten dieser Art in Europa.
Um die Anstrengungen für den Umweltschutz und seine Bedeutung noch einmal zu verdeutlichen, ist die Bank Austria gemeinsam mit wenigen anderen Vorreiterunternehmen ebenfalls 2011 dem klimaaktiv Pakt 2020 des Klimaschutzministeriums beigetreten. Mittlerweile wurde diese freiwillige Verpflichtung erfolgreich finalisiert, alle gesetzten Ziele bezüglich der Senkung von CO2-Emissionen, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und der Steigerung der Energieeffizienz wurden von der Bank Austria zum Teil deutlich übertroffen. Bestätigt wurde dies durch die Österreichische Energieagentur, die im Auftrag des Klimaschutzministeriums das jährliche Monitoring der Paktteilnehmer vornimmt.
Um zu unterstreichen, dass dies nicht das Ende der Bemühungen sein darf, ist die Bank Austria 2021 auch dem neuen, ebenfalls vom Klimaschutzministerium initiierten klimaaktiv Pakt beigetreten. Gemeinsam haben sich die elf Paktpartner dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 weitere 8,4 Millionen Tonnen CO2 einzusparen und damit einen wesentlichen und sichtbaren Beitrag zur Erreichung der nationalen Österreichischen Klimaziele zu leisten.
Das Grüne Produktangebot der Bank Austria
Die Transformation hin zu einer CO2-freien Wirtschaft kann nur gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden gelingen. Mit gegenseitiger Wertschätzung und mit attraktiven Produkten und Services, die einerseits die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden abdecken, andererseits den ökologischen Notwendigkeiten gerecht werden.
Die Bank Austria kann hier durchaus auf ein bereits ansehnliches nachhaltiges Produktportfolio verweisen: Von einer deutlich ausgeweiteten Angebotspalette an ESG-Veranlagungsprodukten sowohl für private als auch institutionelle Anleger über sogenannte ESG-linked loans, die international gültigen Kriterien unterliegen (basierend auf einem externen ESG Rating des Kunden), und ebensolchen strukturierten Produkten (hier sind bessere Konditionen an die Verbesserung von ESG-Ratings geknüpft) bis hin zu grünen Hypothekar- und Konsumkrediten. Ausgeweitet wurde 2021 auch das Angebot an Kontoprodukten, die mit dem Label für nachhaltige Finanzprodukte des Österreichischen Umweltzeichens (UZ49) ausgezeichnet sind. So sind mittlerweile auch Konten für Geschäftskunden und Jugendliche mit UZ49 ausgezeichnet, d.h. dass nachhaltige Finanzierungen in Höhe der gesamten Kontoeinlagen garantiert werden.
Produkte für Firmenkunden:
In unserer Positionierung als strategischer Finanzpartner unserer Firmenkunden haben wir in 2021 das Beratungs- und Dienstleistungsangebot speziell für mittelständische Unternehmen um einen starken ESG-Schwerpunkt erweitert.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 31
Neben den bisher bereits erfolgreich angebotenen Finanzierungsprodukten für Unternehmen mit Kapital- und Kreditmarktaffinität (z.B. Green Bond, ESG-linked Bond, ESG-linked Schuldscheindarlehen, ESG-linked Loans, ESG-linked Derivative) bietet die Bank Austria nunmehr auch einen standardisierten Nachhaltigkeitskredit an, der eine Anpassung der Zinsmarge basierend auf einem externen ESG-Rating vorsieht.Als Orientierungshilfe wird auch die Möglichkeit der individuellen Standortbestimmung zu ESG mittels des „Nachhaltigkeitsbarometers der Bank Austria“ angeboten. Dieses Beratungstool wurde seitens der UniCredit-Gruppe mit dem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Unternehmen ISS-ESG entwickelt und bietet neben der Analyse zu E, S und G auch jeweils speziell relevante Fragestellungen zu einer Vielzahl von einzelnen Branchen (derzeit 19) an. Dieser Beratungsansatz sorgt kundenseitig für ein breiteres Verständnis für z.B. die von EBA geforderten tiefergehenden Analysen zu Umweltrisken, Einführung der EU-Taxonomie, Green Asset Ratios (für Banken), erweiterte Berichtspflichten (Nachhaltigkeitsbericht) für Unternehmen und wird von unseren Kunden enorm positive aufgenommen.
Produkte für Privatkunden:
Die Bank Austria bietet für PrivatkundInnen seit 2020 eine umfassende nachhaltige Produktpalette an, die sich von nachhaltigen Konten, über nachhaltige Finanzierungen bis hin zu nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten erstreckt. Weiters kooperieren wir seit 2020 mit dem WWF, der die Bank Austria vor allem bei Entwicklung der grünen Finanzierungen unterstützt hat. Zusätzlich haben wir seit 2021 eine Partnerschaft mit den Nationalparks Österreich und dem österreichischen Nachhaltigkeits-Start Up Glacier.
Mit dem GoGreen Konto bietet die Bank Austria ein nachhaltiges und mit dem österreichischen Umweltzeichen zertifiziertes Konto an. Nachhaltige Projekte werden in der Höhe der GoGreen Kontoeinlagen finanziert. Das Konto kann komplett digital und ohne Papier verwendet werden (inkl. elektronischem Kontoauszug, automatisierter Kontoeröffnung). Jeder Kunde/Jede Kundin erhält eine Debitkarte aus einem ökologischen Material, das mittels FSC-zertifiziertem und nachhaltig gedrucktem Trägerpapier dem Kunden übermittelt wird. Alle GoGreen KontobesitzerInnen erhalten zudem einen reduzierten Ausgabeaufschlag auf ausgewählte ESG Fonds.
Das GoGreen MegaCard Konto – das Jugendkonto der Bank Austria für KundInnen im Alter zwischen 10-20 Jahre - ist ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Die gesamten Kontoeinlagen werden ausschließlich für nachhaltige Projekte verwendet. Auch dieses Konto ist komplett digital nutzbar (inkl. elektronischem Kontoauszug). Jeder Kunde/Jede Kundin erhält eine Debitkarte aus einem ökologischen Material, das mittels FSC-zertifiziertem und nachhaltig gedrucktem Trägerpapier dem Kunden übermittelt wird.
Nachhaltige Bau- und Wohnfinanzierung werden für energieeffizienten Häuser-/Wohnungs-Neubau und/oder für Renovierungsmaßnahmen, die mit einer Verbesserung der Energieklassifizierung einhergehen vergeben. Der Kunde/Die Kundin erhält bei Vorlegen des Energieausweises 150 Euro. Weiters gibt es einen eigenen Blog auf der Bank Austria Homepage mit Beiträgen rund um nachhaltiges Bauen & Wohnen. Dort erhalten KundInnen bis zu 15% auf ausgewählte Partner (z.B. nachhaltige Garten- & Raumgestaltung)
Der grüne Konsumkredit kann für energie-effiziente Renovierungsmaßnahmen oder für den Kauf von umweltfreundlichen Produkten wie z.B. E-Auto, E-Fahrrad herangezogen werden. Die KundInnen erhalten einen Gutschein in Höhe von bis zu 100 Euro unserer nachhaltigen Partner: Zotter, Sonnentor und Markta.
Zusätzlich legt die Bank Austria Wert auf die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen, um eine allumfassende und qualitativ hochwertige Beratung auch hinsichtlich Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Alle MitarbeiterInnen mussten ein verpflichtendes E-Learning über Nachhaltigkeit absolvieren. Weiters wurde in Zusammenarbeit mit dem WWF eine Schulung für rund 60 Nachhaltigkeits-Ambassadoren des Vertriebs in 2021 abgehalten.
Exzellente Kundenerlebnisse als Voraussetzung für Wachstum und Veränderung
Engagement und Bemühen zur Lösungsfindung, Verständnis für die persönliche Situation unserer Kundinnen und Kunden – das zeichnet uns aus. Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten das Vertrauen der Kundinnen und Kunden speziell in den herausfordernden Monaten der Pandemie weiter positiv beeinflussen.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 32
Durch Messung und Analyse reagieren wir auf sich ändernde ErwartungenNeben der klassischen Telefonbefragungen mit rund 5.000 Interviews pro Jahr über alle Kundensegmente messen wir die Kundenzufriedenheit auch direkt am Kontaktpunkt online via „MyFeedback“– in der Filiale nach einer Beratung oder nach Nutzung unserer Service- und Selbstbedienungsangebote oder unserer Onlinekanäle „24You“ Internetbanking und der „MobileBanking“ App. Auch 2021 haben unsere Kundinnen und Kunden wieder intensiven Gebrauch dieses Feedback-Kanals gemacht – es wurden insgesamt rund 82.000 „MyFeedbacks“ abgegeben. Die Messung der Zufriedenheit an den verschiedenen Kontaktpunkten gibt uns die Möglichkeit zur raschen Reaktion auf Wünsche, Erwartungen und Beschwerden.
Das Feedback zu Service, Verlässlichkeit und Beratung ist auch für unsere Beraterinnen und Berater Basis für die Umsetzung unserer Ziele sowie Ansatzpunkt für Verbesserungen im Servicebereich. Die guten Zufriedenheitswerte wirken sich auch positiv auf die Weiterempfehlungsrate der Bank Austria aus: 2021 zeigt der Net-Promoter-Score (NPS) wieder eine leichte Steigerung (+3) – trotz des weiterhin sehr herausfordernden Umfelds durch die anhaltende Pandemie.
Zukunft gestalten - denn in jeder Kundenbeschwerde steckt Potenzial für Verbesserung
Wir haben in der Beschwerdebehandlung hohe Standards an uns selbst gestellt – so muss die Reaktionszeit auf eine Beschwerde innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Dies schaffen wir kontinuierlich zu 99% - egal ob die Beschwerden mündlich oder schriftlich einlangen. Durch rasche Bearbeitung und einer zufriedenstellenden Lösung können negative Erlebnisse aufgelöst und das Vertrauen der Kunden in die Bank Austria wieder hergestellt werden. Auch im Jahr 2021 wurde die Anzahl der Beschwerden durch konsequente Verbesserungen – vor allem in Bezug auf Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie – auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres gehalten. Dafür wurden sowohl in der „Customer Experience Taskforce“ als auch im „Customer Experience Board“ Probleme erörtert, Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und implementiert. Durch die in der Ombudsstelle gebündelten speziellen Kompetenzen konnte Kundinnen und Kunden, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten kamen, rasch und unbürokratisch geholfen werden.
Im Headquarter der UniCredit Bank Austria am Austria Campus im zweiten Wiener Gemeindebezirk arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Bank Austria Gruppe sowie den ansässigen CEEEinheiten der UniCredit. Im gesamten Austria Campus wird höchstes Augenmerk auf Kriterien der Ökologie und Nachhaltigkeit gelegt. Beispiele dafür sind die Reduktion teurer Speichermedien zur Energieeinsparung, der Einsatz neuer Medien zur Reduktion von Hardware, das Drucken mit dem FollowMe Drucksystem und die Implementierung einer umweltfreundlichen Paper Policy für einen effizienten Papiereinsatz, was auch dem Ziel einer künftigen weitgehenden Vermeidung von Papier entspricht.
Die eigene GeothermieAnlage am Austria Campus ist eine der flächenmäßig größten Anlagen Europas zur Gewinnung von Erdwärme und wird im Sommer für die Unterstützung der Kühlung und im Winter zum Heizen verwendet.
Eine besondere Maßnahme, die dazu beitragen soll, die unterschiedlichen Lebensmodelle der Mitarbeitenden zu unterstützen, ist das Audit „Beruf und Familie“, ein staatliches Gütesiegel, das durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vergeben wird. Die Bank hat sich Ende 2009 erstmals erfolgreich der damit einhergehenden externen Prüfung gestellt. 2021 fand die ebenfalls erfolgreiche ReAuditierung statt.
In der auf weitere drei Jahre abgeschlossenen Zielvereinbarung liegt ein Schwerpunkt auf der Bereitstellung einer optimalen Infrastruktur, um sowohl die Flexibilisierung der Arbeitszeit als auch „Remote Working“ bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Kommunikationsaktivitäten aber auch spezielle Unterstützungsangebote für Führungskräfte im Fokus der sowohl vom Management als auch vom Betriebsrat mitgetragenen Maßnahmen. Weitere Aktivitäten zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Menschen mit Behinderung sind von Beginn an selbstverständlicher Bestandteil des Programms. Zentral für den Erfolg der gesetzten Maßnahmen ist das Controlling: Zu den Maßnahmen werden qualitative und quantitative Ziele definiert und regelmäßig evaluiert.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in Bereich „Remote Work“ konnte die Bank Austria - wie auch schon im Vorjahr - während der Lockdown – Phasen des Jahres 2021 sehr rasch und effizient die gesamten zentralen und auch große Teile der Vertriebsbereiche im sicheren Homeoffice arbeiten lassen und dennoch alle Services für Kundinnen und Kunden in gewohnter Qualität anbieten. Hierfür wurde die Bank Austria 2021 mit dem Zusatz-Zertifikat „Mobiles Arbeiten“ ausgezeichnet.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 33
Wir glauben, dass wir, um schnell auf Marktchancen und -herausforderungen reagieren zu können, zusätzliche Anstrengungen unternehmen sollten, um unser Unternehmen dynamisch zu strukturieren und zu führen. Dies erfordert, dass Führungskräfte einen sicheren Raum schaffen, der es unseren Mitarbeitern ermöglicht, sich Gehör zu verschaffen, Eigenverantwortung zu übernehmen und unsere Werte in ihren Handlungen und Entscheidungen vorzuleben. Gleichzeitig haben wir uns im Jahr 2021 darauf konzentriert, ein Umfeld zu schaffen, das es uns ermöglicht, weiterhin flexibel zu sein, den Status quo in Frage zu stellen, neue Perspektiven zu erkennen und sicherzustellen, dass wir uns in unseren Märkten auszeichnen.
Unsere Aufgabe besteht darin, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren können und aktiv zu unserem Erfolg beitragen. Im Jahr 2021 war weiterhin die Unterstützung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere oberste Priorität und wir legten daher für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größten Wert darauf, deren Work-Life-Balance zu unterstützen und ein positives Arbeitsumfeld alle in unserem Unternehmen zu schaffen, damit sie sich bestmöglich entfalten können. Indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen, unsere Arbeitsweise laufend optimieren und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten, wollen wir Bedingungen schaffen, die es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, aktiv mitzuwirken, zu wachsen und zu lernen. Im Jänner 2022 wurde dieser Ansatz dadurch bestätigt, dass die Austria durch das Top Employers Institute als Top Employer 2022 in Österreich zertifiziert wurde.
Vertrauen, individuelle Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme sind neben der Möglichkeit für örtliche und zeitliche Flexibilität Grundpfeiler für ein auf Ergebnis ausgerichtetes Arbeiten und eine lebbare Work-Life-Balance. Basierend auf gegenseitigem Verständnis und regelmäßigen Gesprächen sind es unser Ziel und unsere Erwartung, Lösungen zu finden, die sowohl den individuellen als auch den geschäftlichen Bedürfnissen entsprechen. Im Jahr 2021 und im Umfeld der andauernden Pandemie sehen wir es auch weiterhin als unsere Verantwortung, all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell durch gezielte Initiativen, Maßnahmen und Lösungen, die auf mehr Flexibilität, die Einhaltung der formellen Arbeitszeiten, die Unterstützung von Führungskräften mit Remote Teams, die Unterstützung von Heimunterricht und die auf neue Arbeitsweisen abzielen, zu unterstützen. Gleichzeitig haben wir sehr darauf geachtet, alle unsere Mitarbeiter, die im Kundenkontakt tätig sind, zu unterstützen, damit sie sich an die neue Realität anpassen und unsere Gemeinschaften auf eine verstärkt digitale Weise bedienen können.
Als Teil unserer Unterstützung für alle unsere Kolleginnen und Kollegen in diesem herausfordernden Umfeld haben wir die bestehenden Initiativen, speziell im Bereich „Wellbeing & (Mental) Health“, fortgeführt. Mit den neu eingeführten digitalen Lernformaten und speziellen Goodhabitz Trainingseinheiten, einer Artikel- und Toolkits-Serie, unterstützen wir, auf eine ausgewogene Work-Life-Balance zu achten. Es ist wichtig, dass wir uns stets um unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden kümmern, in diesen Zeiten sogar mehr denn je. Mit Empfehlungen und Informationen von unserer Seite über psycho-physisches Wohlbefinden und Unterstützung für individuelle Bedürfnisse haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Themen von besonderem Interesse waren die Stärkung der Resilienz, die Unterstützung der psychischen Gesundheit durch spezielle Beratungsangebote, die Unterstützung von Führungskräften bei der Aufrechterhaltung des Kontakts und des Engagements der Menschen während längerer Pandemien, aber auch die Konzentration auf einige der körperlichen Erkrankungen, bei denen die Entwicklung von Früherkennung und Prävention das Risiko negativer Folgen deutlich verringert (Brustkrebsprävention, Hoden- und Prostatakrebsprävention).
Externes Recruiting: In der herausfordernden Situation wurde insbesondere alles darangesetzt, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Neuaufnahmen sicherzustellen, um es möglich zu machen, dass heuer insgesamt rund 300 Praktikantinnen und Praktikanten erste Berufserfahrung in der Bank sammeln konnten und alle Ausbildungsinitiativen wie geplant umgesetzt wurden. Insgesamt wurden rund 215 Praktikumsplätze für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten vergeben. Im Sommer konnten zudem 73 Schülerinnen und Schüler ihr Ferialpraktikum sowohl in Wien als auch in den Bundesländern vor allem in den Filialen der UniCredit Bank Austria absolvieren. Auch die Aufnahme von 16 Lehrlingen, die im August 2021 begannen, wurde durch die Implementierung eines Online-Recruitings sichergestellt. Die UniCredit Bank Austria bot zudem Hochschulabsolventen hervorragende Chancen für den Berufseinstieg. Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiums hatten im Zuge unseres Graduates Programms im Jänner 2021 die Möglichkeit, ihre Karriere bei uns zu starten – gefolgt von einem globalen Graduates Programms für Österreich, Italien und Deutschland, das im Februar 2021 gestartet wurde, sowie die Aufnahme von Graduates für die Division Corporate & Investment Banking (CIB) im Frühjahr und Herbst.
Gerade in der Corona-Krise sind Ausbildungsinitiativen von besonders hoher Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt und daher war es uns gerade in der aktuellen Situation ein besonderes Anliegen, dass wir die Ausbildung junger Nachwuchskräfte sicherstellen und weiter in die Zukunft investieren.
Um ein gutes Bewerbererlebnis zu gewährleisten, haben wir im Herbst auch unser neues Bewerberverfolgungssystem Avature eingeführt, ein hochmodernes Online-Tool, das auch Lösungen für den Onboarding-Prozess sowie ein CRM-Modul zur Förderung des aktiven Managements von Talentpools umfasst.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 34
Internes Recruiting: Der interne Stellenmarkt der Bank Austria ist fester Bestandteil der Strategie von Human Capital und bietet eine Plattform für offene interne Stellen. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Unternehmens aufzuzeigen. Je nach individuellen Fähigkeiten, Interessen und Ressourcen gibt es zusätzlich zum Wechsel in eine neue Position die Möglichkeit, gruppenweit an kurzfristigen Projekten und Initiativen mitzuarbeiten. Den richtigen Job oder eine spannende Aufgabe zu finden, hängt nicht mehr vom Lebenslauf und der Ausbildung alleine ab, sondern von der persönlichen Motivation und Aktivität. Der interne Jobmarkt, der Toolunterstützt transparent zugänglich gemacht wird, zeigt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven auf, erlaubt eine bessere Nutzung des Mitarbeiterpotenzials und hebt die Mitarbeiterzufriedenheit. Im Jahr 2021 haben wir einen zusätzlichen Schwerpunkt daraufgelegt, Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihr Wissen und ihre Erfahrung zu erweitern, indem sie sich den Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen der Bank stellen und sich auf interne Stellenangebote bewerben. Im Rahmen dieses Projekts wurde die Rubrik "Job der Woche" eingeführt, in der interne Stellenangebote im wöchentlichen Newsletter vorgestellt wurden.Performance Management: Nachhaltige Differenzierung, Transparenz, Feedbackkultur und Engagement sind die Haupttriebkräfte unserer Entwicklungs und Vergütungsentscheidungen. Unser UniCredit Performance Management ist ein modernes, faires und transparentes Beurteilungs und Entwicklungsverfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. Jeder bzw. jede Einzelne hat jederzeit Zugriff auf die Beurteilungen und die FeedbackDokumentation in seinem bzw. ihrem persönlichen elektronischen Archiv. Wir nutzen diesen Prozess, um den Leistungsgedanken und die Inklusion innerhalb unserer Bank und unserer Gruppe zu stärken, immer im Bewusstsein, dass dies auf unseren fünf Leitprinzipien (Customers First – People Development – Cooperation & Synergies – Risk Management – Execution & Discipline) basiert und dass dies der geeignetste Weg ist, die Stärken und Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dem Entwicklungsbedarf zukunftsorientiert zu begegnen. Regelmäßiges Feedback ist die Basis, um individuelle Ziele und damit auch Unternehmensziele zu erreichen. Das Performance Management unterstützt diesen Prozess als konzernweites Beurteilungs- und Entwicklungsinstrument. Es umfasst die Vergabe von Zielen, die Beurteilung von Leistung und Potential, sowie die Festlegung von Karriereplänen und Entwicklungsmaßnahmen. Damit bildet es den Rahmen für einen regelmäßigen Dialog. Seit diesem Jahr haben wir die Möglichkeit des Aufwärtsfeedbacks eingeführt, bei dem jeder Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt wird, seinem jeweiligen Vorgesetzten auf freiwilliger Basis Feedback zu geben. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer offenen und kontinuierlichen Feedback-Kultur.
Learning & Development: Um unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte in ihrer täglichen Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, haben wir unser Online-Lernangebot intensiv gestärkt und auch mit neuen Kooperationspartnern erweitert. Digitale Lernmethoden spielen eine immer größere Rolle. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet nicht nur unseren Kundinnen und Kunden neue Möglichkeiten, mit uns Bankgeschäfte zu betreiben, sondern auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Wege der internen Zusammenarbeit und des Lernens. Daher haben wir das umfassende Lernmedienportfolio um digitale Selbstlernmedien erweitert, um selbständiges Lernen in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist uns ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere attraktive Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung zu geben, und zwar freiwillig, flexibel und digital. Mit Einführung der Lernplattform goodhabitz.com stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit heuer zahlreiche exklusive Online-Trainings zur Verfügung. Goodhabitz.com ergänzt damit das bestehende Lernangebot um divisionsspezifische Onlinetrainings und Trainings, die die Geschäftsbereiche optimal unterstützen.
Im Jahr 2021 haben wir auch unsere Bemühungen verstärkt, die Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihre Kenntnisse der am häufigsten in der UniCredit Gruppe gesprochenen Sprachen zu verbessern, um sie dabei zu unterstützen, sich in einem internationalen Umfeld, wie wir es haben, zu behaupten und erfolgreich zu sein.
Eine sich verändernde Arbeitswelt führt auch zu notwendigen Anpassungen in unserer Arbeitsweise und unserem Arbeitsverhalten. Deshalb unterstützen wir unsere Führungskräfte und Mitarbeiter beim "Lernen" und dabei, die neuen Arbeitsweisen, die Zusammenarbeit und die Nutzung neuer Tools optimal zu nutzen. Um die Möglichkeiten des digitalen Lernens und des Peer-to-Peer-Lernens noch besser zu nutzen, haben wir neue Lernformate eingeführt, bei denen sich die Mitarbeiter selbst anmelden können, um von internen und externen Experten zu Themen zu lernen, die für den Wandel und die Megatrends relevant sind, sowie von all unseren Kollegen, die freiwillig ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen.
MyLearning Plus, eine neue und verbesserte Lernschnittstelle, wurde eingeführt, die es den Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, verschiedene Lernsammlungen in den Bereichen Führung, neue Trends, Zusammenarbeit, Teamleistung, persönliche und berufliche Entwicklung einfach zu durchsuchen und zu erreichen.
Durch die Einführung eines Learning Management Systems wurde die Ausrollung moderner e-learning Formate verbessert und die Einhaltung regulatorischer Mindestanforderungen äußert effizient sichergestellt. All dies unterstützt unser Motto: #NeverStopLearning: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen selbstbestimmt und zeitunabhängig, um so Ihren persönlichen Lernertrag zu steigern.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 35
Reward & Benefits: Basis und Richtlinie für unsere Personalarbeit, insbesondere für unsere Reward & BenefitsAktivitäten, bilden zum einen das Global Job Model, unser konzernweites Funktionsbewertungssystem, das alle Rollen und Tätigkeiten innerhalb der UniCredit beschreibt und zueinander in Verhältnis setzt, und zum anderen das UniCredit Competency Model sowie die fünf Leitprinzipien, die die wesentlichen Fertigkeiten und Verhaltensweisen in unserem Unternehmen festlegen. Unsere konzernweite Gesamtvergütungsmethode sorgt für eine ausgewogene Mischung aus fixen und variablen monetären sowie nichtmonetären Komponenten. In Bezug auf die Gehaltsfindung des Topmanagements verfügt die UniCredit seit mehreren Jahren über ein einheitliches Group Compensation System, das auch in der Bank Austria implementiert ist. Teile der variablen Vergütung werden im Einklang mit sämtlichen regulatorischen Vorgaben zurückbehalten und unter der Bedingung der Nachhaltigkeit zeitversetzt ausbezahlt, zum Teil auch in Form von UniCreditAktien. Im Rahmen des gruppenweiten BonuspoolKonzeptes wird einerseits sichergestellt, dass eine variable Vergütung nur dann zum Tragen kommt, wenn nachhaltige, langfristige, finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien erfüllt werden. Andererseits wird eine noch stärkere Verknüpfung der variablen Vergütung mit den risikogewichteten Ergebnissen der Bank Austria gewährleistet. Die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ist auch eine der wichtigsten Säulen unserer Vergütungsstrategie, wobei bereits ein ständiger Überwachungsprozess eingerichtet wurde und erhebliche Investitionen vorgesehen sind.Succession Planning: Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens. Mit unserem Executive Development Plan (EDP) stellen wir sicher, dass insbesondere kritische Positionen durch eine sorgfältig vorbereitete Kurz-, Mittel- und Langfristplanung möglichst intern nachbesetzt werden können, wobei die Entwicklung unserer Führungskräfte dabei sowohl divisional als auch divisionsübergreifend mit gezielten Entwicklungsmaßnahmen unterstützt wird. Bei der weiteren Umsetzung unserer Talentprogramme "Rising Stars" und "Leadership Champions" haben wir uns einerseits auf Innovation und disruptives Denken und andererseits auf die Erweiterung des Führungsrepertoires unserer angehenden Führungskräfte konzentriert.
Diversity & Inclusion: Diversität – gemeinsam mit einer inklusiven und psychologisch sicheren Umgebung – inspiriert und schafft durch die vielen verschiedenen Talente, Erfahrungen und Perspektiven, die aufeinandertreffen, die perfekte Innovationskultur. Dadurch entsteht eine Vielfalt, die ein weltoffenes Denken fördert und einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander unterstützt. Deshalb setzen wir auf eine Unternehmenskultur der Inklusion - die in unseren Augen der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg ist. Als Teil der UniCredit Gruppe bauen wir in der Bank Austria seit vielen Jahren gemeinsam ein Umfeld auf, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vielfältigen Ideen, Talente und Erfahrungen zum Ausdruck bringen und ihren einzigartigen Wert für unser Unternehmen einbringen können. Wir setzen uns für eine größtmögliche Vielfalt ein, indem wir internationale Zusammenarbeit und ein Teamwork über Grenzen und Funktionen hinweg unterstützen. Auf unserem Weg zur Förderung von Diversität & Inklusion wollen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Qualifikationen gewinnen und einstellen, die Karrieren unserer Kolleginnen und Kollegen fördern, sie an das Unternehmen binden und weiterentwickeln, unsere leistungsorientierten Vergütungssysteme stärken und insgesamt eine integrative Kultur fördern. Die Erreichung unserer Diversität- & Inklusions-Vorhaben werden unterstützt durch:
• Fokus darauf, wie wir Kandidatinnen und Kandidaten mit einer neuen Arbeitgeber-Markenstrategie ansprechen und unsere Zusicherung, offene Stellen transparent auszuschreiben
• Einführung mehrerer neuer Ausbildungs- und Lernprogramme zur Unterstützung der Bewusstseinsbildung und den Umgang mit unseren unbewussten Vorurteilen, die wir alle haben, sowie Förderung der Inklusion und unserer vielversprechendsten weiblichen Führungskräfte
• Weiterentwicklung unseres Beförderungs- und Ernennungsprozesses
• Fortsetzung unserer tatkräftigen Unterstützung des Disability-Management-Aktionsplans
In der UniCredit in Österreich unterstützen wir die Ziele von Diversität und Inklusion seit vielen Jahren erfolgreich durch verschiedene Netzwerke, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiiert wurden, insbesondere durch unser UniCredit Bank Austria Frauennetzwerk. Begeistert von diesem Enthusiasmus haben wir heuer zwei weitere Mitarbeiter-Ressourcen-Gruppen (Employee Ressource Groups) stark unterstützt:
• Bank Austria Einhörner („Unicorns of Bank Austria“)
• UniCredit Cultural Diversity Network
Außerdem haben wir eine neue MitarbeiterInnen-Gruppe eingeführt, die sich auf jüngere KollegInnen und auf generationsübergreifende Kooperation und das diesbezügliche Verständnis fokussiert:
• Future Generations Network
Das Ziel dieser Mitarbeiter-Ressourcen-Gruppen ist es, neue Verbündete bezüglich Inklusion („inclusion allies“) zu identifizieren, die uns dabei helfen, die Geschichten und Stimmen der Menschen zu hören, die die Vielfalt unserer Bank ausmachen. Jeder Mensch ist einzigartig, und diese Vielfalt und individuellen Unterschiede müssen Anerkennung finden. Uns geht es darum, einander zu verstehen und über einfache Toleranz hinauszugehen, um die reichen Dimensionen der Vielfalt anzunehmen und zu würdigen.
Das Bekenntnis der Bank Austria zu diesen Werten zeigte sich auch anhand einer Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Events zu den Themen Männlichkeitskultur („culture of masculinity“), „LGBTQ+“, inklusive Kommunikation, generationsübergreifendes Verständnis und Kooperation und vielem mehr. Dies wurde all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten und viele nahmen daran teil.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 36
Gender Balance: Die UniCredit hat ein gruppenweites Gender Balance Programm mit dem Ziel lanciert, faire und von Gleichberechtigung getragene Arbeitsplätze für Frauen und Männer zu schaffen und diese Werte in der Unternehmenskultur zu festigen. Getragen wird diese Maßnahme nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der „Women in Finance Charter“ im Juni 2018 durch den damaligen UniCredit CEO in London. Die Zielerreichung, insbesondere auf den Führungsebenen, wird in einem jährlichen Dashboard für das Strategy & Nomination Committee, dem sogenannten Nominierungsausschuss ermittelt. Der Frauenanteil im erweiterten Gruppenvorstand (Group Executive Committee) beträgt 40%. Im Besetzungsprozess von Führungspositionen wird größter Wert daraufgelegt, dass es Kandidatinnen und Kandidaten beiderlei Geschlechts gibt, die für die jeweilige Position einer fairen Beurteilung unterzogen werden, wodurch die Chancengleichheit gewahrt wird. Gehaltsanpassungen berücksichtigen immer auch geschlechtergerechten Ausgleich. Um die Entwicklung unserer weiblichen Talente zu fördern, haben wir 2021 ein spezielles Mentoring-Programm für die Geschäftsleitung entwickelt, das sich darauf konzentriert, unsere neue Generation von weiblichen Führungskräften sichtbar zu machen und zu unterstützen, damit sie in Zukunft neue Aufgaben übernehmen kann. Gleichzeitig haben wir uns weiterhin stark an den globalen UniCredit-Programmen beteiligt, die darauf abzielen, unsere vielversprechendsten Führungskräfte zu fördern.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 37
AusblickVolkswirtschaftliches Umfeld 2022 Die weltweite Erholung von dem durch COVID-19 verursachten Einbruch der Wirtschaftstätigkeit wird sich 2022 fortsetzen. Während Beschränkungen als Reaktion auf die Omikron-Variante von COVID-19 voraussichtlich geringe Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit haben sollten, werden die schwerwiegenden und länger anhaltenden Lieferengpässe und eine höhere Inflation das Wachstumstempo dämpfen. Der Anstieg des globalen BIP sollte sich von geschätzten 5,8 Prozent 2021 auf nur noch knapp über 4 Prozent verringern, was auf eine Verlangsamung der Dynamik sowohl in den Industrieländern als auch wichtigsten Wachstumsmärkten zurückzuführen ist. Das Wirtschaftswachstum in China dürfte sich 2022 auf unter 5 Prozent abschwächen, was jedoch vor allem auf strukturelle Gründe sowie Spillover-Effekte finanzieller Anfälligkeiten im Immobiliensektor auf die Gesamtwirtschaft zurückzuführen ist. Auch in den osteuropäischen Wachstumsmärkten wird die Dynamik 2022 moderater ausfallen, gebremst durch die schwächere Nachfrage aus dem Euroraum, dessen BIP-Anstieg sich von 5,0 auf 3,9 Prozent reduzieren dürfte. In den USA ist von einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums von 5,7 auf 3,4 Prozent auszugehen.
Der Inflationsanstieg im Jahr 2021 ist größtenteils als vorübergehendes Phänomen zu betrachten, da er vor allem auf angebotsseitige Materialengpässe und Transportprobleme zurückzuführen ist, die ab dem zweiten Halbjahr 2022 nicht nur auslaufen, sondern sich sogar umkehren dürften. Die hohen Teuerungswerte zu Jahresbeginn 2022 sollten sich daher im Jahresverlauf deutlich reduzieren, dennoch werden die Inflationsraten im Jahresdurchschnitt mit fast 5 Prozent in den USA und fast 4 Prozent im Euroraum spürbar höher als 2021 ausfallen. Angesichts der anhaltenden Konjunkturerholung werden die Notenbanken ihr Tempo bei der Normalisierung der Geldpolitik beschleunigen. Die US-Notenbank Fed wird ihre Nettokäufe von Vermögenswerten voraussichtlich im Frühjahr 2022 beenden, gefolgt von Leitzinserhöhungen . Die Europäische Zentralbank wird ihre Wertpapierankäufe mit dem Auslaufen des Krisenkaufprogramms PEPP zurückfahren, doch die Nettokäufe werden vorerst fortgesetzt werden und Zinserhöhungen sind erst später als in den USA zu erwarten. In den meisten osteuropäischen Wachstumsmärkten werden dagegen die Leitzinsen 2022 weiter angehoben werden. Die Verschärfung der Geldpolitik verspricht für die USA einen Aufwärtstrend der kurz- und langfristigen Marktzinsen, wie den Renditen der US-Staatsanleihen. Dagegen werden die Renditen der langfristigen Schuldpapiere im Euroraum niedrig bleiben. Das sich ausweitende Zinsgefälle zwischen den USA und dem Euroraum wird den Wechselkurs des Euros gegenüber dem US-Dollar voraussichtlich auf einem moderaten Abwärtspfad halten, der Ende 2022 etwa die Marke von 1,10 erreichen sollte. Die Bonitätsaufschläge (Kreditspreads) europäischer Unternehmensanleihen bleiben voraussichtlich niedrig, mit etwas Einengungsspielraum in risikoreicheren Segmenten, wenngleich mit höherer Volatilität. Auch am Aktienmarkt wird die Volatilität zunehmen, doch die meisten OECD-basierten Aktienindizes sollten sich positiv entwickeln, insbesondere in Europa. Die Aussichten für die Wachstumsmärkten erscheinen dagegen in den meisten Assetklassen zunehmend problematisch.
Die Aussichten für Österreich Nach einem Anstieg des BIP um fast 5 Prozent im Jahr 2021 ist mit einer Fortsetzung des Aufschwungs aus der Pandemie im Jahr 2022 mit einem Wirtschaftswachstum von 4,5 Prozent zu rechnen. Die Impulse werden vor allem vom privaten Konsum kommen, der von Nachholeffekten, der guten Beschäftigungsentwicklung und der sinkenden Sparquote gestützt werden wird. Mit der erwarteten Auflösung der Lieferprobleme ab der zweiten Jahreshälfte wird sich auch die Investitionstätigkeit wieder verstärken und gestützt auf die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen der österreichischen Wirtschaft Schwung geben. Nach zwei Jahren mit negativen Wachstumsbeiträgen ist für 2022 wieder ein positiver Akzent vom Außenhandel, insbesondere durch die Dienstleistungsexporte im Zuge der Belebung des Tourismus, zu erwarten. Aufgrund des kräftigen Erholungstempos wird die österreichische Wirtschaft nicht nur die pandemiebedingten Einbußen aufholen, sondern schrittweise auch zum Wachstumstrend von vor Beginn der Pandemie aufschließen können. Die Corona-Krise wird damit anders als die Finanzkrise von 2008/2009 keine langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, was sich vor allem in einer anhaltenden Verbesserung am Arbeitsmarkt niederschlagen wird. Die Arbeitslosenquote wird nach durchschnittlich 8,0 Prozent 2021 auf 7,2 Prozent 2022 zurückgehen und damit niedrigere Werte als vor der Pandemie erreichen. Nach Werten über der Marke von 4 Prozent im Jahresvergleich wird sich die Inflation in Österreich im Jahresverlauf 2022 voraussichtlich verlangsamen. Ein Basiseffekt und der erwartete Rückgang des Rohölpreises von fast 80 US-Dollar pro Barrel Ende 2021 auf unter 70 US-Dollar Ende 2022 dürfte eine Wende des Inflationstrends bewirken. Nach durchschnittlich fast 4 Prozent im Jahr 2022 aufgrund der hohen Jahresanfangswerte sollte die Teuerung in den Folgejahren 2023/24 wieder weniger als 2 Prozent betragen.
Die einsetzende Normalisierung der Geldpolitik durch die EZB wird 2022 zu einer leichten Veränderung der bislang extrem günstigen Finanzierungsbedingungen beitragen. In Kombination mit dem geringeren Erholungstempos sollte daher das Kreditwachstum 2022 hinter jenem des Vorjahres zurückbleiben, sowohl aufgrund einer geringeren Dynamik der Ausleihungen von Unternehmen als auch von privaten Haushalten. Insbesondere bei Wohnbaukrediten dürfte eine spürbare Verlangsamung einsetzen, während aufgrund geringerer Unsicherheiten und der verbesserten Beschäftigungssituation erstmals seit Jahren Konsumkredite leicht zulegen könnten. Die Einlagenentwicklung wird 2022 aufgrund des starken Konsums bei privaten Haushalten sowie kräftiger Investitionen auch bei Unternehmen voraussichtlich geringer als im Vorjahr ausfallen.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 38
Mittel- und langfristige ZieleEin Schwerpunkt der weiteren Entwicklung der Bank Austria bleibt, die Kundenbasis durch effizientere und optimierte Produkte und Dienstleistungen auszubauen und zu stärken, während die Verbesserung des Kundenerlebnisses ein wesentlicher Treiber für alle strategischen Initiativen ist. Durch voll digitalisierte Prozesse soll das beste Kundenerlebnis erzielt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten und des operationalen Risikos. Zugleich wird sich die Bank auf Einfachheit, schnelle Prozesse und Nachhaltigkeit konzentrieren.
Die UniCredit Bank Austria wird das Servicemodell für ihre Privatkunden insbesondere durch einen weiter optimierten Mix aus Online- und Offline-Kanälen verbessern: Der Schwerpunkt liegt hier auf direkten Kanälen für Kundenservice und Transaktionen, damit sich der Vertrieb voll und ganz der Beratung widmen kann. Weiters sollen direkte Kanäle für den Service des Breitengeschäfts zur Verfügung gestellt werden, um durch eine breitere Abdeckung und verbesserte Wertpapierdienstleistungen im Private Banking und im Wealth Management Wachstumschancen zu nutzen. Auch im Firmenkunden-Bereich, insbesondere in der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen, setzt die UniCredit auf den weiteren Ausbau digitaler Lösungen wie Videoberatung oder digitale Zeichnung von Verträgen.
Zur Optimierung des Firmenkundengeschäfts legt die UniCredit Bank Austria ihr Corporate & Investment Banking und die Unternehmerbank in die neue Division Corporates zusammen – eine Division für alle Unternehmenskunden, in der diese alles aus einer Hand bekommen. Dieser Schritt ist eine wichtige Initiative in der Vereinfachung der Organisationsstruktur der Bank. Ziel ist es, weitere Synergien und noch mehr Kundennähe zu schaffen.
Nach der Ernennung des neuen CEO der UniCredit, Andrea Orcel, und den Veränderungen im Group Executive Committee der UniCredit S.p.A. wurde der neue strategische Plan für die Gruppe „UniCredit Unlocked“ am 9. Dezember 2021 dem Markt präsentiert. Eine wichtige Säule von „UniCredit Unlocked“ – dem strategischen Plan der UniCredit für die nächsten drei Jahre – ist es, die UniCredit Bank Austria zu einem noch effizienteren Finanzinstitut weiterzuentwickeln und ihr Betriebsmodell neu zu gestalten.
Im Fokus stehen ein starkes Ertragswachstum und deutliche Effizienzgewinne auf der Kostenseite, um nachhaltig profitabel zu werden. Zu diesem Zweck wird das Betriebsmodell umgestaltet, indem die Organisation vereinfacht und digitalisiert wird. Die rasche Einführung von Spitzentechnologie ist entscheidend für die Ausweitung der Kundenreichweite und die Unterstützung aller Geschäftsbereiche bei der Steigerung der Wertschöpfung. Ein schlankes Geschäftsmodell wird die Komplexität reduzieren und die Effizienz des Unternehmens steigern. Mehr als 50 Prozent der Investitionen der UniCredit Bank Austria werden daher in Wachstum und Optimierung fließen.
Die wichtigsten Ziele der UniCredit Bank Austria für die Jahre 2021 bis 2024 bezogen auf die jährliche Wachstumsrate (CAGR, Compound Annual Growth Rate) sind:
• +4 Prozent Kapital: Diese Steigerung wird durch RWA-Optimierung erzielt, um einerseits den „regulatorischen Gegenwind“ abzufedern, indem kapitalschonendes Geschäft forciert wird und andererseits die Fokussierung auf Kundensegmente mit starker Wertschöpfung erfolgt.
• +5 Prozent Nettoerlöse: Die wichtigsten Initiativen dafür sind Steigerungen der Marktanteile im Retailgeschäft, ein weiterer Ausbau der führenden Position im Private Banking und zusätzliches Wachstum im Firmenkundengeschäft.
• -4 Prozent Kosten: Kostensenkungen werden vor allem durch eine Vereinfachung des Betriebsmodells erreicht.
Ein weiterhin diszipliniertes Management der Risikovorsorgen und der Risk Weighted Assets (RWA) sind weitere wichtige Vorbedingungen, um das übergeordnete Ziel zu erreichen: In allen Geschäftsbereichen eine Profitabilität deutlich über den Kosten des eingesetzten Kapitals zu erzielen. Zentrales Ziel ist dabei, eine deutliche Verbesserung der Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoAC, Return on Allocated Capital) zu erreichen.
Durch die organisatorische und digitale Transformation stehen folgende Ziele bis Ende 2024 im Fokus:
• einen Return on Allocated Capital (RoAC) von über 12 Prozent zu erwirtschaften,
• die Cost/Income-Ratio auf rund 50 Prozent zu verbessern, das sind minus 13 Prozentpunkte im Zeitraum von 2021 bis 2024 sowie
• 700 Millionen Euro Nettogewinn zu erwirtschaften, das sind ca. 15 Prozent des Nettogewinns der gesamten Gruppe.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 39
Im Fokus steht die Rückgewinnung natürlicher Marktanteile bei Kernprodukten. Dies soll entlang von drei Dimensionen erreicht werden:Ein neu gestaltetes, gestrafftes Betriebsmodell steht im Vordergrund, das zum einen auf die Vereinfachung der Organisation und zum anderen auf die Digitalisierung setzt. Umgesetzt wird dabei ein insgesamt schlankes Betriebsmodell, das Komplexität verringert und im Business die Effizienz steigert und die Cost/Income-Ratio senken wird. Gleichzeitig fließen dafür mehr als 50 Prozent der Investitionen in Wachstum und Optimierung.
Die UniCredit Bank Austria wird rasch kundenzentrierte Rahmenbedingungen auf Basis von „State-of-the-art“-Technologie implementieren. Dabei soll die Kundenreichweite ausgeweitet werden. Konkret sollen die Marktanteile bei Hypothekenfinanzierungen um 3 Prozentpunkte und bei Konsumkrediten um 8 Prozentpunkte gegenüber 2021 gesteigert werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Alle Geschäftsbereiche sollen eine steigende Wertschöpfung erzielen und damit einen Beitrag über den Kapitalkosten leisten. Prozessautomatisierung verändert die Art und Weise, wie Geschäfte und Abläufe abgewickelt werden und senkt unsere Gesamtkosten um gesamt -12 Prozent zwischen 2021 bis 2024.
Wichtig ist, dass diese Gesamtkostenreduktion, also aller Sach- und Personal-Kosten das Ergebnis hoher Investitionen in die Digitalisierung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie einer deutlichen Vereinfachung unserer Prozesse sowie des gesamten Betriebsmodells ist.
Als UniCredit Bank Austria bauen wir in Österreich unsere bestehenden Wettbewerbsvorteile aus, um weiterhin nachhaltig rentabel zu wirtschaften und gleichzeitig für unsere Kunden noch attraktiver und moderner zu werden. Mit all unseren Geschäftsbereichen tragen wir somit konsequent zur Erreichung der gruppenweiten Ziele bei.
In der COVID-19-Krise konnte die UniCredit Bank Austria ihre organisatorische Stärke und Flexibilität sowie das hohe Engagement und Know-how ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal mehr unter Beweis stellen:
• Bereits der Umzug in das neue Headquarter auf dem Austria Campus im Jahr 2018 ermöglichte es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 20 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit im Home Office zu arbeiten. Dieses erfolgreiche Remote-Arbeitskonzept war eine wichtige Grundlage dafür, dass nach Beginn des COVID-19-bedingten Lockdowns im März 2020 innerhalb weniger Tage über 90 Prozent der 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale im Home Office weiterarbeiten und die Kunden so bestmöglich betreuen konnten.
• In Zukunft wird es weiterhin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit geben, im Home Office zu arbeiten: Bis zu 40 Prozent der Wochenarbeitszeit in zentralen Bereichen sowie bis zu 20 Prozent in den Filialen.
• Im weiteren Verlauf des Jahres wurden die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in den Filialen und auf dem Austria Campus laufend an die Entscheidungen angepasst, mit denen die Bundesregierung auf die epidemiologische Entwicklung reagierte. Oberste Priorität war stets, das Infektionsrisiko für Kundinnen und Kunden sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen weiterhin reibungslosen Ablauf aller Bank-Services für die Kunden sicherzustellen.
Mit der Unterstützung für die Wirtschaft in der COVID-19-Krise setzte die UniCredit Bank Austria in vielen Bereichen gleichzeitig an. In der ersten, akuten Krisen-Phase ging es vor allem darum, Unternehmen und Haushalte optimal zu unterstützen:
• Durch Stundungen, Überbrückungskredite, spezielle Kreditrahmen für Exportausfälle und umfassende Beratung unterstützte die Bank Unternehmen direkt.
• Mit Stundungen und Rahmen-Erhöhungen wurde sichergestellt, dass die Kunden in keine Notsituation gerieten und liquide blieben und damit auch weiterhin zur nun so wichtigen Binnennachfrage in Österreich beitragen konnten.
• Seit Beginn der Krise wurden Kredite in der Höhe von bis zu 3 Milliarden € (in der Spitze) vergeben und zehntausende Stundungen umgesetzt. Zudem wurde jede zweite Exportgarantie durch die OeKB, also rund 50 Prozent, über die UniCredit Bank Austria abgewickelt, was deutlich über dem üblichen Marktanteil von 30 Prozent liegt. Auch bei anderen Garantiesystemen (aws, OeHT) konnten mehr Garantien vergeben werden, als es den Marktanteilen entspricht. Auch in dieser Krise hat sich somit gezeigt, dass die UniCredit Bank Austria als eine der führenden Banken des Landes ein verlässlicher Partner ihrer Kunden war.
• Als führende Unternehmerbank und bevorzugter Partner in der Förderberatung ist die UniCredit Bank Austria die ideale Anlaufstelle für alle Unternehmer, die sich einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten verschaffen wollen. Die Förderexperten berieten und betreuten die Kunden in den vergangenen Monaten vor allem über Telefon und Video.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 40
In einer zweiten Phase rückte das mittel- und langfristige Ziel verstärkt in den Vordergrund, die Geschäftsmodelle und die Eigenkapital-Basis der Unternehmen zukunftsfit zu machen. Denn Unternehmen benötigen sowohl Kredite und Förderungen als auch ausreichend Eigenkapital, damit sie gut durch die Krise kommen:• Wesentliche Punkte in den Gesprächen mit den Kunden in dieser Phase sind auch die Chancen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben: etwa Expansionsmöglichkeiten durch gezielte Zukäufe, die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensübergaben in KMU oder den Ausbau des E-Commerce-Angebots.
• Die UniCredit Bank Austria unterstützt die Unternehmen auch dabei, sich nachhaltig und klimaschonend aufzustellen, insbesondere durch Investitionen in Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz. Geboten werden Beratung und Analyse, die Kunden hinsichtlich ESG-Kriterien (Umwelt / Soziales / nachhaltige Unternehmensführung) zeigt, welche Ziele sie sich setzen sollten und wie sie die Bank auf dem Weg zu nachhaltigen Finanzierungen unterstützen kann.
Die UniCredit Bank Austria unterstützt nicht nur die Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Sie bietet ihren Kunden auch bei Konto- und Veranlagungsprodukten nachhaltige Alternativen, zum Beispiel mit dem 2020 neu eingeführten GoGreen-Konto, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist. Hier werden nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der Einlagen auf den GoGreen-Konten durchgeführt: bei Unternehmen insbesondere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraftanlagen); bei Privatkunden vor allem Gebäudesanierungen zur Verbesserung des Energieausweises, neugebaute Niedrigenergie-Häuser sowie Konsumkredite mit nachhaltigem Verwendungszweck. Für nachhaltige Veranlagungsprodukte gelten beim GoGreen-Konto reduzierte Kaufspesen. Das GoGreen-Konto gibt es auch als GoGreen-Konto für Kinder und Jugendliche und ganz neu seit 2021 als GoGreen-Businesskonto. Mit diesem grünen Konto haben auch Selbständige, Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit, mit ihrem Zahlungsverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ein wichtiger – und durchaus positiver – Effekt der COVID-19-Krise ist der starke gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Schub im Bereich Digitalisierung. Auch viele Kunden entschieden sich häufiger und überzeugter für digitale Lösungen als in den vergangenen Jahren. Gleich zu Beginn der COVID-19-Krise verstärkte die UniCredit Bank Austria ihr Multi-Kanal-Angebot mit zusätzlicher Remote-Beratung und Serviceangeboten über digitale Kanäle, um weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten.
Weiterführende Informationen Folgende Detailinformationen sind in den Erläuterungen (Notes) zum Konzernabschluss zu finden:
• Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind in Abschnitt „F – Zusätzliche Informationen“ des Anhangs zum Konzernabschluss unter F.16 enthalten.
• Der Risikobericht ist als eigenes Kapitel („E – Risikobericht“) im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
• Die Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist unter Punkt E.16 des Risikoberichts zu finden.
• Bezüglich der Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 41
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Total Financial Assets 2)
1) In der Segmentberichterstattung wurden die Vergleichswerte für 2020 an die derzeitige Struktur und Methodik angepasst und sind im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen (siehe im Abschnitt Segmentberichterstattung im Anhang zum Konzernabschluss)
2) Total Financial Assets = Summe der Kundenveranlagungen, somit Summe der Kundenverbindlichkeiten sowie der Assets under Management (Fonds- und Vermögensverwaltungsprodukte) und der Assets under Custody (Direktanlagen auf dem Kapitalmarkt / Depotgeschäft)
3) Durchschnittliche Risikoaktiva (alle Risikoarten) gemäß Basel 3
4) Berechnung Allocated Capital mit 11,75% (2021) bzw. 12,25% (2020) harte Kernkapitalquote (CET1 Ratio)
n. a. = nicht aussagekräftig
Diese Anmerkungen gelten auch für die Segmenttabellen auf den folgenden Seiten.
Betriebsergebnis
Die Betriebserträge lagen um 1 Mio € (-0,1%) unter dem Vorjahreswert, getrieben durch einen Rückgang des Nettozinsertrags im weiterhin bestehenden Niedrigzinsumfeld. Demgegenüber konnte der Provisionsüberschuss durch eine gute Entwicklung im Wertpapiergeschäft trotz der COVID-19-Krise um 5,1% gesteigert werden. Die Betriebsaufwendungen lagen bei -764 Mio €, somit um +2,3% (17 Mio €) über dem Vorjahr. Dieser Kostenauftrieb entfällt vorwiegend auf höhere variable Kostenbestandteile, höhere ICT-Kosten und höhere Abschreibungen in der DC Bank aufgrund der Reklassifizierung auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“. Der Rückgang des Betriebsergebnisses auf 103 Mio € (Jahr 2020: 121 Mio €) ist vor allem der Entwicklung der Betriebsaufwendungen geschuldet.
Kreditrisikoaufwand
Der Kreditrisikoaufwand im Jahr 2021 wurde vor allem durch Modellanpassungen bei nicht notleidenden Krediten beeinflusst und belief sich insgesamt auf -63 Mio € (im Vorjahr -78 Mio €).
Ergebnis vor Steuern
Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Entwicklungen und der nichtoperativen Aufwendungen von -75 Mio € (vorwiegend systemische Abgaben) lag das Ergebnis vor Steuern der Privatkundenbank im Jahr 2021 bei -35 Mio € (-12 Mio € gegenüber dem Vorjahresergebnis von -23 Mio €)
Kundenforderungen /-einlagen
Das Kreditvolumen lag mit 20,4 Mrd € um +1,0 Mrd über dem Vorjahresniveau. Diese positive Entwicklung wurde primär durch ein um 20% gestiegenes Neugeschäft bei privaten Bau- und Wohnfinanzierungen aber auch durch eine zunehmende Dynamik bei Konsumfinanzierungen getrieben.
Die Kundeneinlagen erhöhten sich deutlich um 1,4 Mrd € auf 36,4 Mrd €, getrieben durch einen Zuwachs bei den Sichteinlagen.
In der Privatkundenbank werden Kundinnen und Kunden durch maßgeschneiderte Servicemodelle der entsprechenden Segmente – Retail Banking, Premium Banking, Small Business Banking und Wealth Management – ideal betreut und beraten.
Im Segment Premium Banking werden aktuell mehr als 30.000 vermögende Privatkundinnen und -kunden mit einem Gesamtvermögen von rund 20 Mrd € betreut. Rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen Kundinnen und Kunden an 31 Standorten in ganz Österreich.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 42
Im Segment Small Business Banking werden Geschäftskunden und Freie Berufe betreut. Die Kundinnen und Kunden können Beratung entweder vor Ort in speziellen Geschäftskundenfilialen oder auch remote über Video-Telefonie In Anspruch nehmen.Darüber hinaus wurden die digitalen Angebote und Services konsequent weiter ausgebaut. Dadurch wurden die Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt, alle wesentlichen Produkte und Services – ohne Besuch einer Filiale – rein über digitale Kanäle abzuwickeln. Die Möglichkeit, Verträge über das sichere TAN-Verfahren zu zeichnen, wurde auf alle wesentlichen Geschäfte ausgeweitet und damit auch eine papierlose end-to-end-Abwicklung sichergestellt. So ist es den Kundinnen und Kunden beispielsweise möglich, innerhalb von nur wenigen Minuten einen Konsumkredit auch Online abzuschließen.
Mit der Einführung der Videolegitimierung hat die Bank den nächsten Schritt gesetzt, um unsere Prozesse weiter zu vereinfachen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die bereits im zweiten Quartal 2020 begonnene und Ende Jänner 2021 erfolgreich abgeschlossene Einführung der neuen innovativen MobileBanking App. Das Design der neuen MobileBanking App wurde noch moderner und benutzerfreundlicher: Eine überaus intuitive und vor allem noch benutzerfreundlichere Handhabung etabliert die MobileBanking App als gleichwertigen Kanal zu 24You, dem einfachsten Internet Banking Österreichs. Gleichzeitig wurde der Funktionsumfang erweitert, was die App noch attraktiver macht: Mit dem automatisch integrierten persönlichen Finanzmanager hat man einen perfekten Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben. Im ersten Halbjahr 2021 konnten wir auch die Funktion „Börsen & Märkte“ in der App freischalten, wodurch unsere Kundinnen und Kunden ebenfalls via App den Überblick über die aktuellen Börsengeschehnisse erhalten.
Alle Aufträge können wie bisher direkt in der MobileBanking App gezeichnet und freigegeben werden, jetzt noch schneller mittels Face-ID, Fingerprint oder selbst gewähltem Autorisierungscode (ATC). Dabei sind keine zweite App und auch kein SMS-Empfang mehr nötig, trotzdem entspricht die App den höchsten Sicherheitsstandards, denn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen sind dafür bereits in diese App integriert.
Die Bewertungen in den App Stores haben sich im Laufe des Jahres kontinuierlich verbessert und befinden sich damit über dem durchschnittlichen Wert der Bewertungen von Apps aus der Finanzbranche.
Das Segment Wealth Management ist in der Schoellerbank konzentriert, welche als Spezialist für Vermögensanlage und Vorsorge gilt. Ihre Kernkompetenz ist die Vermögensverwaltung – dabei veranlagen die Experten die Gelder ihrer Kunden stets nach dem Motto „Investieren statt Spekulieren“. Das Traditionshaus begleitet ihre Kunden – die der Bank rund 12,6 Milliarden Euro anvertrauen – zudem bei allen Finanzentscheidungen im Leben: Von der Abdeckung finanzieller Basisdienstleistungen bis hin zu Finanzplanung, Vermögensweitergabe und Stiftungsmanagement. Mit der Schoellerbank Invest verfügt man zudem über eine hauseigene Kapitalanlagegesellschaft, die maßgeschneiderte Spezialfonds für besonders vermögende Kunden auflegt. Die jahrelange Erfahrung und Kompetenz hat dieser Bank nicht nur viele zufriedene und treue Kunden eingebracht, sondern auch alle wichtigen Auszeichnungen der Finanzbranche: Die Schoellerbank ist mit den häufigen Anerkennungen bei unabhängigen internationalen Branchentests nicht nur seit Jahren die meistausgezeichnete Privatbank Österreichs, sondern unterstreicht damit auch immer wieder ihre Kompetenz als führender Wealth-Manager des Landes. Mit 9 Standorten ist die Schoellerbank – eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria AG und das Kompetenzzentrum der UniCredit für Wealth Management in Österreich – darüber hinaus die einzige österreichweit vertretene Privatbank.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 43
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Betriebsergebnis
Im Jahr 2021 konnten die Betriebserträge auf 541 Mio € gesteigert werden (+26 Mio € gegenüber Vorjahr). Der Rückgang der Zinserträge war - wie im Vorjahr - im Wesentlichen auf die COVID-19 Pandemie sowie auf das weiterhin schwierige Zinsumfeld zurückzuführen, jedoch konnten die konjunkturelle Erholung im zweiten Halbjahr sowie Optimierungsmaßnahmen auf der Einlagenseite zur Erlösstabilisierung genutzt werden. Erlöse aus der Kreditbereitstellung, im Wertpapiergeschäft und im Zahlungsverkehr (Cash Management) tragen zu einer positiven Entwicklung des Provisionsergebnisses bei (+9,2% gegenüber Vorjahr). Auch das Handelsergebnis zeigt ein stark verbessertes Ergebnis: +89% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 sind auf starkes Derivativgeschäft mit Kunden zurückzuführen. Deutlich gesteigerte Dividendenerlöse, insbesondere aus dem Ergebnisbeitrag von at equity Beteiligungen, rundeten die positive Ertragsentwicklung der Unternehmerbank ab.
Die Betriebsaufwendungen stiegen um 9 Mio € auf 205 Mio €. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf höhere indirekte Kosten, insbesondere für die Leistungsinanspruchnahme von konzernzugehörigen Dienstleistungsunternehmen, zurückzuführen. Weiterhin gilt jedoch - wie in den Vorjahren - ein striktes Kostenmanagement.
Kreditrisikoaufwand
Der Kreditrisikoaufwand für das Jahr 2021 betrug -85 Mio €, unter anderem aufgrund von Modellanpassungen und Kalibrierungsänderungen bei nicht notleidenden Kunden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduktion von 87 Mio.
Ergebnis vor Steuern
Nach Berücksichtigung der systemischen Abgaben und von positiven Bewertungseffekten bei Liegenschaften und Leasing-Aktiva lag das Ergebnis vor Steuern der Unternehmerbank im Jahr 2021 bei 242 Mio €, somit 76% über dem Vorjahresvergleichswert von 137 Mio €, was im Wesentlichen auf Erlössteigerungen sowie deutlich geringere Kreditvorsorgen zurückzuführen ist.
Kundenforderungen /-einlagen
Mit 25,9 Mrd € lag das Kreditvolumen deutlich über dem Vorjahr (31.12.2020: 24,0 Mrd €). Die Kundenforderungen stiegen insbesondere zum Jahresende 2021 aufgrund des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs einiger Kunden an.
Die Kundeneinlagen lagen mit 18,5 Mrd € über dem vergleichbaren Wert von 2020 (17,2 Mrd €). Trotz des Niedrigzinsumfeldes mit weiterhin negativen Zinsen konnte vor allem im vierten Quartal ein vermehrter Einlagenzufluss verzeichnet werden.
Das Jahr 2021 stand für die österreichische Wirtschaft weiterhin im Zeichen der COVID-19 Pandemie, jedoch kristallisierte sich auch anhand der Geschäftsentwicklung der Unternehmerbank weiter heraus, dass die Betroffenheit in den einzelnen Bereichen der Wirtschaft recht unterschiedlich war. Durch die restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie blieben Teile des Handels, aber vor allem Tourismus und Gastronomie weiter unter Druck. Unterstützende Maßnahmen der öffentlichen Hand zeigten jedoch Wirkung, und so hielt sich die Zahl der Insolvenzen und Unternehmen in Schwierigkeiten in engen Grenzen.
Im Ergebnis der Periode konnte die Unternehmerbank sehr starke Zuwächse beim Geschäft mit dem Zahlungsverkehr feststellen, welches sich in etwa wieder auf Vorkrisenniveau befand. Dies ist üblicherweise ein guter Frühindikator für das Anspringen der Konjunktur, was auch die Analysen und Prognosen der Volkswirtschaft bestätigen. Die genauen Auswirkungen der vierten Welle der COVID-19-Pandemie mit einem erneuten Lockdown im November werden sich erst in 2022 manifestieren und sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifizierbar.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 44
Das Kreditgeschäft zeigte im ersten Halbjahr noch wenig an Dynamik, zog allerdings in der zweiten Hälfte des Jahres stark an und spiegelte so die konjunkturelle Erholung der österreichischen Wirtschaft deutlich wider. Das Einlagengeschäft orientierte sich am Niedrigzinsumfeld mit weiterhin negativen Zinsen und daher mit einem Fokus auf alternativen Veranlagungsmöglichkeiten für Guthaben, die Unternehmen nicht kurzfristig benötigen. Bei den kommerziellen Immobilienkunden zeigte sich, dass die österreichische Immobilienwirtschaft die COVID-19-Krise bis dato sehr gut bewältigen konnte. Projektaktivitäten – vor allem im Subsegment Wohnen – befanden sich auf sehr hohem Niveau, im Retail-Segment kamen besonders Fachmarktzentren sehr gut durch die Krise. Dementsprechend zeigte auch das Real-Estate-Geschäftsfeld der Unternehmerbank ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis und ermöglicht auch einen positiven Ausblick für das kommende Jahr.
Seit dem ersten Quartal 2021 normalisierte sich das Geschäft mit Kommunaldarlehen wieder etwas, nachdem gegen Ende des letzten Jahres eine besonders hohe Nachfrage bestanden hatte. Unter anderem bescherte dieser „Boom“ dem Geschäftsfeld Public Sector ein ausgezeichnetes Ergebnis. Gegen Ende des Jahres befand sich die Anzahl der Finanzierungsausschreibungen wiederum auf Vorkrisen-Niveau, jedoch beobachteten wir generell eine starke Zunahme des Wettbewerbs um Finanzierungen der öffentlichen Hand.
Als strategischer Finanzpartner der Firmenkunden hat die Unternehmerbank im Jahr 2021 das Beratungs- und Dienstleistungsangebot speziell für mittelständische Unternehmen um einen starken ESG-Schwerpunkt erweitert.
Neben den bisher bereits erfolgreich angebotenen Finanzierungsprodukten für Unternehmen mit Kapital- und Kreditmarktaffinität (z.B. Green Bonds, ESG-linked Bonds, ESG-linked Schuldscheindarlehen, ESG-linked Loans, ESG-linked Derivative) bietet die Bank Austria nunmehr auch einen standardisierten Nachhaltigkeitskredit an, der eine Anpassung der Zinsmarge basierend auf einem externen ESG-Rating vorsieht.
Als Orientierungshilfe wird auch die Möglichkeit der individuellen Standortbestimmung zu ESG mittels des „Nachhaltigkeitsbarometers der Bank Austria“ angeboten. Dieses Beratungstool wurde seitens der UniCredit-Gruppe mit dem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Unternehmen ISS-ESG entwickelt und bietet neben der Analyse zu E, S und G auch jeweils speziell relevante Fragestellungen zu einer Vielzahl von einzelnen Branchen (derzeit 19) an. Dieser Beratungsansatz sorgte kundenseitig für ein breiteres Verständnis für z.B. die von der EBA geforderten tiefergehenden Analysen zu Umweltrisken, Einführung der EU-Taxonomie, Green Asset Ratios (für Banken), erweiterte Berichtspflichten (Nachhaltigkeitsbericht) für Unternehmen und wurde von den Kunden sehr positiv aufgenommen.
Auch 2021 wurde der Digitalisierung von Services für Firmenkunden ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Mit der Videolegitimierung besteht eine neue Dienstleistung, die es Kunden ermöglicht, von überall neue zeichnungsberechtigte Personen einer Firmenkunden-Geschäftsbeziehung hinzuzufügen – man benötigt nur eine Internetverbindung. Physische Kontakte und Reisezeiten entfallen gänzlich. Im zweiten Halbjahr wurde der exklusive „Bank Austria Trade Club“ präsentiert. Ziel dieser Plattform ist es, den internationalen Handel für Kunden effizienter zu gestalten, die Suche nach potenziellen Lieferanten und Abnehmern zu vereinfachen und die Vernetzung mit neuen Geschäftspartnern zu fördern.Für das erste Quartal 2022 ist ein Online-Tool zur Kontoeröffnung für Firmenkunden in Vorbereitung.
Mit flächendeckender Präsenz in ganz Österreich sowie anerkannt höchster Kompetenz und Verlässlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer bleibt die Bank Austria DER strategische Finanzpartner für Österreichs Unternehmen. Kontinuierlich steigende Zufriedenheit der Kunden sowie eine trotz der Krise starke Profitabilität sprechen eine klare Sprache.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 45
Corporate & Investment Banking (CIB)
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Betriebsergebnis
Im Segment CIB lag das Betriebsergebnis im Jahr 2021 bei 256 Mio € und damit 11% über dem Vorjahreswert. Die Betriebserträge stiegen um 29 Mio € oder 7,3 % auf 425 Mio €, mit Verbesserungen bei allen wichtigen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Zinsüberschuss stieg um 3,8%. Die deutliche Verbesserung des Handelsergebnisses wurde durch eine sehr gute Performance im Derivategeschäft mit Kunden, positive Ergebnisse aus Anleiheverkäufen und positive Bewertungseffekte beeinflusst.
Kreditrisikoaufwand
Nach einem deutlichen Anstieg der Risikovorsorge im Vorjahr (-154 Mio €) aufgrund der COVID-19-Krise kam es im Jahr 2021 zu einer geringeren Nettozuführung von -18 Mio €, die u. a. auf Modellanpassungen und Änderungen der Rückstellungen für einzelne Kunden zurückzuführen ist.
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern enthält neben den dargestellten Zahlen im Wesentlichen die dem Unternehmensbereich CIB zugeordneten systemischen Aufwendungen und betrug 215 Mio € (Vorjahr: 40 Mio €).
Kundenforderungen /-einlagen
Das Kreditvolumen stieg im Vergleich zum Jahr 2020 um 17,7 % auf 20,4 Mrd €. Die Kundeneinlagen stiegen um 5,3 % auf 9,6 Mrd €, was vor allem auf Sichteinlagen zurückzuführen ist.
Die UniCredit ist einer der größten Kreditgeber in Europa. In Österreich ist die Bank Austria auf Platz eins bei österreichischen Anleihen und Nummer eins bei österreichischen syndizierten Krediten und Unternehmenskrediten. Daher hat die Bank Austria einen signifikanten Beitrag zur österreichischen Realwirtschaft geleistet.
Die Bank Austria wurde als „Best Investment Bank“ in Österreich ausgezeichnet, sowie zur besten globalen Trade Finance Bank für Kundenservice, zur Besten Sub-Custodian-Bank 2021 und zum Best Foreign Exchange Provider gewählt. Darüber hinaus wurde die Bank Austria im Euromoney Cash Management Survey 2021 sowohl als bester Dienstleister als auch als Marktführer in Österreich ausgezeichnet.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen standen 2021 weiterhin im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Jedoch zeigte sich, dass die Betroffenheit der multinationalen Konzerne weniger stark ausgeprägt war, als anfänglich vermutet. Zudem haben auch die unterstützenden Maßnahmen der Legislative (z.B. TLTRO) zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung ihre Wirkung nicht verfehlt. Das zeigt sich nicht nur in der Geschäftsentwicklung vieler großer Konzerne, sondern auch in der Entwicklung der Kreditrisikovorsorge und in der Ratingentwicklung der Kunden. In beiden Kategorien war diese besser als ursprünglich angenommen.
Die Kreditnachfrage war im Jahr 2021 verhalten, was auch die wirtschaftliche Situation der Kunden deutlich widerspiegelte. Steigende Unternehmensgewinne und somit eine höhere Quote der Eigenfinanzierung sowie aufgeschobene Investitionen führten dazu, dass die Nachfrage nach neuen Krediten nicht ganz so hoch war, wie prognostiziert.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 46
Im Laufe des Jahres 2021 hat sich der Trend zu ESG-Finanzierungen, wie von uns erwartet, weiter verstärkt. Die Themen EU-Taxonomie, Reporting-Standards und Finanzierungsprodukte mit ESG-Bezug stehen zunehmend im Fokus bei der Anbahnung und Umsetzung von Finanzierungstransaktionen und verbundenen Geschäftsaktivitäten. Die CIB-Division verfügt über umfassende Markterfahrung und Fachwissen in diesem Bereich und trägt somit maßgeblich zur Position der Bank Austria als führender ESG-Spezialist im Markt bei.Das Einlagengeschäft orientierte sich an dem weiterhin stark negativen Zinsumfeld mit einem Fokus auf alternative Veranlagungsmöglichkeiten.
Trotz des schwierigen Umfeldes konnte das Geschäftsfeld CIB 2021 seine führende Marktstellung bei multinationalen Unternehmen sowie Finanzinstituten und großen Immobilienkunden dank der Fokussierung auf intensive Betreuung und einer proaktiven „Pitching Strategie“ erfolgreich verteidigen. Die Kerninitiativen für 2021 – zum Beispiel Wachstum in den Kernmärkten, Stärkung der Kundenbeziehungen auf dem Heimmarkt, enge Kontrolle der Risikoentwicklung, Forcierung des Kapitalmarktgeschäftes sowie der Absicherungsprodukte für Kunden – wurden allesamt höchst erfolgreich umgesetzt. Das wird insbesondere durch die finanziellen Erfolge und die daraus resultierende führende Position im strukturierten Kredit-, Kapitalmarkt- und Zinsabsicherungsgeschäft unterstrichen.
Auch in diesen herausfordernden Zeiten war die CIB-Division weiterhin mit vollem Einsatz und Engagement für die multinationalen österreichischen Kunden da und konnte maßgeschneiderte Finanzlösungen finden. In gleichem Maße wurde dieser Zugang in den erweiterten Kernmärkten, wie etwa Skandinavien und Iberia, nachhaltig fortgeführt. Die CIB-Produktlinien sind direkt mit Kunden der anderen Geschäftsbereiche der Bank Austria verbunden und bilden durch die Vernetzung innerhalb der Gruppe und aufgrund der dadurch vorhandenen globalen Plattform die Grundlage für die laufende Weiterentwicklung des Produkt-Know-hows und der Dienstleistungen für die Kunden.
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 47
Wien, am 18. Februar 2022
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
KonzernlageberichtKonzernlagebericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 48
Rote Leerseite, damit das Inhaltsverzeichnis auf einer ungeraden Seitenzahl (rechts) steht
Konzernabschluss nach IFRSKonzernabschluss nach IFRS
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 49
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung50 Konzern-Gesamtergebnisrechnung51 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung54 Konzern-Geldflussrechnung56 Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 50
Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung
10. Zinsen und ähnliche Erträge
hievon: Zinsertrag berechnet nach der Effektivzinsmethode
20. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
50. Provisionsaufwendungen
70. Dividenden und ähnliche Erträge
90. Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting
100. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von:
a) Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
c) Finanziellen Verbindlichkeiten
110. Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte & Verbindlichkeiten
b) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
140. Ertrag/Aufwand aufgrund von Vertragsänderungen (ohne Ausbuchung)
150. Betriebserträge nach Wertberichtigungen aus dem Bankgeschäft
170. Sonstige Netto-Versicherungsaufwendungen und -erträge
180. Betriebserträge nach Wertberichtigungen aus dem Bankgeschäft und dem Versicherungsgeschäft:
b) Andere Verwaltungsaufwendungen
200. Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken:
a) Kreditzusagen und finanzielle Garantien
b) Sonstige Rückstellungen
210. Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen
220. Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
230. Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge
240. Betriebsaufwendungen
250. Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen
260. Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
270. Wertberichtigung auf Geschäfts- und Firmenwerte
280. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen
290. Ergebnis vor Steuern
300. Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
310. Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
320. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
330. Konzernergebnis nach Steuern
340. Anteile ohne beherrschenden Einfluss
350. Konzernergebnis - Eigentümer Bank Austria
Das Ergebnis je Aktie belief sich in 2021 auf 0,50 € nach 0,09 € im Vorjahr.
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Gesamtergebnisrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 51
Konzern-GesamtergebnisrechnungErgebnis der im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
Posten, die nicht zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert designierte Eigenkapitalinstrumente
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten (Änderungen des eigenen Ausfallrisikos)
Hedge Accounting von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert designierten Eigenkapitalinstrumenten
Immaterielle Vermögenswerte
Versicherungsmathematische Gewinne /Verluste bei leistungsorientierten Plänen
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Anteil an sonstigen im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Hedge Accounting einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebs
Cashflow-Hedges (wirksamer Teil)
Hedge-Instrumente (nicht designiert)
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente)
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Anteil an sonstigen im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Sonstiges Gesamtergebnis nach Steuern
GESAMTERGEBNIS NACH STEUERN
Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/ –)
Gesamtergebnis Eigentümer Bank Austria
Gesamtergebnis je Aktie (in Euro, verwässert und unverwässert)
Ergebnis je Aktie aus dem Gesamtergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Ergebnis je Aktie aus dem Gesamtergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Konzernabschluss nach IFRS Konzernbilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 52
Konzernbilanz20. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte:
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Sonstige Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
30. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
40. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten:
a) Forderungen an Kreditinstitute
60. Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (+/-)
70. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
80. An Rückversicherer weiterbelastete Versicherungsrückstellungen
100. Immaterielle Vermögenswerte
a) Steuererstattungsansprüche
b) Latente Steueransprüche
120. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
1) Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst und beinhalten eine Umschichtung der täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und Zentralbanken (ohne Mindestreserve) von der Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in die Position Barreserve in Höhe von 849 Mio €. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A - Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten. (Entspricht 1.1.2021)
Konzernabschluss nach IFRS Konzernbilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 53
31.12.2020
WIE PUBLIZIERT
10. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
c) Verbriefte Verbindlichkeiten
30. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
50. Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge gesicherten Grundgeschäfte (+/-)
60. Steuerverpflichtungen:
a) Tatsächliche Steuerverpflichtungen
b) Latente Steuerverpflichtungen
70. Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
90. Sonstige Personalrückstellungen
a) Kreditzusagen und finanzielle Garantien
b) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
c) Sonstige Rückstellungen
110. Technische Rückstellungen
140. Eigenkapitalinstrumente
170. Gezeichnetes Kapital
190. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (+/ –)
200. Jahresüberschuss (+/-)
1) Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst und beinhalten eine Umschichtung der täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und Zentralbanken (ohne Mindestreserve) von der Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in die Position Barreserve in Höhe von 849 Mio €. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A - Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten. (Entspricht 1.1.2021)
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 54
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2021
VERÄNDERUNG IM GESCHÄFTSJAHR
GEWINN-VERWENDUNG AUS VORJAHR
DIVIDENDEN UND ANDERE ZUWEISUNGEN
KONSOLIDIERUNGS- KREISÄNDERUNGEN
a) Cashflow-Hedge-Rücklage
b) Bewertungsreserve FA @FVTOCI
c) Rücklage FA @FVTOCI assoziierte
Unternehmen und Joint Ventures
d) Bewertungsreserve
Sachanlagevermögen
e) Pensions- und ähnliche Verpflichtungen IAS 19
f) Bewertungsreserve: zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte
Konzernergebnis nach Steuern
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Konzernabschluss nach IFRS Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 55
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2020
VERÄNDERUNG IM GESCHÄFTSJAHR
GEWINN-VERWENDUNG AUS VORJAHR
DIVIDENDEN UND ANDERE ZUWEISUNGEN
KONSOLIDIERUNGS- KREISÄNDERUNGEN
a) Cashflow-Hedge-Rücklage
b) Bewertungsreserve FA @FVTOCI
c) Rücklage FA @FVTOCI assoziierte
Unternehmen und Joint Ventures
d) Bewertungsreserve
Sachanlagevermögen
e) Pensions- und ähnliche Verpflichtungen IAS 19
f) Bewertungsreserve: zur Veräußerung
gehaltene langfristige Vermögenswerte
Konzernergebnis nach Steuern
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Das Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2020 wurde, sowohl für die Anteile im Eigenbesitz, aber auch für die Anteile ohne beherrschenden Einfluss, von der Spalte Rücklagenveränderung in die Spalte Gesamtergebnis umgegliedert.
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 56
Konzern-GeldflussrechnungKonzern-Geldflussrechnung
A. OPERATIVE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
1. Im Ergebnis nach Steuern enthaltene zahlungsunwirksame
Posten und Überleitung auf den Cashflow aus
operativer Geschäftstätigkeit
Gewinn (Verlust) der Periode (+/-)
- Gewinne/Verluste aus zum Handelszwecken gehaltenen
finanziellen Vermögenswerten und aus sonstigen erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert gehaltenen finanziellen
Vermögenswerten/Verpflichtungen (-/+)
- Gewinne (Verluste) aus dem Hedge Accounting (-/+)
- Nettoverluste / Wertaufholungen bei Wertminderungen (+/-)
- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (+/-)
- Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken (inkl. Personal) sowie
sonstige Erträge und Aufwendungen (+/-)
- Unbezahlte Gebühren, Steuern und Steuergutschriften (+/-)
- Wertberichtigungen/Zuschreibungen nach Steuern aus
nicht fortgeführten Geschäftsbereichen (+/-)
- Sonstige Anpassungen (+/-)
2. Liquidität, die durch finanzielle Vermögenswerte generiert
bzw. verwendet wird:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte
finanzielle Vermögenswerte
- Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 2)
3. Liquidität, die durch finanzielle Verbindlichkeiten generiert
bzw. verwendet wird:
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte
finanzielle Verbindlichkeiten
Aus operativer Geschäftstätigkeit
generierte/verwendete Nettoliquidität
- Verkauf von Beteiligungen
- von Beteiligungen erhaltene Dividenden
- Verkauf von Sachanlagen
- Verkauf von immateriellen Vermögenswerten
- Verkauf von Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten
(abzüglich veräußerte Zahlungsmittel)
- Käufe von Beteiligungen
- Käufe von immateriellen Vermögenswerten
- Käufe von Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten
(abzüglich erworbene Zahlungsmittel)
Aus Investitionstätigkeit
generierte/verwendete Nettoliquidität
1) Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst, indem der Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode um 849 Mio € zulasten des Cashflow aus operativer Tätigkeit in der Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten erhöht wurde. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A - Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten. (Entspricht 1.1.2021)
2) Im Geschäftsjahr 2020 Aufnahme und Platzierung des im Rahmen von TLTRO III aufgenommenen Volumens.
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 57
C. FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
- Ausgabe/Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten
- Dividendenausschüttung an den Eigentümer und an
nicht beherrschende Anteile
- Verkauf / Kauf von Minderheitsbeteiligungen
- Zuflüsse aus der Begebung von nachrangigen Verbindlichkeiten
- Auszahlungen für die Tilgung von nachrangigen Verbindlichkeiten
Aus Finanzierungstätigkeit
generierte/verwendete Nettoliquidität
IM GESCHÄFTSJAHR GENERIERTE/VERWENDETE
NETTOLIQUIDITÄT
ZAHLUNGSMITTELBESTAND ZUM ENDE DER VORPERIODE
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen
Effekte aus Wechselkursänderungen
ZAHLUNGSMITTELBESTAND ZUM ENDE DER PERIODE
ZAHLUNGEN FÜR STEUER, ZINSEN UND DIVIDENDEN
Erhaltene (+)/ gezahlte (–) Ertragssteuern aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Zinsen aus operativer Tätigkeit
Gezahlte Zinsen aus operativer Tätigkeit
Erhaltene Dividenden aus Investitionstätigkeit
1) Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst, indem der Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode um 849 Mio € zulasten des Cashflow aus operativer Tätigkeit in der Position Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten erhöht wurde. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A - Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten. (Entspricht 1.1.2021)
2) Im Geschäftsjahr 2020 Aufnahme und Platzierung des im Rahmen von TLTRO III aufgenommenen Volumens.
Im Dezember 2021 hat die UniCredit Bank Austria AG ein Instrument des zusätzlichen Kernkapitals in Höhe von 600 Mio € in Form einer Tier 1-Emission (AT1-Anleihe) begeben. Diese wurde zur Gänze von der Muttergesellschaft UniCredit S.p.A. gezeichnet und unter aus Finanzierungstätigkeit generierte Nettoliquidität ausgewiesen.
Neben den im Cash Flow Statement angegebenen Auszahlungen aus Tilgung von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von -503 Mio € ergaben sich aus der Bewertung nachrangiger Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag Effekte in Höhe von -28 Mio € bzw. aus der Fremdwährungsumrechnung solche in Höhe von 1 Mio €.
Konzernabschluss nach IFRSKonzern-Geldflussrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 58
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 59
Anhang zum Konzernabschluss A – Rechnungslegungsmethoden61 B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung123 C – Details zur Bilanz141 D – Segmentberichterstattung167 F – Zusätzliche Informationen259 Schlussbemerkung des Vorstands274 Bericht der Abschlussprüfer275 Bericht des Aufsichtsrats283 Erklärung der gesetzlichen Vertreter286 Organe der UniCredit Bank Austria AG288 Hinweise
Mit „Bank Austria“ oder „Bank Austria Gruppe“ wird in diesem Bericht der Konzern bezeichnet. Soweit sich Angaben auf den Einzelabschluss der Muttergesellschaft beziehen, wird die Bezeichnung „UniCredit Bank Austria AG“ verwendet.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Konzernabschluss nach IFRSAnhang zum Konzernabschluss
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 60
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Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 61
A – Rechnungslegungsmethoden A.1 – Informationen zum Unternehmen62 A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses62 A.3 – Konsolidierungsgrundsätze64 A.4 – Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften66 A.4.1 – Erstmalige Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften und Bilanzierungsmethoden66 A.4.2 – Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet wurden67 A.5 – Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden69 A.5.1 – Unternehmenszusammenschlüsse69 A.5.2 – Fremdwährungsumrechnung69 A.5.3 – Finanzinstrumente71 A.5.4 – Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen84 A.6 – Angaben zu anderen Abschlussposten86 A.6.1 – Zahlungsmittelbestand86 A.6.2 – Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen86 A.6.3. – Immaterielle Vermögenswerte87 A.6.4 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen87 A.6.6 – Sonstige Aktiva88 A.6.7 – Sonstige Passiva, Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO), Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten88 A.6.9 – Nettozinsertrag92 A.6.12 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten92 A.6.13 – Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten92 A.6.14 – Wertberichtigungen93 A.6.15 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte93 A.6.16 – Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen93 A.6.17 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen93 A.7 – Angaben über den beizulegenden Zeitwert (Fair Value)94 A.7.1 – Allgemeine Informationen94 A.7.2. – Fair-Value-Hierarchie95 A.7.3 – Day-One Profit/Loss97 A.7.4 – Weitere Angaben über den beizulegenden Zeitwert98 A.8 – Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2021105 A.8.1 – Angaben zu vollkonsolidierten Unternehmen105 A.8.2 – Aufgliederung der Minderheitsanteile111 A.8.3 - Joint Ventures und assoziierte Beteiligungen114 Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 62
A.1 – Informationen zum UnternehmenDie UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich, (in der Folge auch „Bank Austria“ oder „BA“) ist eine Universalbank und betreibt als Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) Bankgeschäfte. Sie ist unter der Firmenbuchnummer FN 150714p im Firmenbuch eingetragen. Als Teil der UniCredit Gruppe bietet die Bank Austria Gruppe ein umfassendes Angebot an Bank- und anderen Finanzdienstleistungen wie Unternehmensfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Projektfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Wertpapierhandel, Valuten- und Devisenhandel, Investmentbanking, Verbraucherkredite und Hypothekardarlehen, Sparkonten, Vermögensverwaltung, Leasing und Factoring an. Die Bank tritt unter der Marke „Bank Austria“ auf dem Markt auf. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in Österreich.
A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der Bank Austria für das Geschäftsjahr 2021 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet und von der Europäischen Kommission gemäß EU-Verordnung 1606/2002 bis 31. Dezember 2021 übernommen wurden erstellt. Im Konzernabschluss werden auch SIC- und IFRIC-Interpretationen sowie die Angabepflichten gemäß § 245a UGB und § 59a BWG sowie die von der Konzernobergesellschaft UniCredit S.p.A. in deren Bilanzierungshandbuch als konzernverbindlich vorgeschriebenen Richtlinien berücksichtigt.
Zur Interpretation und Unterstützung bei der Anwendung der IFRSs wurden die folgenden Dokumente verwendet, obwohl nicht alle von der Europäischen Kommission übernommen wurden:
• das durch das IASB im Jahr 2010 herausgegebene Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen,
• Anwendungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und andere vom IASB oder dem IFRS Interpretations Committee erstellte Dokumente, die die IFRSs ergänzen,
• Dokumente der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der Consob (italienische Börsenaufsichtsbehörde) betreffend die Anwendung bestimmter IFRS-Vorschriften sowie die erforderlichen Veröffentlichungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, insbesondere finden die ESMA-Veröffentlichungen vom 25. März 2020, 20. Mai 2020 sowie 28. Oktober 2020, 6. Jänner 2021, 29. Oktober 2021 und 15. Dezember 2021 Anwendung.
• vom Austrian Financial Reporting and Advisory Committee (AFRAC) erstellte interpretierende Dokumente betreffend die Anwendung von IFRS in Österreich.
Der Konzernabschluss umfasst die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Geldflussrechnung (erstellt unter Anwendung der indirekten Methode für den operativen Cashflow) und den Anhang zum Konzernabschluss. Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt. Alle Werte sind – sofern nicht anders angegeben – in Millionen Euro (€) ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1 aufgestellt, es bestehen keine Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Dies wird durch die ausgezeichnete Kapitalausstattung der Bank Austria Gruppe mit einer regulatorischen Kernkapitalquote bzw. Gesamtkapitalquote von 16,8% bzw. 20,5% zum 31.12.2021 (Vj.: 20,1% bzw. 22,3%) sowie durch eine sehr gute Liquiditätsausstattung der UniCredit Bank Austria AG (LCR zum 31.12.2021 170,8%, Vj.: 191,7%) untermauert.
Die angewendeten Bewertungskriterien stehen im Einklang mit dieser Annahme und mit dem Konzept der Periodenabgrenzung, der Relevanz und Wesentlichkeit der Angaben für die Rechnungslegung sowie der Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Diese Kriterien haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Aufgrund der Veröffentlichung des 7. Update des Bank of Italy Circular 262 wurden einige Tabellen mit Berichtstermin 31.12.2021 angepasst. Die Tabellenwerte zum 31.12.2020 wurden analog dazu rückwirkend adaptiert.
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf den gesonderten Ausweis von täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute und Zentralbanken (ohne Mindestreserve) in der Position Barreserve (Umschichtung von 849,9 Mio € vor und 849,4 Mio € nach Wertberichtigungen), wodurch sich auch die Zusammensetzung der Fonds liquider Mittel entsprechend geändert hat. Zusätzlich erfolgt eine separate Darstellung von Finanziellen Vermögenswerten mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität (Purchased or originated credit-impaired financial assets, „POCI“) nach Bonitätsstufen (19,0 Mio € vor und 16,5 Mio € nach Abzug von Wertberichtigungen).
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 63
Die Auswirkungen aus der separaten Darstellung von Finanziellen Vermögenswerten mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität sind aus den jeweiligen Tabellen ersichtlich.Die betreffenden Tabellen in den Teilen B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung, C – Details zur Bilanz und E – Risikobericht, sind entsprechend gekennzeichnet.
Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ Im Dezember 2021 gab die UniCredit S.p.A. den neuen strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ bekannt, der unter anderem folgende drei untereinander verbundene Schwerpunkte/Hebel zur weiteren Verbesserung des finanziellen Erfolgs beinhaltet: Kosteneinsparungen gleichzeitig mit Investitionen in die digitale und datenbezogene Transformation und in die Geschäftsentwicklung; optimale Kapitalallokation und Steigerung der Betriebserträge um ca. 2% pro Jahr. In Anlehnung auf den von UniCredit S.p.A. aufgestellten neuen strategischen Plans wurden 2021 für die die Bank Austria betreffenden Maßnahmen Rückstellungen bzw. Restrukturierungsaufwendungen gebucht, welche im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte beinhalten:
• notwendige Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle, die weiterhin sozialverträglich und auf Basis der Freiwilligkeit umgesetzt werden. Ausgewählten Mitarbeitern, die 2028 oder 2029 das gesetzliche Pensionsalter (Korridorpension oder Normalpension) erreichen, erhalten von der Bank ein Angebot zu einem vorzeitigen Austritt auf freiwilliger Basis, das den Zeitraum bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters überbrückt. Der Berechnung der Restrukturierungsrückstellung wurden Annahmen hinsichtlich der Annahmequote zugrunde gelegt, die auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Programmen in der Vergangenheit beruhen. Diese Restrukturierungsaufwendungen werden unter Personalaufwand - Sonstige Leistungen für Mitarbeiter in Höhe von -279,1 Mio € (Vj.: 0,0 Mio €) ausgewiesen;
• Einmalaufwendungen für belastende Verträge bzw. aus Verträgen mit erwartetem niedrigerem wirtschaftlichem Nutzen in künftigen Perioden ausgewiesen unter Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen in Höhe von -17,0 Mio € (Vj.: 0,0 Mio €);
• Sonderabschreibungen auf Sachanlagevermögen ausgewiesen unter Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von -13,8 Mio € (Vj.: 0,0 Mio €) sowie unter Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen in Höhe von -24,3 Mio € (Vj.: 0,0 Mio €).
Die sich aus dem Mehrjahresplan ergebenden Unsicherheiten und Schätzungen wurden angemessen im Rahmen der Bilanzierung der jeweiligen Abschlussposten berücksichtigt.
Risiko und Unsicherheiten aufgrund der Verwendung von Schätzungen und Annahmen
Zur Erstellung von Abschlüssen gemäß IFRS sind durch das Management Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen zu treffen, die für die Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze, für die Beträge von im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen sowie für die Angabe von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten von Bedeutung sind. Schätzungen und diesbezügliche Annahmen basieren auf Erfahrungswerten, die unter den gegebenen Umständen als angemessen angesehen werden. Diese wurden zur Schätzung der Bilanzwerte von jenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogen, für die Wertnachweise aus anderen Quellen nicht ohne weiteres verfügbar sind.
Die zur Schätzung der oben erwähnten Bilanz, GuV und Gesamtergebnisrechnungs-Werte herangezogenen Parameter könnten sich sehr rasch, nicht zuletzt auch aufgrund der COVID-19 Pandemie, auf derzeit nicht vorhersehbare Weise ändern, sodass Auswirkungen auf zukünftige Bilanzwerte nicht auszuschließen sind. Weitere Einzelheiten sind im Teil E – Risikobericht – Abschnitt E.2 – Kreditrisiken enthalten. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Allfällige daraus resultierende Änderungen werden in jener Periode erfasst, in der die Überprüfungen erfolgen, vorausgesetzt, die Änderung ist der betreffenden Periode zuzurechnen. Wenn die Neueinschätzung sowohl die laufende als auch zukünftige Perioden betrifft, wird sie sowohl in der laufenden als auch in zukünftigen Perioden entsprechend erfasst.
Unsicherheiten bezüglich Schätzungen bestehen generell bei der Bewertung folgender Posten:
• beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht an aktiven Märkten notiert sind (A.7);
• Forderungen, Finanzinvestitionen und generell alle anderen finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (C);
• Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere Leistungen für Mitarbeiter (A.6.7.1);
• Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und -verpflichtungen (A.6.7, C.20);
• sonstige immaterielle Vermögenswerte (A.6.3, C.9);
• Wertminderungen von Finanzinstrumenten (A.5.3.3);
• latente Steueransprüche (C.10);
• Sachanlagen (A.6.2, C.8);
• Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen (A.5.4).
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 64
Der Grund für diese Unsicherheiten auch aufgrund der COVID-19-Pandemie besteht darin, dass die Bewertung dieser Posten vor allem von der Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen und der Finanzmärkte abhängt, die einen Einfluss auf Zinssätze, Wertpapierkurse, versicherungsmathematische Annahmen und auf die Bonität von Kreditnehmern und Kontrahenten haben. Im Hinblick auf die Bewertung der Kreditrisiken ist darauf hinzuweisen, dass die Schätzung von IFRS 9 auf zukunftsgerichteten Informationen und insbesondere auf der Entwicklung makroökonomischer Szenarien beruht, die bei der Berechnung der Risikovorsorge verwendet werden. Weitere Einzelheiten sind im Teil A – 5.3.3. Wertminderung bei Finanzinstrumenten und im Teil E – Risikobericht – Abschnitt E.2 – Kreditrisiken enthalten.Nähere Angaben über bedeutende Schätzungen, Annahmen und Methoden, die für den Konzernabschluss der Bank Austria Gruppe herangezogen wurden, sowie quantitative Sensitivitätsanalysen sind in den entsprechenden Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
A.3 – Konsolidierungsgrundsätze Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Konsolidierungsgrundsätze und -kriterien, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2021 angewendet wurden.
Konzernabschluss
Finanzielle Angaben im Konzernabschluss umfassen das Mutterunternehmen, die UniCredit Bank Austria AG und dessen Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierte Unternehmen zum 31. Dezember 2021.
Beträge in Fremdwährungen werden in der Bilanz zum Stichtagskurs und in der Gewinn- und Verlustrechnung zu jahresdurchschnittlichen (berechnet auf Basis der Wechselkurse zum Tagesende für Hauptwährungen) Wechselkursen umgerechnet.
Die gemäß IFRS zur Erstellung des Konzernabschlusses eingemeldeten Daten einschließlich der Anhangsangaben der wesentlichen vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden von den beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind Unternehmen, für welche das Mutterunternehmen Beherrschung gemäß IFRS 10 ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Investor variablen Rückflüssen aus seiner Beziehung zu einem Tochterunternehmen ausgesetzt ist und er gleichzeitig über die Fähigkeit verfügt, diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsmacht über das Tochterunternehmen zu beeinflussen.
Der Buchwert einer vom Mutterunternehmen oder einer anderen Konzerngesellschaft gehaltenen Beteiligung an einem vollkonsolidierten Unternehmen wird – gegen Ansatz der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht – durch Verrechnung mit dem Anteil des Konzerns am Eigenkapital des Tochterunternehmens eliminiert.
Konzerninterne Salden, außerbilanzielle Geschäfte, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne/Verluste zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert.
Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Bei Veräußerung eines Tochterunternehmens werden dessen Erträge und Aufwendungen bis zum Zeitpunkt der Veräußerung konsolidiert, d.h. bis das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen“ erfasst. Im Falle, dass das Tochterunternehmen Teil einer Veräußerungsgruppe ist und bereits als „zu Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert wurde, wird die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ ausgewiesen.
In der Konzernbilanz werden Anteile ohne beherrschenden Einfluss im Hievon-Posten „Anteile ohne beherrschenden Einfluss“ getrennt von den Verbindlichkeiten und von den Anteilen im Eigenbesitz ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss im Hievon-Posten „Anteile ohne beherrschenden Einfluss“.
Die Zeitwertbewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden, für die erstmalige Konsolidierung eines Tochterunternehmens, erfolgt zum Erwerbszeitpunkt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 65
Joint VenturesEin Joint Venture ist eine gemeinsame vertragliche Vereinbarung, in deren Rahmen die Partner eine gemeinschaftliche Beherrschung über die Vereinbarung ausüben und gleichzeitig Anrecht auf die Nettoaktiva aus dieser Vereinbarung haben, die üblicherweise in der Form einer gesonderten rechtlichen Einheit als gemeinschaftlich geführtes Unternehmen ausgestaltet ist.
Derartige gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden, sofern sie für die Bank Austria Gruppe wesentlich sind, mittels At-equity-Bewertung in den
Konzernabschluss einbezogen.
Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Anteilseigner über maßgeblichen Einfluss verfügt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind.
Es besteht die Vermutung, dass
• ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners vorliegt, wenn der Anteilseigner direkt oder indirekt 20% oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält;
• auf folgende Weise maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann:
- Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens;
- Teilnahme an den Entscheidungsprozessen einschließlich der Teilnahme an Entscheidungen über Dividenden oder sonstige Ausschüttungen;
- wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Eigentümer und dem Beteiligungsunternehmen.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, deren Buchwerte gegebenenfalls vorhandene stille Reserven und einen Firmenwert (abzüglich eines Wertminderungsaufwands, zuzüglich einer Wertaufholung) beinhalten. Der Anteil des Eigentümers am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt wird im Posten „Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen“ der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vom Beteiligungsunternehmen erhaltene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile.
Änderungen der Bewertungsrücklagen assoziierter Unternehmen, die als Gegenposten zu Wertänderungen von dafür relevanten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gebucht werden, sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung getrennt ausgewiesen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 66
A.4 – Anwendung geänderter und neuer RechnungslegungsvorschriftenMit Ausnahme der unten beschriebenen und geänderten Rechnungslegungsvorschriften stimmen die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze mit jenen überein, die im vorangegangenen Geschäftsjahr zur Anwendung kamen.
A.4.1 – Erstmalige Anwendung geänderter und neuer Rechnungslegungsvorschriften und Bilanzierungsmethoden Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 „Interest Rate Benchmark Reform“
Das IASB hat in einem zweistufigen Prozess zuerst am 26. September 2019 Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente), IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) und IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) veröffentlicht. Das Board reagierte hiermit auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge - Accounting) trotz der erwarteten Ablöse verschiedener Referenzzinssätze fortbestehen. Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bezüglich Vorschriften zur Hedge – Accounting Dokumentation und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehungen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes direkt betroffen sind. Die Bank Austria wendet die hier beschriebenen Änderungen (sowie die EONIA/€STR Umstellung) bereits seit 2019 an.
Das IASB hat am 27. August 2020 Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente), IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben), IFRS 4 (Versicherungsverträge) und IFRS 16 (Leasingverhältnisse) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen das Ergebnis der Phase 2 des IBOR-Projekts des IASB.
Das IASB hat Erleichterungen für den Fall der Umstellung des Referenzzinssatzes, die durch die IBOR Reform bedingt ist und zu ökonomisch gleichwertigen Zahlungsströmen führt, beschlossen. Im Detail lassen sich die Erleichterungen wie folgt zusammenfassen:
• Die Umstellung des Referenzzinssatzes in einem Finanzinstrument stellt zwar eine Vertragsanpassung dar, anders als bei üblichen Vertragsanpassungen muss hier aber kein Modifikationsergebnis ermittelt werden, sondern die Umstellung darf wie die Anpassung des Effektivzinssatzes behandelt werden;
• Die Dokumentation von Sicherungsbeziehungen darf als Folge von durch die Benchmark-Reform ausgelösten Umstellungen angepasst werden, und die Sicherungsbeziehungen dürfen fortgeführt werden.
• Ineffektivitäten, die sich im Zuge der Umstellung ergeben, sind als solche zu erfassen. Allerdings darf nach abgeschlossener Umstellung mit der Effektivitätsmessung neu begonnen werden. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Zur Analyse der Interest Rate Benchmark Reform und der dafür notwendigen Vorbereitungen aus geschäftspolitischer, operationaler und rechtlicher Sicht, hat die Bank Austria bereits 2019 ein entsprechend umfassendes Projekt aufgesetzt, in dem die erforderlichen Schritte in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Benchmark Reform einschließlich der Erkenntnisse und neuer Marktstandards (European Working Group on Risk Free Rates) eingeleitet wurden. Im ersten Halbjahr 2021 wurde der Überleitungsmechanismus des unter die Interest Rate Benchmark Reform fallenden Kreditbestandes festgelegt, sowie entsprechende vertragliche, technische und prozedurale Änderungen initiiert. Diese werden nun entsprechend dem zugrundeliegenden Zeitplan, schrittweise bis Jänner 2022 umgesetzt.
Per 31.Dezember 2021 wurde der überwiegende Teil der Derivate auf den neuen Referenzzinssatz - soweit vorhanden – umgestellt. Die Tabelle zeigt die zum Bilanzstichtag verbleibenden Nominalwerte mit einer variable Zinsbindung in einem von der Benchmark Reform betroffenen Index.
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Verschiebung von IFRS 9
Im Nachgang zur EFRAG-Boardsitzung vom 6. Juli 2020 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4), die vom IASB am 25. Juni 2020 veröffentlicht wurde, ausgesprochen. Die endgültige Übernahme der Verlautbarung erfolgte am 15. Dezember 2020. Diese Änderungen sind auf die Bank Austria nicht anwendbar.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 67
A.4.2 – Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht angewendet wurdenÄnderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IAS 16 Sachanlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie jährliche Verbesserungen 2018-2020
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IAS 16 Sachanlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie jährliche Verbesserungen wurden am 14. Mai 2020 veröffentlicht. Alle Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus, welches am 28. Juni 2021 erfolgte.
Die Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse betreffen einen Verweis in IFRS 3 auf das Conceptual Framework. Die Regeln betreffen Unternehmenszusammenschlüsse mit Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022.
Die Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.
Die Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Mit der Änderung reagiert das IASB auf die vom IFRS Interpretations Committee vorgeschlagene Klarstellung zur Definition der Erfüllungskosten. Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden, als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.
Die jährlichen Verbesserungen führen zu geringfügigen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, IFRS 9 Finanzinstrumente, IAS 41 Landwirtschaft und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse.
Aus den oben angeführten Änderungen erwartet die Bank Austria keine wesentlichen Auswirkungen.
Änderung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
Das IASB hat eine Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse am 28. Mai 2020 veröffentlicht, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gewährt werden, zu erleichtern. Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' für die Anwendung in Europa am 12. Oktober 2020 übernommen. Die Änderung ist ab dem 1. Juni 2020 für am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Mit der auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) enthaltenen Änderung wird IFRS 16 angepasst, um:
•den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist;
•den Leasingnehmern vorzuschreiben, dass sie bei Anwendung der Ausnahmeregelung die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren müssen, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte;
•den Leasingnehmern, die die Ausnahmeregelung anwenden, die Offenlegung dieser Tatsache vorzuschreiben und
•den Leasingnehmern vorzuschreiben, die Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden, aber nicht vorzuschreiben, dass sie die Vergleichszahlen für frühere Perioden anpassen müssen.
Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das IASB am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, und ermöglicht damit die Anwendung der praktischen Erleichterungen um ein weiteres Jahr. Die Änderungen verlängern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.
Die Erleichterungsvorschriften für Mietkonzession, welche die Leasingzahlungen am oder vor 30. Juni 2021 reduzieren, wurden bereits von der EU übernommen. Das EU-Endorsement für die Fristverlängerung erfolgte am 30. August 2021.
Die Erleichterungsvorschriften werden von Bank Austria nicht angewendet.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 68
IFRS 17 VersicherungsverträgeIFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Der Standard wurde am 18. Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Das IASB hat am 25. Juni 2020 Änderungen an IFRS 17 und Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben. Das EU-Endorsement erfolgte am 19. November 2021. Bank Austria erwartet keine wesentliche Auswirkung aus diesem Standard.
Die nachfolgenden Standards und Änderungen wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernberichtes noch nicht von der EU übernommen:
IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)
Am 9. Dezember 2021 veröffentlichte das IASB eine Änderung an IFRS 17, mit der es Unternehmen ermöglicht werden soll, den Nutzen von Informationen der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 zu verbessern. Mittels dieser Änderung wird es den Unternehmen ermöglicht, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Das Wahlrecht ist mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 anwendbar.
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses)
Das IASB hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht, um klarzustellen, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Klassifizierung ist sowohl unabhängig von den Erwartungen des Managements als auch von etwaigen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (z.B. Vertragsbruch nach dem Bilanzstichtag). Das IASB hat am 15. Juli 2020 die Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht. Die Änderungen sind nunmehr verpflichtend ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Bestehende Klassifizierungen werden im Rahmen der neuen Regelungen dahingehend analysiert, ob Umgliederungen erforderlich sind.
Darüber hinaus hat das IASB am 19. November 2021 den Entwurf „ED/2021/9 Non-current Liabilities with Covenants (Proposed amendments to IAS 1)“ zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass Kreditbedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, nicht die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig beeinflussen. Stattdessen sollen Unternehmen langfristige Verbindlichkeiten mit sog. Covenants in der Bilanz gesondert ausweisen und erweiterte Informationen im Anhang angeben. Die Änderungen sollen nicht vor dem 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden sein. Ebenfalls schlägt das IASB vor, den Erstanwendungszeitpunkt der im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 erneut zu verschieben.
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden
Am 12. Februar 2021 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Änderungen zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden. Die Änderung zu IAS 1 widmet sich den Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wird durch das ebenfalls geänderte Begleitmaterial IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ konkretisiert. Das begleitende IFRS Practice Statement 2 enthält weitere Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderung zu IAS 8 konkretisiert die Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Schätzungsänderungen.
Die Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Sobald das Unternehmen die Änderungen an IAS 1 anwendet, darf es auch die Änderungen an IFRS Practice Statement 2 anwenden. Bank Austria erwartet keine wesentliche Auswirkung aus diesen Änderungen.
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern
Das IASB hat am 7. Mai 2021 eine Änderung an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht. Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der sogenannten „initial recognition exemption“ ein. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind.
Die Änderungen sind für jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Die Änderungen haben auf die Bank Austria keine Auswirkungen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 69
A.5 – Zusammenfassung wesentlicher RechnungslegungsmethodenA.5.1 – Unternehmenszusammenschlüsse Ein Unternehmenszusammenschluss ist eine Transaktion, durch die ein Unternehmen die Beherrschung über ein anderes Unternehmen oder einen Geschäftsbetrieb erlangt. Dabei werden mehrere Geschäftsbetriebe zu einem berichterstattenden Unternehmen zusammengeschlossen.
Gemäß IFRS 3 sind alle Unternehmenszusammenschlüsse unter Anwendung der Erwerbsmethode zu bilanzieren, die folgende Schritte umfasst:
• Identifizierung des Erwerbers,
• die Bestimmung des Erwerbszeitpunkts,
• den Ansatz und die Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden und aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen sowie
• die Bilanzierung und Bestimmung des Geschäfts- und Firmenwerts oder eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft.
Wenn die übertragene Gegenleistung den Kaufpreis für das erworbene Unternehmen übersteigt, hat der Erwerber die beizulegenden Zeitwerte neu zu überprüfen und nach dieser Neubewertung einen allfälligen Überschuss erfolgswirksam zu erfassen.
Bei einem Erwerb von weniger als 100% der Vermögenswerte des erworbenen Unternehmens werden nicht beherrschende Anteile angesetzt. Der Ansatz von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt:
• entweder zum beizulegenden Zeitwert („Full-Goodwill-Methode“) oder
• als Anteil der nicht beherrschenden Anteile an den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und identifizierbaren Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens.
Welche Methode bei einem Erwerb jeweils zur Anwendung gelangt, wird im Einzelfall entschieden.
Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung (z.B. Übertragungen von Unternehmen an andere und von anderen Tochterunternehmen der UniCredit S. p. A. außerhalb der Bank Austria Gruppe) sind nicht im Anwendungsbereich von IFRS 3 und werden nach der Methode der Buchwertfortführung bilanziert, wobei allfällige Auswirkungen direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Falls durch Verringerung des Anteils an einem beherrschten Unternehmen aus diesem ein Unternehmen wird, über das die Gruppe maßgeblichen Einfluss ausübt und das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird dies als Veräußerung ohne anteilsmäßige Eliminierung des Entkonsolidierungsergebnisses hinsichtlich des Prozentsatzes des behaltenen Anteils behandelt. Der beizulegende Zeitwert des verbleibenden Anteils stellt den Ausgangswert für die Folgebilanzierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung dar.
A.5.2 – Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt.
Einige Unternehmen des Konzerns verwenden eine andere funktionale Währung, und zwar die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist.
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Tag der Transaktion oder – bei Neubewertung – am Tag der Bewertung gültigen Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung werden mit den Wechselkursen der Europäischen Zentralbank am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Alle daraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden im Periodenergebnis im Posten „Handelsergebnis“ erfasst.
Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung angesetzt wurden, werden mit den am Tag der ursprünglichen Transaktion gültigen Wechselkursen in Euro umgerechnet. Die Umrechnung nicht monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, erfolgt in Euro zu den Kursen, die am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig waren.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 70
Umrechnungsdifferenzen aus einem nicht monetären Posten werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem nicht monetären Posten in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst wird.Jede Umrechnungskomponente eines Gewinns oder Verlusts aus einem monetären Posten wird im Periodenergebnis erfasst, wenn der Gewinn oder Verlust aus dem monetären Posten im Periodenergebnis erfasst wird.
Für Konsolidierungszwecke werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit den Stichtagskursen in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Ertrags- und Aufwandsposten werden mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Differenzen, die sich aus der Anwendung von Kassakursen und gewichteten Durchschnittswechselkursen sowie aus der Neubewertung des Nettovermögens eines ausländischen Geschäftsbetriebs zum Stichtagskurs der Periode ergeben, werden in den Bewertungsrücklagen erfasst.
Umrechnungsdifferenzen, die bei der Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen, werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst und kumuliert in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallende Betrag wird den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugewiesen und dort erfasst.
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (Marken, Kundenstock), die beim Erwerb ausländischer Tochterunternehmen angesetzt werden, und Fair-Value-Anpassungen beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eines ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst.
Beim Abgang eines ausländischen Tochterunternehmens oder assoziierten Unternehmens, der zum Verlust der Beherrschung des betreffenden Unternehmens bzw. zum Verlust des maßgeblichen Einflusses auf das betreffende Unternehmen führt, werden alle in Bezug auf das betreffende Unternehmen in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die auf die Anteilseigner des Unternehmens entfallen, in das Periodenergebnis umgegliedert.
Im Fall eines teilweisen Abgangs eines ausländischen Unternehmens, der nicht zum Verlust der Beherrschung führt, wird der entsprechende Anteil an den kumulierten Umrechnungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet und nicht im Periodenergebnis erfasst. In allen anderen Fällen eines teilweisen Abgangs wird der entsprechende Anteil an den kumulierten Umrechnungsdifferenzen in das Periodenergebnis umgegliedert.
Kurstabelle für die Fremdwährungsumrechnung*)
*) Angeführt sind die wesentlichen Wechselkurse.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 71
A.5.3 – FinanzinstrumenteA.5.3.1 – Allgemeine Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive Finanzderivate) entsprechend ihrer zugeordneten Kategorie zu bewerten und entsprechend in der Bilanz anzusetzen. Die Kategorien werden in den nachfolgenden Absätzen näher erörtert. Der Konzern stuft Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien ein:
• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Handelsaktiva
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
- Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
• Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
• Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
- Forderungen an Kreditinstitute
- Forderungen an Kunden
• Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- Verbriefte Verbindlichkeiten
• Handelspassiva
• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Portfolien des Kerngeschäfts der Bank Austria werden im ersten Schritt einem der folgenden Geschäftsmodelle zugeordnet:
• Halten: Verwaltung von finanziellen Vermögenswerten mit dem Ziel von Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows durch Tilgungs- und Zinszahlungen während der Laufzeit der Instrumente. Bei diesen Finanzinstrumenten sind Verkäufe nicht Teil der erklärten Absicht des Managements.
• Halten und Verkaufen: umfasst finanzielle Vermögenswerte, die sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme als auch durch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte verwaltet werden. Dieses Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ umfasst eine Reihe von Verkäufen, und zwar in größerer Anzahl und Häufigkeit als das Geschäftsmodell „Halten“.
• Sonstige: Jene Portfolien, die von der Bank Austria zu Handelszwecken gehalten werden, mit dem Ziel, Cashflows durch einen Verkauf zu realisieren. Ebenso findet dieses Geschäftsmodell bei Portfolien Anwendung, die basierend am beizulegenden Zeitwert verwaltet werden und deren Performance auf Basis der beizulegenden Zeitwerte beurteilt wird. Derivate werden immer diesem Geschäftsmodell zugeordnet, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in einer effektiven Sicherungsbeziehung designiert.
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfolgt auf Grundlage von folgenden Faktoren:
• Verkaufsverhalten: verfügbare Informationen, wie Zahlungsströme in der Vergangenheit realisiert wurden. Diese sind typischerweise durch die Aktivitäten beobachtbar, die die Bank unternimmt, um das Ziel des Geschäftsmodells zu erreichen. In die Analyse des Verkaufsverhaltens fließen der Zeitpunkt, die Häufigkeit sowie der Grund für einen Verkauf ein.
• Interne Berichtsstruktur: Art und Weise der Performance-Beurteilung des Geschäftsmodells und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sowie Berichterstattung an das Management;
• die Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, und insbesondere die Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden;
• Art und Weise der Vergütung des Managements; z.B. ob die Vergütung auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten finanziellen Vermögenswerte oder auf den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen basiert. Wenn die Vergütung auf Änderungen des beizulegenden Zeitwerts basiert, würde sich das Instrument entweder für ein „Halten und Verkaufen“- oder ein „Sonstige“-Geschäftsmodell qualifizieren. Beruht die Kompensation hingegen auf Zinsen und/oder erfassten Vorsorgen für Kreditausfälle, würde dies auf das Geschäftsmodell „Halten“ hindeuten.
Für die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in die entsprechenden Bewertungskategorien von IFRS 9 ist neben der Bestimmung des „Geschäftsmodell“-Kriteriums eine Analyse der Eigenschaften der Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes („Solely Payments of Principal and Interest-Test / SPPI Test“) erforderlich.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 72
Zur Feststellung der Zahlungsströme von Krediten und Schuldinstrumenten hat die Bank Austria Prozesse und Systeme entwickelt (SPPI Test), um in weiterer Folge festzulegen, ob die vertraglichen Zahlungsströme eine Folgebewertung „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (im Geschäftsmodell „Halten“) oder „zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital“ (im Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) erlauben sofern das SPPI-Ergebnis positiv ausfällt („pass“)) bzw. eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich machen (falls der SPPI Test zu einem negativen Ergebnis („fail“) führt) .Die Beurteilung dieses SPPI-Kriteriums erfolgt dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Produkt- und Vertragseigenschaft. Die Analyse erfolgt dabei sowohl mit Hilfe einer von der UniCredit Gruppe entwickelten Softwarelösung („SPPI-Tool“) als auch durch Informationen externer Datenanbieter.
Ausbuchung
Bevor beurteilt werden kann, ob und in welchem Ausmaß eine Ausbuchung gemäß IFRS 9 zulässig ist, muss ein Unternehmen zunächst untersuchen, ob die relevanten Bedingungen auf den finanziellen Vermögenswert zur Gänze oder nur zum Teil anzuwenden sind. Der Standard sieht vor, dass die Ausbuchungsvorschriften auf einen Teil eines finanziellen Vermögenswertes nur anwendbar sind, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
• Der Teil umfasst nur eigens identifizierbare Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten, wie z.B. Zinszahlungen eines Vermögenswertes.
• Der Teil umfasst einen klar identifizierbaren Prozentsatz der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes, wie z.B. 90 Prozent aller Zahlungsströme eines Vermögenswertes.
• Der Teil umfasst nur einen Anteil an den eigens identifizierbaren Zahlungsströmen, wie z.B. 90 Prozent der Zinszahlungen eines Vermögenswertes.
• In allen anderen Fällen ist der Standard auf den finanziellen Vermögenswert in seiner Gesamtheit (oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten in ihrer Gesamtheit) anzuwenden.
Die Verpflichtung, einen finanziellen Vermögenswert auszubuchen, besteht, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswertes erloschen sind oder die vertraglichen Rechte auf den Erhalt dieser Zahlungsströme an eine dritte Partei übertragen wurden. Rechte auf den Erhalt der Zahlungsströme gelten auch als übertragen, wenn das Unternehmen die Rechte auf den Erhalt zwar behalten hat, aber gleichzeitig verpflichtet ist, diese Zahlungsströme an eine oder mehrere Parteien weiterzuleiten und alle folgenden Bedingungen erfüllt sind (Weiterleitungsvereinbarung):
• Die Gruppe ist verpflichtet, alle in Zukunft erhaltenen Zahlungsströme weiterzuleiten und darf diese nicht veranlagen, ausgenommen eine kurzfristige Zwischenveranlagung der Liquidität zwischen dem Zeitpunkt des Erhalts und der Weiterleitung, unter der Voraussetzung, dass die in dieser Zeit angefallenen Zinsen ebenfalls weitergeleitet werden.
• Es liegt keine Verpflichtung für die Gruppe vor, Beträge weiterzuleiten, die nicht aus dem ursprünglichen finanziellen Vermögenswert stammen.
• Ein Verkauf oder eine Verpfändung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes ist nicht erlaubt, sofern nicht sichergestellt ist, dass die Zahlungsströme weitergeleitet werden können.
Die Ausbuchung unterliegt zudem dem Nachweis einer effektiven Übertragung aller Chancen und Risiken aus dem Besitz des finanziellen Vermögenswertes. Falls ein Unternehmen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Besitz des finanziellen Vermögenswertes übertragen hat, muss es den Vermögenswert (oder die Gruppe der Vermögenswerte) ausbuchen und etwaige Rechte oder Verpflichtungen, die im Rahmen der Übertragung begründet oder behalten wurden, als gesonderte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfassen.
Falls ein Unternehmen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Besitz eines Vermögenswertes (oder einer Gruppe von Vermögenswerten) behalten hat, muss das Unternehmen den übertragenen Vermögenswert (oder die Gruppe von Vermögenswerten) weiterhin bilanzieren. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Verbindlichkeit in Höhe jenes Betrags zu erfassen, der im Zuge der Übertragung erhalten wurde, und in der Folge alle Erträge aus dem Vermögenswert und alle Aufwendungen aus der Verbindlichkeit zu erfassen. Behält das Unternehmen zumindest die Verfügungsmacht, so verbleibt der Vermögensgegenstand (oder die Gruppe von Vermögenswerten) im Umfang des anhaltenden Engagements des Unternehmens in der Bilanz.
Bei Transaktionen, die gemäß den oben dargestellten Regeln eine vollständige Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes nicht zulassen, handelt es sich vor allem um Verbriefungen, Pensionsgeschäfte bzw. Repo-Geschäfte (Wertpapierverkäufe mit gleichzeitigem Rückkauf) sowie Wertpapierleihe-Geschäfte.
Im Fall von Repo-Geschäften und Wertpapierleihe-Geschäften werden die Vermögenswerte nicht ausgebucht, da die Bedingungen der Übertragung ein Zurückbehalten aller Chancen und Risiken umfassen.
Wertpapierleihe-Geschäfte, die mit anderen Wertpapieren besichert werden oder nicht besichert sind, werden als Haftungsverhältnisse dargestellt, die nicht in der Bilanz erfasst werden.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 73
A.5.3.2 – Kategorien von FinanzinstrumentenFinanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn:
• dieser dazu gehalten wird, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen (Geschäftsmodell „Halten“)
• und dessen Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. (SPPI-Konformität)
Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes entsprechen jenem Betrag, zu dem der Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen und korrigiert um die Amortisierung von Agios oder Disagios (Differenzen zwischen erstmaligem Ansatz und Rückzahlungsbetrag), wobei diese Amortisierung nach der Effektivzinsmethode berechnet wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode, bei welcher der Zinsertrag oder der Zinsaufwand über die Laufzeit des Finanzinstruments verteilt wird. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, bei dem die Abzinsung der erwarteten Zahlungsströme über die Laufzeit des Finanzinstruments als Barwert genau den Buchwert beim erstmaligen Ansatz des Finanzinstruments ergibt. In die Berechnung fließen alle Gebühren ein, die zwischen den Vertragsparteien gezahlt oder erhalten wurden und einen integralen Bestandteil der Effektivverzinsung darstellen, sowie Transaktionskosten und alle anderen Formen von Agios oder Disagios.
Transaktionskosten umfassen alle Gebühren und Provisionen, die an Vermittler gezahlt werden (dies beinhaltet auch Angestellte, die als Vertriebsvermittler agieren), Berater, Broker und Händler, Abgaben an Aufsichtsbehörden oder Börsen sowie Umsatzsteuern und Überweisungsgebühren. Transaktionskosten umfassen nicht Auf- oder Abschläge zur Abgeltung des Kreditrisikos, Finanzierungskosten oder andere interne administrative Kosten.
Der Buchwert von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten wird angepasst, wenn sich aus dem Bewertungsprozess Wertminderungen/-aufholungen ergeben. Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Wertberichtigungen: finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen.
Bei Veräußerung werden die kumulierten Gewinne und Verluste in der Position „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten“ ausgewiesen. Beträge, die sich aus der Anpassung der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte vor Abzug kumulierter Abschreibungen ergeben, werden in der Position „Ertrag/Aufwand aufgrund von Vertragsänderungen (ohne Ausbuchung)“ ausgewiesen. Die Auswirkungen vertraglicher Änderungen auf den erwarteten Verlust, werden hingegen in der Position „Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
a) Handelsaktiva
Ein finanzieller Vermögenswert wird als „Handelsaktivum“ eingestuft, wenn dieser:
• mit dem vorrangigen Zweck erworben oder eingegangen wurde, ihn binnen kurzer Frist wieder zu verkaufen bzw. zurückzukaufen;
• Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten ist, die gemeinsam gemanagt werden und für die sich nachweisen lässt, dass diese in der Vergangenheit zur kurzfristigen Gewinnmitnahme dienten;
• ein Derivat ist (mit Ausnahme von Derivaten, die eine Finanzgarantie darstellen, und Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind).
Handelsaktiva werden bei erstmaliger Erfassung zum Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht üblicherweise dem gezahlten Betrag ohne Transaktionskosten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, auch wenn sie dem finanziellen Vermögenswert oder der finanziellen Verbindlichkeit direkt zugeordnet werden können. Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung, der Tilgung oder aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes wird erfolgswirksam im Handelsergebnis erfasst, einschließlich der Gewinne oder Verluste aus Finanzderivaten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die zum beizulegenden Zeitwert designiert sind oder andere finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, was bei derivativen Kontrakten der Fall sein kann, unter null fällt, wird er unter Handelspassiva ausgewiesen.
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert kann beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden („Fair Value Option“), wenn dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz („Rechnungslegungsanomalie“/„Accounting Mismatch“) beseitigt oder signifikant verringert werden. Inkongruenzen können entstehen, wenn die Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt.
Finanzielle Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden genauso bilanziert wie Instrumente der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 74
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteEin finanzieller Vermögenswert ist verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu klassifizieren, wenn die Klassifizierungsregeln für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert nicht erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere folgende finanzielle Vermögenswerte:
• Kredite und Schuldverschreibungen, die nicht einem „Halten“- oder „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell zugeordnet sind;
• Kredite und Schuldverschreibungen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen;
• Anteile an einem Investmentfonds;
• Eigenkapitalinstrumente, für die von der Bank Austria das Wahlrecht zur Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert nicht ausgeübt wird.
Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden genauso bilanziert wie Instrumente der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte“.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Instrument sowohl dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet wird als auch das SPPI-Kriterium erfüllt wird und die Zahlungsströme somit ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Dieser Bilanzposten enthält zudem auch Eigenkapitalinstrumente, für die von der Bank Austria das Wahlrecht zur Bilanzierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ausgeübt wird.
Beim erstmaligen Ansatz, zum Abrechnungstag, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert inklusive Transaktionskosten sowie Erträgen, die direkt dem Geschäft zuordenbar sind, bewertet.
Bei Fremdkapitalinstrumenten erfolgt die Vereinnahmung der Zinserträge nach der Effektivzinsmethode und somit analog der Vorgehensweise bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Instrumenten. Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Fair Values werden in der Gesamtergebnisrechnung („other comprehensive income“) erfasst und kumuliert im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ in der Bilanz ausgewiesen. Weiters sind für diese Instrumente die Wertminderungsregeln nach IFRS 9 zu berücksichtigen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („Recycling“).
Bei Eigenkapitalinstrumenten werden Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Fair Values in der Gesamtergebnisrechnung („other comprehensive income“) erfasst und kumuliert im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ in der Bilanz ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis kumuliert erfasste Betrag wird (im Unterschied zu Fremdkapitalinstrumenten) niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und zum Zeitpunkt der Ausbuchung in den Eigenkapitalposten „Sonstige Rücklagen“ umgegliedert. Erhaltene Dividenden aus diesen Instrumenten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Derivate
Unter einem Derivat versteht man ein Finanzinstrument oder einen Vertrag, der alle der folgenden drei Eigenschaften aufweist:
• Sein Wert verändert sich in Abhängigkeit zu einer Bezugsgröße: Änderung eines konkreten Zinssatzes, Preis eines Finanzinstruments, Warenpreis, Wechselkurs, Index, Kredit-Rating oder Kredit-Index oder einer anderen Variable (die üblicherweise als „Underlying“ bezeichnet wird);
• es hat keine Anschaffungskosten oder seine Anschaffungskosten sind gering im Vergleich zu anderen Verträgen, die eine vergleichbare Bewertungsänderung in Bezug auf die Änderung von Marktfaktoren aufweisen;
• es wird erst in der Zukunft abgewickelt.
Ein eingebettetes Derivat gilt als Bestandteil eines strukturierten Vertrags, der auch einen nicht-derivaten Basisvertrag enthält. Im Ergebnis unterliegt damit ein Teil der Zahlungsströme des zusammengesetzten Finanzinstruments ähnlichen Schwankungen wie ein freistehendes Derivat. Fällt der Basisvertrag in Gestalt eines finanziellen Vermögenswerts in den Anwendungsbereich von IFRS 9, so ist der gesamte Vertrag entsprechend zu bewerten.
Unverändert vom Basisvertrag zu trennen sind die in finanzielle Verbindlichkeiten eingebetteten Derivate sowie eingebettete Derivate, deren Basisverträge (Leasing- oder Versicherungsverträge) nicht den Regelungen von IFRS 9 unterliegen.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 75
Die Bedingungen zur Trennung vom Basisvertrag hat dann zu erfolgen, wenn: • die wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken des eingebetteten Derivates nicht eng mit jenen des Basisvertrages verbunden sind;
• ein eigenständiges Finanzinstrument mit den gleichen Eigenschaften wie das eingebettete Derivat die Definition eines freistehenden Derivates erfüllen würde;
• das hybride (zusammengesetzte) Instrument nicht in seiner Gesamtheit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Wenn ein eingebettetes Derivat abgespalten wird, so ist der Basisvertrag entsprechend den IFRS-Bestimmungen zu behandeln und das Derivat ist beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. In der Folge sind Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im Periodenergebnis zu erfassen.
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Finanzinstrumente (mit Ausnahme von Handelspassiva oder solchen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind), welche verschiedene Formen der Fremdfinanzierung darstellen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit entsprechen jenem Betrag, zu dem die Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Tilgungen und korrigiert um die Amortisierung von Agios oder Disagios (Differenzen zwischen erstmaligem Ansatz und Rückzahlungsbetrag), wobei diese Amortisierung nach der Effektivzinsmethode berechnet wird.
Handelspassiva
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten umfassen:
• Derivate, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert sind;
• Lieferverpflichtungen von Leerverkäufen;
• Finanzielle Verbindlichkeiten mit kurzfristiger Wiederverkaufsabsicht;
• Teil eines Portfolios von identifizierbaren Finanzinstrumenten, die gemeinsam gemanagt werden und für die sich nachweisen lässt, dass diese in der Vergangenheit zur kurzfristigen Gewinnmitnahme dienten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ („held for trading“) wird sowohl bei erstmaliger Erfassung als auch in der Folgebewertung erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten können beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden (Fair Value Option), sofern durch die Einstufung entstehende Inkongruenzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. bei der Erfassung von Gewinnen und Verlusten auf unterschiedlicher Basis beseitigt oder erheblich verringert werden sowie die Verbindlichkeiten zu einer Gruppe finanzieller Verbindlichkeiten gehören, die gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und deren Wertentwicklung auf Basis des Fair Value beurteilt wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden sowohl bei erstmaliger Erfassung als auch in der Folge erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für unter der Fair Value Option designierte Instrumente werden die Fair-Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko der finanziellen Verbindlichkeit ergeben, über die Gesamtergebnisrechnung erfasst und im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklage“ erfasst, es sei denn, es werden dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz („Rechnungslegungsanomalie“/„Accounting Mismatch“) verursacht oder vergrößert. Im letzteren Fall werden sämtliche Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
A.5.3.3 – Wertminderung bei Finanzinstrumenten
Die Bank Austria hat interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden.
Das Wertminderungsmodell zur Erfassung der erwarteten Kreditverluste („expected credit losses“) ist auf alle Schuldinstrumente anzuwenden, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital“ bewertet werden und auch auf außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und Kreditzusagen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 76
Diese Instrumente werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt:• Stufe 1 enthält alle neu zugegangenen Finanzinstrumente, sowie jene für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde und Instrumente mit geringem Ausfallrisiko („low credit risk exemption“ für Geschäfte mit einer „Investment Grade“-Bonität (konkret einer IFRS 9 12-Monats-Ausfallswahrscheinlichkeit unter 30 Basispunkten).
• Stufe 2 enthält Instrumente, für die ein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde, jedoch noch kein Ausfall vorliegt und somit als performing klassifiziert werden, sowie Instrumente ohne PD zum Zugangszeitpunkt.
• Stufe 3 wird dem Non-Performing Portfolio zugeordnet, welches sich aus ausgefallenen Risikopositionen gem. Art.178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zusammensetzt.
Der Dreistufenansatz wird für Finanzinstrumente im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen („purchased or originated credit-impaired financial assets“, POCI), welche gemäß den IFRS 9 Vorgaben eine eigene Kategorie bilden.
Für die Begriffsbestimmung von performing und Non-Performing verwendet die Bank Austria dieselbe Definition, die auch für regulatorische Zwecke verwendet wird.
Die Bemessung der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste erfolgt in Abhängigkeit von der Stufenzuordnung.
Wertberichtigungen für Stufe 1 und 2 (Performing Loans) Für Instrumente, welche der Stufe 1 zugeordnet sind, wird ein Kreditverlust in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes („1 year ECL“) erfasst. Bei Instrumenten der Stufe 2 und 3 wird hingegen ein Kreditverlust in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes („Lifetime ECL“) erfasst. Die verwendeten Kreditrisikoparameter stützen sich dabei grundsätzlich auf die regulatorischen IRB-Modelle und werden in Bezug auf IFRS 9- spezifische Anforderungen (z.B. Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen) angepasst.
Die Stufentransferlogik (zwischen Stufe 1 und Stufe 2) ist ein zentraler Bestandteil der Wertminderungsvorschriften und legt fest, wann eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, seit Ersterfassung („SICR“) erfolgte. Hierfür werden relative als auch absolute Kriterien festgelegt. Die wesentlichen Kriterien für einen Transfer von der Stufe 1 in die Stufe 2 umfassen: • Quantitative Transferlogik: einen relativen Vergleich auf Transaktionsbasis zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) am Abschlussstichtag mit jener des erstmaligen Ansatzes unter Verwendung von internen Modellen. Die Festlegung der Schwellenwerte erfolgt mittels eines komplexen statistischen Verfahrens, in welchem die Ausfallwahrscheinlichkeit, Alter und Restlaufzeit des Kredites (die Variable Restlaufzeit wurde im Rahmen der 2021-Rekalibrierung der Transferlogik neu aufgenommen), und das historische Ausfallverhalten des jeweiligen Segments Berücksichtigung finden. Jeden Monat werden die Ausfallwahrscheinlichkeit per Stichtag und die Ausfallwahrscheinlichkeit zu Geschäftsbeginn miteinander verglichen. Der Vergleich erfolgt auf Basis des PD-Profiles für die gesamte Laufzeit der Geschäfte. Die Grenze, ab welcher eine Verschlechterung als signifikant angesehen wird, wird für jede Transaktion individuell ermittelt, und zwar anhand einer Funktion, deren wichtigste Größe diese PD zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung darstellt. Je höher die PD bereits zu Geschäftsbeginn war, desto geringer ist jene tolerierte relative Verschlechterung, die eine Verschiebung in Stufe 2 nach sich zieht. Die Funktionen werden für unterschiedliche Sub-Portfolios ermittelt und sind unterschiedlich kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf die jeweilige langfristige Ausfallrate einschließlich des Forbearance Portfolio-Teiles und der Positionen mit mindestens 30-Tage Zahlungsverzug. Durch die quantitative Kalibrierung der Stufentransferlogik soll erreicht werden, dass sich ein entsprechender Anteil des Sub-Portfolios bei einer durchschnittlichen Wirtschaftslage in Stufe 2 wiederfindet. Entsprechend der jeweiligen Konjunktur kann sich dieser Anteil vergrößern oder verkleinern. Geschäfte deren Ausfallswahrscheinlichkeit sich zumindest verdreifacht hat (PD über die gesamte Restlaufzeit), werden unabhängig von der oben beschriebenen Funktion jedenfalls der Stufe 2 zugerechnet, Geschäfte mit einer Ausfallswahrscheinlichkeit von 20% und mehr ebenso (IRB-PD). Hingegen werden alle Transaktionen mit einer PD unter 30 Basispunkten (12-Monats-PD) der Stufe 1 zugerechnet. • Qualitative Kriterien: Alle quantitativen Kriterien werden durch eine Reihe von qualitativen Kriterien ergänzt, wobei das Zutreffen auch nur jeweils eines dieser qualitativen Kriterien zu einer Stufe 2 Klassifizierung führt: „30-Tage-Verzug“, „Forbearance“ sowie bestimmte Watchlistfälle.“
• Stufenverbesserung: Hat sich die PD der Transaktion bis zum nächsten Stichtag wieder ausreichend verbessert und liegen keine qualitativen Stufe2-Merkmale vor, erfolgt ein Transfer zurück in Stufe 1; ein Wechsel von Stufe 2 in die Stufe 1 ist allerdings nur dann möglich, wenn die Transaktion bereits an den vorherigen 3 Monatsstichtagen durchgängig der Stufe 1 zuzurechnen gewesen wäre.
• Spezielle Portfolien in Stufe 2: Fremdwährungskredite im Privatkundensegment unter Berücksichtigung der inhärenten Risiken seit dem erstmaligen Ansatz in Stufe 2.
• Portfolien in Stufe 1: Konzerninterne Geschäfte innerhalb der UniCredit Gruppe sind in Stufe 1, sofern auf Transaktionsebene keine individuelle Zuordnung zur Stufe 2 erfolgt.
• Die 2020 vorgenommene Ergänzung der internen Kriterien um COVID-spezifische Faktoren/Kriterien kam 2021 unverändert zu Anwendung (siehe dazu auch Abschnitt E2 – Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19).
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 77
Ein Teil der oben angeführten Stufenkriterien wurde im 4 Quartal 2021 neu gruppenweit eingeführt. Die Anpassungen kamen auch infolge eines Dialoges mit der EZB zustande. Zu den wesentlichen zählen die Einführung einer Regel, wonach eine Verdreifachung der Ausfallswahrscheinlichkeit jedenfalls zu einer Stufe 2-Zuordnung führen muss, ebenso Transaktionen mit einer Ausfallswahrscheinlichkeit ab 20%. Gegenüber der bereits früher angewendeten gruppenweiten Stufentransferlogik haben diese beiden Änderungen zwar zu keiner wesentlichen Erhöhung der Wertminderungen geführt, erfüllen aber besser die Erwartungen der EZB im europäischen Umfeld. Eine weitere Anpassung war die Einführung einer Wohlverhaltensperiode dahingehend, dass eine Verbesserung der Stufenzuordnung auf Stufe1 nur dann zulässig ist, wenn die Transaktion bereits an den vorherigen 3 Monatsstichtagen durchgängig der Stufe 1 zuzurechnen gewesen wäre. Damit ist gewährleistet, dass Stufenverbesserung erst dann zu verringerten Wertminderungen führen, wenn diese sich als nachhaltig im Sinne dieser Wohlverhaltensperiode bestätigt haben. Schließlich wurde noch eine Ausweitung der sogenannten „Low Credit Risk Exemption – LCRE“ eingeführt, die nun einfach alle Kredite mit einer Kundenausfallswahrscheinlichkeit unter 30 Basispunkten umfasst (Stufe 1 Zurechnung). In Summe haben die Effekte, die zu einer Erhöhung der Wertminderungen geführt haben, überwogen. Wertberichtigungen für Stufe 3 (Non-Performing Loans)
Der Stufe 3 wird das ausgefallene Portfolio, die Non-Performing Assets, zugeordnet. Die Wertberichtigungen werden auf Kundenebene – in Abhängigkeit von der Höhe des Kundenobligos – wie folgt gebildet:
Einzelwertberichtigungen (EWB)
Kunden mit einem Gesamtobligo von über 2 Mio € (auf Basis Gruppe verbundener Kunden, GvK) werden bei ersten konkreten Hinweisen auf einen möglichen Ausfall an das Sanierungsmanagement (NPE Operational Management & Monitoring) übergeben. Bei diesen auf Grund der Kredithöhe auch als „signifikant“ bezeichneten Engagements berechnet der zuständige Sanierungsmanager den Wertberichtigungsbedarf einzelfallbezogen, erstmalig im Zuge der Übernahme des Falles und in weiterer Folge vierteljährlich. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis gewichteter Szenarien erwarteter künftiger Cash Flows. Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen Buchwert der Forderung und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme (Tilgungs- und Zinszahlungen), diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.
Für Instrumente mit einer fixen Verzinsung ist somit der zugrundeliegende Zinssatz konstant über die Laufzeit, während für Instrumente mit einer variablen Verzinsung eine Neuberechnung in Abhängigkeit der vertraglichen Gegebenheiten erfolgt.
Pauschale Einzelwertberichtigungen
Für wertgeminderte Vermögenswerte, die ein ähnliches Kreditrisikoprofil aufweisen und bei denen auf Ebene der GvK (Gruppe verbundener Kunden) kein wesentliches Exposure (Gesamtobligo kleiner als 2 Mio €) besteht, wendet die UniCredit Bank Austria AG eine parameter-basierte Methode zur Berechnung einer pauschalen Einzelwertberichtigung (PEWB) an. Über Entscheidung des Sanierungsmanagements, können auch Kunden, die einer GvK über 2 Mio € angehören, dieser Methode zugeordnet werden, sofern das Einzelkundenobligo 1 Mio € nicht übersteigt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalls wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt und gebucht. Die Parameter zur Berechnung der Verlustrate werden jährlich neu geschätzt und einem jährlichen Backtesting unterzogen. Bei Bedarf kann die Wertberichtigung auch im Wege einer Einzelwertberichtigung ermittelt werden.
Gesundungsperioden werden auf Basis von Geschäfts- und Wirtschaftsplänen sowie historischer Betrachtungen und Beobachtungen für ähnliche Geschäftsfälle geschätzt. Dabei erfolgt die Rücksichtnahme auf das jeweilige Kundensegment, die Art des Kreditvertrages bzw. der Sicherheit sowie weitere relevante Faktoren, die für die Bestimmung zweckdienlich sind.
Für wertgeminderte Instrumente erfolgt zudem eine Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen auf Basis der Anwendung multipler Szenarien, welche im Fall einer EWB für den jeweiligen Kunden spezifische Wahrscheinlichkeiten anwendet.
Abschreibungen („write-off“) von Non-Performing Loans
Mit Hinblick auf IFRS 9 werden Portfolien mit notleidenden Krediten analysiert und nachfolgende Charakteristika hinsichtlich Abschreibungs- Events identifiziert:
• Keine faktische Erwartung hinsichtlich der Gesundung aufgrund des hohen Kreditalters und der wirtschaftlichen/rechtlichen Situation.
• Fehlende Einbringlichkeit aufgrund von Insolvenzverfahren, Klage/Exekution.
• Erhebliche Schwierigkeiten in der Einbringlichmachung einer Garantie aufgrund der wirtschaftlichen/rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kreditengagements welche als nicht mehr einbringlich angesehen werden können, werden durch Verminderung des Bruttobuchwertes der Forderung rechtzeitig abgeschrieben. Wird nur mehr ein bestimmter Anteil des aktuellen Kreditengagement als realisierbar angesehen, wird der nicht einbringliche Restbetrag abgeschrieben. Die Modalitäten der vorzunehmenden Abschreibungen werden vom internen Regelwerk für einzelne Portfolien im Detail vorgegeben. Eine einmal erfolgte Abschreibung stellt eine Ausbuchung dar und kann somit nicht mehr zugeschrieben werden. Neben Zeitpunkt und Umfang der Abschreibung wird auch der zugehörige Prozess u.a. die betraglichen Kompetenzgrenzen, das Monitoring und das Reporting in den internen Richtlinien geregelt. Vollständige oder teilweise Abschreibungen stellen keinen Verlust des rechtlichen Anspruchs hinsichtlich der Einbringlichkeit des Kredites dar. Bei einem externen Verzicht des rechtlichen Anspruches erfolgt eine Ausbuchung, die nicht mehr zugeschrieben werden kann. Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 78
Zusammenfassend gilt, dass eine Abschreibung erfolgt, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist (IFRS 9, 5.4.4). Finanzielle Vermögenswerte mit bereits im Zugang beeinträchtigter Bonität („POCI“)
Gemäß IFRS 9 sind Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet und im Zeitpunkt des Erwerbs als Non-Performing Instrumente eingestuft werden, als Instrumente mit beeinträchtigter Bonität zu klassifizieren („Purchased or Originated Credit Impaired“ – „POCI“). In der Bank Austria finden sich unter „POCI“-Kredite Neukredite für ausgefallene Kunden sowie endgültig konvertierte Fremdwährungskredite. FX-Konvertierungen als wesentliche Modifikation behandelt.
Parameter- und Risikodefinition
Für die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste wurden in der Bank Austria spezifische Methoden entwickelt. Die Methoden basieren im Wesentlichen auf den Inputparametern PD, LGD, EAD sowie dem Effektivzinssatz:
• PD (Probability of Default): Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls während einer definierten Zeitperiode, z. B. 1 Jahr
• LGD (Loss Given Default): Verlustquote der ausstehenden Kredithöhe im Falle eines Kreditausfalls
• EAD (Exposure at Default): Schätzung der Kredithöhe im Zeitpunkt des Kreditausfalles
• Der Effektivzinssatz ist jener Diskontierungssatz, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt.
Kreditrisikoparameter werden für regulatorische Zwecke (‚RWA, EL) über einen Horizont, der einen gesamten Wirtschaftszyklus umspannt („Through-the-cycle – TTC“) kalibriert. Daher ist es notwendig, diese Parameter für IFRS 9-Zwecke zeitpunktbezogen („Point-in-time – PIT“) und zukunftsgerichtet („Forward-looking – FL“) zu kalibrieren, damit diese die aktuelle Situation und die Erwartungen der künftigen Wirtschaftsentwicklung widerspiegeln. Folglich werden die für regulatorische Zwecke verwendeten Werte für PD, LGD und EAD angepasst, um die Anforderungen des IFRS 9 zu berücksichtigen. Die wesentlichen Anpassungen umfassen:
• eine Eliminierung von regulatorischen Konservativitätsfaktoren, • eine „Point in time“-Kalibrierung an Stelle der regulatorischen „Through the cycle“-Anpassung,
• die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten, makroökonomischen Informationen („forward looking information“) sowie
• die Modellierung der Kreditrisikoparameter über die Laufzeit des Instrumentes (mehrjährige Perspektive).
Die Modellierung der mehrjährigen PDs umfasst eine „Point in time“-Anpassung der beobachteten kumulierten Ausfallraten mit Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Informationen. Die im regulatorischen „Through the cycle“-LGD enthaltenen Konservativitätsmargen in den Realisierungsquoten („recovery rates“) werden gemäß den IFRS 9-Anforderungen bereinigt, sodass sie den aktuellen Erwartungen unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter makroökonomischer Informationen bei der Diskontierung mit dem Effektivzinssatz entsprechen.
Die Modellierung des EADs über die erwartete Restlaufzeit („lifetime EAD“) erfolgt auf Basis des regulatorischen (einjährigen) EADs, ohne Konservativitätsfaktoren und unter Beachtung der erwarteten Cashflows. Zusätzlich werden vorzeitige Tilgungen modelliert und berücksichtigt.
Änderungen der regulatorischen IRB-Modelle folgen hinsichtlich ihrer Implementierung dem Abnahmeprocedere der Bankenaufsicht. Dadurch kann es zu einer Zwischenphase kommen, in der die wesentlichen Auswirkungen geplanter IRB-Modelländerungen bereits eingeschätzt werden können, ein technischer Einsatz für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses erfolgt jedoch erst nach Genehmigung durch die Aufsicht. Für IFRS 9 Zwecke werden solche Effekte jedenfalls vorweggenommen, wenn die Zwischenphase über einen Bilanzstichtag hinausgeht und wenn die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des ECL haben. Der wesentliche Anwendungsbereich dafür sind Änderungen im durchschnittlichen Niveau der Kreditrisikoparameter infolge von Rekalibrierungen der IRB-Modelle. Dabei werden die erwarteten Änderungen der IRB-Modelle für IFRS 9 Zwecke im Wege einer Approximation vorweggenommen. Nachdem durch den Einsatz der neuen lokalen PD-Modelle im Juli 2021 bereits ein großer Teil der Kunden die neuen IRB-Ratings trägt, erfolgt die Vorwegnahme inzwischen nur noch für jene Kunden, wo das neue Einzelrating noch nicht bis Dezember 2021 durchgeführt wurde. Der Einsatz des neuen LGD-Modells, welcher 2022 erfolgen soll, wurde in Q4 2021 für IFRS 9 im Wege einer Approximation berücksichtigt.
Besonderheiten für die Gruppe der Fremdwährungskredite
Das Fremdwährungskreditportfolio bzw. Tilgungsträgerkreditportfolio mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment wurde als spezielle Gruppe von Finanzinstrumenten kollektiv analysiert, mit dem Ergebnis, dass das gesamte Portfolio seit der Anwendung von IFRS 9 der Stufe 2 zugerechnet wird, und dass die Modellierung des erwarteten Kreditverlustes einige zusätzlichen Spezifika berücksichtigt, die für das übrige Kreditportfolio nicht relevant sind. Der weitaus überwiegende Teil dieses Portfolios betrifft Kredite in Schweizer Franken (siehe dazu auch Teil E.6 Währungsrisiko).
Neugeschäfte dieser Art werden seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr eingegangen, das Altgeschäft weist, wie bei hypothekarisch besicherten Geschäften üblich, lange Laufzeiten aus. Die Zuordnung zur Stufe 2 wird einerseits durch die langfristige Kursentwicklung des Schweizer Franken begründet (die gegenüber dem Kreditvergabezeitpunkt zu gestiegenen EADs geführt haben), andererseits dadurch, dass die Entwicklung der Tilgungsträger häufig deutlich unter den ursprünglichen Ertragserwartungen zurückgeblieben ist.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 79
Durch die spezielle Bedeutung der Währungsentwicklung für dieses Portfolio werden zusätzlich zu den weiter unten beschriebenen zukunftsgerichteten Informationen, die auch auf die übrigen Portfolien angewendet werden, folgende Faktoren berücksichtigt: • Es wird eine szenariogewichtete Anpassung des Lifetime EADs vorgenommen, die sich unter anderem auf die langfristige Schweizer- Franken-Kursentwicklung stützt und laufend angepasst wird.
• Bestimmte Komponenten der regulatorischen PD-Modelle werden auf die für IFRS 9 verwendete PD-Kurvenlogik angepasst. Aufgrund der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Fremdwährungskredite endfällig tilgt, wird die Ausfallswahrscheinlichkeit nicht entsprechend der Restlaufzeit verringert, sondern orientiert sich vielmehr an der Gesamtlaufzeit.
• Beim LGD war in den letzten Jahren ein spezieller Aufschlag verwendet worden, der 2021 zugunsten einer Kalibrierung auf Basis des neuen LGD-Modelles abgelöst wurde.
Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen In der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden makroökonomische Prognosen berücksichtigt. Die Anwendung einer multiplen Szenarienbetrachtung zukunftsgerichteter Komponenten berücksichtigt die teilweise ‚Nicht-Linearität‘ in der Korrelation zwischen makroökonomischen Veränderungen und dem Kreditrisiko. Für die Stufen 1 und 2 werden die multiplen Szenarien durch die Schätzung von bestimmten Faktoren auf den ECL („overlay factor“) berücksichtigt. Bei der Kalibrierung der Verlustraten für die Pauschal-Einzelwertberichtigungen werden dieselben Szenarien berücksichtigt.
Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen steht im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z.B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP) und nutzt dabei unabhängige Funktionalitäten von UniCredit Research. Durch diesen Umstand wird eine einheitliche Ausgangslage geschaffen, die in der Anwendung auf die jeweiligen mitunter abweichenden regulatorischen Anforderungen angepasst wird, wobei intern entwickelte Szenarien berücksichtigt werden. Die jeweiligen Makroszenarien werden dabei durch die für Stress-Tests zuständige Einheit der UniCredit Gruppe im Hinblick auf ihre Auswirkung auf Kreditrisikoparameter modelliert (Multifaktor-Modell). Daraus ergeben sich Anpassungen der Parameter auf den mehrjährigen Horizont der Szenarios. Für die Laufzeiten danach werden die Parameter des Basisszenarios graduell den ursprünglichen Werten angenähert.
Die Bank hat im November 2021 drei Makroszenarien auf Basis des volkswirtschaftlichen Umfelds ausgewählt, um die zukunftsgerichteten Informationen zu bestimmen: ein Basisszenario, ein positives und ein negatives Szenario. Das Basisszenario wird als das wahrscheinlichste gesehen und bildet daher einen zentralen Referenzpunkt. Das positive und das negative Szenario stellen mögliche alternative Entwicklungen dar, diese sind besser bzw. schlechter als das Basisszenario. Alle 3 Szenarien basieren auf einem erwarteten Wirtschaftswachstum 2021 von 5% in der Eurozone bzw. 4% in Österreich und die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Österreich im Gesamtjahr 2021 beträgt 6,5%.
Die wirtschaftliche Erholung setzt sich weiter fort, vorausgesetzt, dass das Coronavirus mittels Impfungen weiterhin kontrolliert werden kann und die wirtschaftlichen Schäden zukünftiger Corona-Wellen immer kleiner werden. Die Finanzpolitik wird sich allmählich normalisieren, wird aber weiterhin unterstützend eingreifen, wenn nötig und viele Haushalte können auf die in der Pandemie angesammelten Ersparnisse zurückgreifen. Die großen Volkswirtschaften bleiben 2022 auf einem soliden Expansionskurs mit anschließender Verlangsamung der Wachstumsraten in Richtung deren längerfristigen Potentials in den Jahren 2023 und 2024. Der aktuell starke Anstieg der Inflation erweist sich als weitgehend vorübergehend. Die Fed und die EZB reduzieren schrittweise die Stimulierung der Wirtschaft mittels Anleihenkäufen. Die Finanzierungsbedingungen bleiben aber vor allem in der Eurozone günstig, wo die Konjunkturerholung nicht so weit fortgeschritten ist und die Inflation geringer ist als in den USA.
In der Eurozone beträgt 2022 das Wirtschaftswachstum 4,3% nach einem Plus von 5% 2021. In Österreich liegt nach einem Anstieg 2021 von 4% im Jahr 2022 das Wachstum mit 5,1% deutlich über dem der Eurozone.
Der „Basiseffekt“ aufgrund der starken Energiepreissteigerungen 2021 und die Auflösung der pandemiebedingten Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage aufgrund gestörter Lieferketten führen 2022 zu einem Rückgang der Inflation. In der Eurozone fällt der Preisanstieg unter das EZB-Ziel von 2% auf durchschnittlich 1,8% 2022 und 1,7% in den Jahren 2023 und 2024. In Österreich liegt der Preisanstieg mit 2,1% 2022 und jeweils 1,9% in den beiden Folgejahren leicht darüber.
Die Annahme in diesem Szenario ist, dass eine neue Corona-Variante eine schwere Pandemiewelle in den USA und Europa verursacht. Die Regierungen sind wieder gezwungen, die Mobilität der Menschen und das Wirtschaftsleben stark einzuschränken. Trotz niedriger Impfquoten gehen wir davon aus, dass die USA ähnlich wie in den vergangenen Coronawellen weniger starke Maßnahmen ergreifen werden als die Länder der Eurozone. Die Maßnahmen haben vor allem einschneidende Auswirkungen auf die private Nachfrage, die gegenüber dem Basisszenario deutlich schwächer ist. Die Fiskalpolitik der Regierungen bleibt expansiv, um die sozialen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Die EZB sorgt mittels Anleihenkäufen für weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 80
In diesem Szenario wächst 2022 das BIP in der Eurozone mit 2,6% deutlich schwächer als im Basisszenario. Anschließend schwächt sich das Wachstum auf 0,4% 2023 und 0,7% 2024 ab. In Österreich wirkt sich nach einem Wirtschaftswachstum von 3,3% 2022 die neue Pandemiewelle mit einem Rückgang des Anstiegs in den Jahren 2023 und 2024 auf 0,1% bzw. 0,5% noch stärker aus. Die preisdämpfenden Effekte aufgrund der Nachfrageschwäche und der Ausweitung der Produktionslücke wirken sich stärker aus als die preistreibenden Wirkungen der anhaltenden Störung der Lieferketten auf der Angebotsseite. Zusammen mit niedrigeren Ölpreisen sinkt in diesem Szenario die Inflation. Im Prognosezeitraum 2022 bis 2024 liegt die Inflation in der Eurozone bei 1,5% bzw. knapp darunter. In Österreich liegen 2022 die Preissteigerungen bei 1,9% und bei 1,5% bzw. 1,6% in den zwei Jahren danach.
Das positive Szenario geht davon aus, dass höhere Impfquoten zu mehr Zuversicht und damit zu einem höherem Wirtschaftswachstum führen als im Basisszenario angenommen. Das Tempo der Erholung erweist sich als außerordentlich robust, da Haushalte ihre Ersparnisse reduzieren und Unternehmen ihre auf Eis gelegten Investitionen wieder aufnehmen. Angetrieben durch die höhere Nachfrage kehrt das BIP Ende 2022 auf die Vorkrisen-Trendlinie zurück. Die Regierungen reduzieren ihre Unterstützungsmaßnahmen schrittweise und die Notwendigkeit einer expansiven Geldpolitik geht ebenfalls zurück.
In diesem Szenario wächst 2022 das BIP der Eurozone um 5,8% und 2023 und 2024 um 3,6% bzw. 2,5%. In Österreich liegt das Wachstum 2022 bis 2024 mit 6,6%, 4,2% und 2,6% jedes Jahr über dem Anstieg in der Eurozone.
Angekurbelt durch Preiserhöhungen in den am stärksten von der Pandemie betroffenen Sektoren steigt die Kerninflation an. Gleichzeitig bleiben die Lieferkettenprobleme auf der Angebotsseite für längere Zeit bestehen. Über den Prognosezeitraum von 2022 bis 2024 pendelt sich die Gesamtinflation in der Eurozone im Bereich des EZB-Ziels bei rund 2% ein. In Österreich fallen die Preissteigerungen höher aus. 2022 beträgt die Inflation 2,5% und fällt dann in den beiden Folgejahren leicht auf 2,4% und 2,3%.
Eintrittswahrscheinlichkeiten:
Wir setzen die Eintrittswahrscheinlichkeiten für die 3 Szenarien folgendermaßen fest: 55% für das Basisszenario, 40% für das Negativszenario und 5% für das Positivszenario. Der weitere Verlauf der Pandemie aufgrund der Entstehung von möglichen Corona-Varianten und die Impfquote sind weiterhin ausschlaggebend dafür, wie sich die Volkswirtschaften von 2022 bis 2024 entwickeln werden. Im Basisszenario (55% Wahrscheinlichkeit) wird davon ausgegangen, dass die Impfungen weiterhin eine hohe Wirksamkeit aufweisen und die Booster-Impfungen von einer großen Mehrheit angenommen wird und deshalb neue Coronawellen immer kleiner werden. Beim negativen Szenario (40% Wahrscheinlichkeit) können neue Corona-Varianten den Impfschutz umgehen und deshalb sind wieder strikte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus notwendig. Im positiven Szenario (5% Wahrscheinlichkeit) verschwinden die negativen Auswirkungen der COVID-19 Krise bis Ende 2022 und das BIP-Wachstum liegt über dem Vorkrisen-Wachstumstrend.
Sensitivitätsanalyse
Wie oben erläutert stellt die Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen ein wichtiges Element bei der Berechnung der Wertberichtigungen dar, wobei das dafür verwendete Makroabhängigkeitsmodell der Gruppe als Multifaktormodell die Änderungen mehrerer Makrofaktoren gesamthaft berücksichtigt. Um Sensitivitäten einfach interpretieren zu können, stellen wir diese daher als Sensitivität auf die oben erläuterten Alternativszenarien als Ganzes dar (das bedeutet die Faktoren werden gleichzeitig im jeweiligen Gesamtausmaß verändert und nicht nur um 1%). Dazu wurden die Wertberichtigungen der Stufen 1 und 2 einzeln mit Basis-, Positiv- und Negativszenario errechnet. Die Auswirkung des Negativszenarios beträgt etwas mehr als 4% des ECL, die des Positivszenarios etwas weniger als 4% des Stufe 1&2 ECL.
Für den Bilanzstichtag gehen die unterschiedlichen Szenarien mit der jeweiligen Gewichtung im Wege eines sogenannten Overlay-Faktors auf den ECL ein, wobei für die finale Stufenzuordnung jene des Basisszenarios verwendet wird.
Die angepassten makroökonomischen Faktoren werden durch das Makroabhängigkeitsmodell der UniCredit Gruppe („Satellite Model“) in Veränderungen der Kreditrisikoparameter übersetzt.
Governance
Die Entwicklung der methodischen Rahmenbedingungen zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 wurde auf Basis von gruppenweiten Modellen, Vorgaben und Standards durchgeführt. Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen unter Verwendung von multiplen Szenarien steht daher im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z. B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP). Die Modelle wurden dabei durch die Group-Internal-Validation-Abteilung teilweise validiert.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 81
Interne Prozesse stellen die Richtigkeit der Anwendung der Vorgaben aus IFRS 9 sicher: Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und die damit verbundene rechnungslegungstechnische Abbildung der Kreditrisikovorsorgen. Adaptierungen werden entsprechend simuliert und in ihrer jeweiligen Auswirkung plausibilisiert. Die Ergebnisse werden entsprechend detailliert dargestellt und dem FCRC (Financial and Credit Risks Committee) zum Beschluss vorgelegt. Wesentliche Modelländerungen und Szenario-Annahmen werden dabei hervorgehoben und erfordern die explizite Zustimmung des FCRC, die entsprechenden Protokolle werden ebenso dem Vorstand vorgelegt. Weitere Anmerkungen in Bezug auf IRB Änderungen sowie COVID-spezifischer Anpassungen werden in Abschnitt E2 (Kreditrisiko) erwähnt.Vertragliche Modifikationen Werden im Rahmen von Neuverhandlungen von Krediten und Forderungen die vertraglichen Zahlungsströme geändert, so ist eine Beurteilung hinsichtlich der Signifikanz der Änderung erforderlich.
Im Falle einer bonitätsbedingten nicht-signifikanten Änderung der vertraglichen Zahlungsströme erfolgt eine Anpassung des Bruttobuchwerts des Instruments auf Basis einer Barwertbetrachtung der neuen vertraglichen Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die Differenz zwischen dem alten Bruttobuchwert und dem neuen Bruttobuchwert wird erfolgswirksam als Änderungsgewinn oder -verlust erfasst.
Wenn sich die Zahlungsströme signifikant unterscheiden, gelten die vertraglichen Rechte der Zahlungsströme aus den ursprünglichen Instrumenten als verfallen. In diesem Fall wird das ursprüngliche Instrument ausgebucht, und ein neues finanzielles Instrument wird zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich etwaiger anrechenbarer Transaktionskosten erfasst.
Eine signifikante Modifikation, die zu einer Ausbuchung des alten Vertrages und zum Einbuchen des neuen Vertrages führt, liegt dann vor, wenn sich durch Neuverhandlungen (u.a. auch zur Vermeidung von Kundenabwanderungen) die Zahlungsströme durch Verlängerung der Laufzeit, Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung etc. ändern. Wenn jedoch der Marktwert des alten Instrumentes dem Buchwert des geänderten Vertrages entspricht, wird von einer Ausbuchung abgesehen und es erfolgt eine Anpassung der durch die Modifikation bedingten Effektivverzinsung.
A.5.3.4 – Sonstige Erläuterungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Factoring
Kredite, die im Rahmen des Factorings mit Rückgriffsrecht erworben wurden, werden in Höhe der gewährten Vorauszahlung angesetzt. Kredite, die ohne Rückgriffsrecht erworben wurden, werden in voller Höhe angesetzt.
Finanzgarantien und Kreditderivate
Finanzgarantien und Kreditderivate, soweit sie gemäß IFRS 9 als Finanzgarantie einzustufen sind (also Verträge, bei denen der Käufer der Absicherung laufende Zahlungen leistet und dafür im Fall des Eintritts des Absicherungsereignisses eine Entschädigung für erlittene Verluste aus Ausfällen eines Drittschuldners erhält), werden bei erstmaliger Erfassung und im Rahmen der Folgebewertung als „sonstige Passiva“ ausgewiesen. Bei erstmaliger Vergabe der Finanzgarantien werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der üblicherweise jenem Betrag entspricht, den man für die Ausreichung der Garantie bei Vergabe erhalten hat. Nach der erstmaligen Erfassung wird der passivierte Betrag grundsätzlich über die Laufzeit der Garantie amortisiert und im Bedarfsfall auf den Betrag der erwarteten zu leistenden Entschädigungszahlung erhöht. Die daraus resultierenden Bewertungseffekte, die mit einer Wertverschlechterung des durch die Garantie besicherten Grundgeschäftes zusammenhängen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte“ erfasst.
Bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien gilt der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Partei der unwiderruflichen Zusage wird, als Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes für die Zwecke der Anwendung der Wertminderungsvorschriften.
Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing werden im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen. Beim Leasinggeber erfolgt folgender Ansatz:
• Bilanz: Wert der Forderung abzüglich der bereits vereinnahmten Leasingraten
• Gewinn- und Verlustrechnung: vereinnahmte Zinsen
Operating Leasing
Beim Operating Leasing verbleiben die mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken beim Leasinggeber, der der wirtschaftliche Eigentümer vom Leasinggegenstand ist und diesen daher bilanziert.
Die Bilanzierung von Finanzierungsleasing sowie von Operating Leasing Verträgen beim Leasingnehmer erfolgt seit 1. Jänner 2019 gemäß IFRS 16.
Hedge Accounting
Die Bank verwendet Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Marktrisiken (Zinsen, Währungen und andere Preis-Risiken) in Grundgeschäften. Für die meisten dieser Sicherungsinstrumente wird Hedge Accounting angewandt.
Hedging-Derivate werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 82
Eine Sicherungsbeziehung erfüllt die Voraussetzungen für ihre Bilanzierung, wenn die Sicherungsbeziehung formal festgelegt und dokumentiert wird. Die Dokumentation beinhaltet auch die Risikomanagementzielsetzung, die Strategie im Hinblick auf die Absicherung und eine Beschreibung, wie die künftige und rückwirkende Wirksamkeit des Sicherungsinstruments beurteilt wird. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in den darauffolgenden Perioden ist die Wirksamkeit der Absicherung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts zu beurteilen. Die Bank Austria wendet die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften von IAS 39 weiterhin an. Um gemäß IAS 39 als Hedge Accounting anerkannt zu werden, müssen Hedges in hohem Maße wirksam sein. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam angesehen, wenn zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in den darauffolgenden Perioden die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung innerhalb einer Bandbreite von 80–125 Prozent liegt.
Die Beurteilung der Wirksamkeit erfolgt zu jedem Berichtsstichtag. Wenn die hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung nicht gegeben ist, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung von diesem Zeitpunkt an eingestellt und das Hedging-Derivat wird in die Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ umgegliedert.
Weiters endet die Sicherungsbeziehung, wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, wenn das Grundgeschäft veräußert wird, ausläuft oder zurückgezahlt wird oder wenn eine erwartete Transaktion nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Derivate dürfen nur als Sicherungsgeschäfte designiert werden, wenn sie mit einer Gegenpartei abgeschlossen werden, die nicht Teil der Bank Austria Gruppe ist.
Derivate, die als Sicherungsgeschäfte eingesetzt werden, werden wie folgt bilanziert:
• Micro Fair Value Hedge – Jede Marktwertänderung des Sicherungsderivats wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Gewinn oder Verlust aus der Änderung des abgesicherten Risikos im Grundgeschäft wird ebenfalls im gleichen Posten erfasst und verändert gleichzeitig als sogenanntes „Basis-Adjustment“ den Buchwert des gesicherten Grundgeschäfts. Falls die Sicherungsbeziehung aus anderen Gründen als dem Verkauf des gesicherten Grundgeschäfts beendet wird, hängt die bilanzielle Erfassung von der Art des gesicherten Grundgeschäfts ab: Im Falle eines verzinslichen Grundgeschäfts wird das „Basis-Adjustment“ über die Restlaufzeit des Grundgeschäfts im Zinsertrag oder Zinsaufwand amortisiert. Die Marktwertänderung des Sicherungsgeschäfts seit dem letzten Effektivitätsnachweis wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Falls das gesicherte Grundgeschäft verkauft oder vorzeitig zurückgezahlt wird, wird das noch nicht amortisierte „Basis-Adjustment“ sofort im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Micro Fair Value Hedge dient in der Bank Austria dazu, Marktwertänderungen aus einzelnen fixverzinslichen aktiv- oder passivseitigen Positionen gegenüber Änderungen des Marktzinssatzes abzusichern. Die Absicherung erfolgt dabei insbesondere mit Zinsswaps, Caps, Floors sowie Swaptions. Bei Initiierung der Hedge-Beziehung wird die prospektive Effektivität anhand eines Critical Terms Match belegt und in weiterer Folge durch einen retrospektiven Effektivitätstest die laufende Effizienz nachgewiesen. Sind die Marktwertänderungen aus Grundgeschäft und Sicherungsderivat der Hedge- Beziehung in der retrospektiven Betrachtung außerhalb des 80 /125% Effizienzkorridors, ist die Sicherungsbeziehung aufzulösen und die Instrumente sind getrennt zu bilanzieren. Die im Zuge der IBOR Reform vom IASB beschlossenen Erleichterungen für den Fall der Umstellungen des Referenzzinssatzes kommen beim Micro Fair Value Hedge zur Anwendung. Eine Umstellung des Referenzzinssatzes stellt zwar eine Vertragsanpassung dar, ist aber nicht als Modifikationsergebnis zu betrachten. Ineffektivitäten, die sich im Zuge der Umstellung ergeben, sind als solche zu erfassen. Nach abgeschlossener Umstellung darf mit der Effektivitätsmessung neu begonnen werden.
• Cash Flow Hedge – Der effektive Teil der Marktwertänderung des Sicherungsgeschäfts (z.B.: Cross currency swaps, Interest rate swaps) wird im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital in der „Bewertungsrücklage gemäß IAS 39“ erfasst. Der ineffektive Teil wird im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Falls ein Cash Flow Hedge als nicht mehr effektiv erachtet oder aus anderen Gründen beendet wird, verbleibt der bis dahin erfasste kumulierte Bewertungsgewinn oder -verlust des Sicherungsgeschäfts in der Bewertungsrücklage, bis die gesicherte zukünftige Transaktion eintritt oder für nicht mehr wahrscheinlich erachtet wird. Im ersten Fall werden die erfassten Bewertungsergebnisse bei Eintritt der gesicherten zukünftigen Transaktion in jenem Posten erfasst, in dem sich der Bewertungseffekt der gesicherten Transaktion niederschlägt, oder sie verändern, sofern die Transaktion zur Erfassung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit führt. Im letzten Fall werden die in der Rücklage erfassten Bewertungsergebnisse in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen und im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ ausgewiesen. Die Bewertungsänderungen in den „Bewertungsrücklagen“ werden auch im Ergebnis der im Eigenkapital erfassten Ertrags- und Aufwandsposten als Teil der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Der Cash Flow Hedge dient in der Bank Austria der Absicherung zukünftiger variabler Cashflows gegen Marktzinsänderungen. Abgesichert wird das Risiko schwankender Cashflows, die aus bilanzierten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder aus geplanten Transaktionen resultieren und Auswirkungen auf den Erfolg haben. Fair-Value-Änderungen der Derivate, die als Sicherungsinstrumente bestimmt sind, sind in einen auf die Sicherung entfallenden effektiven Teil und einen nicht auf die Sicherung entfallenden ineffektiven Teil zu trennen. Der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsgeschäfts wird in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst und in jener Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, in der auch die Wertänderung des Grundgeschäfts erfolgswirksam dargestellt wird.
Dadurch ergibt sich eine ergebnisneutralisierende Wirkung. Die Wirksamkeit der Cashflow-Sicherungsbeziehung wird gemäß den Vorgaben des IAS 39 laufend überprüft.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 83
• Portfolio Fair Value Hedge für finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden: Gemäß IAS 39 dürfen nicht nur einzelne festverzinsliche Vermögenswerte oder Schulden im Rahmen eines Fair Value Hedge gegen Zinssatzänderungen abgesichert werden, sondern auch eine monetäre Position, die sich über eine Vielzahl von finanziellen Vermögenswerten oder Schulden (oder Teilen davon) verteilt. Dementsprechend kann eine Gruppe von Derivaten dazu eingesetzt werden, Schwankungen im beizulegenden Zeitwert in einem Portfolio von Grundgeschäften als Folge von Schwankungen in Marktzinssätzen abzusichern. Im Zuge des Portfolio Hedge Accounting darf jedoch keine Nettoposition aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgesichert werden. Genauso wie bei Micro-Hedging gilt der Portfolio Hedge als in hohem Maße wirksam, wenn zu Beginn des Hedges und in den Folgeperioden die Wertänderung der Sicherungsgeschäfte die Wertänderung der Grundgeschäfte in Bezug auf das abgesicherte Risiko weitestgehend ausgleicht und dieser Ausgleich bei einer retrospektiven Betrachtung eine Effektivität zwischen 80 und 125 Prozent erzielt. Die Gewinne oder Verluste der Bewertungsänderung der im Portfolio Hedge abgesicherten Vermögenswerte oder Schulden in Bezug auf das abgesicherte Risiko werden dabei in eigenen Bilanzposten auf der Aktiv- oder Passivseite erfasst. Falls die Wertänderung aus den Sicherungsgeschäften von der Wertänderung der abgesicherten monetären Position in den Grundgeschäften abweicht, gilt dies als Ineffektivität, die im Posten „Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Falls die Hedge-Beziehung aus anderen Gründen als dem Verkauf der abgesicherten Grundgeschäfte aufgelöst wird, werden die zuvor in den separaten Bilanzposten erfassten kumulativen Bewertungsgewinne oder –verluste über die Restlaufzeit der gesicherten Vermögenswerte oder Schulden amortisiert und im Zinsertrag bzw. Zinsaufwand erfasst. Falls die Grundgeschäfte verkauft oder zurückgezahlt wurden, wird der noch nicht amortisierte Betrag sofort im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Portfolio Fair Value Hedge wird auch von der Bank Austria für Fixzinsexposures angewendet. Dabei werden als Sicherungsinstrumente Zinsswaps und Cross-Currency-Zinsswaps mit fixen Legs verwendet, die in EUR oder in Fremdwährungen die fixen Exposures aus – je nach Währung – aktiv- oder passivseitigen Geschäften absichern. Die Bank Austria wendet diesbezüglich den sogenannten „EU-Carve-Out“ an, da sie in das Portfolio an gesicherten Geschäften auch Replikationsportfolios von Sichteinlagen aufnimmt.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente
Die Grundsätze der Erfassung und Bewertung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die unter den Anwendungsbereich von IFRS 10 und IFRS 11 fallen, sind im Teil A.3 – Konsolidierungsgrundsätze beschrieben. Verbleibende Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zählen werden als „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ eingestuft.
Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihe
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden, werden nicht in der Bilanz erfasst, und Wertpapiere, die mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft wurden, werden nicht ausgebucht. Der Kaufpreis für Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung gekauft wurden, wird unter „Forderungen an Kunden“ oder „Forderungen an Kreditinstitute“ ausgewiesen. Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung verkauft wurden, werden unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, oder „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ ausgewiesen. Erträge aus diesen Forderungen, resultierend aus Zinsabgrenzungen bei Wertpapieren und dem Unterschied aus Kauf- und Verkaufspreis sowie zwischen dem Rückübertragungspreis und dem Kaufpreis, werden abgegrenzt und unter „Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen.
Eine Aufrechnung solcher Transaktionen kann nur erfolgen, wenn sie mit dem gleichen Vertragspartner durchgeführt werden und eine Aufrechnung vertragsmäßig zulässig ist.
Die gleichen Regeln gelten für Wertpapierleihe-Geschäfte. Counterparty-Risiken solcher Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfte werden im Anhang in den Tabellen unter E.2 Kreditrisiken gezeigt.
Verbindlichkeiten, verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
Die Bilanzposten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“ beinhalten alle Formen von Finanzierungen von dritter Seite, bei denen es sich nicht um Verbindlichkeiten des Handelsbestands handelt oder um Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Fair Value Option designiert sind und zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden.
Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungstag grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, der üblicherweise der erhaltenen Gegenleistung abzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. In der Folge werden diese Instrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Hybride Schuldinstrumente, welche Eigenkapitalkomponenten, Fremdwährungskomponenten, Kreditrisikokomponenten oder eine sonstige auf einen Index bezogene Komponente enthalten, werden als strukturierte Instrumente behandelt. Die eingebetteten Derivate werden dabei vom Basisvertrag abgespalten und als freistehendes Derivat mit dem beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bilanziert, sofern die Kriterien für die Abspaltung erfüllt sind. Die Bewertungsgewinne oder -verluste werden im Handelsergebnis gezeigt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 84
Die Differenz aus der erhaltenen Gegenleistung und dem ursprünglichen Marktwert des abgespaltenen eingebetteten Derivates wird dem Basisvertrag zugeschrieben. Bei Instrumenten, die bei Ausgabe ein Wandlungsrecht in Eigenkapitalinstrumente beinhalten, wird ein entsprechender Teil im Eigenkapital erfasst, sofern eine physische Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten vorgesehen ist. Dabei wird der im Eigenkapital erfasste Teil mit dem Restwert erfasst, d. h. vom gesamten Marktwert des Instrumentes wird der Barwert einer Verbindlichkeitskomponente ohne Wandlungsrecht, aber mit identen Zahlungsströmen in Abzug gebracht, um so den Wert der Eigenkapitalkomponente zu ermitteln. Die Verbindlichkeitskomponente wird in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. In der Bank Austria Gruppe sind nur die Emissionen unserer Tochter Bank Austria Wohnbaubank AG betroffen, die aus steuerlichen Gründen über ein theoretisches Wandlungsrecht verfügen. Gemäß der gängigen Praxis in der österreichischen Kreditwirtschaft und auf Basis der Erfahrung, dass dieses Wandlungsrecht so gut wie nie ausgeübt wird, wird diesen Wandlungsrechten bei Ausgabe der Anleihen ein Wert von Null beigemessen.Verbriefte Verbindlichkeiten werden nach Abzug von zurückgekauften Beträgen gezeigt. Etwaige Differenzen zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit und dem Betrag, der für den Rückkauf bezahlt wurde, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Ein neuerlicher Verkauf durch den Emittenten wird dabei als neuerliche Emission behandelt, bei der keine Gewinne oder Verluste entstehen.
Verbriefte Kredite
Kredite und Forderungen beinhalten auch verbriefte Kredite.
Die aus dem Verkauf von verbrieften Krediten resultierenden Beträge, saldiert um die ausgegebenen Wertpapiere und sonstige im Portfolio verbleibende Risikoübernahmen, werden unter „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ bzw. „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ gezeigt.
Die Aktiva und Passiva werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Wertminderungsverluste bei verbrieften Aktiva, die verkauft, aber nicht ausgebucht sind, werden unter „Wertberichtigungen auf Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ gebucht.
Verpfändete Vermögensgegenstände („Asset Encumbrance“)
Hier werden als Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gestellte Vermögenswerte zusammengefasst. Derartige Vermögensgegenstände werden weiterhin im Abschluss gezeigt, solange das wirtschaftliche Eigentum bei der Bank Austria Gruppe verbleibt. Für eine Übersicht über die als Sicherheit gestellten Vermögenswerte verweisen wir auf Abschnitt F.8.
A.5.4 – Werthaltigkeitsprüfung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und von sonstigen Beteiligungen Für die Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurde als Basis ein Discounted Cashflow Valuation Model (3-Phasen-Modell) verwendet: • Phase 1 Planungsperiode (2022 bis 2024; in Einzelfällen bis 2025): Für 2022 wurden Jahresüberschuss und bei Bewertungen von Banken auch risikogewichtete Aktiva gemäß Vorschauzahlen 2022, für die folgenden Jahre Werte gemäß der aktuell verfügbaren Mehrjahresplanung, die sich üblicherweise bis 2024 erstreckt, verwendet. Falls Planungsdaten für darüberhinausgehende Folgejahre zur Verfügung standen, wurden diese verwendet.
• Phase 2 (ab Ende der Planungsperiode–2029):Innerhalb dieser Phase konvergiert die Wachstumsrate auf das erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets von 2% (unverändert zum Vorjahr).
• Phase 3 – Ewige Rente: Berechnung des Barwertes einer ewigen Rente unter Annahme der langfristig erwarteten Wachstumsrate von 2%, die das von der Bank Austria erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets berücksichtigt.
Die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf Basis der übermittelten Mehrjahrespläne durchgeführt. Sofern sich aus den Besonderheiten bzw. dem Geschäftsmodell kein höherer Wert ergibt, verwendet die Bank Austria bei Banken eine Ziel-CET1-Quote von 12,0% (Vj.: 11,5%). Die Cashflows werden mit dem Kapitalkostensatz abgezinst, der sich aus dem langfristigen risikolosen Zinssatz, der Marktrisikoprämie für Österreich (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und einem angemessenen Beta errechnet. Der Abzinsungssatz ist ein Nominalsatz nach Steuern.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 85
Die Bank Austria hält eine Beteiligung an 3 österreichischen Regionalbanken (Oberbank, BKS Bank AG (BKS), Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), gemeinsam "3-Banken-Gruppe" genannt), die im Konzernabschluss der Bank Austria „At equity“ bilanziert werden. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Anteil des Konzerns am Erfolg assoziierter Unternehmen in der Position Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen ausgewiesen und im Teil B.16 – Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bilanzierten Unternehmen näher erläutert. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden in der Konzernbilanz unter Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ausgewiesen und die entsprechenden Detailangaben sind im Teil C.7 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ausgeführt. Zum 31. Dezember 2021 wurde gemäß IAS 36 eruiert, ob ein Anhaltspunkt basierend auf externen und internen Informationsquellen vorliegen, dass die Beteiligungen wertgemindert sein könnten. Ebenso wurde überprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der in einer früheren Periode erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Wurde ein Anhaltspunkt identifiziert, so erfolgte eine Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) gemäß IAS 36. Zum 31. Dezember 2021 erfolgte die Evaluierung der Anhaltspunkte für eine Wertminderung oder Aufholung einer in vergangenen Perioden erfassten Wertminderung für die 3 österreichischen Regionalbanken, in dem der Buchwert mit dem beizulegenden Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) verglichen wurde. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) unter dem Buchwert liegt bzw. bei einer aus der Vergangenheit bestehenden Wertminderung der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) über dem Buchwert liegt, wurde der Nutzungswert (Value in Use, ViU) durch ein Discounted-Cashflow-Modell (DCF) auf Basis der von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Mehrjahrespläne (Multi-Year Plans, MYPs) berechnet.
Bei der Oberbank wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) höher war als der Buchwert, und damit konnte die Nachhaltigkeit des Buchwerts der Oberbank bestätigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei der Oberbank in der Vergangenheit Wertberichtigungen vorgenommen wurden. Daher könnte eine Marktnotierung über dem Buchwert darauf hindeuten, dass eine Wertaufholung vorgenommen werden muss. In diesem Zusammenhang wurde im Dezember 2021 eine Werthaltigkeitsprüfung auf der Grundlage des erhaltenen Mehrjahresplans durchgeführt. In Bezug auf die BKS und die BTV lag der beizulegende Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) jeweils unter dem jeweiligen Buchwert. Daher wurde eine Werthaltigkeitsprüfung durch Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt.
Der Nutzungswert wurde unter Anwendung des DCF-Modells berechnet, wobei - wie von der ESMA empfohlen – die folgenden zwei Szenarien berücksichtigt wurden:
• "Basisszenario": Grundlage für die Nutzungswert-Berechnung waren die Informationen aus den Mehrjahresplänen, die von der Oberbank, der BTV und der BKS zur Verfügung gestellt wurden. Die Planungsperiode erstreckt sich bis 2024, mit Ausnahme für die BTV, wo Planungsdaten bis 2025 vorhanden waren. Für alle drei Beteiligungen wurde für die Phase 2 (ab Ende der Planungsperiode – 2029), über die sich auch die Übergangsperiode der Anwendung der CRR3 erstreckt, Auswirkungen der Anwendung dieser eingeplant.
• "Alternativszenario": Dieses negative Szenario wurde unter der Annahme eine Schwächung der wirtschaftlichen Erholung in der Eurozone durch neue Corona-Varianten und niedrige Impfquoten erarbeitet. Das Alternativszenario unterscheidet sich im Wesentlichen in der Definition der zu erwartenden Kreditverluste und deren Effekte durch die gegenseitigen Beteiligungen.
Basisszenario und Alternativszenario wurden mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von je 50% gewichtet. Eine unterschiedliche Gewichtung von Basis- und Alternativszenario würde das Ergebnis des Wertminderungstests nicht wesentlich verändern.
Da zum Bewertungszeitpunkt der beizulegende Zeitwert unter dem Nutzungswert lag, wurde bei der Bewertung Nutzungswert in Ansatz gebracht.
3-Banken - Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test)
BUCHWERT VOR 4Q21 WERTMINDERUNG 1)
BUCHWERT NACH 4Q21 WERTMINDERUNG 1) 2)
ANTEILIGE MARKTKAPITALISIERUNG 2)
1) Werte inkl. Ergebnisanteil 2021
2) zum 31. Dezember 2021
Das Ergebnis der in 4Q21 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung für die 3 Banken führte zu einer Wertminderung von -85,8 Mio € für die BTV sowie einer Wertzuschreibung von 79,9 Mio € (davon BKS +37,2 Mio €, Oberbank +42,7 Mio €) in 4Q21. Die in der Vergangenheit gebuchte Wertminderung der Oberbank in Höhe von € 52,4 Mio € musste aufgrund von Verwässerungseffekten (deemed disposals) der Beteiligung an der Oberbank angepasst werden, was zu einer maximal möglichen Auflösung von nur 42,7 Mio € führte.
Für unwesentlichere Beteiligungen werden dem Geschäftszweck entsprechend adaptierte Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter verwendet.
Da die zur Prüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte verwendeten Parameter und Daten erheblich vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und von den Marktbedingungen beeinflusst werden, die sich rasch und auf unvorhersehbare Weise ändern können, könnten die Ergebnisse künftiger Werthaltigkeitstests von jenen abweichen, die im vorliegenden Abschluss für 2021 berücksichtigt wurden.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 86
A.6 – Angaben zu anderen AbschlusspostenA.6.1 – Zahlungsmittelbestand Der in der Geldflussrechnung ausgewiesene Zahlungsmittelbestand umfasst die Barreserve.
A.6.2 – Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen Dieser Posten umfasst:
• Grundstücke
• Gebäude
• Büroausstattung
• Maschinen und technische Anlagen
• sonstige Ausstattung
und wird unterteilt in
• betrieblich genutzte Vermögenswerte und
• als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte.
Betrieblich genutzte Vermögenswerte werden im Rahmen der Herstellung oder Lieferung von Gütern und zur Erbringung von Dienstleistungen sowie für Verwaltungszwecke genutzt. Die Nutzung erfolgt plangemäß länger als eine Periode.
Diese Kategorie beinhaltet auch Vermögenswerte, die vermietet werden, und vom Konzern als Nutzungsrecht aktiviert sind bzw. werden oder vom Konzern im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses als Leasinggeber verleast werden.
Zu den Sachanlagen zählen auch getrennt identifizierbare Verbesserungen an gemieteten Vermögenswerten. Derartige Verbesserungen werden gemäß den Unterposten der betreffenden Art von Vermögenswerten klassifiziert (z.B. technische Anlagen). Einbauten in Mietobjekten werden üblicherweise durchgeführt, um sie in den für die beabsichtigte Verwendung geeigneten Zustand zu bringen.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Grundstücke und Gebäude („Investment Property“) sind Grundstücke und Gebäude gemäß IAS 40, d. h. Immobilien, die zur Erzielung von Mieterträgen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden.
Bank Austria bewertet die betrieblich genutzten Immobilien (geregelt durch IAS 16 „Sachanlagen“) mit dem Neubewertungsmodell und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (geregelt durch IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“) zum beizulegenden Zeitwert. Alle anderen Vermögenswerte werden unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells bewertet.
Bei betrieblich genutzten Immobilien werden die Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung des Neubewertungsmodells folgendermaßen ausgewiesen:
• falls negativ: in der Gewinn- und Verlustrechnung, es sei denn, für diesen Vermögenswert besteht eine Neubewertungsrücklage. In diesem Fall wird der negative Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und Buchwert direkt im sonstigen Ergebnis erfasst, soweit dieser das Guthaben der entsprechenden Neubewertungsrücklage nicht übersteigt.
• falls positiv: im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung und kumuliert im Eigenkapital im Posten der Neubewertungsrücklage, es sei denn, für diesen Vermögenswert wurde eine Wertminderung ausgewiesen. In diesem Fall wird der positive Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und Buchwert bis zur vollständigen Aufholung einer früheren Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sind.
Der Marktwert der Immobilien wurde durch unabhängige Gutachter bestimmt. Basierend auf der Bedeutung der einzelnen Immobilienposten wurden entweder:
• „vollständige/Vor-Ort“-Begutachtungen, basierend auf einer physischen Überprüfung der Immobilie durch den Experten, oder
• „Desktop“-Gutachten, die auf einer Bewertung basieren, die ohne physische Überprüfung der Immobilie durchgeführt wurden und somit ausschließlich auf dem Referenzmarktwert basieren, vorgenommen.
Für die Erstellung der Gutachten der Immobilien wurden Verkaufspreis, Diskontsatz und Kapitalisierungszinssatz für die im Portfolio enthaltenen Immobilien geschätzt.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 87
In der Bank Austria gelten unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern für Sachanlagen:• Gebäude: max. 50 Jahre
• Bewegliche Anlagen: max. 25 Jahre
• Elektronische Systeme: max. 15 Jahre
• Sonstige: max. 10 Jahre
Grundstücke und Gebäude werden getrennt angesetzt, auch wenn sie gemeinsam erworben wurden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben, weil ihre Nutzungsdauer normalerweise unbegrenzt ist. Gebäude haben eine begrenzte Nutzungsdauer und werden daher abgeschrieben.
Die Schätzung der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts wird mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Als Grundlagen dafür dienen unter anderem die Nutzungsbedingungen des Vermögenswerts, der Instandhaltungszustand und Erwartungen hinsichtlich Überalterung sowie Gutachten von Sachverständigen. Weichen die Erwartungen von früheren Einschätzungen ab, wird der Abschreibungsbetrag für das laufende Geschäftsjahr und darauffolgende Geschäftsjahre entsprechend angepasst.
Die Ausbuchung einer Sachanlage erfolgt bei ihrem Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer Nutzung oder ihrem Verkauf zu erwarten ist. Eine Differenz zwischen dem Veräußerungserlös oder dem erzielbaren Wert und dem Buchwert wird im Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen“ der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
A.6.3. – Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte umfassen überwiegend Software und werden aufgrund der Geringfügigkeit nicht erläutert.
A.6.4 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen Langfristige Vermögenswerte oder -gruppen miteinander verbundener Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (d. h. sogenannte „Veräußerungsgruppen“, die auch eine ganze zahlungsmittelgenerierende Einheit umfassen können), deren Verkauf sehr wahrscheinlich ist, werden auf beiden Seiten der Bilanz im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und -gruppen“ zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Sofern eine derartige Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, handelt es sich um einen sogenannten „nicht fortgeführten Geschäftsbereich“. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen und die oben beschriebene Bewertung von nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden, abzüglich tatsächlicher und latenter Steuern, im Posten „Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ erfasst.
Die Bewertungsergebnisse von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und -gruppen, die als Gegenposten in die sonstigen erfolgsneutralen Bewertungsänderungen im Eigenkapital gebucht werden.
Steueransprüche und Steuerverpflichtungen werden in der Konzernbilanz in den Posten „Steueransprüche“ und „Steuerverpflichtungen“ angesetzt.
Gemäß der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (Balance Sheet Liability Method) wird zwischen tatsächlichen und latenten Steuern unterschieden:
• tatsächliche Steuerverpflichtungen, d. h. Körperschaftsteuerbeträge, die gemäß lokalen Steuervorschriften fällig sind;
• Steuererstattungsansprüche, d. h. über die gemäß lokalen Steuervorschriften fälligen Ertragsteuern hinaus gezahlte Steuerbeträge;
• latente Steueransprüche, d. h. Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Geschäftsjahren erstattungsfähig sind und durch
- abzugsfähige temporäre Differenzen und
- den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste entstehen;
• latente Steuerverpflichtungen, d. h. Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Geschäftsjahren in Bezug auf zu versteuernde temporäre Differenzen fällig sind.
Steuererstattungsansprüche und latente Steueransprüche sowie tatsächliche und latente Steuerverpflichtungen werden gemäß lokalen Steuervorschriften berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 88
Im Allgemeinen entstehen latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen, wenn Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen.Latente Steueransprüche und latente Steuerverpflichtungen werden unter Anwendung jener Steuersätze angesetzt, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder die Verbindlichkeit beglichen wird, die angesetzten Beträge werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Vorschriften zu berücksichtigen.
Latente Steueransprüche werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zukünftig ausreichende zu versteuernde Gewinne erzielen wird. Gemäß IAS 12 ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig ausreichende zu versteuernde Gewinne anfallen, um die latenten Steueransprüche zu nutzen, zu überprüfen. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird in dem Ausmaß reduziert, in dem es nicht wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden. Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlusten können nur in dem Maße bilanziert werden, in dem ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen zur Verfügung stehen oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise (genehmigter Mehrjahresplan) vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Die neue Mehrjahresplanung war Grundlage für die Werthaltigkeitsanalyse der latenten Steueransprüche. Anzumerken ist, dass in der steuerlichen Werthaltigkeitsanalyse Annahmen getroffen wurden, die sich bei Änderung der wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen ändern und damit eine Auswirkung auf die ertragssteuerliche Behandlung haben könnten.
Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden im Konzernabschluss gegeneinander aufgerechnet, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.74 vorliegen.
Tatsächliche und latente Steuern werden im Posten „Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; ausgenommen sind Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im selben oder einem anderen Geschäftsjahr direkt im Eigenkapital erfasst werden.
Aufgrund der in Österreich eingeführten Gruppenbesteuerung wurde von der Bank Austria eine Unternehmensgruppe gebildet. Mit 11 (Vj.: 12) Gruppenmitgliedern besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, mit 148 (Vj.: 153) eine Steuerumlagevereinbarung. Ausländische Gesellschaften sind darin nicht enthalten.
Im Posten „Sonstige Aktiva“ werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuerforderungen und andere aktive Steuerabgrenzungen, sofern diese nicht Ertragsteuern betreffen, ausgewiesen.
A.6.7 – Sonstige Passiva, Targeted Longer-Term Refinancing Operations (TLTRO), Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten A.6.7.1 – Langfristig fällige Leistungen an ehemalige Arbeitnehmer
Bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – d. h. Leistungen an Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen sind – wird je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Versorgungspläne zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen unterschieden.
Im Rahmen leistungsorientierter Pläne werden verschiedene Leistungen gewährt, die vom Alter, den Dienstjahren und den Vergütungsrichtlinien abhängen. Bei solchen Plänen trägt das Unternehmen das versicherungsmathematische Risiko und das Anlagerisiko.
Im Rahmen beitragsorientierter Pläne zahlt das Unternehmen festgelegte Beiträge. Die Leistungen ergeben sich aus dem Betrag der gezahlten Beiträge und der Rendite auf veranlagte Beiträge. Bei solchen Plänen trägt der Arbeitgeber kein versicherungsmathematisches Risiko bzw. kein Anlagerisiko, weil er keine rechtliche oder implizite Verpflichtung zur Zahlung weiterer Beiträge hat, sollte der Plan nicht ausreichen, Leistungen an alle Arbeitnehmer zu erbringen.
Bei leistungsorientierten Plänen wird der Barwert durch einen externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) bestimmt. Diese Methode verteilt die Kosten der Leistungen gleichförmig über die Dienstjahre des Arbeitnehmers. Verpflichtungen entsprechen dem Barwert der durchschnittlichen zukünftigen Leistungen pro rata zum Verhältnis der Dienstjahre zur theoretischen Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Zahlung der Leistung.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 89
Der im Bilanzposten „Rückstellungen – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ angesetzte Betrag ist der Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Im Teilkonzern der Bank Austria besteht derzeit kein Planvermögen. Gemäß IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern direkt im Eigenkapital. Diese Gewinne und Verluste sind in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen angeführt.Die UniCredit Bank Austria AG trägt im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der UniCredit Bank Austria AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener Pensionisten, bei denen die UniCredit Bank Austria AG im Sinne des § 5 ASVG Pensionsversicherungsträger ist (d. h. die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung übernommen hat), und die spätestens zum 31.12.2016 wegen Pensionierung aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.
Die Ansprüche aus den Rückstellungen zum Sozialkapital die Mitarbeiter geltend machen können, weisen unterschiedliche Durations auf. Per 31.12.2021 wurden folgende Durations (gewichtet) ermittelt:
• Pension:13,13 Jahre
• Abfertigung: 7,94 Jahre
• Jubiläumsgeld: 4,82 Jahre
Die Berechnung des Barwertes der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie der Jubiläumsgelder berücksichtigt die bestehenden Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen: • Rechnungszins: 1,00% p.a. (Vj.: 0,65% p.a.)
Der Zinssatz wurde auf Basis der von Mercer eruierten DBO-Cash Flows, und unter Zugrundelegung der UniCredit Yield Curve, von der UniCredit Gruppe ermittelt. Zum 31.12.2021 beträgt die Duration für den Pensionsplan 13,13 Jahre (Vj.: 13,35 Jahre); die gewogene Duration für die Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldpläne 12,5 Jahre (Vj.: 12,9 Jahre); • Gehaltserhörung: 2,48% (Vj.: 2,21%);
• Pensionserhöhung (BA-ASVG): 1,74% p.a. (Vj.: 1,43% p.a.), ermittelt auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen der letzten 19 Jahre;
• Pensionserhöhung (andere): 2,24% p.a. (Vj.: 1,96% p.a.) errechnet auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen unter Berücksichtigung einer langfristig erwarteten Inflationsrate von 1,97%; • kein Fluktuationsabschlag; • Sterbetafeln AVÖ-2018 P für Angestellte (Aktuarverein Österreich, Generationentafel für Angestellte) (Vj.: AVÖ-2018 P für Angestellte).
AUSWIRKUNG AUF LEISTUNGORIENTIERTE VERPFLICHTUNG
Bei beitragsorientierten Vorsorgeplänen werden keine Rückstellungen gebildet. Die für beitragsorientierte Pläne vereinbarten Zahlungen an eine Pensionskasse werden laufend als Aufwand erfasst.
A.6.7.2 – „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“ (TLTRO)
Bei „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“ (TLTRO) handelt es sich um EZB-Refinanzierungsinstrumente des Bankbuchs, die in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9.4.2.1 zu bewerten sind.
Die Möglichkeit, dass die kreditnehmende Bank bei diesen langfristigen Refinanzierungsgeschäften einen zusätzlichen Zinsvorteil in Höhe von 50 Basispunkten - zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität (Deposit Facility Rate/DFR) bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (Main Refinancing Operation/MRO) - erhält, ist an das Erreichen bestimmter Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe (Cumulative Net Lending/CNL) an bestimmte Kreditnehmer (Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, Kredite an private Haushalte - ohne Wohnbaukredite) geknüpft. Die in den TLTROs enthaltenen finanziellen Bedingungen spiegeln insbesondere die geldpolitischen Initiativen der EZB wider, um die Refinanzierungskosten für Bankinstitute durch den Einsatz "nicht-konventioneller" Instrumente, die sich in Geldmarktgeschäften widerspiegeln, zu senken. Die entsprechenden Erträge sind daher gemäß IFRS 9 bei der Berechnung der Zinserträge dieser Refinanzierungsinstrumente zu berücksichtigen. Die eingeführten zukunftsorientierten, "erfolgsabhängigen" Vergütungen im Rahmen des EZB-TLTRO-Programms werden als Änderungen der Marktparameter behandelt und daher werden die Zinsen nach der "Effektivzinsmethode" berechnet, die die Zinserträge über den Anwendungszeitraum des Effektivzinssatzes verteilt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 90
Zusätzlich zu den bereits von der EZB im März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Gewährung eines weiteren Zinsvorteils in Höhe von 50 Basispunkten, zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts für die Periode Juni 2020 – Juni 2021 bei Erreichung eines bestimmten Schwellenwertes für die kumulierte Nettokreditvergabe zum 31.3.2021, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen (siehe Amtsblatt der Europäischen Union Beschluss (EU) 2021/124 der Europäischen Zentralbank vom 29. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/3)), dass ein weiterer Zinsvorteil in Höhe von 50 Basispunkten für die Periode Juni 2021 – Juni 2022, zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagenfazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts erzielt werden kann, sofern die kumulierte Nettokreditvergabe an definierte Kreditnehmer einen bestimmten Schwellenwert zum 31.12.2021 erreicht. Der entsprechende Beschluss des EZB-Rats vom 10. Dezember 2020 wurde von der EZB bereits im Dezember 2020 publiziert. Die UniCredit Bank Austria AG hat im Rahmen des TLTRO III insgesamt 16,95 Mrd € an Zentralbankrefinanzierung in Anspruch genommen (davon 15,4 Mrd € im Juni 2020 und 1,55 Mrd € im März 2021). Im Geschäftsjahr 2021 wurden aus den TLTRO-Programmen Zinserträge in Höhe von rund 57,7 Mio € (Dezember 2020: 26,9 Mio €) zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität im Zinsertrag ausgewiesen.
Die entsprechenden Erträge werden daher gemäß IFRS 9 bei der Berechnung der Zinserträge dieser Refinanzierungsinstrumente berücksichtigt. Die eingeführten zukunftsorientierten, "erfolgsabhängigen" Vergütungen im Rahmen des EZB-TLTRO-Programms werden als Änderungen der Marktparameter behandelt und daher werden die Zinsen nach der "Effektivzinsmethode" berechnet, die die Zinserträge über den Anwendungszeitraum des Effektivzinssatzes verteilt. Die UniCredit Bank Austria AG hat im Dezember 2020 eine Anpassung des Effektivzinssatzes auf -0,83% vorgenommen. Dieser Effektivzinssatz sowie der Effektivzinssatz in Höhe von -0,99% für die im März 2021 aufgenommene Tranche (siehe oben) sind für die Erfassung der Zinserträge maßgeblich.
Im Jahr 2021 wurden sowohl die Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe zum 31.3.2021 als auch die Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe zum 31.12.2021 erreicht.
A.6.7.3 – Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden angesetzt, wenn
• dem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
• der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und
• eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Die als Rückstellungen angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich ist. Bei der bestmöglichen Schätzung des Betrags einer Rückstellung werden die unvermeidbar mit den relevanten Ereignissen und Umständen verbundenen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt.
Bei einer erheblichen Wirkung des Zinseffekts soll der Betrag der Rückstellung dem Barwert der bestmöglichen Schätzung der Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtung entsprechen. Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markterwartungen wider.
Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und an die bestmögliche Schätzung angepasst. Wenn klar wird, dass es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist, wird die Rückstellung aufgelöst.
Rückstellungen werden nur für Ausgaben verwendet, für die sie ursprünglich gebildet wurden. Dotierungen, die in einem Geschäftsjahr erfolgen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beinhalten auch durch Zeitablauf bedingte Erhöhungen; die Erfassung erfolgt abzüglich allfälliger Auflösungen.
„Sonstige Rückstellungen“ beinhalten auch Verpflichtungen für Leistungen an Vertreter, insbesondere nachträgliche Zahlungen betreffend das Kundenportfolio, Leistungsvergütungen, vertragliche Zahlungen und Zahlungen im Rahmen von Wettbewerbsverbotsklauseln, die wie leistungsorientierte Pläne bewertet werden; dementsprechend werden diese Verpflichtungen unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens berechnet (siehe oben „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“).
Restrukturierungsrückstellungen werden im Falle eines Restrukturierungsprogrammes, das erhebliche Änderungen hinsichtlich der Modalitäten der Geschäftstätigkeit mit sich bringt, gebildet.
Eventualverbindlichkeiten – dazu zählen bestimmte Garantien und Akkreditive, die als Sicherheiten dienen – sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Bank Austria stehen, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, aber nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen mit der Erfüllung der Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder weil die Höhe der Verpflichtung nicht verlässlich bewertet werden kann.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 91
A.6.7.4 – Anteilsbasierte VergütungenVergütungen an Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstandes für geleistete Dienste mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens umfassen Aktien.
Die Instrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt der Zuteilung bewertet.
Der beizulegende Zeitwert wird im Posten „Verwaltungsaufwand – Personalaufwand“ in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand gegen die
Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Dies erfolgt periodengerecht, über den Zeitraum, in dem die Dienstleistungen erworben wurden.
A.6.7.5 – Sonstige langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer – z.B. Jubiläumsgelder, die bei Erreichen einer vorher bestimmten Anzahl an Dienstjahren gezahlt werden – werden im Posten „Sonstige Passiva“ auf Basis der Bewertung der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag angesetzt, wobei der Betrag auch in diesem Fall von einem externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung der Anwartschaftsansammlungsmethode bestimmt wird (siehe „Rückstellungen – Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“).
Gewinne/versicherungsmathematische Verluste aus dieser Art von Leistungen werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Eigenkapital setzt sich aus dem eingezahlten Kapital (von den Eigentümern zur Verfügung gestelltes Kapital, gezeichnetes Kapital plus Kapitalrücklagen), aus sonstigen Rücklagen (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag), aus Rücklagen aus der Währungsumrechnung, aus Bewertungsrücklagen sowie aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten gemäß IAS 19 sowie dem Konzernergebnis nach Steuern zusammen.
Die Bewertungsrücklagen umfassen die Cash-Flow-Hedge Rücklage, die Bewertungsreserve Financial Assets @FVTOCI, die Rücklage Financial Assets @FVTOCI assoziierte Unternehmen und Joint Ventures sowie die Bewertungsreserve Sachanlagevermögen.
Im Dezember 2021 hat die UniCredit Bank Austria AG ein Instrument des zusätzlichen Kernkapitals in Höhe von EUR 600 Mio in Form einer Tier 1 Emissionen (AT1-Anleihen) begeben. Dieses wurde zur Gänze von der Muttergesellschaft UniCredit S. p. A. gezeichnet.
Durch die Emission des den Eigenmitteln zurechenbaren Instruments verbessert die Bank ihre solide Eigenmittelausstattung weiter, um auf zukünftige Krisenszenarien ausreichend vorbereitet zu sein und strengere aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen zu können.
Das Instrument entspricht den Bedingungen des Artikel 52 der Richtlinie (EU) 2019/876 (CRR II) mit der Richtlinie (EU) 575/2013 angepasst wurde, und ist somit dem zusätzlichen Kernkapital zurechenbar. Es kann zur Erfüllung der Mindestanforderungen an regulatorische Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL-Anforderung) gemäß Verordnung (EU) 806/2014, geändert durch (EU) 2019/877 (SRMR II), herangezogen werden.
Die Anleihe hat eine unbefristete Laufzeit, ist direkt emittiert, nachrangig, nicht besichert und ausschließlich durch die Emittentin kündbar.
Diese hat das Recht, die Verzinsung jederzeit und nach freiem Ermessen ganz oder teilweise ausfallen zu lassen.
Das Instrument ist teilweise oder vollständig herabzuschreiben, wenn die harte Kernkapitalquote nach CRR eine Untergrenze von 5,125% auf Einzelinstituts- oder konsolidierter Basis unterschreitet.
Eine Wiederhochschreibung bis zum ursprünglichen Emissionsvolumen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, es muss in jedem Fall ein Jahresüberschuss vorhanden sein und es darf kein Auslöseereignis vorliegen.
Die Emission ist nach fünf Jahren erstmals durch die Emittentin kündbar und zunächst mit 4,750% verzinst. Ab 3. Juni 2027 entspricht der Zinssatz dem 5-Jahres-Mid-Market-Swapsatz + 4,900%.
Das Instrument wird in den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln als zusätzliches Kernkapital ausgewiesen, die Verzinsung wird als Gewinnverwendung erfasst, es obliegt der Emittentin, über eine Auszahlung zu entscheiden.
Für weitere Details wird auf die Zusätzlichen Information in Teil F Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis verwiesen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 92
A.6.9 – NettozinsertragZinserträge, Zinsaufwendungen und ähnliche Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf monetäre Posten – d. h. zwischenveranlagte Liquidität und kurzfristige Schulden, zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, Hedging Derivate, sonstige Aktiva, finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, Handelspassiva, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Passiva.
Zinsen umfassen auch den negativen oder positiven Saldo von Differenzausgleich und Margins bei Finanzderivaten,
• die der Absicherung verzinslicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dienen;
• die zu Handelszwecken gehalten werden, aber für geschäftliche Zwecke mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammenhängen, die zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designiert sind (Fair Value Option);
• die für geschäftliche Zwecke mit zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammenhängen, wobei sich Differenzausgleich oder Margins für unterschiedliche Laufzeiten ergeben.
Infolge der aktuellen Niedrigzinssituation sind in der Bank Austria im Interbankengeschäft Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten und Erträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Zusätzlich, vereinnahmt die Bank Austria im Einlagengeschäft mit Groß- und institutionellen Kunden bei der Überschreitung einer bestimmten Betragsgrenze Negativzinsen. Es werden die Aufwendungen auf Kreditforderungen (Aktiva) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Erträge, welche die Bank Austria für Einlagen (Passiva) erhalten hat, werden unter Zinsen und ähnliche Erträge erfasst.
Provisionserträge und Provisionsaufwendungen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, fließen in die Ermittlung des Effektivzinssatzes ein.
Sonstige Provisionserträge wie Kontoführungsgebühren, Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren, Verkaufsprovisionen, Platzierungs- und Syndizierungsgebühren werden bei Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erfasst. Sonstige Provisionsaufwendungen beziehen sich hauptsächlich auf Transaktions- und Dienstleistungsgebühren und werden bei Erhalt der betreffenden Dienstleistungen als Aufwendungen erfasst.
Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in jenem Geschäftsjahr erfasst, in dem ihre Ausschüttung genehmigt wurde.
A.6.12 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten In diesem Posten werden die Ergebnisse aus Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt.
A.6.13 – Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten In diesem Posten werden die Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden oder nicht in die Geschäftsmodelle „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“ fallen, zugeordnet. Hierbei werden Gewinne und Verluste von verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten separat zu jenen, die durch Designierung dieser Bewertung unterliegen, dargestellt. Ebenso unter diesen Posten fallen Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 93
A.6.14 – WertberichtigungenUnter diesem Posten werden die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und Wertminderungen auf außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien gezeigt.
A.6.15 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Als Bestandteil dieser Posten werden auch die Abschreibungen auf aus Leasingtransaktionen gehaltene Vermögenswerte dargestellt.
A.6.16 – Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen Der Anteil des Eigentümers am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens wird in diesem Posten erfasst.
A.6.17 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen Dieser Posten beinhaltet Gewinne /Verluste aus der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Vermögenswerten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 94
A.7 – Angaben über den beizulegenden Zeitwert (Fair Value)A.7.1 – Allgemeine Informationen Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, zu dem in einem geordneten Geschäftsfall unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen würde (d. h. ein Abgangspreis).
Der beizulegende Zeitwert einer kurzfristig abrufbaren finanziellen Verbindlichkeit (z.B. einer Sichteinlage) ist nicht geringer als der bei Fälligkeit zahlbare Betrag unter Abzinsung ab dem ersten Termin, an dem die Zahlung des Betrags verlangt werden könnte.
Bei Finanzinstrumenten, die an einem aktiven Markt notieren, bemisst sich der beizulegende Zeitwert nach den offiziellen Preisen des Hauptmarktes, zu dem die Gruppe Zugang hat („Mark to Market“).
Ein Finanzinstrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn Preisnotierungen von einem Preisberechnungs-Service, einem Händler, einem Broker, einer Agentur, die Kurse bestimmt, oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig auftretende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Gibt es für ein Finanzinstrument in seiner Gesamtheit keine veröffentlichte Preisnotierung an einem aktiven Markt, gibt es jedoch aktive Märkte für die Bestandteile des Finanzinstruments, wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage der Marktpreise für die Bestandteile ermittelt.
Wenn keine beobachtbaren Preise an einem aktiven Markt für einen identischen Wert, den eine andere Partei als Vermögenswert hält, oder andere beobachtbare Inputfaktoren – z.B. der notierte Preis an einem Markt, der für einen von einem Dritten als Vermögenswert gehaltenen identischen Wert nicht aktiv ist – verfügbar sind, wendet die Gruppe eine andere Bewertungstechnik an, zum Beispiel:
i) einen einkommensbasierten Ansatz (z.B. ein Barwertverfahren, das die künftigen Cashflows berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer aus dem Halten einer Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments als Vermögenswert erwartet);
ii) einen marktbasierten Ansatz (z.B. die Verwendung notierter Preise für ähnliche Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente, die von Dritten als Vermögenswerte gehalten werden).
Die Gruppe wendet Bewertungstechniken („Mark to Model“) an, die mit allgemein vom Markt anerkannten und angewendeten Verfahren in Einklang stehen. Bewertungsmodelle beinhalten Techniken, die auf der Abzinsung künftiger Cashflows und auf Volatilitätsschätzungen basieren, und werden im Zuge ihrer Weiterentwicklung und in periodischen Abständen überarbeitet, um ihre Übereinstimmung mit den Bewertungszielen sicherzustellen.
Bei diesen Verfahren werden Inputfaktoren verwendet, die auf Preisen basieren, die für das bewertete Instrument bei Transaktionen in der jüngsten Zeit erzielt wurden, bzw. auf Preisen/Notierungen für Instrumente mit ähnlichen Eigenschaften hinsichtlich ihres Risikoprofils.
Diese Preise/Notierungen sind maßgeblich für die Bestimmung signifikanter Parameter in Bezug auf Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Kursrisiko des bewerteten Instruments.
Die Bezugnahme auf diese „Markt“-Parameter ermöglicht die Einengung des Ermessensspielraums bei der Bewertung und gewährleistet die Verifizierung des daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerts.
Wenn für einen oder mehrere Risikofaktoren eine Bezugnahme auf Marktdaten nicht möglich ist, dienen Schätzungen auf Basis historischer Daten als Inputfaktoren bei den angewendeten Bewertungsmodellen.
Zur weiteren Gewährleistung der Objektivität von Bewertungen mittels Bewertungstechniken verwendet die Gruppe:
• unabhängige Preisverifizierungen (Independent Price Verifications – IPV) und
• Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Adjustments – FVA).
Im Rahmen der unabhängigen Preisverifizierung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Bewertungsparameter für Preise von Handelspositionen durch von dem Engagement unabhängigen Risikomanagementeinheiten im jeweiligen Center of Competence der UniCredit Gruppe. Die Verifizierung erfordert den Vergleich und die Anpassung des Tagespreises im Einklang mit den von unabhängigen Marktteilnehmern erhaltenen Bewertungen. Bei Instrumenten, die nicht an einem aktiven Markt notieren, werden für die oben beschriebene Verifizierung Preise herangezogen, die von Informationslieferanten (Market Data Provider) als Referenzwerte bereitgestellt werden. Dabei werden jene Preise stärker gewichtet, die für das zu bewertende Instrument als repräsentativ gelten.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 95
Diese Bewertung berücksichtigt die Durchführbarkeit der Transaktion zum beobachteten Preis, die Anzahl der Informationslieferanten, den Ähnlichkeitsgrad der Finanzinstrumente, den Grad der Übereinstimmung von Preisen aus verschiedenen Quellen und das vom Informationslieferanten für die Einholung der Informationen angewendete Verfahren.Ergänzt wird die unabhängige Preisverifizierung durch die Berechnung von Fair-Value-Anpassungen, zur Berücksichtigung von Risiken, die sich vor allem aus der eingeschränkten Liquidität der Positionen, den verwendeten Bewertungstechniken und dem Kontrahentenrisiko ergeben.
A.7.2. – Fair-Value-Hierarchie IFRS 13 schreibt vor, dass zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente nach der Beobachtbarkeit der für die Preisbestimmung verwendeten Inputfaktoren zu gliedern sind.
Insbesondere werden dafür drei Stufen festgelegt:
• Level 1: Der beizulegende Zeitwert von Instrumenten, die hier eingestuft werden, wird anhand von an aktiven Märkten beobachteten Preisnotierungen ermittelt.
• Level 2: Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten in dieser Kategorie erfolgt auf der Grundlage von Bewertungstechniken unter Anwendung von Inputfaktoren, die an aktiven Märkten beobachtbar sind.
• Level 3: Hier wird der beizulegende Zeitwert von Instrumenten anhand von Bewertungstechniken ermittelt, bei denen vor allem Inputfaktoren verwendet werden, die nicht an aktiven Märkten beobachtbar sind.
Die folgenden Tabellen zeigen eine Gliederung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß den oben erwähnten Stufen.
A.7.2.1 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Immaterielle Vermögenswerte
2. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 96
A.7.2.2 Veränderungen der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte in Fair Value (level 3)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
HIEVON: A) HANDELS-AKTIVA
HIEVON: B) ERFOLGS-WIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
HIEVON: C) VERPFLICHTEND ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
IMMATERIELLE VERMÖGENS-WERTE
2.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsgewinne
2.3 Überträge aus anderen Levels
3.3.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsverluste
3.4 Überträge in andere Levels
3.5 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Erhöhungen /Verminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Posten erfasst:
• Ergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten;
• Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting;
• Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden bis zum Verkauf des finanziellen Vermögenswerts im Eigenkapitalposten „Bewertungsrücklagen“ erfasst – ausgenommen davon sind Verluste aufgrund von Wertminderungen und Wechselkursgewinne und -verluste aus monetären Posten (Schuldinstrumenten), die in „Wertberichtigungen auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ bzw. im „Handelsergebnis“ erfasst werden; beim Verkauf werden kumulierte, in den Bewertungsrücklagen ausgewiesene Gewinne und Verluste im GuV-Posten „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten“ erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 97
A.7.2.3 Veränderungen der mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten in Fair Value (Level 3)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
2.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsverluste
2.3 Überträge aus anderen Levels
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
3.3.1 Gewinn- und Verlustrechnung
- hievon Bewertungsgewinne
3.4 Überträge in andere Levels
3.5 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Erhöhungen /Verminderungen von finanziellen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in folgenden Posten erfasst:
• Ergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten;
• Fair-Value-Anpassungen im Hedge Accounting;
• Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Bestände: Überträge zwischen Levels der Fair-Value-Hierarchie (Level 1 und Level 2)
Im Geschäftsjahr 2021 gab es Übertragungen von Level 2 zu Level 1 in Höhe von 34 Mio €. Keine Übertragungen von Level 1 zu Level 2.
A.7.3 – Day-One Profit/Loss Gemäß IFRS 9 spricht man von einem Day-One Profit/Loss, wenn der Transaktionswert vom beizulegenden Zeitwert abweicht. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten –mit Ausnahme jener, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt bewertet designiert werden – wird zum Zeitpunkt des Ansatzes mit dem dafür erhaltenen oder gezahlten Betrag angesetzt. Bei zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten (siehe A.5.3.2) und Instrumenten, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden (siehe A.5.3.2) wird eine Differenz gegenüber dem erhaltenen oder gezahlten Betrag in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 98
A.7.4 – Weitere Angaben über den beizulegenden ZeitwertNachfolgend finden sich gemäß IFRS 13 vorgeschriebene Angaben über Bestände, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Festverzinsliche Wertpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere werden in einem zweistufigen Verfahren unter Berücksichtigung der Liquidität auf dem betreffenden Markt bewertet. Liquide Instrumente an aktiven Märkten werden zum jeweiligen Marktpreis bewertet. Daher werden Bestände solcher Instrumente innerhalb der Fair-Value- Hierarchie in Level 1 ausgewiesen. Bei Instrumenten, die nicht an aktiven Märkten gehandelt werden, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Modells, für das implizite, aus Level-1-Instrumenten abgeleitete Risikoprämienkurven herangezogen werden. Das Modell macht größtmöglichen Gebrauch von beobachtbaren Inputfaktoren und so wenig wie möglich Gebrauch von nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Je nach Liquidität der verwendeten Risikoprämienkurve werden Wertpapiere in Level 2 bzw. Level 3 ausgewiesen; die Einstufung in Level 3 erfolgt bei Verwendung einer signifikanten, nicht beobachtbaren Risikoprämie, wenn keine vergleichbaren Risikoprämienkurven verfügbar sind bzw. im Fall komplexer Anleihen. Im Rahmen des Fair-Value-Accounting werden Fair-Value-Anpassungen zur Berücksichtigung von Liquiditäts- und Modellmängeln, bedingt durch das Fehlen von beobachtbaren Marktdaten für Level 2- und Level 3-Bestände inkludiert.
Im Zuge des globalen Prozesses zur unabhängigen Preisverifizierung für Anleihen (Independent Price Verification – IPV) werden sowohl Marktpreise von liquiden Anleihen als auch Bewertungsmodelle für illiquide Anleihen regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüft.
Strukturierte Finanzprodukte
Das Unternehmen ermittelt den beizulegenden Zeitwert strukturierter Finanzprodukte unter Verwendung einer geeigneten Bewertungsmethode für Derivate unter Berücksichtigung der Art des eingebetteten Derivats. Je nach Beobachtbarkeit signifikanter Inputfaktoren des Modells werden derartige Instrumente in Level 2 oder Level 3 eingestuft.
Strukturierte Kreditprodukte (Asset-backed Securities)
Das strategische ABS-Portfolio der Bank Austria wurde 2021 vollständig abgebaut, nachdem die letzte Anleihe im Oktober 2021 verkauft wurde.
OTC-Derivate
Der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mittels einer Bewertungstechnik bestimmt. In jenen Fällen, wo für die einzelnen Komponenten von Derivaten aktive Märkte vorhanden sind, wird der beizulegende Zeitwert auf Basis der entsprechenden Marktpreise der einzelnen Komponenten ermittelt. Bewertungstechniken, die auf beobachtbaren Inputfaktoren basieren, werden als Level-2-Bewertungen bezeichnet. Bewertungstechniken, bei denen signifikante nicht beobachtbare Inputfaktoren herangezogen werden, werden als Level-3-Bewertungen bezeichnet.
Eigenkapitalinstrumente
Eigenkapitalinstrumente werden in Level 1 eingestuft, wenn eine Preisnotierung an einem aktiven Markt verfügbar ist, und in Level 3, wenn keine Notierungen zur Verfügung stehen oder die Notierung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde. Eigenkapitalinstrumente werden nur dann in Level 2 ausgewiesen, wenn der Markt, in dem das Eigenkapitalinstrument notiert, nicht als ausreichend aktiv angesehen wird und daher eine Anpassung der quotierten Preise erforderlich scheint.
Investmentfonds
Die Bank Austria Gruppe hält Anteile an bestimmten Investmentfonds, für die der Rechenwert (Net Asset Value – NAV) pro Anteil errechnet wird; dazu zählen offene Investmentfonds, Private-Equity-Fonds und Immobilienfonds. Die Kapitalanlagen des Unternehmens beinhalten Miteigentumsanteile an Fonds, die vom Unternehmen selbst verwaltet werden, und Anteile an Fonds, die von Dritten verwaltet werden.
Private-Equity-Fonds
Private-Equity-Fonds werden zum beizulegenden Zeitwert über die GuV bewertet. Eine Verminderung des Werts kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien zu einem Wertminderungsaufwand führen. Objektive Anhaltspunkte liegen vor, sobald von einer nachteiligen, verlässlich quantifizierbaren Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows ausgegangen werden kann, die signifikant ist oder länger andauert.
Sonstige Fonds
Die Bank Austria Gruppe hält auch Anteile an offenen Investmentfonds und Immobilienfonds.
Offene Investmentfonds werden wegen der hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Marktes und der beobachtbaren Inputfaktoren gewöhnlich in Level 1 oder Level 2 eingestuft.
Die Einstufung von Immobilienfonds in Level 2 oder Level 3 steht hauptsächlich im Zusammenhang mit den Eigenschaften des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Ungeachtet der Art von Investmentfonds erfolgt bei ihrer Bewertung eine entsprechende Anpassung des Rechenwerts aufgrund der spezifischen Merkmale des jeweiligen Fonds.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 99
Fair-Value-AnpassungDie grundlegenden Fair-Value-Bemessungen sind um Faktoren zu bereinigen, die nicht im Basisbarwert enthalten sind, den ein Marktteilnehmer bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments berücksichtigen würde. In der Bank Austria Gruppe werden folgende Anpassungen durchgeführt:
• Credit Valuation Adjustment (CVA) und Debit Valuation Adjustment (DVA)
• Funding Valuation Adjustment (FuVA)
• Modellrisiko
• Glattstellungsrisiko
• Marktliquiditätsrisiko
• Sonstige Anpassungen
Sofern der Wert der Fair-Value-Anpassungen gemäß IFRS 13.48 auf Basis eines Netto-Exposures ermittelt wird, wird diese Anpassung auf Basis konsistenter Algorithmen auf die einzelnen Geschäfte verteilt.
Credit Valuation Adjustment und Debit Valuation Adjustment (CVA/DVA)
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Credit Valuation Adjustments (CVAs) und Debit Valuation Adjustments (DVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Kontrahentenrisikos bzw. der eigenen Bonität der UniCredit Bank Austria AG auf den beizulegenden Zeitwert berücksichtigt werden.
Die CVA/DVA-Methodik von UniCredit basiert auf folgendem Input:
• Simulation der erwarteten Exposure-Profile
• PD und Information zum Sektor und Land bzw. Region der Kunden
• CDS-Verfügbarkeit der Kunden
Generell kommt für Performing Counterparts eine bilaterale CVA-Berechnung auf der Grundlage marktimplizierter Werte für PD und LGD (CDS) zur Anwendung. Ausnahmen gibt es bei Specific Wrong Way Risk, welche unilateral gerechnet werden. Bei der Verwendung der marktimplizierten Werte für PD und LGD (CDS) gab es 2021 eine Umstellung auf neue verbesserte Sektor/Rating/Regions-spezifischen CDS Kurven von MARKIT.
Bei Non-Performing Counterparts wird ebenfalls eine bilaterale CVA-Berechnung auf Grundlage von credit spread curves durchgeführt, die einer Stress-Situation des Kunden entsprechen.
Funding Valuation Adjustment
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Funding Valuation Adjustments (FuVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Funding insbesondere für unbesicherte Derivatetransaktionen berücksichtigt werden.
Die FuVA-Methodik der Bank Austria basiert auf folgendem Input:
• Simulation der erwarteten Exposure-Profile
• PD und Information zum Sektor und Land bzw. Region der Kunden
• CDS-Verfügbarkeit der Kunden
• Funding Spread
Modellrisiko
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten werden Finanzmodelle verwendet, wenn direkte Marktnotierungen nicht ohne weiteres verfügbar sind. Das Modellrisiko entspricht der Möglichkeit, dass die Bewertung eines Finanzinstruments von der Wahl des Modells tatsächlich beeinflusst wird. Für die Bewertung eines Finanzinstruments können verschiedene Methoden verwendet werden, die unter Umständen zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Modellrisikoanpassungen beziehen sich auf das Risiko, dass der tatsächliche beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments von jenem Wert abweicht, der mit dem Modell ermittelt wurde. Die Reserve in Bezug auf strukturierte eigene Emissionen (eigene Risikoprämie – Credit Spread) ist im Rahmen der Modellrisiko-Fair-Value-Anpassung abgedeckt.
Glattstellungsrisiko (Close-out)
Das „Close-out Adjustment“ trägt den Kosten der Glattstellung einer (aggregierten) zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Handelsposition Rechnung. Glattgestellt werden kann die Position durch einen Verkauf (bzw. im Falle einer Short-Position durch einen Kauf) oder durch Abschluss eines neuen Geschäfts (oder mehrerer Geschäfte) zur Kompensation bzw. Absicherung der offenen Position. Die Glattstellungskosten werden üblicherweise aus den auf dem Markt beobachteten Geld-Brief-Spannen abgeleitet. Mit dem Close-out Adjustment wird die Tatsache berücksichtigt, dass eine Position zum Mittelkurs bewertet wird, aber nur zum Geld- oder Briefkurs glattgestellt werden kann. Somit bestimmt die Geld-Brief-Spanne die Höhe der Anpassung. Darüber hinaus ist ein Close-out Adjustment des Rechenwerts erforderlich, wenn bei einem Investmentfonds Abschläge für Wertberichtigungen einer Position erfolgen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 100
Sonstige AnpassungenSonstige Fair-Value-Anpassungen, die nicht unter die bisher genannten Kategorien fallen, kommen in Betracht, um die Bewertung mit dem aktuellen Abgangspreis in Einklang zu bringen, z.B. Anpassungen bei Aktien, deren Marktnotierung für den tatsächlichen Abgangspreis nicht repräsentativ ist, oder Anpassungen für weniger liquide Titel.
Beschreibung der vom Unternehmen verwendeten Verfahren für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in
Level 3 der Fair-Value-Hierarchie
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt mittels verschiedener Methoden, zu denen auch das Discounted-Cashflow-Verfahren und interne Modelle zählen. Auf Basis der Beobachtbarkeit der verwendeten Inputfaktoren werden alle Finanzinstrumente in Level 1, Level 2 oder Level 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Wenn bei einer Position ein oder mehrere signifikante, nicht direkt beobachtbare Inputfaktoren herangezogen werden, kommen zusätzliche Preisverifizierungsverfahren zur Anwendung. Diese Verfahren umfassen unter anderem, eine Prüfung relevanter historischer Daten, Gewinn- und Verlustanalysen, die getrennte Bewertung jedes einzelnen Bestandteils eines strukturierten Geschäfts sowie Benchmarking. Mit diesem Ansatz sind Einschätzungen und fachkundige Beurteilungen verbunden; somit könnten Bewertungsanpassungen erforderlich sein, die neben dem verwendeten Preismodell auch die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs sowie Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken berücksichtigen.
Gemäß den „Group Market Risk Governance Guidelines“ werden alle von Handelsbereichen der Unternehmen entwickelten Preismodelle zentral und unabhängig von Marktrisikoeinheiten der Holdinggesellschaft getestet und validiert. Damit wird eine entsprechende Trennung zwischen den Stellen, die für Entwicklung und Validierung verantwortlich sind, gewährleistet. Zweck dieser unabhängigen Kontrolle ist die Beurteilung des Modellrisikos, das aus der Konzeption, den bei Bedarf erforderlichen Kalibrierungstechniken und der Angemessenheit des Modells für ein bestimmtes Produkt auf einem definierten Markt entsteht.
Über die tägliche Anpassung an den Marktpreis („Marking to Market“) bzw. an das Preismodell („Marking to Model“) hinaus ist eine unabhängige Preisverifizierung (Independent Price Verification – IPV) durchzuführen. Im Zuge der unabhängige Preisverifizierung (IPV) wird für jedes illiquide Instrument über das Preismodell ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Die Sensitivitätsanalyse für Level-3-Positionen in Bezug auf den nicht beobachtbaren Modell-Inputfaktor basiert auf folgenden Kategorien von Modell-Inputfaktoren:
Risikoprämien (Credit Spreads – SP): Für Instrumente mit Emittentenrisiko ist der nicht beobachtbare Inputfaktor vor allem die Risikoprämie des Emittenten.
Zinssätze (Interest Rates – IR): Mangels liquider Zinsswap-Märkte wird die Laufzeitstruktur der Renditekurve von verfügbaren Instrumenten, vorwiegend Staatsanleihen, herangezogen.
Eigenkapitalinstrumente (Equity – EQ): Mangels aktiver Märkte werden Näherungswerte herangezogen.
Die angemessene alternative Schätzung des Modell-Inputfaktors ist der Spalte „Schwankungsbreite“ zu entnehmen.
Die Sensitivitätsanalyse für die Bank Austria zeigt, dass die wesentlichen Level-3-Positionen Fair Value bewertete Kredite, Aktienfonds sowie Aktienoptionen sind.
Die Sensitivitäten zur Änderung der nicht beobachtbaren Parameter für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum Fair Value bewertet werden, sind in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei für:
• Derivate auf Aktien, Rohstoffe und Devisen sowie Zinsoptionen die Wertveränderung bei einer 1%igen Verschiebung der zugrunde liegenden Volatilität;
• Kreditderivate die Veränderung der Risikoprämie um 1 Basispunkt oder die Auswirkung einer 5%igen Verschiebung der Rückzahlungsrate auf den CVA 1 ;
• Schuldverschreibungen wird die Veränderung der Risikoprämie um 1 Basispunkt;
• Fondsnotierungen die Veränderung des Inventarwertes um 1% angegeben wird.
1 Die Sensitivität bezogen auf den LGD der CVA-Anpassung von Kontrahenten, die sich nach internen Richtlinien im Ausfall befinden, beläuft sich auf 0,2 Mio €.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 101
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE/VERBINDLICHKEITEN, BEWERTET ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT
FAIR VALUE VERMÖGENSWERTE LEVEL 3
SCHWANKUNGSBREITE DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS BEI ANWENDUNG PLAUSIBLER ALTERNATIVER
BEWERTUNGSANNAHMEN
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
b) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
c) Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Immaterielle Vermögenswerte
2. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Beschreibung der Bewertungstechnik für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von in Level 2 oder Level 3 eingestuften Instrumenten
Für die Bewertung einiger Positionen, für die aus Marktquellen keine Marktpreise verfügbar sind, werden Bewertungstechniken verwendet. Die UniCredit Group verwendet anerkannte Bewertungstechniken zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten, die nicht aktiv gehandelt und notiert werden. Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Level 2 und Level 3 werden folgende Bewertungstechniken verwendet:
Optionspreismodell
Optionsbewertungsverfahren werden im Allgemeinen für Instrumente verwendet, bei denen der Inhaber bei Eintritt eines künftigen Ereignisses – z.B. wenn der Preis eines zugrunde liegenden Vermögenswerts einen vorab festgelegten Ausübungspreis über- oder unterschreitet – ein bedingtes Recht oder eine bedingte Verpflichtung hat. Optionsmodelle schätzen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des betreffenden Ereignisses unter Berücksichtigung von Annahmen wie Volatilitätsschätzungen, des Preises des zugrunde liegenden Instruments und der erwarteten Rendite.
Discounted Cashflow
Das Discounted-Cashflow-Verfahren besteht im Wesentlichen in einer Schätzung künftiger Cashflows, die über die Laufzeit eines Instruments hinweg erwartet werden. Das Modell erfordert die Schätzung der Cashflows und die Anwendung von Marktparametern für die Diskontierung: Der Abzinsungs- oder Diskontierungsfaktor spiegelt die vom Markt verlangten Risikoprämien bzw. Refinanzierungsaufschläge für Instrumente mit ähnlichen Risiko- und Liquiditätsprofilen zur Errechnung eines Barwerts wider. Der beizulegende Zeitwert des Kontrakts ist die Summe der Barwerte künftiger Cashflows.
Hazard Rate Model
Zur Bewertung eines CDS werden Laufzeitstruktur von CDS-Spreads, die Annahme bezüglich der Einbringungsquote und ein Hazard-Rate-Modell herangezogen.
Marktbasierter Ansatz
Eine Bewertungstechnik, die Preise und andere Informationen nutzt, die in Markttransaktionen entstehen, an denen identische oder vergleichbare
(d. h. ähnliche) Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, z.B. Geschäftsbetriebe, beteiligt sind.
Angepasster Inventarwert (Adjusted Net Asset Value)
Der Inventarwert ist der Gesamtwert der Vermögenswerte eines Investmentfonds abzüglich der Verbindlichkeiten. Ein Anstieg des Inventarwerts führt zu einem Anstieg des beizulegenden Zeitwerts.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 102
Beschreibung der nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Instrumenten in Level 3 herangezogen werden, sowie der Reagibilität der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts auf Veränderungen dieser InputfaktorenIm Folgenden wird die gerichtete Reagibilität der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten in Level 3 auf Veränderungen maßgeblich nicht beobachtbarer Inputfaktoren beschrieben. Für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der signifikante nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet werden (Level 3), erfolgt eine Sensitivitätsanalyse, um eine Reihe möglicher alternativer Bewertungen zu erhalten. Die Auswirkung eines nicht beobachtbaren Inputfaktors auf die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in Level 3 ist von der Korrelation zwischen verschiedenen, im Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren abhängig. Weiters beeinflusst eine Veränderung eines nicht beobachtbaren Inputfaktors den Betrag und die Richtung der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, auch in Abhängigkeit davon, um welches Instrument es sich handelt und ob das Instrument als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit gehalten wird.
Volatilität
Die Volatilität ist ein Maß für die Preisschwankungen eines Finanzinstruments im Lauf der Zeit. Sie misst insbesondere, wie rasch und wie stark sich der Marktpreis eines Instruments, ein Parameter oder ein Marktindex ändert, wobei diese Veränderung als Prozentsatz der relativen Preisänderung ausgedrückt wird. Je höher die Volatilität des zugrunde liegenden Instruments, desto risikoreicher ist das Instrument. Allgemein gilt, dass Long-Positionen in Optionen (Vermögenswerte) von einer Zunahme der Volatilität profitieren, während bei Short-Positionen in Optionen (Verbindlichkeiten) Verluste eintreten.
Unterschieden werden folgende Arten von Volatilität: Zinsvolatilität, Inflationsvolatilität, Wechselkursvolatilität und Volatilität von Aktien, Aktienindizes oder anderen Indizes.
Korrelation
Die Korrelation ist ein Maß für die Beziehung zwischen den Veränderungen zweier Variablen. Änderungen des Korrelationsgrads können je nach Art der Korrelation eine starke günstige oder ungünstige Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert eines Instruments haben.
Die Korrelation ist ein Inputfaktor für die Bewertung eines Derivats, bei dem der Ertrag von mehreren zugrunde liegenden Risiken abhängt. Der Korrelationsgrad, der bei der Bewertung von Derivaten mit mehreren zugrunde liegenden Risiken berücksichtigt wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab; dazu zählt auch die Art der Risiken.
Dividenden
Die Herleitung eines Terminkurses für eine bestimmte Aktie oder einen Index ist von Bedeutung für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Forward- und Swap-Kontrakten und für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung von Optionspreismodellen. Das Verhältnis zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Terminkurs basiert auf einer Kombination der erwarteten Höhe zukünftiger Dividenden und der Zahlungszeitpunkte sowie in geringerem Maß auf den jeweiligen Refinanzierungssätzen für die betreffende Aktie. Die Dividendenrendite und der Zahlungszeitpunkt sind die wichtigsten Parameter bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts für Instrumente, die Reagibilität auf einen Terminkurs zeigen.
Zinskurve
Die Zinskurve für weniger liquide Währungen bezieht sich auf die Zinssätze in Währungen, für die in Bezug auf Enge, Tiefe und Widerstandsfähigkeit keine Marktliquidität gegeben ist. Die Illiquidität dieser Inputdaten hat direkten Einfluss auf die Bewertung von Anleihen oder Derivaten in illiquiden Währungen.
Risikoprämien (Credit Spreads)
Verschiedene Bewertungsmodelle insbesondere für Kreditderivate erfordern einen Input für die Risikoprämie (Credit Spread), die die Kreditqualität der betreffenden Adresse widerspiegelt. Die Risikoprämie eines bestimmten Wertpapiers wird in Relation zur Rendite auf einen Benchmark-Titel oder einen Referenzsatz – häufig U. S. Treasury oder LIBOR – angegeben und im Allgemeinen in Basispunkten ausgedrückt. Die Bandbreiten für Risikoprämien decken verschiedene Basiswerte (Indizes und Einzeladressen), Regionen, Branchen, Laufzeiten und Kreditqualitäten (hochverzinslich und Investment Grade) ab. Aus der Vielzahl dieser Werte ergibt sich auch eine Vielzahl nicht beobachtbarer Inputfaktoren.
Verlust bei Ausfall (Loss Given Default – LGD)/Einbringungsquote
Der Verlust bei Ausfall (LGD) wird auch als Verlustquote bezeichnet (bei umgekehrter Betrachtung spricht man von der Einbringungsquote) und stellt den Prozentsatz der vertraglichen Cashflows dar, der bei einem Ausfall nicht mehr einbringlich ist (ausgedrückt als Nettobetrag des Verlusts in Relation zum aushaftenden Kreditsaldo). Eine Zunahme des Verlusts bei Ausfall führt für sich allein betrachtet zu einer Verringerung der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Der Verlust bei Ausfall ist kreditspezifisch, derartige Verluste werden im Allgemeinen durch wesentliche Eigenschaften der Transaktion beeinflusst, z.B. durch das Vorhandensein von Sicherheiten und den Grad der Nachrangigkeit.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 103
Quote der vorzeitigen Rückzahlung (Prepayment Rate – PR)Die Prepayment Rate ist die geschätzte Quote der voraussichtlichen vorzeitigen Rückzahlung des Kapitals des betreffenden Schuldtitels. Freiwillige, nicht planmäßige Zahlungen (vorzeitige Rückzahlungen) verändern die künftigen Cashflows für den Investor und dadurch auch den beizulegenden Zeitwert es Instruments. Je stärker sich die vorzeitige Rückzahlung ändert, desto stärker ändert sich die gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Instruments; dies beeinflusst die Bewertung positiv oder negativ, je nach Art des Instruments und der Richtung der Änderung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit.
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD)
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass Schulden nicht bei Fälligkeit gezahlt werden können. Die PD eines Schuldners hängt nicht nur von den Risikoeigenschaften des betreffenden Schuldners ab, sondern auch vom wirtschaftlichen Umfeld und dem Grad, in dem das wirtschaftliche Umfeld den Schuldner beeinflusst.
Das Management von Finanzinstrumenten, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – z.B. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten –, erfolgt nicht auf Basis des beizulegenden Zeitwerts.
Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente wird im Wesentlichen nur für Berichtszwecke berechnet (Ausnahme Kredite und Wertpapiere, die gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind) und hat keinen Einfluss auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung.
Forderungen
Der beizulegende Zeitwert von Forderungen an Kunden und Kreditinstitute, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird vor allem mit Hilfe eines risikoadjustierten Barwertansatzes bestimmt.
Die Cashflows beinhalten Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen und hängen von den Vertragsbedingungen und Marktverhältnissen (d.h. Zinssätzen) ab. Zusätzlich werden potenzielle vorzeitliche Rückzahlungen für bestimmte Kundensegmente bei der Bewertung berücksichtigt.
Der risikolose Zinssatz ist jener Zinssatz, den der Markt für Veranlagungen ohne Risiko für eine bestimmte Laufzeit verlangt.
Die Risikoprämie (Credit Spread) stellt die zusätzliche Rendite dar, die ein Marktteilnehmer für eine risikoreiche Veranlagung verlangt. Die Risikoprämie für nicht notierte Produkte wie beispielsweise Kredite an Nichtbanken lässt sich nicht direkt aus beobachtbaren Marktpreisen ableiten; die Bank schätzt daher die Risikoprämie auf Basis kontrahentenspezifischer bzw. transaktionsspezifischer Faktoren (d. h. Annahmen über Einbringungsquote, Ausfallwahrscheinlichkeit) unter Berücksichtigung von beobachtbaren Marktpreisen.
Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert von Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren – wie oben für Forderungen beschrieben – ermittelt. Die eigene Risikoprämie wird unter Anwendung der Risikokurven der Bank Austria Gruppe in Bezug auf nachrangige und nicht nachrangige Instrumente ermittelt.
Die Einstufung in die Levels der Fair-Value-Hierarchie erfolgt wie unter A.7.2 beschrieben.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Da die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte hauptsächlich Wertpapiere betreffen, wird der beizulegende Zeitwert für diese Kategorie von Vermögenswerten gemäß den Erläuterungen in „Weitere Angaben über den beizulegenden Zeitwert – festverzinsliche Wertpapiere“ ermittelt.
Barreserve
Die Barreserve wird in der Konzernbilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen.
Verbriefte Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert verbriefter Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen werden, wird unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens bestimmt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 104
Die folgende Tabelle zeigt die relevanten nicht beobachtbaren Parameter für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die gemäß der Definition von IFRS 13 auf der Fair-Value-Stufe 3 eingestuft sind.NICHT BEOBACHTBARE PARAMETER
Optionspreismodell/ Discounted Cashflows
Schuldinstrumente und Kredite
Unternehmen/Staaten/ Sonstige
Nicht börsenotierte Aktien und Anteile
Preis (% vom verwendeten Betrag)
Immobilienfonds & sonstige Fonds
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 105
A.8 – Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2021A.8.1 – Angaben zu vollkonsolidierten Unternehmen Übersicht vollkonsolidierte Unternehmen
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Allegro Leasing Gesellschaft m.b.H.
Alpine Cayman Islands Ltd.
Abgang Konskreis am 31.05.2021
ALV Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
ANTARES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Arno Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H.
Abgang Konskreis am 01.06.2021
BA CA SECUND Leasing GmbH
BA Eurolease Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
BA GebäudevermietungsgmbH
BA/CA-Leasing Beteiligungen GmbH
BA-CA Andante Leasing GmbH
BACA CENA Immobilien Leasing GmbH
BA-CA Finance (Cayman) Limited
Abgang Konskreis am 31.05.2021
BA-CA Finance II (Cayman) Limited
Abgang Konskreis am 31.05.2021
BACA KommunalLeasing GmbH
BA-CA Leasing Drei Garagen GmbH
BA-CA Leasing MAR Immobilien Leasing GmbH
BACA Leasing und Beteiligungsmanagement GmbH
BA-CA Markets & Investment Beteiligung Ges.m.b.H.
BA-CA Presto Leasing GmbH
BA-CA Wien Mitte Holding GmbH
Abgang Konskreis am 01.06.2021
BAL CARINA Immobilien Leasing GmbH
BAL HESTIA Immobilien Leasing GmbH
BAL HORUS Immobilien Leasing GmbH
BAL HYPNOS Immobilien Leasing GmbH
BAL LETO Immobilien Leasing GmbH
BAL OSIRIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 106
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
BAL SOBEK Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Creditanstalt Leasing Immobilienanlagen GmbH
Bank Austria Finanzservice GmbH
BAHBETA Ingatlanhasznosito Kft.
Bank Austria Leasing ARGO Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Leasing HERA Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Leasing Ikarus Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Bank Austria Leasing MEDEA Immobilien Leasing GmbH
Bank Austria Real Invest Client Investment GmbH
Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
Bank Austria Wohnbaubank AG
Baulandentwicklung Gdst 1682/8 GmbH & Co OEG
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Leasing GmbH
Brewo Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
CA-Leasing Senioren Park GmbH
CA-ZETA Real Estate Development Limited Liability Company
CALG 307 Mobilien Leasing GmbH
CALG 443 Grundstückverwaltung GmbH
CALG 445 Grundstückverwaltung GmbH
CALG 451 Grundstückverwaltung GmbH
CALG Alpha Grundstückverwaltung GmbH
CALG Anlagen Leasing GmbH
CALG Anlagen Leasing GmbH & CO Grundstückvermietung und -verwaltung KG
CALG Delta Grundstückverwaltung GmbH
CALG Gamma Grundstückverwaltung GmbH
CALG Grundstückverwaltung GmbH
CALG Immobilien Leasing GmbH
CALG Minal Grundstückverwaltung GmbH
card complete Service Bank AG
Charade Leasing Gesellschaft m.b.H.
Civitas Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 107
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Communa - Leasing Grundstücksverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Contra Leasing-Gesellschaft m.b.H.
DC elektronische Zahlungssysteme GmbH
Abgang Konskreis am 01.06.2021
Abgang Konskreis am 01.11.2021
Diners Club Polska Sp.z.o.o.
Abgang Konskreis am 01.11.2021
DiRana Liegenschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H.
DLV Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
DUODEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease ANUBIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease ISIS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease MARDUK Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease RA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Eurolease RAMSES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Expanda Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
FactorBank Aktiengesellschaft
FMZ Savaria Szolgáltató Korlátolt Felelösség Tarsaság
FMZ Sigma Projektentwicklungs GmbH
Folia Leasing Gesellschaft m.b.H.
Fugato Leasing Gesellschaft m.b.H.
GALA Grundstückverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Gebäudeleasing Grundstücksverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Gemeindeleasing Grundstückverwaltung Gesellschaft m.b.H.
Grundstücksverwaltung Linz-Mitte GmbH
HERKU Leasing Gesellschaft m.b.H.
HONEU Leasing Gesellschaft m.b.H.
Human Resources Service and Development GmbH
Abgang Konskreis am 01.02.2021
Immobilien Rating GmbH in Liqu.
Immobilienleasing Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 108
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
INTRO Leasing Gesellschaft m.b.H.
Jausern-Leasing Gesellschaft m.b.H.
Kaiserwasser Bau- und Errichtungs GmbH und Co OG
KSG Karten-Verrechnungs- und Servicegesellschaft m.b.H.
Abgang Konskreis am 01.06.2021
Kutra Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Lagev Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
LARGO Leasing Gesellschaft m.b.H.
LEASFINANZ Alpha Assetvermietung GmbH
Legato Leasing Gesellschaft m.b.H.
Lelev Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Lipark Leasing Gesellschaft m.b.H.
Liva Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
M. A. V. 7., Bank Austria Leasing Bauträger GmbH & Co.OG.
MBC Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Menuett Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
MM Omega Projektentwicklungs GmbH
Mögra Leasing Gesellschaft m.b.H.
Nage Lokalvermietungsgesellschaft m.b.H.
NÖ. HYPO LEASING ASTRICTA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H.
Oct Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
UniCredit OK1 Leasing GmbH
Zugang Konskreis am 29.02.2020
OLG Handels- und Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Palais Rothschild Vermietungs GmbH & Co OG
FINN Arsenal Leasing GmbH
Paytria Unternehmensbeteiligungen Gmbh
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 109
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
PELOPS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Piana Leasing Gesellschaft m.b.H.
Posato Leasing Gesellschaft m.b.H.
Prelude Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Projekt-Lease Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
QUADEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Quart Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Quint Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
RANA-Liegenschaftsverwertung GmbH
Real Invest Europe d BA RI KAG
Real Invest Immobilien GmbH in Liqu.
Abgang Konskreis am 01.02.2021
Real-Lease Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Real-Rent Leasing Gesellschaft m.b.H.
Regev Realitätenverwertungsgesellschaft m.b.H.
Schoellerbank Aktiengesellschaft
SECA-Leasing Gesellschaft m.b.H.
SEDEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Sext Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H
Sonata Leasing-Gesellschaft m.b.H.
UniCredit Sterneck Leasing GmbH
Zugang Konskreis am 29.02.2020
Spectrum Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Stewe Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Terz Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
TREDEC Z Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Treuconsult Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Abgang Konskreis am 01.06.2021
UCLA Immo-Beteiligungsholding Gmbh & Co KG
Ufficium Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Unicom Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 110
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
UniCredit AURORA Leasing GmbH
UniCredit Bank Austria AG
UniCredit Center am Kaiserwasser GmbH
UniCredit Garagen Errichtung und Verwertung GmbH
UniCredit KFZ Leasing GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UCLA Am Winterhafen 11 Immobilienleasing GmbH & Co OG
Zugang Konskreis am 01.02.2021
Abgang Konskreis am 01.02.2021
UniCredit Leasing Technikum GmbH
UniCredit Leasing Versicherungsservice GmbH & Co KG
UniCredit Leasing Alpha Assetvermietung GmbH
UniCredit Luna Leasing GmbH
UniCredit Mobilien und KFZ Leasing GmbH
UniCredit Pegasus Leasing GmbH
UniCredit Polaris Leasing GmbH
UniCredit TechRent Leasing GmbH
UniCredit Zega Leasing GmbH
UNIVERSALE International Realitäten GmbH
Vape Communa Leasinggesellschaft m.b.H.
WÖM Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Alfa Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing ARKTUR Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing AURIGA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing CORVUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing DORADO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing DRACO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Gama Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing GEMINI Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing HEBE Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing HERCULES Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing IPSILON Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing Ita Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 111
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER
ANTEIL %
Z Leasing JANUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing KALLISTO Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing KAPA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing LYRA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing NEREIDE Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing OMEGA Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing PERSEUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing SCORPIUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing TAURUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing VENUS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Z Leasing VOLANS Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.
Zapadni Trgovacki Centar d.o.o.
Unicredit Gustra Leasing GmbH
Unicredit Hamred Leasing GmbH
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
A.8.2 – Aufgliederung der Minderheitsanteile Anteile ohne beherrschenden Einfluss
card complete Service Bank AG
Konsolidierungsanpassungen
1) von „zur Veräußerung gehalten“ auf „zur betrieblichen Nutzung gehalten“ umklassifiziert.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 112
Detailangaben zu vollkonsolidierten Unternehmen mit wesentlichen Minderheitsanteilen 2021
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
SACH-ANLAGEN UND IMMA-TERIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBIND-LICHKEITEN
AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ENT-FALLENDES EIGEN-KAPITAL
ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS %
card complete Service Bank AG
Detailangaben zu vollkonsolidierten Unternehmen mit wesentlichen Minderheitsanteilen 2020
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
SACH-ANLAGEN UND IMMA-TERIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBIND-LICHKEITEN
AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ENT-FALLENDES EIGEN-KAPITAL
ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS %
card complete Service Bank AG
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 113
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
SONSTIGES ERGEBNIS (OCI)
(2)
GESAMT-ERGEBNIS
(3) =
(1) + (2)
ANTEILEN OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ZUZU-RECHNEN-DES GESAMT-ERGEBNIS
DIVIDENDEN-ZAHLUNG AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORT-GEFÜHRTEN GESCHÄFTS-BEREICHEN
SONSTIGES ERGEBNIS (OCI)
(2)
GESAMT-ERGEBNIS
(3) =
(1) + (2)
ANTEILEN OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS ZUZU-RECHNEN-DES GESAMT-ERGEBNIS
DIVIDENDEN-ZAHLUNG AUF ANTEILE OHNE BEHERR-SCHENDEN EINFLUSS
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 114
A.8.3 - Joint Ventures und assoziierte BeteiligungenJoint Ventures und assoziierte Beteiligungen
VERÖFFENT-LICHUNGS-DATUM 1)
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
CBD International Sp.z.o.o.
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH
Palatin Grundstückverwaltungs Gesellschaft m.b.H.
PSA Payment Services Austria GmbH
"UNI" Gebäudemanagement GmbH
WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG
1) Der letzte Abschluss, der für die Konsolidierung herangezogen wurde.
Art der Beteiligung:
1 = Bank
2 = Finanzinstitut
3 = Anbieter von Bank-Nebendienstleistungen
4 = Versicherungsunternehmen
5 = Nicht-Finanz-Unternehmen
6 = Sonstige Beteiligung
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 115
DURCH-GERECHNETER ANTEIL %
DURCH-GERECHNETER ANTEIL %
*) Stimmrechte sind nur dargestellt, falls diese vom Prozentsatz des Anteilsbesitzes abweichen und/oder es eine Veränderung zum Vorjahr gegeben hat.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 116
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures: Finanzinformationen 2021*)
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
Unter maßgeblichem Einfluss
BANK FUER TIROL UND VORARLBERG AKTIENGESELLSCHAFT
OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures: Finanzinformationen 2020*)
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
Unter maßgeblichem Einfluss
BANK FUER TIROL UND VORARLBERG AKTIENGESELLSCHAFT
OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 117
NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
BETRIEBS- UND FINANZERTRÄGE
NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICH-KEITEN
BETRIEBS- UND FINANZERTRÄGE
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 118
Konsolidierungskreis und Änderungen im Konsolidierungskreis der Bank Austria Gruppe 2021 VOLLKONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
NACH DER AT-EQUITY-METHODE KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
neu gegründeten Gesellschaften
Änderungen der Konsolidierungsmethode
verkauften oder liquidierten Gesellschaften
Änderungen der Konsolidierungsmethode
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis betreffen überwiegend Vereinfachungen der Beteiligungsstruktur der UniCredit Bank Austria Gruppe.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 119
Liste wegen Unwesentlichkeit*) nicht konsolidierter Tochter- und assoziierter Unternehmen
"Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"MARTIANEZ COMERCIAL, SOCIEDAD ANONIMA"
Alpine Cayman Islands Ltd.
BA Alpine Holdiings, Inc.
BA WORLDWIDE FUND MANAGEMENT LTD
BA-CA Investor Beteiligungs GmbH
Bank Austria Real Invest Asset Management GmbH
DC elektronische Zahlungssysteme GmbH
Diners Club Polska Sp.z.o.o.
ELINT Gesellschaft m.b.H. in Liqu.
GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H.
Human Resources Services and Development GmbH
Palais Rothschild Vermietungs GmbH
RAMSES-Immobilienholding GmbH
Real Invest Immobilien GmbH in Liqu.
Treuconsult Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
*) Für die Einbeziehung werden quantitative (z.B.: Bilanzsumme < 10 Mio €, Möglichkeit der Gewinnrealisierung) und qualitative Kriterien (z.B.: strategische Relevanz) zugrunde gelegt.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 120
Exposure gegenüber unkonsolidierten strukturierten EinheitenExposure gegenüber unkonsolidierten Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds
Anteile an Investmentfonds
Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert
zu Handelszwecken gehalten
Andere Exposures gegenüber unkonsolidierten Investmentfonds
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert
zu Handelszwecken gehalten
zu Handelszwecken gehalten
Widerrufliche Kreditzusagen
Unwiderrufliche Kreditzusagen
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: b) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
sonstige Derivate (ohne Kreditrisiko)
Sonstige Verbindlichkeiten
Einkünfte von unkonsolidierten strukturierten Einheiten
Die Bank Austria Gruppe erzielte im Jahr 2021 von unkonsolidierten Investmentfonds Erträge aus Gebühren und Provisionen im Ausmaß von 41 Mio € (Vj.: 35 Mio €).
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 121
Angaben zu wesentlichen RestriktionenDie Fähigkeit der Tochtergesellschaften unseres Konzerns zur Zahlung von Dividenden oder zur Rückzahlung von Kapital wird vor allem durch regulatorische Mindesteigenkapitalerfordernisse bzw. durch Ausschüttungssperren beschränkt.
Diese Mindesteigenkapitalerfordernisse ergeben sich aus den Vorschriften der CRR, des BWG, der Kapitalpuffer-Verordnungen sowie allfälliger SREP-Vorgaben. Eine Verringerung der Eigenmittel gemäß CRR kann nur nach Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchgeführt werden.
Darüber hinaus existierten zusätzliche Beschränkungen, die über die gesetzlich oder aufsichtsrechtlich festgelegten Mindesteigenkapitalerfordernisse sowie über Beschränkungen, die auf diesen Mindestkapitalerfordernissen basieren, wie z.B. die Beschränkungen von Großkrediten, hinausgehen.
Konzernabschluss nach IFRSA – Rechnungslegungsmethoden
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 122
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Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 123
B – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung B.1 – Zinserträge/Zinsaufwendungen124 B.2 – Provisionserträge/Provisionsaufwendungen126 B.3 – Dividenden und ähnliche Erträge127 B.5 – Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting129 B.6 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten und dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten129 B.7 – Ergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten130 B.8 – Wertberichtigungen131 B.10 – Andere Verwaltungsaufwendungen133 B.11 – Rückstellungen für Kreditzusagen und finanzielle Garantien134 B.12 – Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken134 B.13 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen134 B.14 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte135 B.15 – Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen135 B.16 – Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bilanzierten Unternehmen136 B.17 – Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten137 B.18 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen138 B.20 – Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen139 B.21 – Ergebnis je Aktie139 B.22 – Ergebnisverwendung140 Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 124
B.1 – Zinserträge/ZinsaufwendungenB.1.1 Zinsen und ähnliche Erträge
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
1.3 Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
3.1 Forderungen an Kreditinstitute
3.2 Forderungen an Kunden
6. Finanzielle Verbindlichkeiten
hievon: Zinserträge aus wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Zinserträge aus Finanzierungsleasing
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Unter Anwendung der Effektzinsmethode wurden Zinserträge in Höhe von 1.111 Mio € erfasst.
Der Gesamtzinsertrag für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 908 Mio € (Vj.: 1.037 Mio €). Die Zinserträge aus auf Währung lautenden finanziellen Vermögenswerten betragen 97 Mio € (Vorjahr: 141 Mio €).
Erträge, die wir für Einlagen (Passiva) erhalten haben, werden in Höhe von 215 Mio € (Vj.: 101 Mio €) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen, und sind im Wesentlichen auf Teilnahme an TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB und die erfolgreiche Umsetzung von Excess Liquidity Fee zurückzuführen.
Der Zinsertrag für wertberichtigte finanzielle Vermögenswerte, die in Stufe 3 klassifiziert sind, betrug 40 Mio € (Vj: 42 Mio €), davon 11 Mio € (Vj: 11 Mio €) aus dem Zeitwerteffekt.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 125
B.1.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
1.1 Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken
1.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
1.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.4 Verbriefte Verbindlichkeiten
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
6. Finanzielle Vermögenswerte
hievon: Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
Unter Anwendung der Effektzinsmethode wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 371 Mio € erfasst.
Der Gesamtzinsaufwand für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt -234 Mio € (Vj.: -324 Mio €).
Die Zinsaufwendungen aus auf Währung lautenden finanziellen Verbindlichkeiten betragen -86 Mio € (Vj.: -46 Mio €).
Es werden die Aufwendungen, die für Forderungen (Aktiva) anfallen, in Höhe von -138 Mio € (Vj.: -76 Mio €) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Diese sind im Wesentlichen auf Teilnahme an TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB zurückzuführen.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 126
B.2 – Provisionserträge/ProvisionsaufwendungenB.2.1 Provisionserträge: Gliederung
ART DER DIENSTLEISTUNG/WERTE
1. Platzierung von Wertpapieren
1.1 Underwriting und/oder basierend auf einer unwiderruflichen Zusage
1.2 Ohne unwiderrufliche Zusage
2. Ausführung von Kundenaufträgen
2.1 Empfang und Übermittlung von Aufträgen bezüglich Finanzinstrumenten
2.2 Ausführung von Kundenaufträgen
3. Sonstige Provisionen aus Aktivitäten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
hievon: Individuelle Portfolioverwaltung
2. Treasury-Dienstleistungen
3) Sonstige Provisionserträge aus Corporate Finance-Aktivitäten
c) Provisionsabhängige Beratung
d) Clearing und Settlement
e) Gemeinsame Portfolioverwaltung
f) Custody und Wertpapierverwaltung
2) Sonstige Provisionserträge aus Corporate Finance-Aktivitäten
g) Zentrale Verwaltungsdienstleistungen für gemeinsame Wertpapierveranlagung
i) Zahlungsdienstleistungen
3. Debitkarten und sonstige Kartenzahlungen
4. Überweisungen und andere Zahlungsaufträge
5. Sonstige Provisionen im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen
j) Vertrieb von Drittanbieter-Dienstleistungen
1. Gemeinsame Portfolioverwaltung
hievon: Individuelle Portfolioverwaltung
k) Strukturierte Finanzierungen
l) Dienstleistungen für Kreditverbriefungen
m) Gegebene Kreditzusagen
hievon: Factoring-Dienstleistungen
r) Sonstige Provisionserträge
hievon: Management von multilateralen Handelssystemen
hievon: Management von organisierten Handelssystemen
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 127
B.2.2 Provisionsaufwendungen: Gliederung
a) Finanzinstrumente - hievon: Handel mit Finanzinstrumenten
a) Finanzinstrumente - hievon: Platzierung von Finanzinstrumenten
hievon: Individuelle Portfolioverwaltung
a) Finanzinstrumente - Eigenportfolio
a) Finanzinstrumente - Portfolio von Drittparteien
b) Clearing und Settlement
c) Gemeinsame Portfolioverwaltung
c) Portfolioverwaltung: Gemeinsam - 1. Eigenportfolio
c) Portfolioverwaltung: Gemeinsam - 2. Portfolio von Drittparteien
b) Custody und Wertpapierverwaltung
e) Inkasso und Zahlungsverkehr
hievon: Dienstleistungen für Debit-/Kreditkarten und sonstige Zahlungskarten
f) Dienstleistungen für Kreditverbriefungen
g) Gegebene Kreditzusagen
h) Erhaltene finanzielle Garantien
i) Vertrieb von Finanzinstrumenten, Produkten und Dienstleistungen über alternative Vertriebskanäle
k) Sonstige Provisionsaufwendungen
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Der Provisionsüberschuss konnte mit 697 Mio € um 7% gegenüber dem infolge der COVID-19-Pandemie besonders belasteten Vorjahreswert gesteigert werden. Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahreswert erbrachte, war der Beitrag aus dem zahlungsverkehrsbezogenen Transaktionsgeschäft, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch Maßnahmen wie wiederholte Lockdowns insbesondere im Kartengeschäft belastet ist, auf Vorjahresniveau.
B.3 – Dividenden und ähnliche Erträge B.3.1 Dividenden und ähnliche Erträge
B. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
D. Eigenkapitalinstrumente
Summe Dividenden und ähnliche Erträge
Unter der Position Erträge aus Eigenkapitalinstrumente wurden die aus den nicht konsolidierten Gesellschaften erhaltenen Dividenden ausgewiesen.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 128
B.4 – HandelsergebnisNETTOERGEBNIS [(A + B) + (C + D)]
1.2 Eigenkapitalinstrumente
1.3 Investmentfondsanteile
3. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Umrechnungsdifferenzen
- auf Schuldinstrumente und Zinssätze
- auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
davon: Hedge-Beziehung zur Fair Value Option
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 129
B.5 – Fair-Value-Anpassungen im Hedge-AccountingB.5.1 Fair Value-Anpassungen im Hedge-Accounting
A.1 Fair-Value-Sicherungsinstrumente
A.2 Abgesicherte Vermögenswerte (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
A.3 Abgesicherte Verbindlichkeiten (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
A.4 Derivate zur Cashflow-Absicherung
A.5 Auf Fremdwährung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Summe Hedging-Gewinne (A)
B.1 Fair-Value-Sicherungsinstrumente
B.2 Abgesicherte Vermögenswerte (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
B.3 Abgesicherte Verbindlichkeiten (Fair-Value-Sicherungsbeziehung)
B.4 Derivate zur Cashflow-Absicherung
B.5 Auf Fremdwährung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Summe Hedging-Verluste (B)
C. Netto-Hedging-Ergebnis (A – B)
hievon: Nettoertrag/-aufwand aus Hedging von Nettopositionen
B.6 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten und dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten B.6.1 Gewinne (Verluste) aus Veräußerung/Rückkauf
A. Finanzielle Vermögenswerte
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
1.1 Forderungen an Kreditinstitute
1.2 Forderungen an Kunden
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2.1 Schuldverschreibungen
B. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
Summe finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 130
B.7 – Ergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen VerbindlichkeitenB.7.1 Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte & Verbindlichkeiten
NETTO-ERGEBNIS [(A + B) + (C + D)]
1. Finanzielle Vermögenswerte
2. Finanzielle Verbindlichkeiten
2.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
3. Auf Fremdwährung lautende finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Umrechnungsdifferenzen
B.7.2 Gewinne und Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
NETTO-ERGEBNIS [(A + B) + (C + D)]
1. Finanzielle Vermögenswerte
1.2 Eigenkapitalinstrumente
1.3 Investmentfondsanteile
2. Finanzielle Vermögenswerte: Umrechnungsdifferenzen
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 131
B.8 – WertberichtigungenB.8.1 Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
ZUFÜHRUNG ZU WERTBERICHTIGUNGEN
AUFLÖSUNG VON WERTBERICHTIGUNGEN
A. Forderungen an Kreditinstitute
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Die Entwicklung der Wertberichtigung für die Forderungsklasse „Forderungen an Kunden“ ist im Risikobericht dargestellt.
B.8.2 Nettoveränderung der Kreditrisiken im Zusammenhang mit erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
ZUFÜHRUNG ZU WERTBERICHTIGUNGEN
AUFLÖSUNG VON WERTBERICHTIGUNGEN
- Forderungen an Kreditinstitute
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 132
B.9 – Personalaufwandd) Sozialversicherungskosten
e) Zuführung zur Abfertigungsrückstellung für Mitarbeiter
f) Dotierung der Pensionsrückstellung und ähnlicher Rückstellungen
- Beitragsorientierte Verpflichtungen
- Leistungsorientierte Verpflichtungen
g) Zahlungen an Pensionskassen
- Beitragsorientierte Verpflichtungen
- Leistungsorientierte Verpflichtungen
h) Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen
i) Sonstige Leistungen für Mitarbeiter
4) Frühpensionierungskosten
5) Rückerstattung für delegierte Mitarbeiter an andere Unternehmen
6) Rückerstattung für an die Gesellschaft delegierte Mitarbeiter
B.9.2 Leistungsorientierte betriebliche Altersversorgung: Kosten und Erlöse
Laufender Dienstzeitaufwand
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung
Zinserträge aus Planvermögen
Sonstige Aufwendungen/ Erträge
Verwaltungskosten aus Planvermögen
Erfolgswirksam erfasster Aufwand
B.9.3 Sonstige Leistungen für Mitarbeiter
Im Berichtsjahr ist eine Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit den für die Bank Austria geplanten Maßnahmen aufgrund des im Dezember 2021 kommunizierten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“ in Höhe von -279,1 Mio € (Vj.: 0,0 Mio €) inkludiert. Die Rückstellung beinhaltet notwendige Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ enthalten. Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 133
B.10 – Andere VerwaltungsaufwendungenB.10.1 Andere Verwaltungsaufwendungen
1) Indirekte Steuern und Abgaben
2) Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen
3) Garantiegebühr für DTA-Umwandlung
a) Werbung, Marketing und Kommunikation
b) Kreditrisikobezogene Aufwendungen
c) Indirekte personalbezogene Aufwendungen
d) Aufwendungen für Informations- und Kommunikationstechnik
Leasing ICT Equipment und Software
Software Aufwendungen: Leasing und Instandhaltung
ICT Kommunikationssysteme
Dienstleistungen ICT im Outsourcing
Finanzinformationsanbieter
e) Honorare für Beratungen und Dienstleistungen
f) Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude
Miete von Geschäftsräumlichkeiten
Sonstige Immobilienaufwendungen
Überwachungs- und Sicherheitsdienste
Geldzähldienstleistungen und Transport
Porto und Transport von Dokumenten
Administrative und logistische Dienstleistungen
Verbandsbeiträge und -gebühren sowie Beiträge zu den Verwaltungskosten Einlagensicherungsfonds
Sonstige administrative Aufwendungen
Die Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge waren mit -112 Mio € (-146 Mio € im Vorjahr) insgesamt rückläufig. Aus dem Gesamtbetrag entfielen 59 Mio € bzw. 51 Mio € auf die Dotierungen des Einlagensicherungs- sowie des Abwicklungsfonds sowie 3 Mio € auf die Bankenabgabe (nach 66 Mio € im Vorjahr, worin letztmalig eine anteilige Sonderzahlung von 46 Mio € aufgrund der 2016 erfolgten Neuregelung der österreichischen Bankenabgabe enthalten war).
Die Kosten der Einlagensicherung stiegen im Vergleich zum Vorjahreswert deutlich an, verursacht durch die erhöhten Beiträge aufgrund von Insolvenzen (insbesondere Commerzialbank Mattersburg und Autobank) und dem nachfolgenden Ausstieg von Marktteilnehmern aus dem Einlagensicherungssystem für Banken.
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 134
B.11 – Rückstellungen für Kreditzusagen und finanzielle GarantienB.11.1 Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken: Kreditzusagen und finanzielle Garantien
B.12 – Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken B.12.1 Vorsorgen für Rechts- und sonstige Risiken: sonstige Rückstellungen
VERMÖGENSWERTE / G&V WERTE
B.13 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen B.13.1 Nettowertberichtigungen/Zuschreibungen auf Sachanlagen
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
A.2 Für Anlagezwecke gehalten
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
B. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
- Verwendet für Geschäftszwecke
- Für Anlagezwecke gehalten
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 135
B.14 – Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle VermögenswerteB.14.1 Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte
PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (A)
AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (B)
A. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst erstellt
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
A.2 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen
B.14.1 Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte
PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (A)
AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN (B)
A. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst erstellt
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
A.2 Nutzungsrechte an Leasinggegenständen
B.15 – Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen B.15.1 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen für Operating-Leasing
Nicht abzugsfähige Steuern und andere Abgaben
Wertminderung von Einbauten von gemieteten Anlagen
Kosten im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing
Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Konzernabschluss nach IFRSB – Details zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 136
B.15.2 Sonstige betriebliche Erträge
A) Erstattung von Aufwendungen
Erträge aus Verwaltungsdienstleistungen
Erträge aus Operating-Leasing
Erstattung von Aufwendungen in Vorjahren
Erträge aus Finanzierungs-Leasing
Summe der sonstigen betrieblichen Erträge (A+B)
Im Geschäftsjähr 2020 wurden Mieterträge aus als Finanzanlagen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden (nach Abzug direkter Betriebskosten) gesondert ausgewiesen.
B.16 – Ergebnis aus Anteilen an at-equity-bilanzierten Unternehmen B.16.1 Ergebnis aus Anteilen an at equity bilanzierten Unternehmen
Die Gewinne der at Equity-Beteiligungen betrugen 163 Mio € und übertrafen somit substanziell den Wert des Vorjahres um 65 Mio €; diese Position inkludiert vor allem anteilige Ergebnisse wesentlicher at Equity-Beteiligungen wie der 3-Banken-Gruppe und der Oesterreichischen Kontrollbank.
Die Zuschreibungen im Geschäftsjahr 2021 betreffen BKS 37,2 Mio € und Oberbank 42,7 Mio €. Die Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2021 betreffen BTV -85,8 Mio € und nicht konsolidierte Tochterunternehmen -7 Mio €. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Wertberichtigung bei der BKS -72,7 Mio €, bei der BTV -37,5 Mio €.
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B.17 – Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen VermögenswertenB.17.1 Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
A.2 Gehalten für Investitionen
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
B. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst geschaffen
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
B.2 Nutzungsrecht an geleasten Vermögenswerten
B.17.1 Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
A.1 Verwendet für Geschäftszwecke
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
A.2 Gehalten für Investitionen
- Nutzungsrecht für geleaste Vermögenswerte
B. Immaterielle Vermögenswerte
- vom Unternehmen selbst geschaffen
- sonstige immaterielle Vermögenswerte
B.2 Nutzungsrecht an geleasten Vermögenswerten
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B.18 – Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von FinanzinvestitionenB.18.1 Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen: Gliederung
A. Grundstücke und Gebäude
B. Sonstige Vermögenswerte
B.19.1 Steueraufwand (Steuerertrag) aus fortgeführten Geschäftsbereichen
Anpassung der tatsächlichen Steuern in Vorjahren (+/ –)
Verringerung der tatsächlichen Steuern für das Geschäftsjahr (+)
Verringerung der tatsächlichen Steuern für das Geschäftsjahr aufgrund der Steuergutschrift nach Gesetz 214/2011 (+)
Veränderungen der latenten Steueransprüche (+/ –) *)
Veränderungen der latenten Steuerverpflichtungen (+/ –)
Steueraufwand für das Jahr (-) (-1+/-2+3+/-4+/-5)
*) Inkludiert sind hier latente Steuern aus der Aktivierung der Verlustvorträge.
In der UniCredit Bank Austria AG wurden vor allem wegen der Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen im laufenden Jahr aktive latente Steuern von 11 Mio € (Vj.: 34 Mio €) außerhalb des Periodenergebnisses im Eigenkapital verrechnet.
B.19.2 Überleitung von rechnerischen Ertragsteuern auf tatsächliche Ertragsteuern
Rechnerische Ertragsteuern
Unterschiedliche Steuersätze
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Unterschiedliche Steuergesetze
Vorjahre und Steuersatzänderungen
a) Auswirkungen auf tatsächliche Steuern
b) Auswirkungen auf latente Steuern
Wertanpassungen und Nichtansatz latenter Steuern
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
Steuerfreie Auslandseinkünfte
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B.20 – Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten GeschäftsbereichenB.20.1 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen: Gliederung
3. Bewertung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche und der damit verbundenen Verbindlichkeiten
4. Gewinn (Verlust) aus der Veräußerung
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Im Geschäftsjähr 2020 sind die Ergebnisse der Immobilien Holding GmbH enthalten.
Den Stammaktionären der UniCredit Bank Austria AG zustehendes Ergebnis in Mio €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien in Mio Stück
Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie in €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
B.21.2 Gesamtergebnis je Aktie
Den Stammaktionären der UniCredit Bank Austria AG zustehendes Gesamtergebnis in Mio €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien in Mio Stück
Unverwässertes/verwässertes Gesamtergebnis je Aktie in €
aus fortgeführten Geschäftsbereichen
aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Da im Berichtszeitraum keine Finanzinstrumente mit Verwässerungseffekt auf die Inhaberaktien im Umlauf waren, sind die Werte für die „basic earnings per share“ (Gewinn je Aktie nach IAS 33) und die „diluted earnings per share“ (verwässerter Gewinn je Aktie nach IAS 33) gleich hoch. Das Ergebnis je Aktie wird auf Basis der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktienanzahl berechnet (2021: 231,2 Mio Stück; 2020: 231,2 Mio Stück).
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 140
B.22 – ErgebnisverwendungDer Jahresgewinn des Geschäftsjahres vom 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 betrug 206.757.502,96 €, und entspricht dem verwendungsfähigen Bilanzgewinn. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das Grundkapital von 1.681.033.521,40 € eine Dividende in Höhe von 0,26 € je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die Ausschüttung ergibt daher bei 231.228.820 Stück Aktien einen Betrag von 60.119.493,20 €.
Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 146.638.009,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.
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Aktiva
C.2 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte142 C.3 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte144 C.4 – Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten145 C.5 – Hedging-Derivate (Aktiva)147 C.6 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Aktiva)147 C.7 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures148 C.9 – Immaterielle Vermögenswerte154 C.10 – Steueransprüche155 C.11 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen156 C.12 – Sonstige Aktiva157 Passiva
C.13 – Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten158 C.15 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten161 C.16 – Hedging-Derivate (Passiva)161 C.17 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Passiva)162 C.18 – Steuerverpflichtungen162 C.19 – Sonstige Passiva162 Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 142
C.1 – BarreserveC.1.1 Barreserve: Gliederung
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken
c) Girokonten und Sichteinlagen bei Banken
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten. C.2 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C.2.1 Handelsaktiva: Gliederung nach Produkten
A. Nicht-derivative Finanzinstrumente
1.1 Strukturierte Wertpapiere
1.2 Sonstige Schuldinstrumente
2. Eigenkapitalinstrumente
3. Investmentfondsanteile
B. Derivative Finanzinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
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C.2.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Sonstige Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
1.1 Strukturierte Wertpapiere
1.2 Sonstige Schuldinstrumente
2. Eigenkapitalinstrumente
3. Investmentfondsanteile
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.2.3 Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Kreditnehmern/Emittenten
1. Eigenkapitalinstrumente
hievon: andere Finanzunternehmen
hievon: Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
3. Investmentfondsanteile
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 144
C.3 – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteC.3.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Produkten
1.1 Strukturierte Wertpapiere
2. Eigenkapitalinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.3.2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Gliederung nach Kreditnehmern/Emittenten
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
2. Eigenkapitalinstrumente
- Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
- Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 145
C.3.3 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Bruttobuchwert und Wertminderung
HIEVON: INSTRUMENTE MIT NIEDRIGEM KREDITRISIKO
KUMULIERTE TEILABSCHREIBUNGEN
C.4 – Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten C.4.1 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten aus Forderungen an Kreditinstitute
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
A. Forderungen an Zentralnotenbanken
2. Mindestreserve und Einlagen
B. Forderungen an Kreditinstitute
1.1 Girokonten und Sichteinlagen
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 146
C.4.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten aus Forderungen an Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1.4 Kreditkarten und Privatkredite, einschließlich durch laufendes Einkommen besicherte Kredite
2.1 Strukturierte Wertpapiere
2.2 Sonstige Schuldinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
C.4.3 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Kreditnehmer/Emittenten von Forderungen an Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
a) Regierungen und andere öffentliche Stellen
b) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
c) Nichtfinanzielle Unternehmen
a) Regierungen und andere öffentliche Stellen
b) Andere Finanzunternehmen
hievon: Versicherungsunternehmen
c) Nichtfinanzielle Unternehmen
C.4.4 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: Bruttobuchwert und Summe kumulierte Wertminderung
SUMME KUMULIERTE WERTMINDERUNG
HIEVON: INSTRUMENTE MIT NIEDRIGEM KREDITRISIKO
KUMULIERTE TEILABSCHREIBUNGEN
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 147
C.5 – Hedging-Derivate (Aktiva)C.5.1 Hedging-Derivate: Gliederung nach abgesichertem Risiko und Fair-Value-Hierarchie
3) Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.6 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Aktiva) C.6.1 Veränderung der durch Makro-Hedging abgesicherten finanziellen Vermögenswerte: Gliederung nach abgesichertem Portfolios
ÄNDERUNGEN DER ABGESICHERTEN VERMÖGENSWERTE/KONZERNKOMPONENTEN
1. Positive Veränderungen
1.1 von spezifischen Portfolios
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Negative Veränderungen
2.1 von spezifischen Portfolios
a) Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 148
C.7 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint VenturesC.7.1 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
C.4 Andere Veränderungen 2)
Die Zuschreibungen im Geschäftsjahr 2021 betreffen die at Equity Beteiligungen an der BKS mit 37,2 Mio € und der Oberbank mit 42,7 Mio €.
Das Periodenergebnis betrug 163 Mio € und übertraf somit substanziell den Wert des Vorjahres um 65 Mio €. Diese Position inkludiert vor allem die anteiligen Ergebnisse der wesentlichen at Equity-Beteiligungen an der 3-Banken-Gruppe und der Oesterreichischen Kontrollbank.
Die Wertminderung im Geschäftsjahr 2021 betrifft die at Equity Beteiligung an der BTV mit -85,8 Mio € und Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen mit -7 Mio €.
Die anderen Veränderungen sind im Wesentlichen auf die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften zurückzuführen.
C.8.1 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Gliederung der zu Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten Vermögenswerten
hievon: mittels Inbesitznahme erlangte Sachanlagen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 149
C.8.2 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Gliederung der neu bewerteten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten Vermögenswerten
hievon: mittels Inbesitznahme erlangte Sachanlagen
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.8.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Sachanlagen: Gliederung der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Vermögenswerte
1. Vermögenswerte im Eigentum
2. Nutzungsrecht an den geleasten Vermögenswerten
hievon: mittels Inbesitznahme erlangte Sachanlagen
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.8.4 Vorräte an Sachanlagen nach IAS2: Gliederung
1. Vorräte an Sachanlagen, die durch die Durchsetzung erhaltener Garantien erworben wurden
2. Sonstige Bestände des Sachanlagevermögens
hievon: bewertet zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 150
C.8.5 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
A.1 Gesamtnettowertminderung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von als Finanzinvestition gehaltenen Vermögenswerten
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.4 Verminderungen des Fair Value
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
D.1 Kumulierte Wertminderungen
E. Bewertet zu Anschaffungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 151
C.8.5 Betrieblich genutzte Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
A.1 Gesamtnettowertminderung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von als Finanzinvestition gehaltenen Vermögenswerten
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.4 Verminderungen des Fair Value
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) als Finanzinvestitionen gehaltene Vermögenswerte
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
D.1 Kumulierte Wertminderungen
E. Bewertet zu Anschaffungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 152
C.8.6 Als Finanzanlagen gehaltene Sachanlagen: Jährliche Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2 Aktivierte Aufwendungen für Verbesserungen
B.3 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Umbuchung von betrieblich genutzten Sachanlagen
B.7 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Planmäßige Abschreibungen
C.3 Verminderungen des Fair Value
C.4 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
a) betrieblich genutzte Sachanlagen
b) Anlagevermögen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
C.7 Sonstige Veränderungen
E. Bewertet zum Fair Value
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 153
C.8.7 Vorräte nach IAS2: Jährliche Änderungen
VORRÄTE AN SACHANLAGEN AUS DER DURCHSETZUNG VON SICHERHEITEN
SONSTIGE VORRÄTE AN SACH-ANLAGEN
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.4 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.2 Außerplanmäßige Abschreibungen
C.3 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
C.4 Sonstige Veränderungen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 154
C.9 – Immaterielle VermögenswerteC.9.1 Immaterielle Vermögenswerte: Gliederung nach Art des Aktivums
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
A.1.1 der Gruppe zuzurechnen
A.1.2 Minderheiten zuzurechnen
A.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
A.2.1 Zu Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
a) selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) sonstige Vermögenswerte
A.2.2 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte
a) selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) sonstige Vermögenswerte
Gesamte bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer
C.9.2 Immaterielle Vermögenswerte: jährliche Veränderungen
SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
UNBESTIMMTE NUTZUNGSDAUER
A.1 kumulierte Wertminderungen
B.2 Erhöhungen der vom Unternehmen selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte
B.4 Erhöhungen des Fair Value
B.5 Positive Währungsumrechnungsdifferenzen
B.6 Sonstige Veränderungen
B.6 Sonstige Veränderungen - hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
- Planmäßige Abschreibungen
C.3 Verminderung des Fair Value
C.4 Umbuchungen auf zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
C.5 Negative Währungsumrechnungsdifferenzen
C.6 Sonstige Veränderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
D.1 Kumulierte Wertminderungen
F. Bewertet zu Anschaffungskosten
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 155
C.10 – SteueransprücheLatente Steueransprüche aus steuerlichen Verlusten
Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (außer Krediten und Schulden)
Kredite und Schulden bei Banken und Kunden
Absicherung und Neubewertung abgesicherter Elemente
Immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerten
Geschäfts- oder Firmenwerte und Kapitalbeteiligungen
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Rückstellungen, Pensionsfonds und Ähnliches
Saldierter Effekt aus der Bruttodarstellung latenter Steuerpositionen
In den Aktiva sind latente Steuern aufgrund von aktivierten Vorteilen aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 188 Mio € enthalten (Vj.: 213 Mio €). Der überwiegende Teil dieser Verlustvorträge ist unbegrenzt vortragsfähig.
Für die Einschätzung der Verwendbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge zum 31.12.2021 stand der genehmigte Mehrjahresplan- „UniCredit Unlocked“ für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung, für steuerliche Zwecke wurde eine Fortschreibung für die Folgejahre vorgenommen. Auf Basis der steuerlichen Vorschaurechnung sind die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge zum 31.12.2021 als werthaltig anzusehen, da in der Planrechnung eine Verwendung der aktivierten Verlustvorträge bereits bis 2024 vorgesehen ist. Anzumerken ist, dass hinsichtlich der Verwendung der Verlustvorträge Annahmen getroffen wurden, die sich bei Änderung der wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen ändern und damit eine Auswirkung auf die ertragssteuerliche Behandlung haben könnten. In Bezug auf die steuerlichen Verlustvorträge, die dem abgespaltenen CEE-Bereich zuzurechnen sind, wurde auf Basis von Annahmen eine sachgerechte Aliquotierung der Verlustvorträge vorgenommen.
Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steueransprüche angesetzt (Bruttobeträge), da aus heutiger Sicht ein steuerlicher Nutzen in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint.
Steuerliche Verlustvorträge
Abzugsfähige temporäre Differenzen
Der wesentliche Teil der Verlustvorträge stammt aus Gesellschaften in Österreich und ist unbegrenzt vortragsfähig. Die jährliche Verrechnung von Verlustvorträgen ist in Österreich grundsätzlich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 156
C.11 – Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und VermögensgruppenC.11.1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen: Gliederung nach Art des Aktivums
A. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
A.1 Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Anteile an Unternehmen
hievon: durch Inbesitznahme von Sicherheiten
A.4 Immaterielle Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
B. Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
B.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
- Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
B.2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
B.3 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B.4 Anteile an Unternehmen
hievon: durch Inbesitznahme von Sicherheiten
B.6 Immaterielle Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
C. Langfristige Verbindlichkeiten bezüglich zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
D. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
D.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
D.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten
hievon: zu Anschaffungskosten
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 1
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 2
hievon: designiert zum beizulegenden Zeitwert - Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 157
Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Verschmelzung der Immobilien Holding GmbH in UNIVERSALE International Realitäten GmbH und damit einhergehend die Reklassifizierung in den fortgeführten Geschäftsbereich.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Die Veränderung in der Position "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ist auf die Umgliederung der DC Bank AG, Diners Club CS s.r.o und Diners Club Polska Sp.z.o.o. von "zur Veräußerung gehalten" auf "zur betrieblichen Nutzung" zurückzuführen.
C.12.1 Sonstige Aktiva: Gliederung
Sicherheiten bei Derivativ-Clearinghäusern (unverzinst)
Gold, Silber und andere Edelmetalle
Abgegrenzte Erträge ohne Erträge, die bei finanziellen Vermögenswerten aktiviert werden
Positiver Wert bei Management-Verträgen (Vermögensverwaltung)
In der Kasse gehaltene Barmittel und Wertgegenstände
- Schecks in Abwicklung, auf Dritte gezogen
- Schecks zahlbar durch Gruppenbanken, in Gutschrift befindlich
- Zahlungsanweisungen, Bankwechsel und vergleichbare Wertpapiere
- Kupons, auf Abruf fällige Wertpapiere, Stempelmarken und andere Wertgegenstände
Zinsen und Gebühren zur Lastschrift an
Transitpositionen zwischen Zweigstellen, die noch nicht zu den Zielkonten zugeordnet sind
Endgültige Posten, die keiner anderen Position zuzuordnen sind
- gelieferte Wertpapiere und bezahlte Kupons
Anpassungen für unbezahlte Wechsel
Andere als die in Posten "C.10 Steueransprüche" enthaltenen Steuerpositionen
Forderungen aus Handelsgeschäften nach IFRS 15
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 158
C.13 – Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten AnschaffungskostenC.13.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Einlagen von Zentralbanken
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.1 Girokonten und Sichteinlagen
2.3.1 Pensionsgeschäfte (Repos)
2.4 Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen zum Rückkauf eigener Aktien
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Die Erhöhung bei den Einlagen von Zentralbanken ist im Wesentlichen auf Teilnahme an TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB zurückzuführen.
C.13.2 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Girokonten und Sichteinlagen
3.1 Pensionsgeschäfte (Repos)
4. Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen zum Rückkauf eigener Aktien
5. Leasingverbindlichkeiten
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 159
C.13.3 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten: Gliederung nach Produkten der verbrieften Verbindlichkeiten
ART DER WERTPAPIERE/WERTE
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Die verbrieften Verbindlichkeiten sanken deutlich (-2,8 Mrd €) auf 9,8 Mrd €. Unter anderem liefen in der Berichtsperiode 2 größere Pfandbriefemissionen und verschiedene Nachrangemissionen aus.
C.13.4 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen
Summe der zu leistenden Leasingzahlungen
Unverdienter Finanzierungsaufwand (-) (Diskontierungseffekt)
Verpflichtung auf Leasingverträgen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 160
C.14 – HandelspassivaC.14.1 Handelspassiva: Gliederung nach Produkten
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
B. Derivative Finanzinstrumente
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 161
C.15 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VerbindlichkeitenC.15.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Verbindlichkeiten: Gliederung nach Produkt
ART DER TRANSAKTIONEN/WERTE
1. Verbindlichkeiten gegenüber Banken
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
C.16 – Hedging-Derivate (Passiva) C.16.1 Hedging-Derivate: Gliederung nach Art des Hedging und nach Level
3) Nettoinvestition in ausländische Tochtergesellschaften
Summe Level 1, Level 2 und Level 3
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 162
C.17 – Marktwertveränderungen der durch Portfolio-Hedge abgesicherten Grundgeschäfte (Passiva)C.17.1 Veränderungen der abgesicherten finanziellen Verbindlichkeiten
VERÄNDERUNGEN DER ABGESICHERTEN VERBINDLICHKEITEN/GRUPPENKOMPONENTEN
1. Positive Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
2. Negative Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
C.18 – Steuerverpflichtungen C.18.1 Steuerverpflichtungen
Latente Steuerschulden aus temporären Differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (außer Krediten und Schulden)
Kredite und Schulden bei Banken und Kunden
Absicherung und Neubewertung abgesicherter Elemente
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte außer Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte und Kapitalbeteiligungen
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Saldierter Effekt aus der Bruttodarstellung latenter Steuerpositionen
Für temporäre Unterschiede in Verbindung mit Anteilen an inländischen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 962 Mio € (Vj.: 941 Mio €) wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern gebildet, da deren Veräußerung aus derzeitiger Sicht nicht vorgesehen ist.
C.19.1 Sonstige Passiva: Gliederung
Verbindlichkeiten aus begebenen Finanzgarantien
Aufgelaufene Aufwendungen und zukünftige Erträge, ohne jene, die für die betreffenden finanziellen Verbindlichkeiten zu passivieren sind
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
Zinsen und Beträge zur Gutschrift an Kunden und Kreditinstitute
Buchungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften
Verbindlichkeiten, die keiner anderen Position zuzuordnen sind
- Kreditoren - Lieferanten
Steuern, soweit nicht unter Position 60 erfasst
Für jene Mitarbeiter, die im Rahmen von früheren strategischen Plänen eine Austrittsvereinbarung abgeschlossen haben, ist ein Betrag von
237 Mio € (Vorjahr 212 Mio €) enthalten. Die Auszahlung erfolgt bis zum Jahr 2029.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 163
C.20 – RückstellungenC.20.1 Rückstellungen: Gliederung
1. Rückstellungen für das Kreditrisiko bei eingegangenen Verpflichtungen und Finanzgarantien
2. Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen und sonstige gegebene Garantien
3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
4. Sonstige Rückstellungen
In der Position Sonstigen Rückstellungen sind Beträge im Zusammenhang mit den für die Bank Austria geplanten Maßnahmen aufgrund des im Dezember 2021 kommunizierten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“ ausgewiesen.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S. p. A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
C.20.2 Rückstellungen: Jährliche Veränderungen
RÜCKSTELLUNGEN FÜR SONSTIGE AUßERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND SONSTIGE GEWÄHRTE GARANTIEN
PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
B.1 Laufender Dienstzeitaufwand
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.1 Geleistete Zahlungen bzw. Inanspruchnahme im Berichtsjahr
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
Die Veränderungen in den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen begründen sich großteils in der Parameteränderung zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsrückstellung, sowie in einem positiven Einmaleffekt.
Im Berichtsjahr ist in den sonstigen Rückstellungen eine Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit den für die Bank Austria geplanten Maßnahmen aufgrund des im Dezember 2021 kommunizierten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“ in Höhe von 242 Mio € inkludiert. Die Rückstellung beinhaltet notwendige Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ enthalten. Dem entgegengesetzt wirkt die Inanspruchnahme von in Vorjahren gebildeten Personalrückstellungen.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 164
C.20.2 Rückstellungen: Jährliche Veränderungen
RÜCKSTELLUNGEN FÜR SONSTIGE AUßERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND SONSTIGE GEWÄHRTE GARANTIEN
PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
B.1 Laufender Dienstzeitaufwand
B.4 Sonstige Änderungen *)
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
C.1 Geleistete Zahlungen bzw. Inanspruchnahme im Berichtsjahr
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
*) Die sonstigen Änderungen bei den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beinhalten erfahrungsbedingte Anpassungen, sowie die Anpassungen der finanziellen und der demographischen Annahmen, die im sonstigen Ergebnis erfasst sind.
C.20.3 Rückstellungen für das Kreditrisiko bei eingegangenen Verpflichtungen und Finanzgarantien
RÜCKSTELLUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO BEI EINGEGANGENEN VERPFLICHTUNGEN UND FINANZGARANTIEN
C.20.3 Rückstellungen für das Kreditrisiko bei eingegangenen Verpflichtungen und Finanzgarantien
RÜCKSTELLUNGEN FÜR DAS KREDITRISIKO BEI EINGEGANGENEN VERPFLICHTUNGEN UND FINANZGARANTIEN
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 165
C.20.4 Kreditzusagen und finanzielle Garantien
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
C.20.5 Sonstige Kreditzusagen und sonstige Garantien
hievon: notleidende Kredite
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
2. Sonstige Kreditzusagen
hievon: notleidende Kredite
b) Regierungen und andere öffentliche Stellen
d) Andere Finanzunternehmen
e) Nichtfinanzielle Unternehmen
Konzernabschluss nach IFRSC – Details zur Bilanz
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 166
C.21 – Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.681.033.521,40 € (eine Milliarde sechshunderteinundachtzig Millionen dreiunddreißigtausendfünfhunderteinundzwanzig 40/100 Euro). Es ist unterteilt in 10.115 (zehntausendeinhundertfünfzehn) auf Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit Stimmrecht und 231.218.705 (zweihunderteinunddreißig Millionen zweihundertachtzehntausendsiebenhundertfünf) auf Namen lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 167
D – Segmentberichterstattung D.1 – Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung auf Segmentbericht168 D.2 – Inhalt der Segmentberichterstattung170 D.3 – Segmentberichterstattung 1–12 2021 / 1–12 2020171 D.4 – Segmentberichterstattung (Quartale)172 Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 168
D.1 – Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung auf SegmentberichtNettozinsertrag (übergeleitet)
abzüglich: Nettozinsertrag aus Handelsgeschäften - Derivate im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Handelsbuch
abzüglich: Derivate - wirtschaftliche Absicherungen - Zinskomponente
Dividenden und ähnliche Erträge aus At-equity-Beteiligungen
Dividenden und ähnliche Erträge
abzüglich: Dividenden und ähnliche Erträge - aus Aktien und sonstigen Beteiligungspapieren - verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Ergebnis aus Anteilen an Joint Ventures und assoziierten Unternehmen
Provisionsüberschuss (übergeleitet)
Debit- und Kreditkartenleistungen
Handelsergebnis (übergeleitet)
Gewinne (Verluste) aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Gewinne (Verluste) aus Veräußerungen/Rückkäufen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne (Verluste) aus Veräußerungen/Rückkäufen von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne (Verluste) aus Veräußerungen/Rückkäufen von finanziellen Verbindlichkeiten
Gewinne (Verluste) aus Veräußerungen/Rückkäufen von Wertpapieren im Umlauf
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge - Gold- und Edelmetallhandel
Nettozinsertrag aus Handelsgeschäften - Derivate im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Handelsbuch
Derivate - wirtschaftliche Absicherungen - Zinskomponente
Fair-Value-Anpassungen im Hedge-Accounting
Gewinne (Verluste) aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
Gewinne und Verluste aus verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Dividenden und ähnliche Erträge - aus Aktien und sonstigen Beteiligungspapieren - verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
abzüglich: Erstattung von Aufwendungen
abzüglich: Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge - Gold- und Edelmetallhandel
abzüglich: Sonstige betriebliche Aufwendungen - Wertminderung von Einbauten an Wirtschaftsgütern Dritter
abzüglich: Integrationskosten - Wertminderung von Einbauten an Wirtschaftsgütern Dritter, die als Sonstige Vermögenswerte klassifiziert sind
Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte – sonstige Operating-Leasingverhältnisse
Erhaltene Gegenleistung aus Geschäftsbeziehung
BETRIEBSERTRÄGE (übergeleitet)
1) Vorjahreswerte wie publiziert
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 169
Personalaufwand (übergeleitet)
Verwaltungsaufwand – Personalaufwand
abzüglich: Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Sonstiger Verwaltungsaufwand (übergeleitet)
Sonstiger Verwaltungsaufwand
abzüglich: Integrations-/Restrukturierungsaufwand
abzüglich: Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen sowie
Bankenabgaben
abzüglich: Erhaltene Gegenleistung aus Geschäftsbeziehung
Sonstiger betrieblicher Aufwand – Wertminderung von Einbauten an Wirtschaftsgütern Dritter
Debit- und Kreditkartenleistungen
Erstattung von Aufwendungen
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (übergeleitet)
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen
abzüglich: Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Nutzungsrechte
abzüglich: Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte – sonstige Operating-Leasingverhältnisse
abzüglich: Wertberichtigungen auf Sachanlagen: Integrations- und Restrukturierungskosten
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
BETRIEBSAUFWENDUNGEN (übergeleitet)
Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen - Sonstige Verpflichtungen
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Forderungen
Modifikationsgewinne (-verluste)
BETRIEBSERGEBNIS NACH KREDITRISIKOAUFWAND
Rückstellungen für Rechts- und Beratungsaufwand
abzüglich: Integrations-/Restrukturierungsaufwand
abzüglich: Abschreibung/Zuschreibung von langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen gem. IFRS 5
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge
Im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen sowie Bankenabgaben
Integrations-/Restrukturierungsaufwand
Ergebnis aus Anteilen an at Equity-bewerteten Unternehmen
abzüglich: Ergebnis aus Anteilen an Joint Ventures und assoziierten Unternehmen
Abschreibung/Zuschreibung von langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen gem. IFRS 5
Gewinne (Verluste) aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Gewinne (Verluste) aus der Veräußerung von Finanzinvestitionen
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten – Wertminderungen/Zuschreibungen auf Schuldverschreibungen
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte – Wertminderungen/Abschreibungen auf Schuldverschreibungen
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Nutzungsrechte
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN – EIGENTÜMER DER BANK AUSTRIA
1) Vorjahreswerte wie publiziert Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 170
D.2 – Inhalt der SegmentberichterstattungBasis der Segmentberichterstattung ist die interne Unternehmensbereichsrechnung, welche die Managementverantwortung innerhalb der Bank Austria Gruppe abbildet. Die Unternehmensbereiche (Divisionen) werden wie selbständige Unternehmen mit eigener Ergebnisverantwortung dargestellt. Das Kriterium für die Abgrenzung der Divisionen ist in erster Linie die Betreuungszuständigkeit für die jeweiligen Kundensegmente.
Um eine Vergleichbarkeit der Daten 2021 mit 2020 sicherzustellen, waren Anpassungen in den Vorjahresperioden erforderlich, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
Die Segmentberichterstattung ist in folgende Divisionen gegliedert:
Privatkundenbank
In der Privatkundenbank sind die Kundensegmente Retail Banking, Premium Banking, Small Business Banking (Freie Berufe und Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz bis 3 Mio €) sowie das Wealth Management inkludiert, wobei das Segment Wealth Management in der Schoellerbank konzentriert ist. Weiters zählen die im Kreditkartengeschäft tätigen Tochtergesellschaften zum Verantwortungsbereich dieser Division.
Unternehmerbank
Die Division „Firmenkunden“ schließt Kunden von mehr als 3 Mio € Jahresumsatz ein, ebenso den Bereich „Immobilienkunden (Real Estate)“, das Kundensegment „Öffentlicher Sektor“ sowie das Leasinggeschäft samt Tochtergesellschaften, die Bank Austria Wohnbaubank sowie die Bank Austria Real Invest Gruppe.
Corporate & Investment Banking (CIB)
Der Unternehmensbereich Corporate & Investment Banking umfasst nach Kundensegmenten betrachtet multinationale und internationale Großkunden mit Bedarf an kapitalmarktbezogenen Dienstleistungen und Investmentbanking-Lösungen. Darüber hinaus werden Financial Institutions wie Banken, Asset Manager, institutionelle Kunden und Versicherungen betreut. Nach Produktbereichen betrachtet bietet CIB diesen Kunden Financing & Advisory (klassisches und strukturiertes Kreditgeschäft sowie Kapitalmarkt-Beratung), Global Transaction Banking (u. a. Zahlungsverkehr, Handelsfinanzierung, Cash Management) und die Dienstleistungen des kundenbezogenen Handels im Bereich Markets & Corporate Treasury Sales. Die Produktspezialisten unterstützen darüber hinaus das kommerzielle Kundengeschäft der übrigen Geschäftsfelder der Bank. Seit Anfang 2020 beinhaltet die CIB Division auch die FactorBank (zuvor in der Unternehmerbank enthalten).
Im Einklang mit der Änderung des Geschäftsmodells auf UniCredit-Gruppenebene werden die bisherigen Vorstandsbereiche „Corporate & Investment Banking“ und „Unternehmerbank“ der Bank Austria zukünftig in der neuen Division „Corporates” zusammengeführt. Die Darstellung dieser zusammengeführten neuen Division Corporates erfolgt erst ab 2022.
Corporate Center
Neben dem laufenden Steuerungs- und Verwaltungsaufwand der Gesamtbank sind im Corporate Center alle sonstigen Beteiligungen inkludiert, die keinem Unternehmensbereich zugeordnet sind. Dem Corporate Center werden darüber hinaus die Refinanzierungskosten der vollkonsolidierten Beteiligungen sowie segmentübergreifende Konsolidierungseffekte und Ergebnisbeiträge zugerechnet.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 171
D.3 – Segmentberichterstattung 1–12 2021 / 1–12 2020COR-PORATE & INVEST-MENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGE-PASST)1)
ANPAS-
SUNGS-
DIFFE-
RENZEN2)
Dividenden und ähnliche Erträge
aus At-equity-Beteiligungen
Saldo sonstige betriebliche
Ergebnis nach Steuern aus nicht
fortgeführten Geschäftsbereichen
Anteile ohne beherrschenden
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
– EIGENTÜMER DER BANK AUSTRIA
Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Aufwand/ Ertrag-Koeffizient
1) In der Segmentberichterstattung wurden die Vergleichswerte für 2020 an den Konsolidierungskreis und die Segmentstruktur des Berichtszeitraums 2021 angepasst.
2) Die Überleitung zu den Buchhaltungswerten wird in der Spalte „Anpassungsdifferenzen“ gezeigt, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
3) Vorjahreswerte wie publiziert
n.v. = nicht verfügbar
n.a. = nicht aussagekräftig
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 172
D.4 – Segmentberichterstattung (Quartale)CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGEPASST)1)
Dividenden und ähnliche Erträge aus
Saldo sonstige betriebliche
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 173
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGEPASST)1)
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 174
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGEPASST)1)
Integrations-/ Restrukturierungsaufwand
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 175
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGEPASST)1)
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
KONZERNERGEBNIS NACH STEUERN
– EIGENTÜMER DER BANK AUSTRIA
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
Konzernabschluss nach IFRSD – Segmentberichterstattung
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 176
CORPORATE & INVESTMENT BANKING (CIB)
BANK AUSTRIA
GRUPPE
(ANGEPASST)1)
Risikogewichtete Aktiva (RWA)
Kundenforderungen (Periodenende)
Aufwand/ Ertrag-Koeffizient
(Cost /Income-Ratio) in %
1) Die Quartalszahlen basieren auf den angepassten Werten, die im Wesentlichen auf eine Umgliederung der Debit- und Kreditkartenleistungen der card complete zurückzuführen sind.
n.a.= nicht aussagekräftig
n.v. = nicht verfügbar
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 177
E – RisikoberichtE.1 – Management des Gesamtbankrisikos178 E.3 – Liquiditätsrisiken219 E.5 – Derivatives Geschäftsvolumen229 E.7 – Counterparty-Risiken243 E.8 – Länderrisiko und souveränes Risiko245 E.9 – Operationale Risiken249 E.10 – Reputationsrisiken250 E.11 – Geschäftsrisiken251 E.12 – Beteiligungs- und Immobilienrisiken251 E.14 – Nachhaltigkeitsrisiken255 E.15 – Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG256 E.16 – Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess256 Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 178
E.1 – Management des Gesamtbankrisikos Organisation des Risikomanagements
Die UniCredit Bank Austria AG identifiziert, misst, überwacht und steuert alle Risiken der Bank Austria. In Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeitet sie aufgrund der bestehenden Gruppenstruktur mit den Risikoüberwachungs- und -steuerungseinheiten der UniCredit Gruppe eng zusammen. Die Bank Austria unterstützt dabei die laufenden Projekte der UniCredit Gruppe, insbesondere die weitere Harmonisierung gruppenweiter Verfahren und Prozesse im Risikocontrolling. Auch die laufende Risikoüberwachung und -steuerung erfolgt im Sinne einer gesamthaften Steuerung des Konzerns in enger Kooperation. Das Risikomanagement stellt darüber hinaus eine von fünf fundamentalen UniCredit-Säulen dar, welche auch für die jährlichen Zielvereinbarungen und Personalbeurteilungen relevant ist und auf diesem Wege kontinuierlich zur Weiterentwicklung einer gruppenweiten Risikokultur beiträgt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden über die Risikopolitik und genehmigen die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken. Die Verfahren zur Überwachung der Risiken folgen Gruppenstandards. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Vorstand durch spezifische Komitees, unabhängige Risikomanagementeinheiten sowie Einheiten anderer Divisionen unterstützt. Die zentral organisierten Risikomanagementaktivitäten der Bank Austria sind in einer Vorstandsdivision beim Chief Risk Officer (CRO) zusammengefasst und somit von den anderen Divisionen bis zur Vorstandsebene unabhängig. Kreditentscheidungen, welche die Kompetenzgrenzen der jeweiligen Business-Bereiche übersteigen, sowie die Betreuung von Sanierungsfällen, werden von den beiden operativen Kreditrisikoressorts („Credit Operations Corporate/CIB“ sowie „Credit Operations Retail“) verantwortet. Ergänzt werden diese Einheiten in der Risikosteuerung durch die Ressorts „Strategic Risk Management & Control“ und „Market & Liquidity Risk“. Um die Unabhängigkeit der Bereiche Operational & Reputational Risk und Internal Validation zu gewährleisten, berichten diese ebenfalls direkt an den CRO. Das Ressort „Finance“, das dem Chief Financial Officer (CFO) berichtet, verantwortet unter anderem die Themen risikoadäquater Kreditpreise, Kapitalplanung, eigene Verbriefungen sowie Funding (im Rahmen des Planungsprozesses sowie aus dem Titel Contingency Funding).
Das Interne Kontrollsystem der Bank (ICS) ist auf mehreren Ebenen wirksam, (1) in den jeweiligen Geschäftsbereichen, (2) auf Ebene Risk & Compliance und (3) auf Ebene der Internen Revision. Die Interne Revision prüft laufend die Adäquanz der Risikoprozesse und deren Einhaltung. Die Ergebnisse bzw. Empfehlungen werden auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Ein breites Regelwerk von Gruppenstandards bis hin zu operativen Anweisungen regelt Prozesse auf verschiedenen Ebenen. Die wichtigsten Regelwerke werden direkt vom Vorstand abgenommen, in einem eigenen System verwaltet, ausgerollt und hinsichtlich Implementierungsgrad überwacht.
Divisionsübergreifende Steuerung / Steuerungs- und Berichtswesen
Bei den Überwachungs- und Steuerungsprozessen im Risikomanagement unterscheidet die Bank Austria im Wesentlichen zwischen Kreditrisiken (Ausfall- u. Migrationsrisiko), Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Marktrisiken (Zins-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienrisiko), strukturellem Fremdwährungsrisiko, Risiken mit besonderem Bezug zu Derivaten (Counterparty-Risiken, CVA-Risiko), operationalen (einschließlich rechtlicher) Risiken, Reputationsrisiken, Geschäftsrisiken, Nachhaltigkeitsrisiken, Pensionsrisiken, Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken. Für die Berücksichtigung der ESG-Risiken im Rahmen der Steuerung der Financial Risks partizipiert die Bank Austria an einem UniCredit gruppenweiten Projekt. Zusätzlich haben alle im Kreditrisiko getroffenen Risikomanagement Aktivitäten einen direkten Einfluss auf die Berücksichtigung von
ESG-Risiken im Financial Risk über die Kontrahenten- und Issuer-Limits.
Ein wesentliches Element der Risikosteuerung durch den Vorstand ist die jährliche Festlegung des Risikoappetits der Bank Austria, der auch im Aufsichtsrat bestätigt wird und in Koordination mit der UniCredit Gruppe erfolgt. Der Risikoappetit fasst die wesentlichen Grundsätze der Risikoorientierung der Bank sowohl qualitativ als auch durch ein Paket quantitativer Schlüsselkennzahlen zusammen. Er definiert Risikoarten und die Höhe der Risiken, die die Bank Austria bei der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und ihres Geschäftsplans sowie im Hinblick auf die Rolle der Bank Austria im UniCredit-Konzern einzugehen bereit ist. Dabei werden externe und interne Interessen (insbesondere Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden) berücksichtigt. Zum Beispiel ist das Markets- und Investmentbanking-Geschäft außerhalb der Bank Austria in der UniCredit Bank in München konzentriert, was sich in einer entsprechenden Betonung des Bank Austria Geschäftsschwerpunktes als Kommerzbank und in entsprechend niedrig dimensionierten Handelsbuchlimiten widerspiegelt. Wichtigste Dimensionen des Risikoappetits sind Geschäftsstrategie, Kapital- und Liquiditätsadäquanz. Das definierte Bündel von Schlüsselindikatoren beinhaltet Kennzahlen der Säulen 1 und 2 und Sanierungsindikatoren. Der Risikoappetit wird in den Budgetierungsprozess miteinbezogen, um die Zielsetzungen bei der Festlegung und Auswahl des gewünschten Risiko-/Ertrag-Profils zu steuern. Für die Kennzahlen gibt es ein System von Ziel-, Schwellen- und Limitwerten, welche laufende Überwachung, rechtzeitige Eskalation sowie die Verknüpfung zum Sanierungsplan gewährleisten. Ergänzend zum Risikoappetit beschließen Vorstand und Aufsichtsrat einmal pro Jahr die Risikostrategie der Bank Austria, die den Risikoappetit weiter operationalisiert und durch zusätzliche Limite und Zielwerte ergänzt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 179
Die laufende Risikoüberwachung auf Top-Managementebene erfolgt durch den sogenannten Gesamtrisikobericht. Der Gesamtrisikobericht, der regelmäßig auch dem Aufsichtsrat vorgelegt wird, umfasst die Darstellung des Risikoappetits, der Risikotragfähigkeit (Risk Taking Capacity, RTC), des Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und operationalen Risikos sowie die Ergebnisse der Stresstests. Auf Senior-Management-Ebene sind für die Steuerung der wichtigsten Risiken spezialisierte Risikokomitees eingerichtet:• Die operationalen und Reputationsrisiken werden im quartalsweise stattfindenden Non-Financial Risk Committee (NFRC) gesteuert
• Die Beurteilung von Adressrisiken wird im Kreditkomitee vorgenommen.
• Das 2021 neu geschaffene monatlich tagende Financial- and Credit Risks Committee (FCRC) bündelt Liquiditäts-, Markt-, Derivativ- und nicht-operative Kredirisikothemen. Im Hinblick auf Liquidität werden sowohl operative Aspekte der Liquiditätssteuerung inklusive laufender Marktbeobachtung diskutiert als auch die Einhaltung der Liquidity Policy sichergestellt. Marktrisikothemen umfassen die kurzfristige Geschäftssteuerung im Hinblick auf die Darstellung und Diskussion der Risiko-/Ertragssituation des Bereichs Markets & Corporate Treasury Sales, darüber hinaus werden auch Entscheidungen zu Limitanpassungen, Produktgenehmigungen, Positionierungen, den Replikationsportfolien sowie im Zusammenhang mit dem Derivatgeschäft getroffen. Letztere behandeln sowohl die klassischen Kreditrisiko- und Counterparty-Risikoaspekte wie auch die Reputationsrisikoaspekte im Geschäft mit Kunden. Das FCRC diskutiert darüber hinaus ressortübergreifende Steuerungsfragen zwischen Vertrieb und Gesamtbanksteuerung, es stellt die jeweiligen Risken aus Sicht des ökonomischen Kapitals dar (Säule 2), und bespricht alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Risikomodellen, insbesondere den IRB, IFRS9 und Kreditportfoliomodellen.
Über die Beschlüsse und Ergebnisse dieser Gremien wird unmittelbar an den Gesamtvorstand der Bank berichtet.
Risikotragfähigkeitsrechnung (ICAAP/ ILAAP)
Über die Sicherstellung der regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Säule 1 hinaus steuert die Bank Austria Kapital- und Liquiditätsadäquanz auch über die entsprechenden Säule-2-Ansätze: Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP); Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Im Rahmen des gruppenweiten ILAAP überprüft die Bank in enger Abstimmung mit der UniCredit Gruppe die Angemessenheit des Liquiditätsrisiko-Managementprozesses, der verschiedene Bausteine zur Sicherstellung ausreichender Liquidität beinhaltet, wie insbesondere Limitierung der kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Liquiditätsposition, Stresstesting, Funding-Plan sowie regulatorische Kennzahlen. Die Risikomessung erfolgt nach gruppeninternen und regulatorischen Vorgaben. Bezüglich ICAAP wendet die Bank Austria den UniCredit Gruppenansatz zum Internen Kapital auf konsolidierter Ebene (inklusive Töchter) an. Dieser besteht im Wesentlichen aus folgenden Phasen:
• Perimeterdefinition und Risikoidentifikation
• Risikomessung
• Definition des Risikoappetits und Kapitalallokation
• laufende Überwachung und Berichterstattung
Der Prozess gewährleistet, dass der Perimeter der Bank Austria einschließlich aller relevanten Konzerneinheiten und Risikoarten vollständig abgedeckt wird, und dass Risiko und Kapitaldeckungsmassen konsistent einfließen. Für die Messung der Risikoarten werden jeweils gruppenintern entwickelte Verfahren angewendet, welche auch Konzentrationsrisiken berücksichtigen. Im Konzept der Risk Taking Capacity (RTC) werden Kapitaldeckungsmassen (Available Financial Resources – AFR) dem aggregierten Internen Kapital (IC) gegenübergestellt (RTC = AFR/IC). Die Berechnung und Berichterstattung erfolgen quartalsweise in einem Going-Concern-Ansatz. Bei diesem Ansatz geht man vom Fortbestand der Bank aus, das bedeutet, dass alle aufsichtsrechtlichen Erfordernisse entsprechend zu gewährleisten und auch die jeweils anzuwendenden Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften maßgeblich sind, Betrachtungszeitraum ist ein Jahr für alle Risikokategorien. Die unerwarteten Verluste werden dabei mit einer Aussagesicherheit von 99,9% (Konfidenzintervall) für alle Risikoarten ermittelt. Eine jährliche Risikoinventur stellt sicher, dass alle materiell relevanten Risikoarten berücksichtigt werden.
In der Bank Austria wird das Interne Kapital (für Einzelrisikoarten auch als ökonomisches Kapital bezeichnet) für folgende angeführte Risikoarten berechnet:
• Kreditrisiko (Ausfall- und Migrationsrisiko) inkl. eines möglichen Exposure aus dem Counterparty-Risiko
• Marktrisiko inkl. CVA für Handels- und Bankbuch (Zins-, Credit Spread-, Währungs- und Aktienrisiko)
• Strukturelles Fremdwährungsrisiko
• Pensionsrisiko
• Geschäftsrisiko
• Immobilienrisiko
• Operationales Risiko (inkl. Rechtsrisiken)
• Reputationsrisiko
• Beteiligungsrisiko (für jene Beteiligungen, die nicht auf Basis ihrer jeweiligen Einzelrisikokategorien abgedeckt werden, insbesondere Minderheitsbeteiligungen)
• Modellrisiko (als prozentuelle Aufschläge auf die oben angeführten Risikoarten)
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 180
Die dominante Risikoart für die Bank Austria ist das klassische Kreditrisiko, die übrigen Risikoarten sind im Vergleich dazu von deutlich geringerer Bedeutung. Sowohl der ICAAP als auch der ILAAP der Bank Austria unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.Konzentrationsrisiken
Die für das Interne Kapital eingesetzten VaR-Modelle berücksichtigen jeweils Konzentrationsrisiken: beispielsweise jene von Kunden/Kundengruppen und Länder-/Sektorkonzentrationen im Kreditportfoliomodell oder Risikofaktorkonzentrationen im Markt- und Counterpartyrisiko-Modell. Auf Holding-Ebene ist das ökonomische Kreditrisikokapital Ausgangspunkt bei der Allokation der Limite hinsichtlich Einzel und Sektorpositionen (Bulk-Risk & Industry Limits). Die Bank Austria folgt dieser Gruppenstrategie und den damit verbundenen Limiten für Industriesektoren und Großkredite bei der Kreditvergabe. Die Überwachung bzw. Berichterstattung der größten Kreditnehmer (Einzelkunden bzw. Firmengruppen) und die Verteilung auf Industriesektoren erfolgt quartalsweise im Gesamtrisikobericht. Auf Bank Austria-Ebene spielt das ökonomische Kapital auch eine Rolle bei der Genehmigung großer Transaktionen. Als Teil des quartalweisen ICAAP-Berichtes zeigt der Credit Risk Economic Capital Detail Report Kreditpositionen mit hohem internen Kapitalanteil und stellt die Kapitalallokation nach verschiedenen Segmentierungen dar (Divisionen, Asset-Klassen, Töchterbanken, wesentliche Subportfolien etc.). Granulare Sensitivitätslimite und -berichte ergänzen im Marktrisikobereich VaR-Limite auf Portfolioebene. Ebenso werden Stresstest-Limite im Marktrisiko eingesetzt. Counterparty-Limite und Counterparty-Risiko-Simulationen inklusive Stressbetrachtungen erfolgen für den Derivat- und Repo-Bereich. Sovereign- und Länderlimite bestimmen die maximal möglichen Beträge hinsichtlich Cross-Border-Geschäften (siehe auch Abschnitt E.8 „Länderrisiko und souveränes Risiko“).
Das Makrorisiko ist auf Österreich und wenige andere europäische Länder konzentriert, und spiegelt auch regionale Schwerpunktsetzungen innerhalb der UniCredit Gruppe wider. Betrachtet man die Branchenverteilung des Kreditvolumens, so sind abgesehen vom Privatkundengeschäft, unverändert gegenüber dem Vorjahr, die größten Kreditvolumina den Bereichen der gewerblichen Immobilien und der Öffentlichen Hand zuzuordnen.
Limitsystem
Die regelmäßige Überwachung von Schlüsselkennzahlen mit entsprechenden Limiten und Frühwarnschwellen sowie ein detailliertes Netz an operativen Limiten gewährleistet, dass die Bank sich innerhalb der beschlossenen Risikoparameter bewegt und bei ungünstigen Entwicklungen das Management rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die oberste Stufe bildet dabei der Risikoappetit, der rund 30 Schlüsselindikatoren auf Bank Austria-Gruppenebene (teilweise auch auf Bank-Austria AG-Ebene) überwacht. Zu den wichtigsten zählen Liquiditäts- und Fundingkennzahlen (kurzfristig, strukturell und stressbezogen), Kapital- und Leverage-Kennzahlen, Risiko/Ertrags-Kennzahlen sowie Kennzahlen mit Fokus auf spezifische Risikoarten. Schwellen-/ Limitverletzungen des Risikoappetits folgen der vorgesehenen Eskalationshierarchie (Staffelung bis hin zu Aufsichtsratskompetenz). Die komplette Übersicht aller Kennzahlen („Risk-Appetite-Dashboard“) wird quartalsweise im FCRC sowie als Teil des Gesamtrisikoberichtes an die Management- und Aufsichtsorgane berichtet.
Einige der Kennzahlen des Dashboards werden quartalsweise überwacht, andere monatlich. Hinzu kommt die regelmäßige Darstellung zahlreicher Kennzahlen oder Sensitivitäten außerhalb des Dashboards, welche eine Steuerung auf granularer Ebene ermöglichen. Beispielsweise wird monatlich die Entwicklung der Markt- und Liquiditätsrisikopositionen einschließlich der Einhaltung der jeweiligen Sensitivitäts-Limite im FCRC diskutiert. Entsprechend dem Detaillierungsgrad der verwendeten Dimensionen (z. B. Laufzeitbänder, Währungen) ist auch hier die Eskalationshierarchie entsprechend abgestuft. Ein großer Teil der Markt- und Liquiditätslimite beruht auf täglichen Berichten. Die Behandlung und etwaige Eskalation von diesbezüglichen Limitüberschreitungen erfolgt daher sehr zeitnah und lange bevor das komplette Dashboard im Rahmen der Quartalsberichtserstattung Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert wird. Andere Kennzahlen werden nicht auf täglicher Basis ermittelt und folgen bezüglich Eskalationsprozess der jeweiligen Berichtsfrequenz. Eine der zentralen Planungsgrößen auf Kreditrisikoseite stellt der Erwartete Verlust (EL) je Subportfolioebene für Bestands- und Neugeschäft dar. Die diesbezügliche Entwicklung wird während des Jahres im Detail gegenüber den definierten Ziel- und Schwellenwerten überwacht, die Veränderungen der dazu beitragenden Parameter werden analysiert und im Hinblick auf potenziellen Handlungsbedarf mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und im FCRC diskutiert. Einzelkreditentscheidungen folgen dem dafür vorgesehenen Kreditentscheidungsprozess, der entsprechend kompetenzgestaffelt die operativen Kreditrisikoressorts, das Bank Austria Kreditkomitee bzw. entsprechende Holdingkomitees vorsieht (siehe auch Abschnitt E.2 „Kreditrisken“).
Stresstests
Stresstests stellen in der Bank Austria einen fixen Bestand der Risikoanalyse und Planung dar. Dabei werden sowohl Gesamtbankstresstests als auch Einzelstresstests durchgeführt. Erstere decken wichtige Risikokategorien gleichzeitig ab, Detailergebnisse werden dabei vor dem Hintergrund eines kohärenten Szenarios aggregiert und gesamthaft dargestellt. Zu den regelmäßig durchgeführten Gesamtbankstresstests zählen die nach normativer und ökonomischer Perspektive erstellten Kapital-Stresstests (Säule 1 und 2) sowie Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes. Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes integrieren Kapital- und Liquiditätsaspekte und stellen den Stressverlauf in den zeitlichen Kontext möglicher Managementreaktionen. Reverse Stresstests versuchen zu erörtern, unter welchen Umständen ein Scheitern der Bank möglich wäre. Die wichtigsten regelmäßigen Einzelstresstests fallen in die Bereiche Kreditrisiko, Marktrisiko, Counterparty-Risiko oder Liquiditätsrisiko.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 181
Die wichtigsten Einzel- und Gesamtbankstresstests werden im FCRC, aber auch als Teil des Gesamtrisikoreports, den Management-Organen präsentiert. Stresstests werden in der jeweils vorgesehen Frequenz durchgeführt (Kapital-Stresstests zumindest halbjährlich, Einzelstresstests meist quartalsweise) und bilden auch einen fixen Bestandteil im Rahmen der jährlichen Budgetierung und Planung des Risikoappetits. Anlässe können auch aktuelle Fragestellungen sein bzw. Anregungen der Revision oder Aufsicht aufgreifen. Szenarios werden zentral und auch lokal über einen Mehrjahreshorizont definiert. Für Säule 2-ICAAP-Stresstests gibt der sogenannte Holding Stresstest Council halbjährlich ein Mindestset an Szenarien vor, die auch lokal berechnet und berichtet werden müssen. Lokale Szenarien werden nach Bedarf ergänzend definiert. Für bestimmte Stresstests sind Schwellenwerte vordefiniert, ab denen sich das Management mit Aktions- oder Contingency-Plänen befassen muss.
Das Stresstesting unterliegt einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
Unter Kreditrisiko wird jener drohende Verlust verstanden, der aus der Nichteinhaltung der im Rahmen der Kreditvergabe vertraglich vereinbarten Bedingungen seitens des Kreditnehmers entsteht. Das Kreditrisiko ist die bedeutendste Risikokategorie der Bank, der seitens des Managements deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Das Kreditrisiko der Bank Austria wird vom auf den regionalen österreichischen Markt ausgerichteten klassischen Kommerzkundengeschäft und dem ebenfalls bedeutenden Privatkundenbereich bestimmt. Von den Forderungen an Kunden in Höhe von 68,5 Mrd € (vor Abzug von Wertberichtigungen, Vorjahr: 62,3 Mrd €) entfallen rund zwei Drittel auf die Segmente Firmenkunden und Corporate & Investment Banking. Das restliche Drittel ist den Forderungen an Privatkunden zuzurechnen. Innerhalb dieses Privatkundensegmentes ist aus Risikosicht der seit Jahren kontinuierlich rückläufige, derzeit etwa 18% ige Anteil an CHF-Krediten als Risikoträger zu erwähnen (Vorjahr: 22%).
Allgemeiner Hinweis zu den nachfolgenden Darstellungen: Die in diesem Kapitel gezeigten Tabellen mit der Bezeichnung „Bankengruppe“ im Tabellentitel entsprechen den Konsolidierungsvorgaben gemäß Circular 262 der Bank of Italy und können sich von den übrigen Darstellungen unterscheiden. „Bankengruppe“ Konsolidierungskreis entspricht dem CRR-Konsolidierungskreis.
Methoden und Instrumente im Kreditrisiko
Im Zuge des Kreditgenehmigungsprozesses wird der detaillierten Risikobeurteilung jedes Kreditengagements, insbesondere der Bonitätseinstufung des Kunden, entscheidende Bedeutung beigemessen. Die Grundlage jeder Kreditentscheidung bildet eine fundierte Analyse des Kreditengagements. Nach dem Erstkreditantrag werden unsere Kreditengagements mindestens einmal jährlich überwacht. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers werden die Überwachungsintervalle verkürzt.
Unsere bankinterne Bonitätsprüfung basiert auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren. Für die Schätzung des (12-Monats-) Verlustes werden dabei die Parameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default/PD; Verlustquote/Loss Given Default/LGD und die erwartete Höhe des Kredites bei Ausfall/Exposure At Default/EAD) für die zu beurteilenden Kunden-/Geschäftssegmente auf Basis eigens dafür entwickelter Modelle errechnet. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den verschiedenen Forderungsklassen gem. Artikel 147 CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute. Die jeweiligen Verfahren können dabei länder- bzw. regionsspezifisch (z. B. Firmenkunden, Privat- und Geschäftskunden) oder gruppenweit (z. B. Souveräne, Banken, multinationale Firmenkunden) angewendet werden. Zum aktuellen Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der Bank Austria siehe das folgende Kapitel.
Für die Schätzung der erwarteten Verluste unter IFRS 9-Vorgaben (Expected Credit Loss ECL) werden die oben angeführten Parameter in entsprechend adaptierter Form verwendet (Details dazu siehe A.5.3.3 – Wertminderungen bei Finanzinstrumenten, Unterpunkt Parameter und Risikodefinition).
Bei der Einzelbewertung eines Kreditengagements werden Daten aus den Jahresabschlüssen der bilanzierenden Kunden und qualitative Unternehmensfaktoren berücksichtigt sowie das bankintern beobachtete Kundenverhalten herangezogen. Mit dem automatisierten Bonitätsermittlungsinstrument des Retailscoring wird die große Anzahl von Kreditengagements bei Privat-, Geschäftskunden, Freiberuflern sowie kleinen Non-Profit-Organisationen beurteilt, überwacht und gestioniert. Das Retailscoring besteht aus einem Antragsscoring, das auf bewährten und anerkannten mathematisch-statistischen Methoden beruht und einem Verhaltensscoring, das u. a. Kontoeingänge und Zahlungsverhalten der Kunden berücksichtigt und zu einem monatlich aktualisierten Kundenscoring führt. Damit steht uns ein Instrument für die Kreditentscheidung und Risikofrüherkennung zur Verfügung, mit dessen Hilfe Prozesskosteneinsparungen durch die automatisierte Datenverarbeitung sowohl in der Kreditüberwachung als auch in einem beschleunigten Vorgehen bei der Kreditentscheidung erreicht werden. Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 182
Die Rating-/Scoringmodelle bilden eine wesentliche Grundlage für eine effiziente Risikosteuerung der Bank Austria und sind in sämtliche Entscheidungsprozesse des Risikomanagements eingebettet. Sie haben ebenfalls zentrale Bedeutung für die Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva. Der Konsistenz von aufsichtsrechtlicher Darstellung und den Erfordernissen der internen Steuerung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Durch risikoadäquates Pricing und proaktives Risikomanagement werden die Diversifikation sowie die Risiko-/Ertrags-Relation des Portfolios laufend verbessert.Alle bankinternen Rating- und Scoringverfahren unterliegen einem laufenden Monitoring. Es erfolgt eine regelmäßige Validierung der IRB-Modelle, bei der das jeweilige Rating-/Scoringmodell daraufhin geprüft wird, ob es die zu messenden Risiken korrekt abbildet. Der Schwerpunkt der IRB-Validierung 2021 lag auf der Validierung der Modelländerungen und der Implementierungen für die PD und LGD Modelle, der laufenden Validierung der IRB Modelle hinsichtlich Modell, Data, IT und Prozess sowie dem quartalsweisen Model Monitoring. Seit dem Go-Live der neuen PD Modelle mit Juli 2021 wird für einen Übergangszeitraum ein vereinfachtes Model Monitoring auf Basis der aktuellsten Validierungsberichte des jeweiligen Modells durchgeführt. Dies ist erforderlich, da für die Wiedereinführung des Model Monitoring in der bisherigen Form die neuen Modelle mit einer Ausfallshistorie von einem Jahr in Produktion sein müssen. Deshalb wird bis zum Juli 2022 mit dieser Übergangslösung gearbeitet. Sämtliche Modellannahmen basieren auf langjährigen statistischen Durchschnittswerten historischer Ausfälle und Verluste unter Berücksichtigung aktueller risikorelevanter Informationen. Den bankaufsichtlich vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Kreditrisikostresstestberechnungen, als wesentliches Instrument zur Abschätzung zukünftiger Risiken unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Als Expertengremium im Sinne des Artikel 189 CRR ist das FCRC definiert, das alle materiellen Aspekte im Zusammenhang mit Kreditrisikomodellen (deren Entwicklung, Anpassung, Überwachung und Validierung der Modellgüte) behandelt. Als Kreditrisikocontrolling-Einheit im Sinne des Artikel 190 CRR fungiert das Strategic Risk Management & Control Ressort mit den jeweiligen Methoden- und Controllingabteilungen sowie mit der unabhängigen Validierungsabteilung.
Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes
(IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der Bank Austria
Die UniCredit Bank Austria AG wendet den auf internen Ratings basierenden Ansatz mit eigenen Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der Umrechnungsfaktoren für den Großteil ihres Kreditportfolios an (Advanced IRB-Ansatz). Die Verfeinerung und Weiterentwicklung lokaler und gruppenweiter Modelle und in geringerem Umfang die Einführung weiterer gruppenweiter Modelle erfolgen laufend bzw. entsprechend einer mehrjährigen Planung (Model Road Map). Den neuen Richtlinien der EBA folgend, wurden 2019 bereits materielle Modelländerungsanträge für alle lokalen PD-Modelle sowie für die neue Ausfallsdefinition eingereicht, die entsprechenden materiellen Vor-Ort-Prüfungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurden mittlerweile abgeschlossen, die entsprechenden Bewilligungen wurden erteilt, die neuen Modelle einschließlich der neuen Ausfallsdefinition (Kalibrierungsänderungen) wurden 2021 eingesetzt. Der Antrag für das lokale LGD-Modell wurde 2021 durch die EZB ebenfalls einer materiellen vor Ort-Prüfung unterzogen. Die UniCredit Bank Austria AG plant den Umstieg auf das neue Modell 2022 unter Berücksichtigung der Auflagen der finalen aufsichtlichen Modellgenehmigung (diese liegt per Jahresende 2021 noch nicht vor) erfolgen. Die Überarbeitung und Einreichung des lokalen EAD-Modells sind für 2022 geplant. Im Hinblick auf die gruppenweiten Modelle wurden Mitte 2021 die seitens der EZB genehmigten materiellen Modelländerungen der Modelle für multinationale Unternehmen und Souveräne sowie das gruppenweite EAD Modell eingesetzt. Auch das rekalibrierte Modell für Globale Projektfinanzierungen und das adaptierte Banken Ratingmodell wurden 2021 implementiert.
Da es sich bei der Umsetzung des Advanced IRB-Ansatzes um ein konzernweites Programm handelt, hat die UniCredit Gruppe die führende Rolle in Bezug auf die Gesamtplanung, auf gruppenweite Themen und Entscheidungen, und spezifisch für die Entwicklung von gruppenweiten Modellen, wie beispielsweise für Länder, Banken und multinationale Unternehmen. Die Modellierung der lokalen IRB-Modelle erfolgt lokal nach gruppenweiten Vorgaben.
Ein wichtiges Instrument für eine zielorientierte konzerneinheitliche Implementierung, die einerseits die Erfüllung der teilweise unterschiedlichen lokalen gesetzlichen Anforderungen und andererseits die Wahrung von Gruppeninteressen gewährleisten soll, sind dabei Gruppenstandards, die von der UniCredit Gruppe in Zusammenarbeit mit den wichtigsten IRB-Legal Entities erarbeitet und beschlossen wurden, jedoch auch weiterhin sukzessive erweitert bzw. ergänzt werden. Die Gruppenstandards sind in den Geschäftsbereichen sowohl aus prozessualer als auch aus organisatorischer Sicht integriert, wobei auch lokale Besonderheiten und gesetzliche Vorgaben bei der Sicherstellung der Basel Compliance berücksichtigt werden.
Sämtliche Inlandstöchter der UniCredit Bank Austria AG wenden den Standardansatz an, wobei aus heutiger Sicht aus Materialitätsgründen nicht geplant ist, auf einen der IRB-Ansätze umzusteigen.
Bezogen auf die Änderungen im Hinblick auf die neue Ausfallsdefinition der EBA, die seit Jänner 2021 gelten (EBA/GL/2016/07) können folgende Aspekte hervorgehoben werden. Großteils entsprach die bisherige Praxis der Bank bereits den neuen Regeln der EBA. Jener Bereich, der angepasst werden musste, betrifft die Änderungen in der „Past Due“ Berechnungslogik. Diese wurde an die neuen Schwellenwerte angepasst. Relativ ist dies nun 1% (vormals 2,5%), absolut lag die alte Geringfügigkeitsschwelle bei jeweils 250 €, die neuen Werte liegen bei 100 € für den Retail-Bereich und 500 € für den Firmenkundenbereich. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, unterschiedliche Kreditlinien desselben Kunden gegeneinander aufzurechnen, abgeschafft. Die aus dieser Änderung resultierenden Auswirkungen wurden durch eine rückwirkende Simulation der
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 183
„Past Due“ Berechnung (2013-2018) und im Anschluss durch einen Parallellauf der alten und neuen Berechnungslogik ermittelt. Bei der Schattenrechnung, die bereits die offizielle Umstellung vorweggenommen hat, wurden zusätzliche Ausfälle identifiziert und in der weiteren Folge für die Rekalibrierung der Kreditrisikomodelle verwendet. Die neue Ausfallsdefinition wurde mit Jänner 2021 auch für regulatorische Meldezwecke implementiert, nachdem sie Ende 2020 bereits für IFRS9 antizipiert worden war.Klassifizierung der Kreditqualität
Generell werden die Kredite in „Performing“ (nicht notleidende) Kredite und „Non-Performing“ (notleidende) Kredite eingeteilt. Die „Performing“ Kredite unterteilen sich gemäß IFRS 9 weiter in Kredite mit Wertberichtigung auf Basis des 1-Jahres-Expected Loss (Stufe 1) und Kredite mit Wertberichtigung auf Basis Lifetime-Expected Loss (Stufe 2). Die Non-Performing Kredite bilden die Stufe 3 (siehe dazu auch Punkt „Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen“)
Entsprechend der UniCredit-Gruppenvorgabe werden die „Non-Performing“ Kredite in folgende Kategorien unterteilt:
• „Bad Loans“ (Kredite in Verwertung): Als uneinbringlich eingestufte Kreditengagements gegenüber insolventen Schuldnern, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist. Kreditnehmern in dieser Klasse wird ein Verwertungsszenario unterstellt. Die Einschätzung der Wertminderung erfolgt auf analytischer Basis bzw. bei einem Exposure kleiner als 2 Mio € auf Basis statistischer Methoden, Details siehe unter „A.5.3.3 Bemessung der erwarteten Kreditverluste“.
• „Unlikely to pay“ (Rückzahlung in voller Höhe unwahrscheinlich): Risikovolumina, die die Voraussetzungen für die Einstufung als „Bad Loans“ nicht erfüllen, bei denen aber wahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (Kapital und / oder Zinsen) aus dem Kredit ohne Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten nicht zur Gänze erfüllen wird, unabhängig von etwaig vorhandenen Verzugstagen. Bei Einstufung in die Kategorie „Unlikely to pay“ liegen nicht unbedingt konkrete Kriterien eines Ausfalls (Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung) vor; vielmehr bestehen dabei Anzeichen für einen möglichen Ausfall eines Kreditnehmers. Die Beurteilung der Wertminderung erfolgt auf analytischer Basis bzw. bei einem Exposure kleiner als 2 Mio € auf Basis statistischer Methoden. Details siehe unter „A.5.3.3 Bemessung der erwarteten Kreditverluste“.
• „Past due“ (überfällige Kredite): Bilanzwirksame Risikovolumina, die nicht die Kriterien zur Einstufung in die Kategorien „Bad Loans“ oder „Unlikely to pay“ erfüllen, bei denen aber Beträge über 90 Tage überfällig sind oder Limitüberschreitungen über 90 Tage vorliegen. Solche Beträge werden auf Ebene des Einzelschuldners unter Berücksichtigung der detaillierten Regeln der diesbezüglichen EBA-Guideline (EBA/GL/2016/07) bestimmt.
Erlischt das Kriterium für eine Zuordnung in eine Non-Performing Kategorie durch wirtschaftliche Genesung des Kunden, wird dieser nach einer Wohlverhaltensperiode von mindestens 90 Tagen als Performing klassifiziert (bei Distressed Restructuring beträgt die Wohlverhaltensperiode 12 Monate). Kreditengagements mit Retailscoring wird nach dieser Periode bis zur Ermittlung eines Verhaltensscorings das Rating 7 – zugewiesen. Alle anderen Kreditengagements werden bis zu einem neuen Rating automatisch auf ungerated gesetzt.
Wertminderungen bei Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell der Bank Austria wird im Teil A.5.3.3. des Geschäftsberichtes beschrieben. Das Dreistufenkonzept mit dem der jeweiligen Stufe zugeordneten Wertberichtigungsansatz werden dort ebenso dargestellt wie das in der Bank angewendete Abschreibungsmodell.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 184
E.2.1 Gliederung der finanziellen Vermögenswerte nach Portfolio und Kreditqualität (Buchwert)
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
4. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
E.2.2 Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte nach Portfolio und Kreditqualität (Brutto- und Nettowerte)
NON-PERFORMING VERMÖGENSWERTE
PERFORMING VERMÖGENSWERTE
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREIBUNGEN
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte finanzielle Vermögenswerte
4. Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
5. Zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 185
E.2.3 Bankengruppe - Gliederung der überfälligen finanziellen Vermögenswerte (Buchwert)
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 186
E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2021
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 2
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungs-bedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 187
fortgesetzt: E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2021
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 3
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 188
fortgesetzt: E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2021
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
SUMME RÜCKSTELLUNGEN FÜR KREDITZUSAGEN UND GEGEBENE FINANZGARANTIEN
KREDITZUSAGEN UND GEGEBENE FINANZGARANTIEN MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 189
E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2020
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 1
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 2
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 190
fortgesetzt: E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2020
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE STUFE 3
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
TÄGLICH FÄLLIGE FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE UND ZENTRALBANKEN
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE ZU FORT-GEFÜHRTEN ANSCHAF-FUNGSKOSTEN
ERFOLGS-NEUTRAL ZUM BEIZULEGEN-DEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENS-WERTE
FINANZ-INSTRUMENTE, DIE ALS ZUR VERÄUS-SERUNG GEHALTEN KLASSIFI-ZIERT WERDEN
HIEVON: INDIVIDUELL ERMITTELT
HIEVON: PAUSCHAL ERMITTELT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 191
fortgesetzt: E.2.4 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Veränderungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen 2020
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN
SUMME RÜCKSTELLUNGEN FÜR KREDITZUSAGEN UND
GEGEBENE FINANZGARANTIEN
KREDIT-
ZUSAGEN UND GEGEBENE FINANZ-
GARANTIEN MIT BEREITS IM ZUGANG BEEINTRÄCHTIGTER BONITÄT
Anfangsbestand (Bruttobetrag)
Volumsveränderungen erworbener oder originärer Vermögenswerte
Auflösungen (nicht abschreibungsbedingte)
Nettowert aus Dotierung und Auflösung von Wertberichtigungen
Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
Methodisch bedingte Änderungen
Endbestand (Bruttobetrag)
Nachträgliche Eingänge zu abgeschriebenen Vermögenswerten
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 192
E.2.5 Bankengruppe – Finanzielle Vermögenswerte, Kreditzusagen, Garantien: Bewegungen zwischen Wertminderungsstufen (Bruttobuchwert/Nominalbeträge)
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 1 UND STUFE 2
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 2 UND STUFE 3
BEWEGUNGEN ZWISCHEN STUFE 1 UND STUFE 3
1. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert
4. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
Obige Tabelle zeigt die Stufentransfers im 12-Monats-Abstand. Verglichen wird die Klassenzugehörigkeit der Kunden zu Beginn und am Ende des Jahres. Bei unterjähriger Betrachtung wäre zu erkennen, dass die in der Tabelle dargestellte Migration von der Stufe 1 nach Stufe 3 nicht direkt, sondern zum überwiegenden Teil über die Stufe 2 geschieht.
Angaben zu Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gemacht wurden („Forborne Exposures“)
Eine Forbearance-Maßnahme liegt vor, wenn die Bank auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers diesem Zugeständnisse macht. Diese können in Form von Vertragsmodifikationen, die ohne finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers nicht vereinbart worden wären, oder in Form von teilweisen bzw. vollständigen Umschuldungen auftreten. Vorrangiges Ziel der Gewährung von Forbearance-Maßnahmen ist, dass der Kreditnehmer zahlungsfähig bleibt und wenn möglich nicht Non-Performing wird bzw. soll es dem Kreditnehmer ermöglicht werden, wieder den Performing Status zu erlangen. Kreditnehmer, die als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen besonderen Überwachungsvorschriften und sind entsprechend zu kennzeichnen. Wird bei einer als „performing“ klassifizierten Transaktion eine Forbearance Maßnahme gewährt, so bewirkt dies, dass diese Transaktion jedenfalls der Stufe 2 zugeordnet wird.
Forbearance-Maßnahmen liegen vor, wenn z. B. eine Stundungs- oder Umschuldungsvereinbarung geschlossen wurde, eine Neuvereinbarung der Konditionen zu Zinssätzen unter dem Marktniveau abgeschlossen wurde oder die Umwandlung eines Teilbetrags des Kredits in eine Beteiligung bzw. die Reduktion des Kapitalbetrags aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers erfolgte. Die zu beachtenden Bewährungszeiträume hinsichtlich Forbearance Status und Non-Performing Klassifizierung stehen im Einklang mit der diesbezüglichen EBA-GL (EBA/GL/2018/06) bzw. den EBA Technical Standards (ITS 2013/03 (rev1)) und werden einem Backtesting / Monitoring unterzogen.
Vor Gewährung einer Forbearance-Maßnahme ist eine Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durchzuführen. Weiters ist auch zu überprüfen ob durch diese Maßnahme ein Verlust beispielsweise durch Kapital oder Zinsverzicht entsteht (Wertminderungstest), in diesem Fall wird die Forbearance-Maßnahme als Distressed Forbearance registriert, was unweigerlich zu einer Non-Performing Klassifizierung führt. Eine daraus resultierende Risikovorsorge wird gemäß Punkt “Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen” ermittelt.
Unabhängig vom Wertminderungstest ist zu prüfen, ob infolge der Vertragsänderung ein teilweiser oder vollständiger Abgang des Finanzinstrumentes vorliegt. Bei finanziellen Vermögenswerten liegt ein Abgang dann vor, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich geändert haben, sodass das modifizierte Finanzinstrument substanziell nicht mehr dem Instrument vor Änderung entspricht. In diesem Fall ist das bisher bilanzierte Finanzinstrument auszubuchen und ein neues Finanzinstrument einzubuchen, auch wenn rechtlich der gleiche Vertrag angepasst fortbesteht. Die Ausbuchung betrifft dann auch eine ggf. im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument erfasste Risikovorsorge.
Siehe dazu auch die Angaben in im Teil A 5.3.3. – Wertminderung bei Finanzinstrumenten / Vertragliche Modifikationen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 193
E.2.6 Gestundete oder umgeschuldete Engagements ("Forborne Exposures") - Forderungen an Kunden
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 194
E.2.7 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken: (Brutto- und Nettowerte)
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
ART DER RISIKOVOLUMINA/
BETRÄGE
FINAN-ZIELLE VERMÖ-GENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
FINAN-ZIELLE VERMÖ-GENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
KUMU-LIERTE TEIL-WERTAB-SCHREI-BUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing
past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 195
E.2.7 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken: Brutto- und Nettowerte
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
ART DER RISIKOVOLUMINA/
BETRÄGE
FINAN-ZIELLE VERMÖ-GENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
FINAN-ZIELLE VERMÖ-GENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
KUMU-LIERTE TEIL-WERTAB-SCHREI-BUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing
past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 196
E.2.8 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden (Brutto- und Nettowerte)
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
ART DER RISIKOVOLUMINA/
BETRÄGE
FINAN-ZIELLE VERMÖGENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
FINAN-ZIELLE VERMÖGENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREI-BUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing
past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 197
E.2.8 Bankengruppe – Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden (Brutto- und Nettowerte)
GESAMTE WERTBERICHTIGUNGEN UND RÜCKSTELLUNGEN
ART DER RISIKOVOLUMINA/
BETRÄGE
FINAN-ZIELLE VERMÖGENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
FINAN-ZIELLE VERMÖGENS-WERTE MIT BEREITS IM ZUGANG BEEIN-TRÄCH-TIGTER BONITÄT
KUMULIERTE TEILWERT-ABSCHREI-BUNG
A. Bilanzwirksame Risikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
c) Non-performing
past due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Risikovolumina
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 198
E.2.9a Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Brutto-Non-Performing-Risikovolumina
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten Krediten
B.2 Umbuchung von erworbenen oder originären wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Umbuchungen von anderen wertgeminderten Risikovolumina
B.4 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte Kredite
C.3 Nachträgliche Eingänge
C.6 Umbuchungen auf andere wertgeminderte Risikovolumina
C.7 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
C.8 Übrige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 199
E.2.9a Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Brutto-Non-Performing-Risikovolumina
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten Krediten
B.2 Umbuchung von erworbenen oder originären wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.3 Umbuchungen von anderen wertgeminderten Risikovolumina
B.4 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte Kredite
C.3 Nachträgliche Eingänge
C.6 Umbuchungen auf andere wertgeminderte Risikovolumina
C.7 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
C.8 Übrige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 200
E.2.9b Bankengruppe – Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der Kreditqualität in Brutto-Forborne-Risikovolumina
FORBORNE VOLUMINA: NON-PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: NON-PERFORMING
FORBORNE VOLUMINA: PERFORMING
A. Anfangsbestand (Bruttobetrag)
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Umbuchungen von nicht wertgeminderten, nicht umgeschuldeten Risikovolumina
B.2 Umbuchungen von nicht wertgeminderten, umgeschuldeten Risikovolumina
B.3 Umbuchungen von wertgeminderten, umgeschuldeten Risikovolumina
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte, nicht umgeschuldete Risikovolumina
C.2 Umbuchungen auf nicht wertgeminderte, umgeschuldete Risikovolumina
C.3 Umbuchungen auf wertgeminderte, umgeschuldete Risikovolumina
C.5 Nachträgliche Eingänge
C.7 Verlust aus dem Verkauf
C.8 Sonstige Wertminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
*) Werte 2020 wurden aufgrund von Änderungen in der Tabellenstruktur und damit verbundener Rundungsdifferenzen angepasst.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 201
E.2.10 Bankengruppe - Bilanzwirksame non-performing Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der gesamten Wertberichtigungen
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Wertberichtigungen von bereits im Zugang wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2. Sonstige Wertminderungen
B.4 Umbuchung von anderen Kategorien von non-performing Risikovolumina
B.5 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Zuschreibung aus der Bewertung
C.2 Auflösung wegen Rückzahlung
C.5 Umbuchungen auf andere Kategorien von non-performing Risikovolumina
C.6 Vertragliche Veränderungen ohne Vertragsauflösung
C.7 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 202
E.2.10 Bankengruppe - Bilanzwirksame non-performing Kreditrisikovolumina von Kunden: Veränderungen der gesamten Wertberichtigungen
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
HIEVON FORBORNE RISIKO-VOLUMINA
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
B.1 Wertberichtigungen von bereits im Zugang wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
B.2. Sonstige Wertminderungen
B.4 Umbuchung von anderen Kategorien von non-performing Risikovolumina
B.5 Vertragsänderungen ohne Ausbuchung
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse - Merger
C.1 Zuschreibung aus der Bewertung
C.2 Auflösung wegen Rückzahlung
C.5 Umbuchungen auf andere Kategorien von non-performing Risikovolumina
C.6 Vertragliche Veränderungen ohne Vertragsauflösung
C.7 Sonstige Verminderungen
hievon: Unternehmenszusammenschlüsse
davon verkauft, aber nicht ausgebucht
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 203
E.2.11 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach externen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing Volumina und Vermögenswerte ohne externes Rating. Ein Großteil der Bank Austria-Kunden besitzt aufgrund der Unternehmensgröße kein externes Rating und wird nur intern geratet.
Die Tabelle berücksichtigt Ratings folgender Ratingagenturen: Moody’s, S&Ps, Fitch und DBRS.
Klasse 1 (AAA /AA–), 2 (A+/A–), 3 (BBB+/BBB–), 4 (BB+/BB–), 5 (B+/B–), wertgeminderte Risikovolumina sind in Spalte „ohne externes Rating“ enthalten.
93,2 % des extern gerateten Volumens hatten eine gute Bonität (Investment Grade, Klasse 1 bis 3).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 204
E.2.11 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach externen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing Volumina und Vermögenswerte ohne externes Rating. Ein Großteil der Bank Austria-Kunden besitzt aufgrund der Unternehmensgröße kein externes Rating und wird nur intern geratet.
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Die Tabelle berücksichtigt Ratings folgender Ratingagenturen: Moody’s, S&Ps, Fitch und DBRS.
Klasse 1 (AAA /AA–), 2 (A+/A–), 3 (BBB+/BBB–), 4 (BB+/BB–), 5 (B+/B–), wertgeminderte Risikovolumina sind in Spalte „ohne externes Rating“ enthalten.
96% des extern gerateten Volumens hatten eine gute Bonität (Investment Grade, Klasse 1 bis 3).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 205
E.2.12 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach internen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing und Volumina ohne Rating.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 206
E.2.12 Bankengruppe - Gliederung der finanziellen Vermögenswerte, Kreditzusagen und gegebenen Finanzgarantien nach internen Ratingklassen (Bruttowerte)
A. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
B. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
C. Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden
D. Kreditzusagen und finanzielle Garantien
*) Inkludiert Non-Performing und Volumina ohne Rating.
Die Vergleichswerte 2020 wurden angepasst. Weitere Erläuterungen sind unter Teil A Rechnungslegungsmethoden – Abschnitt A.2 – Grundlagen der Erstellung des Abschlusses enthalten.
Die oben gezeigte interne Ratingverteilung für das Jahr 2021 folgt der nachstehenden gruppenweit vorgegebenen gegenüber 2020 überarbeiteten UniCredit-Masterskala und berücksichtigt die unten genannten Bereiche der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD). Die Klassen 1 bis 3 entsprechen den Investment-Grade-Klassen externer Ratings. Die Klasse 9 korrespondiert mit dem Non-Performing Loan Portfolio gemäß Bank of Italy (und enthält die Risikoklassen Bad Loans, Unlikely to pay und Past due).
E.2.13a UniCredit-Masterskala
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 207
Die Darstellung der Ratingverteilung für das Jahr 2020 folgte der unten gezeigten Einteilung der Ratingklassen.E.2.13b Interne Ratingklassen 2020
Kreditrisikomindernde Techniken
Die Bank Austria setzt verschiedene kreditrisikomindernde Techniken ein, um Kreditverluste bei Ausfall des Schuldners zu verringern.
In Bezug auf die Kreditrisikominderung gelten die UniCredit und Bank Austria Richtlinien. Diese regeln und standardisieren Kreditrisikominderungsprozesse im Hinblick auf Gruppengrundsätze, Best Practice und aufsichtsrechtliche Anforderungen – insbesondere Strategien und Verfahren für die Gestion von Sicherheiten. Im Einzelnen betreffen diese die Anerkennungsfähigkeit als Sicherheit, Bewertungs- und
Überwachungsregeln und gewährleisten die Wertbeständigkeit, rechtliche Durchsetzbarkeit und rechtzeitige Verwertung von Sicherheiten gemäß lokalem Recht.
Gemäß den Kreditrichtlinien dienen Sachsicherheiten und Garantien ausschließlich zur Besicherung von Krediten und dürfen keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen darstellen. Auch Sachsicherheiten und Garantien unterliegen einer spezifischen Bewertung und Analyse hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktion für die Rückzahlung des aushaftenden Betrags.
Zu den wichtigsten Arten von Sicherheiten, die unterstützend für die von der Bank Austria eingeräumten Kredite akzeptiert werden, zählen Immobilien (sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien), Garantien und finanzielle Sachsicherheiten (einschließlich Bareinlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentfondsanteile). Weitere Arten von Sicherheiten umfassen die Verpfändung von Waren, Forderungen
und Versicherungen sowie „Sonstige Sachsicherheiten“. Die Bank Austria macht auch Gebrauch von bilateralen Aufrechnungsvereinbarungen für OTC-Derivate (mittels ISDA- und CSA-Vereinbarungen), Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe-Geschäften.
Der Schwerpunkt der Prozesse und Kontrollen liegt auf den Anforderungen an die Rechtssicherheit, der Absicherung sowie der Beurteilung der Eignung der Sachsicherheit oder Garantie. Bei persönlichen Garantien ist die Zahlungsfähigkeit und das Risikoprofil der Garantiegeber (bzw. bei Credit Default Swaps der Sicherungsgeber) zu beurteilen.
Bei Sachsicherheiten werden die Marktwerte vermindert um entsprechende Wertabschläge (Haircuts) angesetzt, um eventuelle niedrigere Erlöse sowie Verwertungskosten etc. im Fall der Verwertung zu berücksichtigen.
Überwachungsprozesse für Techniken der Kreditrisikominderung gewährleisten, dass allgemeine und spezielle Anforderungen, die durch Kreditrichtlinien und aufsichtsrechtliche Vorschriften festgelegt werden, über den gesamten Zeitraum hinweg erfüllt werden.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 208
E.2.14 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
fortgesetzt: E.2.14 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 209
E.2.14 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
fortgesetzt: E.2.14 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Banken
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 210
E.2.15 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
fortgesetzt: E.2.15 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 211
E.2.15 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
IMMOBILIEN - LEASING-DARLEHEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
fortgesetzt: E.2.15 Bankengruppe - Besicherte bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
UNTERSCHRIFTSDARLEHEN (DARLEHENSGARANTIEN)
BEHÖRDEN UND ZENTRALBANKEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
BEHÖRDEN UND ANDERE STAATLICHE EINHEITEN
ANDERE ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
1. Besicherte bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
2. Besicherte außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 212
Einschätzung des Verlustpotentials infolge von COVID-19Anpassung der erwarteten Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes - Basisszenario und Alternativszenarien
2020 war ein wesentlicher Teil der zusätzlichen Wertminderungen für erwartete Kreditverluste („expected credit loss“- ECL) dem performing Portfolio zuzurechnen gewesen. Der größte Teil davon war den angepassten Erwartungen des makroökonomischen Umfeldes geschuldet. Die makroökonomischen Faktoren werden durch das Makroabhängigkeitsmodell der Gruppe („Satellite Model“) in Veränderungen der Kreditrisikoparameter übersetzt. Dadurch hatten sich die für die Berechnung der erwarteten Kreditrisikoverluste verwendeten Kreditrisikoparameter – Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und Verlust bei Ausfall (LGD) 2020 deutlich verschlechtert. Neben der unmittelbaren Auswirkung der Verschlechterung der Kreditrisikoparameter (PD, LGD) hatte die Verschlechterung der Ausfallswahrscheinlichkeiten auch dazu geführt, dass ein höherer Anteil des nicht ausgefallenen Kreditportfolios von Stufe1 in Stufe2 gewandert war. Der erwartete Kreditverlust für diese Transaktionen war daher nicht mehr auf Basis eines erwarteten 12-Monatsverlustes berechnet worden; für Stufe 2 Transaktionen war vielmehr der über die gesamte Laufzeit der Transaktion erwartete und somit höhere Verlust herangezogen worden. 2021 stand bereits im Zeichen eines verbesserten wirtschaftlichen Ausblickes (siehe dazu auch Teil A 5.3.3 - Wertminderung bei Finanzinstrumenten, Abschnitt über Basis- Negatives und Positives Szenario). Dieser verbesserte Ausblick hätte ohne zusätzliche Anpassungen Ende 2021 ceteris paribus zu einer deutlichen Verminderung der Wertminderungen für erwartete Kreditrisikoverluste geführt.
Anpassung der Kreditrisikoparameter PD und LGD
„Through-The-Cycle – TTC“ kalibrierte PDs bilden jeweils den Ausgangspunkt für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste. Für IFRS 9-Zwecke werden diese PDs zeitpunktbezogen („Point-in-time – PIT“) und zukunftsgerichtet („Forward looking – FL“) rekalibriert, damit diese die aktuelle Situation und die Erwartungen der künftigen Wirtschaftsentwicklung widerspiegeln. Die oben angesprochene Anpassung mithilfe des Makroabhängigkeitsmodells der Gruppe bildet dafür die Basis. Kalibriert wird dieses Modell auf die in der Vergangenheit beobachteten Zusammenhänge zwischen Wirtschaftskrisen und Kreditrisikoparametern. 2020 konnten wir bereits beobachten, dass die COVID-19-Krise nicht unmittelbar zu jenen Portfolioverschlechterungen geführt hatte, die sich in der Vergangenheit für vergleichbare Veränderungen des Makroumfeldes gezeigt hatten. Aufgrund der Fülle staatlicher Maßnahmen, die unter anderem auch die Insolvenzrate vermindert hatten, tritt die Verschlechterung der Kreditrisikoqualität nicht mit jener Geschwindigkeit ein, wie es aufgrund der Erfahrungen aus anderen Krisenjahren zu erwarten gewesen wäre.
Diese Diskrepanz der langsamen Verschlechterung der Kreditrisiko-Parameter im Vergleich zur Verschlechterung der 2020 Makro-Parameter musste bei der Berechnung der Makroeffekte bereits Ende 2020 mit ins Kalkül gezogen werden, um die verzögerte Verschlechterung des Portfolios adäquat einzuschätzen. Auch 2021 musste dieser Verzögerungseffekt erneut ins Kalkül gezogen werden, andernfalls hätte eine mechanistische Interpretation der Makromodelle dazu geführt, dass die aus dem Titel des geänderten Makroumfeldes gebildeten Wertminderungen im großen Stil aufgelöst worden wären. Tatsächlich wurde aber der angesprochene Verzögerungseffekt der staatlichen Maßnahmen explizit berücksichtigt wodurch nur etwa ein Fünftel der 2020 gebildeten Wertminderungen der Stufen1 & 2 bis Ende 2021 reduziert wurden. Damit stehen diese Vorsorgen weiterhin für verspätete Portfolioverschlechterungen zur Verfügung, welche bislang noch nicht entsprechend beobachtet wurden und weiter erwartet werden (damit sind insbesondere zusätzliche krisenbedingte Non-Performing Klassifizierungen gemeint).
Berücksichtigung weiterer COVID-19-spezifischer Aspekte
Die COVID-19-Krise hat sich auch in einer deutlichen Beeinträchtigung der Lieferketten gezeigt. 2021 wurde eine neue Berücksichtigung solcher Engpässe eingeführt. Ausgangsbasis dafür stellt die im ECB Economic Bulletin (Issue 6/2021) publizierte Analyse „The impact of supply bottlenecks on trade” dar. Diese propagiert eine spezifische Verschlechterung der Wachstumsraten europäischer Länder infolge der Betroffenheit exportorientierter Branchen. Dieser Anregung folgend, wurde eine grobe expertenbasierte Einschätzung der Betroffenheit des Kreditportfolios durchgeführt. Die Größenordnung diesbezüglich bewirkte eine Erhöhung des ECL im Ausmaß von 10 Mio €, welcher als Post-Model-Adjustment bei den betroffenen Branchen aufgeschlagen wurde und der Einschätzung unserer Experten nach dem Charakter der Portfolios entspricht.
Die bereits 2020 eingeführten zusätzlichen Kriterien für eine Stufe 2 Klassifizierung wurden 2021 fortgeführt. Im Geschäftsfeld der Privatkundenbank wurden alle Kundentransaktionen, für die Kunden um eine COVID-19-bedingte Stundung angesucht hatten, der Stufe 2 zugerechnet, sofern die jeweiligen Kunden nicht den Rating-Klassen 1 bis 4 zuzurechnen waren (maximale Ausfallswahrscheinlichkeit von 0,77%). Für die Geschäftsfelder der Unternehmerbank sowie Corporates & Investmentbank wurden sogenannte Hochrisikosektoren identifiziert, die besonders stark durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Dazu zählen folgende Bereiche: Fluglinien, Transport, Reiseindustrie, Tourismus, Öl- und Gas, Glückspiel, Automobil-Zulieferindustrie, Textilindustrie. Die Transaktionen dieser Kunden wurden ebenfalls der Stufe 2 zugeordnet, sofern die Kunden nicht den oben genannten Rating-Klassen zuzurechnen waren. Die mit diesen Stufenanpassungen verbundenen Erhöhungen der Wertminderungen wurden 2021 monatlich auf Basis der aktuellen Transaktionen angepasst und sind insgesamt relativ gering (typischer Weise lagen diese bei einem einstelligen Millionen EUR Betrag). Die geringe Betroffenheit erklärt sich aus der spezifischen Portfoliostruktur des Kreditportfolios. Das Portfolio weist geringe Volumina in den besonders betroffenen Bereichen auf (z.B. Tourismus oder Reisebranche), weiters eine insgesamt eher geringe Inanspruchnahme staatlicher Moratorien.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 213
Gesamtbild der Entwicklung der erwarteten Kreditverluste2Der Stand der Wertminderungen für nicht notleidende Kredite (Stufen 1 und 2) hat sich 2021 um mehr als ein Viertel im Vergleich zum Jahresende 2020 erhöht. Ein großer Teil des Anstieges ist auf die Anpassungen der IRB-Modelle zurückzuführen – Einsatz PD-Modelle im Sommer 2021 und IFRS9-Antizipierung des neuen LGD-Modells mit November 2021 (siehe dazu auch Teil A.5.3.3 – Wertminderung bei Finanzinstrumenten – Abschnitt „Parameter- und Risikodefinition). Ein deutlich geringerer Teil des Anstieges ist auf Anpassungen der Stufenzuteilungen zurückzuführen (siehe dazu A.5.3.3 – Subabschnitt „Wertberichtigungen für Stufe 1 und 2 (Performing Loans)“. Anpassungen der Macro-Szenarien haben 2021 wie oben beschrieben noch zu keiner signifikanten Reduktion der Wertminderungsniveaus geführt.
Per Jahresende 2020 lagen die gebuchten Wertminderungen für Kundenforderungen der Stufen 1 und 2 bei 411 Mio €, per Juni 2021 erhöhten sich diese auf 439 Mio €, um per Jahresende auf 525 Mio € zu steigen.
Die Veränderung/Verminderung der Wertminderungen für Kundenforderungen der Stufe 3 nahm im ersten Halbjahr eine wesentliche Rolle ein.
Die Vorsorgen für Stage 3 Kundenforderungen, die sich per Jahresende 2020 auf 1.002 Mio € beliefen, fielen im ersten Halbjahr 2021 auf 989 Mio €. Im zweiten Halbjahr war der Rückgang geringer, wodurch sich per Jahresende ein Stand von 982 Mio € ergab.
E.2.16 Bankengruppe - Bilanzwirksame und außerbilanzielle Kreditrisikovolumina von Kunden
REGIERUNGEN UND ANDERE ÖFFENTLICHE STELLEN
FINANZUNTERNEHMEN (HIEVON VERSICHERUNGS-GESELLSCHAFTEN)
NICHT-FINANZIELLE UNTERNEHMEN
RISIKOVOLUMINA/GEGENPARTEIEN
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
KREDIT-RISIKO-MINDERUNG GESAMT
A. Bilanzwirksame Kreditrisikovolumina
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
A.3 Non-performing past-due
hievon: forborne exposures
hievon: forborne exposures
B. Außerbilanzielle Kreditrisikovolumina
2 Die Zahlenangaben dieses Kapitels beziehen sich auf die in der Segmentberichterstattung (Teil D des Risikoberichtes) angeführten Zahlen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 214
E.2.17 Bankengruppe - Verteilung der bilanziellen und außerbilanziellen Kreditengagements mit Kunden nach geografischen Gebieten
ÜBRIGE EUROPÄISCHE LÄNDER
EXPOSURES/GEOGRAFISCHE GEBIETE
A. Bilanzwirksame Kreditengagements
A.3 Non-performing past-due
B. Außerbilanzielle Kreditrisiken
E.2.18 Bankengruppe - Verteilung der bilanziellen und außerbilanziellen Kreditengagements bei Banken nach geografischen Gebieten
ÜBRIGE EUROPÄISCHE LÄNDER
EXPOSURES/GEOGRAFISCHE GEBIETE
A. Bilanzwirksame Kreditengagements
A.3 Non-performing past-due
B. Außerbilanzielle Kreditrisiken
Entwicklung der Kreditrisikokosten3 Das Jahr 2021 zeigte, wie auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwarten war, eine deutliche Reduktion der Kreditrisikokosten auf 165,7 Mio € (2020: 398,2 Mio €). Die Reduktion betraf vor allem das Non Performing Portfolio, während im Performing Portfolio, in Folge von Parameteranpassungen und Berücksichtigung weiterer COVID-spezifischer Aspekte in der zweiten Jahreshälfte, ein leichter Anstieg zu verzeichnen war.
Im Ergebnis 2021 schlagen sich die Risikokosten der Stufen 1 und 2 mit 135,0 Mio € nieder (2020: 95,6 Mio €). Die größten Anteile an diesem Anstieg entfielen dabei auf die Segmente Privatkundenbank und Unternehmerbank.
3 Die Zahlenangaben dieses Kapitels sowie des folgenden Kapitels über die Non-Performing Loans beziehen sich auf die in der Segmentberichterstattung (Teil D des Risikoberichtes) angeführten Zahlen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 215
Die Wertberichtigungen der Stufe 3 beliefen sich 2021 auf 30,8 Mio € (2020: 302,6 Mio €). Im Wesentlichen trug dazu das Unternehmerbanksegment bei, während die Anteile der Segmente Privatkundenbank und Corporate & Investment Banking relativ gering waren.Weitere Details zu den Segmenten:
Die Risikokosten der Unternehmerbank fielen auf 85,3 Mio € (2020: 171,9 Mio €), 26,2 Mio € davon waren den Non-Performing Loans zuzuordnen (2020: 149,6 Mio €). Die Risikovorsorgen für das Corporate & Investment Banking beliefen sich auf 17,8 Mio € (2020: 153,6 Mio €) bei einem Anteil von 1,9 Mio € für die Non-Performing Loans. Im Segment Privatkundenbank erreichten die Risikokosten 63,2 Mio € (2020: 78 Mio €), davon waren 2,6 Mio € den Non-Performing Loans zuzurechnen.
Non-Performing Loans
Das gesamte Kreditvolumen der Bank Austria erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 von 62,3 Mrd (Ende 2020) auf 68,5 Mrd € (vor Abzug der Risikovorsorge in Höhe von 1,5 Mrd €). Das notleidende Volumen sank im gleichen Zeitraum moderat von 2,2 Mrd € auf 2,0 Mrd €. Rückgänge waren in allen Unternehmensbereichen zu verzeichnen, am stärksten jedoch im Segment Unternehmerbank
Bedingt auch durch den Anstieg des Gesamtvolumens sank der Anteil der Non-Performing Loans am Gesamtvolumen von 3,5% auf 3,0%.
Im Non-Performing Portfolio deckte der Stand an Wertberichtigungen Ende 2021 rund 48,4% des ausgefallenen Volumens ab (2020: 46,5%). Der Anstieg gegenüber 2020 betraf im Jahresvergleich die Segmente Unternehmerbank und Corporate & Investmentbanking, während für das Segment Privatkundenbank (primär im vierten Quartal) ein Rückgang zu verzeichnen war.
COVID-19-induzierte Moratorien und Kreditgarantien
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen in Form kurzfristiger operativer oder Liquiditätsprobleme zu mildern, gewährte die Bank Austria ihren Kunden sowohl Kreditmoratorien als auch mit staatlichen Garantien besicherte Kredite.
Trotz der wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 werden nach wie vor einzelnen Kunden bilateral vereinbarte, individuelle COVID-19-induzierte Stundungen und sonstige Erleichterungen gewährt. Die zu Beginn der COVID-19-Pandemie wesentlich bedeutenderen EBA-konformen Moratorien –
gesetzliche (COVID-19 JuBG) sowie „Private“ (ohne Gesetzesform) Kreditmoratorien –, beide auf den “Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ basierend, sind bereits im 1. Quartal 2021 ausgelaufen.
Neben den COVID-19-induzierten Moratorien wurden zur Sicherung der Kundenliquidität mit staatlichen Garantien besicherte Kredite gewährt, wobei je nach Garantieschema, gemäß den Vorgaben, bis zu 100% des Kredites besichert werden. Diese COVID-19-Garantieschemata wurden vom Gesetzgeber bereits mehrmals prolongiert, zuletzt bis 30. Juni 2022, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt können entsprechende Kredite gewährt werden.
Sowohl die individuellen COVID-19-induzierten Stundungen und sonstigen Erleichterungen als auch die staatlich garantierten Kredite haben jedoch auf das Risikoprofil der Bank Austria Gruppe, auf Grund der geringen Volumina, keinen wesentlichen Einfluss. Auch infolge der im 4. Quartal 2021 aufgetretenen, neuen COVID-19-Welle wird – zum gegenwärtigen Zeitpunkt – keine nachhaltige Verschlechterung des Risikoprofils des Kreditportfolios erwartet.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 216
Die beiden folgenden Tabellen zeigen Details zu den von der Bank Austria Gruppe gewährten COVID-19-Maßnahmen, einerseits die aktiven Moratorien im Volumen von 0,04 Mrd € sowie die COVID-19-induzierten staatlich garantierten Kredite im Volumen von 0,3 Mrd € zum Stichtag 31.12.2021. Zusätzlich wurden im Laufe der Pandemie weitere staatlich garantierten Kredite in Höhe von 0,6 Mrd € gewährt, welche allerdings nicht COVID-19-induziert waren.E.2.19a COVID-19-Moratorien
EBA-konforme Moratorien 1)
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
Nicht EBA-konforme Moratorien
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
1) Hievon-Positionen zeigen die wichtigsten Kategorien; der Rest sind Regierungen und sonstige Finanzinstitutionen
2) Abgelaufene Moratoria zum Berichtsstichtag exkludiert. Im Vorjahresbericht wurde das Gesamtvolumen des Jahres 2020 inkl. bereits abgelaufener Moratoria dargestellt.
E.2.19b COVID-19-Garantiekredite
ERHALTENE GARANTIEN
(MIO €)
ERHALTENE GARANTIEN
(MIO €)
Neu entstandene Forderungen, die öffentlichen Garantiesystemen unterliegen
Kreditrisikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der durch COVID-19 veränderten Rahmenbedingungen
Die diversen 2020 stufenweise eingeführten staatlichen und sektorübergreifenden Moratorien wurden mit Frühjahr 2021 eingestellt. Damit sind auch Spezialregelungen z.B. die EBA-Erleichterungen im Zusammenhang mit generellen Moratorien, nicht mehr anwendbar. Die damit verbundenen spezifischen Regelungen der Bank (z.B. für die Beurteilung ob sich ein Kunde in finanziellen Schwierigkeiten befindet -Troubled-Debt-Test – wurden zugunsten der pre-COVID-19 Regelungen zurückgenommen. Auch wurde mit dem Auslaufen der Moratorien kein materieller Klippeneffekt im Portfolio festgestellt. Im Großen und Ganzen sind Sonderregelungen wieder den normalen Kreditrisikoprozessen gewichen.
Im operativen Risikomanagement erfolgt seit Krisenbeginn eine enge divisionsübergreifende Zusammenarbeit. Bezüglich der Gewährung von COVID-19 induzierten Maßnahmen wurden klare Kriterien definiert. Bei Zusatzfinanzierungen wird versucht, vorrangig risikominimierende staatliche Garantieprogramme zu nutzen. Über die Frage der COVID-19-Maßnahmengewährung hinaus werden die Vertriebskollegen vom Kreditrisikobereich entsprechend als „First-Line of Defense“ eingebunden. Es erfolgt ein gemeinsames pro-aktives und wiederkehrendes Screening von Kreditportfolien mit vermehrtem Kundenkontakt, entsprechend übergreifend koordiniert und begleitet durch die laufende Anpassung der Kreditvergaberichtlinien. Darüber hinaus wurden zusätzliche Tools entwickelt, um hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen industriespezifische Erwartungshaltungen der kundenbezogenen Liquiditäts- und Planungsszenarien abbilden zu können. In Small Business erfolgte zudem eine Überarbeitung der automatischen Credit Decision Engines (temporäre Aussetzung der Verwendung von April 2020-November 2021) um aktuelle regulatorische Anforderungen, Forward Looking Information und sektorspezifische COVID-19-Effekte effizient berücksichtigen zu können.
Ergänzt werden die COVID-19-spezifischen Anpassungen durch Maßnahmen, die allgemein auf eine Begrenzung des Anstiegs des notleidenden Portfolios abzielen, wie die laufende Evaluierung des Verkaufs notleidender Kredite und zeitgerechte Abschreibungen nicht einbringlicher Forderungen. Begleitend erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der generellen Risikokultur im Vertrieb, der Überwachungs- und Kontrollmechanismen (durch die Implementierung spezifischer KPIs und ein optimiertes Management-Reporting) und der Risikoprozesse (u.a. Kreditvergabe, Überwachungsprozess inklusive einer jährlichen Wertverifizierung von Immobiliensicherheiten). Der Prozess zur Früherkennung von Problemkrediten wurde 2021 grundlegend überarbeitet, weiters werden die Prozesse zur Gewährung tragfähiger Forbearance-Maßnahmen und die Kreditrestrukturierung laufend verbessert und vereinheitlicht.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 217
Verwertung von hypothekarischen SicherheitenDie UniCredit Bank Austria AG akzeptiert für Immobilienfinanzierungen vor allem Hypotheken als Sicherheiten. Sofern die Verwertung der Hypothek notwendig wird, versucht die Bank Austria zunächst einvernehmlich mit dem Kunden die Immobilie am freien Markt zu veräußern und den Erlös zur Kreditrückführung zu verwenden. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Verwertung entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Exekutionsordnung oder der Insolvenzordnung. Aufgrund der geordneten Marktverhältnisse in Österreich erfolgt im Regelfall kein Erwerb verpfändeter Immobilien durch die Bank Austria (Debt Asset Swap).
Kreditrisikostresstests
Kreditrisikostresstests bilden einen essentiellen Bestandteil der Säule 1- und Säule 2-Stresstests (welche die Auswirkung auf die regulatorische und ökonomische Kapitalausstattung analysieren) und werden daher ebenso im FCRC präsentiert.
Zu den wichtigsten Dimensionen der Stressanalyse zählen
• Erhöhung notleidender Kredite und die damit verbundenen Verluste
• Erhöhung von Verlusten bei bereits notleidenden Krediten (LGD Änderung)
• Auswirkung auf den erwarteten Verlust nicht notleidender Kredite (IFRS 9)
• Auswirkung auf Säule 1 RWA und Shortfall
• Auswirkung auf das ökonomische Kapital
Die Berechnung basiert auf Basis von Abhängigkeitsmodellen, die durch die UniCredit Gruppe entwickelt und laufend aktualisiert werden. Das Modell berücksichtigt dabei sowohl lokale als auch regionale makroökonomische Faktoren, wie z.B. Veränderung von Bruttonationalprodukt, Zinsniveau, Arbeitslosigkeit, Inflation und Wechselkursen. Die daraus abgeleitete Auswirkung auf Kreditrisikoparameter wird im Hinblick auf das jeweilige Kreditportfolio analysiert. Ergebnisse werden jeweils für relevante Subportfolien insbesondere auch das CHF-Portfolio in der Privatkundenbank im Detail berichtet.
Als Stressszenarien werden zumindest die jeweils relevanten mehrjährigen ICAAP-Szenarien verwendet (typischerweise ein Basisszenario und 3 unterschiedliche Stressszenarien für einen Stichtag) und anlassbezogen durch zusätzliche Szenarien ergänzt.
Finance
Das Ressort Finance erfüllt folgende für das Kreditrisiko relevante Aufgaben:
Einerseits die Erarbeitung und Überwachung des risikoadäquaten Bepreisens von Krediten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Preisbildung innerhalb der UniCredit Group wird auf Basis von mehrjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten / PDs (abhängig von der Laufzeit des Kredits) der sogenannte „Risk Adjusted Spread“ ermittelt und als Preisbestandteil hinzugefügt und laufend überwacht. Diese Preisbildung folgt dem in der Group Risk Adjusted Pricing Discipline definierten Ansatz, der in der UniCredit Bank Austria AG im Juli 2014 als Richtlinie definiert wurde.
Andererseits ist das Ressort für die gesamte Bank Austria für Transaktionen zur Reduktion von Kreditrisiko und zur Erhöhung der Liquidität zuständig. Die zur Verfügung stehenden Instrumente beinhalten Verbriefungen, CLNs und CDS.
Verbriefungstransaktionen
Qualitative Informationen
Die Hauptziele der Bank Austria bei (traditionellen oder synthetischen) Verbriefungstransaktionen bestehen in der Optimierung des Kreditportfolios durch Freisetzung von regulatorischem und ökonomischem Kapital sowie in der Erlangung zusätzlicher Liquidität und einer Verbreiterung der Refinanzierungsbasis der Gruppe.
Im Jahr 2015 führte die UniCredit Leasing (Austria) GmbH für Refinanzierungszwecke eine traditionelle Verbriefungstransaktion mit Forderungen aus Kraftfahrzeugen und mobilen Investitionsgütern durch („SUCCESS 2015“). Einzelheiten zu der Transaktion sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 218
E.2.20 Originator: UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
Leasinggegenstände (Fahrzeuge und Mobilien)
Qualität des Vermögenswerts:
Nicht wertgeminderte Kredite
Nominalwert des Veräußerungsportfolios
Saldo bestehender Abschreibungen/Zuschreibungen:
Realisiertes Verkaufsergebnis:
Verkaufspreis des Portfolios:
Von der Bank übernommene Garantien:
Von Dritten übernommene Garantien:
Nachrangiger Kredit 4.618.000 €
Sonstige relevante Angaben:
Betrag des CDS oder sonstiger übertragener vorrangiger Risiken:
Betrag und Bedingungen der Tranchierung:
Notierung an der Luxemburger Börse
Voraussichtliche Duration
Referenzposition zum Ende der Rechnungslegungsperiode
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
Verbriefungen Dritter
Die Veranlagungen in Verbriefungen Dritter, d.h. strukturierte Kreditprodukte/ABS, waren in ein getrenntes Portfolio herausgelöst, dessen Management auf die Maximierung künftiger Zahlungsströme abzielte. Dieses Portfolio war durch Tilgungen bereits wesentlich geschrumpft und wurde im Jahr 2021 komplett veräußert.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 219
E.3 – LiquiditätsrisikenQualitative Informationen Basel 3 schreibt im kurzfristigen Laufzeitbereich eine Liquiditätsnorm unter Stressbedingungen (Liquidity Coverage Ratio) vor. Die Abdeckung der Nettoliquiditätsabflüsse durch hochliquide Aktiva muss demzufolge mindestens 100% betragen. Neben den genannten regulatorischen Vorgaben definiert die UniCredit Bank Austria AG ihren internen Risikoappetit weitaus konservativer; die Liquidity Coverage Ratio musste demzufolge 2021 zumindest 114% übersteigen. Im mittelfristigen und langfristigen Bereich ist die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR 100%) einzuhalten, die eine vollständige Refinanzierung der Aktivseite vorsieht. Durch neue Einlagenprodukte und eine Optimierung der Bilanzstruktur sowie des Bestandes an High Quality Liquid Assets (Cash und Staatsanleihen) werden die gesetzlich geforderten Ratios übererfüllt. Die regulatorische Liquidity Coverage Ratio zum 31.12.2021 steht für die UniCredit Bank Austria AG bei 170,8% (2020: 191,7%). Trotz eines im Vergleich zu den Kundeneinlagen stärkeren Anstiegs bei Ausleihungen wiesen die UniCredit Bank Austria AG sowie deren Einzelinstitute während des Gesamtjahres 2021 eine komfortable Liquiditätsposition aus.
Die Liquiditätsvorschriften sind in den Planungs- und Risikomonitoring-Prozess integriert, um eine jederzeitige Einhaltung der Liquiditäts-Ratios zu gewährleisten. Beide Kennzahlen sind dazu auch als Schlüsselindikatoren im Risikoappetit definiert.
Allgemeine Informationen, Prozesse und Management-Modell
Dem Liquiditätsrisiko als zentralem Bankrisiko wird in der gesamten Bank Austria im Rahmen der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von kurz- und langfristigen Liquiditätsvorgaben Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation über die nächsten Tage und Monate, aber auch für längere Laufzeiten, im Hinblick auf ein Standardszenario und Stressszenarien analysiert. Die methodischen Verfahren der Liquiditätsanalyse, Analysen über den Liquiditätsgrad der Kundenpositionen, Managementzuständigkeiten und Berichtslinien in diesem Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst. Das Contingency Liquidity Management im Falle einer Liquiditätskrise ist in einer spezifischen Contingency Liquidity-Policy beschrieben. Das Liquiditätsmanagement der UniCredit Bank Austria AG ist ein integraler Bestandteil des Liquiditätsmanagements der UniCredit Group. Im Rahmen der gruppenweiten Aufgabenteilung stellt die UniCredit Bank Austria AG als Liquidity Reference Bank (LRB) die Konsolidierung der Liquiditätsflüsse sowie das Funding der Österreich-Töchter sicher. Dadurch werden Mittelflüsse optimiert und externe Refinanzierungen auf das notwendige Maß beschränkt. Die solide Refinanzierung beruht auf einer starken Kundenbasis ergänzt um Kapitalmarktaktivitäten sowohl im Pfandbrief- als auch im Benchmark-Format.
Methoden und Steuerung im Liquiditätsmanagement Im mittel- und langfristigen Liquiditätsmanagement müssen Aktiva mit Restlaufzeit größer 1/3/5 Jahre durch Passiva in diesen Zeiträumen im Minimum zu jeweils 104,2% gedeckt sein. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) auf Basis der CRR2 muss auf Einzelbankebene über diesem Limit gehalten werden. Per Jahresende 2021 wies die UniCredit Bank Austria AG eine NSFR im >1-Jahresbereich von 128% (2020: 129%) aus. Darüber hinaus gibt es die adjustierten NSFR, in denen die Zeithorizonte weiter differenziert werden. Im >3-Jahresbereich lag diese bei der UniCredit Bank Austria AG bei 117% (2020: 117%) und im >5-Jahresbereich bei 147% (2020: 150%). Zusätzlich sind absolute Limite für materielle Währungen – das sind im Falle der UniCredit Bank Austria AG US Dollar und die in eine Gruppe zusammengefassten sonstige Währungen – definiert; währungsübergreifende Refinanzierungen sind somit nur innerhalb der angeführten Limite möglich.
In der kurzfristigen Liquiditätssteuerung sind in der Bank Austria auf Gruppenebene sowie auf Einzelbankebene für Fälligkeiten bis neun Monate Volumensgrenzwerte implementiert, die alle Treasury-Transaktionen sowie das Wertpapier-Portfolio der jeweiligen Bank begrenzen. Liquiditätsschwankungen durch Kundendispositionen sind ebenfalls über einen Liquiditätspuffer berücksichtigt. Durch Volumslimite sind auch die offenen Fälligkeiten in einzelnen Währungen geregelt, um für den Fall der Austrocknung der FX-Märkte das Risiko von Anschlussrefinanzierungen gering zu halten. Diese Limite wurden im Wesentlichen auf allen Ebenen eingehalten. Im Falle einer Überschreitung eines Limits wird der definierte Eskalationsprozess gestartet und im entsprechenden Risikogremium berichtet.
Liquiditäts-Stresstest
Die UniCredit Bank Austria AG führt regelmäßig Liquiditäts-Stresstests für die Bank Austria bzw. relevante Tochterbanken durch, wobei ein gruppenweit einheitliches Instrument sowie gruppenweit einheitliche Szenarien zur Anwendung kommen. Diese Szenarien beschreiben Auswirkungen von markt- oder namensgetriebenen Krisensignalen auf die Liquiditätszu- und -abflüsse, wobei auch Annahmen über das Verhalten von Nichtbanken getroffen werden. Zusätzlich zum bestehenden Set an Szenarien wurde einmalig ein spezifischer Stresstest unter der Annahme eines weiter verstärkten Ziehens von Kreditlinien vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie durchgeführt. Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 220
Die in den Stresssituationen erwarteten Liquiditätsabflüsse werden den verfügbaren Liquiditätsreserven (im Wesentlichen nationalbankfähige Wertpapiere (Staatsanleihen) und Kredittitel)) gegenübergestellt, um die Risikotragfähigkeit der Banken im Laufzeitbereich bis 1 Jahr zu untersuchen.Die Zusammensetzung der Liquiditätsreserve ist ähnlich zum Vorjahr wesentlich durch die Teilnahme der Bank Austria am TLTRO Programm der EZB beeinflusst. E.3.1 Zusammensetzung der Liquiditätsreserve
ZUSAMMENSETZUNG - LIQUIDITÄTSRESERVE 1)
Barreserve und Zentralbankguthaben
Sonstige zentralbankfähige Aktiva
1) Die Liquiditätsreserve beinhaltet ausschließlich frei verfügbare Aktiva; die Mindestreserveverpflichtung ist nicht enthalten; Beträge sind als Marktwert (inkl. Haircut) dargestellt. Eine simulierte Namens- und Marktkrise mit Annahmen bezüglich des Prolongationsverhaltens der Kundeneinlagen sowie Kredite, verstärktes Ziehen von Kreditlinien, Nachschussverpflichtungen aus dem Derivatgeschäft sowie Herabstufung des Ratings ergibt derzeit einen „Überlebenszeitraum“ aus Liquiditätssicht von mehr als 12 Monaten; das vorgeschriebene Minimum dieses „time-to-wall“-Zeitraums ist mit einem Monat definiert. Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 221
Quantitative InformationenE.3.2 Gliederung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach vertraglicher Restlaufzeit
A.1 Staatliche Schuldtitel
A.2 Sonstige Schuldinstrumente
A.3 Investmentfondsanteile
B.1 Einlagen und Girokonten
B.2 Verbriefte Verbindlichkeiten
B.3 Andere Verbindlichkeiten
C. Außerbilanzielle Geschäfte
C.1 Finanzderivate mit physischer Lieferung
C.2 Finanzderivate mit Barausgleich
C.3 Zu erhaltende Einlagen
C.4 Unwiderrufliche Bereitstellungsverpflichtungen
C.5 Übernommene Garantien
C.6 Erhaltene Finanzgarantien
C.7 Kreditderivate mit physischer Lieferung
C.8 Kreditderivate mit Barausgleich
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 222
E.3.2 Gliederung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten nach vertraglicher Restlaufzeit
A.1 Staatliche Schuldtitel
A.2 Sonstige Schuldinstrumente
A.3 Investmentfondsanteile
B.1 Einlagen und Girokonten
B.2 Verbriefte Verbindlichkeiten
B.3 Andere Verbindlichkeiten
C. Außerbilanzielle Geschäfte
C.1 Finanzderivate mit physischer Lieferung
C.2 Finanzderivate mit Barausgleich
C.3 Zu erhaltende Einlagen
C.4 Unwiderrufliche Bereitstellungsverpflichtungen
C.5 Übernommene Garantien
C.6 Erhaltene Finanzgarantien
C.7 Kreditderivate mit physischer Lieferung
C.8 Kreditderivate mit Barausgleich
Funding
Das Geschäftsmodell der Bank Austria als Geschäftsbank führt zu einer gut diversifizierten Refinanzierungsbasis. Die Funding-Säulen sind eine starke Kundenbasis und ein umfangreicher Produkt-Mix (Sicht-, Festgeld- und Spareinlagen), ergänzt durch die Platzierung von eigenen Emissionen im mittel- und langfristigen Laufzeitbereich zur Erfüllung der diesbezüglichen Fundingbedürfnisse unter den diversen regulatorischen Vorgaben inklusive Puffer (z.B. Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio). Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2021 die mittel- und langfristige Refinanzierungsbasis durch eine Aufstockung der Zentralbankeinlagen im Rahmen des TLTRO III Programms der EZB um 1,55 Mrd € auf 16,95 Mrd € gestärkt. Darüber hinaus hat die Bank in 2021 eine Additional Tier 1-Emission bei UniCredit S.p.A. in Höhe von 0,6 Mrd € platziert; Einerseits konnte dadurch die Kapitalbasis der UniCredit Bank Austria AG wesentlich gestärkt, andererseits den „internen MREL Vorgaben“ entsprochen werden. Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 223
E.4 – MarktrisikenDas Marktrisikomanagement in der Bank Austria umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit unseren Markets- und Corporate-Treasury-Sales-Tätigkeiten und dem Bilanzstrukturmanagement. Dabei werden die Risikopositionen auf zumindest täglicher Basis aggregiert, vom unabhängigen Risikomanagement analysiert und den vom Vorstand und von den von ihm eingesetzten Gremien (wie z.B. dem Marktkomitee „MACO“ bzw. neu dem Financial & Credit Risk Committee „FCRC“) festgesetzten Risikolimiten gegenübergestellt. Das Marktrisikomanagement der Bank Austria umfasst dabei die laufende Berichterstattung über die Risikoposition, die Limitausnutzung aller marktrisikobehafteten Positionen. Die in der Bank Austria bestehenden Positionen sind großteils dem Bankbuch zuzuordnen, die Handelsbuch Aktivitäten waren primär durch XVA Hedges getrieben. Zusätzlich zu den regulatorisch relevanten Dimensionen Trading Book und Banking Book wird für die interne Steuerung ein Fokus auf die Accounting Kategorien gelegt und nach PL (Profit and Loss, also GuV-wirksam) und OCI (Other Comprehensive Income, also kapitalwirksam) unterschieden. Die Bank Austria wendet für alle Marktrisikopositionen ein gruppenweit einheitliches Risikomanagementverfahren an, das aggregiert und für die einzelnen Risk-Taker die wesentlichen Risikoparameter täglich zur Verfügung stellt. Value-at-Risk (VaR) wird täglich mit einem 99% Quantil auf Basis von 250 PnL Strips (d. h. PnL der letzten 250 Geschäftstage) gerechnet und für die regulatorische RWA-Rechnung auf einen 10-Tages-Horizont skaliert. Neben dem Value-at-Risk (VaR) kommt dabei den stressorientierten Sensitivitäts- und Positionslimiten eine gleichrangige Bedeutung zu. Ergänzt wird das Limitsystem durch Loss-Warning-Level (stellt auf die kumulierten Ergebnisse in einem bestimmten Zeitraum ab), Stressed VaR (SVaR) Limit (für das Handelsbuch mit einem separaten Beobachtungszeitraum ermittelt), IRC (Incremental Risk Charge)4 Limite, Stresstest Warning Limit (Begrenzung des Verlusts bei Anwendung eines vordefinierten Stressereignisses) und granulare Marktrisikolimite (GML)5 . Für XVA Hedging Aktivitäten besteht ein eigenes GML Framework.
In Vorbereitung auf die „Fundamental Review of the Trading Book“ („FRTB“) wurde gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben mit Q3 die FRTB Berichterstattung gemäß dem Standardized Approach umgesetzt.
Die Bank Austria setzt ein einheitliches Messverfahren ein, das auch in der UniCredit Gruppe zum Einsatz gelangt. Dieses Modell ist aufsichtsrechtlich genehmigt und ist sowohl für die interne Risikosteuerung als auch für die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko im Einsatz. Die Bank Austria ist in den Governance-Rahmen für Marktrisiko der UniCredit Gruppe eingebunden und nutzt die gruppenweite Risikomanagement-Plattform UGRM. Die gruppenweite Front-to-Back-Office-Plattform „MUREX“ bildet dabei im Zusammenspiel mit UGRM ein integriertes Risikosystem.
Das Modell wird in der Bank Austria vom Bereich „Market and Liquidity Risk“ angewendet und in Kooperation mit der UniCredit Gruppe kontinuierlich weiterentwickelt. Die laufende Weiterentwicklung umfasst u. a. die Überprüfung des Modells im Rahmen des Backtesting, die Integration neuer Produkte, die Umsetzung von Anforderungen des Vorstandes und des Marktrisikokomitees sowie die quartalsweise Durchführung des „Model-Maintenance-Reports“.
Risiko-Governance
Bezüglich der Einführung neuer Produkte im Department Markt- und Liquiditätsrisiko ist ein Neuproduktprozess (NPP) etabliert, in dessen Rahmen das Risikomanagement bei der Produktgenehmigung entscheidend mitwirkt. Das Risikomodell umfasst alle wesentlichen Risikokategorien: Zins- und Aktienrisiko (jeweils allgemeines und spezifisches Risiko), Credit-Spread-Risiko, Fremdwährungsrisiko und Warenpositionsrisiko. Das IMOD6 wird jährlich im Rahmen der Group Internal Validation (GIV) und durch die Revision überprüft. Der Risiko -Bericht, der im monatlichen MACO, bzw. neu dem Financial & Credit Risk Committee „FCRC“ präsentiert wird, umfasst neben VaR auch (Stress-)Sensitivitäten sowie die Ausnutzungen im Bereich IRC und SVaR (beides für die regulatorischen Handelsbücher). Die Informationen an das MACO bzw. das FCRC und den Vorstand werden darüber hinaus durch regelmäßige und anlassbezogene Stresstests ergänzt. 4 IRC (Incremental Risk Charge) bildet die Migrations- und Default-Risiken für einen definierten Zeitraum und ein definiertes Konfidenzintervall (1 Jahr, 99,9%) ab. Im Anwendungsbereich sind CDS und Bond-Positionen im Handelsbuch
5 z.B. BPV- oder CPV-Limite, die die Sensitivität auf Zins- bzw. Credit-Spread-Änderungen beschreiben
6 Internal Model for Market Risk gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 224
StresstestsDie Bank Austria führt ein umfassendes Stresstest-Programm für Marktrisiko durch. Die Testergebnisse werden im MACO bzw. FCRC zumindest vierteljährlich bzw. bei ungünstigen Marktentwicklungen auch anlassbezogen berichtet. Sogenannte Makro-Szenarien zeigen Bedrohungsbilder globaler Entwicklungen mit den Detailauswirkungen in den jeweiligen Risikokategorien, während Stress-Sensitivitäten einzelner Risikofaktoren oder Risikofaktorgruppen die Bedrohungspotenziale in Teilmarktsegmenten darstellen. Bei Stress-Szenarien werden untypisch hohe Schwankungen der einzelnen Marktrisikoparameter unterstellt und es wird untersucht, wie sich diese Schwankungen und ein Aussetzen der Liquidität in einzelnen Produkten und Risikofaktoren auf die Ergebnissituation der Bank auswirken. Die unterstellten Schwankungen sind von Währung, Region, Liquidität und Bonität abhängig und werden im Open Market Risk Forum (OMRF) mit den jeweiligen Experten aus anderen Bankbereichen (wie z.B. Research, Handel und Market Risk UniCredit) festgesetzt. Die Bank Austria nimmt am Open Market Risk Forum (OMRF) der UniCredit Gruppe teil; dabei handelt es sich um eine Plattform für CRO-Einheiten zur Diskussion über Stresstestergebnisse und zur Vereinbarung weiterer gemeinsamer gruppenweiter Szenario-Definitionen. Die „ICAAP-Szenarien“ werden mindestens jährlich aktualisiert und für Stresstest-Analysen, die Überwachung von Stresstest-Limiten und den regulatorischen Stress-Bericht in der gesamten UniCredit Gruppe verwendet. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)
Die in IFRS 13 festgelegten Grundsätze zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind umgesetzt. Dabei findet auch CVA/DVA (Credit/Debit Valuation Adjustments) und FundVA (Funding Valuation Adjustment) für OTC-Derivate in der Ergebnisdarstellung Berücksichtigung. Die Berichterstattung umfasst einerseits die im Rahmen des IFRS-Abschlusses ergebniswirksamen Komponenten, aber auch die volle Mark-to-Market-Bewertung aller Investmentpositionen unabhängig von ihrer Darstellung im IFRS-Abschluss („Total Return“). Die tägliche Erläuterung der Ergebnisse ist organisatorisch im Ressort Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations angesiedelt und wird durch die Intranetapplikation „ERCONIS“ unterstützt; die Ergebnisse stehen den Handels- und Risikomanagementeinheiten der Bank Austria detailliert nach Portfolio, GuV-Position und Währung zur Verfügung.
Prudent Valuation
Die regulatorischen Ansätze im Handelsbuch zum Thema „Prudent Valuation“ werden maßgeblich durch das „Market Risk“ umgesetzt und ebenso laufend in Kooperation mit der UniCredit Gruppe weiterentwickelt. Mittels eines gruppenweiten „Independent Price Verification“ (IPV)-Prozesses wird die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Bewertung und Risikomessung sichergestellt. Für die tägliche Bewertung wird das Front-End-System „MUREX“ mit den „Golden Copy“-Marktdaten der UniCredit Gruppe versorgt; diese gruppenweite „Golden Copy“ wird durch vom Handel unabhängige, nach Asset-Klassen strukturierte Kompetenzzentren erstellt. Ferner nimmt die UniCredit Bank Austria AG an den Sitzungen der Asset-Class Komitees teil, die Bewertungs- und Marktdaten-Fragen behandeln und Entscheidungen darüber treffen. Dem regulatorischen Vorsichtigkeitsprinzip wird durch die Ermittlung aller relevanten Additional Valuation Adjustments (AVA) Rechnung getragen. Marktrisiko
Der VaR des Handelsbuchs lag zum Jahresende bei 0,5 Mio € (0,6 Mio € per Ende 2020). Der SVaR für das regulatorische Handelsbuch lag zum Jahresende 2021 bei 1,5 Mio € (1,1 Mio € per Ende 2020). Der größte Anteil des Risikos für Handels- und Bankbuch der Bank Austria entfällt auf das Credit-Spread, FX- und das Zinsrisiko. Andere Risikokategorien (wie z.B. Aktienkursrisiko) nehmen im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle ein.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 225
Zum 31. Dezember 2021 setzte sich die gesamte Zinsposition für das Handelsbuch und Bankbuch der Bank Austria für die wesentlichen Währungen wie folgt zusammen:E.4.1 Basis-Point-Values der Bank Austria (BPVs) 2021 1)
(in €) Granular Market Limits Warning Level
JAHRESDURCHSCHNITT 2021, MIN./MAX.
Zentral- und Osteuropa, inkl. Türkei
1) Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Zinsbewegungen im Ausmaß von +1 Basispunkt
2) Durchschnitt der monatlichen Absolutwerte
E.4.1 Basis-Point-Values der Bank Austria (BPVs) 2020 1)
(in €) Granular Market Limits Warning Level
JAHRESDURCHSCHNITT 2020, MIN./MAX.
Zentral- und Osteuropa, inkl. Türkei
1) Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Zinsbewegungen im Ausmaß von +1 Basispunkt
2) Durchschnitt der monatlichen Absolutwerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 226
Analog zur Detailaufstellung der Basispunktpositionen im Zinsbereich werden die Details im Credit-Spread-Bereich je Sektor und Laufzeitband im täglichen Reporting dargestellt.E.4.2 Credit-Spread-Basis-Point-Values (CPVs) der Bank Austria 2021 1)
Konsumgüter, nicht zyklisch
1) Credit-Spread-Basis-Point-Value bezeichnet die Sensitivität bezogen auf Bewegungen des Kreditaufschlages im Ausmaß von +1 Basispunkt
Die Credit-Spread-Position der Bank Austria lag 2021 gemessen am Summen-Basis-Point-Value zwischen -6,2 und -7,2 Mio €.
Insgesamt ist der Großteil der Credit-Spread-Position weiterhin Staatsanleihen sowie staatsnahen Wertpapieren zuzuordnen. Das Exposure in Financials und Corporates ist im Vergleich dazu sehr gering.
Backtesting
Die Bank Austria unterzieht gemäß Art. 366 CRR die hypothetischen und die tatsächlichen (d. h. Ergebnisse in wirtschaftlicher Betrachtung ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge) Änderungen des Portfoliowerts einem laufenden Backtesting-Verfahren. Zum 31.12.2021 ist das Maximum der Anzahl der sogenannten Backtesting-Überschreitungen (negative Bewertungsveränderung größer als Modellergebnis) für die Bank Austria aus beiden Ergebnisdimensionen gleich 1, womit der Zuschlagsfaktor für den VaR-Multiplikator für die Anzahl der Überschreitungen gleich 0 ist.
Die nachstehende Grafik stellt den Backtesting-Verlauf der hypothetischen Ergebnisse des regulatorischen Handelsbuchs der Bank Austria dar; die hypothetischen Handelsergebnisse beruhen auf den hypothetischen Änderungen des Portfoliowerts bei unveränderten Positionen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 227
Backtesting-Ergebnisse des regulatorischen Handelsbuches der Bank Austria 2021E.4.3 Grafik
Eigenmittelunterlegung für das Marktrisiko
Die Parameter zum Zwecke der Eigenmittelunterlegung sind 10 Tage Haltedauer, Konfidenzniveau von 99% sowie ein auf die Value-at-Risk-Werte festgesetzter Multiplikator von 3 (Basis beträgt 3; der aktuelle quantitative Zuschlag beläuft sich auf 0) der in die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko Eingang findet. Der Qualitative Addend wurde im Februar 2021 gemäß einer der TRIM folgenden Horizontalen Analyse durch die EZB UniCredit gruppenweit einheitlich auf 0 festgelegt. Für Value-at-Risk (VaR), Stressed VaR (SVaR) und Incremental Risk Charge (IRC) ergeben sich für die Bank Austria zum 31.12.2021 folgende Eigenmittelerfordernisse:
• VaR: 5,4 Mio € (9,3 Mio € per Ende 2020)
• SVaR: 12,3 Mio €(18,0 Mio € per Ende 2020)
• IRC: 0,5 Mio €(0,04 Mio € per Ende 2020)
Bilanzstrukturmanagement
Durch ein UniCredit-gruppenweit einheitlich angewandtes Referenzzinssatzsystem wird eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den Geschäftsdivisionen der Bank ermöglicht. Die gesamte Fristigkeitsstruktur der Banken wird unter Führung der Risikogremien der Bank optimiert. Produkte ohne vertragliche Zins- und Kapitalbindung wie z.B. zinsvariable Sichteinlagen werden in Hinblick auf Liegedauer und Zinsreagibilität mittels historischer Zeitreihenanalysen modelliert und in der Gesamtrisikoposition der Banken berücksichtigt. Darüber hinaus kam für fixe Kredite im Privatkundenbereich ebenfalls eine Berücksichtigung der Vorfälligkeiten mittels historischer Zeitreihenanalysen zur Anwendung. Die Verantwortung der Modellierung von Kundeneinlagen liegt in der Risikodivision.
Die Analyse der gesamten Bilanzstruktur der Bank wird mit Szenarioanalysen - des zukünftigen Nettozinsertrags in unterschiedlichen Zinsszenarien („Earnings Perspective“) abgedeckt.
Das tiefe und nachhaltig negative Zinsniveau in den Hauptwährungen der Gruppe hat die Zinsmarge negativ beeinflusst. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Konditionengestaltung bei Ausleihungen zeigen Simulationsrechnungen eine Verschlechterung des Zinsensaldos bei zusätzlichen Zinssatzsenkungen in den negativen Bereich.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 228
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben überdies auf Gruppenebene sowie für UniCredit Bank Austria AG die Messung des „Zinsänderungsrisikos im Bankbuch“ im Verhältnis zum Haftkapital der Bank vor, indem eine Veränderung des Marktwertes des Bankbuchs nach einem 2%igen Zinsschock den anrechenbaren Eigenmitteln der Gruppe gegenübergestellt wird. Würde dieser Zinsschock mehr als 20% der anrechenbaren Eigenmittel konsumieren, könnte die Bankenaufsicht risikoreduzierende Maßnahmen einfordern. Ebenso kann eine Verringerung des Kernkapitals um mehr als 15% aufgrund einer plötzlicher Zinsänderung (bei sechs seitens EBA vorgeschriebenen Schockszenarien) oder ein stark rückläufiger Nettozinsertrag aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung risikoreduzierende Maßnahmen der Bankenaufsicht nach sich ziehen. Generell wird den Vorgaben der Aufsicht (EBA, Basel) hinsichtlich Zinsrisiko im Bankbuch über eine gruppenweite Applikation Rechnung getragen. Die regulatorischen Vorgaben sehen generell vor, im Wesentlichen das zugrunde liegende Kundengeschäft hinsichtlich Optionalitäten (insbesondere vor dem Hintergrund des negativen Zinsumfeldes) und Basisrisiken anzureichern sowie Szenario- und Stressanalysen sowohl in einer Barwert- als auch in einer Zinsertrags-Dimension deutlich auszubauen. Ein negativer 2%iger Zinsschock beansprucht per Jahresende 2021 6,01% (2020: 1,52%) der anrechenbaren Eigenmittel der Gruppe. Damit liegt die Bank Austria weit unter dem Outlier-Wert von 20%. Darüber hinaus wird im Rahmen des Risikoappetites das Ergebnis auf Basis des schlechtesten der 6 vorgeschriebenen EBA Zinsschocks deutlich restriktiver limitiert (15% im Verhältnis zum Tier 1-Kapital, per Jahresende 2021 6,52%, per Jahresende 2020 1,69%).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 229
E.5 – Derivatives GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen wird in der tabellarischen Darstellung je nach zugrunde liegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch sowie Counterparty-Klassen unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der Bank Austria liegt im Zinsbereich.
E.5.1 Hedging Derivate: Nominalbeträge zum Periodenende
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN/DERIVAT-TYPEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Schuldinstrumente und Zinsindizes
2. Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 230
E.5.2 Hedging Derivate: positiver und negativer beizulegender Brutto-Zeitwert – Gliederung nach Produkten
POSITIVER UND NEGATIVER BEIZULEGENDER ZEITWERT
POSITIVER UND NEGATIVER BEIZULEGENDER ZEITWERT
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALEN KONTRAHENTEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
WERTÄNDERUNGEN ZUR BERECHNUNG DER HEDGE-INEFFEKTIVITÄT
1. Positiver beizulegender Zeitwert
2. Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 231
E.5.3 OTC Hedging Derivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 232
E.5.3 OTC Hedging Derivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 233
E.5.4 OTC Hedging Derivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
A.1 Finanzderivatverträge auf Schuldinstrumente und Zinsindizes
A.2 Finanzderivatverträge auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
A.3 Finanzderivatverträge auf Gold und Fremdwährung
A.4 Finanzderivatverträge auf Sonstige Basiswerte
A.5 Sonstige Finanzderivate
E.5.5 Micro Hedge und Macro Hedge: Gliederung nach gesichertem Grundgeschäft und Risikoart
1.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
C) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäfte
Micro-Hedge Werte beziehen sich ausschließlich auf Einlagen.
Angaben zur Darstellung von Sicherungsgeschäften siehe auch Notes A.5.3.4 Hedge Accounting sowie B.5 und C.17.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 234
E.5.5 Micro Hedge und Macro Hedge: Gliederung nach gesichertem Grundgeschäft und Risikoart
1.1 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
1.2 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
2.1 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
C) Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäfte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 235
E.5.6 Handel Finanzderivate: Nominalwerte zum Periodenende
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN/TYP DER DERIVATE
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Schuldinstrumente und Zinsindizes
2. Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 236
E.5.7 Handel Finanzderivate: Positiver und negativer beizulegender Brutto-Zeitwert - Aufgliederung nach Produkten
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE ZENTRALE KONTRAHENTEN
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
OHNE NETTING-VEREINBARUNG
1. Positiver beizulegender Zeitwert
2. Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 237
E.5.8 OTC-Handel Finanzderivate: Nominalbeträge, positiver and negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 238
E.5.8 OTC-Handel Finanzderivate: Nominalbeträge, positiver and negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIVITÄTEN
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Schuldinstrumente und Zinsindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 239
E.5.9 OTC-Finanzderivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
A.1 Finanzderivatverträge auf Schuldinstrumente und Zinsindizes
A.2 Finanzderivatverträge auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
A.3 Finanzderivatverträge auf Gold und Fremdwährung
A.4 Finanzderivatverträge auf sonstige Basiswerte
A.5 Übrige Finanzderivate
E.5.10 Handel Kreditderivate: Nominalbeträge zum Periodenende
MIT EINEM EINZIGEN KONTRAHENTEN
MIT MEHR ALS EINEM KONTRAHENTEN (BASKET)
a) Credit Default-Produkte
b) Credit Spread-Produkte
c) Total rate of return swap
a) Credit Default-Produkte
b) Credit Spread-Produkte
c) Total rate of return swap
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 240
E.5.11 OTC-Handel Kreditderivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
E.5.11 OTC-Handel Kreditderivate: Nominalbeträge, positiver und negativer beizulegender Zeitwert nach Kontrahenten
Verträge, die nicht in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Verträge, die in einer Netting-Vereinbarung enthalten sind
1) Verträge des Absicherungskäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
2) Verträge des Absicherungsverkäufers
- Positiver beizulegender Zeitwert
- Negativer beizulegender Zeitwert
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 241
E.5.12 OTC-Handel Kreditderivate – Restlaufzeit: Nominalbeträge
1. Verträge des Absicherungskäufers
2. Verträge des Absicherungsverkäufers
E.6.1a Fremdwährungsvolumina 2021
A. Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Eigenkapitalinstrumente
A.3 Forderungen an Kreditinstitute
A.4 Forderungen an Kunden
A.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
B. Sonstige Vermögenswerte
C. Finanzielle Verbindlichkeiten
C.1 Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
C.2 Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
C.3 Verbriefte Verbindlichkeiten
C.4 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
D. Sonstige Verbindlichkeiten
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 242
E.6.1b Fremdwährungsvolumina 2020
A. Finanzielle Vermögenswerte
A.2 Eigenkapitalinstrumente
A.3 Forderungen an Kreditinstitute
A.4 Forderungen an Kunden
A.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
B. Sonstige Vermögenswerte
C. Finanzielle Verbindlichkeiten
C.1 Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
C.2 Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
C.3 Verbriefte Verbindlichkeiten
C.4 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
D. Sonstige Verbindlichkeiten
CHF-Risiko
Wie schon in den letzten Jahren wurde der Abbau der CHF-Kredite auch 2021 fortgesetzt. Die Kundenforderungen reduzierten sich bei Betrachtung des Nettovolumens (nach Wertberichtigungen) um weitere rund 0,5 Mrd € und sanken von 4,6 Mrd € auf 4,1 Mrd €. Rund 2,9% davon wurden als notleidend eingestuft. Der größte Teil der Forderungen findet sich in der Privatkundenbank, der 91% des CHF-Volumens zuzuordnen sind.
Sonstige Währungsrisiken
Die Kundenkredite in anderen Fremdwährungen (exklusive CHF) betrugen zum 31.12.2021 3,0 Mrd € (2020: 3,0 Mrd €), wovon ein großer Teil Ausleihungen in USD waren (überwiegend an Kunden des Segments Corporate & Investment Banking).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 243
E.7 – Counterparty-RisikenGrundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der Bank Austria primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient. Es erfolgt eine Bewertung der Geschäfte anhand anerkannter, geprüfter Modelle zu Tagespreisen. Marktwerte veranschaulichen den Stichtagswert der Verträge, positive aktuelle und geschätzte zukünftige Marktwerte erlauben einen Rückschluss auf das potenzielle Ausfallrisiko aus dieser Geschäftssparte.
Für die Portfoliogestionierung und Risikobegrenzung im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierleihen sowie Pensionsgeschäften verwendet die UniCredit Bank Austria AG ein Internes Counterparty-Risikomodell (IMM). Dieses basiert auf einer Monte-Carlo-Pfadsimulation für die Risikosteuerung im Derivate- und Security-Financing-Geschäft mit Banken und Kunden, um das potenzielle, zukünftige Exposure auf Portfolioebene je Counterpart zu schätzen.
Das UCI-gruppenweite Counterparty-Risikomodell verwendet für die interne Risikosteuerung einen Expected Shortfall von 87,5% (entspricht etwa einem 95%-Quantil) sowie 3.000 Szenarien auf 52 Stützpunkten. Weiters unterliegt dem Modell eine standardisierte Margin Period of Risk (Nachschuss-Risikoperiode) und die Verwendung einer Default Conditional Metric (ausfallbedingten Metrik).
Als Basis für die Kalkulation dienen Marktvolatilitäten, Korrelationen zwischen einzelnen Risikofaktoren, zukünftige Cashflows sowie Stressüberlegungen. Ebenso werden Rahmenverträge (netting agreements) sowie Besicherungsverträge (collateral agreements) in der Simulation berücksichtigt.
Die Berechnung auf Simulationsbasis wird für alle wichtigen Geschäftsarten vorgenommen, zum Beispiel Devisen- und Warentermingeschäfte, Zinsinstrumente, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäfte, aktien-, waren- oder inflationsbezogene Instrumente bzw. Kreditderivate. Die verbleibenden (unter anderem exotischen) Produkte werden über einen sogenannten Add-on-Faktor Ansatz (abhängig von Volatilität und Laufzeit) berücksichtigt.
Neben der Ermittlung des potenziellen künftigen Exposures für die Zwecke der internen Risikosteuerung erlaubt die Pfadsimulation auch die Berechnung des mittleren Exposures bzw. des gemäß Basel 3 modifizierten mittleren Exposures (Exposure at Default), der effektiven Laufzeit des Exposures sowie des „Stressed EPE“ (Expected Positive Exposure) für jeden Counterpart und ermöglicht somit die Einbeziehung des Counterparty-Risikos in ein Basel 3-konformes internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung. Die Berechnung des regulatorischen Exposure at Default wird auf Netting-Set-Ebene errechnet. Ein Netting-Set ist eine Gruppe von Geschäften zwischen dem Institut und dem Kunden, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Nettingvereinbarung unterliegt.
Die UniCredit Bank Austria AG hat die Anforderungen gemäß den Veröffentlichungen des Basler Ausschusses (Basel 3) und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) im Bereich des Counterparty Credit Risk umgesetzt. Die regulatorischen Anforderungen beinhalten unter anderem die Berechnung des normalen Counterparty Exposures sowie des sogenannten Stressed Counterparty Exposures (vergleichbar mit dem Stressed VaR im Marktrisiko), die Marktrisikounterlegung für die Credit Valuation Adjustments (CVA market risk) sowie strengere Standards beim Collateral Management.
Die Anforderungen bzgl. des verpflichtenden Austauschs von Sicherheiten bei bilateralen Margining-Verträgen mit Financial Counterparts für Variation Margin wurden gemäß den Regulierungen umgesetzt.
Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Counterparty-Risiko in Bezug auf das Stresstesting und das Backtesting in der UniCredit Bank Austria AG umgesetzt. In regelmäßigen Intervallen wird, auf Detailebene einzelner Counterparts sowie auf Gesamtbankebene, ein Backtesting durchgeführt um die Modellgüte laufend überprüfen zu können.
Das Counterparty-Risikomodell wird laufend weiter verbessert. Seit dem Jahr 2019 wurde für die interne Risikosteuerung die Basis der Szenariengenerierung von historischen Schwankungen auf markt-implizite Volatilitäten umgestellt. Die daraus resultierende wesentliche Modelländerung hinsichtlich der Berechnung der Eigenmittelunterlegung wurde bei der EZB beantragt und wird seit Ende Q1 2021 auch für regulatorische Zwecke verwendet. Im Jahr 2020 wurde mit der Implementierung der neuen rechtlichen Erfordernisse der CRR 2 für den neuen Standardansatz für Counterparty Credit Risk (SA-CCR) begonnen, welche per Juni 2021 erfolgreich in den internen Risikosystemen der Bank umgesetzt wurden. Im SA-CCR werden für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse regulatorisch jene Transaktionen abgebildet, welche im internen Counterparty-Risikomodell nicht mittels Monte-Carlo Simulation erfasst sind (zum Beispiel Börsenderivate oder Wertpapiertransaktionen).
In den internen IT-Systemen wird nicht nur die Berechnung des Counterparty-Risikos aus dem Derivatgeschäft, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäft, sondern ebenso die Ermittlung des Risikos aus den sogenannten „Other Risk Types“ vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass die Ermittlung der Exposurewerte aus dem Derivatgeschäft sowie des „Money-Market Risk“, „Issuer Risk“ und „Settlement Risk“ zentral aus den internen IT-Systemen (FRE – Full Revaluation Engine, AGE – Aggregation Engine) erfolgt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 244
Darüber hinaus wird das Länderrisiko getrennt nach externem und internem Länderrisiko errechnet und ausgewiesen.Die Linienausnutzung für das Handelsgeschäft steht im zentralen Treasurysystem MLC („MUREX Limit Controller“) realtime zur Verfügung. Das Treasurysystem „MUREX Limit Controller“ (MLC) stellt das zentrale Limitsystem der UniCredit Bank Austria AG dar, das auf Kundenebene neben der aktuellen Linienausnützung aus Derivat- und Security-Financing-Geschäften ebenso die Ausnützungen für Money-Market-, Issuer- und Settlement-Risiko ausweist.
Die UniCredit Bank Austria AG begrenzt das Kreditrisiko aus ihrem Derivatgeschäft zusätzlich durch den konsequenten Einsatz von entsprechenden Rahmenverträgen sowie die Vereinbarung von Besicherungsverträgen (collateral agreements) und von Kündigungsklauseln (break-clauses). Diese Besicherungsverträgen (collateral agreements) wurden 2021 gemäß den regulatorischen Vorgaben auf eligible benchmarks (z.B. von EONIA auf ESTR) umgestellt Trotz der sehr guten Durchschnittsbonität unserer Geschäftspartner wird vom Management dem Ausfallrisiko verstärkt Augenmerk geschenkt.
Im Jahr 2021 hat die UniCredit Bank Austria AG die 2020 eingeführte Online-Trading Plattform (UCTrader/ExCEED), welche unseren Kunden den real-time Abschluss von Derivatgeschäften ermöglicht, weiter ausgebaut. Im Zuge des Projektes wurden die relevanten Risikochecks implementiert und damit zum Beispiel eine real-time Überprüfung und Einhaltung der Pre-Settlement und Settlement Risiko Limite online sichergestellt.
Weiters wurde gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) die zentrale Clearing-Pflicht für OTC-Derivate in der UniCredit Bank Austria AG implementiert und umgesetzt. Die UniCredit Bank Austria AG ist Clearing-Member des Clearing-Instituts „London Clearing House“ (LCH Clearnet) sowie seit 2020 auch Clearing-Member des Clearing-Instituts „LCH SA“ in Paris. Weiters cleart die UniCredit Bank Austria AG Pensionsgeschäfte auch bei der zentralen Gegenpartei EUREX Clearing AG.
Ein eigenes Reporting zum Thema Counterparty Credit Risk informiert das Marktrisikokomitee (MACO) und das Derivativkomitee (DECO) bzw. neu, das Financial & Credit Risk Committee „FCRC“, der UniCredit Bank Austria AG nicht nur hinsichtlich der laufenden Exposureentwicklung, Stresstesting, Collateral Management und Wrong Way Risk, sondern stellt auch weitere, steuerungsrelevante Informationen bereit.
Für die UniCredit Bank Austria AG ergaben sich zum Jahresende aus der Anwendung der Counterparty-Credit-Risk-Berechnungsmethode der gruppenweiten Risikosysteme für die Exposures aus Derivat-, Repo- und Leihegeschäften ein Gesamtexposure von 2.497 Mio € (Vorjahr 1.877 Mio €).
Das Gesamtexposure zum Jahresende 2021 lässt sich weiters in folgende Sektoren aufsplitten:
E.7.1a Exposure nach Sektoren
Energie- und Rohstoffsektor
Central Clearing Counterparts (CCP)
E.7.1b Exposure nach Ratingklasse
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 245
E.8 – Länderrisiko und souveränes RisikoIm Länderrisiko wird das Risiko aus grenzüberschreitenden Geschäften mit allen Kundengruppen abgebildet („Transfer- und Konvertierungsrisiko“; das Länderrisiko enthält z.B. Kredite an ausländische Firmenkunden oder Banken), während im souveränen Risiko das Risiko aus Geschäften mit dem Staat selbst abgebildet ist (z.B. der Kauf von Staatsanleihen), unabhängig davon, ob dieses Risiko grenzüberschreitend oder lokal ist. Die Beurteilung beider Risiken erfolgt im Rahmen eines UniCredit-gruppenweiten Kreditprozesses. Sowohl Länderlimite als auch souveräne Limite werden vom zuständigen Risikomanagementteam beurteilt, vom entsprechenden Kompetenzträger genehmigt und den UniCredit- Tochterunternehmen gemäß den geschäftlichen Erfordernissen zugeteilt. Für Länder, die als weniger risikoreich eingestuft werden – z.B. USA, Japan, EU-Kernländer –, wird im Allgemeinen grenzüberschreitendes Geschäft nicht limitiert, alle anderen Länderrisiken werden mittels Länderlimit gesteuert. Die souveränen Risiken hingegen werden in jedem Fall über ein Counterparty-Limit begrenzt. Die Überwachung des Gesamtengagements in Anleihen erfolgt über nominelle Kreditrisikolimite und Marktrisikolimite. Die Erfassung erforderlicher Wertminderungen für souveräne Risiken erfolgt gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards.
E.8.1 Gliederung der Bestände staatlicher Wertpapiere nach Ländern und Bilanzpositionen
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 246
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 247
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Handelsaktiva / Handelspassiva (Nettovolumina)
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 248
E.8.2 Gliederung der Bestände staatlicher Wertpapiere nach Bilanzposition
ZU HANDELS-ZWECKEN GEHALTEN (NETTO-VOLUMINA)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Buchwert der Bestände gegenüber staatlichen Stellen
Gesamtbestand an Schuldinstrumenten
ZU HANDELS-ZWECKEN GEHALTEN (NETTO-VOLUMINA)
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DESIGNIERTE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Buchwert der Bestände gegenüber staatlichen Stellen
Gesamtbestand an Schuldinstrumenten
Die Volumina gegenüber staatlichen Stellen umfassen Anleihen, die von Zentralbanken, Staaten und anderen öffentlichen Stellen begeben wurden, und Kredite an staatliche Kreditnehmer.
E.8.3 Gliederung der Kredite staatlicher Kreditnehmer nach Ländern
SUMME DER BILANZWIRKSAMEN VOLUMINA
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 249
E.9 – Operationale Risiken Unter dem operationalen Risiko (OpRisk) wird das Risiko von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse (inkl. Rechtsrisiken – siehe dazu auch Abschnitt E.13) verstanden. So unterliegen z. B. Kundenvergütungen wegen fehlerhafter / unzureichender Produktberatung, Ausfälle von IT-Systemen, Sachschäden, Fehlverarbeitungen oder Betrugsfälle einer genauen und vor allem konsolidierten Risikomessung und -steuerung (Verlustdatensammlung, externe Daten, Szenarien, Indikatoren), die auch als Basis für die Berechnung der Eigenmittel für das operationale Risiko dient.
Die Erhebung von Vorfallsdaten sowie die Adressierung von Prozessoptimierungen erfolgen in enger Koordination und Zusammenarbeit, abteilungs- und bereichsübergreifend, wie z. B. den Businessbereichen, der internen Revision, Compliance, der Rechtsabteilung, ICT & Security Management sowie dem Versicherungsbereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UniCredit Bank Austria AG seit jeher in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wurde, um das operationale Risiko zu steuern und zu reduzieren. An dieser Stelle seien exemplarisch Datensicherungsmaßnahmen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten Daten, Zugriffsberechtigungssysteme, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und eine Vielzahl von Überwachungs- und Kontrollprozessen sowie Personalschulungsmaßnahmen genannt. Insbesondere die Bewusstseinsbildung über operationale Risiken nimmt eine wichtige Stellung ein und wird über unterschiedliche Maßnahmen wie „Tone from the top“ Aussendungen des Vorstands, Schulungen der Führungskräfte sowie verpflichtende Online-Trainings unterstützt.
Organisatorisch hat die UniCredit Bank Austria AG neben dem zentralisierten OpRisk Management ein dezentrales OpRisk Management in Form von OpRisk-Verantwortlichen (sog. „Dezentrale OpRisk & RepRisk Manager“ (DORRM)) für alle relevanten Unternehmensbereiche aufgebaut. Die zentrale OpRisk & RepRisk Funktion der UniCredit Bank Austria AG wurde 2018 direkt dem Risikovorstand als Stabstelle zugeordnet. Im Jahr 2020 wurde, zur Verstärkung der „first line of defense“ im Vertrieb, die Abteilung Business Operational Excellence gegründet. Wie in der UniCredit Bank Austria AG gibt es auch in allen relevanten Tochtergesellschaften der UniCredit Bank Austria Gruppe verantwortliche OpRisk Manager bzw. Ansprechpartner.
Während der zentrale Bereich vor allem für die Methodenvorgaben sowie die Risikomessung und -analyse zuständig ist, liegt es im Bereich des dezentralen Risikomanagements, Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung oder Versicherung von Risiken zu setzen. Das zentrale OpRisk Management ist für die Kontrolle der Angemessenheit der Risikohandhabungsmaßnahmen im Rahmen der „2nd level controls“ zuständig.
Im Jahr 2021 lagen die Schwerpunkte auf folgenden Tätigkeiten:
• Integration der OpRisk & RepRisk-Strategie-Themen 2021 sowie deren Monitoring anhand von Key-Risk-Indikatoren in der Permanent Work Group (tourliche bereichsübergreifende OpRisk-Arbeitsgruppe).
• Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen für die identifizierten Strategie-Themen (durch DORRMs und Fachexperten) und deren Bericht in der Permanent Work Group sowie dem Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo). Seit Oktober 2021 werden OpRisk-Themen nicht mehr im OpRRiCo, sondern im neu gegründeten, quartalsweise stattfindenden, Non-Financial Risk Committee berichtet.
• Monitoring des OpRisk Exposures anhand von Kennzahlen, die einen Teil des Risk Appetite Frameworks darstellen (ELOR - Expected Loss on Budget Revenues; ICT Risk Metric).
• Durchführung und Erweiterung des jährlichen OpRisk ICT Assessment Prozesses für kritische Business-Prozesse in der UniCredit Bank Austria AG.
• Durchführung von OpRisk Assessments für relevante Outsourcings.
• Laufende Überarbeitung des KRI Monitoring Frameworks zur effektiveren Risikomessung sowie Durchführung der Szenarienanalyse.
• Bewusstseinsbildung zu OpRisk Themen durch diverse Schulungen für unterschiedliche Zielgruppen sowie durch das für alle Mitarbeiter verpflichtende Online-Training.
• Überprüfung der OpRisk-relevanten Konten und Buchungen im Zuge der Accounting Reconciliation, General Ledger Analyse und Transitory and Suspense Account Analyse zur Sicherstellung der Vollständigkeit der OpRisk-Datensammlung.
• Durchführung von Schwerpunktanalysen zu unterschiedlichen OpRisk-relevanten Themenbereichen, auch angestoßen durch relevante externe OpRisk-Vorfälle, z.B.: Internal Fraud, External Fraud im Kreditgeschäft Dokumentenablageprozess
• Durchführung eines Risk & Control Self Assessments (RCSA) für relevante Unternehmensprozesse der UniCredit Bank Austria AG
• Verstärkter Fokus auf einen einheitlichen Ansatz des Töchtersteerings.
• Implementierung von ICT Project Risk Assessments für alle relevanten ICT Projekte.
• Aufsetzen von 2nd level control ICT sowie ICT Security KPIs für die UCBA AG sowie alle relevanten Töchter
• Implementierung von standardisierten OpRisk Assessments für alle relevanten Prozessänderungen, die vom jeweiligen Prozessverantwortlichen initiiert werden.
Ein Netzwerk von unabhängigen Funktionen und Gremien wirkt an der Beherrschung und Steuerung der Risiken mit, sodass der Vorstand ausreichende Informationen über die Risikosituation erhält und in der Lage ist, die Risiken zu steuern.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 250
Die Agenden des operationalen Risikos wurden bis September 2021 im eigenständigen Operational and Reputational Risk Committee (OpRRiCo) abgehandelt, seit Oktober 2021 erfolgt dies im neu gegründeten Non-Financial Risk Committee. Das Komitee ist ein zentraler Bestandteil der Integration des operationalen Risikos in die Prozesse der Bank und dient insbesondere dem Bericht von aktuellen OpRisk-Themen und Entwicklungen, der Abnahme von OpRisk-relevanten Dokumenten, dem Reporting von Verlusten sowie auch als Eskalationsgremium. Im Komitee ist der Gesamtvorstand der UCBA vertreten.Die UniCredit Bank Austria AG wendet seit Anfang 2008 den Advanced Measurement Approach (AMA-Ansatz) zur Berechnung des OpRisk-Kapitals an, die Modellberechnung für alle AMA-Töchter erfolgt durch die UniCredit Gruppe.
Inlandstöchter
Im Bereich des Operationalen Risikos wenden die Schoellerbank AG und die UniCredit Leasing Austria GmbH den AMA-Ansatz an.
Umsetzung der Offenlegungsbestimmungen gemäß CRR
Innerhalb der UniCredit Gruppe erfolgt eine gesamthafte Offenlegung (im Rahmen der Pillar 3 Offenlegungsanforderungen gemäß CRR) durch die Muttergesellschaft UniCredit auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage in ihrer Funktion als EU-Mutterinstitut. Die Bank Austria ist ein großes Tochterunternehmen im Sinne von Art. 13 CRR und legt für das Geschäftsjahr 2021 demgemäß ihre Eigenmittel (Art. 437 CRR), die Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR), die Kapitalpuffer (Art. 440 CRR), die Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR), die Vergütungspolitik (Art. 450 CRR), die Verschuldung (Leverage Ratio; Art. 451 CRR), Liquiditätsdeckungsanforderungen (Art. 451a CRR) sowie die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) offen.
Die Offenlegung der Bank Austria ist auf ihrer Website (www.bankaustria.at) unter Über Uns/Investoren/Offenlegung gemäß Basel 2 und 3 (CRR) auffindbar.
E.10 – Reputationsrisiken Die Bank Austria sowie die UniCredit Gruppe definieren Reputationsrisiko als das derzeitige oder zukünftige Risiko eines Ergebnisrückgangs aufgrund einer negativen Wahrnehmung der Bank seitens Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Investoren, Mitarbeitern oder Aufsichtsbehörden.
Seit 2012 ist im CRO-Bereich ein eigenes Team mit dem Management und Monitoring von strategischen Reputationsrisikoagenden betraut, im Jahr 2018 wurde die Op&Rep Risk Stelle direkt dem CRO als Stabstelle zugeordnet. Gemeinsam mit anderen Bereichen wie Identity & Communications, Compliance, Legal, Complaint Management, Customer Satisfaction & Stakeholder Insight etc. ist die zentrale Risikoeinheit für das Management der Reputation der UniCredit Bank Austria AG zuständig.
Reputationsrisikorelevante Themen werden quartalsweise im Operational & Reputational Risk Committee bzw. seit Oktober 2021 im neu gegründeten Non-Financial Risk Committee berichtet, wie zum Beispiel:
• Geschäftsentscheidungen, welche im Reputationsrisiko / Kreditkomitee getroffen wurden
• Report über RepRisk Assessments welche im Rahmen des Neuproduktprozesses analysiert wurden
• Information über die Abnahme neuer RepRisk-Regelwerke
• Relevante Berichterstattungen über die UniCredit Bank Austria AG
• RepRisk-Status der AMA-Tochtergesellschaften
• Sonstige Themen, welche die Reputation der Bank betreffen
Im Jahr 2021 konzentrierten sich die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Reputationsrisiko auf die Unterstützung der Tochterunternehmen, Ausweitung von Strukturen, Implementierung und Umsetzung der RepRisk-Policies, auf die Unterstützung der Business-Bereiche und Ausbildung.
Im vergangenen Jahr wurden aktualisierte RepRisk Regelwerke ausgerollt, welche den Umgang mit speziellen Industriesektoren, wie beispielsweise der Kohleindustrie oder der Öl- und Gasindustrie, regeln. Bei den neuen Regelwerken wurde besonders Augenmerk auf ökologische Aspekte gelegt und auf die Unterstützung der Kundinnen und Kunden hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erhöhung des Reputationsrisiko-Managementbewusstseins durch Ausbildungsaktivitäten in der UniCredit Bank Austria AG und den Tochterunternehmen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 251
E.11 – GeschäftsrisikenAls Geschäftsrisiko werden unerwartete negative Veränderungen des Geschäftsvolumens und / oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind, definiert. Negative Auswirkungen solcher Veränderungen auf die Profitabilität resultieren vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Risikomessung wird somit der Einfluss externer Faktoren auf Ergebnisrückgänge und die Auswirkung auf den Marktwert gemessen.
Das operative Management des Geschäftsrisikos liegt als Teil des allgemeinen Ertrags- und Kostenmanagements in der Verantwortung der einzelnen Geschäftseinheiten.
E.12 – Beteiligungs- und Immobilienrisiken Beim Beteiligungsrisiko wird den potenziellen Marktpreisschwankungen unseres börsenotierten und nicht börsenotierten Anteils-/ Beteiligungsbesitzes Rechnung getragen.
Nicht enthalten sind hier vollkonsolidierte Konzerntöchter, da deren Risiken bereits differenziert nach den anderen Risikoarten ermittelt werden und bei diesen erfasst sind. Das Portfolio umfasst strategische Engagements – reine Immobilienbesitzgesellschaften werden im Immobilienrisiko berücksichtigt.
Sowohl Beteiligungs- als auch Immobilienrisiko werden durch einen Value-at-Risk-Ansatz im Rahmen des ICAAP abgedeckt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 252
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung, Beachtung finden.
Im Folgenden wird die UniCredit Bank Austria AG durchwegs auch als „UCBA“ bezeichnet.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für die folgenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten und andere Verfahren Rückstellungen in Höhe des eingeschätzten Risikos gebildet. Gemäß IAS 37 müssen Angaben, die die Lage des betreffenden Unternehmens in dem Rechtsstreit ernsthaft beeinträchtigen würden, nicht gemacht werden:
A) Madoff
Hintergrund
UCBA sowie einige ihrer Konzerngesellschaften und indirekten Tochtergesellschaften wurden geklagt bzw. gegen sie wurden Untersuchungen eingeleitet in Folge des durch Bernard L. Madoff („Madoff“) über seine Gesellschaft Bernard L. Madoff Investment Securities LLC („BLMIS“) betriebenen Ponzi Scheme, das im Dezember 2008 aufgedeckt wurde.
Zivilrechtliche Verfahren in Österreich
Investoren der Primeo und Herald Madoff Feeder Fonds haben zahlreiche Zivilverfahren anhängig gemacht, von denen 11 mit einem eingeklagten Betrag von 5 Mio € zuzüglich Zinsen noch offen sind. Die geltend gemachten Ansprüche in diesen Verfahren sind entweder, dass die UCBA gewisse Pflichtverletzungen in ihrer Funktion als Prospektkontrollorin begangen habe oder dass die UCBA bestimmte Investoren (direkt oder indirekt) unsachgemäß beraten habe, in diese Fonds zu investieren, oder eine Kombination dieser Ansprüche. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat achtundzwanzig rechtskräftige Entscheidungen hinsichtlich der in den Verfahren geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche gefällt. Hinsichtlich der Verfahren, die die Primeo Feeder Fonds betreffen, ergingen achtzehn rechtskräftige Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes zu Gunsten der UCBA. In zwei Verfahren hat der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der UCBA zurückgewiesen und hat somit die zu Gunsten der Kläger ergangenen Entscheidungen des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen. Hinsichtlich des Herald Feeder Fonds hat der österreichische Oberste Gerichtshof fünfmal über die Prospekthaftungsansprüche entschieden, zweimal zu Gunsten der UCBA und dreimal zu Gunsten der Kläger. In einem Prospekthaftungsfall, wo in den Primeo und den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof zu Gunsten der UCBA entschieden; in zwei weiteren Prospekthaftungsfällen, wo in den Primeo und in den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof die außerordentlichen Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Berufungsgerichts zu Gunsten der UCBA rechtskräftig werden lassen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die verbleibenden Verfahren können nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden; zukünftige Entscheidungen könnten nachteilig für die UCBA sein.
Betreffend die gegen die UCBA anhängigen österreichischen Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Betrug von Madoff hat die Bank Austria Rückstellungen in einem Umfang gebildet, der als angemessen für die gegenwärtigen Risiken erachtet wird.
Strafverfahren in Österreich
Die UCBA wurde als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Österreich wegen des Verdachtes der Verletzung von Bestimmungen des InvFG, sowie Vorwürfe in Richtung Betrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Madoff-Fall geführt. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde im November 2019 gegen UCBA sowie alle Beschuldigten zur Gänze eingestellt. Privatbeteiligte haben dagegen Fortführungsanträge eingebracht; diese wurden im Jänner 2021 vollumfänglich abgewiesen. Ein Rechtsmittel steht gegen diese Entscheidung nicht mehr zu.
Verfahren in den Vereinigten Staaten
Klagen durch den SIPA Trustee
Im Dezember 2010 brachte der Insolvenzverwalter (der „SIPA Trustee“) für die Liquidation der BLMIS neben anderen Klagen auch eine Klage bei einem US-Bundesgericht (United States Federal Court) gegen einige Dutzend Beklagte ein, unter anderen gegen die HSBC, die UniCredit S. p. A., die UCBA und einige mit ihr verbundene Unternehmen (das „HSBC-Verfahren“).
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 253
Im HSBC-Verfahren klagte der SIPA Trustee mehrere Milliarden US-Dollar im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen und Anfechtungsansprüchen (auch als „claw-back claims“, d. h. Rückforderungen, bezeichnet) ein. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden im Jahr 2011 abgewiesen, gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel anhängig. Im Jahr 2015 ließ der SIPA Trustee im HSBC-Verfahren die Anfechtungsansprüche gegen die UniCredit S.p.A. und die Alternative Investments Division of Pioneer („PAI“) mit Anspruchsverzicht sowie die Anfechtungsansprüche gegen die UCBA ohne Anspruchsverzicht fallen; dies erfolgte nach Anspruchsregulierungen, die nicht die UniCredit S.p.A., die PAI und die UCBA betrafen und vom SIPA Trustee als Erfüllung der betreffenden Ansprüche angesehen wurden. Am 22. November 2016 erging ein Urteil des Bankruptcy Court, das die Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BA Worldwide Fund Management Ltd („BAWFM“) anordnete. Am 9. März 2017 äußerte sich der SIPA Trustee schriftlich zur Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BAWFM. Am 16. März 2017 legte der SIPA Trustee Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche ein. Im Februar 2019 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Bankruptcy Court's vom 22. November 2016 aufgehoben und entschieden, dass der SIPA Trustee die Übertragungen von Geldern durch die BLMIS vor deren Insolvenz an die BAWFM und andere, ähnlich gestellte Parteien, zurückfordern kann. BAWFM und andere Beklagte beantragten eine neuerliche Anhörung vor dem Berufungsgericht durch ein "en banc" Gremium (sohin durch alle Richter). Das Berufungsgericht wies diesen Antrag im April 2019 ab. Auf Antrag der Beklagten lässt das Berufungsgericht das Verfahren ruhen; dies damit das Verfahren während des Revisionsprozesses beim Obersten Gerichtshof nicht fortgeführt wird. BAWFM und die anderen Beklagten haben am 30. August 2019 eine Revision eingebracht. Am 1. Juni 2020 hat der Oberste Gerichtshof diese Revision zurückgewiesen. Das Verfahren wurde sohin an das Bankrupcty Court für das weitere Verfahren zurückverwiesen. Es besteht kein wesentlicher potenzieller Schadenersatzanspruch und damit kein ausgeprägtes Risikoprofil für die UniCredit Gruppe. Bestimmte bestehende oder frühere verbundene Personen, die im HSBC-Verfahren als Beklagte genannt werden, könnten Rechte auf Schadloshaltung durch die UniCredit S.p.A. und ihre verbundenen Unternehmen haben. Mögliche Auswirkungen
Über die vorgenannten Verfahren und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen und einige von deren Mitarbeitern und früheren Mitarbeitern hinaus können in Zukunft in den USA, in Österreich oder anderen Ländern unter Umständen weitere mit dem Fall Madoff in Zusammenhang stehende Prozesse angestrengt werden. Derartige in Zukunft mögliche Klagen könnten gegen die UCBA, ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter eingebracht werden. Die anhängigen Verfahren bzw. in Zukunft mögliche Klagen können für die UCBA negative Auswirkungen haben.
Die UCBA und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen, sich gegen die Ansprüche und Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Abgesehen von den oben dargestellten Sachverhalten ist es derzeit nicht möglich, den Zeithorizont und die Ergebnisse der verschiedenen Klagen verlässlich abzuschätzen und den Grad an Verantwortlichkeit – sollte eine Verantwortlichkeit gegeben sein – zu bestimmen.
B) Alpine Holding GmbH
Die Alpine Holding GmbH begab in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils eine Anleihe. In den Jahren 2010 und 2011 fungierte die UCBA dabei als Joint Lead Manager, und zwar in jedem der beiden Jahre gemeinsam mit einer anderen Bank. Im Juni / Juli 2013 wurden die Alpine Holding GmbH und die Alpine Bau GmbH insolvent; es folgten Konkursverfahren. Zahlreiche Anleihegläubiger stellten daraufhin schriftlich Forderungen an die in die Anleiheemissionen involvierten Banken. Zumindest soweit die UCBA davon betroffen ist, begründeten die Anleihegläubiger ihre Forderungen hauptsächlich mit der Prospekthaftung der Joint Lead Manager und in einer geringeren Anzahl von Fällen auch mit fehlerhafter Anlageberatung. Investoren haben zivilrechtliche Klagen einschließlich dreier Sammelklagen der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte anhängig gemacht (mit einer Forderungssumme von insgesamt rund 18,7 Mio €), in denen neben anderen Banken auch die UCBA als beklagte Partei genannt wird. Der wesentliche Klagegrund ist die Prospekthaftung. Diese zivilrechtlichen Verfahren sind überwiegend noch in erster Instanz anhängig. Bisher hat der Oberste Gerichtshof keine rechtskräftige Entscheidung über Klagen gegen die UCBA betreffend Prospekthaftung gefällt. Zusätzlich zu den vorgenannten Verfahren gegen die UCBA wurden im Zusammenhang mit der Alpine-Insolvenz weitere Klagen gegen die UCBA angedroht, die in Zukunft eingebracht werden könnten. Anhängige oder zukünftige Klagen können negative Auswirkungen auf die UCBA haben. Die UCBA beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Derzeit ist es nicht möglich, den zeitlichen Ablauf und den Ausgang der verschiedenen Verfahren abzuschätzen sowie den Grad einer allfälligen Verantwortlichkeit der UCBA, soweit eine solche überhaupt gegeben ist, zu beurteilen.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 254
C) Valauret S.A.Im Jahr 2001 erwarben die Kläger Valauret S. A. und Hughes de Lasteyrie du Saillant Aktien des französischen Unternehmens Rhodia S. A. Die Kläger behaupten, sie hätten aufgrund eines Rückgangs des Rhodia-Aktienkurses zwischen 2002 und 2003 Verluste erlitten.
Im Jahr 2004 reichten die Kläger eine Schadenersatzklage gegen den Verwaltungsrat, die Abschlussprüfer und die Aventis S. A. (den angeblichen Mehrheitsaktionär der Rhodia S. A.) ein. In der Folge weiteten sie ihre Forderung auf andere Parteien – insgesamt 14 Beklagte – aus, darunter auch die UniCredit Bank Austria AG als Rechtsnachfolgerin der Creditanstalt AG, gegen die Ende 2007 eine Klage eingereicht wurde. Die Kläger behaupten, die Creditanstalt AG sei in die oben erwähnten angeblichen betrügerischen Handlungen involviert gewesen.
Nach Ansicht der UniCredit Bank Austria AG entbehrt der Vorwurf einer Involvierung der Creditanstalt AG in betrügerische Handlungen jeder Grundlage. Im Jahr 2006, noch bevor die Klage auf die UniCredit Bank Austria AG ausgeweitet wurde, wurde das zivilrechtliche Verfahren nach Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt. Im Dezember 2008 setzte das Handelsgericht Paris auch das zivilrechtliche Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG aus.
Im Juni 2021 wurde die UCBA vom Tribunal de Commerce de Paris davon informiert, dass der Fall aus dem Register des Gerichtes entfernt wurde, auf Betreiben von Valauret selbst. Der Fall Valauret ist wahrscheinlich verjährt.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für diese Rechtsstreitigkeit keine Rückstellungen gebildet.
D) Lexitor
Der EuGH entschied mit Urteil vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 ("Lexitor"), dass Art. 16 Abs. 1 der Verbraucherkredit-Richtlinie (VKrRL) dahin auszulegen ist, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst. § 16 Abs. 1 VKrG in der damaligen Fassung nannte hingegen nur die laufzeitabhängigen Kosten. Zur Sicherstellung einer richtlinienkonformen Rechtslage wurden § 16 Abs. 1 VKrG und der wortgleiche § 20 Abs. 1 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) mit Wirkung ab 01.01.2021 im Sinne des EuGH-Urteils angepasst und jeweils das Wort „laufzeitabhängig“ gestrichen.
Der VKI brachte gegen die UCBA eine Verbandsklage ein, die vom HG Wien mit Urteil vom 29.10.2020 in 1. Instanz abgewiesen wurde mit der Begründung, der österreichische Gesetzgeber habe nicht-laufzeitabhängige Kosten bewusst von der Verpflichtung zur Ermäßigung ausgenommen, weshalb keine planwidrige Gesetzeslücke bestehe und eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung iS von Lexitor nicht zulässig sei. Das OLG gab der Berufung des VKI mit Urteil vom 04.02.2021 überraschend (weil gegen die herrschende Lehre) Folge mit der Begründung, die Bestimmung des § 20 HIKrG weise eine planwidrige Lücke auf, weshalb eine Auslegung der Bestimmung im Sinne von Lexitor möglich und geboten sei. Die UCBA erhob gegen diese uE verfehlte Entscheidung die außerordentliche Revision an den OGH, der mit Beschluss vom 19.08.2021 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorlegte, ob sich die zu Art. 16 VKrRL ergangene Lexitor-Entscheidung überhaupt auf die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (WIKrRL) übertragen lässt. Der OGH dürfte davon ausgehen, dass Art. 25 WIKrRL die Kürzung nicht-laufzeitabhängiger Kosten nicht verlangt und die von der UCBA verwendete Klausel der bis 31.12.2020 geltenden Rechtslage entsprach und deren Verwendung keine Unterlassungspflicht begründe. Andernfalls wäre vom OGH die Frage zu beantworten, ob bzw. wie § 20 Abs 2 HIKrG aF richtlinienkonform interpretiert werden könne. Die herrschende Lehre lehnt eine richtlinienkonforme Interpretation von § 20 HIKrG aF ab. Aufgrund des klaren Wortlauts sowie der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, keine Reduktion für nicht-laufzeitabhängige Kosten in § 20 Abs 1 HIKrG aF vorzusehen, und der stRsp des OGH zum Verbot des contra legem-Judizierens, sollte auch der OGH zur Entscheidung gelangen, § 20 Abs 1 HIKrG aF könne nicht richtlinienkonform interpretiert werden.
Gemäß den dargestellten Überlegungen wurden für diese Rechtsstreitigkeit, in übereinstimmender Rechtsansicht der UCBA und des Rechtsvertreters, keine Rückstellungen gebildet, da ein Obsiegen der UCBA überwiegend wahrscheinlich ist.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 255
E.14 – NachhaltigkeitsrisikenESG-Risiken (Environmental, Social & Governance)
Die Berücksichtigung klimabezogener Risiken ist ein Schwerpunkt unserer Reaktion auf den Klimawandel und unserer Bemühungen zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Der Begriff der Nachhaltigkeit nimmt Bezug auf die Artikel 3 und 9 der Taxonomie-VO. Artikel 3 definiert die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der in Artikel 9 definierten Umweltziele, keine erhebliche Beeinträchtigung dieser Umweltziele durch gesetzte Maßnahmen, Einhaltung des Mindestschutzes hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten sowie Berücksichtigung der technischen Bewertungskriterien der Anhänge zur Taxonomie-VO) und in Artikel 9 sind die entsprechenden Umweltziele (Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) festgelegt.
Wir arbeiten sowohl intern als auch durch die Teilnahme an Brancheninitiativen daran, ein ganzheitliches Rahmenwerk für den Umgang mit Klimarisiken zu entwickeln und umzusetzen, damit diese bereichsübergreifend gesteuert werden können.
Das Risikorahmenwerk soll sicherstellen, dass wir drohende negative Auswirkungen des Klimawandels erkennen und unsere Bank bestmöglich dagegen schützen.
Zu diesen Folgewirkungen zählen:
• Eventuell höhere Ausfälle von Krediten bzw. Verluste aus der Neubewertung von Kundenengagements oder Vermögenswerten, die von physischen7 und/oder transitorischen8 Klimarisiken betroffen sein können
• Reputationsschäden und Schadenersatzansprüche, wenn es nicht gelingen sollte, auf Klimarisiken entsprechend zu reagieren
• Störungen unserer Geschäftsabläufe, die Mitarbeiter, Gebäude, und/oder Prozesse an Standorten betreffen, die physischen Klimarisiken ausgesetzt sind, zum Beispiel durch extreme Wetterereignisse und/oder längerfristigen Anstieg der globalen Temperaturen.
Gesetzgeber und Regulatoren haben ihre Aktivitäten in Bezug auf den Klimawandel sowohl beschleunigt als auch intensiviert. Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte im November 2020 Richtlinien zur Steuerung von Klima- und Umweltrisiken. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) publizierte zeitgleich ein umfassendes Diskussionspapier, das detailliert darlegt, welche regulatorischen Erwartungen zur Steuerung und Kontrolle von ESG- (Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-) Risiken an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zukünftig gestellt werden.
Der Fokus der UniCredit-Gruppe liegt auf der Weiterentwicklung der Instrumente, Methoden und Messgrößen, um die Integration von klimabezogenen Risiken in unsere Rahmenwerke zur Festlegung des Risikoappetits mittels Schlüsselkennzahlen sowie in die entsprechenden Richtlinien und Prozesse (Kreditantrag, Berichtswesen, Kreditrisikostrategie, Stress Tests, Operationales Risiko / Reputationsrisiken) in 2022 und 2023 voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund sollen Klimarisiken mit Bezug auf unsere Bilanz und Geschäftsabläufe identifiziert, bewertet und überwacht sowie quantitative Grenzen für die Risikobereitschaft festgelegt werden, die sicherstellen, dass potenzielle Risiken angemessen berücksichtigt sind.
Berücksichtigung von Umweltrisiken im bankinternen Kreditprozess
Die regulatorischen Vorgaben (EZB, EBA, FMA) sowie das Bekenntnis der UniCredit-Gruppe zu nachhaltiger Entwicklung fordern eine angemessene Berücksichtigung der Klimarisiken im Kreditprozess. Damit verbunden ist eine Analyse des Einflusses von Umweltrisiken auf das Adressrisiko unserer Kreditnehmer, deren Ergebnis bei der Kreditentscheidung zu berücksichtigen ist.
In einem ersten Schritt wurde daher ein Klima- und Umweltrisikofragebogen entwickelt, der vom Vertrieb zu befüllen und dessen Ergebnis in Form einer Scorekarte dem zuständigen Risikomanager - im Zuge des Kreditantrags - zu übermitteln ist.
Der Anwendungsbereich umfasst seit Anfang 2021 alle Firmenkunden (inklusive Real Estate) in GTCC9/GCC10-Kompetenz und seit Dezember 2021 auch alle Engagements in TCC11-Kompetenz (lokales Bank Austria-Kreditkomitee), wobei Finanzinstitute, Banken, Souveräne, der öffentliche Sektor sowie notleidende Kredite ausgenommen sind.
7 Hierbei wird unterschieden zwischen akuten physischen Risiken (Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme, Hagel, Waldbrände, Lawinen) und chronischen physischen Risiken (langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen wie Niederschlagshäufigkeit/-mengen, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg, Veränderung von Meeres- und Luftströmungen, Übersäuerung und Vermüllung der Ozeane, Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit regionalen Extremen). 8 Unter transitorischen Risiken oder Transitionsrisiken versteht man die Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Überhang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft (z.B. Einführung neuer bzw. verschärfter Richtlinien und Vorschriften zum CO2-Ausstoß, Durchsetzung neuer Technologien oder Geschäftsmodelle, Veränderungen der Marktstimmung oder gesellschaftlicher Präferenzen).
9 GTCC: Global Transactional Credit Committee
10 GCC: Global Credit Committee
11 TCC: Transactional Credit Committee
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 256
Der Klima- und Umweltrisikofragebogen darf bei Antragserstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bei mehrmaligen, unterjährigen Anträgen muss der Vertrieb die Gültigkeit des Fragebogens in Bezug auf die Informationen und Antworten des Kunden überprüfen.Weitere Schwerpunkte im Zusammenhang mit Klimarisiken sind:
• die Umsetzung der Taxonomie-VO12 durch die Integration von kunden- und produktspezifischen Informationen hinsichtlich umwelt- und klimabezogener Risiken in unsere Prozesse und IT-Systeme
• die Weiterentwicklung der Emissionsmessungen unserer Portfolien in Übereinstimmung mit Branchenstandards wie z.B. den Methoden der „Partnership for Carbon Accounting Financials“ (PCAF)
• die Prüfung sich entwickelnder Ansätze zur Anpassung an Emissionspfade, inklusive Kollaboration mit SBTi13 und PACTA14
• die umfassendere Einbettung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Risikomanagementrichtlinien und –verfahren
• die Entwicklung portfolio- und kundenspezifischer Strategien, die unsere Kunden bei ihrem Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig unsere Bilanz vor negativen Auswirkungen schützen.
E.15 – Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 3. Mai 2007 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschlossen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen diverse in der Hauptversammlung vom 3. Mai 2007 gefasste Beschlüsse wurden im Frühjahr 2008 beendet. Der Squeeze-Out wurde mit Wirksamkeit 21. Mai 2008 im Firmenbuch eingetragen. Danach wurde von ehemaligen Minderheitsaktionären ein Verfahren auf Überprüfung der von der UniCredit angebotenen Barabfindung eingeleitet. Die passiv legitimierte Partei in diesem Verfahren ist nicht die UniCredit Bank Austria AG, sondern die UniCredit S.p.A. In diesem Verfahren wurde ein Sachverständiger bestellt, der die Höhe der bezahlten Barabfindung überprüft; das Gutachten liegt vor und bestätigt im Wesentlichen die Angemessenheit der im Rahmen des Gesellschafterausschlusses bezahlten Barabfindung. Das Beweisverfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine erstinstanzliche Entscheidung in dieser Sache liegt noch nicht vor.
E.16 – Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie den Rechnungslegungsprozess insgesamt; er kann – soweit erforderlich – Empfehlungen und Vorschläge zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses erteilen.
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.
Durch die Integration der Bank Austria Gruppe in die UniCredit Group ist neben dem bestehenden internen Kontrollsystem das italienische „Saving Law“, insbesondere der § 262 (detaillierte Prozess-, Risiko- und Kontrollbeschreibungen zur Risikominimierung im Rahmen der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses) einzuhalten.
Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften. Der Leiter der internen Revision berichtet direkt an den Vorstand, quartalsweise dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dem Prüfungsausschuss.
12 VO: Verordnung
13 SBTi: Science Based Target initiative
14 PACTA: Paris Agreement Capital Transition Assessment
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 257
KontrollumfeldDie UniCredit S.p.A. als Muttergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG arbeitet stets an einer guten Kommunikation und an der Vermittlung der unternehmenseigenen Grundwerte, die in der „Integrity Charter“ verankert sind.
Die Integrity Charter verkörpert die Identität der UniCredit Group und basiert auf den folgenden gemeinsamen Grundwerten: Fairness, Transparenz, Respekt, Gegenseitigkeit, Freiheit und Vertrauen.
Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ebenso in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt.
Sämtliche Buchungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der in der „Accounting Policy“ festgelegten Leitlinien und die Freigabe erfolgt nach definierten Anweisungs- und Prüfkriterien. Entsprechende Prozesse sind implementiert und werden durch die interne Revision laufend überprüft.
Risikobeurteilung
Im Zuge von „262 Saving Law“ wurden Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess von den Prozessverantwortlichen erhoben und detailliert gemäß der von der UniCredit S.p.A. vorgegebenen Methode beschrieben. Diese Risiken werden laufend überwacht und mindestens halbjährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.
Um die Anforderungen des „262 Saving Law“ zu erfüllen, müssen nach dem von der UniCredit S.p.A. gewählten methodischen Ansatz Kontrollmaßnahmen verpflichtend mindestens auf Halbjahresbasis durchgeführt werden (zur Jahres- und Halbjahresberichterstattung). Diese Kontrollbeweise müssen 10 Jahre lang beim Verantwortlichen evident gehalten werden. Aufgrund dieser Methode werden ebenfalls jene Kontrollen aufgezeigt, die nicht den Kriterien entsprechen, und mit einem Lösungsvorschlag dem Management berichtet.
Kontrollmaßnahmen
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt wird bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Abstimmungsmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.
Die Hierarchie-Ebenen sind so ausgestaltet, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt werden (4-Augen- Prinzip). Im Zuge der Erstellung der Finanzberichte werden zudem die Hauptbuchkonten mit den Geschäfts- bzw. Front-End-Systemen abgeglichen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. Definierte IT-Kontrollen werden nach „262 Saving Law“ dokumentiert und durch externe Prüfer gemäß „International Standards for Assurance Engagements (ISAE) No. 3402“ einer Überprüfung unterzogen.
Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und der in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt und an die UniCredit Bank Austria AG mehrfach kommuniziert. Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig entgegenzuwirken.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden den wesentlichen Ebenen der Bank umfangreiche Finanzinformationen zur Verfügung gestellt. Relevante Informationen erhalten Aufsichtsrat und Vorstand, dem mittleren Management werden zusätzlich Detailberichte zur Verfügung gestellt.
Konzernabschluss nach IFRSE – Risikobericht
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 258
ÜberwachungIm Zuge der Implementierung des internen Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ wurden Instrumente für die Überwachung der Wirksamkeit der Kontrollen eingeführt. Aufgrund der verpflichtenden halbjährlichen Zertifizierungen für die Erstellung des Managementberichtes sind von den Verantwortlichen Tests hinsichtlich der Aktualität der Beschreibungen und der Effektivität der Kontrollen durchzuführen. Es muss festgestellt werden, ob die Kontrollen ihrem Design entsprechend funktionieren und die Personen, welche die Kontrolle durchführen, über die erforderliche Kompetenz / Befugnis und Qualifikation verfügen, um die Kontrolle effektiv durchführen zu können.
Mittels der Zertifizierung bestätigen alle Verantwortlichen, dass die Prozesse adäquat dokumentiert sind, Risiken identifiziert wurden und Kontrollen zwecks Ableitung von risikominimierenden Maßnahmen evaluiert wurden.
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG erhält halbjährlich in Form eines konsolidierten Managementreports die Zertifizierungen der UniCredit Bank Austria AG und der von UniCredit S.p.A. definierten Tochterunternehmen aus dem Konzernkonsolidierungskreis und bestätigt die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ im Rahmen des Halbjahres- und Jahresabschlusses gegenüber der UniCredit S.p.A. und der Öffentlichkeit.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 259
F – Zusätzliche InformationenF.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen260 F.2.1 – Angaben über Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates bzw. des Betriebsrates der UniCredit Bank Austria AG262 F.2.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen262 F.2.3 – Sonstige Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen263 F.3 – Aktienbasierte Vergütungen264 F.3.1. – Beschreibung der aktienbasierten Vergütungen264 F 3.2. – Weitere Informationen266 F.5 – Honorare der Abschlussprüfer266 F.6 – Regionale Gliederung267 F.7 – Bilanzielle Auswirkung von Nettingvereinbarungen267 F.8 – Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände268 F.9 – Übertragung finanzieller Vermögenswerte268 F.10 – Nachrangige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten269 F.11 – Treuhandvermögen270 F.12 – Gesamtkapitalrentabilität270 F.13 – Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches Eigenmittelerfordernis271 F.13.1 – Kapitalmanagement271 F.13.2 – Eigenmittelerfordernis271 F.13.3 – Regulatorische Entwicklungen – Basel 3 / CRD IV, CRR271 F.13.4 – Entwicklung der Eigenmittel der Bank Austria Gruppe272 F.15 – Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren273 F.16 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag273 Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 260
F.1 – OrganeFolgende Personen sind als Mitglied des Vorstands der UniCredit Bank Austria AG tätig:
Vorsitzender /Generaldirektor: Robert ZADRAZIL
Mitglieder: Daniela BARCO (ab 01.11.2021), Mag. Gregor HOFSTÄTTER-POBST, Georgiana LAZAR (ab 01.11.2021), Mauro MASCHIO (bis 31.10.2021), Tina POGACIC (ab 01.03.2021 bis 31.10.2021), Mag. Wolfgang SCHILK, Günter SCHUBERT, Mag. Susanne WENDLER (bis 31.10.2021)
Der Aufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender: Gianfranco BISAGNI
Vorsitzender-Stellvertreter: Ranieri De MARCHIS, MBA
Mitglieder: Dr. Livia ALIBERTI AMIDANI, Richard BURTON (ab 20.07.2021), Dr. Olivier Nessime KHAYAT (bis 21.06.2021), Dr. Aurelio MACCARIO, Dr. Herbert PICHLER (ab 12.04.2021), Dr. Eveline STEINBERGER-KERN, Dr. Ernst THEIMER (bis 12.04.2021), Mag. (FH) Christine BUCHINGER (bis 09.04.2021), Mag. Adolf LEHNER, Judith MARO (ab 01.01.2022), Mario PRAMENDORFER, MBA, Mag. Karin WISAK-GRADINGER (bis 31.12.2021), Roman ZELLER, MSc, LLM (ab 09.04.2021)
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 bestanden folgende Organverflechtungen mit der UniCredit S.p.A.:
Drei Mitglieder des Aufsichtsrats der UniCredit Bank Austria AG waren gleichzeitig Mitglieder des Group Executive Committee der UniCredit S.p.A.
F.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen F.2.1a Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen per 31.12.2021
NICHT
KONSOLIDIERTE
VERBUNDENE
UNTERNEHMEN
FÜHRUNGS-KRÄFTE
IN SCHLÜSSEL-
POSITIONEN DES
UNTERNEHMENS
ODER DES
MUTTER-
UNTERNEHMENS
ANDERE
NAHESTEHENDE
UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte *)
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
Begebene Eigenkapitalinstrumente
Von der Gruppe übernommene
Garantien
Von der Gruppe erhaltene
Garantien
*) Zu den sonstigen finanziellen Vermögenswerten gehören Schuldverschreibungen und Hedging-Derivate.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 261
F.2.1b Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen per 31.12.2020 *)
NICHT
KONSOLIDIERTE
VERBUNDENE
UNTERNEHMEN
FÜHRUNGS-KRÄFTE
IN SCHLÜSSEL-
POSITIONEN DES
UNTERNEHMENS
ODER DES
MUTTER-
UNTERNEHMENS
ANDERE
NAHESTEHENDE
UNTERNEHMEN
UND PERSONEN
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
Von der Gruppe übernommene
Garantien
Von der Gruppe erhaltene
Garantien
*) Vorjahreswerte angepasst
Die Bank Austria Gruppe erhielt folgende Subventionen von staatlichen Stellen:
UniCredit Bank Austria AG, Österreich: Die Gemeinde Wien haftet für folgende Bilanzposten mit einer Garantie im Ausmaß von 4,4 Mrd € (2020: 5,0 Mrd €):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Weiters haftet die Gemeinde Wien für Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisken in Höhe von 18 Mio € (Vorjahr: 65 Mio €). Die Darstellung wurde gegenüber dem Vorjahresbericht angepasst, die negativen Marktwerte von Derivaten werden nunmehr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 262
F.2.1 – Angaben über Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates bzw. des Betriebsrates der UniCredit Bank Austria AGF.2.1.1 – Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die im Geschäftsjahr 2021 von der UniCredit Bank Austria AG an die Vorstandsmitglieder ausbezahlten Bezüge (ohne Einzahlungen in Pensionskassen) betrugen 1.692.258,07 € (vergleichbare Bezüge im Vorjahr waren 1.084 Tsd €). Hievon waren 1.283.408,47 € fixe Entgelte (2020: 789 Tsd €) und 408.849,60 € variable Entgelte (2020: 295 Tsd €). Darüber hinaus wurden für das Jahr 2021 variable Entgelte in Höhe von 516.000,00 € (mit Malus belegt) (2020: 2.056.Tsd € (mit Malus belegt)) zurückgestellt, die entsprechend derselben gesetzlichen Kompensationsbestimmungen erst in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen können.
Mehrere Vorstandsmitglieder erhalten ihre Bezüge von Unternehmen außerhalb des Bank Austria Konsolidierungskreises. Diese Bezüge, die Vorstandsmitglieder für Tätigkeiten in der UniCredit Bank Austria AG und in verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gewährt wurden, betrugen 2.661.880,19 € (2020: 2.071 Tsd €) und werden teilweise (2021: 2.428.617,86 €; 2020: 1.870 Tsd €) an die UniCredit Bank Austria AG weiterverrechnet. Die Vorstandsmitglieder haben auch Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, die nicht mit der BA-Gruppe zusammenhängen, sondern im Interesse der UniCredit Group sind.
An ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden (ohne Einzahlungen in Pensionskassen) 7.890.816,72 € (davon an ehemalige Funktionsträger der im Jahre 2002 mit der Bank Austria verschmolzenen Creditanstalt AG bzw. deren Hinterbliebene 4.095.917,46 €, an ehemalige Funktionsträger der im Jahre 1991 mit der Zentralsparkasse verschmolzenen Österreichische Länderbank AG bzw. deren Hinterbliebene 1.794.448,76 €) ausbezahlt. Der Vergleichswert des Vorjahres beträgt 8.159 Tsd €. Für Tätigkeiten in verbundenen Unternehmen wurden an diesen Personenkreis 847.748,86 € (2020: 798 Tsd €) ausbezahlt.
Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2021 tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen für die UniCredit Bank Austria AG 297.344,93 € (2020: 296 Tsd €).
F.2.1.2 – Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Kredite an die Mitglieder des Vorstandes wurden mit 894.569,16 € (2020: 1.050 Tsd €) ausgewiesen, die ausgenützten Kontorahmen betrugen 38.778,35 € (2020: 39 Tsd €). Während des Geschäftsjahres wurden 58.553,76 € (2020: 67 Tsd €) zurückgezahlt.
Die Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 308.736,12 € (2020: 206 Tsd €), die ausgenützten Kontorahmen wurden mit 35.946,12 € (2020: 56 Tsd €) ausgewiesen. Während des Geschäftsjahres wurden 43.496,22 € (2020: 46 Tsd €) zurückgezahlt.
Bei den Ausleihungen an den Aufsichtsrat sind auch die Kredite an die Arbeitnehmervertreter erfasst. Die Laufzeit der angeführten Kredite beträgt zwischen 5 und 30 Jahre. Die Verzinsung entspricht dem Kreditsatz für die Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG.
F.2.2 – Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Um die volle Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen für Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen und Unternehmen zu gewährleisten, hat UniCredit Verfahren zur Feststellung von Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen eingeführt. Diese Verfahren gewährleisten die Bereitstellung entsprechender Informationen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitglieder des Board of Directors von UniCredit als einem börsennotierten Unternehmen und Mutterunternehmen des Konzerns zu ermöglichen.
Transaktionen innerhalb des Konzerns bzw. allgemein mit nahestehenden Unternehmen und Personen in Österreich und im Ausland werden grundsätzlich zu denselben Bedingungen durchgeführt wie Transaktionen mit unabhängigen Geschäftspartnern. Derselbe Grundsatz gilt für die Erbringung von Dienstleistungen.
Gemäß IAS 24 zählen folgende Unternehmen und Personen zu den der Bank Austria nahestehenden Unternehmen und Personen:
• Unternehmen, die zur UniCredit Gruppe gehören, und Unternehmen, die von UniCredit beherrscht, aber nicht konsolidiert werden,
• assoziierte Unternehmen und Joint Ventures,
• Führungskräfte von UniCredit in Schlüsselpositionen,
• nahe Familienangehörige von Führungskräften in Schlüsselpositionen und Unternehmen, die von Führungskräften in Schlüsselpositionen oder deren nahen Familienangehörigen beherrscht (oder gemeinschaftlich geführt) werden,
• Begünstigte aus Versorgungsplänen des Konzerns für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 263
Information zum Grundkapital und Ausübung von besonderen RechtenDas gezeichnete Kapital der UniCredit Bank Austria AG per 31. Dezember 2021 beträgt 1.681.033.521,40 € und besteht zur Gänze aus auf Namen lautende Stammaktien.
Die UniCredit S.p.A. war an der UniCredit Bank Austria AG per 31. Dezember 2021 direkt mit 99,996% beteiligt.
Die vinkulierten Namensaktien der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) und des Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG Region Wien (Betriebsratsfonds) haben lange Tradition und sind mit einer historisch begründeten besonderen Stellung ausgestattet: Um bestimmte bedeutende Beschlüsse in den Hauptversammlungen fassen zu können, müssen die vinkulierten Namensaktionäre bei der Beschlussfassung vertreten sein. Eine genaue Darstellung der betroffenen Beschlüsse ist in § 20 Abs 13 und 14 unserer Satzung angeführt.
„Restated Bank of the Regions Agreement“ (ReBORA)
Es besteht eine Syndikatsvereinbarung „Restated Bank of the Regions Agreement“ („ReBORA“) zwischen UniCredit S.p.A, der AVZ Stiftung und dem Betriebsratsfonds. Im ReBORA haben sich die AVZ Stiftung und der Betriebsratsfonds gegenüber UniCredit verpflichtet, im Fall eines beabsichtigten Verkaufes dieser UniCredit Bank Austria AG Aktien, diese zunächst UniCredit anzubieten. Sollte die UniCredit das Angebot nicht akzeptieren, könnte die betreffende Vertragspartei die UniCredit Bank Austria AG Aktien an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall steht UniCredit ein Vorkaufsrecht zu.
Gemäß dieser Vereinbarung aus dem Jahr 2006 hatte die AVZ Stiftung bis zum 31.03.2016 das Vorschlagsrecht für zwei Aufsichtsratsmitglieder der UniCredit Bank Austria AG. Danach kann sie für die Dauer der Haftung der AVZ Stiftung und der Gemeinde Wien ein Aufsichtsratsmitglied nominieren.
Übertragung CEE-Geschäft
Im Zusammenhang mit der Übertragung des CEE-Geschäfts hat UniCredit S.p.A. bestimmte Zusagen zugunsten der UniCredit Bank Austria AG hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit und Kapitalstruktur der UniCredit Bank Austria AG getroffen; die Mehrheit der Verpflichtungen seitens UniCredit S.p.A. endet mit Ende Juni 2024.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der UniCredit Bank Austria AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
F.2.3 – Sonstige Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) haftet gemäß § 92 Abs 9 Bankwesengesetz für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit.
Die Gemeinde Wien haftet nach der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse in eine Privatstiftung (AVZ Stiftung) im Jahre 2001 für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG (damaliger Firmenname Bank Austria Aktiengesellschaft), die bis zum 31. Dezember 2001 entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus Anwartschaften.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S.p.A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 264
F.3 – Aktienbasierte VergütungenF.3.1. – Beschreibung der aktienbasierten Vergütungen F 3.1.1. – Die mittel- und langfristigen Anreizprogramme der Gruppe für ausgewählte Arbeitnehmer umfassen:
• Aktienbasierte Vergütungen, die durch Zeichnungsrechte für UniCredit-Aktien repräsentiert werden:
Diese Kategorie inkludiert folgende Programme:
• Group Executive Incentive System (Bonus-Pool), das qualifizierten leitenden Angestellten der Gruppe und nach regulatorischen Regeln bestimmten Mitarbeitern eine Bonusstruktur bietet, die aus Vorabzahlungen (im Anschluss an den Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung) und aufgeschobenen Zahlungen in bar und in Aktien besteht, die über einen Zeitraum zwischen einem und sechs Jahren zu leisten sind. Diese Zahlungsstruktur gewährleistet die Ausrichtung an den Interessen der Aktionäre und unterliegt Malus-Bedingungen der Gruppe (die gelten, wenn spezifische Rentabilitäts-, Kapital- und Liquiditätsvorgaben auf Gruppen- und Länder-/Geschäftsbereichsebene nicht erreicht werden) sowie individuellen Rückforderungsbedingungen (soweit rechtlich durchsetzbar) gemäß deren Definition in den Regeln des Programms (jeweils nicht marktabhängige Zuteilungsbedingungen).
• Long Term Incentive 2017–2019, das qualifizierten leitenden Angestellten und wichtigen Personen der Gruppe einen Anreiz bietet, der zu 100% auf UniCredit-Stammaktien beruht, vorbehaltlich eines Aufschubs von drei Jahren sowie Malus- und Rückforderungsbedingungen, soweit rechtlich durchsetzbar, gemäß den Regeln des Programms. Die Struktur des Programms basiert auf einem 3-jährigen Leistungszeitraum, in Übereinstimmung mit dem neuen Strategieplan von UniCredit, und sieht die Zuteilung einer Prämie auf der Grundlage von Vorbedingungen hinsichtlich Rentabilität, Liquidität, Kapital und Risikoposition sowie verschiedenen Leistungsbedingungen mit Schwerpunkt auf Gruppenzielen in Übereinstimmung mit Transform 2019 vor.
• Long Term Incentive 2020-2023, gewährt die Zuteilung von Anreizen in Form von frei verfügbaren Stammaktien, die an das Erreichen bestimmter Leistungsbedingungen des strategischen Plans 2020-2023 geknüpft sind.
Die Laufzeit des Programms erstreckt sich über einen vierjährigen Leistungszeitraum, der im Einklang mit dem strategischen Plan von UniCredit steht und dieser sieht die Gewährung einer möglichen Zuteilung im Jahr 2024 vor. Die Zuteilung unterliegt einem vierjährigen Aufschub auf der Grundlage von Vorbedingungen hinsichtlich Rentabilität, Kapitalbedarf und Liquidität sowie einer positiven Beurteilung der Risikoposition gemäß den Anforderungen der Bank of Italy und der EBA. Darüber hinaus, um die Governance weiter zu verbessern, inkludiert das Programm auch die Regeln hinsichtlich Compliance-Verstöße des Managements und die entsprechende Auswirkung auf die Vergütung durch die Anwendung von Malus- und Rückforderungsbedingungen.
Zudem wird angemerkt, dass gemäß dem Banca d'Italia-Rundschreiben 285 (Aktualisierung vom 23. Oktober 2019) die mit Eigenkapital beglichenen aktienbasierten Vergütungen, die durch aufgeschobene Zahlungen in Stammaktien von UniCredit repräsentiert werden, die keinen Zuteilungsbedingungen unterliegen, gegebenenfalls zur Zahlung eines sogenannten „golden parachute“ (d.h. Abfertigung) für die entsprechenden Mitarbeiter genutzt werden.
F 3.1.2. – Bewertungsmodell
Group Executive Incentive System (Bonus Pool)
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Netto-Eigenkapitaleffekte werden über die Laufzeit des Erdienungszeitraums der Instrumente abgegrenzt.
Group Executive Incentive System „Bonus Pool 2020“ – Aktien
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, von denen jeder drei oder sechs Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 265
F.3.1.2 Group Executive Incentive System
AKTIEN IM RAHMEN DES GROUP EXECUTIVE INCENTIVE SYSTEM – BONUS POOL 2020
Datum der Gewährung des wirtschaftlichen Werts im Rahmen der „Bonus Opportunity“ (Tag der Gewährung)
Datum des Beschlusses des Board of Directors zur Bestimmung der Aktienanzahl
Erster Tag des Erdienungszeitraums
Letzter Tag des Erdienungszeitraums
Börsenkurs der UniCredit-Aktie (€)
Wirtschaftlicher Wert der
Ausübungsbedingungen (€)
Beizulegender Zeitwert der Performance
Shares pro Stück am Tag der
Gewährung (€) *)
*) Für die Quantifizierung der Kosten, die mit aktienbasierten Vergütungen zur Abrechnung von möglichen Abfindungen verbunden sind, wird derselbe beizulegende Zeitwert pro Stück verwendet.
Group Executive Incentive System 2021 (Bonus Pool)
Das neue Group Incentive System 2021 basiert auf einem Bonuspool-Ansatz, ausgerichtet an den Regulierungsanforderungen und Marktgepflogenheiten, der Folgendes definiert:
• Nachhaltigkeit durch eine direkte Verknüpfung mit den Ergebnissen des Unternehmens und Ausrichtung an relevanten Risikokategorien, Nutzung spezifischer Indikatoren, die mit dem Risikobereitschafts-Framework verknüpft sind
• Verknüpfung zwischen Boni und der Unternehmensstruktur, die den Pool auf Länder-/Geschäftsbereichsebene definiert, mit weiterer Prüfung auf Gruppenebene
• Zuteilung von Boni an leitende Angestellte und andere relevante Mitarbeiter, die auf der Grundlage der Regeln der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gemäß lokalen Verordnungen identifiziert werden
• Erfordernis, die Zahlungsstruktur gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) festzulegen, und Zahlung innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren in Form einer Mischung aus Aktien und Barmitteln
Alle Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Netto-Eigenkapital in Verbindung mit dem Programm werden während des Erdienungszeitraums gebucht.
Long Term Incentive 2017-2019
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen.
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, basierend auf der Position der Begünstigten, von denen jeder ein bis vier Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
Long Term Incentive 2020-2023
Der wirtschaftliche Wert einer erfolgsabhängigen Aktienvergütung wird unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums gemessen.
Das Programm ist in Blöcke unterteilt, basierend auf der Position der Begünstigten, von denen jeder eine bis fünf Raten aktienbasierter Vergütungen über einen Zeitraum umfassen kann, der in den Regeln des Programms festgelegt ist.
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 266
F 3.2. – Weitere InformationenAuswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
Alle aktienbasierten Vergütungen, die nach dem 7. November 2002 gewährt wurden und deren Erdienungszeitraum nach dem 1. Januar 2005 endet, fallen in den Geltungsbereich von IFRS 2.
F.3.2 Darstellung aktienbasierter Vergütungen im Konzernabschluss
Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Vergütungspläne mit Barausgleich
Schuld im Zusammenhang mit Vergütungsplänen mit Barausgleich
F.4 – Personal
In der Bank Austria Gruppe waren 2021 bzw. 2020 im Jahresdurchschnitt folgende Personalkapazitäten im Einsatz:
F.4.1 Mitarbeiterkapazität 1)
1) Durchschnittliche Personenjahre in der Bank Austria Gruppe Beschäftigter ohne karenzierte Mitarbeiter.
F.5 – Honorare der Abschlussprüfer (gem. § 238 Abs 1 Z 18 und 251 Abs 1 UGB)
Die nachstehende Tabelle zeigt die von unseren Konzernabschlussprüfern abgerechneten Honorare für das Geschäftsjahr 2021 in den folgenden Kategorien:
F.5.1 Aufwendungen für Konzernabschlussprüfer
Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses
Sparkassenprüfungsverband
Andere Bestätigungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Steuerberatungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Sparkassenprüfungsverband
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 267
F.6 – Regionale GliederungAngaben gemäß § 64 Z 18 BWG („country-by-country reporting“)
§ 64 Z 18 BWG verlangt eine Aufgliederung diverser Informationen nach Ländern.
Die Angabe des Sitzstaates zu jeder unserer Tochtergesellschaften im Konzern ist Abschnitt A.8 zu entnehmen.
Darüber hinaus sind folgende weitere Angaben auf konsolidierter Basis heruntergebrochen nach Ländern offenzulegen:
F.6.1 Regionale Gliederung
JAHRESERGEBNIS
VOR STEUERN AUS
FORTGEFÜHRTER
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(MIO €)
STEUERN VOM
EINKOMMEN IN BEZUG
AUF DAS ERGEBNIS
AUS FORTGEFÜHRTER
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(MIO €)
F.7 – Bilanzielle Auswirkung von Nettingvereinbarungen F.7.1 Finanzielle Vermögenswerte, die für Bilanzierungszwecke saldiert werden oder Nettingvereinbarungen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen
ZUGEHÖRIGE BETRÄGE, DIE NICHT FÜR BILANZIERUNGSZWECKE SALDIERT WERDEN
BRUTTOWERTE DER VERMÖGENSWERTE
IN DER BILANZ VERRECHNETE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
NETTOBILANZWERTE DER VERMÖGENSWERTE
ERHALTENE BARSICHERHEITEN
Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 268
F.7.2 Verbindlichkeiten, die für Bilanzierungszwecke saldiert werden oder Nettingvereinbarungen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen
ZUGEHÖRIGE BETRÄGE, DIE NICHT FÜR BILANZIERUNGSZWECKE SALDIERT WERDEN
BRUTTOWERTE DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
IN DER BILANZ VERRECHNETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
NETTOBILANZWERTE DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
ERHALTENE BARSICHERHEITEN
2. Pensionsgeschäfte (Repos)
Die obigen Tabellen zeigen die potenzielle Saldierung von Derivaten (bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten), die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung (ISDA Master Netting Agreement and Cash Settlement Agreement) unterliegen, in der Bilanz nicht saldiert werden können und für die das Unternehmen derzeit den rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Saldierung der erfassten Beträge im Falle der Insolvenz oder Kündigung hat.
F.8 – Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände F.8.1 Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte für eigene Verpflichtungen
1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
2. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
3. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
hievon: Vorräte an Sachanlagen
Die Vermögenswerte umfassen Kreditforderungen und Wertpapiere, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten nicht ausgebucht werden. Die eigenen Verbindlichkeiten, für die wir diese Sicherheiten stellten, umfassen vor allem den Deckungsstock von öffentlichen und hypothekarischen Pfandbriefen sowie für fundierte UniCredit Bank Austria Anleihen, Refinanzierungstransaktionen mit der Europäischen Zentralbank und sonstige Sicherungsvereinbarungen. Vertragsbedingungen für diese Geschäfte entsprechen den üblichen Marktbedingungen.
F.9 – Übertragung finanzieller Vermögenswerte Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs schließt die Gruppe Transaktionen ab, die zur Übertragung finanzieller Vermögenswerte – insbesondere Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente sowie Forderungen an Kunden – führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte bleiben im Fall echter Pensionsgeschäfte vollständig in der Bilanz angesetzt, im Fall von unechten Pensionsgeschäften werden diese vollständig ausgebucht.
Die Gruppe überträgt finanzielle Vermögenswerte insbesondere durch folgende Transaktionen:
• Pensionsgeschäfte mit Wertpapieren
• Verbriefungsaktivitäten, bei denen Forderungen an Kunden oder Anlagewertpapiere an Zweckgesellschaften oder an Investoren, die von der Zweckgesellschaft begebene Schuldinstrumente erwerben, übertragen werden. Für jede Zweckgesellschaft wird eine Prüfung durchgeführt, ob die Mehrheit der mit der Transaktion verbundenen Risiken und Chancen der Bank zugerechnet werden kann oder nicht und eine Konsolidierung gemäß IFRS 10 notwendig ist.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 269
F.9.1 Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte (beizulegende Zeitwerte) sowie korrespondierende
Verbindlichkeiten
NICHT HANDELSFINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE VERPFLICHTEND
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET
ERFOLGSWIRKSAM ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT
DESIGNIERTE FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE
ERFOLGSNEUTRAL ZUM
BEIZULEGENDEN ZEITWERT
BEWERTETE FINANZIELLE
VERMÖGENSWERTE
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
ZU FORTGEFÜHRTEN
ANSCHAFFUNGS-KOSTEN
Damit zusammenhängende
finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
A = Finanzielle Vermögenswerte, die verkauft und voll angesetzt wurden.
B = Finanzielle Vermögenswerte, die verkauft und zum Teil angesetzt wurden.
Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.
F.10 – Nachrangige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten F.10.1 Nachrangige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestufte finanzielle Vermögenswerte
Verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: a) Forderungen an Kreditinstitute
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten: b) Forderungen an Kunden
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Vermögensgruppen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppen
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2021 geleisteten Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten beläuft sich auf 9 Mio € (Vorjahr: 14 Mio €). Konzernabschluss nach IFRSF – Zusätzliche Informationen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 270
F.11 – TreuhandvermögenForderungen an Kreditinstitute
Eigenkapitalinstrumente und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
F.12 – Gesamtkapitalrentabilität F.12.1 Angaben gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG
Konzernergebnis nach Steuern (in Mio €)
Gesamtkapitalrentabilität
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 271
F.13 – Konsolidierte Eigenmittel und bankaufsichtliches EigenmittelerfordernisF.13.1 – Kapitalmanagement Als Teil der UniCredit Gruppe räumt die Bank Austria dem Kapitalmanagement einen hohen Stellenwert ein. Die Kapitalmanagementstrategie der Bank ist auf die Erhaltung einer soliden Kapitalbasis ausgerichtet und basiert auf einer risiko- und ertragsorientierten Kapitalallokation zur Schaffung von möglichst großem Wert für die Aktionäre.
Derzeit wird das interne Kapital der Bank Austria so festgesetzt, dass nachteilige Ereignisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,90% (Konfidenzintervall) abgedeckt sind.
Gleichzeitig werden Zielwerte für die regulatorischen Kapitalquoten (Common Tier 1 und Capital Adequacy Ratio) in Übereinstimmung mit den bankaufsichtlichen Erwartungen und der von der Bank festgelegten Risikotoleranz (Risk Appetite Framework) bestimmt.
Die Aktivitäten des Kapitalmanagements erfolgen im Rahmen von Planung und Budgetierung der Gruppe und sind in die ICAAP-Prozesse einbezogen. Die Bank Austria beobachtet laufend die Entwicklung der Eigenmittel und des diesbezüglichen Ordnungsrahmens auf nationaler und auf Konzernebene.
Zu den Kapitalmanagementaktivitäten zählen insbesondere:
• Planungs- und Budgetierungsprozesse:
- Vorschläge hinsichtlich Risikoneigung, Entwicklung und Kapitalisierungsziele
- Analyse der Entwicklung der risikogewichteten Aktiva (RWA) und Änderungen des regulatorischen Umfelds
- Vorschläge hinsichtlich der Kapitalplanung und der entsprechenden Dividendenpolitik (MDA)
• Überwachungsprozesse
- Analyse und Überwachung von Limiten für Pillar 1 und Pillar 2
- Analyse und Überwachung der Kapitalquoten der Bank Austria Gruppe
• Stresstests
- zweimal jährlich werden regelmäßige Stresstests zur regulatorischen und zur internen Kapitaladäquanz durchgeführt
- die Ergebnisse der Stresstests fließen in die Festlegung der Risikoneigung und der Kapitalisierungsziele ein
Das Kapitalmanagement erfolgt dynamisch, d. h., die Bank Austria erstellt den Finanzplan, überwacht laufend die Kapitalquoten und setzt vorweg geeignete Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele erforderlich sind.
F.13.2 – Eigenmittelerfordernis Die Eigenmittelanforderung gemäß CRR (Capital Requirements Regulation) setzen sich aus dem Erfordernis aus dem Kreditrisiko, aus allen Risikoarten des Handelsbuchs, aus dem Warenpositionsrisiko und dem Fremdwährungsrisiko außerhalb des Handelsbuchs, dem operationellen Risiko und dem CVA-Risiko zusammen.
F.13.3 – Regulatorische Entwicklungen – Basel 3 / CRD IV, CRR Mit dem EU-Bankenpaket wurden weitere, wesentliche Bestandteile des Basel 3 – Rahmenwerks auf europäischer Ebene durch Änderungen unter anderem der CRR („CRR II“) und CRD IV („CRD V“) umgesetzt. Das EU-Bankenpaket wurde am 7.6.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit 27.6.2019 in Kraft.
Basel 3 verlangt striktere Erfordernisse für regulatorisches Kapital mit einem Minimum an hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 Kapital) von 4,5%, Kernkapital (Total Tier 1 Kapital) von insgesamt 6% und einem Gesamtkapital von 8%.
Weiters werden alle Banken verpflichtet, einen aus Common Equity Tier 1 Kapital bestehenden Kapitalerhaltungspuffer von 2,5% zusätzlich zu den neuen Mindestanforderungen zu halten. Das führt zu einem tatsächlichen Gesamterfordernis von 7% Common Equity Tier 1 Kapital, 8,5% Tier 1 Kapital und 10,5% Gesamtkapital.
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 272
Mitgliedstaaten können einen zusätzlichen Puffer verlangen, um zu starkes Kreditwachstum einzudämmen („Countercyclical Buffer“ bis zu 2,5%). Laut Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) wurde der antizyklische Kapitalpuffer ab 1.1.2016 für im Inland gelegene wesentliche Kreditpositionen mit 0% festgelegt. Weiters können die Behörden systemische Risikopuffer (SRB) sowie zusätzliche Kapitalaufschläge für systemrelevante Banken festlegen. Der SRB für UniCredit Bank Austria Gruppe ist derzeit mit 1% festgelegt und der Aufschlag für systemrelevante Banken beträgt 1%, wobei gemäß CRD V – beginnend mit Juni 2021 - beide kumulativ anzuwenden sind.
Darüber hinaus können die Behörden einen branchenbezogenen Risikopuffer vorschreiben.
In Österreich wurde die BRRD II durch die am 28. Mai 2021 veröffentlichte Novelle des Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) in nationales Recht umgesetzt. Die MREL-Bestimmung auf Basis der "Total Liabilities and Own Funds" (TLOF) wurde aufgehoben und durch die Berechnung auf Basis der RWA (Total Risk Exposure Amount, TREA) und des Leverage Ratio Exposure (LRE) ersetzt.
Das regulatorische MREL-Zwischenziel wird ab dem 1. Jänner 2022 verbindlich sein.
F.13.4 – Entwicklung der Eigenmittel der Bank Austria Gruppe Im Jahr 2021 hat sich die Gesamtkapitalquote gegenüber dem Vorjahr von 22,3% auf 20,5% reduziert. Das regulatorische Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 392 Mio € auf 7.421 Mio € erhöht, die risikogewichteten Aktiva erhöhten sich um 4.756 Mio € auf 36.220 Mio €. Zur Verbesserung der Kapitalstruktur wurde 2021 zusätzliches Kernkapital in Höhe von 0,6 Mrd € emittiert, wodurch sich das Kernkapital von 6,3 Mrd € per 31.12.2020 auf 6,7 Mrd € zum 31.12.2021 erhöhte.
Die Bank Austria verfügt weiterhin über eine solide Kapitalbasis zur Erfüllung der Eigenmittelanforderungen nach Art 92 CRR iVm Art 129 ff CRD IV (Eigenmittelerfordernis Säule I).
F.13.4a Konsolidierte Eigenmittel
Eingezahlte Kapitalinstrumente (exkl. eigene Instrumente des harten Kernkapitals)
Rücklagen (inkl. Konzernergebnis) und Minderheitsbeteiligungen
Anpassungen am harten Kernkapital
Übergangsanpassungen am harten Kernkapital1)
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital und zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1=CET1+AT1)
Regulatorisches Eigenkapital (TC=T1+T2)
1) gemäß CRR-Begleitverordnung vom 11. Dezember 2013 und Verordnung (EU) 2020/873 vom 24.6.2020, davon Übergangsanpassungen am harten Kernkapital resultierend aus der Anwendung der Bestimmungen aus VO (EU) 2020/873 zur Abschwächung der Effekte der Implementierung von IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel (193 Mio €)
F.13.4b Gesamtrisikobetrag
a) Kreditrisiko gemäß Standardansatz
b) Kreditrisiko gemäß dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) 1)
c) Sonstige (Verbriefungen und Beitrag zum Ausfallsfonds einer zentralen Gegenpartei [ZGP])
Positions-, Fremdwährungs- und Warenrisiko
Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
1) inklusive RWA Add-On in Hohe von 500 Mio € (bis zur Erfüllung der Auflagen im Zusammenhang mit Änderungen des EAD Modells) und mit Einsatz der neuen IRB-PD Modelle im 3Q21 wird bis zum vollständigen granularen Neu-Rating ein Aufschlag (per 31.12.2021: 3.300 Mio €) berücksichtigt
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Bank Austria · Konzernabschluss 2021 273
Harte Kernkapitalquote 1)
1) Bezogen auf alle Risiken.
Die Berechnung des konsolidierten regulatorischen Kapitals (Eigenmittel) und der konsolidierten regulatorischen Kapitalanforderungen per 31.12.2021 basiert im Einklang mit der CRR auf Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
F.14.1 Handelsbuch - Angaben gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG
F.15 – Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Mitglied der UniCredit Group erstellt die Bank Austria keine eigene nichtfinanzielle Erklärung gemäß §267a UGB, da sie gemäß § 267a (7) UGB in den nichtfinanziellen Bericht der UniCredit S.p.A. einbezogen wird. Dieser ist auf der Website der UniCredit (https://www.unicreditgroup.eu/en.html) abrufbar.
F.16 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es gibt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Konzernabschluss nach IFRSSchlussbemerkung des Vorstands
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 274
Schlussbemerkung des Vorstands Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board herausgegeben und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde in Übereinstimmung mit den österreichischen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und steht im Einklang mit dem Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht enthalten alle erforderlichen Angaben, insbesondere sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres und sonstige für die künftige Entwicklung des Konzerns wesentliche Umstände zutreffend erläutert.
Wien, am 18. Februar 2022
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates






Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 275
Bericht der Abschlussprüfer Bestätigungsvermerk
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der UniCredit Bank Austria AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
• Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen (siehe Anhang zum Konzernabschluss, E.2 und A 5.3.3)
Sachverhalt und Problemstellung
Wertberichtigungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Zum 31. Dezember 2021 betragen die Kreditforderungen („Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“, die „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“ umfassen) nach Abzug der Wertberichtigungen EUR 97.723 Mio. Die entsprechenden Wertberichtigungen für diese Forderungen betragen EUR 1.510 Mio. Für Kreditzusagen und gegebene Finanzgarantien bestehen Rückstellungen in der Höhe von EUR 233 Mio.
Die UniCredit Bank Austria AG hat konzerneinheitliche Prozesse zur Identifikation von Verlustereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen und zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste implementiert. Für verschiedene Kategorien von Kreditforderungen werden unterschiedliche Methoden zur Bestimmung des Risikovorsorgebedarfs angewandt. Grundsätzlich handelt es sich um Discounted-Cashflow-Methoden unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien.
Die in die Berechnung einfließenden Parameter werden auf Basis von Modellen unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben geschätzt und auf IFRS-9-konforme Parameter übergeleitet.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 276
Die Schätzung der erwarteten Kreditverluste erfolgt auf kollektiver oder individueller Ebene:• Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans), die auf Kundenebene als signifikant eingestuft werden, erfolgt eine individuelle Bestimmung der erwarteten Kreditverluste. Die Szenario-Wahrscheinlichkeiten, die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Rückflüsse aus der Realisierung von Sicherheiten werden auf Basis aller verfügbaren externen und internen Informationen (beispielsweise Bewertungsgutachten, Fortbestandsprognosen) unter Beiziehung interner Experten geschätzt.
• Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans) mit vergleichbarem Risikoprofil, die individuell als nicht signifikant eingestuft werden, erfolgt eine kollektive Ermittlung der erwarteten Kreditverluste. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Exposures und der vorhandenen Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalles wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt.
• Für nicht notleidende Kreditforderungen (performing loans) werden erwartete Kreditverluste modellbasiert mittels geschätzter Ausfallswahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Umrechnungsfaktoren (CCF) berechnet. Wenn keine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten ist, werden diese Risikovorsorgen in Höhe der innerhalb der nächsten 12 Monate erwarteten Kreditverluste gebildet. Ist eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten, dann werden die erwarteten Kreditverluste für die Restlaufzeit der Kreditforderung geschätzt.
• Für nicht ausgefallene Fremdwährungs-Kreditforderungen sowie Tilgungsträger-Kreditforderungen mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment werden diese Modelle adaptiert, um die besonderen Risikomerkmale dieser Portfolien angemessen abzubilden. Für diese Portfolien wurde eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos identifiziert, daher erfolgt eine gesamthafte Zuordnung dieser Portfolien der Stage 2.
Die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Diese ergeben sich bei der Identifikation eines Verlustereignisses oder einer signifikanten Kreditrisikoerhöhung sowie bei der Schätzung der erwarteten Cashflows bzw. bei der Ermittlung von Rechenparametern, die diese abbilden.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertberichtigungen von Kreditforderungen zugrunde liegen, wurden durch die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Adaptionen in Schätzmethoden und Prozessen ist die Einschätzungen des Managements von hoher Bedeutung.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen haben zahlreiche Staaten Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Anpassung des Insolvenzrechts etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie reduzieren konnten, führten sie zu niedrigeren beobachtbaren Ausfallsraten und erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios. Wenngleich viele dieser Hilfsprogramme bereits ausgelaufen sind, wirken sich deren Folgen nach wie vor negativ auf die Vorhersagekraft der statistischen Modelle im Kreditrisiko aus.
Die UniCredit Bank Austria AG hat daher verschiedene Anpassungen im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes vorgenommen. Für die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen in die Schätzung der Risikoparameter wurden, wie im Vorjahr, Verzögerungseffekte hinsichtlich der makroökonomischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kreditrisikoqualität berücksichtigt und eine stärkere Gewichtung des negativen Szenarios zu Lasten des Basisszenarios und des positiven Szenarios beibehalten. Darüber hinaus wurden Management Overlays, einerseits zur Berücksichtigung der Auswirkungen der globalen Lieferkettenengpässe, sowie andererseits des generell erhöhten Kreditrisikos einzelner Industriezweige ein- bzw. fortgeführt. Nähere Ausführungen zu den vorgenommenen Anpassungen finden sich im Anhang zum Konzernabschluss (Kapitel E.2).
Aus den oben angeführten Gründen haben wir die Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Vorgaben des IFRS 9 beurteilt.
Wir haben die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisikomanagement sowie eine Auswahl von Kreditforderungen hinsichtlich der gebildeten Wertberichtigung prüferisch gewürdigt. Wir haben die wesentlichen Kontrollen im Kreditprozess, insbesondere Kontrollen im laufenden Monitoring und im Früherkennungsprozess von potenziell ausfallsgefährdeten Kreditnehmern, identifiziert und getestet. Wir haben das interne Kontrollsystem zur korrekten Anwendung der Ratingmodelle und zur Sicherheitenbewertung überprüft.
Die Angemessenheit von individuellen Risikovorsorgen haben wir anhand von Testfällen überprüft. Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Ratings, Sicherheitenzuordnung und -bewertung haben wir überprüft, ob potenzielle Ausfallereignisse identifiziert und adressiert wurden. Dafür haben wir Kreditforderungen, die vom Management nicht als ausgefallen identifiziert wurden, dahingehend untersucht, ob Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers eingetreten sind. Bei ausgefallenen Kreditforderungen haben wir die unterstellten Szenarien sowie deren Gewichtung und die geschätzten erwarteten Cashflows kritisch gewürdigt.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 277
Wir haben die Angemessenheit der kollektiv ermittelten Risikovorsorgen unter Berücksichtigung von Parametern für die gesamten Laufzeiten, der Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen und der Beurteilung, ob eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat, sowie der zugrundeliegenden Ratingmodelle beurteilt. Wir haben für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtestings und Modellvalidierungen, den Umgang mit diesen Ergebnissen sowie die vom Management durchgeführten Analysen zur Feststellung signifikanter Kreditrisikoerhöhungen kritisch gewürdigt.Wir haben die Angemessenheit sowie die vorgenommenen erforderlichen Adaptionen von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen angesichts der COVID-19-Pandemie beurteilt. Dabei haben wir insbesondere die Vorgehensweise des Managements zur Berücksichtigung möglicher Verzerrungen in aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z.B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) kritisch gewürdigt.
Wir haben die vom Management im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführten Änderungen in der Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos von Finanzinstrumenten erhoben und prüferisch gewürdigt.
Wir haben den Umgang des Managements mit den aktuell aufgrund der COVID-19-Pandemie erhöhten Unsicherheiten in der Erstellung von makroökonomischen Prognosen und Alternativszenarien sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und die vorgenommenen makroökonomischen Prognosen im Vergleich mit den makroökonomischen Prognosen externer Informationsquellen kritisch gewürdigt.
• Restrukturierungsrückstellung für Personalmaßnahmen(siehe Anhang zum Konzernabschluss, A.2 und C.20)
Sachverhalt und Problemstellung
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG hat am 10. November 2021 einen Mehrjahresplan („UniCredit Unlocked“) für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen, dem Restrukturierungsmaßnahmen zugrunde liegen, die unter anderem einen umfangreichen Personalabbau in diesem Zeitraum beinhalten. Zu diesem Zweck werden im Vorhinein definierten Gruppen von Mitarbeitern unterschiedliche Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis unterbreitet. Abhängig davon, welches Angebot ein Mitarbeiter annimmt können die Kosten im Einzelfall zum Teil erheblich variieren. Für die dafür erwarteten Aufwendungen wurde eine Restrukturierungsrückstellung gemäß IAS 37.70 in Höhe von EUR 242 Mio gebildet.
Der Bewertung der Restrukturierungsrückstellung liegen diverse Annahmen zugrunde, wie die Aufwendungen je Mitarbeiter für die unterschiedlichen Angebote, die Wahrscheinlichkeit der Annahme der Angebote und der erwartete Zeitraum der Personalmaßnahmen. Wegen der damit verbundenen Schätzunsicherheiten, der Komplexität des Berechnungsmodells und der Bedeutung für den Jahresabschluss haben wir Ansatz und die Bewertung der Rückstellung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben überprüft, ob die Voraussetzungen für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung gemäß IAS 37.72 ff erfüllt sind.
Wir haben die Prozesse, die die UniCredit Bank Austria AG bei der Ermittlung der Rückstellung angewendet hat, untersucht, die Vorgangsweise zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Parameter nachvollzogen und die Wirksamkeit der identifizierten wesentlichen Schlüsselkontrollen evaluiert.
Wir haben die einzelnen Annahmen und bewertungsrelevanten Parameter mit Erfahrungswerten aus früheren Restrukturierungsprogrammen der UniCredit Bank Austria AG verglichen sowie mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und kritisch gewürdigt.
Wir haben die Richtigkeit der Anwendung der zugrundeliegenden Personal- und Gehaltsdaten in Stichproben geprüft. Wir haben die Zuweisung der einzelnen Datensätze zu der jeweiligen Angebotsgrundgesamtheit plausibilisiert und unter Anwendung der angebotsspezifischen Parameter die rechnerische Richtigkeit der Rückstellung durch Nachberechnung nachvollzogen.
• Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen(siehe Anhang zum Konzernabschluss, A.6.5 und C.10)
Sachverhalt und Problemstellung
Der Konzernabschluss weist nach Saldierung mit latenten Steuerverpflichtungen latente Steueransprüche in Höhe von EUR 687 Mio aus. Von den latenten Steueransprüchen resultieren per 31. Dezember 2021 EUR 188 Mio aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steueransprüche beruht auf einer Prognose des steuerpflichtigen Einkommens in der Planungsperiode. Dieses hängt in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen makroökonomischen Bedingungen ab und ist daher mit
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 278
erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit beruht darüber hinaus erheblich auf der Einschätzung des Managements, ob die vorliegenden Planungen trotz der bestehenden Unsicherheiten als ausreichend überzeugende substanzielle Hinweise für die Verwertbarkeit der angesetzten latenten Steueransprüche angesehen werden.Aufgrund der Höhe der latenten Steueransprüche sowie der Unsicherheiten, die mit den zugrundeliegenden Werten, Planungen und Schätzungen verbunden sind, haben wir die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben den Prozess und die Kontrollen in Zusammenhang mit der Berechnung von latenten Steuern erhoben und die Wirksamkeit prüfungsrelevanter Kontrollen evaluiert.
Wir haben die getroffenen makroökonomischen Annahmen und Parameter für den Zeitraum der Mehrjahresplanung 2022 – 2024 unter Einbeziehung interner und externer Prognosen kritisch gewürdigt und mit dem Management und den weiteren verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
Wir haben die Einschätzungen für die Ergebnisentwicklung in der Mehrjahresplanung 2022 – 2024 kritisch gewürdigt und die Annahmen der Fortschreibung darüber hinaus plausibilisiert. Dies wurde mit dem Management und weiteren verantwortlichen Mitarbeitern besprochen sowie die Planabweichungen in der Vergangenheit analysiert und deren Auswirkungen auf die vorliegende Planung evaluiert.
Wir haben die Ausgangsdaten für die Berechnung von Steuerlatenzen (Höhe der bestehenden Verlustvorträge, Bestehen der temporären Differenzen) sowie die Überleitung der Planungen auf steuerliche Ergebnisse unter Beiziehung von internen Steuerspezialisten überprüft, die Berechnung mit Hinblick auf die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen und Sensitivitätsanalysen für den geplanten Verwertungszeitraum durchgeführt.
• Bewertung von assoziierten Unternehmen (siehe Anhang zum Konzernabschluss, A.5.4, B.16 und C.7)
Sachverhalt und Problemstellung
Die im Bilanzposten „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ ausgewiesenen und nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV AG), der BKS Bank AG und der Oberbank AG haben am 31. Dezember 2021 einen Buchwert von insgesamt EUR 1.969 Mio. Im Geschäftsjahr wurden Zuschreibungen in Höhe von EUR 80 Mio und Abwertungen in Höhe von EUR 86 Mio vorgenommen. Die Anteile aller drei Banken sind börsennotiert.
Für diese Beteiligungen ist gemäß IAS 36 zu jedem Abschlussstichtag oder anlassbezogen zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung („Wertminderungstest“) vorliegen. Zudem ist zu überprüfen, ob die Gründe für in früheren Perioden vorgenommenen Wertminderungen noch zur Gänze oder teilweise bestehen. Für die Identifizierung von Anhaltspunkten stehen die Marktkapitalisierung und die quartalsweisen veröffentlichten Ergebnisse als externe Informationsquellen und die übermittelten Planzahlen als interne Informationsquellen zur Verfügung.
Wird ein Anhaltspunkt identifiziert, hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag dieses Vermögenswertes zu schätzen.
Für diesen Zweck wurden Nutzungswerte („Value-in-Use“) auf Basis der von den jeweiligen Unternehmen übermittelten Planzahlen und Planinformationen unter Berücksichtigung von Szenarien ermittelt, die im Anhang im Detail dargestellt sind. Den in diese Berechnungen einfließenden Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.
Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im ermittelten Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der assoziierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse zur Überprüfung der Werthaltigkeit assoziierter Unternehmen untersucht, die einzelnen Elemente der Kalkulation nachvollzogen und die Wirksamkeit der identifizierten wesentlichen Kontrolle evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit der Value-in-Use-Berechnungen und des angewandten Diskontierungszinssatzes anhand der Anforderungen von IAS 36 und aktueller Kapitalmarktdaten unter Beiziehung interner Bewertungsspezialisten und die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 279
Wir haben die getroffenen Annahmen kritisch gewürdigt und ein Backtesting der jeweiligen Jahresplanungen mit den jeweiligen Jahresergebnissen vorgenommen. Die verwendeten Zahlen und die gewählten Szenarien wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern auch unter Berücksichtigung der COVID-19-induzierten Marktunsicherheit diskutiert und anhand interner und externer Prognosen plausibilisiert.Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht und im um Unternehmensinformationen erweiterten Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht und der um Unternehmensinformationen erweiterte Jahresfinanzbericht werden uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 280
Darüber hinaus gilt:• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 281
UrteilNach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO). Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes ist gesetzlicher Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen, somit auch der UniCredit Bank Austria AG.
Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i.V.m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der Hauptversammlung am 8. April 2020 als zusätzlicher Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH ist ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahr zusätzlicher Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit vom geprüften Konzern gewahrt haben.
Konzernabschluss nach IFRSBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 282
Auftragsverantwortliche WirtschaftsprüferDie für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind seitens des Sparkassen-Prüfungsverbandes Herr Mag. Gerhard Margetich sowie seitens Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Herr Mag. Wolfgang Wurm.
Konzernabschluss 2021
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Wien, den 18. Februar 2022
Sparkassen-Prüfungsverband
Prüfungsstelle
Mag. Gerhard Margetich e.h. Mag. Reinhard Gregorich e.h.
Wirtschaftsprüfer Oberrevisor
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm e.h. Dr. Gottfried Spitzer e.h.
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 283
Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen, den Vorstand periodisch beraten respektive dessen Tätigkeit überwacht. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet.
Der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden restriktiven Regierungsmaßnahmen Rechnung tragend konnten im Jahr 2021 keine physischen Sitzungen des Aufsichtsrates stattfinden. Der gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung entsprechend wurden sechs virtuelle Sitzungen des Aufsichtsrates abgehalten.
Der Aufsichtsrat hat über die in seine Zuständigkeit fallenden Sachverhalte nach eingehender Analyse und Diskussion Beschluss gefasst, und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Fünfmal wurden Beschlüsse per Rundlaufverfahren gefasst. Darüber hinaus fand ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Entwicklungen statt.
Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Vorstand den Aufsichtsrat in schriftlicher wie mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik, die finanzielle Entwicklung, die Ertragslage sowie das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement informiert. Dabei hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungstätigkeit nach eingehender Analyse und Abwägung aller Sachverhalte wahrgenommen.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit betraf alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2020 samt Prüfberichten, den Vorschlag betreffend die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022. Die Anlage zum Prüfbericht gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG wurde dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
In regelmäßigen Abständen befasste sich der Aufsichtsrat mit Internal Audit Berichten und der Erteilung von Prokuren. Anlassbezogen wurde über Adaptierungen der österreichischen Körperschaftssteuergruppe berichtet. Dem Aufsichtsrat wurde die Risikostrategie 2021, das Kapitaladäquanz Statement, die Struktur des Kreditportfolios und Prinzipien der Risikopolitik sowie die Großkredite gemäß § 28b BWG vorgelegt.
Es wurde ein Statusbericht zum Projekt Puls vorgelegt. Im Rahmen der Legal Updates wurde kontinuierlich das Gerichtsverfahren betreffend 3-Banken behandelt, sowie über die Entwicklungen der Causa Madoff und der ASVG Gerichtsverfahren berichtet. Darüber hinaus wurde über den Prozess Outsourcing und Third Party Risk Management berichtet.
Im Rahmen des OFAC Compliance Programms wurde der Aufsichtsrat hinsichtlich Financial Sanctions geschult.
Der Aufsichtsrat hat zwei Vorstandsmandate verlängert und drei neue Vorstandsmitglieder bestellt. Das Gremium fasste Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss und den Kreditausschuss sowie die Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung im Vorstand. Weiters umfasste das Arbeitsspektrum die Information über die Ausnützung der Vorausgenehmigung von Organkrediten für 2020 gemäß § 28 Abs. (1) und (4) BWG sowie die Vorausbewilligung für 2022.
Mit dem Mehrjahresplan 2021-2024, den Budgets 2021 und 2022, dem Risikoappetit 2022-2024 sowie dem Funding Plafond für 2022 hat sich das Gremium ausführlich befasst.
Über die maßgeblichen Inhalte und Ergebnisse der Sitzungen der Ausschüsse wurde der Aufsichtsrat kontinuierlich informiert. Das Fit & Proper Training der Aufsichtsräte umfasste die Neuerungen betreffend die ESMA/EBA F&P Leitlinien und die Internal Governance Leitlinien sowie Informationen zum Gender Pay Gap und die EZB SREP Ergebnisse 2020.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 284
Arbeit der AusschüsseAußerhalb der vier Sitzungen fasste der Kredit-/Risikoausschuss fünfundvierzigmal Beschlüsse in Form schriftlicher Umfrage.
Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Ausschuss die in seinem Pouvoir gelegenen Kreditanträge entschieden, und wurde laufend über die genehmigten Kredite in der Kompetenz des Vorstands in Kenntnis gesetzt. Gegenstand von Erörterungen waren die sich abzeichnenden Risiken in Bezug auf das Kreditportfolio, dies auch unter dem Aspekt der COVID-19-Krise und die damit einhergehenden Moratorien, Prozesse und Kredit-Bevorsorgungen.
Ergänzend wurde Bericht über das Markt- bzw. Liquiditätsrisiko, das operationale Risiko, Reputationsrisiko sowie ICAAP erstattet. Beschluss gefasst wurde hinsichtlich der Risikostrategie 2021 und des Kapital Adäquanz Statements. Darüber hinaus wurde ein Update betreffend dem Projekt Model Roadmap, das sich mit der Implementierung der Basel III /CRR-EBA Richtlinien befasst, vorgelegt.
Weiters wurden dem Gremium neben Berichten zu Einzelfall-Risikoengagements regelmäßig Informationen bezüglich der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sowie des Funding- und Liquiditätsmanagements, inklusive dem Stand der Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) zur Kenntnis gebracht. Dem Ausschuss wurden Kredite an politische Organisationen berichtet. Abgerundet wurde die Arbeit des Gremiums durch dessen Befassung mit dem Recovery Plan 2021 und den Großkrediten gemäß § 28b BWG.
An den vier Sitzungen des Prüfungsausschusses nahmen regelmäßig Vertreter der Abschlussprüfer teil. Das Gremium befasste sich intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2020 sowie den Prüfberichten, und hat dem Aufsichtsrat entsprechend berichtet. Der Ausschuss wurde von den Prüfungsgesellschaften über die Prüfungsplanung und die Schwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2021 informiert.
Seitens Compliance wurde der Ausschuss periodisch hinsichtlich der Tätigkeitsschwerpunkte in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurde der Aktivitätenbericht für das Gesamtjahr 2020 sowie die Jahresberichte 2020 seitens Wertpapier Compliance und Anti Financial Crime vorgelegt. Das Gremium befasste sich weiters mit dem Compliance Plan 2021. Seitens Internal Audit wurden dem Ausschuss neben dem Jahresbericht 2020 quartalsweise detaillierte Berichte zur Kenntnis gebracht. Des Weiteren wurde der Audit Plan 2021 inklusive Reviews beschlossen und über die Selbsteinschätzung und die externe Qualitätsbewertung 2022 seitens Internal Audit berichtet. Eingeflossen in die Arbeit des Gremiums sind auch der Governance Monitoring Bericht, der Jahresbericht 2020 des Beschwerde Managements sowie die Evaluierung des ICS Managements 2020. Weiters befasste sich der Ausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses unter Berücksichtigung von Savings Law 262 sowie dem Bericht über das Risiko Management. Im Rahmen der umfassenden Berichte über Aufsichtsangelegenheiten wurde kontinuierlich auf Feststellungen der Aufsichtsbehörden eingegangen und über die Prüfungen sowie die Aktionspläne mit Fokus auf Credit Lending Prozesse, Underwriting Standards und Delegationen sowie auf interne Modelle eingehend informiert. Dem Gremium wurde über den SREP operational Letter 2020 und den Maßnahmen- und Optimierungsplan Bericht erstattet.
Abgerundet wurde die Tätigkeit des Gremiums mit der Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, der Behandlung des Management Letters der Abschlussprüfer sowie der Genehmigungen der Engagement Letter für limitierte Reviews der Quartalsergebnisse Q1, Q2 und Q3 2021 und des Engagement Letters 2022. Darüber hinaus wurden seitens UniCredit Leasing Austria Nicht-Prüferleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Stichtagsbilanzen dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
Der Strategie- und Nominierungsausschuss tagte zweimal und fasste außerhalb dieser Sitzungen viermal Beschluss in Form schriftlicher Umfrage im Zusammenhang mit der Evaluierung der Fit & Properness anlässlich der Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern und der Neubestellung und Verlängerung von Vorstandsmitgliedern. Das Gremium befasste sich weiters mit der Fit & Proper Re-Evaluierung 2021 von Vorstand und Aufsichtsrat, der Gender Balance in der Bank und überprüfte den Kurs des Vorstands hinsichtlich der Auswahl des höheren Managements. Weiters fasste der Ausschuss Beschluss über die Nachfolgeplanung der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dessen Ausschüsse. Darüber hinaus befasste sich das Gremium mit der Neuorganisation des Vorstandes und schlug dem Aufsichtsrat nach entsprechender Fit & Proper -Evaluierung die Bestellung zweier neuer Vorstandsmitglieder vor.
Der Vergütungsausschuss nahm in seiner Sitzung den Bericht des Risiko-ausschusses entgegen. Das Gremium befasste sich mit einem Update des regulatorischen Rahmens betreffend Compensation, dem Bonus-Pool-Rahmen 2020, Abfindungszahlungen sowie dem Ausblick auf die Aktivitäten in 2021. Der Ausschuss befasste sich weiters mit der Group Termination Payments Policy und Group Remuneration Policy 2021.
Konzernabschluss nach IFRSBericht des Aufsichtsrats
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 285
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und VorstandMit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.04.2021 legte Herr Dr. Ernst Theimer sein Aufsichtsratsmandat zurück und Herr Dr. Herbert Pichler wurde als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Richard Burton wurde mit Wirksamkeit ab 20.07.2021 ebenfalls als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt und folgte damit Herrn Dr. Olivier Nessime Khayat, der mit 21.06.2021 zurücktrat. Seitens des Betriebsrats wurden am 09.04.2021 Herr Roman Zeller Msc LL.M und mit Wirksamkeit 01.01.2022 Frau Judith Maro in den Aufsichtsrat entsendet. Frau Mag. (FH) Christine Buchinger schied am 09.04.2021 aus dem Aufsichtsrat aus und Frau Mag. Karin Wisak-Gradinger legte ihr Mandat mit 31.12.2021 zurück.
Per Rundlaufbeschluss des Aufsichtsrates wurde mit Wirksamkeit 01.03.2021 Frau Tina Pogacic in den Vorstand bestellt, verantwortlich für die Division COO. Diese Funktion legte sie mit 31.10.2021 zurück.
Mit Wirksamkeit ab 01.11.2021 wurde Frau Daniela Barco mit Verantwortung für den Bereich Privatkundenbank als neues Vorstandsmitglied per Aufsichtsratsbeschluss bestellt. Frau Mag. Susanne Wendler und Herr Mauro Maschio traten per 31.10.2021 als Mitglieder des Vorstandes zurück.
Für den Bereich People and Culture wurde Frau Georgiana Lazar O´Callaghan per 01.11.2021 vom Aufsichtsrat als neues Vorstandsmitglied bestellt.
Die detaillierte personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 ist im Geschäftsbericht unter der Rubrik „Organe der Gesellschaft“ enthalten.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Die Buchführung, der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben, den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen, erklärt sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt Lagebericht und Gewinnverteilungsvorschlag einverstanden und billigt den Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AG, der damit gemäß § 96 Abs. (4) Aktiengesetz festgestellt ist.
Der Konzernabschluss 2021 wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH auf Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernlagebericht auf Übereinstimmung mit den österreichischen Rechtsvorschriften geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen Anlass gegeben und den gesetzlichen Vorschriften wurde voll entsprochen. Nach Überzeugung der Abschlussprüfer vermittelt der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Die Abschlussprüfer bestätigen, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss in Einklang steht sowie dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht erfüllt sind, und erteilen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Dem Ergebnis der Prüfung hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der ArbeitnehmerInnen Vertretung für ihre wertvollen Leistungen, die den Erfolg des Unternehmens auch im vergangenen Jahr ermöglicht haben.
Wien, den 24. Februar 2022
Der Aufsichtsrat
Gianfranco Bisagni
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernabschluss nach IFRSErklärung der gesetzlichen Vertreter
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 286
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Wien, am 18. Februar 2022
Der Vorstand
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
Konzernabschluss nach IFRSKonzernabschluss 2021
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 287
Wien, am 18. Februar 2022
Der Vorstand
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 288
Organe der UniCredit Bank Austria AG Angaben zum Vorstand der Gesellschaft
Vorsitzender
Robert Zadrazil, geb. 1970
Generaldirektor, Chief Executive Officer (CEO)
Mitglied seit 01.10.2011
Vorsitzender seit 01.03.2016, Ende der laufenden Funktionsperiode: 30.09.2023
Mitglieder
Daniela Barco, geb. 1982
Privatkundenbank
Seit 01.11.2021, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.10.2024 Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, geb. 1972
CFO Finance
Seit 01.10.2016, Ende der laufenden Funktionsperiode: 30.09.2022
Georgiana Lazar, geb. 1980 People & Culture
Seit 01.11.2021, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.10.2024
Mauro Maschio, geb. 1969
Privatkundenbank
Von 01.01.2019 bis 31.10.2021 Tina Pogacic, geb. 1986
COO
Von 01.03.2021 bis 31.10.2021
Günter Schubert, geb. 1968
Corporates
Seit 01.09.2019, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.08.2022
Mag. Wolfgang Schilk, geb. 1967
CRO Risk Management
Seit 01.11.2020, Ende der laufenden Funktionsperiode: 31.10.2023
Mag. Susanne Wendler, geb. 1967
Unternehmerbank
Von 01.01.2019 bis 31.10.2021
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 289
Angaben zum Aufsichtsrat der GesellschaftDie Funktionsperiode der gewählten Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Entsendungen der Arbeitnehmervertreter erfolgen ohne zeitliche Begrenzung.
Vorsitzender
Gianfranco Bisagni, geb. 1958
Head of Central Europe
UniCredit S.p.A.
(Mitglied und Vorsitzender seit 01.01.2020)
Vorsitzender-Stellvertreter
Ranieri De Marchis, MBA, geb. 1961
Group Operating Officer
UniCredit S.p.A.
(Mitglied und stv. Vorsitzender seit 07.11.2016)
Mitglieder
Dr. Livia Aliberti Amidani, geb. 1961
(seit 11.04.2018)
Richard Burton, geb. 1968 Head of Corporate and Investment Banking
UniCredit S.p.A
(seit 20.07.2021)
Dr. Olivier Nessime Khayat, geb. 1963
(ab 08.04.2019 bis 21.06.2021)
Dr. Aurelio Maccario, geb. 1972
Group Credit Risk
UniCredit S.p.A.
(seit 08.04.2019)
Dr. Herbert Pichler, geb. 1961
Mitglied des Vorstandes
Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten
(seit 12.04.2021)
Dr. Eveline Steinberger-Kern, geb. 1972
Geschäftsführerin
The Blue Minds Company GmbH
(seit 04.05.2015)
Dr. Ernst Theimer, geb. 1947
(ab 07.07.2010 bis 12.04.2021)
Vom Betriebsrat entsandt
Mag. (FH) Christine Buchinger, geb. 1968
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(ab 23.01.2017 bis 09.04.2021)
Mag. Adolf Lehner, geb. 1961
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
(seit 04.12.2000)
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 290
Judith Maro, geb. 1967Mitglied des Zentralbetriebsrates
(seit 01.01.2022)
Mario Pramendorfer, MBA, geb. 1973
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(seit 23.09.2016)
Mag. Karin Wisak-Gradinger, geb. 1964
Mitglied des Zentralbetriebsrates
(ab 01.12.2017 bis 31.12.2021)
Roman Zeller, MSc, LLM, geb. 1988 Mitglied des Zentralbetriebsrates
(seit 09.04.2021)
Vertreter der Aufsichtsbehörde
Staatskommissär
Dr. Christoph Pesau
Bundesministerium für Finanzen
Staatskommissär-Stellvertreterin
AL Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej, MIM (CEMS)
Bundesministerium für Finanzen
Regierungskommissär für den Deckungsstock
Dr. Alfred Katterl
Regierungskommissär-Stellvertreter für den Deckungsstock
Christian Wenth
Treuhänder gemäß Hypothekenbankgesetz
MMag. Peter Part
Treuhänder-Stellvertreter gemäß Hypothekenbankgesetz
Thomas Schimetschek
Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 291
Der Aufsichtsrat bildete folgende permanente Ausschüsse:Kredit-/Risikoausschuss:
Vorsitzende:
Dr. Eveline Steinberger-Kern
(Mitglied seit 08.05.2015, Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv.:
Richard Burton (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 22.07.2021) Dr. Olivier Nessime Khayat (Mitglied und stv. Vorsitzender von 09.04.2019 bis 21.06.2021)
Mitglieder:
Dr. Aurelio Maccario (seit 09.04.2019)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mario Pramendorfer (seit 16.04.2018)
Mag. Karin Wisak-Gradinger (ab 01.12.2017 bis 31.12.2021)
Roman Zeller, MSc, LLM (seit 01.01.2022)
Prüfungsausschuss:
Vorsitzender:
Dr. Aurelio Maccario (Mitglied und Vorsitzender seit 22.07.2021) Dr. Olivier Nessime Khayat (Mitglied von 09.04.2019 bis 21.06.2021, Vorsitzender von 04.05.2021 bis 21.06.2021)
Dr. Ernst Theimer (Mitglied und Vorsitzender von 08.05.2015 bis 12.04.2021)
Vorsitzender-Stv:
Ranieri De Marchis, MBA (Mitglied seit 16.04.2018, stv. Vorsitzender seit 23.01.2019)
Mitglieder:
Dr. Herbert Pichler (seit 04.05.2021)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Christine Buchinger (ab 27.04.2017 bis 09.04.2021)
Mag. Adolf Lehner (seit 02.05.2006)
Roman Zeller, MSc, LLM (seit 09.04.2021) Konzernabschluss nach IFRSOrgane der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 292
Vergütungsausschuss:Vorsitzende:
Dr. Livia Aliberti Amidani (Mitglied und Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv:
Dr. Aurelio Maccario (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 09.04.2019)
Mitglieder:
Ranieri De Marchis, MBA (seit 16.04.2018)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. (FH) Christine Buchinger (ab 16.04.2018 bis 09.04.2021) Mag. Adolf Lehner (seit 06.11.2011)
Roman Zeller, MSc, LLM (ab 09.04.2021 bis 31.12.2021)
Judith Maro (seit 01.01.2022)
Strategie- und Nominierungsausschuss:
Vorsitzende:
Dr. Livia Aliberti Amidani (Mitglied und Vorsitzende seit 16.04.2018)
Vorsitzender-Stv:
Richard Burton (Mitglied und stv. Vorsitzender seit 22.07.2021) Dr. Olivier Nessime Khayat (Mitglied und stv. Vorsitzender von 09.04.2019 bis 21.06.2021)
Mitglieder:
Gianfranco Bisagni (seit 01.01.2020)
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. Adolf Lehner (seit 02.05.2006)
Judith Maro (seit 01.01.2022)
Mag. Karin Wisak-Gradinger (ab 01.12.2017 bis 31.12.2021)
Ergänzende AngabenErgänzende Angaben
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 293
Geschäftsstellen Österreich294 Glossar alternativer Leistungskennzahlen298 Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise300 Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 294
Geschäftsstellen Österreich Hauptsitz
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: +43 (0) 5 05 05-0
Fax: +43 (0) 5 05 05-56155
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
Filialen
Amstetten*, Baden, Bludenz, Bregenz*, Bruck/Mur, Dornbirn, Eisenstadt*, Feldkirch, Gänserndorf, Gmünd*, Graz* (4), Groß-Enzersdorf, Hall/Tirol, Hallein, Hollabrunn, Horn, Imst, Innsbruck* (2), Judenburg*, Kitzbühel, Klagenfurt*, Klosterneuburg, Knittelfeld, Krems*, Leibnitz*, Leoben*, Lienz*, Linz* (2), Mattersburg, Mödling* (2), Neunkirchen, Neusiedl/See*, Oberpullendorf, Oberwart*, Perchtoldsdorf, Purkersdorf*, Salzburg* (2), Schladming*, Schwechat, Spittal/Drau, St. Pölten*, Stegersbach, Steyr*(2), Stockerau*, Traun, Tulln*, Villach* (3), Vöcklabruck, Weiz*, Wels*, Wien* (53), Wiener Neustadt*, Wolfsberg, Wörgl, Zell/See*.
*) Standorte mit Geschäftskunden & Freie Berufe bzw. Premium Banking
Privatkunden - Regional Offices
Wien Zentrum
1010 Wien, Stephansplatz 7a
Tel.: 05 05 05-31012
Wien Süd-Ost
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 98
Tel.: 05 05 05-62300
Wien West
1150 Wien, Märzstraße 45
Tel.: 05 05 05-51055
Wien Nord-West
1200 Wien, Wallensteinstraße 14
Tel.: 05 05 05-50600
Wien Süd-West
1120 Wien, Schönbrunner Straße 263
Tel.: 05 05 05-50444
Wien Nord-Ost
1210 Wien, Am Spitz 11
Tel.: 05 05 05-59800
Niederösterreich Nord
3100 St. Pölten, Rathausplatz 2
Tel.: 05 05 05-55066
Niederösterreich Süd & Burgenland
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-38500
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 295
Steiermark8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-37661
Kärnten & Osttirol
9500 Villach, Hans-Gasser-Platz 8
Tel.: 05 05 05-64100
Oberösterreich & Salzburg
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-65100
Tirol & Vorarlberg
6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-67100
Alternative Sales Channels
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: 05 05 05-50330
Premium Banking – Regional Offices
Wien City
1010 Wien, Fichtegasse 9
Tel.: 05 05 05-44001
Wien Ost
1010 Wien, Fichtegasse 9
Tel.: 05 05 05-52970
Wien Nord
1020 Wien, Am Tabor 46
Tel.: 05 05 05-46200
Wien West
1170 Wien, Hernalser Hauptstraße 72-74
Tel.: 05 05 05-48804
Österreich Nord
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-67242
Österreich Süd
8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-63100
Österreich West
6900 Bregenz, Kornmarktplatz 2
Tel.: 05 05 05-46317
Geschäftskunden & Freie Berufe - Regional Offices
Wien Zentrum
1010 Wien, Stephansplatz 7a
Tel.: 05 05 05-47248
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 296
Wien West1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 73a
Tel.: 05 05 05-36195
Österreich Ost
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-36609
Österreich Süd
9500 Villach, Bahnhofstraße 1
Tel.: 05 05 05-38121
Österreich Nord
5020 Salzburg, Rainerstraße 2
Tel.: 05 05 05-66351
Österreich West
6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-65158
Firmenkunden - Regional Offices
Wien Großunternehmen
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: 05 05 05-56022
Wien KMU
1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: 05 05 05-47400
Österreich Ost
3100 St. Pölten, Rathausplatz 3
Tel.: 05 05 05-58005
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
Tel.: 05 05 05-28501
Österreich West
6020 Innsbruck,
Maria-Theresien-Straße 36
Tel.: 05 05 05-95182
6900 Bregenz, Kornmarktplatz 2
Tel.: 05 05 05-65125
Österreich Süd
8010 Graz, Herrengasse 15
Tel.: 05 05 05-63436
9020 Klagenfurt, Karfreitstraße 13
Tel.: 05 05 05-64401
Österreich Nord
5020 Salzburg, Rainerstraße 2
Tel.: 05 05 05-96161
4020 Linz, Hauptplatz 27
Tel.: 05 05 05-67501
Ergänzende AngabenGeschäftsstellen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 297
Ausgewählte Tochtergesellschaften und Beteiligungen der UniCredit Bank Austria AG in ÖsterreichSchoellerbank Aktiengesellschaft
1010 Wien, Renngasse 3
Tel.: +43 (0)1 534 71-0
www.schoellerbank.at
Bank Austria Finanzservice GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0) 5 05 05-53000
www.baf.at
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 331 71-0
www.realinvest.at
Bank Austria Wohnbaubank AG
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0) 5 05 05-40304
card complete Service Bank AG
1020 Wien, Lassallestraße 3
Tel.: +43 (0)1 711 11-0
www.cardcomplete.com
DC Bank AG (Diners Club)
1020 Wien, Lassallestraße 3
Tel.: +43 (0)1 501 35-0
www.dcbank.at
UniCredit Leasing (Austria) GmbH
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: + 43 (0) 5 05 88-0
www.unicreditleasing.at
FactorBank Aktiengesellschaft
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 506 78-0
www.factorbank.com
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Gesellschaft m.b.H.
1010 Wien, Parkring 12a
Tel.: +43 (0)1 515 30-0
www.oeht.at
UniCredit Services GmbH
(100%ige Tochter der UniCredit Services S.C.p.A., Milano)
1020 Wien, Rothschildplatz 4
Tel.: +43 (0)1 717 30-0
Ergänzende AngabenGlossar alternativer Leistungskennzahlen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 298
Glossar alternativer Leistungskennzahlen Die folgende Liste enthält Definitionen verwendeter Finanzkennzahlen, die über den einschlägigen Rechnungslegungsrahmen hinausgehen bzw. davon abweichen (alternative Leistungskennzahlen, APM) sowie weitere, im Bericht verwendete Begriffe.
Bankenabgaben und Systemsicherungsbeiträge umfassen neben den Bankenabgaben auch die Beiträge zu den Bankenabwicklungsfonds und Einlagensicherungssystemen auf europäischer oder lokaler Rechtsgrundlage.
Cost/Income-Ratio (Kostenintensität): Betriebsaufwendungen gemessen an den Betriebserträgen.
Cost of Risk (Kreditrisikokosten): Kreditrisikoaufwand gemessen an den Forderungen an Kunden (Periodendurchschnitt), zumeist ausgedrückt in Basispunkten (1 bp = 1/100 % = 0,01 %). Wenn die Kennzahl für eine unterjährige Periode errechnet wird, wird der Kreditrisikoaufwand annualisiert, d. h. auf einen Jahreswert hochgerechnet.
Credit Value Adjustments (CVA): Bewertungsanpassung eines Portfolios von Finanzinstrumenten zur Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos (des Ausfallrisikos der Gegenpartei einer Transaktion mit Finanzinstrumenten vor Abschluss aller vereinbarten Zahlungsströme).
Deckungsquote: Einzelwertberichtigungen gemessen an den notleidenden Krediten in Prozent zum Stichtag.
Effektiver Steuersatz: Ertragsteuern wie in der konsolidierten GuV ausgewiesen, gemessen am Ergebnis vor Steuern.
FTE (Personalkapazitäten, Vollzeitäquivalent): Zahl der Vollzeitbeschäftigten, wobei Teilzeitbeschäftigte nur mit der effektiven Arbeitszeit gezählt werden.
Funding Value Adjustments decken den Refinanzierungsaufwand bzw. den Refinanzierungsvorteil ab, der aus der Absicherung des Marktrisikos von OTC-Derivaten resultiert.
Loans/Direct Funding-Ratio: Die Bilanzposition Forderungen an Kunden gemessen an den Primärmitteln.
Notleidende Kredite umfassen (1) „Bad Loans“ (ausgefallene Kredite), d. h., formal als uneinbringlich eingestufte Kreditengagements gegenüber insolventen Schuldnern, auch wenn die Insolvenz formal noch nicht eingetreten ist; (2) „Unlikely to pay“ (Kredite mit geringer Rückzahlungs-wahrscheinlichkeit): bilanzwirksame und außerbilanzielle Risikovolumina, wenn sie die Voraussetzungen für die Einstufung als „Bad Loans“ nicht erfüllen, aufgrund der Einschätzung, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (Kapital und/oder Zinsen) aus dem Kredit ohne Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten wahrscheinlich nicht zur Gänze erfüllen wird; (3) „Past Due“ (überfällige Kredite): bilanzwirksame Risikovolumina, die nicht die Kriterien zur Einstufung in die Kategorien „Bad Loans“ oder „Unlikely to pay“ erfüllen, bei denen aber zum Stichtag Beträge über 90 Tage überfällig sind oder Limitüberschreitungen vorliegen.
NPL-Quote: Notleidende Kredite gemessen an den Forderungen an Kunden vor Absetzung der Wertberichtigungen (NPL-Quote brutto) bzw. nach Absetzung der Wertberichtigungen (Forderungen an Kunden gemäß IAS/IFRS-Bilanz; NPL-Quote netto) in Prozent zum Stichtag.
Operative Leistung: Betriebsergebnis nach Abzug des Kreditrisikoaufwands.
Periodendurchschnitte: Quartalsdurchschnitte aus Stichtagsgrößen werden als Mittelwert aus dem Endstand des vorangegangenen Quartals und dem Endstand der Berichtsperiode berechnet. Durchschnittswerte für längere Berichtsperioden (Halbjahr, erste drei Quartale kumuliert oder Gesamtjahr) ergeben sich aus dem Durchschnitt der einbezogenen Quartalsdurchschnitte.
Primärmittel (Direct Funding): Summe der passivseitigen Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten und zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Primärmittelquote: Primärmittel gemessen an der Bilanzposition Forderungen an Kunden.
Ergänzende AngabenGlossar alternativer Leistungskennzahlen
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 299
ROAC (Return on Allocated Capital): Nettogewinn gemessen am allozierten Kapital (alloziertes Kapital berechnet auf Basis der Risk-Weighted Assets und des von der UniCredit für die einzelnen Gruppenteile vorgegebenen CET1 Target Ratios: 11,75% der Risk-Weighted Assets (2021) bzw. 12,25% (2020)). Wenn die Kennzahl für eine unterjährige Periode errechnet wird, wird der Nettogewinn annualisiert, d.h. auf einen Jahreswert hochgerechnet.Total Financial Assets (TFA): Summe der Kundenveranlagungen (inklusive Guthaben aus Bausparverträgen und Abfertigungskassen), somit Summe der Kundenverbindlichkeiten sowie der Assets under Management (Fonds- und Vermögensverwaltungsprodukte) und der Assets under Custody (Direktanlagen auf dem Kapitalmarkt / Depotgeschäft). Summe der TFA sind Bank Austria-Gruppenwerte exklusive CIB, Leasing und Corporate Center.
Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 300
Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise UniCredit Bank Austria AG / Corporate Relations
Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0) 5 05 05-57232
Fax: +43 (0)5 05 05-8957232
E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at
Internet: https://ir.bankaustria.at
Mag. Günther Stromenger, Tel.: +43 (0)5 05 05-57232
Mag. Andreas Petzl, Tel.: +43 (0)5 05 05-54999
LANGFRISTIG / SENIOR UNSECURED
NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Öffentliche Pfandbriefe und hypothekarische Pfandbriefe der Bank Austria haben ein Aaa-Rating von Moody’s.
1) Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2001 emittiert wurden und somit unter der Ausfallshaftung der Gemeinde Wien stehen ("grandfathered debt" - ausschließlich nachrangige Wertpapiere ausstehend), besitzen seitens Moody's ein Rating von Baa1 und seitens Standard & Poor's ein Rating von BBB-.
Angaben und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz:Herausgeber, Medieninhaber:
UniCredit Bank Austria AG
A-1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: + 43 (0)5 05 05-0
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
BIC: BKAUATWW
Bankleitzahl 12000
Firmenbuch FN 150714p
LEI: D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17
DVR-Nummer 0030066
UID-Nummer ATU 51507409
Dieser Geschäftsbericht wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, erstellt (Medieninhaber und Hersteller).
Redaktion: Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations
Gestaltungskonzept/Cover und Unternehmensprofil: UniCredit S.p.A.
Gestaltungskonzept/Trennblätter: M&C Saatchi
Layoutkonzept und -umsetzung: UniCredit S.p.A.
Unternehmensgegenstand:
Kreditinstitut gem. § 1 Abs.1 Bankwesengesetz
Vertretungsbefugte Organe (Vorstand) des Medieninhabers:
Robert Zadrazil (Vorsitzender), Daniela Barco, Gregor Hofstätter-Pobst, Georgiana Lazar, Wolfgang Schilk, Günter Schubert.
Aufsichtsrat des Medieninhabers:
Gianfranco Bisagni (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Ranieri De Marchis (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates), Livia Aliberti Amidani, Richard Burton, Adolf Lehner, Aurelio Maccario, Judith Maro, Herbert Pichler, Mario Pramendorfer, Eveline Steinberger-Kern, Roman Zeller.
Beteiligungsverhältnisse am Medieninhaber gemäß § 25 Mediengesetz:UniCredit S.p.A. hält einen Anteil von 99,996% der Aktien am Medieninhaber (unter folgendem Link https://www.unicreditgroup.eu/en/governance/ shareholder-structure.html sind die wesentlichen, an der UniCredit S.p.A. bekannten Beteiligungsverhältnisse ersichtlich).
Der Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG, Region Wien, sowie die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (Stifter: Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse; Begünstigter: WWTF – Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds) sind mit einem Anteil von zusammen 0,004% am Medieninhaber beteiligt.
Hinweise
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Bank Austria beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die in diesem Bericht angesprochenen – in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Angaben über Marktanteile beruhen auf den zu Redaktionsschluss letztverfügbaren Daten.
Unter „Bank Austria“ wird in diesem Bericht die Unternehmensgruppe des Vollkonsolidierungskreises bezeichnet. „UniCredit Bank Austria AG“ bezieht sich auf die Muttergesellschaft.
Mit „Mitarbeiter“ sprechen wir selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, wenn dies der leichteren Lesbarkeit im Textfluss dient.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Disclaimer
Die vorliegende deutsche Version ist die authentische Fassung dieses Berichts und für alle rechtlichen Aspekte relevant. Die Version in englischer Sprache ist eine Übersetzung.
Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 301
2 Separatoren (aus BRAIN) oder 2 rote Trennseiten – vor AG-Bericht

Ergänzende AngabenInvestor Relations
Bank Austria · Konzernabschluss 2021 302
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGUniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 303
II. UniCredit Bank Austria AG Vorbemerkungen zum Jahresabschluss304 Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG305 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AG351 Bilanz zum 31. Dezember 2021 - UniCredit Bank Austria AG351 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021354 Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG357 Bericht der Abschlussprüfer405 Erklärung der gesetzlichen Vertreter412 Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise413 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGVorbemerkungen zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 304
Vorbemerkungen zum Jahresabschluss
Vorbemerkungen zum Jahresabschluss Die UniCredit Bank Austria AG, Muttergesellschaft des Bank Austria Konzerns, legt hiermit die Bilanz per 31.12.2021 und die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 sowie den Lagebericht und den Anhang nach österreichischem Recht vor.
Der Konzernabschluss der Bank Austria Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standard Board herausgegebenen und von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzerngeschäftsbericht der UniCredit Bank Austria Gruppe, der unter anderem den Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht und Notes enthält, steht im Internet auf der Investoren-/ Finanzberichte-Seite der Bank Austria-Website (https://www.bankaustria.at/ueber-uns-investor-relations-finanzberichte.jsp) zum Download zur Verfügung. Die beiden Berichtsformate IFRS und UGB / BWG sind nicht nur aufgrund der verschiedenen Berichtsobjekte (Konzernabschluss versus Einzelabschluss der Konzernmutter), sondern auch wegen der unterschiedlichen Bewertungs- und Ausweisvorschriften miteinander nicht vergleichbar.
Der Konzerngeschäftsbericht soll dem interessierten Leser Aufschluss über die Lage des von der UniCredit Bank Austria AG beherrschten Konzerns bieten. Die internationale Vergleichbarkeit des Abschlusses, ein zeit- und marktnaher Einblick in die wirtschaftliche Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage und eine tiefer gehende Information, zum Beispiel im Rahmen der Segmentberichterstattung, sind mit dem Konzernabschluss gegeben. Der vorliegende Einzelabschluss nach österreichischen Vorschriften erfüllt andere wichtige Funktionen, insbesondere unter aufsichtsrechtlichen Aspekten.
Nicht zuletzt dient er als Bemessungsgrundlage für die Gewinnfeststellung nach österreichischem Recht und die Ausschüttung der UniCredit Bank Austria AG. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung der Bank anhand des Einzelabschlusses sind vor allem die umfangreichen Finanzbeziehungen zwischen der Muttergesellschaft und den Tochterbanken zu berücksichtigen. Ein umfassenderes Bild bietet daher der Konzerngeschäftsbericht.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 305
Lagebericht der UniCredit Bank Austria AG1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage306 1.1 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte306 1.2. Geschäftsverlauf 2021307 1.3. Zweigniederlassungen311 1.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren311 1.5. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis der UniCredit Bank Austria AG322 1.6. Informationen zum Grundkapital und Ausübung von besonderen Rechten322 1.7. Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG323 2. Bericht über das Risikomanagement, die Risiken und Haftungen durch Dritte324 2.3. Haftung durch Dritte343 3. Die zukünftige Entwicklung (Ausblick auf 2022)344 3.1. Volkswirtschaftliches Szenario344 3.2. Mittel- und langfristige Ziele345 4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess348 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 306
1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage1.1 Wirtschaftliches Umfeld – Entwicklung der Märkte Globale Konjunkturerholung im Jahr 2 der Pandemie
Die Ausbreitung unterschiedlicher Virusvarianten hat im Jahr 2021 eine vollständige Rückkehr zur Normalität verhindert. Das zweite Jahr der COVID-19-Pandemie war dennoch von einem Aufschwung der globalen Wirtschaft geprägt, der nach einem guten Start ins Jahr jedoch spürbar an Tempo verlor. Neben den Maßnahmen gegen die vierte Pandemiewelle ab dem Spätherbst hatte die kräftige Erholung Probleme durch die Unterbrechung der globalen Wertschöpfungsketten ausgelöst. Neben einer dadurch bedingten Einschränkung der Wachstumsdynamik kam es in der Folge in vielen Ländern zu einem spürbaren Preisauftrieb.
Dem Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um über 3 Prozent folgte im Gesamtjahr 2021 eine kräftige Gegenbewegung mit einem BIP-Anstieg um geschätzte 5,8 Prozent, die neben der starken Erholung in China mit einem Wirtschaftswachstum von über 8 Prozent auch durch einen kräftigen Aufschwung in den USA um 5,7 Prozent getragen wurde. Auch die europäische Wirtschaft konnte mit etwas Verspätung auf den Erholungszug aufspringen und 2021 mit knapp über 5 Prozent deutlich zulegen, obwohl die deutsche Wirtschaft nur ein verhaltenes Erholungstempo zeigte. Die Einbußen aus 2020 konnten damit noch nicht ausgeglichen werden. Die Wirtschaftsleistung des Euroraums liegt Ende 2021 noch um rund 4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau von 2019.
Im Zuge der Erholung kam es im Jahresverlauf 2021 in vielen Ländern zu einer Beschleunigung der Inflation, verursacht durch einen Anstieg der Rohstoffpreise und Transportkosten aufgrund vorwiegend angebotsseitiger Versorgungsengpässe, die sich als sehr hartnäckig erwiesen. Unter der Annahme, dass die höhere Inflation überwiegend ein vorübergehendes Phänomen sei, setzten die Notenbanken in den Industrieländern den unterstützenden geldpolitischen Kurs 2021 fort. Der US-Leitzins, die Fed Funds Target Rate, liegt unverändert bei einer Spanne von 0 bis 0,25 Prozent und die Europäische Zentralbank beließ den Leitzinssatz bis Ende 2021 bei 0 Prozent bzw. den Einlagenzinssatz bei minus 0,5 Prozent. Die Fed hat jedoch das Tempo ihrer Wertpapierankäufe gegen Ende 2021 zu verringern begonnen. Die EZB hat das reguläre Wertpapierkaufprogramm APP sowie das Notfall-Anleihekaufprogramm (PEPP: Pandemic Emergency Purchase Programme) im Jahr 2021 unverändert fortgeführt, jedoch angekündigt, dass das Kaufvolumen im ersten Quartal 2022 gesenkt wird und die Nettokäufe im Rahmen des PEPP mit Ende März 2022 eingestellt werden. Aufkeimende Inflationssorgen führten 2021 zu einem Anstieg der nominalen Renditen von US-Staatsanleihen mit längeren Laufzeiten. Die 10-jährigen US-Treasuries notierten zum Jahresende bei 1,5 Prozent nach noch 0,9 Prozent zu Jahresbeginn. Auch in Europa zogen in der Folge die Renditen im langfristigen Bereich etwas nach oben. Die Rendite der zehnjährigen österreichischen Bundesanleihe notierte mit minus 0,11 Prozent Ende 2021 klar höher als zu Jahresbeginn (-0,50 Prozent). Gleichzeitig hat der anhaltende Konjunkturoptimismus die Aktienmärkte unterstützt. Der Dow-Jones-Index stieg im Jahr 2021 um 18,7 Prozent. Noch besser entwickelten sich viele europäische Börsen. Der Wiener Börsenindex ATX hat vom Jahresbeginn bis Ende 2021 sogar um fast 40 Prozent zugelegt. Das gestiegene Zinsdifferential zwischen den USA und dem Euroraum stärkte insbesondere in der zweiten Jahreshälfte den Wechselkurs des US-Dollar, der von 1,21 zu Jahresbeginn auf 1,14 per Ende 2021 zum Euro anstieg.
Wirtschaftslage und Marktentwicklung in Österreich
Die österreichische Wirtschaft hat die günstigeren Rahmenbedingungen nach dem Ende der dritten Pandemiewelle im Frühjahr 2021 für eine überdurchschnittlich starke Erholung genutzt und die Wirtschaftsleistung hatte im Herbst bereits das Vorkrisenniveau erreicht. In den Wintermonaten begann sich das Wachstumstempo gebremst durch die Lieferengpässe zu verlangsamen und der Lockdown ab Ende November belastete erneut viele Dienstleistungsbranchen zusätzlich. Nach dem Rückgang des BIP im ersten Pandemiejahr 2020 um 6,7 Prozent konnte die österreichische Wirtschaft 2021 um fast 5,0 Prozent zulegen. Die Erholung hat eine rasche Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht. Nach 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 ist die Arbeitslosenquote 2021 auf durchschnittlich 8,0 Prozent gesunken. Die Arbeitslosigkeit ist am Bau, in der Industrie und bei den Nicht-Marktdienstleistungen sogar bereits geringer als vor dem Ausbruch der Pandemie. Infolge des Nachfrageanstiegs sowie vor allem der angebotsseitigen Lieferprobleme begann die Inflation ab dem Frühjahr deutlich zu steigen und übertraf gegen Ende 2021 sogar die Marke von 4 Prozent im Jahresvergleich. Im Jahresdurchschnitt verdoppelte sich die Teuerung auf 2,8 Prozent. Die Entwicklung der Finanzierungen und der Einlagen war 2021 erneut stark durch die Pandemie geprägt. Das Kreditwachstum fiel mit einem durchschnittlichen Anstieg von fast 4 Prozent sehr stark aus, wenn auch etwas geringer als 2020. Verantwortlich dafür war neben der Ausleihungsverlangsamung im öffentlichen Sektor die geringere Dynamik der Firmenkredite, die trotz hoher Investitionstätigkeit auf knapp über 4 Prozent zurückging (2020: +5,6 Prozent). Dagegen beschleunigte sich der Anstieg der Wohnbaukredite auf fast 6 Prozent im Jahresvergleich gestützt auf die durch die Pandemie noch verstärkte Nachfrage nach Wohnimmobilien und stark steigender Immobilienpreise sowie der weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen. Mit einem deutlich geringeren Rückgang der Konsumkredite als 2020 stieg das Wachstum der Ausleihungen an private Haushalte insgesamt auf knapp über 4 Prozent im Jahresdurchschnitt. Trotz des Niedrigzinsumfelds stiegen 2021 die Einlagen im Jahresdurchschnitt mit 5,5 Prozent stark an, getragen von einer sich beschleunigenden Einlagendynamik der Haushalte und einem starken, aber gegenüber 2020 deutlich niedrigeren, Wachstum der Einlagen von Unternehmen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 307
1.2. Geschäftsverlauf 2021Zur Entwicklung der Bilanz 2021
Die wichtigsten Bilanzposten im Vergleich
Die Bilanz der UniCredit Bank Austria AG zum 31.12.2021 gibt die strategisch angestrebte Zielstruktur einer österreichischen Universalbank mit klassischem Kommerzkundengeschäft wieder. Die Forderungen an Kunden stellen mit einem Anteil von mehr als 50% die mit Abstand größte Position auf der Aktivseite dar. Rund zwei Drittel des Kreditvolumens entfallen auf die Unternehmerbank und Corporate & Investment Banking und unterstreichen die führende Position der UniCredit Bank Austria AG als wichtigen Kreditgeber der österreichischen Wirtschaft. Überdies hält die Bank eine bedeutende Stellung in der Kreditgewährung an österreichische Privatkunden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden repräsentieren mehr als die Hälfte der Passiva. Sie bestehen zu einem überwiegenden Teil aus Einlagen der Privatkundenbank und stellen eine solide Refinanzierungsbasis für die UniCredit Bank Austria AG dar.
VERÄNDERUNG GEGENÜBER 2020
Kassabestand, Guthaben bei Zentralbanken
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und Aktien
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände, aktive latente Steuern (inkl. immaterielle Aktiva und Rechnungsabgrenzungen)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
n.a. = nicht aussagekräftig
Per 31.12.2021 betrug die Bilanzsumme der UniCredit Bank Austria AG 115,0 Mrd €, was eine Erhöhung der Bilanzsumme um 0,9 Mrd € oder +0,8% bedeutet.
Der Kassenbestand sank im Berichtszeitraum um 22,9% oder um -6,4 Mrd € auf 21,7 Mrd €, vor allem aufgrund des Anstiegs der Forderungen an Kunden.
Die Forderungen an Kreditinstitute zeigten eine Zunahme um 1,1 Mrd € auf 7,6 Mrd €.
Die Position Forderungen an Kunden stieg stark um 6,6 Mrd € (+10,8%) auf 67,4 Mrd €, wobei die Volumina in allen Geschäftsbereichen (Privatkundenbank, Unternehmerbank und CIB) anstiegen, insbesondere im vierten Quartal aufgrund von vermehrtem Liquiditätsbedarf von Unternehmen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 308
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken leicht auf 29,6 Mrd € (-1,7%), wobei im März 2021 zusätzliche 1,55 Mrd € an TLTRO III-Mitteln aufgenommen wurden.Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen im Jahresverlauf um 3,4 Mrd € auf 62,2 Mrd €. Auch hier verzeichneten alle Geschäftsbereiche Zuwächse.
Die verbrieften Verbindlichkeiten sanken deutlich (-2,2 Mrd €) auf 9,5 Mrd €. Unter anderem liefen in der Berichtsperiode 2 größere Pfandbriefemissionen aus.
Die hervorragende Refinanzierungsbasis durch Nichtbanken dokumentiert sich insgesamt in der zusammengefassten Position „Primärmittel“ (Einlagen von Kunden + eigene Emissionen), die sich zum 31.12.2021 auf 71,7 Mrd € belaufen. Damit sind die Kredite an Nichtbanken zu rund 106% durch Einlagen von Nichtbanken und eigene Emissionen gedeckt.
In den Rückstellungen in Höhe von 4,5 Mrd € sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten, diese beliefen sich auf 3,7 Mrd € (31.12.2020: 3,9 Mrd €). Zum 31.12.2021 betrug der Rechnungszinssatz für das Sozialkapital 1,0%, ein Anstieg von 0,35 Prozentpunkten gegenüber dem Jahresendwert 2020 von 0,65%.
Durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital im Dezember 2021 wird nun in dieser Position ein Betrag in Höhe von 0,6 Mrd € ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2021 beträgt das ausgewiesene Eigenkapital 6,1 Mrd €, ein Zuwachs aufgrund des Jahresgewinns von 207 Mio €.
Die wichtigsten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Beteiligungserträge (inkl. Verbundene Unternehmen)
Sonstige betriebliche Erträge
hievon: Auflösung der Pensionsrückstellung
hievon Rückstellungen Löhne und Gehälter
hievon Dotierung der Pensionsrückstellung
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis nach Kreditrisikoaufwand
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Wertpapiere Umlaufvermögen
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Finanzanlagen Wertpapiere
Bewertungs-/Verkaufsergebnis Beteiligungen und Verbundene Unternehmen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn/Jahresverlust
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
n.a. = nicht aussagekräftig
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 309
Die Betriebserträge erreichten 2021 1.665 Mio € (+3,9% gegenüber dem Vorjahreswert von 1.602 Mio €). Während der Nettozinsertrag im aktuellen Zins- und Margenumfeld weiter nachgab, zeigten die meisten anderen Ertragspositionen gegenüber dem schwierigen Vorjahr teils deutliche Steigerungen.
Der Nettozinsertrag ist nach wie vor die größte Position innerhalb der Betriebserträge der Bank Austria. Mit 798 Mio € unterschritt er den Vorjahreswert von 800 Mio € um 0,3%, was aus dem weiter gegebenen Margendruck in einem Umfeld extrem niedriger, teilweise negativer Zinsen resultierte. Stabilisierend wirkte hingegen die Buchung des Gesamtvorteils aus TLTRO-Erträgen, da das erforderliche Kreditvolumensziel deutlich übertroffen wurde.
Die Dividenden und ähnliche Erträge lagen mit 154 Mio € um 20,4% unter dem Vorjahreswert, der unter anderem eine außerordentliche Dividende der Immo Holding beinhaltete.
Der Provisionsüberschuss konnte mit 504 Mio € um 7% gegenüber dem Vorjahreswert gesteigert werden. Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahreswert erbrachte, war der Beitrag aus dem zahlungsverkehrsbezogenen Transaktionsgeschäft, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch Maßnahmen wie wiederholte Lockdowns belastet war, gegenüber dem Vorjahr nur leicht verbessert.
In der GuV-Position sonstige betriebliche Erträge sind Positionen inkludiert, die nicht den oben genannten Ertragspositionen zuzuordnen sind. Im Jahr 2021 ergab sich ein Ertrag von 110 Mio € (gegenüber 62 Mio € im Vergleichszeitraum des Vorjahres); der Wert 2021 ist großteils in Zusammenhang mit der Parameteränderung zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsrückstellung und auch durch einen positiven Einmaleffekt betreffend Sozialkapital begründet. Entsprechend den Regelungen des UGB ist eine insgesamt positive Auswirkung der Änderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung in dieser Position der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.
Der Personalaufwand belief sich auf 766 Mio € und lag damit um 138 Mio € oder 21,9 % über dem Vergleichswert des Vorjahres. Die Erhöhung im Berichtsjahr ist vor allem der Dotierung der Restrukturierungsrückstellung für Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis in Höhe von 266 Mio € aufgrund des im Dezember 2021 kommunizierten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“ geschuldet. Der Vorjahresbetrag beinhaltet eine Dotierung der Pensions- und Abfertigungsrückstellung in Höhe von 129 Mio €. Entsprechend den Regelungen des UGB ist eine insgesamt negative Auswirkung der Änderungen der Pensions- und Abfertigungsrückstellung in dieser Position der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.
Die Anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 8,9% auf 506 Mio € (2020: 464 Mio €). Ein wesentlicher Posten sind die gebildeten Rückstellungen des bereits oben erwähnten strategischen Plans 2022-2024 „UniCredit Unlocked“, unter anderem für Einmalaufwendungen für belastende Verträge bzw. aus Verträgen mit erwartetem niedrigerem wirtschaftlichem Nutzen in künftigen Perioden.
Die Abschreibungen betragen 46 Mio € (Vorjahr: 22 Mio €). Der Anstieg steht in Zusammenhang mit außerordentlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, die aufgrund des Plans „UniCredit Unlocked“ vorgenommenen wurden.
Die Sonstigen Betrieblichen Aufwendungen betrugen 152 Mio € (VJ: 108 Mio €). Hier sind auch die Beiträge zu den Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds von 108 Mio € (2020: 79 Mio €) enthalten, davon entfallen auf die Einlagensicherung 58 Mio € (2020: 36 Mio €) und auf den Abwicklungsfonds 50 Mio € (2020: 43 Mio €). Die Erhöhung bei der Einlagensicherung ist großteils durch die Schadensfälle (Commerzialbank Mattersburg und Autobank) und dem nachfolgenden Ausstieg von Marktteilnehmern aus dem Einlagensicherungssystem für Banken bedingt.
Der Kreditrisikoaufwand war von gegenläufigen Effekten betroffen. Bei den nicht notleidenden Krediten ergaben sich Erhöhungen aufgrund von aufsichtsrechtlich getriebenen Modellanpassungen und Kalibrierungsänderungen, denen Auflösungen für Fremdwährungskredite (v.a. aufgrund von Rückführungen) gegenüberstanden. Der Kreditrisikoaufwand für notleidende Kredite sank gegenüber dem Vorjahr deutlich. In Summe wurde im Jahr 2021 ein Kreditrisikoaufwand von 144 Mio € ausgewiesen, nach einem Aufwand von 345 Mio € im Vorjahr.
Der Aufwands-/Ertragssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Finanzanlagen enthält das realisierte Ergebnis aus dem Rückkauf von zwei nachrangigen Anleihen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 127 Mio €.
In Summe ergibt sich aus den angeführten Positionen ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 208 Mio € (Vorjahr: -29 Mio €), das sich unter anderem nach der Bildung von Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 338 Mio € ergibt.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 310
In der Position Steuern wird ein positiver Betrag von +0,4 Mio € ausgewiesen.Die sonstigen Steuern beliefen sich auf -1 Mio € (VJ: -61 Mio €), darin enthalten ist die Bankenabgabe in Höhe von 2 Mio € (VJ: -61 Mio €, davon letztmalig eine anteilige Sonderzahlung von 44 Mio €). Im Jahr 2021 wurde aufgrund des Vorjahresergebnissituation der reduzierte Betrag in Höhe der Zumutbarkeitsgrenze fällig.
Der Jahresüberschuss 2021 betrug 207 Mio € (2020: -52 Mio €). Nach Auflösung von Rücklagen ergibt sich ein Jahresgewinn von 207 Mio € (in 2020 -0,2 Mio €). Die UniCredit Bank Austria AG für weist für das Jahr 2021 einen Bilanzgewinn von 207 Mio € (2020: 0) aus.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 311
1.3. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen.
1.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren
Return on Equity vor Steuern
Return on Equity nach Steuern
Risk/Earnings Ratio (ohne Dividenden)
1) 2021 bereinigt um Sondereffekte (strategischer Plan "UniCredit Unlocked") von 338,3 Mio €; Cost/Income Ratio 67,9%
2) 2020 bereinigt um Sondereffekte (Sozialkapitalrückstellung) von 184,5 Mio €; Cost/Income Ratio 64,8%
3) 2019 bereinigt um Sondereffekte (Sozialkapitalrückstellung) von 528,8 Mio €; Cost/Income Ratio 66,4%
Definitionen der Leistungsindikatoren
Gesamtkapitalquote: Anrechenbare Eigenmittel ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages gemäß EU-Verordnung Nr 575/2013 Art. 92
Return on Equity vor Steuern: Jahresüberschuss vor Steuern dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital
Return on Equity nach Steuern: Jahresüberschuss dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital
Bilanzielles Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Haftrücklage, unversteuerte Rücklagen
Durchschnittliches bilanzielles Eigenkapital: Bilanzielles Eigenkapital per 1.1. des Berichtsjahres + bilanzielles Eigenkapital per 31.12. des Berichtsjahres, dividiert durch 2
Cost-Income Ratio: Betriebsaufwendungen (inkl. Abschreibungen) dividiert durch Betriebserträge
Risk-Earnings Ratio: Kreditrisikoaufwand gemessen am Zinsüberschuss, d.h. der Summe aus Nettozinsertrag und Beteiligungserträgen
Inländische Zweigstellen (Retailfilialen)
1) ohne Karenzierte, jedoch mit Arbeitern und Delegierten gemäß „Einsatzortprinzip“
Nach dem Einsatzortprinzip, welches für die UniCredit Bank Austria AG und deren Tochtergesellschaften gilt, werden Mitarbeiterstände und Personalaufwendungen in jenen Gesellschaften ausgewiesen, in denen die MitarbeiterInnen tätig sind.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 312
Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenAls Mitglied der UniCredit Gruppe erstellt die Bank Austria keine eigene nichtfinanzielle Erklärung gemäß §267a UGB, da sie gemäß §267a (7) UGB in den nichtfinanziellen Bericht der UniCredit S.p.A. einbezogen wird. Dieser berücksichtigt nunmehr auch die Vorgaben der EU-Verordnung 2020/852 zur EU-Klimataxonomie, d.h. insbesondere die von Kreditinstituten bereits für 2021 offenzulegenden Informationen. Der Bericht ist auf der Website der UniCredit (https://www.unicreditgroup.eu/en.html) abrufbar.
Forschung und Entwicklung
Die UniCredit Bank Austria AG ist ein Kreditinstitut und erbringt Bankdienstleistungen. Der Produktionsprozess einer Bank ist grundsätzlich nicht mit Forschung und Entwicklung im industriellen Sinn verbunden, Entwicklungsarbeiten fließen jedoch permanent in das laufende Geschäft der Bank ein. Dabei gilt in der Bank Austria das Prinzip, dem Bedarf der verschiedenen Kundengruppen mit möglichst einfachen Produkten zu entsprechen. Des Weiteren machen neue regulatorische Regelungen permanent neue Entwicklungen und Anpassungen erforderlich.
Hinsichtlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) wird auf Ebene der UniCredit unter Berücksichtigung eines straffen Kostenmanagements und der Orientierung an der gruppenweiten ICT-Strategie sowie ICT Security-Strategie vor allem in die Weiterentwicklung der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse investiert. Die klare Zielsetzung ist es hierbei, das Kundenerlebnis zu verbessern und auf die digitalen Kanäle auszuweiten, sowie die internen Prozesse zu automatisieren. Seit 2019 wurde der Hauptfokus (neben den notwendigen regulatorischen und systemerhaltenden Maßnahmen) auf Digitalisierung und Weiterentwicklung der Online-Kanäle (Mobile Banking, Online Sales, Selbstbedienungsgeräte) gelegt, was die Durchlaufzeiten auf Bank- und Kundenseite verkürzte sowie zusätzlich auch den Umweltschutz stärkte (z.B. papierlose Prozesse). Dies erleichterte auch, in der COVID-19-Pandemie trotz Erhöhung der Sicherheit in den Systemen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und deren Zufriedenheit weiter zu erhöhen. Die Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie (Investitionsbudgets) werden bei der UniCredit-Tochtergesellschaft UniCredit Services aktiviert und an die Bank Austria weiterverrechnet. Mit UniCredit Services als gruppenweitem IT-Dienstleister kann die gesamte UniCredit von gruppenweiten Entwicklungen und gemeinsamen IT-Plattformen profitieren und signifikante Synergien im IT-Bereich generieren.
Corporate Sustainability/Nachhaltigkeitsmanagement
ESG-Strategie der UniCredit
Wie seitens des CEO der UniCredit Group auf dem Strategy Day im Dezember 2021 dargelegt, ist die Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur ein wesentlicher Pfeiler der Strategie der UniCredit. UniCredit ist bestrebt, in gesellschaftlich relevante Aktivitäten investieren und sie unterstützen:
• Nettoziel Null hinsichtlich der Treibhausgasemissionen des Konzerns bis 2030 und Nettoziel Null hinsichtlich finanzierte Emissionen bis 2050
• 79% erneuerbare Energien in den Konzerngebäuden (Österreich: 97%), kein Einwegplastik mehr in den Konzerngebäuden bis Ende 2022
• Mehr als 40 Mio € Beitrag zu gemeinnützigen und philanthropischen Initiativen und zur Ausbildung von 100.000 jungen Menschen bei gleichzeitiger Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung von Gruppen, die von finanzieller Ausgrenzung bedroht sind
• Eine Verpflichtung, die Lücke geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschiede (gender pay gap) innerhalb der nächsten 3 Jahre zu schließen, die globalen ESG-Richtlinien umzusetzen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten, indem 100 Mio € investiert werden. Der starke Fokus auf Vielfalt und Inklusion spiegelt sich bereits jetzt in einem hohen Anteil von Frauen auf höheren Ebenen in der Gruppe wider
In den nächsten drei Jahren strebt UniCredit insgesamt für die Periode 2022-2024 ein neues ESG-Volumen von 150 Mrd € an, das sich auf Umweltkredite, ESG-Investmentprodukte, nachhaltige Anleihen und soziale Kredite erstreckt. UniCredit hat ein ESG-Beratungsmodell für Unternehmen und Einzelpersonen entwickelt, finanziert Innovationen für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und arbeitet mit wichtigen Akteuren (z.B. ESG-Ratinganbietern) zusammen, um ESG-Angebote in allen Sektoren auszubauen und zu verbessern.
Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt auf der finanziellen Unterstützung von gesellschaftlichen Gruppen, die von Ausgrenzung bedroht sind (Mittel für Konjunkturbelebung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Schulungsmaßnahmen, Initiativen zum Kapazitätsaufbau und Partnerschaften), auf strategischen Schlüsselprojekten im Zusammenhang mit spezifischen sozialen Herausforderungen (z.B. berufliche Eingliederung und Stärkung der Rolle der Frau) sowie auf der Vermittlung von Finanzwissen, einschließlich finanzieller Grundkenntnisse, unternehmerischer Fähigkeiten und Grundbildung für gefährdete Gruppen.
Nachhaltigkeit in der Bank Austria
Das gesamte unternehmerische Handeln der Gruppe - und damit auch der UniCredit Bank Austria AG – wird von den folgenden Grundgedanken mitbestimmt: „Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der DNA der UniCredit Group“. Die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt sowie der schonende und bewusste Umgang mit Ressourcen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu einem wesentlichen Treiber einer nachhaltigen, CO2-freien Gesellschaft zu leisten.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 313
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der UniCredit Bank Austria AG Teil der Geschäftsstrategie - als Teil der oben dargestellten ESG-Strategie der UniCredit-Gruppe - und damit auch im Kerngeschäft verankert. Dies ist jedoch erst der Anfang, denn die Relevanz der nachhaltigen Perspektive wird weiterwachsen. Schon jetzt sind die SDG (Sustainable Development Goals) und ESG (Environment, Social & Governance) Bezugsgrößen des wirtschaftlichen Handelns der Gruppe und bestimmen das Produkt- und Serviceangebot mit. Siehe dazu auch den Integrated Report der UniCredit, in dem die Nachhaltigkeitsziele der UniCredit (beispielsweise Rückzug aus der Finanzierung umweltschädlicher Industrien wie Kohleförderung und Steigerung von Krediten, die der Energieeffizienz dienen), dargestellt sind. Diese Ziele sind auch für die Bank Austria als wesentlicher Teil der Gruppe maßgeblich.
Damit reagieren wir einerseits auf die Vorgaben der EU (Stichwort Sustainable Finance). Vor allem aber setzen wir bewusst selbst Akzente – unter anderem indem wir den Austausch mit externen Experten suchen. Vor diesem Hintergrund ist auch die 3-jährige Partnerschaft mit dem WWF zu sehen, in deren Rahmen es uns zum einen um Bewusstseinsbildung geht - nach innen ebenso wie nach außen. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft gehen können: Mit unseren Kundinnen und Kunden, aber auch mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Verpflichtende Nachhaltigkeits- und Sustainable Finance-Trainings für alle Kolleginnen und Kollegen, die Ausbildung von Nachhaltigkeitsbotschaftern und die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen sind hier einige wichtige Eckpfeiler. Zum anderen liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Der WWF Österreich unterstützt die Bank Austria dabei, Nachhaltigkeitsziele für das Kreditportfolio festzulegen, die danach von der Bank Austria im Kreditvergabeprozess verankert werden. So wurden bereits gemeinsam mit Expert*innen des WWF u.a. Kriterien für „grüne“ Hypothekarkredite ausgearbeitet, die im Kreditvergabeprozess verankert werden sollen.
Wir sind uns bewusst, dass die Hebelwirkung der UniCredit Bank Austria AG als einem der führenden Finanzdienstleister Österreichs deutlich größer ist als die anderer Branchen, wenn es um die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften geht. Daher haben wir uns gruppenweit zahlreiche Ziele gesetzt, die diese Entwicklung unterstützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel: Vollständiger Ausstieg aus Kohlebergbau- und Kohlekraftwerksprojekten bis 2023, keine Finanzierung neuer Projekte für die Gewinnung von arktischem Öl und arktischem Offshore-Gas sowie von Schieferöl und -gas durch Fracking, Teersandöl und die Öl- und Gasförderung in der Tiefsee und keine Bereitstellung von Bankdienstleitungen für Unternehmen, die an der Abholzung des Regenwaldes beteiligt sind. Gleichzeitig streben wir eine Erhöhung der Finanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2023 um 25% und der Energieeffizienz-Darlehen an Kunden um bis zu 34% an.
Mittel- und langfristig kann die Transformation der Wirtschaft gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden nur mit einer Ausrichtung unseres Finanzierungs- und Investmentportfolios an den Pariser 1,5° Celsius-Zielen gelingen. Einen ersten wichtigen Schritt hat die UniCredit Group im Oktober 2021 mit der Teilnahme an der Net Zero Banking Alliance gemacht. Die Net Zero Banking Alliance ist ein freiwilliger, weltweiter Zusammenschluss von Banken unter der Schirmherrschaft der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) mit dem Ziel, bis 2050 oder früher Netto-Null-Emissionen auf das gesamte Finanzierungs- und Investitionsvolumen zu erreichen. Die Zielsetzungen gehen mit einem jährlichen Zielerreichungsreporting einher.
Weitere Schritte in der UniCredit-Gruppe sind – bis 2023 – die Analyse der unterschiedlichen Portfolien und die Berechnung eines entsprechenden CO2-Fußabdrucks sowie die Integration von Klima-, Umwelt und Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikoprozess.
Das gesellschaftliche Engagement ist weiterhin ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz nach unserem Leitsatz „Tun was wichtig ist“ werden wir weiterhin einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen leisten und mit unserem Umweltmanagement dazu beitragen, dass zukünftige Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Dazu gehen wir weiterhin Kooperationen ein und suchen den Austausch mit anderen Unternehmen sowie mit Expertinnen und Experten.
Das 2019 eingeführte „Social Impact Banking“ (SIB) mit den 3 Säulen "Impact Financing", "Mikrofinanzierungen" und "Finanzbildung" unterstützt unser Ziel, zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beizutragen:
Mit Impact Financing fördern und finanzieren wir Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die soziale Verbesserungen für die Gesellschaft erzielen. Neben Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten geht es uns hier auch um zusätzliche Förderung - unter anderem durch Finanztrainings.
Insgesamt wurden 2021 Projekte finanziert, die Menschen in folgenden Bereichen erreichen werden:
• Produkte für Mobilitätserleichterung und für die Vereinfachung der sozialen Reintegration für Menschen mit Behinderung
• Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigungen
• Reintegration von Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt
• Ausbau einer zweisprachigen Kindergartengruppe
• Fertigstellung einer Kirche einer religiösen Gruppe
Die Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen fördern wir durch Mikrofinanzierungen. Dabei ermöglichen wir nicht nur den Zugang zu Finanzmitteln, sondern stellen darüber hinaus auch unser Finanzwissen über ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 314
Besonders stolz sind auf unsere MikroKredit-Initiative: 2021 konnten über 100 kleinere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit einer Gesamtsumme von mehr als 3 Mio € bei Ihren Investitionen unterstützt werden. MikroKredite werden durch eine Garantie der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH bzw. durch eine Haftung der Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungs AG gestützt.Unser umfangreiches Finanzbildungsprogramm richtet sich neben den Unternehmensgründerinnen und -gründern vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene. Mit dem blended learning-Programm „MoneyMatters“ wollen wir Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren den sinnvollen Umgang mit Geld und Finanzinstrumenten näherbringen. Nach einem erfolgreichen Pilotbetrieb in Kooperation mit der Bildungsdirektion Burgenland haben wir das Programm, das aus Workshops und einer innovativen online Lernplattform besteht, ab Herbst 2021 in der Bildungsdirektion Wien ausgerollt.
Beim „Bank Austria Business Plan Wettbewerb – next generation“ können jährlich zahlreiche Schüler*innen-Teams ihr unternehmerisches Wissen auf den Prüfstand stellen. Außerdem bringen wir in Kooperation mit unseren Partnern im Sozialbereich niederschwellige Finanzbildung zu schutzbedürftigen Gruppen, insbesondere jungen Menschen und von Ausgrenzung bedrohten Personen. Unsere Web-App „Geldwissen2go“ bietet niederschwellig interessante Informationen rund ums Geld, Hintergrundwissen und ein Geldtagebuch.
Gesellschaft
Wie 2020 war auch 2021 wieder wesentlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Die im Jahr 2020 erfolgte Erhöhung des Preisgeldes des Bank Austria Sozialpreises auf gesamt 90.000 Euro, die die Auswirkungen der Pandemie auf karitative und soziale Organisationen lindern sollte, wurde auch im Jahr 2021 beibehalten. Somit wurden pro österreichischem Bundesland 10.000 Euro an jeweils drei Hilfsorganisationen übergeben. Zudem wurde, ebenfalls als direkte Folge der Pandemie, mit „Frauenförderung“ eine neue Kategorie im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises eingeführt. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass vor allem Frauen von den negativen gesellschaftlichen Folgen der COVID-Pandemie besonders betroffen waren. Rund ein Drittel der 158 Bewerbungen im Jahr 2021 konnten dann auch dieser neuen Unterstützungskategorie zugerechnet werden.
Um denen zu helfen, die von der Krise ganz besonders betroffen sind, haben wir Ende 2021 darüber hinaus entschieden, die Volkshilfe-Initiative „Mut.Schaffen“ zu unterstützen. „Mut.Schaffen“ unterstützt Kinder aus armutsgefährdeten Familien in ganz Österreich finanziell und ist auch darüber hinaus für sie da – zum Beispiel bei schulischen Fragen.
Besonders wichtig sind der Bank Austria im Sozialbereich nach wie vor langfristige, gewachsene Partnerschaften mit namhaften karitativen Organisationen. Diese auf Kontinuität angelegte Strategie unterstreicht etwa die Kooperation mit SOS Kinderdorf. Hier unterhält die Bank Hauspatenschaften in Kinderdörfern in ganz Österreich. Aber auch die Caritas ist österreichweit seit über 25 Jahren ein enger Kooperationspartner. Neben bewährten Projekten wie dem Sport-Integrationsprojekt „Käfig League“, dem Bank Austria Freiwilligentag oder der Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe haben wir mit dem Caritas Familienfonds der Bank Austria seit Beginn der Zusammenarbeit bereits über 800 unverschuldet in Not geratenen österreichischen Familien geholfen.
Dass aber auch diese langjährigen Partnerschaften einem stetigen Wandel unterworfen sind, zeigt etwa eine neue Form der Zusammenarbeit mit SOS-Kinderdorf: So profitierten nicht nur die Kinder und Jugendlichen von SOS-Kinderdorf von der finanziellen und persönlichen Zuwendung durch die Bank Austria, sondern die MitarbeiterInnen der Bank Austria von den sog. „Familientipps“, die von den Expertinnen von SOS-Kinderdorf regelmäßig zur Verfügung gestellt werden und über interne Kommunikationskanäle verteilt werden. Diese haben sich besonders während der COVID-19-Pandemie (Stichwort Homeschooling) großer Beliebtheit erfreut.
Mit dem in Österreich wohl einzigartigen „Gift Matching Program“ der UniCredit Foundation startet die UniCredit Bank Austria AG alljährlich eine Initiative, die das soziale Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich fördert. Die Idee ist simpel: Private Spenden werden aus Mitteln der UniCredit Foundation, der Unternehmensstiftung der UniCredit Gruppe, erhöht. Dadurch werden nicht nur karitative Organisationen unterstützt, sondern auch der gegenseitige Austausch über das soziale Engagement und das soziale Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.
Die Förderung von Kunst und Kultur verstehen wir als ein zentrales Element im Rahmen unseres gesellschaftlichen Engagements. Die Bank Austria zählt hier seit vielen Jahren zu den wichtigen privaten Förderern in Österreich. Unser Hauptaugenmerk gilt zum einen langjährigen Kooperationen mit renommierten Partnern wie dem Bank Austria Kunstforum, der Albertina oder dem Wiener Musikverein. Zum anderen fördern wir ebenso lange junge Talente, deren Unterstützung wir als eine nachhaltige Investition in die Zukunft betrachten. 2021 haben wir hier mit den Bank Austria Studios ein neues, spannendes Programm gestartet. Die Studios stehen ausgewählten jungen Absolventinnen und Absolventen der österreichischen Kunsthochschulen für zwei Jahre mietfrei zur Verfügung, um ihnen die Möglichkeit zu geben, im Kunstmarkt Fuß zu fassen. Hierbei sollen auch Workshops zu Themenbereichen, die für ein eigenständiges Künstlerleben wichtig sind, helfen. Damit passt das kulturelle Engagement nicht nur perfekt in das umfangreiche Nachhaltigkeitsprogramm der Bank, sondern erweitert es auch um eine vielschichtige Perspektive.
Um hier möglichst viele Projekte zu erreichen und gleichzeitig mit der Unterstützung am Puls der Zeit zu sein, geht die UniCredit Bank Austria AG seit mittlerweile sieben Jahren einen innovativen, in Österreich im Bereich Kulturförderung weiterhin einzigartigen Weg: Jedes Jahr stellen wir in Kooperation mit der Plattform wemakeit 100.000 € für CrowdfundingKampagnen zur Verfügung. Da die Projekte jeweils ein Drittel ihrer
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 315
Kampagnensumme als Sponsoring von der Bank erhalten, wird insgesamt ein Projektvolumen in dreifacher Höhe des eingesetzten Geldes unterstützt. In den vergangenen sieben Jahren hat die Bank auf diesem Weg geholfen, insgesamt über 230 spannende Projekte und Initiativen zu realisieren. Gemeinsam mit rund 19.500 Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir dazu beigetragen, dass die österreichische Kunst - und Kulturszene rund 2,4 Mio € erhalten hat.Im Bereich Sport konzentrieren wir uns neben klassischen Sponsoringaktivitäten auf Menschen mit Behinderung. Wir sind stolz darauf, seit seiner Gründung Partner des Österreichischen Paralympischen Komitees zu sein und die engagierten Sportlerinnen und Sportler jedes Jahr ebenso tatkräftig zu unterstützen wie die Athletinnen und Athleten des Österreichischen Rollstuhltennis. Vertieft wird dieses Engagement nun um die Kooperation mit Special Olympics Österreich, die dem olympischen Motto „dabei sein ist alles“ eine neue Dimension hinzufügen.
Disability
Inklusion, d. h. die gleichwertige Integration von Menschen mit Behinderung in das Gesellschafts- und Arbeitsleben, ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Bank Austria. Daher nimmt auch das Thema „Disability“ seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert im Unternehmen ein. Seit über 10 Jahren arbeitet das zweiköpfige UniCredit Bank Austria Disability Management in enger Kooperation mit dem Bereich Human Capital, dem Betriebsrat und den Behindertenvertrauenspersonen sowie einem internen Netzwerk von 60 Personen daran, Menschen mit Behinderung so gut wie möglich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsalltag zu integrieren sowie als Kundinnen und Kunden bestmöglich zu betreuen.
Zu den bereits realisierten Maßnahmen für Kundinnen und Kunden zählen eine eigene Bankkarte für Menschen mit Sehschwäche, die Bank Austria Websites zum Hören sowie Texte in einfacher Sprache oder das bereits 2010 eingeführte Shuttle Service für mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden. Mit dem international ausgezeichneten SmartBanking in Gebärdensprache genießen seit Herbst 2015 auch gehörlose Personen die bewährte Beratung der Bank Austria via Videotelefonie. Seit dem 3. Dezember 2020 bietet die UniCredit Bank Austria Kundinnen und Kunden nach Vorlage eines österreichischen Behindertenausweises mit einer Behinderung von 50% oder mehr bzw. eines Ausweises der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen den zweckgebundenen Inklusionskredit für den Erwerb von Hilfsmitteln zu einem besonders günstigen variablen Kundenzinssatz von 1,5% (gebunden an den 3 Monats-EURIBOR) und null Prozent Bearbeitungsspesen an.
Indem die UniCredit Bank Austria AG eine diverse Belegschaft fördert und eine inklusive Kultur schafft, ermöglicht sie ein Umfeld, in dem jeder sich entfalten und mit seinen einzigartigen Stärken einen Beitrag zum Erfolg leisten kann. Auch die rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen finden ein unterstützendes Umfeld vor, das die besten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Bedingungen bietet, sodass sie ihre Talente, Fähigkeiten und Erfahrungen zum Einsatz bringen und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen können. Damit zählt die UniCredit Bank Austria AG seit vielen Jahren zu den lediglich 22% der heimischen Unternehmen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung erfüllen.
Wir freuen uns sehr, durch unser Engagement im Bereich Barrierefreiheit und Inklusion das führende Finanzinstitut in Österreich und ganz Kontinentaleuropa geworden zu sein. Das belegen auch die zahlreichen internationalen Preise, wie der renommierte „Disability Matters Award 2018“, der „Austria's Leading Companies Award 2019” oder die Auszeichnungen „Highly Commended“ beim “Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2020“ und „Diversity & Inclusion Initiative of the Year“ bei den „Financial Adviser Diversity in Finance Awards 2021“ für barrierefreie Angebote während der Corona-Krise.
Engagement für die Umwelt – Klimaschutz als hohe Priorität
Umwelt- und Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben, denen sich die Wirtschaft spätestens jetzt stellen muss. Wir als Bank Austria haben uns – wie bereits erwähnt – dazu entschlossen, einen wesentlichen Beitrag hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu leisten. Dass wir das gemeinsam mit unseren Kundinnnen und Kunden tun, ist selbstverständlich. Trotzdem fängt Umweltschutz bei uns selbst an, und dessen sind wir uns seit vielen Jahren bewusst. Die UniCredit Group hat sich verpflichtet, einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, der weit über „business as usual“ hinausgeht, und durchaus hoch gesteckte Ziele verfolgt: Dazu zählen unter anderem: bis 2023 den Stromverbrauch in Gebäuden zur Gänze aus erneuerbaren Energien zu decken, bis 2023 sämtliche nicht wiederverwertbare Kunststoffartikel aus den Pausenbereichen der Bürogebäude in allen Ländern zu entfernen und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 auf Netto-Null zu stellen.
Die UniCredit Bank Austria AG leistet hier mit zahlreichen Initiativen und Projekten bereits seit Jahren einen ganz wesentlichen Beitrag und wird auch weiterhin alles unternehmen, um eine Vorreiterrolle innerhalb der UniCredit Group einzunehmen. So hat die UniCredit Bank Austria AG beispielsweise die CO2-Emissionen seit 2008 um rund 90% reduziert. Dies wird im Rahmen des seit 2011 bestehenden Umweltmanagementsystems nach ISO14001 dokumentiert und jährlich durch externe Audits der Quality Austria bestätigt. Auch in Bezug auf die Verbannung von Einweg-Kunststoff aus dem Büroalltag wichtige Akzente gesetzt. So gehören Plastik-Geschirr und -Besteck in den Teeküchen schon lange der Vergangenheit an und seit 2021 werden Kunststoff-Büroartikel, wie z.B. Folien, Kugelschreiber und Aktienordner sukzessive durch alternative, kunststofffreie Produkte ersetzt.
Was den Energieeinkauf betrifft so orientiert sich die Bank Austria weiterhin am höchsten Österreichischen Standard und bezieht zu fast 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern gemäß Österreichischen Umweltzeichen (UZ46).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 316
Möglich wird dies durch ein strukturiertes Vorgehen, für das u.a. das bereits im Jahr 2011 etablierte Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 verantwortlich ist. Der Nutzen dieses Umweltmanagementsystems, das neben der Unternehmenszentrale auch alle Filialstandorte umfasst, ist nicht nur ein ökologischer und gesellschaftlicher, sondern auch ein betrieblicher: Die deutliche Reduktion des Ressourcenverbrauchs bedeutet auch eine massive Kosteneinsparung. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Reduktion leistet hier die im Jahr 2018 bezogene neue Unternehmenszentrale, die streng nach ökologischen Kriterien geplant und gebaut wurde, und die mittlerweile mit DGNB-Gold und LEED-Gold zertifiziert wurde. Nicht zu vergessen ist auch die von der Bank Austria gleichzeitig am selben Standort errichtete Geothermieanlage, einer der größten dieser Art in Europa. Um die Anstrengungen für den Umweltschutz und seine Bedeutung noch einmal zu verdeutlichen, ist die Bank Austria gemeinsam mit wenigen anderen Vorreiterunternehmen ebenfalls 2011 dem klima:aktiv pakt 2020 des Klimaschutzministeriums beigetreten. Mittlerweile wurde diese freiwillige Verpflichtung erfolgreich finalisiert, alle gesetzten Ziele bezüglich der Senkung von CO2-Emissionen, der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und der Steigerung der Energieeffizienz wurden von der Bank Austria zum Teil deutlich übertroffen. Bestätigt wurde dies durch die Österreichische Energieagentur, die im Auftrag des Klimaschutzministeriums das jährliche Monitoring der Paktteilnehmer vornimmt.
Um zu unterstreichen, dass dies nicht das Ende der Bemühungen sein darf, ist die Bank Austria 2021 auch dem neuen, ebenfalls vom Klimaschutzministerium initiierten klimaaktiv Pakt beigetreten. Gemeinsam haben sich die elf Paktpartner dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 weitere 8,4 Millionen Tonnen CO2 einzusparen und damit einen wesentlichen und sichtbaren Beitrag zur Erreichung der nationalen Österreichischen Klimaziele zu leisten.
Das Grüne Produktangebot der UniCredit Bank Austria AG
Die Transformation hin zu einer CO2-freien Wirtschaft kann nur gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden gelingen. Mit gegenseitiger Wertschätzung und mit attraktiven Produkten und Services, die einerseits die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden abdecken, andererseits den ökologischen Notwendigkeiten gerecht werden.
Die UniCredit Bank Austria AG kann hier durchaus auf ein bereits ansehnliches nachhaltiges Produktportfolio verweisen: Von einer deutlich ausgeweiteten Angebotspalette an ESG-Veranlagungsprodukten sowohl für private als auch institutionelle Anleger über sogenannte ESG-linked loans, die international gültigen Kriterien unterliegen (basierend auf einem ESG Rating des Kunden), und ebensolchen strukturierten Produkten (hier sind bessere Konditionen an die Verbesserung von ESG-Ratings geknüpft) bis hin zu grünen Hypothekar- und Konsumkrediten. Ausgeweitet wurde 2021 auch das Angebot an Kontoprodukten, die mit dem Label für nachhaltige Finanzprodukte des Österreichischen Umweltzeichens (UZ49) ausgezeichnet sind. So sind mittlerweile auch Konten für Geschäftskunden und Jugendliche mit UZ49 ausgezeichnet, d.h. dass nachhaltige Finanzierungen in Höhe der gesamten Kontoeinlagen garantiert werden.
Produkte für Firmenkunden:
In unserer Positionierung als strategischer Finanzpartner unserer Firmenkunden haben wir in 2021 das Beratungs- und Dienstleistungsangebot speziell für mittelständische Unternehmen um einen starken ESG-Schwerpunkt erweitert:
Neben den bisher bereits erfolgreich angebotenen Finanzierungsprodukten für Unternehmen mit Kapital- und Kreditmarktaffinität (z.B. Green Bond, ESG-linked Bond, ESG-linked Schuldscheindarlehen, ESG-linked Loans, ESG-linked Derivative) bietet die Bank Austria nunmehr auch einen standardisierten Nachhaltigkeitskredit an, der eine Anpassung der Zinsmarge basierend auf einem externen ESG-Rating vorsieht.
Als Orientierungshilfe wird auch die Möglichkeit der individuellen Standortbestimmung zu ESG mittels des „Nachhaltigkeitsbarometers der Bank Austria“ angeboten. Dieses Beratungstool wurde seitens der UniCredit-Gruppe mit dem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Unternehmen ISS-ESG entwickelt und bietet neben der Analyse zu E, S und G auch jeweils speziell relevante Fragestellungen zu einer Vielzahl von einzelnen Branchen (derzeit 19) an. Dieser Beratungsansatz sorgt kundenseitig für ein breiteres Verständnis für z.B. die von EBA geforderten tiefergehenden Analysen zu Umweltrisken, Einführung der EU-Taxonomie, Green Asset Ratios (für Banken), erweiterte Berichtspflichten (Nachhaltigkeitsbericht) für Unternehmen und wird von unseren Kunden enorm positive aufgenommen.
Produkte für Privatkunden:
Die UniCredit Bank Austria AG bietet für PrivatkundInnen seit 2020 eine umfassende nachhaltige Produktpalette an, die sich von nachhaltigen Konten, über nachhaltige Finanzierungen bis hin zu nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten erstreckt. Weiters kooperieren wir seit 2020 mit dem WWF, der die Bank Austria vor allem bei Entwicklung der grünen Finanzierungen unterstützt hat. Zusätzlich haben wir seit 2021 eine Partnerschaft mit den Nationalparks Österreich und dem österreichischen Nachhaltigkeits-Start Up Glacier.
Mit dem GoGreen Konto bietet die UniCredit Bank Austria AG ein nachhaltiges und mit dem österreichischen Umweltzeichen zertifiziertes Konto an. Nachhaltige Projekte werden in der Höhe der GoGreen Kontoeinlagen finanziert. Das Konto kann komplett digital und ohne Papier verwendet werden (inkl. Elektronischer Kontoauszug, automatisierte Kontoeröffnung). Jeder Kunde/Jede Kundin erhält eine Debitkarte aus einem ökologischen Material, das mittels FSC zertifizierten und nachhaltig gedrucktem Trägerpapier dem Kunden übermittelt wird. Alle GoGreen KontobesitzerInnen erhalten zudem einen reduzierten Ausgabeaufschlag auf ausgewählte ESG Fonds.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 317
Das GoGreen MegaCard Konto – das Jugendkonto der UniCredit Bank Austria AG für KundInnen im Alter zwischen 10-20 Jahre - ist ebenfalls mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Die gesamten Kontoeinlagen werden ausschließlich für nachhaltige Projekte verwendet. Auch dieses Konto ist komplett digital nutzbar (inkl. elektronischer Kontoauszug). Jeder Kunde/Jede Kundin erhält eine Debitkarte aus einem ökologischen Material, das mittels FSC zertifizierten und nachhaltig gedrucktem Trägerpapier dem Kunden übermittelt wird. Nachhaltige Bau- und Wohnfinanzierung werden für energieeffizienten Häuser-/Wohnungs-Neubau und/oder für Renovierungsmaßnahmen, die mit einer Verbesserung der Energieklassifizierung einhergehen vergeben. Der Kunde/Die Kundin erhält bei Vorlegen des Energieausweises 150 Euro. Weiters gibt es einen eigenen Blog auf der Bank Austria Homepage mit Beiträgen rund um nachhaltiges Bauen & Wohnen. Dort erhalten KundInnen bis zu 15% auf ausgewählte Partner (z.B. nachhaltige Garten- & Raumgestaltung)
Der grüne Konsumkredit kann für energie-effiziente Renovierungsmaßnahmen oder für den Kauf von umweltfreundlichen Produkten wie z.B. E-Auto, E-Fahrrad herangezogen werden. Die KundInnen erhalten einen Gutschein in Höhe von bis zu 100 Euro unserer nachhaltigen Partner: Zotter, Sonnentor und Markta.
Zusätzlich legt die UniCredit Bank Austria AG Wert auf die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen, um eine allumfassende und qualitativ hochwertige Beratung auch hinsichtlich Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Alle MitarbeiterInnen mussten ein verpflichtendes E-Learning über Nachhaltigkeit absolvieren. Weiters wurde in Zusammenarbeit mit dem WWF eine Schulung für rund 60 Nachhaltigkeits-Ambassadoren des Vertriebs in 2021 abgehalten.
Kunden
Exzellente Kundenerlebnisse als Voraussetzung für Wachstum und Veränderung
Engagement und Bemühen zur Lösungsfindung, Verständnis für die persönliche Situation unserer Kundinnen und Kunden – das zeichnet uns aus. Flexibilität seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten das Vertrauen der Kundinnen und Kunden speziell in den herausfordernden Monaten der Pandemie weiter positiv beeinflussen.
Durch Messung und Analyse reagieren wir auf sich ändernde Erwartungen
Neben der klassischen Telefonbefragungen mit rund 5.000 Interviews pro Jahr über alle Kundensegmente messen wir die Kundenzufriedenheit auch direkt am Kontaktpunkt online via „MyFeedback“– in der Filiale nach einer Beratung oder nach Nutzung unserer Service- und Selbstbedienungsangebote oder unserer Onlinekanäle „24You“ Internetbanking und der „MobileBanking“ App. Auch 2021 haben unsere Kundinnen und Kunden wieder intensiven Gebrauch dieses Feedback-Kanals gemacht – es wurden insgesamt rund 82,000 „MyFeedbacks“ abgegeben. Die Messung der Zufriedenheit an den verschiedenen Kontaktpunkten gibt uns die Möglichkeit zur raschen Reaktion auf Wünsche, Erwartungen und Beschwerden.
Das Feedback zu Service, Verlässlichkeit und Beratung ist auch für unsere Beraterinnen und Berater Basis für die Umsetzung unserer Ziele sowie Ansatzpunkt für Verbesserungen im Servicebereich. Die guten Zufriedenheitswerte wirken sich auch positiv auf die Weiterempfehlungsrate der Bank Austria aus: 2021 zeigt der Net-Promoter-Score (NPS) wieder eine leichte Steigerung (+3) – trotz des weiterhin sehr herausfordernden Umfelds durch die anhaltende Pandemie.
Zukunft gestalten - denn in jeder Kundenbeschwerde steckt Potenzial für Verbesserung
Wir haben in der Beschwerdebehandlung hohe Standards an uns selbst gestellt – so muss die Reaktionszeit auf eine Beschwerde innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Dies schaffen wir kontinuierlich zu 99% - egal ob die Beschwerden mündlich oder schriftlich einlangen. Durch rasche Bearbeitung und einer zufriedenstellenden Lösung können negative Erlebnisse aufgelöst und das Vertrauen der Kunden in die Bank Austria wieder hergestellt werden. Auch im Jahr 2021 wurde die Anzahl der Beschwerden durch konsequente Verbesserungen – vor allem in Bezug auf Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie – auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres gehalten. Dafür wurden sowohl in der „Customer Experience Taskforce“ als auch im „Customer Experience Board“ Probleme erörtert, Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und implementiert.
Durch die in der Ombudsstelle gebündelten speziellen Kompetenzen konnte Kundinnen und Kunden, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten kamen, rasch und unbürokratisch geholfen werden.
Mitarbeiter
Im Headquarter der UniCredit Bank Austria AG am Austria Campus im zweiten Wiener Gemeindebezirk arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Bank Austria Gruppe sowie den ansässigen CEEEinheiten der UniCredit. Im gesamten Austria Campus wird höchstes Augenmerk auf Kriterien der Ökologie und Nachhaltigkeit gelegt. Beispiele dafür sind die Reduktion teurer Speichermedien zur Energieeinsparung, der Einsatz neuer Medien
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 318
zur Reduktion von Hardware, das Drucken mit dem FollowMe Drucksystem und die Implementierung einer umweltfreundlichen Paper Policy für einen effizienten Papiereinsatz, was auch dem Ziel einer künftigen weitgehenden Vermeidung von Papier entspricht.Die eigene GeothermieAnlage am Austria Campus ist eine der flächenmäßig größten Anlagen Europas zur Gewinnung von Erdwärme und wird im Sommer für die Unterstützung der Kühlung und im Winter zum Heizen verwendet.
Eine besondere Maßnahme, die dazu beitragen soll, die unterschiedlichen Lebensmodelle der Mitarbeitenden zu unterstützen, ist das Audit „Beruf und Familie“, ein staatliches Gütesiegel, das durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vergeben wird. Die Bank hat sich Ende 2009 erstmals erfolgreich der damit einhergehenden externen Prüfung gestellt. 2021 fand die ebenfalls erfolgreiche ReAuditierung statt.
In der auf weitere drei Jahre abgeschlossenen Zielvereinbarung liegt ein Schwerpunkt auf der Bereitstellung einer optimalen Infrastruktur, um sowohl die Flexibilisierung der Arbeitszeit als auch „Remote Working“ bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Kommunikationsaktivitäten aber auch spezielle Unterstützungsangebote für Führungskräfte im Fokus der sowohl vom Management als auch vom Betriebsrat mitgetragenen Maßnahmen. Weitere Aktivitäten zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und Menschen mit Behinderung sind von Beginn an selbstverständlicher Bestandteil des Programms. Zentral für den Erfolg der gesetzten Maßnahmen ist das Controlling: Zu den Maßnahmen werden qualitative und quantitative Ziele definiert und regelmäßig evaluiert.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in Bereich „Remote Work“ konnte die UniCredit Bank Austria AG - wie auch schon im Vorjahr - während der Lockdown – Phasen des Jahres 2021 sehr rasch und effizient die gesamten zentralen und auch große Teile der Vertriebsbereiche im sicheren Homeoffice arbeiten lassen und dennoch alle Services für Kundinnen und Kunden in gewohnter Qualität anbieten. Hierfür wurde die UniCredit Bank Austria AG 2021 mit dem Zusatz-Zertifikat „Mobiles Arbeiten“ ausgezeichnet.
Human Capital Österreich
Wir glauben, dass wir, um schnell auf Marktchancen und -herausforderungen reagieren zu können, zusätzliche Anstrengungen unternehmen sollten, um unser Unternehmen dynamisch zu strukturieren und zu führen. Dies erfordert, dass Führungskräfte einen sicheren Raum schaffen, der es unseren Mitarbeitern ermöglicht, sich Gehör zu verschaffen, Eigenverantwortung zu übernehmen und unsere Werte in ihren Handlungen und Entscheidungen vorzuleben. Gleichzeitig haben wir uns im Jahr 2021 darauf konzentriert, ein Umfeld zu schaffen, das es uns ermöglicht, weiterhin flexibel zu sein, den Status quo in Frage zu stellen, neue Perspektiven zu erkennen und sicherzustellen, dass wir uns in unseren Märkten auszeichnen. Unsere Aufgabe besteht darin, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren können und aktiv zu unserem Erfolg beitragen. Im Jahr 2021 war weiterhin die Unterstützung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere oberste Priorität und wir legten daher für all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größten Wert darauf, deren Work-Life-Balance zu unterstützen und ein positives Arbeitsumfeld alle in unserem Unternehmen zu schaffen, damit sie sich bestmöglich entfalten können. Indem wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen, unsere Arbeitsweise laufend optimieren und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten, wollen wir Bedingungen schaffen, die es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, aktiv mitzuwirken, zu wachsen und zu lernen. Im Jänner 2022 wurde dieser Ansatz dadurch bestätigt, dass die Bank Austria durch das Top Employers Institute als Top Employer 2022 in Österreich zertifiziert wurde.
Vertrauen, individuelle Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme sind neben der Möglichkeit für örtliche und zeitliche Flexibilität Grundpfeiler für ein auf Ergebnis ausgerichtetes Arbeiten und eine lebbare Work-Life-Balance. Basierend auf gegenseitigem Verständnis und regelmäßigen Gesprächen sind es unser Ziel und unsere Erwartung, Lösungen zu finden, die sowohl den individuellen als auch den geschäftlichen Bedürfnissen entsprechen. Im Jahr 2021 und im Umfeld der andauernden Pandemie sehen wir es auch weiterhin als unsere Verantwortung, all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell durch gezielte Initiativen, Maßnahmen und Lösungen, die auf mehr Flexibilität, die Einhaltung der formellen Arbeitszeiten, die Unterstützung von Führungskräften mit Remote Teams, die Unterstützung von Heimunterricht und die auf neue Arbeitsweisen abzielen, zu unterstützen. Gleichzeitig haben wir sehr darauf geachtet, alle unsere Mitarbeiter, die im Kundenkontakt tätig sind, zu unterstützen, damit sie sich an die neue Realität anpassen und unsere Gemeinschaften auf eine verstärkt digitale Weise bedienen können.
Als Teil unserer Unterstützung für alle unsere Kolleginnen und Kollegen in diesem herausfordernden Umfeld haben wir die bestehenden Initiativen, speziell im Bereich „Wellbeing & (Mental) Health“, fortgeführt. Mit den neu eingeführten digitalen Lernformaten und speziellen Goodhabitz Trainingseinheiten, einer Artikel- und Toolkits-Serie, unterstützen wir, auf eine ausgewogene Work-Life-Balance zu achten. Es ist wichtig, dass wir uns stets um unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden kümmern, in diesen Zeiten sogar mehr denn je. Mit Empfehlungen und Informationen von unserer Seite über psycho-physisches Wohlbefinden und Unterstützung für individuelle Bedürfnisse haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Themen von besonderem Interesse waren die Stärkung der Resilienz, die Unterstützung der psychischen Gesundheit durch spezielle Beratungsangebote, die Unterstützung von Führungskräften bei der Aufrechterhaltung des Kontakts und des Engagements der Menschen
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 319
während längerer Pandemien, aber auch die Konzentration auf einige der körperlichen Erkrankungen, bei denen die Entwicklung von Früherkennung und Prävention das Risiko negativer Folgen deutlich verringert (Brustkrebsprävention, Hoden- und Prostatakrebsprävention).Externes Recruiting: In der herausfordernden Situation wurde insbesondere alles darangesetzt, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Neuaufnahmen sicherzustellen, um es möglich zu machen, dass heuer insgesamt rund 300 Praktikantinnen und Praktikanten erste Berufserfahrung in der Bank sammeln konnten und alle Ausbildungsinitiativen wie geplant umgesetzt wurden. Insgesamt wurden rund 215 Praktikumsplätze für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten vergeben. Im Sommer konnten zudem 73 Schülerinnen und Schüler ihr Ferialpraktikum sowohl in Wien als auch in den Bundesländern vor allem in den Filialen der UniCredit Bank Austria AG absolvieren. Auch die Aufnahme von 16 Lehrlingen, die im August 2021 begannen, wurde durch die Implementierung eines Online-Recruitings sichergestellt. Die UniCredit Bank Austria bot zudem Hochschulabsolventen hervorragende Chancen für den Berufseinstieg. Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiums hatten im Zuge unseres Graduates Programms im Jänner 2021 die Möglichkeit, ihre Karriere bei uns zu starten – gefolgt von einem globalen Graduates Programms für Österreich, Italien und Deutschland, das im Februar 2021 gestartet wurde, sowie die Aufnahme von Graduates für die Division Corporate & Investment Banking (CIB) im Frühjahr und Herbst.
Gerade in der Corona-Krise sind Ausbildungsinitiativen von besonders hoher Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt und daher war es uns gerade in der aktuellen Situation ein besonderes Anliegen, dass wir die Ausbildung junger Nachwuchskräfte sicherstellen und weiter in die Zukunft investieren.
Um ein gutes Bewerbererlebnis zu gewährleisten, haben wir im Herbst auch unser neues Bewerberverfolgungssystem Avature eingeführt, ein hochmodernes Online-Tool, das auch Lösungen für den Onboarding-Prozess sowie ein CRM-Modul zur Förderung des aktiven Managements von Talentpools umfasst.
Internes Recruiting: Der interne Stellenmarkt der UniCredit Bank Austria AG ist fester Bestandteil der Strategie von Human Capital und bietet eine Plattform für offene interne Stellen. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven innerhalb des Unternehmens aufzuzeigen. Je nach individuellen Fähigkeiten, Interessen und Ressourcen gibt es zusätzlich zum Wechsel in eine neue Position die Möglichkeit, gruppenweit an kurzfristigen Projekten und Initiativen mitzuarbeiten. Den richtigen Job oder eine spannende Aufgabe zu finden, hängt nicht mehr vom Lebenslauf und der Ausbildung alleine ab, sondern von der persönlichen Motivation und Aktivität. Der interne Jobmarkt, der Toolunterstützt transparent zugänglich gemacht wird, zeigt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven auf, erlaubt eine bessere Nutzung des Mitarbeiterpotenzials und hebt die Mitarbeiterzufriedenheit. Im Jahr 2021 haben wir einen zusätzlichen Schwerpunkt daraufgelegt, Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihr Wissen und ihre Erfahrung zu erweitern, indem sie sich den Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen der Bank stellen und sich auf interne Stellenangebote bewerben. Im Rahmen dieses Projekts wurde die Rubrik "Job der Woche" eingeführt, in der interne Stellenangebote im wöchentlichen Newsletter vorgestellt wurden.
Performance Management: Nachhaltige Differenzierung, Transparenz, Feedbackkultur und Engagement sind die Haupttriebkräfte unserer Entwicklungs und Vergütungsentscheidungen. Unser UniCredit Performance Management ist ein modernes, faires und transparentes Beurteilungs und Entwicklungsverfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. Jeder bzw. jede Einzelne hat jederzeit Zugriff auf die Beurteilungen und die FeedbackDokumentation in seinem bzw. ihrem persönlichen elektronischen Archiv. Wir nutzen diesen Prozess, um den Leistungsgedanken und die Inklusion innerhalb unserer Bank und unserer Gruppe zu stärken, immer im Bewusstsein, dass dies auf unseren fünf Leitprinzipien (Customers First – People Development – Cooperation & Synergies – Risk Management – Execution & Discipline) basiert und dass dies der geeignetste Weg ist, die Stärken und Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und dem Entwicklungsbedarf zukunftsorientiert zu begegnen. Regelmäßiges Feedback ist die Basis, um individuelle Ziele und damit auch Unternehmensziele zu erreichen. Das Performance Management unterstützt diesen Prozess als konzernweites Beurteilungs- und Entwicklungsinstrument. Es umfasst die Vergabe von Zielen, die Beurteilung von Leistung und Potential, sowie die Festlegung von Karriereplänen und Entwicklungsmaßnahmen. Damit bildet es den Rahmen für einen regelmäßigen Dialog. Seit diesem Jahr haben wir die Möglichkeit des Aufwärtsfeedbacks eingeführt, bei dem jeder Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt wird, seinem jeweiligen Vorgesetzten auf freiwilliger Basis Feedback zu geben. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer offenen und kontinuierlichen Feedback-Kultur.
Learning & Development: Um unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte in ihrer täglichen Arbeit und Entwicklung zu unterstützen, haben wir unser Online-Lernangebot intensiv gestärkt und auch mit neuen Kooperationspartnern erweitert. Digitale Lernmethoden spielen eine immer größere Rolle. Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet nicht nur unseren Kundinnen und Kunden neue Möglichkeiten, mit uns Bankgeschäfte zu betreiben, sondern auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Wege der internen Zusammenarbeit und des Lernens. Daher haben wir das umfassende Lernmedienportfolio um digitale Selbstlernmedien erweitert, um selbständiges Lernen in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist uns ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere attraktive Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung zu geben, und zwar freiwillig, flexibel und digital. Mit Einführung der Lernplattform goodhabitz.com stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit heuer zahlreiche exklusive Online-Trainings zur Verfügung. Goodhabitz.com ergänzt damit das bestehende Lernangebot um divisionsspezifische Onlinetrainings und Trainings, die die Geschäftsbereiche optimal unterstützen.
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Im Jahr 2021 haben wir auch unsere Bemühungen verstärkt, die Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihre Kenntnisse der am häufigsten in der UniCredit Gruppe gesprochenen Sprachen zu verbessern, um sie dabei zu unterstützen, sich in einem internationalen Umfeld, wie wir es sind, zu behaupten und erfolgreich zu sein.Eine sich verändernde Arbeitswelt führt auch zu notwendigen Anpassungen in unserer Arbeitsweise und unserem Arbeitsverhalten. Deshalb unterstützen wir unsere Führungskräfte und Mitarbeiter beim "Lernen" und dabei, die neuen Arbeitsweisen, die Zusammenarbeit und die Nutzung neuer Tools optimal zu nutzen. Um die Möglichkeiten des digitalen Lernens und des Peer-to-Peer-Lernens noch besser zu nutzen, haben wir neue Lernformate eingeführt, bei denen sich die Mitarbeiter selbst anmelden können, um von internen und externen Experten zu Themen zu lernen, die für den Wandel und die Megatrends relevant sind, sowie von all unseren Kollegen, die freiwillig ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen.
MyLearning Plus, eine neue und verbesserte Lernschnittstelle, wurde eingeführt, die es den Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, verschiedene Lernsammlungen in den Bereichen Führung, neue Trends, Zusammenarbeit, Teamleistung, persönliche und berufliche Entwicklung einfach zu durchsuchen und zu erreichen.
Durch die Einführung eines Learning Management Systems wurde die Ausrollung moderner e-learning Formate verbessert und die Einhaltung regulatorischer Mindestanforderungen äußert effizient sichergestellt. All dies unterstützt unser Motto: #NeverStopLearning: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen selbstbestimmt und zeitunabhängig, um so Ihren persönlichen Lernertrag zu steigern.
Reward & Benefits: Basis und Richtlinie für unsere Personalarbeit, insbesondere für unsere Reward & BenefitsAktivitäten, bilden zum einen das Global Job Model, unser konzernweites Funktionsbewertungssystem, das alle Rollen und Tätigkeiten innerhalb der UniCredit beschreibt und zueinander in Verhältnis setzt, und zum anderen das UniCredit Competency Model sowie die fünf Leitprinzipien, die die wesentlichen Fertigkeiten und Verhaltensweisen in unserem Unternehmen festlegen. Unsere konzernweite Gesamtvergütungsmethode sorgt für eine ausgewogene Mischung aus fixen und variablen monetären sowie nichtmonetären Komponenten. In Bezug auf die Gehaltsfindung des Topmanagements verfügt die UniCredit seit mehreren Jahren über ein einheitliches Group Compensation System, das auch in der Bank Austria implementiert ist. Teile der variablen Vergütung werden im Einklang mit sämtlichen regulatorischen Vorgaben zurückbehalten und unter der Bedingung der Nachhaltigkeit zeitversetzt ausbezahlt, zum Teil auch in Form von UniCreditAktien. Im Rahmen des gruppenweiten BonuspoolKonzeptes wird einerseits sichergestellt, dass eine variable Vergütung nur dann zum Tragen kommt, wenn nachhaltige, langfristige, finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien erfüllt werden. Andererseits wird eine noch stärkere Verknüpfung der variablen Vergütung mit den risikogewichteten Ergebnissen der Bank Austria gewährleistet. Die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ist auch eine der wichtigsten Säulen unserer Vergütungsstrategie, wobei bereits ein ständiger Überwachungsprozess eingerichtet wurde und erhebliche Investitionen vorgesehen sind.
Succession Planning: Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens. Mit unserem Executive Development Plan (EDP) stellen wir sicher, dass insbesondere kritische Positionen durch eine sorgfältig vorbereitete Kurz-, Mittel- und Langfristplanung möglichst intern nachbesetzt werden können, wobei die Entwicklung unserer Führungskräfte dabei sowohl divisional als auch divisionsübergreifend mit gezielten Entwicklungsmaßnahmen unterstützt wird. Bei der weiteren Umsetzung unserer Talentprogramme "Rising Stars" und "Leadership Champions" haben wir uns einerseits auf Innovation und disruptives Denken und andererseits auf die Erweiterung des Führungsrepertoires unserer angehenden Führungskräfte konzentriert.
Diversity & Inclusion: Diversität – gemeinsam mit einer inklusiven und psychologisch sicheren Umgebung – inspiriert und schafft durch die vielen verschiedenen Talente, Erfahrungen und Perspektiven, die aufeinandertreffen, die perfekte Innovationskultur. Dadurch entsteht eine Vielfalt, die ein weltoffenes Denken fördert und einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander unterstützt. Deshalb setzen wir auf eine Unternehmenskultur der Inklusion - die in unseren Augen der Schlüssel zum nachhaltigen Erfolg ist. Als Teil der UniCredit Gruppe bauen wir in der UniCredit Bank Austria AG seit vielen Jahren gemeinsam ein Umfeld auf, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vielfältigen Ideen, Talente und Erfahrungen zum Ausdruck bringen und ihren einzigartigen Wert für unser Unternehmen einbringen können. Wir setzen uns für eine größtmögliche Vielfalt ein, indem wir internationale Zusammenarbeit und ein Teamwork über Grenzen und Funktionen hinweg unterstützen. Auf unserem Weg zur Förderung von Diversität & Inklusion wollen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Qualifikationen gewinnen und einstellen, die Karrieren unserer Kolleginnen und Kollegen fördern, sie an das Unternehmen binden und weiterentwickeln, unsere leistungsorientierten Vergütungssysteme stärken und insgesamt eine integrative Kultur fördern. Die Erreichung unserer Diversität- & Inklusions-Vorhaben werden unterstützt durch:
• Fokus darauf, wie wir Kandidatinnen und Kandidaten mit einer neuen Arbeitgeber-Markenstrategie ansprechen und unsere Zusicherung, offene Stellen transparent auszuschreiben
• Einführung mehrerer neuer Ausbildungs- und Lernprogramme zur Unterstützung der Bewusstseinsbildung und den Umgang mit unseren unbewussten Vorurteilen, die wir alle haben, sowie Förderung der Inklusion und unserer vielversprechendsten weiblichen Führungskräfte
• Weiterentwicklung unseres Beförderungs- und Ernennungsprozesses
• Fortsetzung unserer tatkräftigen Unterstützung des Disability-Management-Aktionsplans
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 321
In der UniCredit in Österreich unterstützen wir die Ziele von Diversität und Inklusion seit vielen Jahren erfolgreich durch verschiedene Netzwerke, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiiert wurden, insbesondere durch unser UniCredit Bank Austria Frauennetzwerk. Begeistert von diesem Enthusiasmus haben wir heuer zwei weitere Mitarbeiter-Ressourcen-Gruppen (Employee Ressource Groups) stark unterstützt:• Bank Austria Einhörner („Unicorns of Bank Austria“)
• UniCredit Cultural Diversity Network
Außerdem haben wir eine neue MitarbeiterInnen-Gruppe eingeführt, die sich auf jüngere KollegInnen und auf generationsübergreifende Kooperation und das diesbezügliche Verständnis fokussiert:
• Future Generations Network
Das Ziel dieser Mitarbeiter-Ressourcen-Gruppen ist es, neue Verbündete bezüglich Inklusion („inclusion allies“) zu identifizieren, die uns dabei helfen, die Geschichten und Stimmen der Menschen zu hören, die die Vielfalt unserer Bank ausmachen. Jeder Mensch ist einzigartig, und diese Vielfalt und individuellen Unterschiede müssen Anerkennung finden. Uns geht es darum, einander zu verstehen und über einfache Toleranz hinauszugehen, um die reichen Dimensionen der Vielfalt anzunehmen und zu würdigen.
Das Bekenntnis der Bank Austria zu diesen Werten zeigte sich auch anhand einer Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Events zu den Themen Männlichkeitskultur („culture of masculinity“), „LGBTQ+“, inklusive Kommunikation, generationsübergreifendes Verständnis und Kooperation und vielem mehr. Dies wurde all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten und viele nahmen daran teil.
Gender Balance: Die UniCredit hat ein gruppenweites Gender Balance Programm mit dem Ziel lanciert, faire und von Gleichberechtigung getragene Arbeitsplätze für Frauen und Männer zu schaffen und diese Werte in der Unternehmenskultur zu festigen. Getragen wird diese Maßnahme nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der „Women in Finance Charter“ im Juni 2018 durch den damaligen UniCredit CEO in London. Die Zielerreichung, insbesondere auf den Führungsebenen, wird in einem jährlichen Dashboard für das Strategy & Nomination Committee, dem sogenannten Nominierungsausschuss ermittelt. Der Frauenanteil im erweiterten Gruppenvorstand (Group Executive Committee) beträgt 40%. Im Besetzungsprozess von Führungspositionen wird größter Wert daraufgelegt, dass es Kandidatinnen und Kandidaten beiderlei Geschlechts gibt, die für die jeweilige Position einer fairen Beurteilung unterzogen werden, wodurch die Chancengleichheit gewahrt wird. Gehaltsanpassungen berücksichtigen immer auch geschlechtergerechten Ausgleich. Um die Entwicklung unserer weiblichen Talente zu fördern, haben wir 2021 ein spezielles Mentoring-Programm für die Geschäftsleitung entwickelt, das sich darauf konzentriert, unsere neue Generation von weiblichen Führungskräften sichtbar zu machen und zu unterstützen, damit sie in der Zukunft neue Aufgaben übernehmen kann. Gleichzeitig haben wir uns weiterhin stark an den globalen UniCredit-Programmen beteiligt, die darauf abzielen, unsere vielversprechendsten Führungskräfte zu fördern.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 322
1.5. Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis der UniCredit Bank Austria AGDie Eigenmittel zum 31.12.2021 (6.614 Mio €) werden nach Basel III-Vorgaben (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR und (EU) 2019/876 CRR II) berechnet und setzen sich aus hartem Kernkapital (CET1), zusätzlichem Kernkapital (AT1) und Ergänzungskapital (T2) zusammen.
Durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital in Höhe von 600 Mio € im Dezember 2021 erhöhte sich das Kernkapital zum 31.12.2021 um 719 Mio € im Vergleich zum Jahresende 2020.
Der Anteil des Kernkapitals (hartes Kernkapital + zusätzliches Kernkapital) an den anrechenbaren Eigenmitteln beträgt 88,8%.
Der Anteil der ergänzenden Eigenmittel an den anrechenbaren Eigenmitteln beträgt 11,2%.
Eigenmittelquoten bezogen auf alle Risiken
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Trotz einer Erhöhung der Eigenmittel führte der Anstieg des Gesamtrisikobetrages zu einer Reduktion der Harten Kernkapitalquote von 17,3% (Jahresende 2020) auf 15,1% zum 31. Dezember 2021 und der Kernkapitalquote von 17,3% (Jahresende 2020) auf 16,8% zum 31.Dezember 2021. Die Gesamtkapitalquote sank von 20,0% auf 18,9%. Der starke Anstieg des Gesamtrisikobetrages im Jahresvergleich ist vorwiegend auf die im 3. Quartal 2021 eingeführten neuen IRB-PD Modelle zurückzuführen.
Zusätzlich zur Mindestkapitalanforderung von 8% ist die UniCredit Bank Austria AG verpflichtet, einen aus Common Equity Tier 1-Kapital bestehenden Kapitalerhaltungspuffer von 2,5%, einen Systemrisikopuffer von 0,5% sowie einen Puffer für sonstige systemrelevante Institute von 0,5% zu halten. Der antizyklische Kapitalpuffer für im Inland gelegene wesentliche Kreditpositionen ist derzeit mit 0% festgelegt.
Zusätzlich ist die UniCredit Bank Austria AG verpflichtet, einen institutsspezifischen Pillar 2-Puffer von 1,75% zu halten.
Die CET1-Quote (15,1%) sowie die Gesamtkapitalquote (18,9%) liegen wesentlich über den regulatorischen Anforderungen.
1.6. Informationen zum Grundkapital und Ausübung von besonderen Rechten Das gezeichnete Kapital der UniCredit Bank Austria AG zum 31. Dezember 2021 beträgt 1.681.033.521,40 € und besteht zur Gänze aus auf Namen lautende Stammaktien.
Die UniCredit S.p.A. war an der UniCredit Bank Austria AG zum 31. Dezember 2021 direkt mit 99,996% beteiligt.
Die vinkulierten Namensaktien der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) und des Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG Region Wien (Betriebsratsfonds) haben lange Tradition und sind mit einer historisch begründeten besonderen Stellung ausgestattet: Um bestimmte bedeutende Beschlüsse in den Hauptversammlungen fassen zu können, müssen die vinkulierten Namensaktionäre bei der Beschlussfassung vertreten sein. Eine genaue Darstellung der betroffenen Beschlüsse ist in § 20 Abs 13 und 14 unserer Satzung angeführt.
Es besteht eine Syndikatsvereinbarung „Restated Bank of the Regions Agreement“ („ReBORA“) zwischen UniCredit S.p.A, der AVZ Stiftung und dem Betriebsratsfonds.
Im ReBORA haben sich die AVZ Stiftung und der Betriebsratsfonds gegenüber UniCredit verpflichtet, im Fall eines beabsichtigten Verkaufes dieser UniCredit Bank Austria AG Aktien, diese zunächst UniCredit anzubieten. Sollte die UniCredit das Angebot nicht akzeptieren, könnte die betreffende Vertragspartei die UniCredit Bank Austria AG Aktien an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall steht UniCredit ein Vorkaufsrecht zu.
Gemäß dieser Vereinbarung aus dem Jahr 2006 hatte die AVZ Stiftung bis zum 31.03.2016 das Vorschlagsrecht für zwei Aufsichtsratsmitglieder der UniCredit Bank Austria AG. Danach kann sie für die Dauer der Haftung der AVZ Stiftung und der Gemeinde Wien ein Aufsichtsratsmitglied nominieren.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 323
Im Zusammenhang mit der Übertragung des CEE-Geschäfts hat UniCredit S.p.A. bestimmte Zusagen zugunsten der UniCredit Bank Austria AG hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit und Kapitalstruktur der UniCredit Bank Austria AG getroffen; die Mehrheit der Verpflichtungen seitens UniCredit S.p.A. endet mit Ende Juni 2024.Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der UniCredit Bank Austria AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
1.7. Informationen zum Gesellschafterausschluss gemäß Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (GesAusG) der Inhaberaktionäre der UniCredit Bank Austria AG Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 3. Mai 2007 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschlossen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen diverse in der Hauptversammlung vom 3. Mai 2007 gefasste Beschlüsse wurden im Frühjahr 2008 beendet. Der Squeeze-Out wurde mit Wirksamkeit 21. Mai 2008 im Firmenbuch eingetragen. Danach wurde von ehemaligen Minderheitsaktionären ein Verfahren auf Überprüfung der von der UniCredit angebotenen Barabfindung eingeleitet. Die passiv legitimierte Partei in diesem Verfahren ist nicht die UniCredit Bank Austria AG, sondern die UniCredit S.p.A. In diesem Verfahren wurde ein Sachverständiger bestellt, der die Höhe der bezahlten Barabfindung überprüft; das Gutachten liegt vor und bestätigt im Wesentlichen die Angemessenheit der im Rahmen des Gesellschafterausschlusses bezahlten Barabfindung. Das Beweisverfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine erstinstanzliche Entscheidung in dieser Sache liegt noch nicht vor.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 324
2. Bericht über das Risikomanagement, die Risiken und Haftungen durch DritteDie UniCredit Bank Austria AG identifiziert, misst, überwacht und steuert alle Risiken der Bank Austria. In Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeitet sie aufgrund der bestehenden Gruppenstruktur mit den Risikoüberwachungs- und -steuerungseinheiten der UniCredit Gruppe eng zusammen. Die Bank Austria unterstützt dabei die laufenden Projekte der UniCredit Gruppe, insbesondere die weitere Harmonisierung gruppenweiter Verfahren und Prozesse im Risikocontrolling. Auch die laufende Risikoüberwachung und -steuerung erfolgt im Sinne einer gesamthaften Steuerung des Konzerns in enger Kooperation. Das Risikomanagement stellt darüber hinaus eine von fünf fundamentalen UniCredit-Säulen dar, welche auch für die jährlichen Zielvereinbarungen und Personalbeurteilungen relevant ist und auf diesem Wege kontinuierlich zur Weiterentwicklung einer gruppenweiten Risikokultur beiträgt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden über die Risikopolitik und genehmigen die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken. Die Verfahren zur Überwachung der Risiken folgen Gruppenstandards. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Vorstand durch spezifische Komitees, unabhängige Risikomanagementeinheiten sowie Einheiten anderer Divisionen unterstützt. Die zentral organisierten Risikomanagementaktivitäten der Bank Austria sind in einer Vorstandsdivision beim Chief Risk Officer (CRO) zusammengefasst und somit von den anderen Divisionen bis zur Vorstandsebene unabhängig. Kreditentscheidungen, welche die Kompetenzgrenzen der jeweiligen Business-Bereiche übersteigen, sowie die Betreuung von Sanierungsfällen, werden von den beiden operativen Kreditrisikoressorts („Credit Operations Corporate/CIB“ sowie „Credit Operations Retail“) verantwortet. Ergänzt werden diese Einheiten in der Risikosteuerung durch die Ressorts „Strategic Risk Management & Control“ und „Market & Liquidity Risk“. Um die Unabhängigkeit der Bereiche Operational & Reputational Risk und Internal Validation zu gewährleisten, berichten diese ebenfalls direkt an den CRO. Das Ressort „Finance“, das dem Chief Financial Officer (CFO) berichtet, verantwortet unter anderem die Themen risikoadäquater Kreditpreise, Kapitalplanung, eigene Verbriefungen sowie Funding (im Rahmen des Planungsprozesses sowie aus dem Titel Contingency Funding).
Das Interne Kontrollsystem der Bank (ICS) ist auf mehreren Ebenen wirksam, (1) in den jeweiligen Geschäftsbereichen, (2) auf Ebene Risk & Compliance und (3) auf Ebene der Internen Revision. Die Interne Revision prüft laufend die Adäquanz der Risikoprozesse und deren Einhaltung. Die Ergebnisse bzw. Empfehlungen werden auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Ein breites Regelwerk von Gruppenstandards bis hin zu operativen Anweisungen regelt Prozesse auf verschiedenen Ebenen. Die wichtigsten Regelwerke werden direkt vom Vorstand abgenommen, in einem eigenen System verwaltet, ausgerollt und hinsichtlich Implementierungsgrad überwacht.
Divisionsübergreifende Steuerung/Steuerungs- und Berichtswesen
Bei den Überwachungs- und Steuerungsprozessen im Risikomanagement unterscheidet die UniCredit Bank Austria AG im Wesentlichen zwischen Kreditrisiken (Ausfall- u. Migrationsrisiko), Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken, Marktrisiken (Zins-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienrisiko), strukturellem Fremdwährungsrisiko, Risiken mit besonderem Bezug zu Derivaten (Counterparty-Risiken, CVA-Risiko), operationalen (einschließlich rechtlicher) Risiken, Reputationsrisiken, Geschäftsrisiken, Nachhaltigkeitsrisiken, Pensionsrisiken, Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken. Für die Berücksichtigung der ESG-Risiken im Rahmen der Steuerung der Financial Risks partizipiert die UniCredit Bank Austria AG an einem UniCredit gruppenweiten Projekt. Zusätzlich haben alle im Kreditrisiko getroffenen Risikomanagement Aktivitäten einen direkten Einfluss auf die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Financial Risk über die Kontrahenten- und Issuer-Limits.
Ein wesentliches Element der Risikosteuerung durch den Vorstand ist die jährliche Festlegung des Risikoappetits der Bank Austria, der auch im Aufsichtsrat bestätigt wird und in Koordination mit der UniCredit Gruppe erfolgt. Der Risikoappetit fasst die wesentlichen Grundsätze der Risikoorientierung der Bank sowohl qualitativ als auch durch ein Paket quantitativer Schlüsselkennzahlen zusammen. Er definiert Risikoarten und die Höhe der Risiken, die die Bank Austria bei der Verfolgung ihrer strategischen Ziele und ihres Geschäftsplans sowie im Hinblick auf die Rolle der Bank Austria im UniCredit-Konzern einzugehen bereit ist. Dabei werden externe und interne Interessen (insbesondere Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden) berücksichtigt. Zum Beispiel ist das Markets- und Investmentbanking-Geschäft außerhalb der UniCredit Bank Austria AG in der UniCredit Bank in München konzentriert, was sich in einer entsprechenden Betonung des Bank Austria Geschäftsschwerpunktes als Kommerzbank und in entsprechend niedrig dimensionierten Handelsbuchlimiten widerspiegelt. Wichtigste Dimensionen des Risikoappetits sind Geschäftsstrategie, Kapital- und Liquiditätsadäquanz. Das definierte Bündel von Schlüsselindikatoren beinhaltet Kennzahlen der Säulen 1 und 2 und Sanierungsindikatoren. Der Risikoappetit wird in den Budgetierungsprozess miteinbezogen, um die Zielsetzungen bei der Festlegung und Auswahl des gewünschten Risiko-/Ertrag-Profils zu steuern. Für die Kennzahlen gibt es ein System von Ziel-, Schwellen- und Limitwerten, welche laufende Überwachung, rechtzeitige Eskalation sowie die Verknüpfung zum Sanierungsplan gewährleisten. Ergänzend zum Risikoappetit beschließen Vorstand und Aufsichtsrat einmal pro Jahr die Risikostrategie der UniCredit Bank Austria AG, die den Risikoappetit weiter operationalisiert und durch zusätzliche Limite und Zielwerte ergänzt.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 325
Die laufende Risikoüberwachung auf Top-Managementebene erfolgt durch den sogenannten Gesamtrisikobericht. Der Gesamtrisikobericht, der regelmäßig auch dem Aufsichtsrat vorgelegt wird, umfasst die Darstellung des Risikoappetits, der Risikotragfähigkeit (Risk Taking Capacity, RTC), des Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und operationalen Risikos sowie die Ergebnisse der Stresstests. Auf Senior-Management-Ebene sind für die Steuerung der wichtigsten Risiken spezialisierte Risikokomitees eingerichtet.
• Die operationalen und Reputationsrisiken werden im quartalsweise stattfindenden Non-Financial Risk Committee (NFRC) gesteuert.
• Die Beurteilung von Adressrisiken wird im Kreditkomitee vorgenommen.
• Das 2021 neu geschaffene monatlich tagende Financial- and Credit Risks Committee (FCRC) bündelt Liquiditäts-, Markt-, Derivativ- und nicht-operative Kredirisikothemen. Im Hinblick auf Liquidität werden sowohl operative Aspekte der Liquiditätssteuerung inklusive laufender Marktbeobachtung diskutiert als auch die Einhaltung der Liquidity Policy sichergestellt. Marktrisikothemen umfassen die kurzfristige Geschäftssteuerung im Hinblick auf die Darstellung und Diskussion der Risiko-/Ertragssituation des Bereichs Markets & Corporate Treasury Sales, darüber hinaus werden auch Entscheidungen zu Limitanpassungen, Produktgenehmigungen, Positionierungen, den Replikationsportfolien sowie im Zusammenhang mit dem Derivatgeschäft getroffen. Letztere behandeln sowohl die klassischen Kreditrisiko- und Counterparty-Risikoaspekte wie auch die Reputationsrisikoaspekte im Geschäft mit Kunden. Das FCRC diskutiert darüber hinaus ressortübergreifende Steuerungsfragen zwischen Vertrieb und Gesamtbanksteuerung, es stellt die jeweiligen Risken aus Sicht des ökonomischen Kapitals dar (Säule 2), und bespricht alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Risikomodellen, insbesondere den IRB, IFRS9 und Kreditportfoliomodellen.
Über die Beschlüsse und Ergebnisse dieser Gremien wird unmittelbar an den Gesamtvorstand der Bank berichtet:
Risikotragfähigkeitsrechnung (ICAAP/ILAAP)
Über die Sicherstellung der regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Säule 1 hinaus steuert die Bank Austria Kapital- und Liquiditätsadäquanz auch über die entsprechenden Säule 2-Ansätze: Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP); Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Im Rahmen des gruppenweiten ILAAP überprüft die Bank in enger Abstimmung mit der UniCredit Gruppe die Angemessenheit des Liquiditätsrisiko-Managementprozesses, der verschiedene Bausteine zur Sicherstellung ausreichender Liquidität beinhaltet, wie insbesondere Limitierung der kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Liquiditätsposition, Stresstesting, Funding-Plan sowie regulatorische Kennzahlen. Die Risikomessung erfolgt nach gruppeninternen und regulatorischen Vorgaben. Bezüglich ICAAP wendet die UniCredit Bank Austria AG den UniCredit Gruppenansatz zum Internen Kapital auf konsolidierter Ebene (inklusive Töchter) an. Dieser besteht im Wesentlichen aus folgenden Phasen:
• Perimeterdefinition und Risikoidentifikation
• Risikomessung
• Definition des Risikoappetits und Kapitalallokation
• laufende Überwachung und Berichterstattung
Der Prozess gewährleistet, dass der Perimeter der Bank Austria einschließlich aller relevanten Konzerneinheiten und Risikoarten vollständig abgedeckt wird, und dass Risiko und Kapitaldeckungsmassen konsistent einfließen. Für die Messung der Risikoarten werden jeweils gruppenintern entwickelte Verfahren angewendet, welche auch Konzentrationsrisiken berücksichtigen. Im Konzept der Risk Taking Capacity (RTC) werden Kapitaldeckungsmassen (Available Financial Resources – AFR) dem aggregierten Internen Kapital (IC) gegenübergestellt (RTC = AFR/IC). Die Berechnung und Berichterstattung erfolgen quartalsweise in einem Going-Concern-Ansatz. Bei diesem Ansatz geht man vom Fortbestand der Bank aus, das bedeutet, dass alle aufsichtsrechtlichen Erfordernisse entsprechend zu gewährleisten und auch die jeweils anzuwendenden Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften maßgeblich sind, Betrachtungszeitraum ist ein Jahr für alle Risikokategorien. Die unerwarteten Verluste werden dabei mit einer Aussagesicherheit von 99,9% (Konfidenzintervall) für alle Risikoarten ermittelt. Eine jährliche Risikoinventur stellt sicher, dass alle materiell relevanten Risikoarten berücksichtigt werden.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 326
In der UniCredit Bank Austria AG wird das Interne Kapital (für Einzelrisikoarten auch als ökonomisches Kapital bezeichnet) für folgende angeführte Risikoarten berechnet:• Kreditrisiko (Ausfall- und Migrationsrisiko) inkl. eines möglichen Exposure aus dem Counterparty-Risiko
• Marktrisiko inkl. CVA für Handels- und Bankbuch (Zins-, Credit Spread-, Währungs- und Aktienrisiko)
• Strukturelles Fremdwährungsrisiko
• Pensionsrisiko
• Geschäftsrisiko
• Immobilienrisiko
• Operationales Risiko (inkl. Rechtsrisiken)
• Reputationsrisiko
• Beteiligungsrisiko (für jene Beteiligungen, die nicht auf Basis ihrer jeweiligen Einzelrisikokategorien abgedeckt werden, insbesondere Minderheitsbeteiligungen)
• Modellrisiko (als prozentuelle Aufschläge auf die oben angeführten Risikoarten)
Die dominante Risikoart für die Bank Austria ist das klassische Kreditrisiko, die übrigen Risikoarten sind im Vergleich dazu von deutlich geringerer Bedeutung. Sowohl der ICAAP als auch der ILAAP der Bank Austria unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
Konzentrationsrisiken
Die für das Interne Kapital eingesetzten VaR-Modelle berücksichtigen jeweils Konzentrationsrisiken: beispielsweise jene von Kunden/Kundengruppen und Länder-/Sektorkonzentrationen im Kreditportfoliomodell oder Risikofaktorkonzentrationen im Markt- und Counterpartyrisiko-Modell. Auf Holding-Ebene ist das ökonomische Kreditrisikokapital Ausgangspunkt bei der Allokation der Limite hinsichtlich Einzel und Sektorpositionen (Bulk-Risk & Industry Limits). Die Bank Austria folgt dieser Gruppenstrategie und den damit verbundenen Limiten für Industriesektoren und Großkredite bei der Kreditvergabe. Die Überwachung bzw. Berichterstattung der größten Kreditnehmer (Einzelkunden bzw. Firmengruppen) und die Verteilung auf Industriesektoren erfolgt quartalsweise im Gesamtrisikobericht. Auf Bank Austria-Ebene spielt das ökonomische Kapital auch eine Rolle bei der Genehmigung großer Transaktionen. Als Teil des quartalweisen ICAAP-Berichtes zeigt der Credit Risk Economic Capital Detail Report Kreditpositionen mit hohem internen Kapitalanteil und stellt die Kapitalallokation nach verschiedenen Segmentierungen dar (Divisionen, Asset-Klassen, Töchterbanken, wesentliche Subportfolien etc.). Granulare Sensitivitätslimite und -berichte ergänzen im Marktrisikobereich VaR-Limite auf Portfolioebene. Ebenso werden Stresstest-Limite im Marktrisiko eingesetzt. Counterparty-Limite und Counterparty-Risiko-Simulationen inklusive Stressbetrachtungen erfolgen für den Derivat- und Repo-Bereich. Sovereign- und Länderlimite bestimmen die maximal möglichen Beträge hinsichtlich Cross-Border-Geschäften (siehe auch „Länderrisiko und souveränes Risiko“).
Das Makrorisiko ist auf Österreich und wenige andere europäische Länder konzentriert, und spiegelt auch regionale Schwerpunktsetzungen innerhalb der UniCredit Gruppe wider. Betrachtet man die Branchenverteilung des Kreditvolumens, so sind abgesehen vom Privatkundengeschäft, unverändert gegenüber dem Vorjahr, die größten Kreditvolumina den Bereichen der gewerblichen Immobilien und der Öffentlichen Hand zuzuordnen.
Limitsystem
Die regelmäßige Überwachung von Schlüsselkennzahlen mit entsprechenden Limiten und Frühwarnschwellen sowie ein detailliertes Netz an operativen Limiten gewährleistet, dass die Bank sich innerhalb der beschlossenen Risikoparameter bewegt und bei ungünstigen Entwicklungen das Management rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die oberste Stufe bildet dabei der Risikoappetit, der rund 30 Schlüsselindikatoren auf Bank Austria-Gruppenebene (teilweise auch auf Bank-Austria AG-Ebene) überwacht. Zu den wichtigsten zählen Liquiditäts- und Fundingkennzahlen (kurzfristig, strukturell und stressbezogen), Kapital- und Leverage-Kennzahlen, Risiko/Ertrags-Kennzahlen sowie Kennzahlen mit Fokus auf spezifische Risikoarten. Schwellen-/ Limitverletzungen des Risikoappetits folgen der vorgesehenen Eskalationshierarchie (Staffelung bis hin zu Aufsichtsratskompetenz). Die komplette Übersicht aller Kennzahlen („Risk-Appetite-Dashboard“) wird quartalsweise im FCRC sowie als Teil des Gesamtrisikoberichtes an die Management- und Aufsichtsorgane berichtet.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 327
Einige der Kennzahlen des Dashboards werden quartalsweise überwacht, andere monatlich. Hinzu kommt die regelmäßige Darstellung zahlreicher Kennzahlen oder Sensitivitäten außerhalb des Dashboards, welche eine Steuerung auf granularer Ebene ermöglichen. Beispielsweise wird monatlich die Entwicklung der Markt- und Liquiditätsrisikopositionen einschließlich der Einhaltung der jeweiligen Sensitivitäts-Limite im FCRC diskutiert. Entsprechend dem Detaillierungsgrad der verwendeten Dimensionen (z. B. Laufzeitbänder, Währungen) ist auch hier die Eskalationshierarchie entsprechend abgestuft. Ein großer Teil der Markt- und Liquiditätslimite beruht auf täglichen Berichten. Die Behandlung und etwaige Eskalation von diesbezüglichen Limitüberschreitungen erfolgt daher sehr zeitnah und lange bevor das komplette Dashboard im Rahmen der Quartalsberichtserstattung Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert wird. Andere Kennzahlen werden nicht auf täglicher Basis ermittelt und folgen bezüglich Eskalationsprozess der jeweiligen Berichtsfrequenz. Eine der zentralen Planungsgrößen auf Kreditrisikoseite stellt der Erwartete Verlust (EL) je Subportfolioebene für Bestands- und Neugeschäft dar. Die diesbezügliche Entwicklung wird während des Jahres im Detail gegenüber den definierten Ziel- und Schwellenwerten überwacht, die Veränderungen der dazu beitragenden Parameter werden analysiert und im Hinblick auf potenziellen Handlungsbedarf mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und im FCRC diskutiert. Einzelkreditentscheidungen folgen dem dafür vorgesehenen Kreditentscheidungsprozess, der entsprechend kompetenzgestaffelt die operativen Kreditrisikoressorts, das Bank Austria Kreditkomitee bzw. entsprechende Holdingkomitees vorsieht (siehe auch Abschnitt 2.2.1 „Kreditrisken“).Stresstests
Stresstests stellen in der Bank Austria einen fixen Bestand der Risikoanalyse und Planung dar. Dabei werden sowohl Gesamtbankstresstests als auch Einzelstresstests durchgeführt. Erstere decken wichtige Risikokategorien gleichzeitig ab, Detailergebnisse werden dabei vor dem Hintergrund eines kohärenten Szenarios aggregiert und gesamthaft dargestellt. Zu den regelmäßig durchgeführten Gesamtbankstresstests zählen die nach normativer und ökonomischer Perspektive erstellten Kapital-Stresstests (Säule 1 und 2) sowie Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes. Stress-Analysen im Rahmen des Sanierungsplanes integrieren Kapital- und Liquiditätsaspekte und stellen den Stressverlauf in den zeitlichen Kontext möglicher Managementreaktionen. Reverse Stresstests versuchen zu erörtern, unter welchen Umständen ein Scheitern der Bank möglich wäre. Die wichtigsten regelmäßigen Einzelstresstests fallen in die Bereiche Kreditrisiko, Marktrisiko, Counterparty-Risiko oder Liquiditätsrisiko.
Die wichtigsten Einzel- und Gesamtbankstresstests werden im FCRC, aber auch als Teil des Gesamtrisikoreports, den Management-Organen präsentiert. Stresstests werden in der jeweils vorgesehen Frequenz durchgeführt (Kapital-Stresstests zumindest halbjährlich, Einzelstresstests meist quartalsweise) und bilden auch einen fixen Bestandteil im Rahmen der jährlichen Budgetierung und Planung des Risikoappetits. Anlässe können auch aktuelle Fragestellungen sein bzw. Anregungen der Revision oder Aufsicht aufgreifen. Szenarios werden zentral und auch lokal über einen Mehrjahreshorizont definiert. Für Säule 2-ICAAP-Stresstests gibt der sogenannte Holding Stresstest Council halbjährlich ein Mindestset an Szenarien vor, die auch lokal berechnet und berichtet werden müssen. Lokale Szenarien werden nach Bedarf ergänzend definiert. Für bestimmte Stresstests sind Schwellenwerte vordefiniert, ab denen sich das Management mit Aktions- oder Contingency-Plänen befassen muss.
Das Stresstesting unterliegt einer jährlichen Prüfung durch die interne Revision.
2.2.1. Kreditrisiken
Unter Kreditrisiko wird jener drohende Verlust verstanden, der aus der Nichteinhaltung der im Rahmen der Kreditvergabe vertraglich vereinbarten Bedingungen seitens des Kreditnehmers entsteht. Das Kreditrisiko ist die bedeutendste Risikokategorie der Bank, der seitens des Managements deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Das Kreditrisiko der UniCredit Bank Austria AG wird vom auf den regionalen österreichischen Markt ausgerichteten klassischen Kommerzkundengeschäft und dem ebenfalls bedeutenden Privatkundenbereich bestimmt. Von den Forderungen an Kunden in Höhe von 67,7 Mrd € (vor Abzug von Wertberichtigungen, Vorjahr: 61,8 Mrd €) entfallen rund zwei Drittel auf die Segmente Firmenkunden und Corporate & Investment Banking. Das restliche Drittel ist den Forderungen an Privatkunden zuzurechnen. Innerhalb dieses Privatkundensegmentes ist aus Risikosicht der seit Jahren kontinuierlich rückläufige Anteil an CHF-Krediten als Risikoträger zu erwähnen.
Methoden und Instrumente im Kreditrisiko
Im Zuge des Kreditgenehmigungsprozesses wird der detaillierten Risikobeurteilung jedes Kreditengagements, insbesondere der Bonitätseinstufung des Kunden, entscheidende Bedeutung beigemessen. Die Grundlage jeder Kreditentscheidung bildet eine fundierte Analyse des Kreditengagements. Nach dem Erstkreditantrag werden unsere Kreditengagements mindestens einmal jährlich überwacht. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers werden die Überwachungsintervalle verkürzt.
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Unsere bankinterne Bonitätsprüfung basiert auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren. Für die Schätzung des (12-Monats-) Verlustes werden dabei die Parameter (Ausfallwahrscheinlichkeit/Probability of Default/PD; Verlustquote/Loss Given Default/LGD und die erwartete Höhe des Kredites bei Ausfall/Exposure At Default/EAD) für die zu beurteilenden Kunden-/Geschäftssegmente auf Basis eigens dafür entwickelter Modelle errechnet. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den verschiedenen Forderungsklassen gem. Artikel 147 CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute. Die jeweiligen Verfahren können dabei länder- bzw. regionsspezifisch (z.B. Firmenkunden, Privat- und Geschäftskunden) oder gruppenweit (z.B. Souveräne, Banken, multinationale Firmenkunden) angewendet werden. Zum aktuellen Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der UniCredit Bank Austria AG siehe das folgende Kapitel.Für die Schätzung der erwarteten Verluste unter IFRS 9-Vorgaben (Expected Credit Loss ECL) werden die oben angeführten Parameter in entsprechend adaptierter Form verwendet.
Bei der Einzelbewertung eines Kreditengagements werden Daten aus den Jahresabschlüssen der bilanzierenden Kunden und qualitative Unternehmensfaktoren berücksichtigt sowie das bankintern beobachtete Kundenverhalten herangezogen. Mit dem automatisierten Bonitätsermittlungsinstrument des Retailscoring wird die große Anzahl von Kreditengagements bei Privat-, Geschäftskunden, Freiberuflern sowie kleinen Non-Profit-Organisationen beurteilt, überwacht und gestioniert. Das Retailscoring besteht aus einem Antragsscoring, das auf bewährten und anerkannten mathematisch-statistischen Methoden beruht und einem Verhaltensscoring, das u. a. Kontoeingänge und Zahlungsverhalten der Kunden berücksichtigt und zu einem monatlich aktualisierten Kundenscoring führt. Damit steht uns ein Instrument für die Kreditentscheidung und Risikofrüherkennung zur Verfügung, mit dessen Hilfe Prozesskosteneinsparungen durch die automatisierte Datenverarbeitung sowohl in der Kreditüberwachung als auch in einem beschleunigten Vorgehen bei der Kreditentscheidung erreicht werden.
Die Rating-/Scoringmodelle bilden eine wesentliche Grundlage für eine effiziente Risikosteuerung der UniCredit Bank Austria AG und sind in sämtliche Entscheidungsprozesse des Risikomanagements eingebettet. Sie haben ebenfalls zentrale Bedeutung für die Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva. Der Konsistenz von aufsichtsrechtlicher Darstellung und den Erfordernissen der internen Steuerung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Durch risikoadäquates Pricing und proaktives Risikomanagement werden die Diversifikation sowie die Risiko/Ertrags-Relation des Portfolios laufend verbessert.
Alle bankinternen Rating- und Scoringverfahren unterliegen einem laufenden Monitoring. Es erfolgt eine regelmäßige Validierung der IRB-Modelle, bei der das jeweilige Rating-/Scoringmodell daraufhin geprüft wird, ob es die zu messenden Risiken korrekt abbildet. Der Schwerpunkt der IRB-Validierung 2021 lag auf der Validierung der Modelländerungen und der Implementierungen für die PD und LGD Modelle, der laufenden Validierung der IRB Modelle hinsichtlich Modell, Data, IT und Prozess sowie dem quartalsweisen Model Monitoring. Seit dem Go-Live der neuen PD Modelle mit Juli 2021 wird für einen Übergangszeitraum ein vereinfachtes Model Monitoring auf Basis der aktuellsten Validierungsberichte des jeweiligen Modells durchgeführt. Dies ist erforderlich, da für die Wiedereinführung des Model Monitoring in der bisherigen Form die neuen Modelle mit einer Ausfallshistorie von einem Jahr in Produktion sein müssen. Deshalb wird bis zum Juli 2022 mit dieser Übergangslösung gearbeitet. Sämtliche Modellannahmen basieren auf langjährigen statistischen Durchschnittswerten historischer Ausfälle und Verluste unter Berücksichtigung aktueller risikorelevanter Informationen. Den bankaufsichtlich vorgeschriebenen und regelmäßig durchgeführten Kreditrisikostresstestberechnungen, als wesentliches Instrument zur Abschätzung zukünftiger Risiken unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Als Expertengremium im Sinne des Artikel 189 CRR ist das FCRC definiert, das alle materiellen Aspekte im Zusammenhang mit Kreditrisikomodellen (deren Entwicklung, Anpassung, Überwachung und Validierung der Modellgüte) behandelt. Als Kreditrisikocontrolling-Einheit im Sinne des Artikel 190 CRR fungiert das Strategic Risk Management & Control Ressort mit den jeweiligen Methoden- und Controllingabteilungen sowie mit der unabhängigen Validierungsabteilung.
Aktueller Stand der Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) für das Kreditrisiko in der UniCredit Bank Austria AG
Die UniCredit Bank Austria AG wendet den auf internen Ratings basierenden Ansatz mit eigenen Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der Umrechnungsfaktoren für den Großteil ihres Kreditportfolios an (Advanced IRB-Ansatz). Die Verfeinerung und Weiterentwicklung lokaler und gruppenweiter Modelle und in geringerem Umfang die Einführung weiterer gruppenweiter Modelle erfolgen laufend bzw. entsprechend einer mehrjährigen Planung (Model Road Map). Den neuen Richtlinien der EBA folgend, wurden 2019 bereits materielle Modelländerungsanträge für alle lokalen PD-Modelle sowie für die neue Ausfallsdefinition eingereicht, die entsprechenden materiellen Vor-Ort-Prüfungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurden mittlerweile abgeschlossen, die entsprechenden Bewilligungen wurden erteilt, die neuen Modelle einschließlich der neuen Ausfallsdefinition (Kalibrierungsänderungen) wurden 2021 eingesetzt. Der Antrag für das lokale LGD-Modell wurde 2021 durch die EZB ebenfalls einer materiellen vor Ort-Prüfung unterzogen. Die UniCredit Bank Austria AG plant den Umstieg auf das neue Modell 2022 unter Berücksichtigung der Auflagen der finalen aufsichtlichen Modellgenehmigung (diese liegt per Jahresende 2021 noch nicht vor) erfolgen. Die Überarbeitung und Einreichung des lokalen EAD-Modells sind für 2022 geplant. Im Hinblick auf die gruppenweiten Modelle wurden Mitte 2021 die seitens der EZB genehmigten materiellen Modelländerungen der Modelle für multinationale Unternehmen und Souveräne sowie das gruppenweite EAD Modell eingesetzt. Auch das rekalibrierte Modell für Globale Projektfinanzierungen und das adaptierte Banken Ratingmodell wurden 2021 implementiert.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 329
Da es sich bei der Umsetzung des Advanced IRB-Ansatzes um ein konzernweites Programm handelt, hat die UniCredit Gruppe die führende Rolle in Bezug auf die Gesamtplanung, auf gruppenweite Themen und Entscheidungen, und spezifisch für die Entwicklung von gruppenweiten Modellen, wie beispielsweise für Länder, Banken und multinationale Unternehmen. Die Modellierung der lokalen IRB-Modelle erfolgt lokal nach gruppenweiten Vorgaben.
Ein wichtiges Instrument für eine zielorientierte konzerneinheitliche Implementierung, die einerseits die Erfüllung der teilweise unterschiedlichen lokalen gesetzlichen Anforderungen und andererseits die Wahrung von Gruppeninteressen gewährleisten soll, sind dabei Gruppenstandards, die von der UniCredit Gruppe in Zusammenarbeit mit den wichtigsten IRB-Legal Entities erarbeitet und beschlossen wurden, jedoch auch weiterhin sukzessive erweitert bzw. ergänzt werden. Die Gruppenstandards sind in den Geschäftsbereichen sowohl aus prozessualer als auch aus organisatorischer Sicht integriert, wobei auch lokale Besonderheiten und gesetzliche Vorgaben bei der Sicherstellung der Basel Compliance berücksichtigt werden.
Sämtliche Inlandstöchter der UniCredit Bank Austria AG wenden den Standardansatz an, wobei aus heutiger Sicht aus Materialitätsgründen nicht geplant ist, auf einen der IRB-Ansätze umzusteigen.
Bezogen auf die Änderungen im Hinblick auf die neue Ausfallsdefinition der EBA, die seit Jänner 2021 gelten (EBA/GL/2016/07) können folgende Aspekte hervorgehoben werden. Großteils entsprach die bisherige Praxis der Bank bereits den neuen Regeln der EBA. Jener Bereich, der angepasst werden musste, betrifft die Änderungen in der „Past Due“ Berechnungslogik. Diese wurde an die neuen Schwellenwerte angepasst. Relativ ist dies nun 1% (vormals 2,5%), absolut lag die alte Geringfügigkeitsschwelle bei jeweils 250 €, die neuen Werte liegen bei 100 € für den Retail-Bereich und 500 € für den Firmenkundenbereich. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, unterschiedliche Kreditlinien desselben Kunden gegeneinander aufzurechnen, abgeschafft. Die aus dieser Änderung resultierenden Auswirkungen wurden durch eine rückwirkende Simulation der „Past Due“ Berechnung (2013-2018) und im Anschluss durch einen Parallellauf der alten und neuen Berechnungslogik ermittelt. Bei der Schattenrechnung, die bereits die offizielle Umstellung vorweggenommen hat, wurden zusätzliche Ausfälle identifiziert und in der weiteren Folge für die Rekalibrierung der Kreditrisikomodelle verwendet. Die neue Ausfallsdefinition wurde mit Jänner 2021 auch für regulatorische Meldezwecke implementiert, nachdem sie Ende 2020 bereits für IFRS9 antizipiert worden war.
Angaben zu Engagements, bei denen Zugeständnisse gegenüber Schuldnern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gemacht wurden („Forborne Exposures“)
Eine Forbearance-Maßnahme liegt vor, wenn die Bank auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Kreditnehmers diesem Zugeständnisse macht. Diese können in Form von Vertragsmodifikationen, die ohne finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers nicht vereinbart worden wären, oder in Form von teilweisen bzw. vollständigen Umschuldungen auftreten. Vorrangiges Ziel der Gewährung von Forbearance-Maßnahmen ist, dass der Kreditnehmer zahlungsfähig bleibt, wenn möglich nicht Non-Performing wird bzw. soll es dem Kreditnehmer ermöglicht werden, wieder den Performing Status zu erlangen. Kreditnehmer, die als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen besonderen Überwachungsvorschriften und sind entsprechend zu kennzeichnen. Wird bei einer als „performing“ klassifizierten Transaktion eine Forbearance Maßnahme gewährt, so bewirkt dies, dass diese Transaktion jedenfalls der Stufe 2 zugeordnet wird.
Forbearance-Maßnahmen liegen vor, wenn z. B. eine Stundungs- oder Umschuldungsvereinbarung geschlossen wurde, eine Neuvereinbarung der Konditionen zu Zinssätzen unter dem Marktniveau abgeschlossen wurde oder die Umwandlung eines Teilbetrags des Kredits in eine Beteiligung bzw. die Reduktion des Kapitalbetrags aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers erfolgte. Die zu beachtenden Bewährungszeiträume hinsichtlich Forbearance Status und Non-Performing Klassifizierung stehen im Einklang mit der diesbezüglichen EBA-GL (EBA/GL/2018/06) bzw. den EBA Technical Standards (ITS 2013/03/rev1) und werden einem Backtesting / Monitoring unterzogen:
Vor Gewährung einer Forbearance-Maßnahme ist eine Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durchzuführen. Weiters ist auch zu überprüfen ob durch diese Maßnahme ein Verlust beispielsweise durch Kapital oder Zinsverzicht entsteht (Wertminderungstest), in diesem Fall wird die Forbearance-Maßnahme als Distressed Forbearance registriert, was unweigerlich zu einer Non-Performing Klassifizierung führt. Eine daraus resultierende Risikovorsorge wird gemäß Punkt “Prozess zur Bildung von Wertberichtigungen” ermittelt.
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Unabhängig vom Wertminderungstest ist zu prüfen, ob infolge der Vertragsänderung ein teilweiser oder vollständiger Abgang des Finanzinstrumentes vorliegt. Bei finanziellen Vermögenswerten liegt ein Abgang dann vor, wenn sich die Vertragsbedingungen wesentlich geändert haben, sodass das modifizierte Finanzinstrument substanziell nicht mehr dem Instrument vor Änderung entspricht. In diesem Fall ist das bisher bilanzierte Finanzinstrument auszubuchen und ein neues Finanzinstrument einzubuchen, auch wenn rechtlich der gleiche Vertrag angepasst fortbesteht. Die Ausbuchung betrifft dann auch eine ggf. im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument erfasste Risikovorsorge. Kreditrisikomindernde Techniken
Die UniCredit Bank Austria AG setzt verschiedene kreditrisikomindernde Techniken ein, um Kreditverluste bei Ausfall des Schuldners zu verringern.
In Bezug auf die Kreditrisikominderung gelten die UniCredit und Bank Austria Richtlinien. Diese regeln und standardisieren Kreditrisikominderungsprozesse im Hinblick auf Gruppengrundsätze, Best Practice und aufsichtsrechtliche Anforderungen – insbesondere Strategien und Verfahren für die Gestion von Sicherheiten. Im Einzelnen betreffen diese die Anerkennungsfähigkeit als Sicherheit, Bewertungs- und Überwachungsregeln und gewährleisten die Wertbeständigkeit, rechtliche Durchsetzbarkeit und rechtzeitige Verwertung von Sicherheiten gemäß lokalem Recht.
Gemäß den Kreditrichtlinien dienen Sachsicherheiten und Garantien ausschließlich zur Besicherung von Krediten und dürfen keinen Ersatz für die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen darstellen. Auch Sachsicherheiten und Garantien unterliegen einer spezifischen Bewertung und Analyse hinsichtlich ihrer unterstützenden Funktion für die Rückzahlung des aushaftenden Betrags.
Zu den wichtigsten Arten von Sicherheiten, die unterstützend für die von der UniCredit Bank Austria AG eingeräumten Kredite akzeptiert werden, zählen Immobilien (sowohl Wohnimmobilien als auch gewerbliche Immobilien), Garantien und finanzielle Sachsicherheiten (einschließlich Bareinlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentfondsanteile). Weitere Arten von Sicherheiten umfassen die Verpfändung von Waren, Forderungen und Versicherungen sowie „Sonstige Sachsicherheiten“. Die Bank Austria macht auch Gebrauch von bilateralen Aufrechnungsvereinbarungen für OTC-Derivate (mittels ISDA- und CSA-Vereinbarungen), Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe-Geschäften.
Der Schwerpunkt der Prozesse und Kontrollen liegt auf den Anforderungen an die Rechtssicherheit, der Absicherung sowie der Beurteilung der Eignung der Sachsicherheit oder Garantie. Bei persönlichen Garantien ist die Zahlungsfähigkeit und das Risikoprofil der Garantiegeber (bzw. bei Credit Default Swaps der Sicherungsgeber) zu beurteilen.
Bei Sachsicherheiten werden die Marktwerte vermindert um entsprechende Wertabschläge (Haircuts) angesetzt, um eventuelle niedrigere Erlöse sowie Verwertungskosten etc. im Fall der Verwertung zu berücksichtigen.
Überwachungsprozesse für Techniken der Kreditrisikominderung gewährleisten, dass allgemeine und spezielle Anforderungen, die durch Kreditrichtlinien und aufsichtsrechtliche Vorschriften festgelegt werden, über den gesamten Zeitraum hinweg erfüllt werden.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 331
Die interne RatingskalaWie bereits unter dem Punkt Methoden und Instrumente im Kreditrisiko erwähnt, basiert die Risikobeurteilung auf differenzierten Rating- und Scoringverfahren, die unter anderem auch die Ausfallswahrscheinlichkeit der Kunden errechnen.
Die interne Ratingverteilung für das Jahr 2021 folgt der nachstehenden gruppenweit vorgegebenen gegenüber 2020 überarbeiteten UniCredit-Masterskala und berücksichtigt die unten genannten Bereiche der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD). Die Klassen 1 bis 3 entsprechen den Investment-Grade-Klassen externer Ratings. Die Klasse 9 korrespondiert mit dem Non-Performing Loan Portfolio gemäß Bank of Italy (und enthält die Risikoklassen Bad Loans, Unlikely to pay und Past due).
Die Darstellung der Ratingverteilung für das Jahr 2020 folgte noch der unten gezeigten Einteilung der Ratingklassen. *) PD = Probability of Default Verwertung von hypothekarischen Sicherheiten
Die UniCredit Bank Austria AG akzeptiert für Immobilienfinanzierungen vor allem Hypotheken als Sicherheiten. Sofern die Verwertung der Hypothek notwendig wird, versucht die UniCredit Bank Austria AG zunächst einvernehmlich mit dem Kunden die Immobilie am freien Markt zu veräußern und den Erlös zur Kreditrückführung zu verwenden. Ist dies nicht möglich, so erfolgt die Verwertung entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Exekutionsordnung oder der Insolvenzordnung. Aufgrund der geordneten Marktverhältnisse in Österreich erfolgt im Regelfall kein Erwerb verpfändeter Immobilien durch die UniCredit Bank Austria AG (Debt Asset Swap).
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 332
KreditrisikostresstestsKreditrisikostresstests bilden einen essentiellen Bestandteil der Säule 1- und Säule 2-Stresstests (welche die Auswirkung auf die regulatorische und ökonomische Kapitalausstattung analysieren) und werden daher ebenso im FCRC präsentiert.
Zu den wichtigsten Dimensionen der Stressanalyse zählen:
• Erhöhung notleidender Kredite und die damit verbundenen Verluste
• Erhöhung von Verlusten bei bereits notleidenden Krediten (LGD Änderung)
• Auswirkung auf den erwarteten Verlust nicht notleidender Kredite (IFRS 9)
• Auswirkung auf Säule 1 RWA und Shortfall
• Auswirkung auf das ökonomische Kapital
Die Berechnung basiert auf Basis von Abhängigkeitsmodellen, die durch die UniCredit Gruppe entwickelt und laufend aktualisiert werden. Das Modell berücksichtigt dabei sowohl lokale als auch regionale makroökonomische Faktoren, wie z.B. Veränderung von Bruttonationalprodukt, Zinsniveau, Arbeitslosigkeit, Inflation und Wechselkursen. Die daraus abgeleitete Auswirkung auf Kreditrisikoparameter wird im Hinblick auf das jeweilige Kreditportfolio analysiert. Ergebnisse werden jeweils für relevante Subportfolien insbesondere auch das CHF-Portfolio in der Privatkundenbank im Detail berichtet.
Als Stressszenarien werden zumindest die jeweils relevanten mehrjährigen ICAAP-Szenarien verwendet (typischerweise ein Basisszenario und 3 unterschiedliche Stressszenarien für einen Stichtag) und anlassbezogen durch zusätzliche Szenarien ergänzt.
Finance
Das Ressort Finance erfüllt folgende für das Kreditrisiko relevante Aufgaben:
Einerseits die Erarbeitung und Überwachung des risikoadäquaten Bepreisens von Krediten. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Preisbildung innerhalb der UniCredit Group wird auf Basis von mehrjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten / PDs (abhängig von der Laufzeit des Kredits) der sogenannte „Risk Adjusted Spread“ ermittelt und als Preisbestandteil hinzugefügt und laufend überwacht. Diese Preisbildung folgt dem in der Group Risk Adjusted Pricing Discipline definierten Ansatz, der in der UniCredit Bank Austria AG im Juli 2014 als Richtlinie definiert wurde.
Andererseits ist das Ressort für die gesamte Bank Austria für Transaktionen zur Reduktion von Kreditrisiko und zur Erhöhung der Liquidität zuständig. Die zur Verfügung stehenden Instrumente beinhalten Verbriefungen, CLNs und CDS.
Verbriefungstransaktionen Qualitative Informationen
Die Hauptziele der UniCredit Bank Austria AG bei (traditionellen oder synthetischen) Verbriefungstransaktionen bestehen in der Optimierung des Kreditportfolios durch Freisetzung von regulatorischem und ökonomischem Kapital sowie in der Erlangung zusätzlicher Liquidität und einer Verbreiterung der Refinanzierungsbasis der Gruppe. Es gibt per Dezember 2021 keine eigene Verbriefungstransaktion in der UniCredit Bank Austria AG. Die Veranlagungen in Verbriefungen Dritter, d.h. strukturierte Kreditprodukte/ABS, waren in ein getrenntes Portfolio herausgelöst, dessen Management auf die Maximierung künftiger Zahlungsströme abzielte. Dieses Portfolio war durch Tilgungen bereits wesentlich geschrumpft und wurde im Jahr 2021 komplett veräußert.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 333
2.2.2. LiquiditätsrisikenQualitative Informationen
Basel 3 schreibt im kurzfristigen Laufzeitbereich eine Liquiditätsnorm unter Stressbedingungen (Liquidity Coverage Ratio) vor. Die Abdeckung der Nettoliquiditätsabflüsse durch hochliquide Aktiva muss demzufolge mindestens 100% betragen. Neben den genannten regulatorischen Vorgaben definiert die UniCredit Bank Austria AG ihren internen Risikoappetit weitaus konservativer; die Liquidity Coverage Ratio musste demzufolge 2021 zumindest 114% übersteigen. Im mittelfristigen und langfristigen Bereich ist die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR 100%) einzuhalten, die eine vollständige Refinanzierung der Aktivseite vorsieht. Durch neue Einlagenprodukte und eine Optimierung der Bilanzstruktur sowie des Bestandes an High Quality Liquid Assets (Cash und Staatsanleihen) werden die gesetzlich geforderten Ratios übererfüllt. Die regulatorische Liquidity Coverage Ratio zum 31.12.2021 steht für die UniCredit Bank Austria AG bei 170,8% (2020: 191,7%).
Trotz eines im Vergleich zu den Kundeneinlagen stärkeren Anstiegs bei Ausleihungen wiesen die UniCredit Bank Austria AG sowie deren Einzelinstitute während des Gesamtjahres 2021 eine komfortable Liquiditätsposition aus
Die Liquiditätsvorschriften sind in den Planungs- und Risikomonitoring-Prozess integriert, um eine jederzeitige Einhaltung der Liquiditäts-Ratios zu gewährleisten. Beide Kennzahlen sind dazu auch als Schlüsselindikatoren im Risikoappetit definiert.
Allgemeine Informationen, Prozesse und Management-Modell
Dem Liquiditätsrisiko als zentralem Bankrisiko wird in der gesamten UniCredit Bank Austria AG im Rahmen der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von kurz- und langfristigen Liquiditätsvorgaben Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation über die nächsten Tage und Monate, aber auch für längere Laufzeiten, im Hinblick auf ein Standardszenario und Stressszenarien analysiert. Die methodischen Verfahren der Liquiditätsanalyse, Analysen über den Liquiditätsgrad der Kundenpositionen, Managementzuständigkeiten und Berichtslinien in diesem Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst. Das Contingency Liquidity Management im Falle einer Liquiditätskrise ist in einer spezifischen Contingency Liquidity-Policy beschrieben.
Das Liquiditätsmanagement der UniCredit Bank Austria AG ist ein integraler Bestandteil des Liquiditätsmanagements der UniCredit Group. Im Rahmen der gruppenweiten Aufgabenteilung stellt die UniCredit Bank Austria AG als Liquidity Reference Bank (LRB) die Konsolidierung der Liquiditätsflüsse sowie das Funding der Österreich-Töchter sicher. Dadurch werden Mittelflüsse optimiert und externe Refinanzierungen auf das notwendige Maß beschränkt. Die solide Refinanzierung beruht auf einer starken Kundenbasis ergänzt um Kapitalmarktaktivitäten sowohl im Pfandbrief- als auch im Benchmark-Format.
Methoden und Steuerung im Liquiditätsmanagement
Im mittel- und langfristigen Liquiditätsmanagement müssen Aktiva mit Restlaufzeit größer 1/3/5 Jahre durch Passiva in diesen Zeiträumen im Minimum zu jeweils 104,2% gedeckt sein. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) auf Basis der CRR2 muss auf Einzelbankebene über diesem Limit gehalten werden. Per Jahresende 2021 wies die UniCredit Bank Austria AG eine NSFR im >1-Jahresbereich von 128% (2020: 129%) aus. Darüber hinaus gibt es die adjustierten NSFR, in denen die Zeithorizonte weiter differenziert werden. Im >3-Jahresbereich lag diese bei der UniCredit Bank Austria AG bei 117% (2020: 117%) und im >5-Jahresbereich bei 147% (2020: 150%). Zusätzlich sind absolute Limite für materielle Währungen – das sind im Falle der UniCredit Bank Austria AG US Dollar und die in eine Gruppe zusammengefassten sonstige Währungen – definiert; währungsübergreifende Refinanzierungen sind somit nur innerhalb der angeführten Limite möglich.
In der kurzfristigen Liquiditätssteuerung sind in der UniCredit Bank Austria AG auf Gruppenebene sowie auf Einzelbankebene für Fälligkeiten bis neun Monate Volumensgrenzwerte implementiert, die alle Treasury-Transaktionen sowie das Wertpapier-Portfolio der jeweiligen Bank begrenzen. Liquiditätsschwankungen durch Kundendispositionen sind ebenfalls über einen Liquiditätspuffer berücksichtigt. Durch Volumslimite sind auch die offenen Fälligkeiten in einzelnen Währungen geregelt, um für den Fall der Austrocknung der FX-Märkte das Risiko von Anschlussrefinanzierungen gering zu halten.
Diese Limite wurden im Wesentlichen auf allen Ebenen eingehalten. Im Falle einer Überschreitung eines Limits wird der definierte Eskalationsprozess gestartet und im entsprechenden Risikogremium berichtet.
Liquiditäts-Stresstest
Die UniCredit Bank Austria AG führt regelmäßig Liquiditäts-Stresstests für die Bank Austria bzw. relevante Tochterbanken durch, wobei ein gruppenweit einheitliches Instrument sowie gruppenweit einheitliche Szenarien zur Anwendung kommen. Diese Szenarien beschreiben Auswirkungen von markt- oder namensgetriebenen Krisensignalen auf die Liquiditätszu- und -abflüsse, wobei auch Annahmen über das Verhalten von Nichtbanken getroffen werden. Zusätzlich zum bestehenden Set an Szenarien wurde einmalig ein spezifischer Stresstest unter der Annahme eines weiter verstärkten Ziehens von Kreditlinien vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie durchgeführt. Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
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Die in den Stresssituationen erwarteten Liquiditätsabflüsse werden den verfügbaren Liquiditätsreserven (im Wesentlichen nationalbankfähige Wertpapiere (Staatsanleihen) und Kredittitel) gegenübergestellt, um die Risikotragfähigkeit der Banken im Laufzeitbereich bis 1 Jahr zu untersuchen.Die Zusammensetzung der Liquiditätsreserve ist ähnlich zum Vorjahr wesentlich durch die Teilnahme der UniCredit Bank Austria AG am TLTRO Programm der EZB beeinflusst.
Zusammensetzung der Liquiditätsreserve
ZUSAMMENSETZUNG DER LIQUIDITÄTSRESERVE 1)
Cash und Zentralbankguthaben
Sonstige unbelastete, zentralbankfähige Aktiva
1) Die Liquiditätsreserve beinhaltet ausschließlich frei verfügbare Aktiva, die Mindestreserveverpflichtung ist nicht enthalten. Beträge sind als Marktwert (incl Haircut) dargestellt.
Eine simulierte Namens- und Marktkrise mit Annahmen bezüglich des Prolongationsverhaltens der Kundeneinlagen sowie Kredite, verstärktes Ziehen von Kreditlinien, Nachschussverpflichtungen aus dem Derivatgeschäft sowie Herabstufung des Ratings ergibt derzeit einen „Überlebenszeitraum“ aus Liquiditätssicht von mehr als 12 Monaten; das vorgeschriebene Minimum dieses „time-to-wall“-Zeitraums ist mit einem Monat definiert.
Funding
Das Geschäftsmodell der Bank Austria als Geschäftsbank führt zu einer gut diversifizierten Refinanzierungsbasis. Die Funding-Säulen sind eine starke Kundenbasis und ein umfangreicher Produkt-Mix (Sicht-, Festgeld- und Spareinlagen), ergänzt durch die Platzierung von eigenen Emissionen im mittel- und langfristigen Laufzeitbereich zur Erfüllung der diesbezüglichen Fundingbedürfnisse unter den diversen regulatorischen Vorgaben inklusive Puffer (z.B. Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio). Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2021 die mittel- und langfristige Refinanzierungsbasis durch eine Aufstockung der Zentralbankeinlagen im Rahmen des TLTRO III Programms der EZB um 1.55 Mrd € auf 16.95 Mrd € gestärkt. Darüber hinaus hat die Bank in 2021 eine Additional Tier1 Emission bei UniCredit S.p.A. in Höhe von 0,6 Mrd € platziert; Einerseits konnte dadurch die Kapitalbasis der UniCredit Bank Austria AG wesentlich gestärkt, andererseits den „internen MREL Vorgaben“ entsprochen werden.
2.2.3. Marktrisiken
Das Marktrisikomanagement in der UniCredit Bank Austria AG umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit unseren Markets- und Corporate-Treasury-Sales-Tätigkeiten und dem Bilanzstrukturmanagement. Dabei werden die Risikopositionen auf zumindest täglicher Basis aggregiert, vom unabhängigen Risikomanagement analysiert und den vom Vorstand und von den von ihm eingesetzten Gremien (wie z.B. dem Marktkomitee „MACO“ bzw. neu dem Financial & Credit Risk Committee „FCRC“) festgesetzten Risikolimiten gegenübergestellt. Das Marktrisikomanagement der Bank Austria umfasst dabei die laufende Berichterstattung über die Risikoposition, die Limitausnutzung aller marktrisikobehafteten Positionen. Die in der Bank Austria bestehenden Positionen sind großteils dem Bankbuch zuzuordnen, die Handelsbuch Aktivitäten waren primär durch XVA Hedges getrieben. Zusätzlich zu den regulatorisch relevanten Dimensionen Trading Book und Banking Book wird für die interne Steuerung ein Fokus auf die Accounting Kategorien gelegt und nach PL (Profit and Loss, also GuV wirksam) und OCI (Other Comprehensive Income, also kapitalwirksam) unterschieden.
Die UniCredit Bank Austria AG wendet für alle Marktrisikopositionen ein gruppenweit einheitliches Risikomanagementverfahren an, das aggregiert und für die einzelnen Risk-Taker die wesentlichen Risikoparameter täglich zur Verfügung stellt. Value-at-Risk (VaR) wird täglich mit einem 99% Quantil auf Basis von 250 PnL Strips (d. h. PnL der letzten 250 Geschäftstage) gerechnet und für die regulatorische RWA-Rechnung auf einen 10-Tages-Horizont skaliert. Neben dem Value-at-Risk (VaR) kommt dabei den stressorientierten Sensitivitäts- und Positionslimiten eine gleichrangige Bedeutung zu. Ergänzt wird das Limitsystem durch Loss-Warning-Level (stellt auf die kumulierten Ergebnisse in einem bestimmten Zeitraum ab), Stressed VaR (SVaR) Limit (für das Handelsbuch mit einem separaten Beobachtungszeitraum ermittelt), IRC (Incremental Risk Charge)15 Limite, Stresstest Warning Limit (Begrenzung des Verlusts bei Anwendung eines vordefinierten Stressereignisses) und granulare Marktrisikolimite (GML)16 . Für XVA Hedging Aktivitäten besteht ein eigenes GML Framework.
15 IRC (Incremental Risk Charge) bildet die Migrations- und Default-Risiken für einen definierten Zeitraum und ein definiertes Konfidenzintervall (1 Jahr, 99,9%) ab. Im Anwendungsbereich sind CDS und Bond-Positionen im Handelsbuch
16 z.B. BPV- oder CPV-Limite, die die Sensitivität auf Zins- bzw. Credit-Spread-Änderungen beschreiben
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In Vorbereitung auf die „Fundamental Review of the Trading Book“ („FRTB“) wurde gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben mit Q3 die FRTB Berichterstattung gemäß dem Standardized Approach umgesetzt.Die UniCredit Bank Austria AG setzt ein einheitliches Messverfahren ein, das auch in der UniCredit Gruppe zum Einsatz gelangt. Dieses Modell ist aufsichtsrechtlich genehmigt und ist sowohl für die interne Risikosteuerung als auch für die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko im Einsatz. Die Bank Austria ist in den Governance-Rahmen für Marktrisiko der UniCredit Gruppe eingebunden und nutzt die gruppenweite Risikomanagement-Plattform UGRM. Die gruppenweite Front-to-Back-Office-Plattform „MUREX“ bildet dabei im Zusammenspiel mit UGRM ein integriertes Risikosystem.
Das Modell wird in der UniCredit Bank Austria AG vom Bereich „Market and Liquidity Risk“ angewendet und in Kooperation mit der UniCredit Gruppe kontinuierlich weiterentwickelt. Die laufende Weiterentwicklung umfasst u. a. die Überprüfung des Modells im Rahmen des Backtesting, die Integration neuer Produkte, die Umsetzung von Anforderungen des Vorstandes und des Marktrisikokomitees sowie die quartalsweise Durchführung des „Model-Maintenance-Reports“.
Risiko-Governance
Bezüglich der Einführung neuer Produkte im Department Markt- und Liquiditätsrisiko ist ein Neuproduktprozess (NPP) etabliert, in dessen Rahmen das Risikomanagement bei der Produktgenehmigung entscheidend mitwirkt. Das Risikomodell umfasst alle wesentlichen Risikokategorien: Zins- und Aktienrisiko (jeweils allgemeines und spezifisches Risiko), Credit-Spread-Risiko, Fremdwährungsrisiko und Warenpositionsrisiko. Das IMOD17 wird jährlich im Rahmen der Group Internal Validation (GIV) und durch die Revision überprüft. Der Risiko -Bericht, der im monatlichen MACO, bzw. neu dem Financial & Credit Risk Committee „FCRC“ präsentiert wird, umfasst neben VaR auch (Stress-)Sensitivitäten sowie die Ausnutzungen im Bereich IRC und SVaR (beides für die regulatorischen Handelsbücher). Die Informationen an das MACO bzw. das FCRC und den Vorstand werden darüber hinaus durch regelmäßige und anlassbezogene Stresstests ergänzt.
Stresstests
Die UniCredit Bank Austria AG führt ein umfassendes Stresstest-Programm für Marktrisiko durch. Die Testergebnisse werden im MACO bzw. FCRC zumindest vierteljährlich bzw. bei ungünstigen Marktentwicklungen auch anlassbezogen berichtet. Sogenannte Makro-Szenarien zeigen Bedrohungsbilder globaler Entwicklungen mit den Detailauswirkungen in den jeweiligen Risikokategorien, während Stress-Sensitivitäten einzelner Risikofaktoren oder Risikofaktorgruppen die Bedrohungspotenziale in Teilmarktsegmenten darstellen. Bei Stress-Szenarien werden untypisch hohe Schwankungen der einzelnen Marktrisikoparameter unterstellt und es wird untersucht, wie sich diese Schwankungen und ein Aussetzen der Liquidität in einzelnen Produkten und Risikofaktoren auf die Ergebnissituation der Bank auswirken. Die unterstellten Schwankungen sind von Währung, Region, Liquidität und Bonität abhängig und werden im Open Market Risk Forum (OMRF) mit den jeweiligen Experten aus anderen Bankbereichen (wie z.B. Research, Handel und Market Risk UniCredit) festgesetzt. Die Bank Austria nimmt am Open Market Risk Forum (OMRF) der UniCredit Gruppe teil; dabei handelt es sich um eine Plattform für CRO-Einheiten zur Diskussion über Stresstestergebnisse und zur Vereinbarung weiterer gemeinsamer gruppenweiter Szenario-Definitionen. Die „ICAAP-Szenarien“ werden mindestens jährlich aktualisiert und für Stresstest-Analysen, die Überwachung von Stresstest-Limiten und den regulatorischen Stress-Bericht in der gesamten UniCredit Gruppe verwendet.
Prudent Valuation
Die regulatorischen Ansätze im Handelsbuch zum Thema „Prudent Valuation“ werden maßgeblich durch das „Market Risk“ umgesetzt und ebenso laufend in Kooperation mit der UniCredit Gruppe weiterentwickelt. Mittels eines gruppenweiten „Independent Price Verification“ (IPV)-Prozesses wird die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Bewertung und Risikomessung sichergestellt. Für die tägliche Bewertung wird das Front-End-System „MUREX“ mit den „Golden Copy“-Marktdaten der UniCredit Gruppe versorgt; diese gruppenweite „Golden Copy“ wird durch vom Handel unabhängige, nach Asset-Klassen strukturierte Kompetenzzentren erstellt. Ferner nimmt die UniCredit Bank Austria AG an den Sitzungen der Asset-Class Komitees teil, die Bewertungs- und Marktdaten-Fragen behandeln und Entscheidungen darüber treffen. Dem regulatorischen Vorsichtigkeitsprinzip wird durch die Ermittlung aller relevanten Additional Valuation Adjustments (AVA) Rechnung getragen.
Backtesting
Die UniCredit Bank Austria AG unterzieht gemäß Art. 366 CRR die hypothetischen und die tatsächlichen (d. h. Ergebnisse in wirtschaftlicher Betrachtung ohne Gebühren, Provisionen und Nettozinserträge) Änderungen des Portfoliowerts einem laufenden Backtesting-Verfahren. Zum 31.12.2021 ist das Maximum der Anzahl der sogenannten Backtesting-Überschreitungen (negative Bewertungsveränderung größer als Modellergebnis) für die Bank Austria aus beiden Ergebnisdimensionen gleich 1, womit der Zuschlagsfaktor für den VaR-Multiplikator für die Anzahl der Überschreitungen gleich 0 ist.
17 Internal Model for Market Risk gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Eigenmittelunterlegung für das MarktrisikoDie Parameter zum Zwecke der Eigenmittelunterlegung sind 10 Tage Haltedauer, Konfidenzniveau von 99% sowie ein auf die Value-at-Risk-Werte festgesetzter Multiplikator von 3 (Basis beträgt 3; der aktuelle quantitative Zuschlag beläuft sich auf 0) der in die Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko Eingang findet. Der Qualitative Addend wurde im Februar 2021 gemäß einer der TRIM folgenden Horizontalen Analyse durch die EZB UniCredit gruppenweit einheitlich auf 0 festgelegt.
Für Value-at-Risk (VaR), Stressed VaR (SVaR) und Incremental Risk Charge (IRC) ergeben sich für die Bank Austria zum 31.12.2021 folgende Eigenmittelerfordernisse:
• VaR: 5,2 Mio € (9,1 Mio € per Ende 2020)
• SVaR: 11,8 Mio € (18,2 Mio € per Ende 2020)
• IRC: 0,5 Mio € (0,04 Mio € per Ende 2020)
Bilanzstrukturmanagement
Durch ein UniCredit-gruppenweit einheitlich angewandtes Referenzzinssatzsystem wird eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den Geschäftsdivisionen der Bank ermöglicht. Die gesamte Fristigkeitsstruktur der Banken wird unter Führung der Risikogremien der Bank optimiert.
Produkte ohne vertragliche Zins- und Kapitalbindung wie z.B. zinsvariable Sichteinlagen werden in Hinblick auf Liegedauer und Zinsreagibilität mittels historischer Zeitreihenanalysen modelliert und in der Gesamtrisikoposition der Banken berücksichtigt. Darüber hinaus kam für fixe Kredite im Privatkundenbereich ebenfalls eine Berücksichtigung der Vorfälligkeiten mittels historischer Zeitreihenanalysen zur Anwendung.
Die Verantwortung der Modellierung von Kundeneinlagen liegt in der Risikodivision.
Die Analyse der gesamten Bilanzstruktur der Bank wird mit Szenarioanalysen - des zukünftigen Nettozinsertrags in unterschiedlichen Zinsszenarien („Earnings Perspective“) abgedeckt.
Das tiefe und nachhaltig negative Zinsniveau in den Hauptwährungen der Gruppe hat die Zinsmarge negativ beeinflusst. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Konditionengestaltung bei Ausleihungen zeigen Simulationsrechnungen eine Verschlechterung des Zinsensaldos bei zusätzlichen Zinssatzsenkungen in den negativen Bereich.
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben überdies für UniCredit Bank Austria AG die Messung des „Zinsänderungsrisikos im Bankbuch“ im Verhältnis zum Haftkapital der Bank vor, indem eine Veränderung des Marktwertes des Bankbuchs nach einem 2%igen Zinsschock den anrechenbaren Eigenmitteln gegenübergestellt wird. Würde dieser Zinsschock mehr als 20% der anrechenbaren Eigenmittel konsumieren, könnte die Bankenaufsicht risikoreduzierende Maßnahmen einfordern. Ebenso kann eine Verringerung des Kernkapitals um mehr als 15% aufgrund einer plötzlicher Zinsänderung (bei sechs seitens EBA vorgeschriebenen Schockszenarien) oder ein stark rückläufiger Nettozinsertrag aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung risikoreduzierende Maßnahmen der Bankenaufsicht nach sich ziehen. Generell wird den Vorgaben der Aufsicht (EBA, Basel) hinsichtlich Zinsrisiko im Bankbuch über eine gruppenweite Applikation Rechnung getragen. Die regulatorischen Vorgaben sehen generell vor, im Wesentlichen das zugrunde liegende Kundengeschäft hinsichtlich Optionalitäten (insbesondere vor dem Hintergrund des negativen Zinsumfeldes) und Basisrisiken anzureichern sowie Szenario- und Stressanalysen sowohl in einer Barwert- als auch in einer Zinsertrags-Dimension deutlich auszubauen.
Ein negativer 2%iger Zinsschock beansprucht per Jahresende 2021 rund 5,84% (2020: 1,83%) der anrechenbaren Eigenmittel der UniCredit Bank Austria AG. Damit liegt die UniCredit Bank Austria AG weit unter dem Outlier-Wert von 20%. Darüber hinaus wird im Rahmen des Risikoappetites das Ergebnis auf Basis des schlechtesten der 6 vorgeschriebenen EBA Zinsschocks deutlich restriktiver limitiert (15% im Verhältnis zum Tier 1-Kapital, per Jahresende 2021 6,43% und per Jahresende 2020 2,12%). 2.2.4. Derivatives Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen wird je nach zugrunde liegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch sowie Counterparty-Klassen unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der UniCredit Bank Austria AG liegt im Zinsbereich.
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2.2.5. WährungsrisikoWie schon in den letzten Jahren wurde der Abbau der CHF-Kredite auch 2021 fortgesetzt. Die Kundenforderungen reduzierten sich bei Betrachtung des Bruttovolumens (vor Abzug von Wertberichtigungen) auf 4,3 Mrd € (2020: 4,8 Mrd). Rund 3,1% davon wurden als notleidend eingestuft (2020: 2,6%).
Das CHF-Volumen ist fast ausschließlich dem Bereich Privatkundenbank zuzuordnen.
Sonstige Währungsrisiken
Die Kundenkredite in anderen Fremdwährungen (exklusive CHF) betrugen zum 31.12.2021 3,0 Mrd € (2020: 2,8 Mrd €), wovon ein großer Teil Ausleihungen in USD waren (überwiegend an Kunden des Segments Corporate & Investment Banking).
2.2.6. Counterparty-Risiken
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der UniCredit Bank Austria AG primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient.
Es erfolgt eine Bewertung der Geschäfte anhand anerkannter, geprüfter Modelle zu Tagespreisen. Marktwerte veranschaulichen den Stichtagswert der Verträge, positive aktuelle und geschätzte zukünftige Marktwerte erlauben einen Rückschluss auf das potenzielle Ausfallrisiko aus dieser Geschäftssparte.
Für die Portfoliogestionierung und Risikobegrenzung im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierleihen sowie Pensionsgeschäften verwendet die UniCredit Bank Austria AG ein Internes Counterparty-Risikomodell (IMM). Dieses basiert auf einer Monte-Carlo-Pfadsimulation für die Risikosteuerung im Derivate- und Security-Financing-Geschäft mit Banken und Kunden, um das potenzielle, zukünftige Exposure auf Portfolioebene je Counterpart zu schätzen.
Das UCI-gruppenweite Counterparty-Risikomodell verwendet für die interne Risikosteuerung einen Expected Shortfall von 87,5% (entspricht etwa einem 95%-Quantil) sowie 3.000 Szenarien auf 52 Stützpunkten. Weiters unterliegt dem Modell eine standardisierte Margin Period of Risk (Nachschuss-Risikoperiode) und die Verwendung einer Default Conditional Metric (ausfallbedingten Metrik).
Als Basis für die Kalkulation dienen Marktvolatilitäten, Korrelationen zwischen einzelnen Risikofaktoren, zukünftige Cashflows sowie Stressüberlegungen. Ebenso werden Rahmenverträge (netting agreements) sowie Besicherungsverträge (collateral agreements) in der Simulation berücksichtigt.
Die Berechnung auf Simulationsbasis wird für alle wichtigen Geschäftsarten vorgenommen, zum Beispiel Devisen- und Warentermingeschäfte, Zinsinstrumente, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäfte, aktien-, waren- oder inflationsbezogene Instrumente bzw. Kreditderivate. Die verbleibenden (unter anderem exotischen) Produkte werden über einen sogenannten Add-on-Faktor Ansatz (abhängig von Volatilität und Laufzeit) berücksichtigt.
Neben der Ermittlung des potenziellen künftigen Exposures für die Zwecke der internen Risikosteuerung erlaubt die Pfadsimulation auch die Berechnung des mittleren Exposures bzw. des gemäß Basel 3 modifizierten mittleren Exposures (Exposure at Default), der effektiven Laufzeit des Exposures sowie des „Stressed EPE“ (Expected Positive Exposure) für jeden Counterpart und ermöglicht somit die Einbeziehung des Counterparty-Risikos in ein Basel 3-konformes internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung. Die Berechnung des regulatorischen Exposure at Default wird auf Netting-Set-Ebene errechnet. Ein Netting-Set ist eine Gruppe von Geschäften zwischen dem Institut und dem Kunden, die einer rechtlich durchsetzbaren bilateralen Nettingvereinbarung unterliegt.
Die UniCredit Bank Austria AG hat die Anforderungen gemäß den Veröffentlichungen des Basler Ausschusses (Basel 3) und der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) im Bereich des Counterparty Credit Risk umgesetzt. Die regulatorischen Anforderungen beinhalten unter anderem die Berechnung des normalen Counterparty Exposures sowie des sogenannten Stressed Counterparty Exposures (vergleichbar mit dem Stressed VaR im Marktrisiko), die Marktrisikounterlegung für die Credit Valuation Adjustments (CVA market risk) sowie strengere Standards beim Collateral Management.
Die Anforderungen bzgl. des verpflichtenden Austauschs von Sicherheiten bei bilateralen Margining-Verträgen mit Financial Counterparts für Variation Margin wurden gemäß den Regulierungen umgesetzt.
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Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Counterparty-Risiko in Bezug auf das Stresstesting und das Backtesting in der UniCredit Bank Austria AG umgesetzt. In regelmäßigen Intervallen wird, auf Detailebene einzelner Counterparts sowie auf Gesamtbankebene, ein Backtesting durchgeführt um die Modellgüte laufend überprüfen zu können.Das Counterparty-Risikomodell wird laufend weiter verbessert. Seit dem Jahr 2019 wurde für die interne Risikosteuerung die Basis der Szenariengenerierung von historischen Schwankungen auf markt-implizite Volatilitäten umgestellt. Die daraus resultierende wesentliche Modelländerung hinsichtlich der Berechnung der Eigenmittelunterlegung wurde bei der EZB beantragt und wird seit Ende Q1 2021 auch für regulatorische Zwecke verwendet.
Im Jahr 2020 wurde mit der Implementierung der neuen rechtlichen Erfordernisse der CRR 2 für den neuen Standardansatz für Counterparty Credit Risk (SA-CCR) begonnen, welche per Juni 2021 erfolgreich in den internen Risikosystemen der Bank umgesetzt wurden. Im SA-CCR werden für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse regulatorisch jene Transaktionen abgebildet, welche im internen Counterparty-Risikomodell nicht mittels Monte-Carlo Simulation erfasst sind (zum Beispiel Börsenderivate oder Wertpapiertransaktionen).
In den internen IT-Systemen wird nicht nur die Berechnung des Counterparty-Risikos aus dem Derivatgeschäft, Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäft, sondern ebenso die Ermittlung des Risikos aus den sogenannten „Other Risk Types“ vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass die Ermittlung der Exposurewerte aus dem Derivatgeschäft sowie des „Money-Market Risk“, „Issuer Risk“ und „Settlement Risk“ zentral aus den internen IT-Systemen (FRE – Full Revaluation Engine, AGE – Aggregation Engine) erfolgt.
Darüber hinaus wird das Länderrisiko getrennt nach externem und internem Länderrisiko errechnet und ausgewiesen.
Die Linienausnutzung für das Handelsgeschäft steht im zentralen Treasurysystem MLC („MUREX Limit Controller“) realtime zur Verfügung. Das Treasurysystem „MUREX Limit Controller“ (MLC) stellt das zentrale Limitsystem der UniCredit Bank Austria AG dar, das auf Kundenebene neben der aktuellen Linienausnützung aus Derivat- und Security-Financing-Geschäften ebenso die Ausnützungen für Money-Market-, Issuer- und Settlement-Risiko ausweist.
Die UniCredit Bank Austria AG begrenzt das Kreditrisiko aus ihrem Derivatgeschäft zusätzlich durch den konsequenten Einsatz von entsprechenden Rahmenverträgen sowie die Vereinbarung von Besicherungsverträgen (collateral agreements) und von Kündigungsklauseln (break-clauses). Diese Besicherungsverträgen (collateral agreements) wurden 2021 gemäß den regulatorischen Vorgaben auf eligible benchmarks (z.B. von EONIA auf ESTR) umgestellt Trotz der sehr guten Durchschnittsbonität unserer Geschäftspartner wird vom Management dem Ausfallrisiko verstärkt Augenmerk geschenkt.
Im Jahr 2021 hat die UniCredit Bank Austria AG die 2020 eingeführte Online-Trading Plattform (UCTrader/ExCEED), welche unseren Kunden den real-time Abschluss von Derivatgeschäften ermöglicht, weiter ausgebaut. Im Zuge des Projektes wurden die relevanten Risikochecks implementiert und damit zum Beispiel eine real-time Überprüfung und Einhaltung der Pre-Settlement und Settlement Risiko Limite online sichergestellt.
Weiters wurde gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) die zentrale Clearing-Pflicht für OTC-Derivate in der UniCredit Bank Austria AG implementiert und umgesetzt. Die UniCredit Bank Austria AG ist Clearing-Member des Clearing-Instituts „London Clearing House“ (LCH Clearnet) sowie seit 2020 auch Clearing-Member des Clearing-Instituts „LCH SA“ in Paris. Weiters cleart die UniCredit Bank Austria AG Pensionsgeschäfte auch bei der zentralen Gegenpartei EUREX Clearing AG.
Ein eigenes Reporting zum Thema Counterparty Credit Risk informiert das Marktrisikokomitee (MACO) und das Derivativkomitee (DECO) bzw. neu, das Financial & Credit Risk Committee „FCRC“, der UniCredit Bank Austria AG nicht nur hinsichtlich der laufenden Exposureentwicklung, Stresstesting, Collateral Management und Wrong Way Risk, sondern stellt auch weitere, steuerungsrelevante Informationen bereit.
Für die UniCredit Bank Austria AG ergab sich zum Jahresende aus der Anwendung der Counterparty-Credit-Risk-Berechnungsmethode der gruppenweiten Risikosysteme für die Exposures aus Derivat-, Repo- und Leihegeschäften ein Gesamtexposure von 2.497 Mio € (Vorjahr 1.877 Mio €).
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 339
Das Gesamtexposure zum Jahresende 2021 lässt sich weiters in folgende Sektoren aufsplitten:Energie- und Rohstoffsektor
Central Clearing Counterparties (CCP)
2.2.7. Länderrisiko und souveränes Risiko
Im Länderrisiko wird das Risiko aus grenzüberschreitenden Geschäften mit allen Kundengruppen abgebildet („Transfer- und Konvertierungsrisiko“; das Länderrisiko enthält z.B. Kredite an ausländische Firmenkunden oder Banken), während im souveränen Risiko das Risiko aus Geschäften mit dem Staat selbst abgebildet ist (z.B. der Kauf von Staatsanleihen), unabhängig davon, ob dieses Risiko grenzüberschreitend oder lokal ist. Die Beurteilung beider Risiken erfolgt im Rahmen eines UniCredit-gruppenweiten Kreditprozesses. Sowohl Länderlimite als auch souveräne Limite werden vom zuständigen Risikomanagementteam beurteilt, vom entsprechenden Kompetenzträger genehmigt und den UniCredit-Tochterunternehmen gemäß den geschäftlichen Erfordernissen zugeteilt. Für Länder, die als weniger risikoreich eingestuft werden – z.B. USA, Japan, EU-Kernländer –, wird im Allgemeinen grenzüberschreitendes Geschäft nicht limitiert, alle anderen Länderrisiken werden mittels Länderlimit gesteuert. Die souveränen Risiken hingegen werden in jedem Fall über ein Counterparty-Limit begrenzt. Die Überwachung des Gesamtengagements in Anleihen erfolgt über nominelle Kreditrisikolimite und Marktrisikolimite. Die Erfassung erforderlicher Wertminderungen für souveräne Risiken erfolgt gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards.
2.2.8. Operationale Risiken
Unter dem operationalen Risiko (OpRisk) wird das Risiko von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse (inkl. Rechtsrisiken – siehe dazu auch Kapitel 2.2.12. Rechtsrisiken) verstanden. So unterliegen z.B. Kundenvergütungen wegen fehlerhafter / unzureichender Produktberatung, Ausfälle von IT-Systemen, Sachschäden, Fehlverarbeitungen oder Betrugsfälle einer genauen und vor allem konsolidierten Risikomessung und -steuerung (Verlustdatensammlung, externe Daten, Szenarien, Indikatoren), die auch als Basis für die Berechnung der Eigenmittel für das operationale Risiko dient.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 340
Die Erhebung von Vorfallsdaten sowie die Adressierung von Prozessoptimierungen erfolgen in enger Koordination und Zusammenarbeit, abteilungs- und bereichsübergreifend, wie z.B. den Businessbereichen, der internen Revision, Compliance, der Rechtsabteilung, ICT & Security Management sowie dem Versicherungsbereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der UniCredit Bank Austria AG seit jeher in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wurde, um das operationale Risiko zu steuern und zu reduzieren. An dieser Stelle seien exemplarisch Datensicherungsmaßnahmen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten Daten, Zugriffsberechtigungssysteme, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips und eine Vielzahl von Überwachungs- und Kontrollprozessen sowie Personalschulungsmaßnahmen genannt. Insbesondere die Bewusstseinsbildung über operationale Risiken nimmt eine wichtige Stellung ein und wird über unterschiedliche Maßnahmen wie „Tone from the top“ Aussendungen des Vorstands, Schulungen der Führungskräfte sowie verpflichtende Online-Trainings unterstützt.Organisatorisch hat die UniCredit Bank Austria AG neben dem zentralisierten OpRisk Management ein dezentrales OpRisk Management in Form von OpRisk-Verantwortlichen (sog. „Dezentrale OpRisk & RepRisk Manager“ (DORRM)) für alle relevanten Unternehmensbereiche aufgebaut. Die zentrale OpRisk & RepRisk Funktion der UniCredit Bank Austria AG wurde 2018 direkt dem Risikovorstand als Stabstelle zugeordnet. Im Jahr 2020 wurde, zur Verstärkung der „first line of defense“ im Vertrieb, die Abteilung Business Operational Excellence gegründet.
Während der zentrale Bereich vor allem für die Methodenvorgaben sowie die Risikomessung und -analyse zuständig ist, liegt es im Bereich des dezentralen Risikomanagements, Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung oder Versicherung von Risiken zu setzen. Das zentrale OpRisk Management ist für die Kontrolle der Angemessenheit der Risikohandhabungsmaßnahmen im Rahmen der „2nd level controls“ zuständig.
Im Jahr 2021 lagen die Schwerpunkte auf folgenden Tätigkeiten:
• Integration der OpRisk & RepRisk-Strategie-Themen 2021 sowie deren Monitoring anhand von Key-Risk-Indikatoren in der Permanent Work Group (tourliche bereichsübergreifende OpRisk-Arbeitsgruppe).
• Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen für die identifizierten Strategie-Themen (durch DORRMs und Fachexperten) und deren Bericht in der Permanent Work Group sowie dem Operational & Reputational Risk Committee (OpRRiCo). Seit Oktober 2021 werden OpRisk-Themen nicht mehr im OpRRiCo, sondern im neu gegründeten, quartalsweise stattfindenden, Non-Financial Risk Committee berichtet.
• Monitoring des OpRisk Exposures anhand von Kennzahlen, die einen Teil des Risk Appetite Frameworks darstellen (ELOR - Expected Loss on Budget Revenues; ICT Risk Metric).
• Durchführung und Erweiterung des jährlichen OpRisk ICT Assessment Prozesses für kritische Business-Prozesse in der UniCredit Bank Austria AG.
• Durchführung von OpRisk Assessments für relevante Outsourcings.
• Laufende Überarbeitung des KRI Monitoring Frameworks zur effektiveren Risikomessung sowie Durchführung der Szenarienanalyse.
• Bewusstseinsbildung zu OpRisk Themen durch diverse Schulungen für unterschiedliche Zielgruppen sowie durch das für alle Mitarbeiter verpflichtende Online-Training.
• Überprüfung der OpRisk-relevanten Konten und Buchungen im Zuge der Accounting Reconciliation, General Ledger Analyse und Transitory and Suspense Account Analyse zur Sicherstellung der Vollständigkeit der OpRisk-Datensammlung.
• Durchführung von Schwerpunktanalysen zu unterschiedlichen OpRisk-relevanten Themenbereichen, auch angestoßen durch relevante externe OpRisk-Vorfälle, z.B.: Internal Fraud, External Fraud im Kreditgeschäft Dokumentenablageprozess
• Durchführung eines Risk & Control Self Assessments (RCSA) für relevante Unternehmensprozesse der UniCredit Bank Austria AG
• Verstärkter Fokus auf einen einheitlichen Ansatz des Töchtersteerings.
• Implementierung von ICT Project Risk Assessments für alle relevanten ICT Projekte.
• Aufsetzen von 2nd level control ICT sowie ICT Security KPIs für die UniCredit Bank Austria AG AG sowie alle relevanten Töchter
• Implementierung von standardisierten OpRisk Assessments für alle relevanten Prozessänderungen, die vom jeweiligen Prozessverantwortlichen initiiert werden.
Ein Netzwerk von unabhängigen Funktionen und Gremien wirkt an der Beherrschung und Steuerung der Risiken mit, sodass der Vorstand ausreichende Informationen über die Risikosituation erhält und in der Lage ist, die Risiken zu steuern.
Die Agenden des operationalen Risikos wurden bis September 2021 im eigenständigen Operational and Reputational Risk Committee (OpRRiCo) abgehandelt, seit Oktober 2021 erfolgt dies im neu gegründeten Non-Financial Risk Committee. Das Komitee ist ein zentraler Bestandteil der Integration des operationalen Risikos in die Prozesse der Bank und dient insbesondere dem Bericht von aktuellen OpRisk-Themen und Entwicklungen, der Abnahme von OpRisk-relevanten Dokumenten, dem Reporting von Verlusten sowie auch als Eskalationsgremium. Im Komitee ist der Gesamtvorstand der UniCredit Bank Austria AG vertreten.
Die UniCredit Bank Austria AG wendet seit Anfang 2008 den Advanced Measurement Approach (AMA-Ansatz) an, die Modellberechnung für alle AMA-Töchter erfolgt durch die UniCredit Gruppe.
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Umsetzung der Offenlegungsbestimmungen gemäß CRRInnerhalb der UniCredit Gruppe erfolgt eine gesamthafte Offenlegung (im Rahmen der Pillar 3 Offenlegungsanforderungen gemäß CRR) durch die Muttergesellschaft UniCredit auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage in ihrer Funktion als EU-Mutterinstitut. Die UniCredit Bank Austria AG ist ein großes Tochterunternehmen im Sinne von Art. 13 CRR und legt für das Geschäftsjahr 2021 demgemäß ihre Eigenmittel (Art. 437 CRR), die Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR), die Kapitalpuffer (Art. 440 CRR), die Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR), die Vergütungspolitik (Art. 450 CRR), die Verschuldung (Leverage Ratio; Art. 451 CRR), Liquiditätsdeckungsanforderungen (Art. 451a CRR) sowie die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) offen.
Die Offenlegung der UniCredit Bank Austria AG ist auf ihrer Website (www.bankaustria.at) unter Über Uns/Investoren/Offenlegung gemäß Basel 2 und 3 (CRR) auffindbar.
2.2.9. Reputationsrisiken
Die UniCredit Bank Austria AG sowie die UniCredit Gruppe definieren Reputationsrisiko als das derzeitige oder zukünftige Risiko eines Ergebnisrückgangs aufgrund einer negativen Wahrnehmung der Bank seitens Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Investoren, Mitarbeitern oder Aufsichtsbehörden.
Seit 2012 ist im CRO-Bereich ein eigenes Team mit dem Management und Monitoring von strategischen Reputationsrisikoagenden betraut, im Jahr 2018 wurde die Op&Rep Risk Stelle direkt dem CRO als Stabstelle zugeordnet. Gemeinsam mit anderen Bereichen wie Identity & Communications, Compliance, Legal, Complaint Management, Customer Satisfaction & Stakeholder Insight etc. ist die zentrale Risikoeinheit für das Management der Reputation der UniCredit Bank Austria AG zuständig.
Reputationsrisikorelevante Themen werden quartalsweise im Operational & Reputational Risk Committee bzw. seit Oktober 2021 im neu gegründeten Non-Financial Risk Committee berichtet, wie zum Beispiel:
• Geschäftsentscheidungen, welche im Reputationsrisiko / Kreditkomitee getroffen wurden
• Report über RepRisk Assessments welche im Rahmen des Neuproduktprozesses analysiert wurden
• Information über die Abnahme neuer RepRisk-Regelwerke
• Relevante Berichterstattungen über die UniCredit Bank Austria AG
• RepRisk-Status der AMA-Tochtergesellschaften
• Sonstige Themen, welche die Reputation der Bank betreffen
Im Jahr 2021 konzentrierten sich die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Reputationsrisiko auf die Unterstützung der Tochterunternehmen, Ausweitung von Strukturen, Implementierung und Umsetzung der RepRisk-Policies, auf die Unterstützung der Business-Bereiche und Ausbildung.
Im vergangenen Jahr wurden aktualisierte RepRisk Regelwerke ausgerollt, welche den Umgang mit speziellen Industriesektoren, wie beispielsweise der Kohleindustrie oder der Öl- und Gasindustrie, regeln. Bei den neuen Regelwerken wurde besonders Augenmerk auf ökologische Aspekte gelegt und auf die Unterstützung der Kundinnen und Kunden hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Erhöhung des Reputationsrisiko-Managementbewusstseins durch Ausbildungsaktivitäten in der UniCredit Bank Austria AG und den Tochterunternehmen.
2.2.10. Geschäftsrisiken
Als Geschäftsrisiko werden unerwartete negative Veränderungen des Geschäftsvolumens und/oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind, definiert. Negative Auswirkungen solcher Veränderungen auf die Profitabilität resultieren vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Risikomessung wird somit der Einfluss externer Faktoren auf Ergebnisrückgänge und die Auswirkung auf den Marktwert gemessen.
Das operative Management des Geschäftsrisikos liegt als Teil des allgemeinen Ertrags- und Kostenmanagements in der Verantwortung der einzelnen Geschäftseinheiten.
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2.2.11. Beteiligungs- und ImmobilienrisikenBeim Beteiligungsrisiko wird den potenziellen Marktpreisschwankungen unseres börsenotierten und nicht börsenotierten Anteils-/ Beteiligungsbesitzes Rechnung getragen.
Nicht enthalten sind hier vollkonsolidierte Konzerntöchter, da deren Risiken bereits differenziert nach den anderen Risikoarten ermittelt werden und bei diesen erfasst sind. Das Portfolio umfasst strategische Engagements – reine Immobilienbesitzgesellschaften werden im Immobilienrisiko berücksichtigt.
Sowohl Beteiligungs- als auch Immobilienrisiko werden durch einen Value-at-Risk-Ansatz im Rahmen des ICAAP abgedeckt.
2.2.12. Rechtsrisiken
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung, Beachtung finden.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für anhängige Rechtsstreitigkeiten und andere Verfahren Rückstellungen in Höhe des eingeschätzten Risikos gebildet.
2.2.13. Nachhaltigkeitsrisiken
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance)
Die Berücksichtigung klimabezogener Risiken ist ein Schwerpunkt unserer Reaktion auf den Klimawandel und unserer Bemühungen zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Der Begriff der Nachhaltigkeit nimmt Bezug auf die Artikel 3 und 9 der Taxonomie-VO. Artikel 3 definiert die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der in Artikel 9 definierten Umweltziele, keine erhebliche Beeinträchtigung dieser Umweltziele durch gesetzte Maßnahmen, Einhaltung des Mindestschutzes hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten sowie Berücksichtigung der technischen Bewertungskriterien der Anhänge zur Taxonomie-VO) und in Artikel 9 sind die entsprechenden Umweltziele (Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) festgelegt.
Wir arbeiten sowohl intern als auch durch die Teilnahme an Brancheninitiativen daran, ein ganzheitliches Rahmenwerk für den Umgang mit Klimarisiken zu entwickeln und umzusetzen, damit diese bereichsübergreifend gesteuert werden können.
Das Risikorahmenwerk soll sicherstellen, dass wir drohende negative Auswirkungen des Klimawandels erkennen und unsere Bank bestmöglich dagegen schützen.
Zu diesen Folgewirkungen zählen:
• Eventuell höhere Ausfälle von Krediten bzw. Verluste aus der Neubewertung von Kundenengagements oder Vermögenswerten, die von physischen18 und/oder transitorischen19 Klimarisiken betroffen sein können
• Reputationsschäden und Schadenersatzansprüche, wenn es nicht gelingen sollte, auf Klimarisiken entsprechend zu reagieren
• Störungen unserer Geschäftsabläufe, die Mitarbeiter, Gebäude, und/oder Prozesse an Standorten betreffen, die physischen Klimarisiken ausgesetzt sind, zum Beispiel durch extreme Wetterereignisse und/oder längerfristigen Anstieg der globalen Temperaturen.
18 Hierbei wird unterschieden zwischen akuten physischen Risiken (Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme, Hagel, Waldbrände, Lawinen) und chronischen physischen Risiken (langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen wie Niederschlagshäufigkeit/-mengen, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg, Veränderung von Meeres- und Luftströmungen, Übersäuerung und Vermüllung der Ozeane, Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit regionalen Extremen). 19 Unter transitorischen Risiken oder Transitionsrisiken versteht man die Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Überhang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft (z.B. Einführung neuer bzw. verschärfter Richtlinien und Vorschriften zum CO2-Ausstoß, Durchsetzung neuer Technologien oder Geschäftsmodelle, Veränderungen der Marktstimmung oder gesellschaftlicher Präferenzen).
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Gesetzgeber und Regulatoren haben ihre Aktivitäten in Bezug auf den Klimawandel sowohl beschleunigt als auch intensiviert. Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte im November 2020 Richtlinien zur Steuerung von Klima- und Umweltrisiken. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) publizierte zeitgleich ein umfassendes Diskussionspapier, das detailliert darlegt, welche regulatorischen Erwartungen zur Steuerung und Kontrolle von ESG- (Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-) Risiken an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zukünftig gestellt werden.Der Fokus der UniCredit-Gruppe liegt auf der Weiterentwicklung der Instrumente, Methoden und Messgrößen, um die Integration von klimabezogenen Risiken in unsere Rahmenwerke zur Festlegung des Risikoappetits mittels Schlüsselkennzahlen sowie in die entsprechenden Richtlinien und Prozesse (Kreditantrag, Berichtswesen, Kreditrisikostrategie, Stress Tests, Operationales Risiko / Reputationsrisiken) in 2022 und 2023 voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund sollen Klimarisiken mit Bezug auf unsere Bilanz und Geschäftsabläufe identifiziert, bewertet und überwacht sowie quantitative Grenzen für die Risikobereitschaft festgelegt werden, die sicherstellen, dass potenzielle Risiken angemessen berücksichtigt sind.
Berücksichtigung von Umweltrisiken im bankinternen Kreditprozess
Die regulatorischen Vorgaben (EZB, EBA, FMA) sowie das Bekenntnis der UniCredit-Gruppe zu nachhaltiger Entwicklung fordern eine angemessene Berücksichtigung der Klimarisiken im Kreditprozess. Damit verbunden ist eine Analyse des Einflusses von Umweltrisiken auf das Adressrisiko unserer Kreditnehmer, deren Ergebnis bei der Kreditentscheidung zu berücksichtigen ist.
In einem ersten Schritt wurde daher ein Klima- und Umweltrisikofragebogen entwickelt, der vom Vertrieb zu befüllen und dessen Ergebnis in Form einer Scorekarte dem zuständigen Risikomanager - im Zuge des Kreditantrags - zu übermitteln ist.
Der Anwendungsbereich umfasst seit Anfang 2021 alle Firmenkunden (inklusive Real Estate) in GTCC20/GCC21-Kompetenz und seit Dezember 2021 auch alle Engagements in TCC22-Kompetenz (lokales Bank Austria-Kreditkomitee), wobei Finanzinstitute, Banken, Souveräne, der öffentliche Sektor sowie notleidende Kredite ausgenommen sind.
Der Klima- und Umweltrisikofragebogen darf bei Antragserstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bei mehrmaligen, unterjährigen Anträgen muss der Vertrieb die Gültigkeit des Fragebogens in Bezug auf die Informationen und Antworten des Kunden überprüfen.
Weitere Schwerpunkte im Zusammenhang mit Klimarisiken sind:
• die Umsetzung der Taxonomie-VO23 durch die Integration von kunden- und produktspezifischen Informationen hinsichtlich umwelt- und klimabezogener Risiken in unsere Prozesse und IT-Systeme
• die Weiterentwicklung der Emissionsmessungen unserer Portfolien in Übereinstimmung mit Branchenstandards wie z.B. den Methoden der „Partnership for Carbon Accounting Financials“ (PCAF)
• die Prüfung sich entwickelnder Ansätze zur Anpassung an Emissionspfade, inklusive Kollaboration mit SBTi24 und PACTA25
• die umfassendere Einbettung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unsere Risikomanagementrichtlinien und –verfahren
• die Entwicklung portfolio- und kundenspezifischer Strategien, die unsere Kunden bei ihrem Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig unsere Bilanz vor negativen Auswirkungen schützen.
2.3. Haftung durch Dritte Die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (AVZ Stiftung) haftet gemäß § 92 Abs 9 Bankwesengesetz für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit.
Die Gemeinde Wien haftet nach der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse in eine Privatstiftung (AVZ Stiftung) im Jahre 2001 für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG (damaliger Firmenname Bank Austria Aktiengesellschaft), die bis zum 31. Dezember 2001 entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus Anwartschaften.
Im Zuge der Abspaltung des CEE Business hat UniCredit S.p.A. eine Garantie für die Pensionsverpflichtungen der Bank bis 31.12.2028 abgegeben.
20 GTCC: Global Transactional Credit Committee
21 GCC: Global Credit Committee
22 TCC: Transactional Credit Committee
23 VO: Verordnung
24 SBTi: Science Based Target initiative
25 PACTA: Paris Agreement Capital Transition Assessment
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3. Die zukünftige Entwicklung (Ausblick auf 2022)3.1. Volkswirtschaftliches Szenario Volkswirtschaftliches Umfeld 2022
Die weltweite Erholung von dem durch COVID-19 verursachten Einbruch der Wirtschaftstätigkeit wird sich 2022 fortsetzen. Während Beschränkungen als Reaktion auf die Omikron-Variante von COVID-19 voraussichtlich geringe Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit haben sollten, werden die schwerwiegenden und länger anhaltenden Lieferengpässe und eine höhere Inflation das Wachstumstempo dämpfen. Der Anstieg des globalen BIP sollte sich von geschätzten 5,8 Prozent 2021 auf nur noch knapp über 4 Prozent verringern, was auf eine Verlangsamung der Dynamik sowohl in den Industrieländern als auch wichtigsten Wachstumsmärkten zurückzuführen ist. Das Wirtschaftswachstum in China dürfte sich 2022 auf unter 5 Prozent abschwächen, was jedoch vor allem auf strukturelle Gründe sowie Spillover-Effekte finanzieller Anfälligkeiten im Immobiliensektor auf die Gesamtwirtschaft zurückzuführen ist. Auch in den osteuropäischen Wachstumsmärkten wird die Dynamik 2022 moderater ausfallen, gebremst durch die schwächere Nachfrage aus dem Euroraum, dessen BIP-Anstieg sich von 5,0 auf 3,9 Prozent reduzieren dürfte. In den USA ist von einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums von 5,7 auf 3,4 Prozent auszugehen.
Der Inflationsanstieg im Jahr 2021 ist größtenteils als vorübergehendes Phänomen zu betrachten, da er vor allem auf angebotsseitige Materialengpässe und Transportprobleme zurückzuführen ist, die ab dem zweiten Halbjahr 2022 nicht nur auslaufen, sondern sich sogar umkehren dürften. Die hohen Teuerungswerte zu Jahresbeginn 2022 sollten sich daher im Jahresverlauf deutlich reduzieren, dennoch werden die Inflationsraten im Jahresdurchschnitt mit fast 5 Prozent in den USA und fast 4 Prozent im Euroraum spürbar höher als 2021 ausfallen. Angesichts der anhaltenden Konjunkturerholung werden die Notenbanken ihr Tempo bei der Normalisierung der Geldpolitik beschleunigen. Die US-Notenbank Fed wird ihre Nettokäufe von Vermögenswerten voraussichtlich im Frühjahr 2022 beenden, gefolgt von Leitzinserhöhungen . Die Europäische Zentralbank wird ihre Wertpapierankäufe mit dem Auslaufen des Krisenkaufprogramms PEPP zurückfahren, doch die Nettokäufe werden vorerst fortgesetzt werden und Zinserhöhungen sind erst später als in den USA zu erwarten. In den meisten osteuropäischen Wachstumsmärkten werden dagegen die Leitzinsen 2022 weiter angehoben werden. Die Verschärfung der Geldpolitik verspricht für die USA einen Aufwärtstrend der kurz- und langfristigen Marktzinsen, wie den Renditen der US-Staatsanleihen. Dagegen werden die Renditen der langfristigen Schuldpapiere im Euroraum niedrig bleiben. Das sich ausweitende Zinsgefälle zwischen den USA und dem Euroraum wird den Wechselkurs des Euros gegenüber dem US-Dollar voraussichtlich auf einem moderaten Abwärtspfad halten, der Ende 2022 etwa die Marke von 1,10 erreichen sollte. Die Bonitätsaufschläge (Kreditspreads) europäischer Unternehmensanleihen bleiben voraussichtlich niedrig, mit etwas Einengungsspielraum in risikoreicheren Segmenten, wenngleich mit höherer Volatilität. Auch am Aktienmarkt wird die Volatilität zunehmen, doch die meisten OECD-basierten Aktienindizes sollten sich positiv entwickeln, insbesondere in Europa. Die Aussichten für die Wachstumsmärkten erscheinen dagegen in den meisten Assetklassen zunehmend problematisch.
Die Aussichten für Österreich
Nach einem Anstieg des BIP um fast 5 Prozent im Jahr 2021 ist mit einer Fortsetzung des Aufschwungs aus der Pandemie im Jahr 2022 mit einem Wirtschaftswachstum von 4,5 Prozent zu rechnen. Die Impulse werden vor allem vom privaten Konsum kommen, der von Nachholeffekten, der guten Beschäftigungsentwicklung und der sinkenden Sparquote gestützt werden wird. Mit der erwarteten Auflösung der Lieferprobleme ab der zweiten Jahreshälfte wird sich auch die Investitionstätigkeit wieder verstärken und gestützt auf die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen der österreichischen Wirtschaft Schwung geben. Nach zwei Jahren mit negativen Wachstumsbeiträgen ist für 2022 wieder ein positiver Akzent vom Außenhandel, insbesondere durch die Dienstleistungsexporte im Zuge der Belebung des Tourismus, zu erwarten. Aufgrund des kräftigen Erholungstempos wird die österreichische Wirtschaft nicht nur die pandemiebedingten Einbußen aufholen, sondern schrittweise auch zum Wachstumstrend von vor Beginn der Pandemie aufschließen können. Die Corona-Krise wird damit anders als die Finanzkrise von 2008/2009 keine langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, was sich vor allem in einer anhaltenden Verbesserung am Arbeitsmarkt niederschlagen wird. Die Arbeitslosenquote wird nach durchschnittlich 8,0 Prozent 2021 auf 7,2 Prozent 2022 zurückgehen und damit niedrigere Werte als vor der Pandemie erreichen. Nach Werten über der Marke von 4 Prozent im Jahresvergleich wird sich die Inflation in Österreich im Jahresverlauf 2022 voraussichtlich verlangsamen. Ein Basiseffekt und der erwartete Rückgang des Rohölpreises von fast 80 US-Dollar pro Barrel Ende 2021 auf unter 70 US-Dollar Ende 2022 dürfte eine Wende des Inflationstrends bewirken. Nach durchschnittlich fast 4 Prozent im Jahr 2022 aufgrund der hohen Jahresanfangswerte sollte die Teuerung in den Folgejahren 2023/24 wieder weniger als 2 Prozent betragen.
Die einsetzende Normalisierung der Geldpolitik durch die EZB wird 2022 zu einer leichten Veränderung der bislang extrem günstigen Finanzierungsbedingungen beitragen. In Kombination mit dem geringeren Erholungstempos sollte daher das Kreditwachstum 2022 hinter jenem des Vorjahres zurückbleiben, sowohl aufgrund einer geringeren Dynamik der Ausleihungen von Unternehmen als auch von privaten Haushalten. Insbesondere bei Wohnbaukrediten dürfte eine spürbare Verlangsamung einsetzen, während aufgrund geringerer Unsicherheiten und der verbesserten Beschäftigungssituation erstmals seit Jahren Konsumkredite leicht zulegen könnten. Die Einlagenentwicklung wird 2022 aufgrund des starken Konsums bei privaten Haushalten sowie kräftiger Investitionen auch bei Unternehmen voraussichtlich geringer als im Vorjahr ausfallen.
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3.2. Mittel- und langfristige ZieleDie UniCredit Bank Austria AG ist eine der kapitalstärksten Großbanken Österreichs und Teil von UniCredit, einer erfolgreichen paneuropäischen Geschäftsbank mit einem einzigartigen Kundenportfolio in Italien, Deutschland und Zentral- und Osteuropa. UniCredit verfügt über lokale und internationale Expertise und bietet über ihr europäisches Bankennetz einen einzigartigen Zugang zu führenden Banken in 13 Kernmärkten: Italien, Deutschland, Österreich, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei und Slowenien. Über ein internationales Netzwerk von Repräsentanzen und Niederlassungen betreut UniCredit Kunden in weiteren 15 Ländern weltweit.
Ein Schwerpunkt bleibt, die Kundenbasis durch effizientere und optimierte Produkte und Dienstleistungen auszubauen und zu stärken, während die Verbesserung des Kundenerlebnisses ein wesentlicher Treiber für alle strategischen Initiativen ist. Durch voll digitalisierte Prozesse soll das beste Kundenerlebnis erzielt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten und des operationalen Risikos. Zugleich wird sich die Bank auf Einfachheit, schnelle Prozesse und Nachhaltigkeit konzentrieren.
Die UniCredit Bank Austria AG wird das Servicemodell für ihre Privatkunden insbesondere durch einen weiter optimierten Mix aus Online- und Offline-Kanälen verbessern: Der Schwerpunkt liegt hier auf direkten Kanälen für Kundenservice und Transaktionen, damit sich der Vertrieb voll und ganz der Beratung widmen kann. Weiters sollen direkte Kanäle für den Service des Breitengeschäfts zur Verfügung gestellt werden, um durch eine breitere Abdeckung und verbesserte Wertpapierdienstleistungen im Private Banking und im Wealth Management Wachstumschancen zu nutzen. Auch im Firmenkunden-Bereich, insbesondere in der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen, setzt die UniCredit auf den weiteren Ausbau digitaler Lösungen wie Videoberatung oder digitale Zeichnung von Verträgen.
Zur Optimierung des Firmenkundengeschäfts legt die UniCredit Bank Austria ihr Corporate & Investment Banking und die Unternehmerbank in die neue Division Corporates zusammen – eine Division für alle Unternehmenskunden, in der diese alles aus einer Hand bekommen. Dieser Schritt ist eine wichtige Initiative in der Vereinfachung der Organisationsstruktur der Bank. Ziel ist es, weitere Synergien und noch mehr Kundennähe zu schaffen.
Nach der Ernennung des neuen CEO der UniCredit, Andrea Orcel, und den Veränderungen im Group Executive Committee der UniCredit S.p.A. wurde der neue strategische Plan für die Gruppe „UniCredit Unlocked“ am 9. Dezember 2021 dem Markt präsentiert.
Eine wichtige Säule von „UniCredit Unlocked“ – dem strategischen Plan der UniCredit für die nächsten drei Jahre – ist es, die UniCredit Bank Austria zu einem noch effizienteren Finanzinstitut weiterzuentwickeln und ihr Betriebsmodell neu zu gestalten.
Im Fokus stehen ein starkes Ertragswachstum und deutliche Effizienzgewinne auf der Kostenseite, um nachhaltig profitabel zu werden. Zu diesem Zweck wird das Betriebsmodell umgestaltet, indem die Organisation vereinfacht und digitalisiert wird. Die rasche Einführung von Spitzentechnologie ist entscheidend für die Ausweitung der Kundenreichweite und die Unterstützung aller Geschäftsbereiche bei der Steigerung der Wertschöpfung. Ein schlankes Geschäftsmodell wird die Komplexität reduzieren und die Effizienz des Unternehmens steigern. Mehr als 50 Prozent der Investitionen der UniCredit Bank Austria werden daher in Wachstum und Optimierung fließen.
Die wichtigsten Ziele der UniCredit Bank Austria für die Jahre 2021 bis 2024 bezogen auf die jährliche Wachstumsrate (CAGR, Compound Annual Growth Rate) sind:
• +4 Prozent Kapital: Diese Steigerung wird durch RWA-Optimierung erzielt, um einerseits den „regulatorischen Gegenwind“ abzufedern, indem kapitalschonendes Geschäft forciert wird und andererseits die Fokussierung auf Kundensegmente mit starker Wertschöpfung erfolgt.
• +5 Prozent Nettoerlöse: Die wichtigsten Initiativen dafür sind Steigerungen der Marktanteile im Retailgeschäft, ein weiterer Ausbau der führenden Position im Private Banking und zusätzliches Wachstum im Firmenkundengeschäft.
• -4 Prozent Kosten: Kostensenkungen werden vor allem durch eine Vereinfachung des Betriebsmodells erreicht.
Ein weiterhin diszipliniertes Management der Risikovorsorgen und der Risk Weighted Assets (RWA) sind weitere wichtige Vorbedingungen, um das übergeordnete Ziel zu erreichen: In allen Geschäftsbereichen eine Profitabilität deutlich über den Kosten des eingesetzten Kapitals zu erzielen. Zentrales Ziel ist dabei, eine deutliche Verbesserung der Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoAC, Return on Allocated Capital) zu erreichen.
Durch die organisatorische und digitale Transformation stehen folgende Ziele bis Ende 2024 im Fokus:
• einen Return on Allocated Capital (RoAC) von über 12 Prozent zu erwirtschaften,
• die Cost/Income-Ratio auf rund 50 Prozent zu verbessern, das sind minus 13 Prozentpunkte im Zeitraum von 2021 bis 2024 sowie
• 700 Millionen Euro Nettogewinn zu erwirtschaften, das sind ca. 15 Prozent des Nettogewinns der gesamten Gruppe.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGLagebericht der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 346
Im Fokus steht die Rückgewinnung natürlicher Marktanteile bei Kernprodukten entlang von drei Dimensionen:Ein neu gestaltetes, gestrafftes Betriebsmodell steht im Vordergrund, das zum einen auf die Vereinfachung der Organisation und zum anderen auf die Digitalisierung setzt. Umgesetzt wird dabei ein insgesamt schlankes Betriebsmodell, das Komplexität verringert und im Business die Effizienz steigert und die Cost/Income-Ratio senken wird. Gleichzeitig fließen dafür mehr als 50 Prozent der Investitionen in Wachstum und Optimierung.
Die UniCredit Bank Austria wird rasch kundenzentrierte Rahmenbedingungen auf Basis von „State-of-the-art“-Technologie implementieren. Dabei soll die Kundenreichweite ausgeweitet werden. Konkret sollen die Marktanteile bei Hypothekenfinanzierungen um 3 Prozentpunkte und bei Konsumkrediten um 8 Prozentpunkte gegenüber 2021 gesteigert werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Alle Geschäftsbereiche sollen eine steigende Wertschöpfung erzielen und damit einen Beitrag über den Kapitalkosten leisten. Prozessautomatisierung verändert die Art und Weise, wie Geschäfte und Abläufe abgewickelt werden und senkt unsere Gesamtkosten um gesamt -12 Prozent zwischen 2021 bis 2024.
Wichtig ist, dass diese Gesamtkostenreduktion, also aller Sach- und Personal-Kosten das Ergebnis hoher Investitionen in die Digitalisierung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie einer deutlichen Vereinfachung unserer Prozesse sowie des gesamten Betriebsmodells ist.
Als UniCredit Bank Austria AG bauen wir in Österreich unsere bestehenden Wettbewerbsvorteile aus, um weiterhin nachhaltig rentabel zu wirtschaften und gleichzeitig für unsere Kunden noch attraktiver und moderner zu werden. Mit all unseren Geschäftsbereichen tragen wir somit konsequent zur Erreichung der gruppenweiten Ziele bei.
In der COVID-19-Krise konnte die UniCredit Bank Austria ihre organisatorische Stärke und Flexibilität sowie das hohe Engagement und Know-how ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal mehr unter Beweis stellen:
• Bereits der Umzug in das neue Headquarter auf dem Austria Campus im Jahr 2018 ermöglichte es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 20 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit im Home Office zu arbeiten. Dieses erfolgreiche Remote-Arbeitskonzept war eine wichtige Grundlage dafür, dass nach Beginn des COVID-19-bedingten Lockdowns im März 2020 innerhalb weniger Tage über 90 Prozent der 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale im Home Office weiterarbeiten und die Kunden so bestmöglich betreuen konnten.
• In Zukunft wird es weiterhin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit geben, im Home Office zu arbeiten: Bis zu 40 Prozent der Wochenarbeitszeit in zentralen Bereichen sowie bis zu 20 Prozent in den Filialen.
• Im weiteren Verlauf des Jahres wurden die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in den Filialen und auf dem Austria Campus laufend an die Entscheidungen angepasst, mit denen die Bundesregierung auf die epidemiologische Entwicklung reagierte. Oberste Priorität war stets, das Infektionsrisiko für Kundinnen und Kunden sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen weiterhin reibungslosen Ablauf aller Bank-Services für die Kunden sicherzustellen.
Mit der Unterstützung für die Wirtschaft in der COVID-19-Krise setzte die UniCredit Bank Austria AG in vielen Bereichen gleichzeitig an. In der ersten, akuten Krisen-Phase ging es vor allem darum, Unternehmen und Haushalte optimal zu unterstützen:
• Durch Stundungen, Überbrückungskredite, spezielle Kreditrahmen für Exportausfälle und umfassende Beratung unterstützte die Bank Unternehmen direkt.
• Mit Stundungen und Rahmen-Erhöhungen wurde sichergestellt, dass die Kunden in keine Notsituation gerieten und liquide blieben und damit auch weiterhin zur nun so wichtigen Binnennachfrage in Österreich beitragen konnten.
• Seit Beginn der Krise wurden Kredite in der Höhe von bis zu 3 Milliarden € (in der Spitze) vergeben und zehntausende Stundungen umgesetzt. Zudem wurde jede zweite Exportgarantie durch die OeKB, also rund 50 Prozent, über die UniCredit Bank Austria AG abgewickelt, was deutlich über dem üblichen Marktanteil von 30 Prozent liegt. Auch bei anderen Garantiesystemen (aws, OeHT) konnten mehr Garantien vergeben werden, als es den Marktanteilen entspricht. Auch in dieser Krise hat sich somit gezeigt, dass die UniCredit Bank Austria AG als eine der führenden Banken des Landes ein verlässlicher Partner ihrer Kunden war.
• Als führende Unternehmerbank und bevorzugter Partner in der Förderberatung ist die UniCredit Bank Austria AG die ideale Anlaufstelle für alle Unternehmer, die sich einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten verschaffen wollen. Die Förderexperten berieten und betreuten die Kunden in den vergangenen Monaten vor allem über Telefon und Video.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 347
In einer zweiten Phase rückte das mittel- und langfristige Ziel verstärkt in den Vordergrund, die Geschäftsmodelle und die Eigenkapital-Basis der Unternehmen zukunftsfit zu machen. Denn Unternehmen benötigen sowohl Kredite und Förderungen als auch ausreichend Eigenkapital, damit sie gut durch die Krise kommen:• Wesentliche Punkte in den Gesprächen mit den Kunden in dieser Phase sind auch die Chancen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben: etwa Expansionsmöglichkeiten durch gezielte Zukäufe, die Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensübergaben in KMU oder den Ausbau des E-Commerce-Angebots.
• Die UniCredit Bank Austria AG unterstützt die Unternehmen auch dabei, sich nachhaltig und klimaschonend aufzustellen, insbesondere durch Investitionen in Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz. Geboten werden Beratung und Analyse, die Kunden hinsichtlich ESG-Kriterien (Umwelt / Soziales / nachhaltige Unternehmensführung) zeigt, welche Ziele sie sich setzen sollten und wie sie die Bank auf dem Weg zu nachhaltigen Finanzierungen unterstützen kann.
Die UniCredit Bank Austria AG unterstützt nicht nur die Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise. Sie bietet ihren Kunden auch bei Konto- und Veranlagungsprodukten nachhaltige Alternativen, zum Beispiel mit dem 2020 neu eingeführten GoGreen-Konto, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert ist. Hier werden nachhaltige Finanzierungen in der Höhe der Einlagen auf den GoGreen-Konten durchgeführt: bei Unternehmen insbesondere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarkraftanlagen); bei Privatkunden vor allem Gebäudesanierungen zur Verbesserung des Energieausweises, neugebaute Niedrigenergie-Häuser sowie Konsumkredite mit nachhaltigem Verwendungszweck. Für nachhaltige Veranlagungsprodukte gelten beim GoGreen-Konto reduzierte Kaufspesen. Das GoGreen Konto gibt es auch als GoGreen-Konto für Kinder und Jugendliche und ganz neu seit 2021 als GoGreen-Businesskonto. Mit diesem grünen Konto haben auch Selbständige, Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit, mit ihrem Zahlungsverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ein wichtiger – und durchaus positiver – Effekt der COVID-19-Krise ist der starke gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Schub im Bereich Digitalisierung. Auch viele Kunden entschieden sich häufiger und überzeugter für digitale Lösungen als in den vergangenen Jahren. Gleich zu Beginn der COVID-19-Krise verstärkte die UniCredit Bank Austria ihr Multi-Kanal-Angebot mit zusätzlicher Remote-Beratung und Serviceangeboten über digitale Kanäle, um weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 348
4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie den Rechnungslegungsprozess insgesamt; er kann – soweit erforderlich – Empfehlungen und Vorschläge zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses erteilen.
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf die Schaffung von vorteilhaften Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet.
Durch die Integration der Bank Austria Gruppe in die UniCredit Group ist neben dem bestehenden internen Kontrollsystem das italienische „Saving Law“, insbesondere der § 262 (detaillierte Prozess-, Risiko- und Kontrollbeschreibungen zur Risikominimierung im Rahmen der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses) einzuhalten.
Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der gesetzlichen und internen Vorschriften. Der Leiter der internen Revision berichtet direkt an den Vorstand, quartalsweise dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dem Prüfungsausschuss.
Kontrollumfeld
Die UniCredit S.p.A. als Muttergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG arbeitet stets an einer guten Kommunikation und an der Vermittlung der unternehmenseigenen Grundwerte, die in der „Integrity Charter“ verankert sind.
Die Integrity Charter verkörpert die Identität der UniCredit Group und basiert auf den folgenden gemeinsamen Grundwerten: Fairness, Transparenz, Respekt, Gegenseitigkeit, Freiheit und Vertrauen.
Die Implementierung des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ebenso in den internen Richtlinien und Vorschriften festgesetzt.
Sämtliche Buchungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der in der „Accounting Policy“ festgelegten Leitlinien und die Freigabe erfolgt nach definierten Anweisungs- und Prüfkriterien. Entsprechende Prozesse sind implementiert und werden durch die interne Revision laufend überprüft.
Risikobeurteilung
Im Zuge von „262 Saving Law“ wurden Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess von den Prozessverantwortlichen erhoben und detailliert gemäß der von der UniCredit S.p.A. vorgegebenen Methode beschrieben. Diese Risiken werden laufend überwacht und mindestens halbjährlich einer Aktualitätsprüfung unterzogen. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.
Um die Anforderungen des „262 Saving Law“ zu erfüllen, müssen nach dem von der UniCredit S.p.A. gewählten methodischen Ansatz Kontrollmaßnahmen verpflichtend mindestens auf Halbjahresbasis durchgeführt werden (zur Jahres- und Halbjahresberichterstattung). Diese Kontrollbeweise müssen 10 Jahre lang beim Verantwortlichen evident gehalten werden. Aufgrund dieser Methode werden ebenfalls jene Kontrollen aufgezeigt, die nicht den Kriterien entsprechen, und mit einem Lösungsvorschlag dem Management berichtet.
Kontrollmaßnahmen
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vorgebeugt wird bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Abstimmungsmaßnahmen reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezifischen Überleitung von Konten und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen.
Die Hierarchie-Ebenen sind so ausgestaltet, dass eine Aktivität und die Kontrolle dieser Aktivität nicht von derselben Person durchgeführt werden (4-Augen-Prinzip). Im Zuge der Erstellung der Finanzberichte werden zudem die Hauptbuchkonten mit den Geschäfts- bzw. Front-End-Systemen abgeglichen.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 349
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. Definierte IT-Kontrollen werden nach „262 Saving Law“ dokumentiert und durch externe Prüfer gemäß „International Standards for Assurance Engagements (ISAE) No. 3402“ einer Überprüfung unterzogen.Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Darüber hinaus werden regelmäßig Diskussionen betreffend der Finanzberichterstattung und der in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften in verschiedenen Gremien geführt und an die UniCredit Bank Austria AG mehrfach kommuniziert. Außerdem werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend in Hinblick auf Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig entgegenzuwirken.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden den wesentlichen Ebenen der Bank umfangreiche Finanzinformationen zur Verfügung gestellt. Relevante Informationen erhalten Aufsichtsrat und Vorstand, dem mittleren Management werden zusätzlich Detailberichte zur Verfügung gestellt.
Überwachung
Im Zuge der Implementierung des internen Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ wurden Instrumente für die Überwachung der Wirksamkeit der Kontrollen eingeführt. Aufgrund der verpflichtenden halbjährlichen Zertifizierungen für die Erstellung des Managementberichtes sind von den Verantwortlichen Tests hinsichtlich der Aktualität der Beschreibungen und der Effektivität der Kontrollen durchzuführen. Es muss festgestellt werden, ob die Kontrollen ihrem Design entsprechend funktionieren und die Personen, welche die Kontrolle durchführen, über die erforderliche Kompetenz/Befugnis und Qualifikation verfügen, um die Kontrolle effektiv durchführen zu können.
Mittels der Zertifizierung bestätigen alle Verantwortlichen, dass die Prozesse adäquat dokumentiert sind, Risiken identifiziert wurden und Kontrollen zwecks Ableitung von risikominimierenden Maßnahmen evaluiert wurden.
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG erhält halbjährlich in Form eines konsolidierten Managementreports die Zertifizierungen der UniCredit Bank Austria AG und der von UniCredit S.p.A. definierten Tochterunternehmen aus dem Konzernkonsolidierungskreis und bestätigt die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Kontrollsystems nach „262 Saving Law“ im Rahmen des Halbjahres- und Jahresabschlusses gegenüber der UniCredit S.p.A. und der Öffentlichkeit.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 350
Wien, am 18. Februar 2022
Der Vorstand
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 351
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBilanz zum 31. Dezember 2021 - UniCredit Bank Austria AG 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
3. Forderungen an Kreditinstitute
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten
b) von anderen Emittenten
darunter: eigene Schuldverschreibungen
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
darunter: an Kreditinstituten
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter: an Kreditinstituten
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
11. Anteile an einer herrschenden oder an einer mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
12. Sonstige Vermögensgegenstände
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist
14. Rechnungsabgrenzungsposten
15. Aktive latente Steuern
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 352
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
b) sonstige Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
4. Sonstige Verbindlichkeiten
5. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Rückstellungen für Abfertigungen
b) Rückstellungen für Pensionen
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
a) für eigene Aktien und Anteile an einer herrschenden Gesellschaft
c) satzungsmäßige Rücklagen
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG
13. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBilanz der UniCredit Bank Austria AG
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 353
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen
Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU)
Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
a) Harte Kernkapitalquote
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGGewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 354
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 Gewinn- und Verlustrechnung 2021
1. Zinsen und ähnliche Erträge
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Erträge aus Beteiligungen
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
5. Provisionsaufwendungen
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
7. Sonstige betriebliche Erträge
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
darunter:
aa) Löhne und Gehälter
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
cc) sonstiger Sozialaufwand
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (Abschreibungen)
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
(Übertrag)
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGGewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 355
Übertrag
(V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT)
15. Außerordentliche Erträge
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
16. Außerordentliche Aufwendungen
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST
21. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
VIII. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST
n.a. = nicht aussagekräftig
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGGewinn- und Verlustrechnung
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 356
Rote Trennseite, damit Inhaltsverzeichnis auf einer ungeraden Seitenzahl (rechts) steht
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 357
Anhang zum Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden360 2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden360 3. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Umgliederungen374 4.1. Laufzeitengliederung für nicht täglich fällige Geschäfte374 4.2. Fremdwährungsaktiva und Fremdwährungspassiva375 4.3. Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht375 4.4. Beteiligungsunternehmen und Anteile an verbundenen Unternehmen375 4.5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen377 4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren377 4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben378 4.9. Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen378 4.12. Anteile an einer herrschenden Gesellschaft378 4.13. Rückgekaufte eigene nachrangige Anleihen und Ergänzungskapital378 4.14. Treuhandgeschäfte378 4.15. In Pension gegebene Vermögensgegenstände und Wertpapierleihe378 4.16. Nachrangige Vermögensgegenstände379 4.17. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen379 4.19. Leasingaktivitäten382 4.20. Gesamtaufwand aus der Nutzung nicht aktivierter Sachanlagen382 4.21. Sonstige Vermögensgegenstände382 4.22. Aktive latente Steuern382 4.23. Sonstige Verbindlichkeiten382 4.24. Passive Rechnungsabgrenzung382 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 358
4.26. Ergänzungskapital383 4.27. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals383 4.29 Kernkapital und ergänzende Eigenmittel385 4.30. Wechselseitige Beteiligungen391 4.31. Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände391 4.33. Eventualverbindlichkeiten395 4.34. Patronats- bzw. Verpflichtungserklärungen395 4.36. Gesamtkapitalrentabilität396 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung397 5.1. Aktuelle Zinssituation397 5.2. Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen397 5.3. Nettoprovisionsertrag397 5.4. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften397 5.5. Sonstige betriebliche Erträge397 5.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen398 5.8. Aufwands- / Ertragssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Finanzanlagen398 5.9. Steuern vom Einkommen und Ertrag398 5.10. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen399 5.11. Rücklagenbewegung399 5.13. Gewinnverteilungsvorschlag399 6. Angaben zu Personal und Organen400 6.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen400 6.3. Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder400 6.4. Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates400 6.5. Aktienbasierte Vergütung400 7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag401 8. Namen der Organmitglieder402 Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 359
1. Allgemeine AngabenDie Aufstellung des Jahresabschlusses der UniCredit Bank Austria AG für das Geschäftsjahr 2021 erfolgte nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Regelungen des Bankwesengesetzes sowie des Aktiengesetzes. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Formblättern der Anlage 2 zu § 43 Bankwesengesetz.
Der Ausweis in den Bilanzposten „Forderungen an Kreditinstitute“ bzw. „Forderungen an Kunden“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ bzw. „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ erfolgt aus technischen und prozessualen Gründen sowie der besseren Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss der BA-Gruppe nach den Regelungen des CRR 575/2013.
Da Emissionen der UniCredit Bank Austria AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, erstellt sie als Kreditinstitut ihren Konzernabschluss nach IFRS. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht (www.bankaustria.at).
Die UniCredit Bank Austria AG ist als Tochterunternehmen im Konzernabschluss der UniCredit S.p.A. enthalten.
Die Offenlegung des von der Konzernmutter aufgestellten Konzernabschlusses erfolgt unter der Adresse:
UniCredit S.p.A., Piazza Gae Aulenti 3 - Tower A - 20154 Mailand, Italien.
Veröffentlichung im Internet unter www.unicreditgroup.eu
COVID-19-Pandemie
Das Jahr 2021 wurde weiterhin durch die zu Beginn 2020 ausgebrochene COVID-19-Pandemie geprägt, die das gesamte wirtschaftliche und Arbeitsumfeld nach wie vor erheblich beeinflusste. 2021 ergab sich, auch aufgrund der beginnenden Impfaktionen und des in Österreich und weltweit einsetzenden Wirtschaftsaufschwungs, ein klar verbessertes Umfeld im Vergleich zum Vorjahr, auch wenn die zu Jahresende 2021 auftretende, als Omikron bezeichnete Virusmutation zu neuen Unsicherheiten führte. Die Gewinn- und Verlustrechnung der UniCredit Bank Austria AG wurde daher in der Berichtsperiode deutlich weniger durch die Pandemie belastet als im Vorjahr, insbesondere im Bereich der Risikokosten, da - nach den im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gebuchten Risikovorsorgen - 2021 ein wesentlich geringerer Vorsorgebedarf gegeben war.
Offenlegung ("Säule 3") gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 ("CRR")
Die UniCredit Bank Austria AG ist Teil der UniCredit-Kreditinstitutsgruppe. EU-Mutterinstitut der UniCredit-Gruppe ist die UniCredit S.p.A.
Die Offenlegung für die UniCredit Gruppe erfolgt durch die UniCredit S.p.A auf ihrer Website auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage (www.unicreditgroup.eu).
Die UniCredit Bank Austria AG ist von der Finanzmarktaufsichtsbehörde als großes Tochterunternehmen im Sinne des Art. 13 CRR eingestuft worden und kommt ihrer Offenlegungsverpflichtung auf teilkonsolidierter Ebene nach.
Die Offenlegung erfolgt jährlich mit den Daten zum 31. Dezember auf der Website der UniCredit Bank Austria AG (www.bankaustria.at).
Größenklasse gemäß § 221 UGB
Laut Größenklasse gemäß § 221 UGB ist die UniCredit Bank Austria AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ Im Dezember 2021 gab die UniCredit S.p.A. den neuen strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ bekannt, der unter anderem folgende drei untereinander verbundene Schwerpunkte/Hebel zur weiteren Verbesserung des finanziellen Erfolgs beinhaltet: Kosteneinsparungen gleichzeitig mit Investitionen in die digitale und datenbezogene Transformation und in die Geschäftsentwicklung; optimale Kapitalallokation und Steigerung der Betriebserträge um ca. 2% pro Jahr. In Anlehnung auf den von UniCredit S.p.A. aufgestellten neuen strategischen Plans wurden 2021 für die die UniCredit Bank Austria AG betreffenden Maßnahmen Rückstellungen bzw. Restrukturierungsaufwendungen gebucht, welche im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte beinhalten:
•notwendige Aufwendungen im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle, die weiterhin sozialverträglich und auf Basis der Freiwilligkeit umgesetzt werden. Ausgewählten Mitarbeitern, die 2028 oder 2029 das gesetzliche Pensionsalter (Korridorpension oder Normalpension) erreichen, erhalten von der Bank ein Angebot zu einem vorzeitigen Austritt auf freiwilliger Basis, das den Zeitraum bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters überbrückt. Der Berechnung der Restrukturierungsrückstellung wurden Annahmen hinsichtlich der Annahmequote zugrunde gelegt, die auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Programmen in der Vergangenheit beruhen. Diese Restrukturierungsaufwendungen werden unter „Personalaufwand“ in Höhe von 266.100.000,00 € (2020: 0 Tsd €) ausgewiesen;
•Einmalaufwendungen für belastende Verträge bzw. aus Verträgen mit erwartetem niedrigerem wirtschaftlichem Nutzen in künftigen Perioden ausgewiesen unter „Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)“ in Höhe von 32.086.700,13 € (2020: 0 Tsd €) sowie unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ in Höhe von 15.015.741,61 € (2020: 0 Tsd €);
•Sonderabschreibungen auf Sachanlagevermögen ausgewiesen unter „Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (Abschreibungen)“ in Höhe von 25.068.304,00 € (2020: 0 Tsd €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 360
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit.
2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2.1. Fremdwährungsumrechnung
Die Fremdwährungsaktiven und -passiven wurden mit den Referenzkursen per 31.12.2021 der EZB in die Bilanz aufgenommen. Die Umrechnung der Fremdwährungsaufwendungen und der Fremdwährungserträge erfolgte jeweils mit den EZB Referenzkursen des Monatsultimos. Nicht abgewickelte Termingeschäfte werden am Bilanzstichtag zum Terminkurs umgerechnet.
2.2.2. Beizulegender Zeitwert - Fair Value
In der UniCredit Bank Austria AG werden Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert als Ausprägungsform des beizulegenden Wertes bewertet und mit diesem in der Bilanz ausgewiesen werden, vorrangig mit dem Börsenkurs oder Marktwert bewertet. Wenn sich für Finanzinstrumente der Marktwert als Ganzes nicht ohne weiteres ermitteln lässt, dann wird der Marktwert aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Finanzinstruments oder dem Marktwert für ein gleichartiges Finanzinstrument abgeleitet. Für den Fall, dass sich ein verlässlicher Marktwert nicht ohne weiteres ermitteln lässt, werden allgemein anerkannte Bewertungsmodelle und –methoden zur Bestimmung des Wertes herangezogen, sofern diese Modelle und Methoden eine angemessene Annäherung an den Marktwert gewährleisten.
Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten mittels Bewertungsmodellen und -methoden werden die nachstehenden Wertanpassungen berücksichtigt:
Fair-Value-Anpassung
Die grundlegenden Fair-Value-Bemessungen sind um Faktoren zu bereinigen, die nicht im Basisbarwert enthalten sind, den ein Marktteilnehmer bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments berücksichtigen würde. In der UniCredit Bank Austria AG werden folgende Anpassungen durchgeführt:
• Credit Valuation Adjustment (CVA) und Debit Valuation Adjustment (DVA)
• Funding Valuation Adjustment (FuVA)
• Modellrisiko
• Glattstellungsrisiko
• Marktliquiditätsrisiko
• Sonstige Anpassungen
Credit Valuation Adjustment und Debit Valuation Adjustment (CVA/DVA)
In die Bewertung von Derivaten fließen auch Credit Valuation Adjustments (CVAs) und Debit Valuation Adjustments (DVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Kontrahentenrisikos bzw. der eigenen Bonität der UniCredit Bank Austria AG auf den beizulegenden Zeitwert berücksichtigt werden.
Die CVA/DVA-Methodik von UniCredit Bank Austria AG basiert auf folgendem Input:
• Simulation der erwarteten Exposure-Profile
• PD und Information zum Sektor und Land bzw. Region der Kunden
• CDS-Verfügbarkeit der Kunden
Generell kommt für Performing Counterparts eine bilaterale CVA-Berechnung auf der Grundlage marktimplizierter Werte für PD und LGD (CDS) zur Anwendung. Ausnahmen gibt es bei Specific Wrong Way Risk, welche unilateral gerechnet werden. Bei der Verwendung der marktimplizierten Werte für PD und LGD (CDS) gab es 2021 eine Umstellung auf neue verbesserte Sektor/Rating/Regions-spezifischen CDS Kurven von MARKIT.
Bei non-performing Counterparts wird ebenfalls eine bilaterale CVA-Berechnung auf Grundlage des erwarteten Verlusts von credit spread curves durchgeführt, die einer Stress-Situation des Kunden entsprechen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 361
Funding Valuation Adjustment (FuVA)In die Bewertung von Derivaten fließen auch Funding Valuation Adjustments (FuVAs) ein, mit denen die Auswirkungen des Fundings insbesondere für unbesicherte Derivatetransaktionen berücksichtigt werden.
Die FuVA-Methodik der UniCredit Bank Austria AG basiert auf folgendem Input:
• Simulation der erwarteten Exposure-Profile
• PD und Information zum Sektor und Land bzw. Region der Kunden
• CDS-Verfügbarkeit der Kunden
• Funding Spread
•
Modellrisiko
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten werden Finanzmodelle verwendet, wenn direkte Marktnotierungen nicht ohne weiteres verfügbar sind. Das Modellrisiko entspricht der Möglichkeit, dass die Bewertung eines Finanzinstruments von der Wahl des Modells tatsächlich beeinflusst wird. Für die Bewertung eines Finanzinstruments können verschiedene Methoden verwendet werden, die unter Umständen zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen. Modellrisikoanpassungen beziehen sich auf das Risiko, dass der tatsächliche beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments von jenem Wert abweicht, der mit dem Modell ermittelt wurde. Die Reserve in Bezug auf strukturierte eigene Emissionen (eigene Risikoprämie – Credit Spread) ist im Rahmen der Modellrisiko-Fair-Value-Anpassung abgedeckt.
Glattstellungsrisiko (Close-out)
Das „Close-out Adjustment“ trägt den Kosten der Glattstellung einer (aggregierten) zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Handelsposition Rechnung. Glattgestellt werden kann die Position durch einen Verkauf (bzw. im Falle einer Short-Position durch einen Kauf) oder durch Abschluss eines neuen Geschäfts (oder mehrerer Geschäfte) zur Kompensation bzw. Absicherung der offenen Position. Die Glattstellungskosten werden üblicherweise aus den auf dem Markt beobachteten Geld-Brief-Spannen abgeleitet. Mit dem Close-out Adjustment wird die Tatsache berücksichtigt, dass eine Position zum Mittelkurs bewertet wird, aber nur zum Geld- oder Briefkurs glattgestellt werden kann. Somit bestimmt die Geld-Brief-Spanne die Höhe der Anpassung. Darüber hinaus ist ein Close-out Adjustment des Rechenwerts erforderlich, wenn bei einem Investmentfonds Abschläge für Wertberichtigungen einer Position erfolgen.
Sonstige Anpassungen
Sonstige Fair-Value-Anpassungen, die nicht unter die bisher genannten Kategorien fallen, kommen in Betracht, um die Bewertung mit dem aktuellen Abgangspreis in Einklang zu bringen, z. B. Anpassungen bei Aktien, deren Marktnotierung für den tatsächlichen Abgangspreis nicht repräsentativ ist, oder Anpassungen für weniger liquide Titel.
2.2.3. Forderungen
Unter Berücksichtigung des „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“ der Europäischen Zentralbank hat die UniCredit Bank Austria AG interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von notleidenden Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden.
Bildung von Wertberichtigungen
Die UniCredit Bank Austria AG hat auf Basis des gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA vom September 2017 sowie auf Basis von AFRAC 14 (Juni 2021) entschieden, das IFRS 9-Kreditrisikovorsorgemodell auch unternehmensrechtlich anzuwenden.
Die UniCredit Bank Austria AG hat interne Richtlinien für die Erfassung, Verwaltung und Bewertung von Krediten implementiert, mit der sowohl die Wertberichtungen als auch Abschreibung bzw. Teilabschreibung der Kredite geregelt werden. Das Wertminderungsmodell zur Erfassung der erwarteten Kreditverluste („expected credit losses“) ist auf alle Schuldinstrumente anzuwenden, die „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ bewertet werden und auch auf außerbilanzielle Instrumente, wie übernommene Haftungen und Kreditzusagen.
• Diese Instrumente werden je nach Änderung des Kreditrisikos zwischen jenem im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung und dem jeweils aktuellen
• Kreditrisiko zum Bewertungsstichtag, entweder in Stufe 1, Stufe 2, oder Stufe 3 zugeteilt:
•Stufe 1 enthält alle neu zugegangenen Finanzinstrumente, sowie jene für die kein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde und Instrumente mit geringem Ausfallrisiko („low credit risk exemption“ für Geschäfte mit einer „Investment Grade“-Bonität) (konkret einer IFRS 9 12-Monats-Ausfallswahrscheinlichkeit unter 30 Basispunkten).
•Stufe 2 enthält Instrumente, für die ein signifikanter Risikoanstieg seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wurde, jedoch noch kein Ausfall vorliegt und somit als performing klassifiziert werden, sowie Instrumente ohne PD zum Zugangszeitpunkt.
•Stufe 3 wird dem non-performing Portfolio zugeordnet welches sich aus ausgefallenen Risikopositionen gem. Art.178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zusammensetzt.
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Für die Begriffsbestimmung von performing und non-performing verwendet die UniCredit Bank Austria AG dieselbe Definition, die auch für regulatorische Zwecke verwendet wird.
Die Bemessung der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste erfolgt in Abhängigkeit von der Stufenzuordnung.
Wertberichtigung Stufe1 und Stufe 2 (performing Portfolio)
Für Instrumente, welche der Stufe 1 zugeordnet sind, wird ein Kreditverlust in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes („1 year ECL“) erfasst. Bei Instrumenten der Stufe 2 und 3 wird hingegen ein Kreditverlust in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes („Lifetime ECL“) erfasst. Die verwendeten Kreditrisikoparameter stützen sich dabei grundsätzlich auf die regulatorischen IRB-Modelle und werden in Bezug auf IFRS 9-spezifische Anforderungen (z.B. Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen) angepasst.
Die Stufentransferlogik (zwischen Stufe 1 und Stufe 2) ist ein zentraler Bestandteil der Wertminderungsvorschriften und legt fest, wann eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos, seit Ersterfassung („SICR“) erfolgte. Hierfür werden relative als auch absolute Kriterien festgelegt. Die wesentlichen Kriterien für einen Transfer von der Stufe 1 in die Stufe 2 umfassen:
•Quantitative Transferlogik: einen relativen Vergleich auf Transaktionsbasis zwischen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) am Abschlussstichtag mit jener des erstmaligen Ansatzes unter Verwendung von internen Modellen. Die Festlegung der Schwellenwerte erfolgt mittels eines komplexen statistischen Verfahrens, in welchem die Ausfallwahrscheinlichkeit, Alter und Restlaufzeit des Kredites (die Variable Restlaufzeit wurde im Rahmen der 2021-Rekalibrierung der Transferlogik neu aufgenommen), und das historische Ausfallverhalten des jeweiligen Segments Berücksichtigung finden. Jeden Monat werden die Ausfallwahrscheinlichkeit per Stichtag und die Ausfallwahrscheinlichkeit zu Geschäftsbeginn miteinander verglichen. Der Vergleich erfolgt auf Basis des PD-Profiles für die gesamte Laufzeit der Geschäfte. Die Grenze, ab welcher eine Verschlechterung als signifikant angesehen wird, wird für jede Transaktion individuell ermittelt, und zwar anhand einer Funktion, deren wichtigste Größe diese PD zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung darstellt. Je höher die PD bereits zu Geschäftsbeginn war, desto geringer ist jene tolerierte relative Verschlechterung, die eine Verschiebung in Stufe 2 nach sich zieht. Die Funktionen werden für unterschiedliche Sub-Portfolios ermittelt und sind unterschiedlich kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf die jeweilige langfristige Ausfallrate einschließlich des Forbearance Portfolio -Teiles und der Positionen mit mindestens 30-Tage Zahlungsverzug. Durch die quantitative Kalibrierung der Stufentransferlogik soll erreicht werden, dass sich ein entsprechender Anteil des Sub-Portfolios bei einer durchschnittlichen Wirtschaftslage in Stufe 2 wiederfindet. Entsprechend der jeweiligen Konjunktur kann sich dieser Anteil vergrößern oder verkleinern. Geschäfte deren Ausfallswahrscheinlichkeit sich zumindest verdreifacht hat (PD über die gesamte Restlaufzeit), werden unabhängig von der oben beschriebenen Funktion jedenfalls der Stufe 2 zugerechnet, Geschäfte mit einer Ausfallswahrscheinlichkeit von 20% und mehr ebenso (IRB-PD). Hingegen werden alle Transaktionen mit einer PD unter 30 Basispunkten (12-Monats-PD) der Stufe 1 zugerechnet.
•Qualitative Kriterien: Alle quantitativen Kriterien werden durch eine Reihe von qualitativen Kriterien ergänzt, wobei das Zutreffen auch nur jeweils eines dieser qualitativen Kriterien zu einer Stufe 2 Klassifizierung führt: „30-Tage-Verzug“, „Forbearance“ sowie bestimmte Watchlistfälle“.
•Stufenverbesserung: Hat sich die PD der Transaktion bis zum nächsten Stichtag wieder ausreichend verbessert und liegen keine qualitativen Stufe 2-Merkmale vor, erfolgt ein Transfer zurück in Stufe 1; Ein Wechsel von Stufe 2 in die Stufe 1 ist allerdings nur dann möglich, wenn die Transaktion bereits an den vorherigen 3 Monatsstichtagen durchgängig der Stufe 1 zuzurechnen gewesen wäre.
•Spezielle Portfolien in Stufe 2: Fremdwährungskredite im Privatkundensegment unter Berücksichtigung der inhärenten Risiken seit dem erstmaligen Ansatz in Stufe 2.
•Portfolien in Stufe 1: Konzerninterne Geschäfte innerhalb der UniCredit Gruppe sind in Stufe 1, sofern auf Transaktionsebene keine individuelle Zuordnung zur Stufe 2 erfolgt.
•Die 2020 vorgenommene Ergänzung der internen Kriterien um COVID-spezifische Faktoren/Kriterien kam 2021 unverändert zu Anwendung.
Anpassungen der Stufentransferlogik in 2021
Ein Teil der oben angeführten Stufenkriterien wurde im 4. Quartal 2021 neu gruppenweit eingeführt. Die Anpassungen kamen auch infolge eines Dialoges mit der EZB zustande. Zu den wesentlichen zählen die Einführung einer Regel, wonach eine Verdreifachung der Ausfallswahrscheinlichkeit jedenfalls zu einer Stufe 2-Zuordnung führen muss, ebenso Transaktionen mit einer Ausfallswahrscheinlichkeit ab 20%. Gegenüber der bereits früher angewendeten gruppenweiten Stufentransferlogik haben diese beiden Änderungen zwar zu keiner wesentlichen Erhöhung der Wertminderungen geführt, erfüllen aber besser die Erwartungen der EZB im europäischen Umfeld. Eine weitere Anpassung war die Einführung einer Wohlverhaltensperiode dahingehend, dass eine Verbesserung der Stufenzuordnung auf Stufe 1 nur dann zulässig ist, wenn die Transaktion bereits an den vorherigen 3 Monatsstichtagen durchgängig der Stufe 1 zuzurechnen gewesen wäre. Damit ist gewährleistet, dass Stufenverbesserung erst dann zu verringerten Wertminderungen führen, wenn diese sich als nachhaltig im Sinne dieser Wohlverhaltensperiode bestätigt haben. Schließlich wurde noch eine Ausweitung der sogenannten „Low Credit Risk Exemption – LCRE“ eingeführt, die nun einfach alle Kredite mit einer Kundenausfallswahrscheinlichkeit unter 30 Basispunkten umfasst (Stufe 1 Zurechnung). In Summe haben die Effekte, die zu einer Erhöhung der Wertminderungen geführt haben, überwogen.
Wertberichtigung Stufe 3 (non-performing Portfolio)
Die Wertberichtigungen werden auf Kundenebene – in Abhängigkeit von der Höhe des Kundenobligos – wie folgt gebildet:
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Einzelwertberichtigungen (EWB)Kunden mit einem Gesamtobligo von über 2 Mio € (auf Basis Gruppe verbundener Kunden, GvK) werden bei ersten konkreten Hinweisen auf einen möglichen Ausfall an das Sanierungsmanagement (NPE Operational Management & Monitoring) übergeben. Bei diesen auf Grund der Kredithöhe auch als „signifikant“ bezeichneten Engagements berechnet der zuständige Sanierungsmanager den Wertberichtigungsbedarf einzelfallbezogen, erstmalig im Zuge der Übernahme des Falles und in weiterer Folge vierteljährlich. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis gewichteter Szenarien erwarteter künftiger Cash Flows. Die Höhe der Wertberichtigung entspricht der Differenz zwischen Buchwert der Forderung und dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme (Tilgungs- und Zinszahlungen), diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz.
Für Instrumente mit einer fixen Verzinsung ist somit der zugrundeliegende Zinssatz konstant über die Laufzeit, während für Instrumente mit einer variablen Verzinsung eine Neuberechnung in Abhängigkeit der vertraglichen Gegebenheiten erfolgt.
Pauschale Einzelwertberichtigungen
Für wertgeminderte Vermögenswerte, die ein ähnliches Kreditrisikoprofil aufweisen und bei denen auf Ebene der GvK (Gruppe verbundener Kunden) kein wesentliches Exposure (Gesamtobligo kleiner als 2 Mio €) besteht, wendet die UniCredit Bank Austria AG eine parameter-basierte Methode zur Berechnung einer pauschalen Einzelwertberichtigung (PEWB) an. Über Entscheidung des Sanierungsmanagements können auch Kunden, die einer GvK über 2 Mio € angehören, dieser Methode zugeordnet werden, sofern das Einzelkundenobligo 1 Mio € nicht übersteigt. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Obligos und der Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalls wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt und gebucht. Die Parameter zur Berechnung der Verlustrate werden jährlich neu geschätzt und einem jährlichen Backtesting unterzogen. Bei Bedarf kann die Wertberichtigung auch im Wege einer Einzelwertberichtigung ermittelt werden. Gesundungsperioden werden auf Basis von Geschäfts- und Wirtschaftsplänen sowie historischer Betrachtungen und Beobachtungen für ähnliche Geschäftsfälle geschätzt. Dabei erfolgt die Rücksichtnahme auf das jeweilige Kundensegment, die Art des Kreditvertrages bzw. der Sicherheit sowie weitere relevante Faktoren, die für die Bestimmung zweckdienlich sind.
Für wertgeminderte Instrumente erfolgt zudem eine Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen auf Basis der Anwendung multipler Szenarien, welche im Fall einer EWB für den jeweiligen Kunden spezifische Wahrscheinlichkeiten anwendet.
Besonderheiten für die Gruppe der Fremdwährungskredite
Das Fremdwährungskreditportfolio bzw. Tilgungsträgerkreditportfolio mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment wurde als spezielle Gruppe von Finanzinstrumenten kollektiv analysiert, mit dem Ergebnis, dass das gesamte Portfolio seit der Anwendung von IFRS 9 der Stufe 2 zugerechnet wird, und dass die Modellierung des erwarteten Kreditverlustes einige zusätzlichen Spezifika berücksichtigt, die für das übrige Kreditportfolio nicht relevant sind. Der weitaus überwiegende Teil dieses Portfolios betrifft Kredite in Schweizer Franken. Neugeschäfte dieser Art werden seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr eingegangen, das Altgeschäft weist, wie bei hypothekarisch besicherten Geschäften üblich, lange Laufzeiten aus. Die Zuordnung zur Stufe 2 wird einerseits durch die langfristige Kursentwicklung des Schweizer Franken begründet (die gegenüber dem Kreditvergabezeitpunkt zu gestiegenen EADs geführt haben), andererseits dadurch, dass die Entwicklung der Tilgungsträger häufig deutlich unter den ursprünglichen Ertragserwartungen zurückgeblieben ist.
Durch die spezielle Bedeutung der Währungsentwicklung für dieses Portfolio werden zusätzlich zu den weiter unten beschriebenen zukunftsgerichteten Informationen, die auch auf die übrigen Portfolien angewendet werden, folgende Faktoren berücksichtigt:
•Es wird eine szenariogewichtete Anpassung des Lifetime EADs vorgenommen, die sich unter anderem auf die langfristige Schweizer- Franken-Kursentwicklung stützt und laufend angepasst wird.
•Bestimmte Komponenten der regulatorischen PD-Modelle werden auf die für IFRS 9 verwendete PD-Kurvenlogik angepasst. Aufgrund der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Fremdwährungskredite endfällig tilgt, wird die Ausfallswahrscheinlichkeit nicht entsprechend der Restlaufzeit verringert sondern orientiert sich vielmehr an der Gesamtlaufzeit.
•Beim LGD war in den letzten Jahren ein spezieller Aufschlag verwendet worden, der 2021 zugunsten einer Kalibrierung auf Basis des neuen LGD-Modelles abgelöst wurde.
Abschreibungen („write-off“) von non-performing Loans
Kreditengagements welche als nicht mehr einbringlich angesehen werden können, werden durch Verminderung des Bruttobuchwertes der Forderung rechtzeitig abgeschrieben. Wird nur mehr ein bestimmter Anteil des aktuellen Kreditengagement als realisierbar angesehen, wird der nicht einbringliche Restbetrag abgeschrieben. Die Modalitäten der vorzunehmenden Abschreibungen werden vom internen Regelwerk für einzelne Portfolien im Detail vorgegeben. Eine einmal erfolgte Abschreibung stellt eine Ausbuchung dar und kann somit nicht mehr zugeschrieben werden. Neben Zeitpunkt und Umfang der Abschreibung wird auch der zugehörige Prozess u.a. die betraglichen Kompetenzgrenzen, das Monitoring und das Reporting in den internen Richtlinien geregelt. Vollständige oder teilweise Abschreibungen stellen keinen Verlust des rechtlichen Anspruchs hinsichtlich der Einbringlichkeit des Kredites dar. Bei einem externen Verzicht des rechtlichen Anspruches erfolgt eine Ausbuchung, die nicht mehr zugeschrieben werden kann.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 364
Berücksichtigung zukunftsgerichteter InformationenIn der Bestimmung der erwarteten Kreditverluste werden makroökonomische Prognosen berücksichtigt. Die Anwendung einer multiplen Szenarienbetrachtung zukunftsgerichteter Komponenten berücksichtigt die teilweise ‚Nicht-Linearität‘ in der Korrelation zwischen makroökonomischen Veränderungen und dem Kreditrisiko. Für die Stufen 1 und 2 werden die multiplen Szenarien durch die Schätzung von bestimmten Faktoren auf den ECL („overlay factor“) berücksichtigt. Bei der Kalibrierung der Verlustraten für die Pauschal-Einzelwertberichtigungen werden dieselben Szenarien berücksichtigt.
Die Berücksichtigung von zukunftsgerichteten makroökonomischen Informationen steht im Einklang mit weiteren in der UniCredit Gruppe verwendeten makroökonomischen Prognoseverfahren (z.B. Berücksichtigung makroökonomischer Prognosen für erwartete Kreditverluste innerhalb des EBA-Stress-Tests und des ICAAP) und nutzt dabei unabhängige Funktionalitäten von UniCredit Research. Durch diesen Umstand wird eine einheitliche Ausgangslage geschaffen, die in der Anwendung auf die jeweiligen mitunter abweichenden regulatorischen Anforderungen angepasst wird, wobei intern entwickelte Szenarien berücksichtigt werden. Die jeweiligen Makroszenarien werden dabei durch die für Stress-Tests zuständige Einheit der UniCredit Gruppe im Hinblick auf ihre Auswirkung auf Kreditrisikoparameter modelliert (Multifaktor-Modell). Daraus ergeben sich Anpassungen der Parameter auf den mehrjährigen Horizont der Szenarios. Für die Laufzeiten danach werden die Parameter des Basisszenarios graduell den ursprünglichen Werten angenähert.
Die Bank hat im November 2021 drei Makroszenarien auf Basis des volkswirtschaftlichen Umfelds ausgewählt, um die zukunftsgerichteten Informationen zu bestimmen: ein Basisszenario, ein positives und ein negatives Szenario. Das Basisszenario wird als das wahrscheinlichste gesehen und bildet daher einen zentralen Referenzpunkt. Das positive und das negative Szenario stellen mögliche alternative Entwicklungen dar, diese sind besser bzw. schlechter als das Basisszenario. Alle 3 Szenarien basieren auf einem erwarteten Wirtschaftswachstum 2021 von 5% in der Eurozone bzw. 4% in Österreich und die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Österreich im Gesamtjahr 2021 beträgt 6,5%.
Basisszenario
Die wirtschaftliche Erholung setzt sich weiter fort, vorausgesetzt, dass das Coronavirus mittels Impfungen weiterhin kontrolliert werden kann und die wirtschaftlichen Schäden zukünftiger Corona-Wellen immer kleiner werden. Die Finanzpolitik wird sich allmählich normalisieren, wird aber weiterhin unterstützend eingreifen, wenn nötig und viele Haushalte können auf die in der Pandemie angesammelten Ersparnisse zurückgreifen. Die großen Volkswirtschaften bleiben 2022 auf einem soliden Expansionskurs mit anschließender Verlangsamung der Wachstumsraten in Richtung deren längerfristigen Potentials in den Jahren 2023 und 2024. Der aktuell starke Anstieg der Inflation erweist sich als weitgehend vorübergehend. Die Fed und die EZB reduzieren schrittweise die Stimulierung der Wirtschaft mittels Anleihenkäufen. Die Finanzierungsbedingungen bleiben aber vor allem in der Eurozone günstig, wo die Konjunkturerholung nicht so weit fortgeschritten ist und die Inflation geringer ist als in den USA.
In der Eurozone beträgt 2022 das Wirtschaftswachstum 4,3% nach einem Plus von 5% 2021. In Österreich liegt nach einem Anstieg 2021 von 4% im Jahr 2022 das Wachstum mit 5,1% deutlich über dem der Eurozone.
Der „Basiseffekt“ aufgrund der starken Energiepreissteigerungen 2021 und die Auflösung der pandemiebedingten Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage aufgrund gestörter Lieferketten führen 2022 zu einem Rückgang der Inflation. In der Eurozone fällt der Preisanstieg unter das EZB-Ziel von 2% auf durchschnittlich 1,8% 2022 und 1,7% in den Jahren 2023 und 2024. In Österreich liegt der Preisanstieg mit 2,1% 2022 und jeweils 1,9% in den beiden Folgejahren leicht darüber.
Negatives Szenario
Die Annahme in diesem Szenario ist, dass eine neue Corona-Variante eine schwere Pandemiewelle in den USA und Europa verursacht. Die Regierungen sind wieder gezwungen, die Mobilität der Menschen und das Wirtschaftsleben stark einzuschränken. Trotz niedriger Impfquoten gehen wir davon aus, dass die USA ähnlich wie in den vergangenen Coronawellen weniger starke Maßnahmen ergreifen werden als die Länder der Eurozone. Die Maßnahmen haben vor allem einschneidende Auswirkungen auf die private Nachfrage, die gegenüber dem Basisszenario deutlich schwächer ist. Die Fiskalpolitik der Regierungen bleibt expansiv, um die sozialen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Die EZB sorgt mittels Anleihenkäufen für weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen.
In diesem Szenario wächst 2022 das BIP in der Eurozone mit 2,6% deutlich schwächer als im Basisszenario. Anschließend schwächt sich das Wachstum auf 0,4% 2023 und 0,7% 2024 ab. In Österreich wirkt sich nach einem Wirtschaftswachstum von 3,3% 2022 die neue Pandemiewelle mit einem Rückgang des Anstiegs in den Jahren 2023 und 2024 auf 0,1% bzw. 0,5% noch stärker aus.
Die preisdämpfenden Effekte aufgrund der Nachfrageschwäche und der Ausweitung der Produktionslücke wirken sich stärker aus als die preistreibenden Wirkungen der anhaltenden Störung der Lieferketten auf der Angebotsseite. Zusammen mit niedrigeren Ölpreisen sinkt in diesem Szenario die Inflation. Im Prognosezeitraum 2022 bis 2024 liegt die Inflation in der Eurozone bei 1,5% bzw. knapp darunter. In Österreich liegen 2022 die Preissteigerungen bei 1,9% und bei 1,5% bzw. 1,6% in den zwei Jahren danach.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 365
Positives SzenarioDas positive Szenario geht davon aus, dass höhere Impfquoten zu mehr Zuversicht und damit zu einem höheren Wirtschaftswachstum führen als im Basisszenario angenommen. Das Tempo der Erholung erweist sich als außerordentlich robust, da Haushalte ihre Ersparnisse reduzieren und Unternehmen ihre auf Eis gelegten Investitionen wieder aufnehmen. Angetrieben durch die höhere Nachfrage kehrt das BIP Ende 2022 auf die Vorkrisen-Trendlinie zurück. Die Regierungen reduzieren ihre Unterstützungsmaßnahmen schrittweise und die Notwendigkeit einer expansiven Geldpolitik geht ebenfalls zurück.
In diesem Szenario wächst 2022 das BIP der Eurozone um 5,8% und 2023 und 2024 um 3,6% bzw. 2,5%. In Österreich liegt das Wachstum 2022 bis 2024 mit 6,6%, 4,2% und 2,6% jedes Jahr über dem Anstieg in der Eurozone.
Angekurbelt durch Preiserhöhungen in den am stärksten von der Pandemie betroffenen Sektoren steigt die Kerninflation an. Gleichzeitig bleiben die Lieferkettenprobleme auf der Angebotsseite für längere Zeit bestehen. Über den Prognosezeitraum von 2022 bis 2024 pendelt sich die Gesamtinflation in der Eurozone im Bereich des EZB-Ziels bei rund 2% ein. In Österreich fallen die Preissteigerungen höher aus. 2022 beträgt die Inflation 2,5% und fällt dann in den beiden Folgejahren leicht auf 2,4% und 2,3%.
Eintrittswahrscheinlichkeiten
Wir setzen die Eintrittswahrscheinlichkeiten für die 3 Szenarien folgendermaßen fest: 55% für das Basisszenario, 40% für das Negativszenario und 5% für das Positivszenario. Der weitere Verlauf der Pandemie aufgrund der Entstehung von möglichen Corona-Varianten und die Impfquote sind weiterhin ausschlaggebend dafür, wie sich die Volkswirtschaften von 2022 bis 2024 entwickeln werden. Im Basisszenario (55% Wahrscheinlichkeit) wird davon ausgegangen, dass die Impfungen weiterhin eine hohe Wirksamkeit aufweisen und die Booster-Impfungen von einer großen Mehrheit angenommen wird und deshalb neue Coronawellen immer kleiner werden. Beim negativen Szenario (40% Wahrscheinlichkeit) können neue Corona-Varianten den Impfschutz umgehen und deshalb sind wieder strikte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus notwendig. Im positiven Szenario (5% Wahrscheinlichkeit) verschwinden die negativen Auswirkungen der COVID-19 Krise bis Ende 2022 und das BIP-Wachstum liegt über dem Vorkrisen-Wachstumstrend.
Gesamtbild der Entwicklung der erwarteten Kreditverluste
Der Stand der Wertminderungen für nicht notleidende Kredite (Stufen 1 und 2) hat sich 2021 um mehr als ein Viertel im Vergleich zum Jahresende 2020 erhöht. Ein großer Teil des Anstieges ist auf die Anpassungen der IRB-Modelle zurückzuführen – Einsatz PD-Modelle im Sommer 2021 und IFRS 9-Antizipierung des neuen LGD-Modells mit November 2021. Ein deutlich geringerer Teil des Anstieges ist auf Anpassungen der Stufenzuteilungen zurückzuführen. Anpassungen der Macro-Szenarien haben 2021 noch zu keiner signifikanten Reduktion der Wertminderungsniveaus geführt.
Per Jahresende 2020 lagen die gebuchten Wertminderungen für Kundenforderungen der Stufen 1 und 2 bei 410.393 Tsd € um per Jahresende auf 517.087.752,79 € zu steigen.
Die Vorsorgen für Stage 3 Kundenforderungen, die sich per Jahresende 2020 auf 935.928 Tsd € beliefen, verringerten sich per Jahresende auf 907.248.134,51 €.
Entwicklung der non-performing Loans und der Risikokosten
Das gesamte Kreditvolumen der UniCredit Bank Austria AG erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 von 60.988.390 Tsd (Ende 2020) auf 67.431.430.967,96 € (nach Abzug der Risikovorsorge in Höhe von 1.424.335.886,30 €). Das notleidende Volumen sank im gleichen Zeitraum moderat von 2.010.911 Tsd € auf 1.862.129.027,51 €. Rückgänge waren in allen Unternehmensbereichen zu verzeichnen, am stärksten jedoch im Segment Unternehmerbank.
Bedingt auch durch den Anstieg des Gesamtvolumens sank der Anteil der non-performing Loans am Gesamtvolumen von 3,3% auf 2,7%.
Im non-performing Portfolio deckte der Stand an Wertberichtigungen Ende 2021 rund 48,72% des ausgefallenen Volumens ab (2020: 46,6%). Der Anstieg gegenüber 2020 betraf im Jahresvergleich die Segmente Unternehmerbank und Corporate & Investmentbanking, während für das Segment Privatkundenbank (primär im vierten Quartal) ein Rückgang zu verzeichnen war.
Das Jahr 2021 zeigte, wie auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwarten war, eine deutliche Reduktion der Kreditrisikokosten auf 144.167.229.,94 € (2020: 344.578 Tsd €).
COVID-19-induzierte Moratorien und Kreditgarantien
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen in Form kurzfristiger operativer oder Liquiditätsprobleme zu mildern, gewährte die UniCredit Bank Austria AG ihren Kunden sowohl Kreditmoratorien als auch mit staatlichen Garantien besicherte Kredite.
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Trotz der wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 werden nach wie vor einzelnen Kunden bilateral vereinbarte, individuelle COVID-19-induzierte Stundungen und sonstige Erleichterungen gewährt. Die zu Beginn der COVID-19-Pandemie wesentlich bedeutenderen EBA-konformen Moratorien – gesetzliche (COVID-19 JuBG) sowie „Private“ (ohne Gesetzesform) Kreditmoratorien –, beide auf den “Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ basierend, sind bereits im 1. Quartal 2021 ausgelaufen.
Neben den COVID-19-induzierten Moratorien wurden zur Sicherung der Kundenliquidität mit staatlichen Garantien besicherte Kredite gewährt, wobei je nach Garantieschema, gemäß den Vorgaben, bis zu 100% des Kredites besichert werden. Diese COVID-19-Garantieschemata wurden vom Gesetzgeber bereits mehrmals prolongiert, zuletzt bis 30. Juni 2022, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt können entsprechende Kredite gewährt werden.
Sowohl die individuellen COVID-19-induzierten Stundungen und sonstigen Erleichterungen als auch die staatlich garantierten Kredite haben jedoch auf das Risikoprofil der UniCredit Bank Austria AG, auf Grund der geringen Volumina, keinen wesentlichen Einfluss. Auch infolge der im 4. Quartal 2021 aufgetretenen, neuen COVID-19-Welle wird – zum gegenwärtigen Zeitpunkt – keine nachhaltige Verschlechterung des Risikoprofils des Kreditportfolios erwartet.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen Details zu den von der UniCredit Bank Austria AG gewährten COVID-19-Maßnahmen, einerseits die aktiven Moratorien im Volumen von 0,04 Mrd € sowie die COVID-19-induzierten staatlich garantierten Kredite im Volumen von 0,3 Mrd € zum Stichtag 31.12.2021. Zusätzlich wurden im Laufe der Pandemie weitere staatlich garantierten Kredite in Höhe von 0,6 Mrd € gewährt, welche allerdings nicht COVID-19-induziert waren.
EBA-konforme Moratorien 1)
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
Nicht EBA-konforme Moratorien
hievon: Private Haushalte
hievon: Nicht-Finanzinstitutionen
1) "hievon"-Positionen zeigen die wichtigsten Kategorien, der Rest sind Regierungen und sonstige Finanzinstitutionen
2) Die Vergleichswerte zum 31.12.2020 wurden angepasst. Per Berichtsstichtag 30.06.2021 erfolgte ein Wechsel des Berichtsansatzes durch Exkludieren abgelaufener Moratorien.
ERHALTENE ÖFFENT-LICHE GARANTIE IM ZUSAMMEN-HANG MIT DER COVID-19-KRISE
(MIO €)
ERHALTENE ÖFFENT-LICHE GARANTIE IM ZUSAMMEN-HANG MIT DER COVID-19-KRISE
(MIO €)
Neu entstandene Forderungen, die öffentlichen Garantiesystemen unterliegen
2.2.4. Wertpapiere
Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere wurden wie Anlagevermögen bewertet. Das Wahlrecht des § 56 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BWG (Verteilung des Agios bzw. Disagios über die Laufzeit) wurde in Anspruch genommen. Die Agio- bzw. Disagio-Beträge sind unter Pkt. 4 bei den Angaben zur Bilanz (4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren) angeführt.
Wertpapiere des Handelsbestandes wurden zu beizulegenden Zeitwerten bewertet. Wertpapiere des sonstigen Umlaufvermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die rückgekauften Eigenen Emissionen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Detailangaben hierzu sind unter Pkt. 4 bei den Angaben zur Bilanz (4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben) ersichtlich.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 367
2.2.5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Dauerhafte Wertminderungen werden sowohl bei börsennotierten als auch bei nicht börsennotierten Unternehmen in Form von Abschreibungen berücksichtigt. Stellt sich heraus, dass Gründe für Zuschreibungen bestehen, so wird eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung unter Berücksichtigung der historischen Anschaffungskosten vorgenommen.
Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungsbuchwerte (Impairment-Test)
Für die Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen wurde als Basis ein Discounted Cash Flow Valuation Model (3-Phasen-Modell) verwendet:
Phase 1 Planungsperiode (2022 bis 2024; in Einzelfällen bis 2025):
Für 2022 wurden Jahresüberschuss und bei Bewertungen von Banken auch risikogewichtete Aktiva gemäß Vorschauzahlen 2022, für die folgenden Jahre Werte gemäß der aktuell verfügbaren Mehrjahresplanung, die sich üblicherweise bis 2024 erstreckt, verwendet. Falls Planungsdaten für darüberhinausgehende Folgejahre zur Verfügung standen, wurden diese verwendet.
Phase 2 (ab Ende der Planungsperiode–2029):
Innerhalb dieser Phase konvergiert die Wachstumsrate auf das erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets von 2% (unverändert zum Vorjahr).
Phase 3 – Ewige Rente:
Berechnung des Barwertes einer ewigen Rente unter Annahme der langfristig erwarteten Wachstumsrate von 2%, die das von der UniCredit Bank Austria AG erwartete nachhaltige langfristige Wirtschaftswachstum des Eurogebiets berücksichtigt.
Die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf Basis der übermittelten Mehrjahrespläne durchgeführt. Sofern sich aus den Besonderheiten bzw. dem Geschäftsmodell kein höherer Wert ergibt, verwendet die UniCredit Bank Austria AG bei Banken eine Ziel-CET1-Quote von 12,0% (2020: 11,5%). Die Cashflows werden mit dem Kapitalkostensatz abgezinst, der sich aus dem langfristigen risikolosen Zinssatz, der Marktrisikoprämie für Österreich (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und einem angemessenen Beta errechnet. Der Abzinsungssatz ist ein Nominalsatz nach Steuern.
Für unwesentlichere Beteiligungen werden dem Geschäftszweck entsprechend adaptierte Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter verwendet.
Da die zur Prüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte verwendeten Parameter und Daten erheblich vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld und von den Marktbedingungen beeinflusst werden, die sich rasch und auf unvorhersehbare Weise ändern können, könnten die Ergebnisse künftiger Werthaltigkeitstests von jenen abweichen, die im vorliegenden Abschluss für 2021 berücksichtigt wurden.
2.2.6. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die UniCredit Bank Austria AG hat per 31.12.2021 einen Firmenwert in Höhe von 1.820.000 € (31.12.2020: 2.100 Tsd €) ausgewiesen, welcher über 10 Jahre abgeschrieben wird. Im Berichtsjahr wurden keine sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen.
2.2.7. Sachanlagen
Die Bewertung der Grundstücke, Gebäude sowie Betriebs- u. Geschäftsausstattung erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung wurde entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für unbewegliche Anlagen mit 2% p.a. bis 5% p.a., bei den beweglichen Anlagen mit 10% p.a. bis 25% p.a. unverändert vorgenommen.
2.2.8. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
2.2.9. Derivate
Aufgrund der „Referenzwert-Verordnung“ (VO EU 2016/1011), welche seit 1. Jänner 2018 in der EU anzuwenden ist, sowie der analogen weltweiten Bestrebungen zur Anpassung von Referenzwerten werden insbesondere IBOR (Interbank Offered Rates)-Zinssätze durch neue Referenzzinssätze abgelöst.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 368
Die UniCredit Bank Austria AG hat bereits 2019 ein entsprechend umfassendes Projekt aufgesetzt, in dem die erforderlichen Schritte in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Benchmark Reform einschließlich der Erkenntnisse und neuer Marktstandards (European Working Group on Risk Free Rates) eingeleitet wurden. Für den Fall das die Umstellung des Referenzzinssatzes, die durch die IBOR Reform bedingt ist und zu ökonomisch gleichwertigen Zahlungsströmen führt, hat das IASB Erleichterungen beschlossen, im Detail lassen sich diese wie folgt zusammenfassen:
•Die Umstellung des Referenzzinssatzes in einem Finanzinstrument stellt zwar eine Vertragsanpassung dar, anders als bei üblichen Vertragsanpassungen muss hier aber kein Modifikationsergebnis ermittelt werden, sondern die Umstellung darf wie die Anpassung des Effektivzinssatzes behandelt werden.
•Die Dokumentation von Sicherungsbeziehungen darf als Folge von durch die Benchmark-Reform ausgelösten Umstellungen angepasst werden, und die Sicherungsbeziehungen dürfen fortgeführt werden.
•Ineffektivitäten, die sich im Zuge der Umstellung ergeben, sind als solche zu erfassen. Allerdings darf nach abgeschlossener Umstellung mit der Effektivitätsmessung neu begonnen werden.
Im ersten Halbjahr 2021 wurde der Überleitungsmechanismus des unter die Interest Rate Benchmark Reform fallenden Kreditbestandes festgelegt, sowie entsprechende vertragliche, technische und prozedurale Änderungen initiiert. Diese werden nun entsprechend dem zugrundeliegenden Zeitplan, schrittweise bis Jänner 2022 umgesetzt.
Die durch die Benchmark Reform ausgelösten Vertragsanpassungen, die ausschließlich durch die Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz begründet werden können, stellen daher keine substanzielle Änderung der jeweiligen Geschäfte dar und die Sicherungsbeziehung kann aufrechterhalten werden. Die geleisteten bzw. erhaltenen Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Discounting-Switch wurden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zinssteuerungsderivate im Bankbuch werden in der UniCredit Bank Austria AG zur Absicherung des Zinsänderungs- und Währungsrisiko von Wertpapieren des Aktivbestandes, Krediten und verbrieften sowie nicht verbrieften Verbindlichkeiten verwendet. Primär werden Interest Rate Swaps, Caps und Floors zur Absicherung verwendet. Es werden sowohl Mikro- als auch Makro-Bewertungseinheiten gebildet, wobei nicht lineare Derivate immer als Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst werden.
Zinssteuerungsderivate in Makro-Bewertungseinheiten
Für Zinssteuerungsderivate im Bankbuch werden im Sinne des diesbezüglichen FMA-Rundschreibens vom Dezember 2012 funktionale Einheiten auf Basis der relevanten Währungen gebildet. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten werden positive und negative Marktwerte aufgerechnet. Die UniCredit Bank Austria AG rechnet auch Cross-Currency-Swaps zu den Zinssteuerungsderivaten.
Die UniCredit Bank Austria AG darf im Bankbuch nur innerhalb enger Limite offene Zinsrisikopositionen eingehen. Der überwiegende Teil der Zinssteuerungsderivate dient daher Absicherungszwecken im Rahmen eines Makro-Hedges.
Ein Überhang an negativen Marktwerten je funktionaler Einheit wird daher den mit diesen Derivaten abgesicherten Grundgeschäften gegenübergestellt und mit stillen Reserven aus der Zinsrisikobewertung aufgerechnet.
Eine retrospektive Effektivitätsmessung zur Prüfung der Entfaltung der Absicherungswirkung der Hedgeinstrumente wird durchgeführt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die positiven bzw. negativen Überhänge der Derivat-Marktwerte im Vergleich zu den stillen Reserven der gesicherten Grundgeschäfte, gegliedert nach den relevanten Währungen. Falls ein negativer Überhang des Derivat-Marktwertes nicht durch stille Reserven aus dem Grundgeschäfts gedeckt ist, ist für diese Währung eine Drohverlustrückstellung zu bilden.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 369
CLEAN MARKTWERTE DERIVATE SALDIERT
31.12.2021
CLEAN MARKTWERTE DERIVATE SALDIERT
31.12.2020
GEGENGERECHNETE STILLE RESERVEN DER GESICHERTEN GRUNDGESCHÄFTE
2021
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2021
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2020
VERÄNDERUNG DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
IM JAHR 2021
LÄNGSTE DERIVATLAUFZEIT
2021
In den meisten Makro-Bewertungseinheiten (aufgespaltet in Währungen) übersteigen die stillen Reserven die negativen Überhänge der zugehörigen Derivat-Marktwerte. Daher ist für die Drohverlustrückstellung 2021 ein nicht signifikanter Betrag aufgelöst worden.
Die Effektivität wird im Rahmen der Zinsrisikosteuerung auf Basis von Zinssensitivitäten (barwertorientiert, Basis-Point-Value) regelmäßig überprüft. Im Rahmen der Zinssteuerung werden zudem für das Bankbuch tourliche Stress-Tests durchgeführt, wobei neben parallelen Verschiebungen der Zinskurve auch Drehungen der Zinskurve (im und gegen den Uhrzeigersinn) sowie Money Market Shocks simuliert werden.
Unabhängig von der Frage, ob eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, werden für die Zinssteuerungsderivate im Bankbuch wie schon bislang die laufenden Zinsabgrenzungen bilanziell erfasst und der Erfolg im Rahmen des Zinsergebnisses ausgewiesen.
Zinssteuerungsderivate in Mikro-Bewertungseinheiten
Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der wesentlichen Parameter der Mikro-Bewertungseinheiten wendet die UniCredit Bank Austria AG im Rahmen der prospektiven Effektivitätsmessung Critical-Term-Matches an, die retrospektive Effizienzmessung für Mikro-Hedge-Beziehungen wird gemäß der Dollar-Offset-Methode überprüft.
Bei der Absicherung auf Einzelebene (Mikro–Bewertungseinheiten) betrugen die für die Prüfung der Drohverlustrückstellung relevanten Werte der eingesetzten Derivate zum Bilanzstichtag 148.998.144,15 € (2020: 284.732 Tsd €). Davon entfallen 152.185.028,97 € (2020: 373.421 Tsd €) auf Sicherungsinstrumente für die unten angeführten Grundgeschäfte auf der Passivseite. Für die unten angeführten Grundgeschäfte auf der Aktivseite belaufen sich die saldierten Werte der Sicherungsinstrumente auf -3.186.884,82 € (2020: -88.688 Tsd €).
ART DER MIKRO-BEWERTUNGSEINHEIT
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 370
Die erforderliche Drohverlustrückstellung per 31.12.2021 setzt sich für alle Währungen wie folgt zusammen:ART DER BEWERTUNGSEINHEIT
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2021
DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
31.12.2020
VERÄNDERUNG DROHVERLUST-RÜCKSTELLUNG
IM JAHR 2021
Makro-Bewertungseinheiten
Mikro-Bewertungseinheiten
Der in der oben dargestellten Tabelle angeführte Rückstellungsbedarf beinhaltet sowohl für die Makro- als auch für die Mikro-Bewertungseinheiten die zinsbezogenen Marktwertkomponenten, die in die Sicherungsbeziehung einfließen. Die Wertveränderungen der Zinssteuerungsderivate sind im Wesentlichen auf die Veränderungen des Zinsniveaus in der Abschlussperiode zurückzuführen. Der Absicherungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich von Beginn der Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit des jeweiligen Grundgeschäftes.
2.2.10. Verpflichtungen
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Agio und Disagio eigener Emissionen werden auf die Laufzeit verteilt aufgelöst.
2.2.11. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war. Langfristige Rückstellungen werden derzeit aufgrund des negativen Zinssatzes nicht abgezinst.
Langfristig fällige Leistungen an ehemalige Arbeitnehmer
Die Berechnung der Rückstellung für langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19.
Bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – d.h. Leistungen an Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen sind – wird je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Versorgungspläne zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten Plänen unterschieden.
Im Rahmen leistungsorientierter Pläne werden verschiedene Leistungen gewährt, die vom Alter, den Dienstjahren und den Vergütungsrichtlinien abhängen. Bei solchen Plänen trägt das Unternehmen das versicherungsmathematische Risiko und das Anlagerisiko.
Im Rahmen beitragsorientierter Pläne zahlt das Unternehmen festgelegte Beiträge. Die Leistungen ergeben sich aus dem Betrag der gezahlten Beiträge und der Rendite auf veranlagte Beiträge. Bei solchen Plänen trägt der Arbeitgeber kein versicherungsmathematisches Risiko bzw. kein Anlagerisiko.
Bei leistungsorientierten Plänen wird der Barwert durch einen externen Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Anwartschaftsansammlungsverfahrens (Projected Unit Credit Method) bestimmt. Diese Methode verteilt die Kosten der Leistungen gleichförmig über die Dienstjahre des Arbeitnehmers. Die Verpflichtungen entsprechen dem Barwert der durchschnittlichen zukünftigen Leistungen pro rata zum Verhältnis der Dienstjahre zur theoretischen Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Zahlung der Leistung.
Die UniCredit Bank Austria AG trägt im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der UniCredit Bank Austria AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener Pensionisten, bei denen die UniCredit Bank Austria AG im Sinne des §5 ASVG Pensionsversicherungsträger ist (d.h. die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung übernommen hat) und spätestens zum 31.12.2016 wegen Pensionierung aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen reduzierte sich im Berichtsjahr um 253.168.289,00 € auf insgesamt 3.695.168.353,42 € (davon Rückstellung für Pension 3.391.869.000,00 €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 371
Die Berechnung des Barwertes der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie der Jubiläumsgelder berücksichtigt die bestehenden Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen:• Rechnungszins: 1,00% p.a. (2020: 0,65% p.a.)Der Zinssatz wurde auf Basis der von Mercer eruierten DBO-Cash Flows, und unter Zugrundelegung der UniCredit Yield Curve, von der UniCredit Gruppe ermittelt. Zum 31.12.2021 beträgt die gewogene Duration für die Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen 12,5 Jahre. • Gehaltserhöhung: 2,48% (2020: 2,21%)
• Pensionserhöhung (BA-ASVG): 1,74% p.a. (2020: 1,43% p.a.). Ermittelt auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen der letzten 19 Jahre
• Pensionserhöhung (andere): 2,24% p.a. (2020: 1,96% p.a.) errechnet auf Basis der effektiven durchschnittlichen realen Pensionserhöhungen unter Berücksichtigung einer langfristig erwarteten Inflationsrate von 1,97%
• kein Fluktuationsabschlag
• Sterbetafeln AVÖ-2018 P für Angestellte (Aktuarverein Österreich, Generationentafel für Angestellte) (2020: AVÖ-2018 P für Angestellte)
AUSWIRKUNG AUF LEISTUNGORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN
2.2.12 Rechtsrisiken
Generell werden Rückstellungen für jene Verfahren gebildet, bei denen drohende Verluste wahrscheinlich oder sicher sind, wo aber die Höhe oder der Zeitpunkt des Eintritts dieser Verluste unbestimmt ist. In diesen Fällen werden Rückstellungen in jener Höhe gebildet, die angesichts der jeweiligen Umstände und in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen als angemessen erscheinen, wobei sowohl der Grundsatz der Vorsicht als auch der Grundsatz der angemessenen, verlässlichen Schätzung Beachtung finden.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für die folgenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten und andere Verfahren Rückstellungen in Höhe des eingeschätzten Risikos gebildet:
A) Madoff
Die UniCredit Bank Austria AG sowie einige ihrer Konzerngesellschaften und indirekten Tochtergesellschaften wurden geklagt bzw. gegen sie wurden Untersuchungen eingeleitet in Folge des durch Bernard L. Madoff („Madoff“) über seine Gesellschaft Bernard L. Madoff Investment Securities LLC („BLMIS“) betriebenen Ponzi Scheme, das im Dezember 2008 aufgedeckt wurde.
Zivilrechtliche Verfahren in Österreich Investoren der Primeo und Herald Madoff Feeder Fonds haben zahlreiche Zivilverfahren anhängig gemacht, von denen 11 mit einem eingeklagten Betrag von 5 Mio € zuzüglich Zinsen noch offen sind. Die geltend gemachten Ansprüche in diesen Verfahren sind entweder, dass die UniCredit Bank Austria AG gewisse Pflichtverletzungen in ihrer Funktion als Prospektkontrollorin begangen habe oder dass die UniCredit Bank Austria AG bestimmte Investoren (direkt oder indirekt) unsachgemäß beraten habe, in diese Fonds zu investieren, oder eine Kombination dieser Ansprüche. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat achtundzwanzig rechtskräftige Entscheidungen hinsichtlich der in den Verfahren geltend gemachten Prospekthaftungsansprüche gefällt. Hinsichtlich der Verfahren, die die Primeo Feeder Fonds betreffen, ergingen achtzehn rechtskräftige Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes zu Gunsten der UniCredit Bank Austria AG. In zwei Verfahren hat der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der UniCredit Bank Austria AG zurückgewiesen und hat somit die zu Gunsten der Kläger ergangenen Entscheidungen des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen. Hinsichtlich des Herald Feeder Fonds hat der österreichische Oberste Gerichtshof fünfmal über die Prospekthaftungsansprüche entschieden, zweimal zu Gunsten der UniCredit Bank Austria AG und dreimal zu Gunsten der Kläger. In einem Prospekthaftungsfall, wo in den Primeo und den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof zu Gunsten der UniCredit Bank Austria AG entschieden; in zwei weiteren Prospekthaftungsfällen, wo in den Primeo und in den Herald investiert wurde, hat der Oberste Gerichtshof die außerordentlichen Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Berufungsgerichts zu Gunsten der UniCredit Bank Austria AG rechtskräftig werden lassen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die verbleibenden Verfahren können nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden; zukünftige Entscheidungen könnten nachteilig für die UniCredit Bank Austria AG sein.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 372
Betreffend die gegen die UniCredit Bank Austria AG anhängigen österreichischen Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Betrug von Madoff hat die UniCredit Bank Austria AG Rückstellungen in einem Umfang gebildet, der als angemessen für die gegenwärtigen Risiken erachtet wird.Strafverfahren in Österreich Die UniCredit Bank Austria AG wurde als Beschuldigte in einem Strafverfahren in Österreich wegen des Verdachtes der Verletzung von Bestimmungen des InvFG, sowie Vorwürfe in Richtung Betrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Madoff-Fall geführt. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde im November 2019 gegen UniCredit Bank Austria AG sowie alle Beschuldigten zur Gänze eingestellt. Privatbeteiligte haben dagegen Fortführungsanträge eingebracht; diese wurden im Jänner 2021 vollumfänglich abgewiesen. Ein Rechtsmittel steht gegen diese Entscheidung nicht mehr zu.
Verfahren in den Vereinigten Staaten Klagen durch den SIPA Trustee Im Dezember 2010 brachte der Insolvenzverwalter (der „SIPA Trustee“) für die Liquidation der BLMIS neben anderen Klagen auch eine Klage bei einem US-Bundesgericht (United States Federal Court) gegen einige Dutzend Beklagte ein, unter anderen gegen die HSBC, die UniCredit S. p. A., die UniCredit Bank Austria AG und einige mit ihr verbundene Unternehmen (das „HSBC-Verfahren“).
Im HSBC-Verfahren klagte der SIPA Trustee mehrere Milliarden US-Dollar im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen und Anfechtungsansprüchen (auch als „claw-back claims“, d. h. Rückforderungen, bezeichnet) ein. Die zivilrechtlichen Ansprüche wurden im Jahr 2011 abgewiesen, gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel anhängig. Im Jahr 2015 ließ der SIPA Trustee im HSBC-Verfahren die Anfechtungsansprüche gegen die UniCredit S.p.A. und die Alternative Investments Division of Pioneer („PAI“) mit Anspruchsverzicht sowie die Anfechtungsansprüche gegen die UniCredit Bank Austria AG ohne Anspruchsverzicht fallen; dies erfolgte nach Anspruchsregulierungen, die nicht die UniCredit S.p.A., die PAI und die UniCredit Bank Austria AG betrafen und vom SIPA Trustee als Erfüllung der betreffenden Ansprüche angesehen wurden. Am 22. November 2016 erging ein Urteil des Bankruptcy Court, das die Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BA Worldwide Fund Management Ltd („BAWFM“) anordnete. Am 9. März 2017 äußerte sich der SIPA Trustee schriftlich zur Abweisung der Anfechtungsansprüche gegen die BAWFM. Am 16. März 2017 legte der SIPA Trustee Berufung gegen die Abweisung der Ansprüche ein. Im Februar 2019 hat das Berufungsgericht die Entscheidung des Bankruptcy Court's vom 22. November 2016 aufgehoben und entschieden, dass der SIPA Trustee die Übertragungen von Geldern durch die BLMIS vor deren Insolvenz an die BAWFM und andere, ähnlich gestellte Parteien, zurückfordern kann. BAWFM und andere Beklagte beantragten eine neuerliche Anhörung vor dem Berufungsgericht durch ein "en banc" Gremium (sohin durch alle Richter). Das Berufungsgericht wies diesen Antrag im April 2019 ab. Auf Antrag der Beklagten lässt das Berufungsgericht das Verfahren ruhen; dies damit das Verfahren während des Revisionsprozesses beim Obersten Gerichtshof nicht fortgeführt wird. BAWFM und die anderen Beklagten haben am 30. August 2019 eine Revision eingebracht. Am 1. Juni 2020 hat der Oberste Gerichtshof diese Revision zurückgewiesen. Das Verfahren wurde sohin an das Bankrupcty Court für das weitere Verfahren zurückverwiesen. Es besteht kein wesentlicher potenzieller Schadenersatzanspruch und damit kein ausgeprägtes Risikoprofil für die UniCredit Gruppe. Bestimmte bestehende oder frühere verbundene Personen, die im HSBC-Verfahren als Beklagte genannt werden, könnten Rechte auf Schadloshaltung durch die UniCredit S.p.A. und ihre verbundenen Unternehmen haben.
Über die vorgenannten Verfahren und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff gegen die UniCredit Bank Austria AG, ihre verbundenen Unternehmen und einige von deren Mitarbeitern und früheren Mitarbeitern hinaus können in Zukunft in den USA, in Österreich oder anderen Ländern unter Umständen weitere mit dem Fall Madoff in Zusammenhang stehende Prozesse angestrengt werden. Derartige in Zukunft mögliche Klagen könnten gegen die UniCredit Bank Austria AG, ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter eingebracht werden. Die anhängigen Verfahren bzw. in Zukunft mögliche Klagen können für die UniCredit Bank Austria AG negative Auswirkungen haben.
Die UniCredit Bank Austria AG und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen, sich gegen die Ansprüche und Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Fall Madoff mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Abgesehen von den oben dargestellten Sachverhalten ist es derzeit nicht möglich, den Zeithorizont und die Ergebnisse der verschiedenen Klagen verlässlich abzuschätzen und den Grad an Verantwortlichkeit – sollte eine Verantwortlichkeit gegeben sein – zu bestimmen.
B) Alpine Holding GmbH
Die Alpine Holding GmbH begab in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils eine Anleihe. In den Jahren 2010 und 2011 fungierte die UniCredit Bank Austria AG dabei als Joint Lead Manager, und zwar in jedem der beiden Jahre gemeinsam mit einer anderen Bank. Im Juni / Juli 2013 wurden die Alpine Holding GmbH und die Alpine Bau GmbH insolvent; es folgten Konkursverfahren. Zahlreiche Anleihegläubiger stellten daraufhin schriftlich Forderungen an die in die Anleiheemissionen involvierten Banken. Zumindest soweit die UniCredit Bank Austria AG davon betroffen ist, begründeten die Anleihegläubiger ihre Forderungen hauptsächlich mit der Prospekthaftung der Joint Lead Manager und in einer geringeren Anzahl von Fällen auch mit fehlerhafter Anlageberatung. Investoren haben zivilrechtliche Klagen einschließlich dreier Sammelklagen der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte anhängig gemacht (mit einer Forderungssumme von insgesamt rund 18,7 Mio €), in denen neben anderen Banken auch die UniCredit Bank Austria AG als beklagte Partei genannt wird. Der wesentliche Klagegrund ist die Prospekthaftung. Diese zivilrechtlichen Verfahren
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 373
sind überwiegend noch in erster Instanz anhängig. Bisher hat der Oberste Gerichtshof keine rechtskräftige Entscheidung über Klagen gegen die UniCredit Bank Austria AG betreffend Prospekthaftung gefällt. Zusätzlich zu den vorgenannten Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG wurden im Zusammenhang mit der Alpine-Insolvenz weitere Klagen gegen die UniCredit Bank Austria AG angedroht, die in Zukunft eingebracht werden könnten. Anhängige oder zukünftige Klagen können negative Auswirkungen auf die UniCredit Bank Austria AG haben. Die UniCredit Bank Austria AG beabsichtigt, sich gegen diese Ansprüche mit allen vorhandenen Mitteln zu wehren. Derzeit ist es nicht möglich, den zeitlichen Ablauf und den Ausgang der verschiedenen Verfahren abzuschätzen sowie den Grad einer allfälligen Verantwortlichkeit der UniCredit Bank Austria AG, soweit eine solche überhaupt gegeben ist, zu beurteilen.C) Valauret S.A.
Im Jahr 2001 erwarben die Kläger Valauret S. A. und Hughes de Lasteyrie du Saillant Aktien des französischen Unternehmens Rhodia S. A. Die Kläger behaupten, sie hätten aufgrund eines Rückgangs des Rhodia-Aktienkurses zwischen 2002 und 2003 Verluste erlitten.
Im Jahr 2004 reichten die Kläger eine Schadenersatzklage gegen den Verwaltungsrat, die Abschlussprüfer und die Aventis S. A. (den angeblichen Mehrheitsaktionär der Rhodia S. A.) ein. In der Folge weiteten sie ihre Forderung auf andere Parteien – insgesamt 14 Beklagte – aus, darunter auch die UniCredit Bank Austria AG als Rechtsnachfolgerin der Creditanstalt AG, gegen die Ende 2007 eine Klage eingereicht wurde. Die Kläger behaupten, die Creditanstalt AG sei in die oben erwähnten angeblichen betrügerischen Handlungen involviert gewesen.
Nach Ansicht der UniCredit Bank Austria AG entbehrt der Vorwurf einer Involvierung der Creditanstalt AG in betrügerische Handlungen jeder Grundlage. Im Jahr 2006, noch bevor die Klage auf die UniCredit Bank Austria AG ausgeweitet wurde, wurde das zivilrechtliche Verfahren nach Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt. Im Dezember 2008 setzte das Handelsgericht Paris auch das zivilrechtliche Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG aus.
Im Juni 2021 wurde die UniCredit Bank Austria AG vom Tribunal de Commerce de Paris davon informiert, dass der Fall aus dem Register des Gerichtes entfernt wurde, auf Betreiben von Valauret selbst. Der Fall Valauret ist wahrscheinlich verjährt.
Gemäß oben dargestellten Grundsätzen wurden für diese Rechtsstreitigkeit keine Rückstellungen gebildet.
D) Lexitor
Der EuGH entschied mit Urteil vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 ("Lexitor"), dass Art. 16 Abs. 1 der Verbraucherkredit-Richtlinie (VKrRL) dahin auszulegen ist, dass das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst. § 16 Abs. 1 VKrG in der damaligen Fassung nannte hingegen nur die laufzeitabhängigen Kosten. Zur Sicherstellung einer richtlinienkonformen Rechtslage wurden § 16 Abs. 1 VKrG und der wortgleiche § 20 Abs. 1 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) mit Wirkung ab 01.01.2021 im Sinne des EuGH-Urteils angepasst und jeweils das Wort „laufzeitabhängig“ gestrichen.
Der VKI brachte gegen die UniCredit Bank Austria AG eine Verbandsklage ein, die vom HG Wien mit Urteil vom 29.10.2020 in 1. Instanz abgewiesen wurde mit der Begründung, der österreichische Gesetzgeber habe nicht-laufzeitabhängige Kosten bewusst von der Verpflichtung zur Ermäßigung ausgenommen, weshalb keine planwidrige Gesetzeslücke bestehe und eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung iS von Lexitor nicht zulässig sei. Das OLG gab der Berufung des VKI mit Urteil vom 04.02.2021 überraschend (weil gegen die herrschende Lehre) Folge mit der Begründung, die Bestimmung des § 20 HIKrG weise eine planwidrige Lücke auf, weshalb eine Auslegung der Bestimmung im Sinne von Lexitor möglich und geboten sei. Die UniCredit Bank Austria AG erhob gegen diese uE verfehlte Entscheidung die außerordentliche Revision an den OGH, der mit Beschluss vom 19.08.2021 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorlegte, ob sich die zu Art. 16 VKrRL ergangene Lexitor-Entscheidung überhaupt auf die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (WIKrRL) übertragen lässt. Der OGH dürfte davon ausgehen, dass Art. 25 WIKrRL die Kürzung nicht-laufzeitabhängiger Kosten nicht verlangt und die von der UniCredit Bank Austria AG verwendete Klausel der bis 31.12.2020 geltenden Rechtslage entsprach und deren Verwendung keine Unterlassungspflicht begründe. Andernfalls wäre vom OGH die Frage zu beantworten, ob bzw. wie § 20 Abs 2 HIKrG aF richtlinienkonform interpretiert werden könne. Die herrschende Lehre lehnt eine richtlinienkonforme Interpretation von § 20 HIKrG aF ab. Aufgrund des klaren Wortlauts sowie der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, keine Reduktion für nicht-laufzeitabhängige Kosten in
§ 20 Abs 1 HIKrG aF vorzusehen, und der stRsp des OGH zum Verbot des contra legem-Judizierens, sollte auch der OGH zur Entscheidung gelangen, § 20 Abs 1 HIKrG aF könne nicht richtlinienkonform interpretiert werden.
Gemäß den dargestellten Überlegungen wurden für diese Rechtsstreitigkeit, in übereinstimmender Rechtsansicht der UniCredit Bank Austria AG und des Rechtsvertreters, keine Rückstellungen gebildet, da ein Obsiegen der UniCredit Bank Austria AG überwiegend wahrscheinlich ist.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 374
3. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie UmgliederungenGegenüber dem Vorjahr wurden keine Änderungen der Bewertungsmethoden vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Umgliederungen Passivseitig aus andere verbriefte Verbindlichkeiten in begebene Schuldverschreibungen in Höhe von 2.885.382.427,25 €. Die Änderung der Darstellung erfolgte in Folge einer technischen Umstellung innerhalb des IT-Systems. Die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird durch diese Umgliederung nicht beeinträchtigt.
4.1. Laufzeitengliederung für nicht täglich fällige Geschäfte Forderungen an Kreditinstitute
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre *)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
b) Sonstige Verbindlichkeiten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Begebene Schuldverschreibungen
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
Andere verbriefte Verbindlichkeiten
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
*) inkl. TLTRO (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) Volumen aus 2020 in Höhe von 15,4 Mrd €, sowie in 2021 zusätzliche 1,55 Mrd €.
**) Bei den Spareinlagen wurde die zu erwartende Verweildauer herangezogen. Die Berechnung erfolgte nach anerkannten statistischen Verfahren.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 375
4.2. Fremdwährungsaktiva und FremdwährungspassivaDer Gesamtbetrag an Fremdwährungsaktiva betrug zum Jahresende 8.894.525.377,49 € das sind 7,74% der Bilanzsumme (31.12.2020: 4.547.447 Tsd € oder 3,99% der Bilanzsumme). Die Fremdwährungspassiva erreichte per 31.12.2021 8.970.168.205,25 € oder 7,80% der Bilanzsumme (31.12.2020: 4.623.090 Tsd € oder 4,05% der Bilanzsumme).
4.3. Forderungen und Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht FÜHRUNGSKRÄFTE IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen u. andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
4.4. Beteiligungsunternehmen und Anteile an verbundenen Unternehmen Jene Unternehmen, an denen die UniCredit Bank Austria AG direkt oder über verbundene Unternehmen mindestens 20% der Anteile hält, sind nachfolgend in tabellarischer Form entsprechend § 238 Abs. 1 Z 4 UGB dargestellt. Zu verbundenen Unternehmen wurden bankübliche Beziehungen unterhalten. Teilweise wurden Finanzierungen mit Eigenkapitalsurrogaten vorgenommen.
Vollkonsolidierte Unternehmen
BA GVG-Holding GmbH, Wien, AT
BA-CA Markets & Investment Beteiligung Ges.m.b.H.,
Wien, AT1)
Bank Austria Finanzservice GmbH, Wien, AT
Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH, Wien, AT1)
Bank Austria Wohnbaubank AG, Wien, AT1)
CABET-Holding-GmbH, Wien, AT1)
card complete Service Bank AG, Wien, AT
FactorBank Aktiengesellschaft, Wien, AT
Kaiserwasser Bau- und Errichtungs GmbH und
Co OG, Wien, AT
Paytria Unternehmensbeteiligungen Gesellschaft m.b.H, Wien, AT
POLLUX Immobilien GmbH, Wien, AT
Schoellerbank Aktiengesellschaft, Wien, AT
UniCredit Center am Kaiserwasser GmbH,
Wien, AT
UniCredit Leasing (Austria) GmbH, Wien, AT
UNIVERSALE International Realitäten GmbH,
Wien, AT
1) Gewinngemeinschaften mit der UniCredit Bank Austria AG.
2) Bei den Zahlen handelt es sich um IFRS-Werte.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 376
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck, AT
BKS Bank AG, Klagenfurt, AT
NOTARTREUHANDBANK AG, Wien, AT
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft,
Wien, AT
Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH,
Wien, AT
PSA Payment Services Austria GmbH, Wien, AT
WKBG Wiener Kreditbürgschafts- und
Beteiligungsbank AG, Wien, AT
1) Bei den Zahlen handelt es sich um nicht geprüfte IFRS-Werte
Nicht konsolidierte Unternehmen
AI Beteiligungs GmbH, Wien, AT
Alpine Cayman Islands Ltd., George Town,
Grand Cayman, KY
BA Alpine Holdings, Inc., Wilmington County,
New Castle, US 1)
BA-CA Wien Mitte Holding GmbH, Wien, AT
Human Resources Service and Development GmbH, Wien, AT2)
RAMSES-Immobilienholding GmbH, Wien, AT
RE-St.Marx Holding GmbH, Wien, AT2)
1) Die Beträge dieser Gesellschaft sind in USD dargestellt
2) Gewinngemeinschaften mit der UniCredit Bank Austria AG
Der additive Prozentsatz beinhaltet alle Anteile vollkonsolidierter oder sonstiger verbundener Unternehmen, jedoch keine treuhändig gehaltenen Anteile.
Eigenkapital: Eigenkapital im Sinne des § 229 UGB.
Zum Bilanzstichtag bestanden unverändert zum Vorjahr zwischen der UniCredit Bank Austria AG und den nachfolgend angeführten Gesellschaften Ergebnisabführungsverträge:
•BA-CA Markets & Investment Beteiligung GmbH
•Bank Austria Real Invest Immobilien-Management GmbH
•Bank Austria Wohnbaubank AG
•CABET-Holding-GmbH
•Human Resources Service and Development GmbH
•RE-St. Marx Holding GmbH
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 377
4.5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenKooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung mit der HVB wurde mit Wirkung 31. Mai 2020 gekündigt. Somit bestehen keine Kooperationsvereinbarungen mehr.
Vom gesamten Wertpapierbestand der UniCredit Bank Austria AG entfielen zum Jahresende 9.548.059.052,26 € (31.12.2020: 9.612.252 Tsd €) auf das Finanzanlagevermögen und 5.962.151.945,20 € (31.12.2020: 5.505.011 Tsd €) auf das Umlaufvermögen inkl. Handelsbestand.
4.6.1. Die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind aus der nachstehenden Aufgliederung ersichtlich:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
4.6.2. Die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere gliedern sich wie folgt in Anlage- und Umlaufvermögen:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Zuordnung gemäß § 64 Abs. 1 Z 11 BWG erfolgte entsprechend der vom Vorstand gefassten Beschlüsse.
4.6.3. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 238 Abs. 1 Z 2 UGB), gliedern sich wie folgt:
Schuldtitel öffentliche Stellen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Diese Finanzinstrumente werden einem tourlichen Impairment-Test unterzogen. In den Posten "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", sowie „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ gab es im Jahr 2021 keine Wertberichtigungen (31.12.2020: 2.890 Tsd €). Sonst ist eine statistisch ermittelte Kreditrisikovorsorge in der Höhe von 1.985.518,24 € (31.12.2020: 2.550 Tsd €) vorgenommen. Bei den restlichen Beständen ergaben die Analysen, dass eine dauerhafte Wertminderung nicht vorliegt und daher für 2021 keine weiteren Abwertungen erforderlich waren.
4.7. Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren Anschaffungskosten höher sind als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben. Der auf die Restlaufzeit noch zu verteilende Unterschiedsbetrag beträgt zum Jahresende 270.407.177,96 € (31.12.2020: 283.619 Tsd €).
Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und deren Anschaffungskosten niedriger sind als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig zugeschrieben. Bis zum Bilanzstichtag wurden bereits Unterschiedsbeträge in Höhe von 4.174.703,10 € zugeschrieben (31.12.2020: 14.553 Tsd €). Der Unterschiedswert zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungswert zum 31.12.2021 beträgt 13.402.097,37 € (31.12.2020: 12.448 Tsd €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 378
4.8. Unterschiedsbeträge bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen habenDer Marktwert der im Handelsbestand gehaltenen Mark-to-Market bewerteten Wertpapiere gemäß § 56 Abs. 5 BWG liegt zum 31.12.2021 um 397,76 € (31.12.2020: 1 Tsd €) über den Anschaffungskosten.
Zum Bilanzstichtag ist der Marktwert der börsennotierten Wertpapiere, die der Liquiditätsvorsorge dienen, gemäß § 56 Abs. 4 BWG um 27.158.849,18 € (31.12.2020: 101.568 Tsd €) höher als der Bilanzansatz.
4.9. Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen Im Jahr 2022 werden Forderungen in der Form von Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 263.279.501,62 € (31.12.2020: 306.409 Tsd €) sowie begebene Schuldverschreibungen im Ausmaß von 1.081.749.987,38 € (31.12.2020: 2.210.182 Tsd €) fällig.
Die UniCredit Bank Austria AG hat im Geschäftsjahr 2021 ein Wertpapierhandelsbuch gemäß § 64 Abs. 1 Z 15 BWG geführt. Das Volumen des Handelsbuches besteht aus Wertpapieren in Höhe von 207.976,12 € (31.12.2020: 496 Tsd €) und Derivaten im Nominale von 48.403.762.395 € (31.12.2020: 44.133.840 Tsd €).
Im Jahr 2021 erfolgten keine Umsätze mit UniCredit Bank Austria AG Stammaktien (2020: keine Umsätze). Die UniCredit Bank Austria AG hielt per 31.12.2021 keine eigenen Aktien im Bestand (31.12.2020: 0).
4.12. Anteile an einer herrschenden Gesellschaft Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Kundengeschäftes keine Umsätze mit UniCredit S.p.A. Stammaktien (2020: 0 €) getätigt.
Zum Bilanzstichtag waren keine UniCredit S.p.A. Aktien im Eigenbestand der UniCredit Bank Austria AG (31.12.2020: 0).
4.13. Rückgekaufte eigene nachrangige Anleihen und Ergänzungskapital Die UniCredit Bank Austria AG hatte zum Bilanzstichtag keine (31.12.2020: 1.611 Tsd €) von ihr begebene nachrangige Anleihen im Eigenbestand. Des Weiteren hatte die Bank zum 31.12.2021 keine (Nominale 31.12.2020: 254.711 Tsd €) hybride Emissionen von Tochtergesellschaften im Bestand. Im Berichtsjahr erfolgte der Rückruf von zwei nachrangigen Anleihen von Tochtergesellschaften.
4.14 Die Buchwerte folgender Aktiv- und Passivposten enthalten Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Zusätzlich stehen für die Bank Austria Wohnbaubank AG zum 31.12.2021 treuhändig emittierte Schuldverschreibungen in Höhe von 719.008.300,00 € (31.12.2020: 933.749 Tsd €) als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände in der Position Forderungen an Kunden in Höhe von 686.132.822,44 € (31.12.2020: 709.823 Tsd €) gegenüber.
4.15. In Pension gegebene Vermögensgegenstände und Wertpapierleihe Der Buchwert der im Rahmen von echten Pensionsgeschäften übertragenen Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag 1.088.909.608,39 € (31.12.2020: 1.038.754 Tsd €). Die Vermögensgegenstände werden weiterhin als Aktiva, die erhaltenen Gegenwerte als Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Per 31.12.2021 wurden von der UniCredit Bank Austria AG 140.070.966,50 € Wertpapiere verliehen (31.12.2020: 0 Tsd €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 379
4.16. Nachrangige VermögensgegenständeForderungen an Kreditinstitute
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
hievon gegenüber verbundenen Unternehmen
4.17. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen In den immateriellen Vermögensgegenständen ist ein Firmenwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.820.000,00 € (31.12.2020: 2.100 Tsd €) ausgewiesen.
Der Grundwert der Liegenschaften betrug zum Bilanzstichtag 3.265.206,81 € (31.12.2020: 3.319 Tsd €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 380
4.18. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) findet sich in den nachstehenden Tabellen.
Um eine bessere Lesbarkeit der nachfolgenden Tabellen zu erreichen, wurde die Vorzeichen-Methodik in der Tabelle vereinheitlicht. Die Veränderungen sind nun in allen Anlageklassen einheitlich und rechnerisch dargestellt. Dementsprechend erfolgte die Anpassung der Vorzeichen auch für das Vorjahr.
Entwicklung des Anlagevermögens der UniCredit Bank Austria AG
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2019
KUM. ABSCHR. ABGÄNGE
PER 31.12.2020
Restbuchwerte und Abschreibungen
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUM. ABSCHR. UMBUCHUNGEN
PER 31.12.2020
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2020
Restbuchwerte und Abschreibungen (fortgesetzt)
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 381
Entwicklung des Anlagevermögens der UniCredit Bank Austria AG
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2020
KUM. ABSCHR. ABGÄNGE
PER 31.12.2021
Restbuchwerte und Abschreibungen
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
KUM. ABSCHR. UMBUCHUNGEN
PER 31.12.2021
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG
PER 31.12.2021
Restbuchwerte und Abschreibungen (fortgesetzt)
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 382
4.19. LeasingaktivitätenDie UniCredit Bank Austria AG war 2021, wie im Vorjahr, nicht als Leasinggeber im Leasing-Geschäft direkt tätig, jedoch im Rahmen der Kreditgewährung an Leasinggesellschaften engagiert.
4.20. Gesamtaufwand aus der Nutzung nicht aktivierter Sachanlagen Untenstehende Tabelle zeigt jene Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (aus Miet- und Leasingverträgen), welche in der Folgeperiode bzw. in den folgenden fünf Jahren fällig werden:
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
fällig im folgenden Geschäftsjahr
fällig in den folgenden fünf Geschäftsjahren
4.21. Sonstige Vermögensgegenstände 4.21.1. Sonstige Vermögensgegenstände
In diesem Posten werden ergebniswirksame und nicht ergebniswirksame Bewertungskomponenten aus derivativen Produkten in Höhe von 1.094.738.612,05 € (31.12.2020: 1.488.367 Tsd €) bilanziert. Gegenüber verbundenen Unternehmen, mit denen eine Gewinngemeinschaft besteht, sind Dividendenforderungen in Höhe von 91.728.160,26 € (31.12.2020: 128.652 Tsd €) ausgewiesen. Es bestehen Forderungen an das Finanzamt für Körperschaften in Höhe von 21.227.431,80 € (31.12.2020: 3.716 Tsd €). Weiters werden in den sonstigen Vermögensgegenständen aktivische Antizipationen betreffend Zinsen und Provisionen in Höhe von 109.513.917,77 € (31.12.2020: 41.714 Tsd €) ausgewiesen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2021 auf 1.039.857,81 € (31.12.2020: 0 Tsd €).
4.21.2. Aktive Rechnungsabgrenzung
In diesem Posten werden Mietvorauszahlungen für diverse Realitäten in Höhe von 1.234.125,33 € (31.12.2020: 1.434 Tsd €) ausgewiesen. Für Eigene Emissionen wird in diesem Posten ein Disagio in Höhe von 109.583.334,44 € (31.12.2020 126.111 Tsd €) ausgewiesen. Die restlichen Rechnungsabgrenzungsposten im Jahr 2021 betragen 655.418,19 € (31.12.2020: 1.661 Tsd €).
4.22. Aktive latente Steuern Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25% 586.826.893,72 € (2020: 594.858 Tsd €), darin enthalten 220.514,33 € (2020: 245 Tsd €) latente Steuern aus temporären Differenzen von Gesellschaften mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde. Die aktiven latenten Steuern beruhen zum überwiegenden Teil auf temporären Differenzen im Bereich der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen, der Forderungsbewertung der Siebentel-Abschreibungen. Weiters bestehen aktive latente Steuern aus Unterschiedsbeträgen resultierend aus dem unterschiedlichen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz der sonstigen Rückstellungen sowie der langfristigen Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten. Vom Wahlrecht einer Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht.
4.23. Sonstige Verbindlichkeiten In diesem Bilanzposten werden ergebniswirksame und nicht ergebniswirksame Bewertungskomponenten aus derivativen Produkten in Höhe von 1.330.681.398,17 € (31.12.2020: 1.594.873 Tsd €) ausgewiesen.
Für jene Mitarbeiter die im Rahmen des Projektes “BA-Reloaded” sowie des Projektes „Team 23“ eine Austrittsvereinbarung abgeschlossen haben, wird in diesem Posten eine Verbindlichkeit in Höhe von 237.356.068,05 € (31.12.2020: 211.929 Tsd €) ausgewiesen. Es bestehen Verbindlichkeiten aus KESt-Verrechnungen in Höhe von 39.219.694,96 € (31.12.2020: 27.450 Tsd €).
Weiters werden in den sonstigen Verbindlichkeiten passivische Antizipationen in Höhe von 13.185.437,64 € (31.12.2020: 16.359 Tsd €) bilanziert. Restliche Verbindlichkeiten im Jahr 2021 betragen 144.365.030,47 € (31.12.2020: 81.070 Tsd €).
4.24. Passive Rechnungsabgrenzung Für Eigene Emissionen wird in diesem Posten ein Agio in Höhe von 12.962.467,20 € (31.12.2020: 14.406 Tsd €) ausgewiesen. Andere passive Rechnungsabgrenzungsposten im Jahr 2021 betragen 11.521.904,90 € (31.12.2020: 15.128 Tsd €).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 383
4.25. Rückstellungen4.25.1. Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
Der Rechnungszinssatz beträgt im Berichtsjahr 1,00% (2020: 0,65%). Die bilanzierten Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen entsprechen den versicherungsmathematisch ermittelten Verpflichtungen.
4.25.2. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Kreditrisiken
Rückstellungen für drohende Verluste
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Restrukturierungsrückstellungen
In den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen aus der Personalverrechnung sowie für Rechts- und Sachverständigenkosten enthalten.
Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dem von UniCredit eingeleiteten neuen strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ sowie Personalkosten für das Projekt „Team 23“. Von dem Gesamtbetrag per 31.12.2021 in Höhe von 274.921.951,22 € entfallen 229.097.972,10 € auf Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit dem strategischen Plan „UniCredit Unlocked“ im Personalbereich für Überbrückungs- und Frühpensionierungsmodelle auf freiwilliger Basis.
Insgesamt beträgt der in der Bilanz zum 31.12.2021 ausgewiesene Bestand an Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einschließlich abgegrenzter Zinsen 588.352.959,53 € (31.12.2020: 946.652 Tsd €). Im Berichtsjahr sind Ergänzungskapital mit einem Nominalbetrag von 314.345.713,81 € (31.12.2020: 25.000 Tsd €) und nachrangigen Termineinlagen mit einem Buchwert von 43.510.236,46 € (31.12.2020: 0 Tsd €) getilgt worden. Zum 31.12.2021 sind im Ergänzungskapital 11 Anleihen (31.12.2020: 17 Anleihen) und 1 Termineinlage (31.12.2020: 4 Termineinlagen) enthalten, wobei die Laufzeit überwiegend über vier Jahre beträgt. Als Währungen dienen USD und EUR.
4.27. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals Im Dezember 2021 hat die UniCredit Bank Austria AG ein Instrument des zusätzlichen Kernkapitals in Höhe von 600.000.000 € in Form einer Tier 1 Emissionen (AT1-Anleihen) begeben. Diese wurde zur Gänze von der Muttergesellschaft UniCredit S. p.A. gezeichnet.
Das Instrument hat eine unbefristete Laufzeit, ist direkt emittiert, nachrangig, nicht besichert und ausschließlich durch die Emittentin kündbar.
UniCredit Bank Austria AG hat das Recht, die Verzinsung jederzeit und nach freiem Ermessen ganz oder teilweise ausfallen zu lassen.
Das Instrument ist teilweise oder vollständig herabzuschreiben, wenn die harte Kernkapitalquote nach CRR eine Untergrenze von 5,13% auf Einzelinstituts- oder konsolidierter Basis unterschreitet. Eine Wiederhochschreibung bis zum ursprünglichen Emissionsvolumen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, es muss in jedem Fall ein Jahresüberschuss vorhanden sein und es darf kein Auslöseereignis vorliegen.
Die Emission ist nach fünf Jahren erstmals durch die Emittentin kündbar und zunächst mit 4,75% verzinst. Ab 3. Juni 2027 entspricht der Zinssatz dem 5-Jahres-Mid-Market-Swapsatz + 4,90%.
Das Instrument wird in den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln als zusätzliches Kernkapital ausgewiesen. Ausschüttungen aus der AT1-Anleihe werden im Zinsaufwand erfasst. Der abgegrenzte Zinsaufwand von Additional Tier1 beträgt 1.717.808,22 €.
4.28. Eigenkapital
4.28.1. Gezeichnetes Grundkapital
Das Grundkapital der UniCredit Bank Austria AG beträgt per 31.12.2021 1.681.033.521,40 € und wird gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen. Das bilanzierte Grundkapital ist unterteilt in 10.115 auf Namen lautende vinkulierte Stückaktien mit Stimmrecht und 231.218.705 auf Namen lautende Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 384
4.28.2. KapitalrücklagenDie gebundenen Kapitalrücklagen werden per 31.12.2021 mit 876.354.199,40 € unverändert zum 31.12.2020 ausgewiesen. Eine nicht gebundene Kapitalrücklage besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.000.000.000,00 € (31.12.2020: 1.000.000 Tsd €) aufgrund eines Gesellschafterzuschusses der UniCredit S.p.A.
4.28.3. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen werden per 31.12.2021 mit 192.056.563,11 € (31.12.2020: 192.166 Tsd €) ausgewiesen.
4.28.4. Haftrücklage
Die Haftrücklage wird per 31.12.2021 mit 2.129.748.409,45 € unverändert (31.12.2020: 2.129.748 Tsd €) ausgewiesen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 385
4.29 Kernkapital und ergänzende EigenmittelIn folgender Tabelle sind die Rücklagenbewegungen sowie das Ergebnis 2021 unter Berücksichtigung geplanter Ausschüttung bereits berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat sowie gegebenenfalls durch die Hauptversammlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA AG
HARTES KERNKAPITAL (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Voll eingezahlte Kapitalinstrumente
Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbarer Gewinn oder Verlust
(–) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(–) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
(–) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
(–) Als immaterieller Vermögenswert bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert
(–) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
(-) Abzugsfähige latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren
(–) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(–) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag
(-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag für Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag für latente Steueransprüche aus temporären Differenzen
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
(-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital 3)
ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL (AT1)
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Voll eingezahlte, direkt begebene Kapitalinstrumente
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Voll eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
(–) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
(–) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering) 4)
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
(–) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
1) beinhaltet neben dem Agio auch die ungebundene Kapitalrücklage aus Gesellschafterzuschuss von 1 Mrd €2) Haftrücklage3) NPE Backstop/Calendar provisioning in Umsetzung des SREP Letters an die UniCredit-Gruppe
4) Ab 1.1.2021 Anwendung der Übergangsbestimmung für Drittstaatenemissionen ohne vertragliche Bail-In Klausel
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 386
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA AG
RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
Davon: Zusätzliche strengere aufsichtsrechtliche Anforderungen gemäß Art.124
Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Durch Immobilien besichert
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB)
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 164
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 124
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren
genutzt werden
Staaten und Zentralbanken
Unternehmen – Spezialfinanzierungen
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, KMU
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, keine KMU
Mengengeschäft – qualifiziert revolvierend
Mengengeschäft – Sonstige KMU
Mengengeschäft – Sonstige, keine KMU
Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 387
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
GESAMTRISIKOBETRAG DER RISIKOPOSITIONEN FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR 1)
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c sowie der Übergangsbestimmung nach Art 465 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013 iVm § 1 CRR-Begleit-VO
a) eine harte Kernkapitalquote von
b) eine Kernkapitalquote von
c) eine Gesamtkapitalquote von
1) inklusive RWA Add-On in Höhe von 500 Mio € (bis zur Erfüllung der Auflagen im Zusammenhang mit Änderungen des EAD Modells) und mit Einsatz der neuen IRB-PD Modelle im 3Q21 wird bis zum vollständigen granularen Neu Rating ein Aufschlag (per 31.12.2021 3.300 Mio €) berücksichtigt
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 388
In folgender Tabelle ist das anrechenbare konsolidierte Ergebnis 2021 unter Berücksichtigung geplanter Ausschüttung enthalten. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung der Jahresabschlüsse der Bank Austria AG und einzelner Tochtereinheiten durch den jeweiligen Aufsichtsrat und die Ergebnisverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sind.Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA TEILKONZERN
HARTES KERNKAPITAL (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Voll eingezahlte Kapitalinstrumente
Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbarer Gewinn oder Verlust
(-) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority interest)
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme (Cash Flow Hedge)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(–) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
(-) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
(-) In den Wertansätzen der wesentlichen Beteiligungen enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert
(–) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
(–) Bruttobetrag der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
Bilanzielle Neubewertung sonstiger immaterieller Vermögenswerte von Tochterunternehmen nach Konsolidierung der Tochterunternehmen, die Dritten zuzurechnen sind
(–) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
(–) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
(–) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(–) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag
(-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag für Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag für latente Steueransprüche aus temporären Differenzen
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
Sonstige Anpassungen des harten Kernkapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen 2)
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital 3)
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 389
ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL (AT1)
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
Voll eingezahlte, direkt begebene Kapitalinstrumente
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Voll eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering) 4)
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
(–) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
1) beinhaltet neben dem Agio auch die ungebundene Kapitalrücklage aus Gesellschafterzuschuss von 1 Mrd €2) enthält Übergangsanpassungen am harten Kernkapital resultierend aus der Anwendung der Bestimmungen aus VO (EU) 2020/873 zur Abschwächung der Effekte der Implementierung von IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel
3) enthält das Abzugserfordernis aus NPE Backstop / Calendar Provisioning in Umsetzung des SREP Letter an die UniCredit Group
4) Ab 1.1.2021 Anwendung der Übergangsbestimmung für Drittstaatenemissionen ohne vertragliche Bail-In Klausel
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 390
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
UNICREDIT BANK AUSTRIA TEILKONZERN
RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 124
Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Durch Immobilien besichert
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB)
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 164
Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen im Sinne des Artikels 124
IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden
Staaten und Zentralbanken
Unternehmen – Spezialfinanzierungen
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, KMU
Mengengeschäft – durch Immobilien besichert, keine KMU
Mengengeschäft – qualifiziert revolvierend
Mengengeschäft – Sonstige KMU
Mengengeschäft – Sonstige, keine KMU
Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
Verbriefungspositionen nach IRB
RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
GESAMTRISIKOBETRAG DER RISIKOPOSITIONEN FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR)
Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 391
GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR 1)
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c sowie der Übergangsbestimmung nach Art 465 der Verordnung (EU) Nr. 575 /2013 iVm § 1 CRR-Begleit-VO
a) eine harte Kernkapitalquote von
b) eine Kernkapitalquote von
c) eine Gesamtkapitalquote von
1) inklusive RWA Add-On in Höhe von 500 Mio € (bis zur Erfüllung der Auflagen im Zusammenhang mit Änderungen des EAD Modells) und mit Einsatz der neuen IRB-PD Modelle im 3Q21 wird bis zum vollständigen granularen Neu Rating ein Aufschlag (per 31.12.2021 3.300 Mio €) berücksichtigt
4.30. Wechselseitige Beteiligungen Wechselseitige Beteiligungen im Sinne des § 241 Z 6 UGB bestehen unverändert zum Vorjahr nicht.
4.31. Als Sicherheit gestellte Vermögensgegenstände Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gemäß § 64 (1) Ziffer 8 BWG dienen
BEZEICHNUNG DER VERBINDLICHKEIT
Deckungsstock für Mündelgelder:
Festverzinsliche Wertpapiere
Deckungsstock für Pfand- und öffentliche Pfandbriefe:
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Festverzinsliche Wertpapiere
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Sicherheiten für treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen:
treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen
Sicherheitenpool OeNB (Tender):
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Sicherheiten für Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten:
Sicherheiten für Clearingsysteme:
Festverzinsliche Wertpapiere
Kaution an OeKB, Euroclear, Clearstream Banking
Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
zedierte Forderungen an OeKB
Widmungseinlage Wohnbaubank AG
Im Posten Spareinlagen sind Mündelgelder in Höhe von 172.559.665,20 € (31.12.2020: 145.300 Tsd €) enthalten.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 392
Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gemäß § 64 (1) Ziffer 8 BWG dienen
BEZEICHNUNG DER VERBINDLICHKEIT
Deckungsstock für Mündelgelder:
Festverzinsliche Wertpapiere
Deckungsstock für Pfand- und öffentliche Pfandbriefe:
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Festverzinsliche Wertpapiere
emittierte Pfand- und öffentliche Pfandbriefe
Sicherheiten für treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen:
treuhändig emittierte Wohnbaubankanleihen
Sicherheitenpool OeNB (Tender):
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Refinanzierung durch OeNB/EZB
Festverzinsliche Wertpapiere
Sicherheiten für Handelsgeschäfte mit Wertpapieren und Derivaten:
Sicherheiten für Clearingsysteme:
Festverzinsliche Wertpapiere
Kaution an OeKB, Euroclear, Clearstream Banking
Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
zedierte Forderungen an OeKB
Widmungseinlage Wohnbaubank AG
Im Posten Spareinlagen sind Mündelgelder in Höhe von 145.300.321,70 € (31.12.2019: 138.564 Tsd €) enthalten.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 393
4.32. DerivatgeschäftDas Geschäftsvolumen wird in der tabellarischen Darstellung je nach zugrundeliegendem Finanzinstrument in Finanzderivate und Kreditderivate eingeteilt. In diesen Kategorien wird zwischen Handels- und Bankbuch, Produkten sowie Restlaufzeiten unterschieden. Der Schwerpunkt im Derivatgeschäft der UniCredit Bank Austria AG liegt im Zinsbereich.
Für Eigenzwecke werden Derivate überwiegend zur Absicherung von Marktrisiken verwendet. Im Kundenbereich sind die Marktteilnehmer Banken, aber auch Wertpapierhäuser und Firmenkunden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Handel mit Derivaten in der UniCredit Bank Austria AG primär dem Hedging von gegenüber Kunden eingegangenen Positionen dient.
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können ebenfalls aus den nachstehenden Tabellen abgeleitet werden.
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 394
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 395
Nominale der Derivate nach Restlaufzeit
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Die Buchwerte der Derivate per 31.12.2021 (in €) sind in folgenden Bilanzpositionen enthalten:
Sonstige Vermögensgegenstände – Handelsbuch: 927.152.329,27
Sonstige Vermögensgegenstände – Bankbuch:167.586.282,78
Sonstige Verbindlichkeiten – Handelsbuch: 968.417.801,51
Sonstige Verbindlichkeiten – Bankbuch: 356.419.311,80
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
Finanzderivate auf Schuldinstrumente und Zinssätze
Finanzderivate auf Eigenkapitalinstrumente und Aktienindizes
Finanzderivate auf Wechselkurse und Gold
Finanzderivate auf sonstige Grundgeschäfte
4.33. Eventualverbindlichkeiten Die unter der Bilanz im Passivposten 1 mit 8.791.932.587,48 € ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31.12.2020 um 533.549.837,03 € oder 6,5% erhöht (31.12.2020: 8.258.383 Tsd €).
4.34. Patronats- bzw. Verpflichtungserklärungen Neben den im Unterstrichposten Passiva 1 ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen nachfolgende Patronats- bzw. Verpflichtungserklärungen:
Die bisherigen Töchter, für die die UniCredit Bank Austria AG eine Haftungserklärung zugunsten S.W.I.F.T. abgegeben hat, wurden im Laufe des Jahres 2020 an die UniCredit S.p.A. übertragen. Im November 2020 wurde durch die UniCredit Bank Austria AG das Service-Büro für die Anbindung dieser Töchter gekündigt. Mit dieser Kündigung entfällt auch die Haftung der UniCredit Bank Austria AG für die Töchter zugunsten der S.W.I.F.T.
Bei Patronatserklärungen in Höhe von 383.085.884,69 € (31.12.2020: 353.584 Tsd €), die im Zuge von internationalen Leasinggeschäften abgegeben wurden, ist aufgrund der in sich geschlossenen Besicherungsstruktur eine Inanspruchnahme der UniCredit Bank Austria AG nicht zu erwarten, da den Leasinggesellschaften die Rechte an den bei ihnen selbst bzw. bei der UniCredit Bank Austria AG liegenden Payment Undertaking Amounts, welche zur Besicherung dienen, oder die Rechte an anderen werthaltigen Sicherheiten übertragen wurden.
Weiters besteht eine Verpflichtung der UniCredit Bank Austria AG aus der gemäß §§ 93 und 93a BWG bzw. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei einer Einlagensicherungseinrichtung.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 396
Die UniCredit Bank Austria AG war Mitglied der Sparkassen Haftungs AG, dem Einlagensicherungsinstitut des Sparkassensektors und wechselte mit Stichtag 19.12.2016 in die Einlagensicherung der Banken und Bankier Gesellschaft mbH. Ab dem 1. Jänner 2019 trat die einheitliche Sicherungseinrichtung an die Stelle der Sicherungseinrichtung jedes einzelnen Fachverbandes. Es handelt sich um einen ex lege-Übertritt in die einheitliche Sicherungseinrichtung „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“ („ESA“).Verbindlichkeiten aus unechten Pensions-(=Kost-)geschäften gem. § 50 Abs. 3 und 5 BWG
Übernahmeverpflichtungen für Wertpapiere
Verkaufte Call / Put-Optionen auf Vermögensgegenstände (gem. Anl. 1 zu § 22 Z 1 lit j)
Noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen (Kreditrahmen, Promessen, Verpflichtungen, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen)
Entliehene Wertpapiere – Eigengeschäft
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
Alle sonstigen nicht angeführten unwiderruflichen Geschäfte, die Anlass zu einem Kreditrisiko
geben können
4.36. Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt im Berichtsjahr 0,18% (31.12.2020: -0,05%).
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 397
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung5.1. Aktuelle Zinssituation Infolge der aktuellen Niedrigzinssituation sind vor allem im Interbankengeschäft sowie im Geschäft mit der Europäischen Zentralbank zum Teil Erträge aus finanziellen Verbindlichkeiten und Aufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten entstanden. Erträge, die die UniCredit Bank Austria AG für Einlagen (Passiva) erhalten hat, werden in Höhe von 239.344.985,05 € (2020: 72.337 Tsd €) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr in dieser Position ist auf die Erfüllung der Vorgaben des TLTRO III Programms zurückzuführen (siehe Ausführungen unter 5.1.1.). Es werden die Aufwendungen, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von 137.807.874,45 € (2020: 74.975 Tsd €) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
5.1.1. TLTRO
Die UniCredit Bank Austria AG hat im Juni 2020 an langfristigen Refinanzierungsgeschäften der EZB (TLTRO - „Targeted Longer-Term Refinancing Operations“) teilgenommen und nahm hierbei ein Neuvolumen von 15,4 Mrd € auf, sowie in 2021 zusätzliche 1,55 Mrd €. Der zusätzliche Zinsvorteil, der bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte für die kumulierte Nettokreditvergabe (Cumulative Net Lending/CNL) an bestimmte Kreditnehmer (Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, Kredite an private Haushalte - ohne Wohnbaukredite) zusätzlich zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagefazilität bzw. des Hauptrefinanzierungsgeschäfts erzielt werden konnte, wurde zum Jahresultimo 2021 in Höhe von 84.626.810,84 € (2020: 0 Tsd €) berücksichtigt.
5.1.2. Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der im Berichtsjahr geleisteten Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital beträgt 13.099.869,84 € (2020: 19.052 Tsd €). Der Rückgang in den Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital ist auf Rückführungen bzw. Rückkauf von solchen Instrumenten zurückzuführen.
Im Zusammenhang mit dem im Dezember 2021 emittierten Additional Tier 1 Kapital in Höhe von 600.000.000,00 € fielen zusätzlich Zinsaufwendungen in Höhe von 1.717.808,22 € an.
5.2. Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen Die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr 2021 um 29.655.458,47 € auf 154.123.792,44 € zurückgegangen. In der Position Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Beteiligungserträge aus Gewinngemeinschaften in der Höhe von 93.428.160,26 € (2020: 48.351 Tsd €) enthalten.
5.3. Nettoprovisionsertrag Der Nettoprovisionsertrag erhöhte sich im Berichtsjahr 2021 auf 504.254.408,61 € (2020: 471.363 Tsd €). Während der Provisionsüberschuss aus dem Asset Management deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahreswert erbrachte, war der Beitrag aus zahlungsverkehrsbezogenen Transaktionsgeschäft, das seit Beginn der COVID-19-Pandemie durch Maßnahmen wie wiederholte Lockdowns insbesondere im Kartengeschäft belastet ist, gegenüber dem Vorjahr nur leicht verbessert.
5.4. Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften Trotz des schwierigen Marktumfelds konnten die Erträge / Aufwendungen aus Finanzgeschäften auf 84.396.246,84 € gesteigert werden (2020: 73.281 Tsd €).
5.5. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden neben Ersätzen aus Konzernleistungen, Auflösung von Rückstellungen (u.a. aus Rückstellungen für Prozessrisiken), Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und Mieterträgen aus Realitäten, alle jene ausgewiesen, welche nicht unmittelbar dem Bankbetrieb zuzuordnen sind. Der Gesamtbetrag dieses Postens beträgt im Jahr 2021 110.406.857,46 € (2020: 62.164 Tsd €). Des Weiteren beinhaltet die Position zum 31.12.2021 Erträge aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes sowie Anpassung der zugrunde gelegten Parameter für die Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 34.796.274,41 €, sowie für die Berechnung der Mitarbeiterabfertigungen in Höhe von 7.337.307,97 €. Bedingt vor allem durch die Rechnungszinssatzveränderung im Jahr 2020 von 1,00% auf 0,65% waren die entsprechenden Aufwendungen in 2020 unter Personalaufwand ausgewiesen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 398
5.6. Personalaufwand5.6.1. Löhne und Gehälter
Diese Position beinhaltet Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 266.100.000,00 € (2020: 0 Tsd €). Weitere Erläuterung sind unter 1. Allgemeine Angaben Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ enthalten.
5.6.2. Dotierung für Pensionsrückstellung
Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2020 konnten in 2021 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Pensionen erzielt werden, welche unter Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen werden (siehe 5.5. Sonstige betriebliche Erträge). Im Geschäftsjahr 2020 waren hingegen in dieser Position Aufwendungen für die Pensionsrückstellung in Höhe von 128.667 Tsd € enthalten.
5.6.3. Aufwendungen für Abfertigungen
Der Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beträgt 13.582.674,54 € (2020: 20.082 Tsd €). Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2020 konnten in 2021 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen erzielt werden, welche unter "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen werden.
5.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich primär um banktypische Aufwendungen, die nicht das Kreditgeschäft betreffen, insbesondere Aufwendungen für Vorsorgen für Rechtsrisiken, sowie Leistungen betreffend dem Einlagensicherungsfond (Deposits Guarantee Schemes) in Höhe von 57.813.002,45 € (2020: 35.711 Tsd €) und dem EU-Bankenabwicklungsfond (Resolution Fund) mit 49.919.545,64 € (2020: 43.484 Tsd €). Die Veränderung der Leistungen für den Einlagensicherungsfond ist zum Großteil auf den Ausgleich der Unterdeckung des Einlagensicherungsfonds infolge des Austrittes von Mitgliedern der ESA zurückzuführen. Des Weiteren beinhaltet die Position Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 15.015.741,61 € (2020: 0 Tsd €). Weitere Erläuterung hierzu sind unter 1. Allgemeine Angaben Mehrjahresplanung - „UniCredit Unlocked“ enthalten.
5.8. Aufwands- / Ertragssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Finanzanlagen In dem Posten ist das realisierte Ergebnis aus dem Rückkauf von zwei nachrangigen Anleihen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 127.309.996,82 € enthalten.
Im Berichtsjahr wurden Abwertungen von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen in der Höhe von 16.091.574,35 € (2020: 128.881 Tsd €) ausgewiesen. Diese Abwertungen betrafen u.a. ausschüttungsbedingt auch verbundene Unternehmen mit 14.766.248,28 € (2020: 117.152 Tsd €).
Es wurden im Geschäftsjahr 2021 Bewertungsgewinne von Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen – aufgrund des Wegfalls der Gründe für Wertberichtigungen in der Vergangenheit - in der Höhe von 28.285.202,45 € (2020: 48.446 Tsd €) gebucht.
In den Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen entfällt ein Nettoertrag von 6.807.405,12 € (Nettoaufwand 2020: 73.513 Tsd €) auf verbundene Unternehmen. Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an Gewinngemeinschaften wurden keine (2020: 0 €) realisiert.
5.9. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die im Berichtsjahr im Ergebnis erfassten Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf plus 446.367,58 € (2020: 38.505 Tsd €). Der laufende Steuerertrag beträgt 8.477.097,92 € (Ertrag 2020: 41.358 Tsd €). Die latenten Steuern weisen für 2021 einen Aufwandssaldo in Höhe von 8.030.730,34 € (Aufwand 2020: 2.853 Tsd €) aus. Laufende Steuern
Der laufende Steuerertrag zum 31.12.2021 betrug 8.477.097,92 € (Ertrag 2020: 41.358 Tsd €). Dieser setzt sich im Wesentlichen aus den Erträgen in Höhe von 16.038.011,11 € (2020: 41.328 Tsd €) auf Grund verrechneter Steuerumlagen an Gruppenmitglieder, Aufwendungen aus laufenden Körperschaftsteuern in Höhe von 8.500.000,00 € (Aufwand 2020: 0 Tsd €), Aufwendungen für rückgestellte Schlussausgleichszahlungen an Gruppenmitglieder in Höhe von 4.678.272,07 € (Aufwand 2020: 2.518 Tsd €), Erträge aus Körperschaftsteuern der Vorperiode in Höhe von 5.709.321,08 € (Ertrag 2020: 2 Tsd €) sowie Aufwendungen aus ausländisch rückerstatteten Abzugssteuern in Höhe von 1.166,00 € (Ertrag 2020: 2.483 Tsd €) zusammen. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus dem höheren laufenden Körperschaftsteueraufwand sowie den niedrigeren verrechneten Steuerumlagen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 399
Zum 31.12.2021 besteht gemäß § 9 KStG eine Unternehmensgruppe aus der UniCredit Bank Austria AG als Gruppenträger und 159 ausschließlich inländischen Gruppenmitgliedern, davon 11 Gesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen und 148 Gesellschaften mit Steuerumlagevereinbarungen.Die Steuerumlageverträge sehen vor, dass für steuerpflichtige Gewinne in Höhe der auf diesen Gewinn entfallenden Körperschaftsteuer eine Steuerumlage abzüglich eines zwischen Gruppenträger und Gruppenmitglied geteilten Zinsvorteils an die UniCredit Bank Austria AG entrichtet wird. Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerumlage an den Gruppenträger besteht insofern nicht, als evident gehaltene steuerliche Verluste aus Vorjahren auf Ebene des Gruppenmitglieds verrechnet werden. Ferner verpflichtet sich die UniCredit Bank Austria AG an ausscheidende Gruppenmitglieder eine Ausgleichszahlung für bisher genutzte steuerliche Verluste zu leisten. Die daraus resultierenden künftigen steuerlichen Verpflichtungen wurden rückgestellt (Schlussausgleich).
Latente Steuern
Der Betrag der Aktiven Latenten Steuern zum 31.12.2021 beträgt 586.826.893,72 € (2020: 594.858 Tsd €). Die Veränderung der Steuerlatenzen wurde ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und beträgt 8.030.730,34 € (Aufwand 2020: 2.853 Tsd €).
Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zu einem Großteil zurückzuführen auf Veränderungen bei den Sozialkapitalrückstellungen, auf die unterschiedliche Forderungsbewertung, auf Veränderungen der Vorsorge für statistisch erwartbare Kreditverluste, auf die fortgeführten Siebentel-Abschreibungen, auf die Veränderungen der sonstigen und langfristigen Rückstellungen sowie der Veränderung der langfristigen Verbindlichkeiten.
Vom Wahlrecht einer Aktivierung latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge wurde nicht Gebrauch gemacht.
5.10. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen Die sonstigen Steuern ergaben im Geschäftsjahr 2021 einen Aufwand in Höhe von 1.476.352,73 € (Aufwand 2020: 61.293 Tsd €). Darin enthalten ist die Bankenabgabe in Höhe von 1.749.260,72 € (Aufwand 2020: 61.0271 Tsd €). Im Jahr 2021 wurde aufgrund der Vorjahresgewinnsituation der reduzierte Betrag in Höhe der Zumutbarkeitsgrenze fällig.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Gewinnrücklagen in Höhe von 109.009,25 € aufgelöst (2020: Auflösung 52.038 Tsd €).
Die Angabe der Kosten für die Abschlussprüfung (gem. § 238 Abs. 1 Z 18 UGB) sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses
Sparkassenprüfungsverband
Andere Bestätigungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Steuerberatungsleistungen
Sparkassenprüfungsverband
Sparkassenprüfungsverband
5.13. Gewinnverteilungsvorschlag Der Jahresgewinn des Geschäftsjahres vom 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 beträgt 206.757.502,96 €, und entspricht dem verwendungsfähigen Bilanzgewinn. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das Grundkapital von 1.681.033.521,40 € eine Dividende in Höhe von 0,26 € je anspruchsberechtigter Aktie auszuschütten. Die Ausschüttung ergibt daher bei 231.228.820 Stück Aktien einen Betrag von 60.119.493,20 €. Weiters schlägt der Vorstand vor, den verbleibenden Rest von 146.638.009,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 400
6. Angaben zu Personal und OrganenDer durchschnittliche Mitarbeiterstand nach Personenjahren betrug im Bilanzjahr 4.131 (2020: 4.126).
6.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen betreffen die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Posten „Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung“, „Dotierung der Pensionsrückstellung“ und „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“.
Für die Mitglieder des Vorstandes, ehemalige Vorstandsmitglieder sowie deren Hinterbliebene wurden im Bilanzjahr 7.825.890,25 € (2020: 9.471 Tsd €) aufgewendet. Darin enthalten sind für aktive Vorstandsmitglieder 271.104,29 € (2020: 152 Tsd) und für ehemalige Vorstandsmitglieder 15.833,34 € (2020: 167 Tsd €) an Zahlungen in Pensionskassen. Für andere Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Ertrag für Abfertigungen und Pensionen in Höhe von 11.509.057,32 € (Aufwand 2020: 195.271 Tsd €) ausgewiesen. Die Veränderung im Jahresvergleich begründet sich in der Steigerung des Rechnungszinssatzes und der Anpassung der zugrunde gelegten Parameter.
6.3. Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Die im Geschäftsjahr 2021 von der UniCredit Bank Austria AG an die Vorstandsmitglieder ausbezahlten Bezüge (ohne Einzahlungen in Pensionskassen) betrugen 1.692.258,07 € (vergleichbare Bezüge im Vorjahr waren 1.084 Tsd €). Hievon waren 1.283.408,47 € fixe Entgelte (2020: 789 Tsd €) und 408.849,60 € variable Entgelte (2020: 295 Tsd €). Darüber hinaus wurden für das Jahr 2021 variable Entgelte in Höhe von 516.000,00 € (mit Malus belegt) (2020: 2.056.Tsd € (mit Malus belegt)) zurückgestellt, die entsprechend gesetzlichen Kompensationsbestimmungen erst in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen können.
Mehrere Vorstandsmitglieder erhalten ihre Bezüge von Unternehmen außerhalb des Bank Austria Konsolidierungskreises. Diese Bezüge, die Vorstandsmitglieder für Tätigkeiten in der UniCredit Bank Austria AG und in verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gewährt wurden, betrugen 2.661.880,19 € (2020: 2.071 Tsd €) und werden teilweise (2021: 2.428.617,86 €; 2020: 1.870 Tsd €) an die UniCredit Bank Austria AG weiterverrechnet. Die Vorstandsmitglieder haben auch Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, die nicht mit der BA-Gruppe zusammenhängen, sondern im Interesse der UniCredit Group sind.
An ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden (ohne Einzahlungen in Pensionskassen) 7.890.816,72 € (davon an ehemalige Funktionsträger der im Jahre 2002 mit der Bank Austria verschmolzenen Creditanstalt AG bzw. deren Hinterbliebene 4.095.917,46 €, an ehemalige Funktionsträger der im Jahre 1991 mit der Zentralsparkasse verschmolzenen Österreichische Länderbank AG bzw. deren Hinterbliebene 1.794.448,76 €) ausbezahlt. Der Vergleichswert des Vorjahres beträgt 8.159 Tsd €. Für Tätigkeiten in verbundenen Unternehmen wurden an diesen Personenkreis 847.748,86 € (2020: 798 Tsd €) ausbezahlt.
Die Bezüge der im Geschäftsjahr 2021 tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen für die UniCredit Bank Austria AG 297.344,93 € (2020: 296 Tsd €).
6.4. Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Die Kredite an die Mitglieder des Vorstandes wurden mit 894.569,16 € (2020: 1.050 Tsd €) ausgewiesen, die ausgenützten Kontorahmen betrugen 38.778,35 € (2020: 39 Tsd €). Während des Geschäftsjahres wurden 58.553,76 € (2020: 67 Tsd €) zurückgezahlt.
Die Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf 308.736,12 € (2020: 206 Tsd €), die ausgenützten Kontorahmen wurden mit 35.946,12 € (2020: 56 Tsd €) ausgewiesen. Während des Geschäftsjahres wurden 43.496,22 € (2020: 46 Tsd €) zurückgezahlt.
Bei den Ausleihungen an den Aufsichtsrat sind auch die Kredite an die Arbeitnehmervertreter erfasst. Die Laufzeit der angeführten Kredite beträgt zwischen 5 und 30 Jahre. Die Verzinsung entspricht dem Kreditsatz für die Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG.
6.5. Aktienbasierte Vergütung Der Vorstand und ausgewählte Führungskräfte der UniCredit Bank Austria AG nehmen an erfolgsabhängigen Aktienvergütungen (Performance Shares Incentives) der UniCredit Group teil, die sich auf den Erhalt von Aktien der Muttergesellschaft UniCredit S.p.A beziehen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 401
Der wirtschaftliche Wert der Performance Shares wird von UniCredit S.p.A unter Berücksichtigung des Marktkurses der Aktien zum Zuteilungsdatum abzüglich des Barwerts der zukünftigen Dividenden während des Erdienungszeitraums ermittelt und den Gruppengesellschaften mitgeteilt. In der UniCredit Bank Austria AG ist im Berichtsjahr ein Betrag von 2.461.024,75 € (2020: 1.964 Tsd €) ergebniswirksam berücksichtigt.Im Jahr 2021 wurden keine neuen Aktienoptionen an Vorstandsmitglieder, leitende oder sonstige Angestellte ausgegeben; es wurden keine Aktienoptionen von den Mitgliedern des Vorstands ausgeübt. Die Laufzeit von Optionen aus der Vergangenheit ist bereits abgelaufen.
7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es gibt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 402
8. Namen der OrganmitgliederAufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG 01.01.2021 – 31.12.2021
Vorsitzender:Gianfranco BISAGNI Vorsitzender-Stellvertreter:Ranieri De MARCHIS, MBA Mitglieder:Dr. Livia ALIBERTI AMIDANI Richard BURTONseit 20.07.2021
Dr. Aurelio MACCARIO
Dr. Olivier NESSIME KHAYATbis 21.06.2021
Dr. Herbert PICHLERseit 12.04.2021
Dr. Eveline STEINBERGER-KERN
Dr. Ernst THEIMERbis 12.04.2021
Vom Betriebsrat entsandt:Mag. Adolf LEHNER Vorsitzender des Zentralbetriebsrates
Mag. (FH) Christine BUCHINGERbis 09.04.2021
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Judith MAROseit 01.01.2022
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Mario PRAMENDORFER, MBA
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Mag. Karin WISAK-GRADINGER bis 31.12.2021
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Roman ZELLER, LLMseit 09.04.2021
Mitglied des Zentralbetriebsrates
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGAnhang zum Jahresabschluss
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 403
Vorstand der UniCredit Bank Austria AG01.01.2021 – 31.12.2021
Vorsitzender/Generaldirektor:Robert ZADRAZIL Mitglieder:Daniela BARCOseit 01.11.2021 Mag. Gregor HOFSTÄTTER-POBST
Georgiana LAZARseit 01.11.2021
Mauro MASCHIObis 31.10.2021
Tina POGACICvon 01.03.2021 bis 31.10.2021
Mag. Wolfgang SCHILK
Günter SCHUBERT
Mag. Susanne WENDLERbis 31.10.2021
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGJahresabschluss 2021
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 404
UniCredit Bank Austria AG
Jahresabschluss 2021
Wien, am 18. Februar 2022
Der Vorstand
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 405
Bericht der Abschlussprüfer UniCredit Bank Austria AG Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der UniCredit Bank Austria AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der UniCredit Bank Austria AG, Wien, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der UniCredit Bank Austria AG, Wien, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
• Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen (siehe Anhang 2.2.3. Forderungen und 4.25.2. Sonstige Rückstellungen)
Sachverhalt und Problemstellung
Wertberichtigungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Zum 31. Dezember 2021 betragen die Kreditforderungen („Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“) nach Abzug der Wertberichtigungen insgesamt EUR 75.051 Mio. Die entsprechenden Wertberichtigungen für diese Forderungen betragen EUR 1.426 Mio. Für Kreditrisiken bestehen Rückstellungen in der Höhe von EUR 233 Mio.
Die UniCredit Bank Austria AG hat Prozesse zur Identifikation von Verlustereignissen und von signifikanten Kreditrisikoerhöhungen und zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste implementiert. Für verschiedene Kategorien von Kreditforderungen werden unterschiedliche Methoden zur Bestimmung des Risikovorsorgebedarfs angewandt. Grundsätzlich handelt es sich um Discounted-Cashflow-Methoden unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 406
Die in die Berechnung einfließenden Parameter werden auf Basis von Modellen unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben geschätzt und auf IFRS-9-konforme Parameter übergeleitet.• Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans), die auf Kundenebene als signifikant eingestuft werden, erfolgt eine individuelle Bestimmung der erwarteten Kreditverluste. Die Szenarien-Wahrscheinlichkeiten, die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Rückflüsse aus der Realisierung von Sicherheiten werden auf Basis aller verfügbaren externen und internen Informationen (beispielsweise Bewertungsgutachten, Fortbestandsprognosen) unter Beiziehung interner Experten geschätzt.
• Für notleidende Kreditforderungen (non-performing loans) mit vergleichbarem Risikoprofil, die individuell als nicht signifikant eingestuft werden, erfolgt eine kollektive Ermittlung der erwarteten Kreditverluste. Abhängig vom Kundensegment, der Höhe des Exposures und der vorhandenen Sicherheiten, des Ratings und der Dauer des Ausfalles wird der Wertberichtigungsbedarf automatisch ermittelt.
• Für nicht notleidende Kreditforderungen (performing loans) werden erwartete Kreditverluste modellbasiert mittels geschätzter Ausfallswahrscheinlichkeiten, Verlustquoten und Umrechnungsfaktoren (CCF) berechnet. Wenn keine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten ist, werden diese Risikovorsorgen in Höhe der innerhalb der nächsten 12 Monate erwarteten Kreditverluste gebildet. Ist eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos eingetreten, dann werden die erwarteten Kreditverluste für die Restlaufzeit der Kreditforderung geschätzt.
• Für nicht ausgefallene Fremdwährungs-Kreditforderungen sowie Tilgungsträger-Kreditforderungen mit Endfälligkeit im Retail-Kundensegment werden diese Modelle adaptiert, um die besonderen Risikomerkmale dieser Portfolien angemessen abzubilden. Für diese Portfolien wurde eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos identifiziert, daher erfolgt eine gesamthafte Zuordnung dieser Portfolien der Stage 2.
Die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen ist in allen angeführten Ausprägungen mit erheblichen Unsicherheiten und Ermessensspielräumen verbunden. Diese ergeben sich bei der Identifikation eines Verlustereignisses oder einer signifikanten Kreditrisikoerhöhung sowie bei der Schätzung der erwarteten Cashflows bzw. bei der Ermittlung von Rechenparametern, die diese abbilden.
Die inhärenten Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertberichtigungen von Kreditforderungen zugrunde liegen, wurden durch die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zusätzlich verstärkt. Durch die erforderlichen Adaptionen in Schätzmethoden und Prozessen ist die Einschätzungen des Managements von hoher Bedeutung.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen haben zahlreiche Staaten Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds, Anpassung des Insolvenzrechts etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie reduzieren konnten, führten sie zu niedrigeren beobachtbaren Ausfallsraten und erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios. Wenngleich viele dieser Hilfsprogramme bereits ausgelaufen sind, wirken sich deren Folgen nach wie vor negativ auf die Vorhersagekraft der statistischen Modelle im Kreditrisiko aus.
Die UniCredit Bank Austria AG hat daher verschiedene Anpassungen im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes vorgenommen. Für die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen in die Schätzung der Risikoparameter wurden, wie im Vorjahr, Verzögerungseffekte hinsichtlich der makroökonomischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kreditrisikoqualität berücksichtigt und eine stärkere Gewichtung des negativen Szenarios zu Lasten des Basisszenarios und des positiven Szenarios beibehalten. Darüber hinaus wurden Management Overlays, einerseits zur Berücksichtigung der Auswirkungen der globalen Lieferkettenengpässe, sowie andererseits des generell erhöhten Kreditrisikos einzelner Industriezweige ein- bzw. fortgeführt. Nähere Ausführungen zu den vorgenommenen Anpassungen finden sich im Anhang und im Lagebericht.
Aus den oben angeführten Gründen haben wir die Ermittlung von Kreditrisikovorsorgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben.
Wir haben die wesentlichen Prozesse und Modelle im Kreditrisikomanagement sowie eine Auswahl von Kreditforderungen hinsichtlich der gebildeten Wertberichtigung prüferisch gewürdigt. Wir haben die wesentlichen Kontrollen im Kreditprozess, insbesondere Kontrollen im laufenden Monitoring und im Früherkennungsprozess von potenziell ausfallsgefährdeten Kreditnehmern, identifiziert und getestet. Wir haben das interne Kontrollsystem zur korrekten Anwendung der Ratingmodelle und zur Sicherheitenbewertung überprüft.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 407
Die Angemessenheit von individuellen Risikovorsorgen haben wir anhand von Testfällen überprüft. Neben der Einhaltung der internen Regelungen bezüglich Ratings, Sicherheitenzuordnung und -bewertung haben wir überprüft, ob potenzielle Ausfallereignisse identifiziert und adressiert wurden. Dafür haben wir Kreditforderungen, die vom Management nicht als ausgefallen identifiziert wurden, dahingehend untersucht, ob Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers eingetreten sind. Bei ausgefallenen Kreditforderungen haben wir die unterstellten Szenarien sowie deren Gewichtung und die geschätzten erwarteten Cashflows kritisch gewürdigt.Wir haben die Angemessenheit der kollektiv ermittelten Risikovorsorgen unter Berücksichtigung von Parametern für die gesamten Laufzeiten, der Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen und der Beurteilung, ob eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos stattgefunden hat, sowie der zugrundeliegenden Ratingmodelle beurteilt. Wir haben für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtestings und Modellvalidierungen, den Umgang mit diesen Ergebnissen sowie die vom Management durchgeführten Analysen zur Feststellung signifikanter Kreditrisikoerhöhungen
kritisch gewürdigt.
Wir haben die Angemessenheit, sowie die vorgenommenen erforderlichen Adaptionen von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen angesichts der COVID-19-Pandemie beurteilt. Dabei haben wir insbesondere die Vorgehensweise des Managements zur Berücksichtigung möglicher Verzerrungen in aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z.B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) kritisch gewürdigt.
Wir haben die vom Management im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführten Änderungen in der Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos von Kreditforderungen erhoben und prüferisch gewürdigt.
Wir haben den Umgang des Managements mit den aktuell aufgrund der COVID-19-Pandemie erhöhten Unsicherheiten in der Erstellung von makroökonomischen Prognosen und Alternativszenarien sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und die vorgenommenen makroökonomischen Prognosen im Vergleich mit den makroökonomischen Prognosen externer Informationsquellen kritisch gewürdigt.
• Restrukturierungsrückstellung für Personalmaßnahmen (siehe Anhang 1. Allgemeine Angaben und 4.25.2. Sonstige Rückstellungen)
Sachverhalt und Problemstellung
Der Vorstand der UniCredit Bank Austria AG hat am 10. November 2021 einen Mehrjahresplan („UniCredit Unlocked“) für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen, dem Restrukturierungsmaßnahmen zugrunde liegen, die unter anderem einen umfangreichen Personalabbau in diesem Zeitraum beinhalten. Zu diesem Zweck werden im Vorhinein definierten Gruppen von Mitarbeitern unterschiedliche Überbrückungs- und Frühpensionierungs-modelle auf freiwilliger Basis unterbreitet. Abhängig davon, welches Angebot ein Mitarbeiter annimmt, können die Kosten im Einzelfall zum Teil erheblich variieren. Für die dafür erwarteten Aufwendungen wurde eine Restrukturierungsrückstellung gemäß § 198 Abs 8 Z 1 UGB in Höhe von EUR 229 Mio gebildet.
Der Bewertung der Restrukturierungsrückstellung liegen diverse Annahmen zugrunde, wie die Aufwendungen je Mitarbeiter für die unterschiedlichen Angebote, die Wahrscheinlichkeit der Annahme der Angebote und der erwartete Zeitraum der Personalmaßnahmen. Wegen der damit verbundenen Schätzunsicherheiten, der Komplexität des Berechnungsmodells und der Bedeutung für den Jahresabschluss haben wir Ansatz und die Bewertung der Rückstellung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben überprüft, ob die Voraussetzungen für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung gemäß § 198 Abs 8 Z 1 UGB erfüllt sind.
Wir haben die Prozesse, die die UniCredit Bank Austria AG bei der Ermittlung der Rückstellung angewendet hat, untersucht, die Vorgangsweise zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Parameter nachvollzogen und die Wirksamkeit der identifizierten wesentlichen Schlüsselkontrollen evaluiert.
Wir haben die einzelnen Annahmen und bewertungsrelevanten Parameter mit Erfahrungswerten aus früheren Restrukturierungsprogrammen der UniCredit Bank Austria AG verglichen sowie mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und kritisch gewürdigt.
Wir haben die Richtigkeit der Anwendung der zugrundeliegenden Personal- und Gehaltsdaten in Stichproben geprüft. Wir haben die Zuweisung der einzelnen Datensätze zu der jeweiligen Angebotsgrundgesamtheit plausibilisiert und unter Anwendung der angebotsspezifischen Parameter die rechnerische Richtigkeit der Rückstellung durch Nachberechnung nachvollzogen.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 408
Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im um Unternehmensinformationen erweiterten Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der um Unternehmensinformationen erweiterte Jahresfinanzbericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der UniCredit Bank Austria AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UniCredit Bank Austria AG vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der UniCredit Bank Austria AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die UniCredit Bank Austria AG zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der UniCredit Bank Austria AG.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 409
Darüber hinaus gilt:• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der UniCredit Bank Austria AG abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der UniCredit Bank Austria AG zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der UniCredit Bank Austria AG von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 410
UrteilNach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die UniCredit Bank Austria AG und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO). Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes ist gesetzlicher Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen, somit auch der UniCredit Bank Austria AG.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der Hauptversammlung am 8. April 2020 als zusätzlicher Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt.
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH ist ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahr zusätzlicher Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGBericht der Abschlussprüfer
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 411
Auftragsverantwortliche WirtschaftsprüferDie für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind seitens des Sparkassen-Prüfungsverbandes Herr Mag. Gerhard Margetich sowie seitens Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Herr Mag. Wolfgang Wurm.
Jahresabschluss 2021
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Wien, den 18. Februar 2022
Sparkassen-Prüfungsverband
Prüfungsstelle
(Bankprüfer)
Mag. Gerhard Margetich e.h. Mag. Reinhard Gregorich e.h.
Wirtschaftsprüfer Oberrevisor
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Wolfgang Wurm e.h. Dr. Gottfried Spitzer e.h.
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGErklärung der gesetzlichen Vertreter
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 412
Erklärung der gesetzlichen VertreterUniCredit Bank Austria AG Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Emittenten so dargestellt sind, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Emittent ausgesetzt ist, beschreibt.
Wien, am 18. Februar 2022
Der Vorstand
Robert Zadrazil Daniela Barco
CEOPrivatkundenbank
Chief Executive Officer
(Vorsitzender)
Mag. Gregor Hofstätter-PobstGeorgiana Lazar
CFO FinancePeople & Culture
Mag. Wolfgang SchilkGünter Schubert
CRO Risk Management Corporates
Jahresabschluss 2021 der UniCredit Bank Austria AGInvestor Relations
Bank Austria · Jahresabschluss 2021 413
Investor Relations, Ratings, Impressum und Hinweise Investor Relations, Ratings, Impressum, Hinweise UniCredit Bank Austria AG / Corporate Relations
Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0) 5 05 05-57232
Fax: +43 (0)5 05 05-8957232
E-Mail: investor.relations@unicreditgroup.at
Internet: https://ir.bankaustria.at
Mag. Günther Stromenger, Tel.: +43 (0)5 05 05-57232
Mag. Andreas Petzl, Tel.: +43 (0)5 05 05-54999
LANGFRISTIG / SENIOR UNSECURED
NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Öffentliche Pfandbriefe und hypothekarische Pfandbriefe der Bank Austria haben ein Aaa-Rating von Moody’s.
1) Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2001 emittiert wurden und somit unter der Ausfallshaftung der Gemeinde Wien stehen ("grandfathered debt" - ausschließlich nachrangige Wertpapiere ausstehend), besitzen seitens Moody's ein Rating von Baa1 und seitens Standard & Poor's ein Rating von BBB-.
Angaben und Offenlegung nach §§ 24 und 25 Mediengesetz:Herausgeber, Medieninhaber:
UniCredit Bank Austria AG
A-1020 Wien, Rothschildplatz 1
Tel.: + 43 (0)5 05 05-0
Internet: www.bankaustria.at
E-Mail: info@unicreditgroup.at
BIC: BKAUATWW
Bankleitzahl 12000
Firmenbuch FN 150714p
LEI: D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17
DVR-Nummer 0030066
UID-Nummer ATU 51507409
Dieser Jahresfinanzbericht wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, erstellt (Medieninhaber und Hersteller).
Redaktion: Accounting, Reporting, Tax & Corporate Relations
Gestaltungskonzept/Cover und Unternehmensprofil: UniCredit S.p.A.
Gestaltungskonzept/Trennblätter: M&C Saatchi
Layoutkonzept und -umsetzung: UniCredit S.p.A.
Unternehmensgegenstand:
Kreditinstitut gem. § 1 Abs.1 Bankwesengesetz
Vertretungsbefugte Organe (Vorstand) des Medieninhabers:
Robert Zadrazil (Vorsitzender), Daniela Barco, Gregor Hofstätter-Pobst, Georgiana Lazar, Wolfgang Schilk, Günter Schubert.
Aufsichtsrat des Medieninhabers:
Gianfranco Bisagni (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Ranieri De Marchis (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates), Livia Aliberti Amidani, Richard Burton, Adolf Lehner, Aurelio Maccario, Judith Maro, Herbert Pichler, Mario Pramendorfer, Eveline Steinberger-Kern, Roman Zeller.
Beteiligungsverhältnisse am Medieninhaber gemäß § 25 Mediengesetz:UniCredit S.p.A. hält einen Anteil von 99,996% der Aktien am Medieninhaber (unter folgendem Link https://www.unicreditgroup.eu/en/governance/shareholders/shareholders-structure.html sind die wesentlichen, an der UniCredit S.p.A. bekannten Beteiligungsverhältnisse ersichtlich).
Der Betriebsratsfonds des Betriebsrats der Angestellten der UniCredit Bank Austria AG, Region Wien, sowie die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten (Stifter: Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse; Begünstigter: WWTF – Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds) sind mit einem Anteil von zusammen 0,004% am Medieninhaber beteiligt.
Hinweise
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Bank Austria beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken – wie die in diesem Bericht angesprochenen – in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Angaben über Marktanteile beruhen auf den zu Redaktionsschluss letztverfügbaren Daten.
Unter „Bank Austria“ wird in diesem Bericht die Unternehmensgruppe des Vollkonsolidierungskreises bezeichnet. „UniCredit Bank Austria AG“ bezieht sich auf die Muttergesellschaft.
Mit „Mitarbeiter“ sprechen wir selbstverständlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, wenn dies der leichteren Lesbarkeit im Textfluss dient.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei der Errechnung der Veränderungsraten können geringfügige Differenzen im Vergleich zur Ermittlung aus den nicht gerundeten Rechnungsgrundlagen auftreten.
Disclaimer
Die vorliegende deutsche Version ist die authentische Fassung dieses Berichts und für alle rechtlichen Aspekte relevant. Die Version in englischer Sprache ist eine Übersetzung.
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Bank Austria · Jahresabschluss 2021 414